Daten
Kommune
Wesseling
Größe
53 kB
Datum
12.01.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 01.02.2010
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 4. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 12.01.2010 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
6.
3. Änderungssatzung der Satzung über die Entgelte für die Abfallentsorgung in der Stadt
Wesseling (Abfallsatzung - AbfES)
Vorlagennummer: 206/2009
Auf Empfehlung des Betriebsausschusses wird beschlossen:
Aufgrund der §§ 7 und 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV S. 666/SGV NW 2023), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV.NRW. S. 380), der §§ 5 und 9 des Gesetzes zur Förderung
der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung vom Abfällen
(Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz – KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705),
Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), sowie
der §§ 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)
vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.
Juni 2009 (GV. NRW S. 394) , hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 12. Januar
2010 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 2 Absatz 2 der Satzung über die Entgelte für die Abfallentsorgung in der Stadt Wesseling
(Abfallentgeltsatzung – AbfES) erhält folgenden Wortlaut:
(2) Das jährliche Benutzungsentgelt beträgt für die Abfallentsorgungsleistungen gemäß § 2 der
Abfallsatzung ab dem 01.01.2010
1. bei 14-täglich einmaliger Leerung der von der Stadt zur Verfügung gestellten Abfallbehälter (§
12 der Abfallsatzung)
für ein 80 l Gefäß
für ein 120 l Gefäß
für ein 240 l Gefäß
für ein 1.100 l Gefäß
für ein 2.500 l Gefäß
für ein 5.000 l Gefäß
100,80 €
151,20 €
302,40 €
1.386,00 €
3.150,00 €
6.300,00 €
2. bei wöchentlich einmaliger Leerung der von der Stadt zur Verfügung gestellten Abfallbehälter (§
12 der Abfallsatzung)
für ein 240 l Gefäß
506,40 €
für ein 1.100 l Gefäß 2.321,00 €
für ein 2.500 l Gefäß 5.275,00 €
für ein 5.000 l Gefäß 10.550,00 €
Artikel 2
In § 2 Absatz 3 wird der Betrag von „0,14 €“ ersetzt durch „0,17 €“.
Artikel 3
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 12.01.2010
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