Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
115 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
13.09.16, 14:01
Aktualisiert
15.09.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 240/2016
22.08.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
19.09.2016
Kreisausschuss
28.09.2016
Kreistag
05.10.2016
Metropolregion Rheinland: Sachstandsbericht zum Formatierungsprozess und
Grundsatzbeschluss
Sachbearbeiter/in: Frau Poth
x
Tel.: (02251) 15 369
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag nimmt den Sachstandsbericht zum Formatierungsprozess der Metropolregion Rheinland
zur Kenntnis und stimmt dem Beitritt des Kreises Euskirchens zum Metropolregion Rheinland e.V. auf
Basis des als Anlage 2 zu V 240/2016 beigefügten Satzungsentwurfes zu.
Begründung:
-21. Hintergrund: Metropolregionen in NRW
Nordrhein-Westfalen ist durch ein sehr dichtes Netz der Städte geprägt, in dem enge Verflechtungen
zwischen den Städten untereinander und zwischen den Städten und ihrem Umland bestehen. Diese
Regionen in NRW bilden insgesamt ein enges räumliches und funktionales Geflecht: den
Metropolraum NRW.
Viele der Herausforderungen, denen sich die Kommunen und Kreise stellen müssen, lassen sich
effektiv nur durch enge Zusammenarbeit zwischen den Kommunen, Kreisen und Regionen lösen.
Auch in der internationalen und speziell europäischen Dimension, ist es die regionale Ebene, der eine
entscheidende Funktion zukommt.
Die derzeit auf Landesebene diskutierte Fortschreibung des Landesentwicklungsplans des Landes
NRW nimmt diese Entwicklung auf und setzt auf verstärkte regionale Kooperationen (siehe:
https://www.land.nrw/de/thema/landesplanung). Dies betrifft insbesondere die internationalen
Standortvoraussetzungen in den Bereichen Infrastruktur, Dienstleistungen, Forschung und
Entwicklung sowie Kultur, Erholung, Sport, Freizeit und Tourismus.
Im ganzen Land sollen vorhandene Ansätze internationaler Metropolfunktionen aufgegriffen und
entwickelt werden. Kooperation und funktionale Arbeitsteilung sollen insbesondere in der
Metropolregion Ruhr und der Metropolregion Rheinland Synergien ausschöpfen.
2. Die Metropolregion Rheinland
Die Akteure im Rheinland (siehe Anlage 1 zu V 240 /2016) wollen ihre interkommunale und
regionale Zusammenarbeit verstärken und sich zur Metropolregion Rheinland zusammenschließen.
Das Ziel ist, durch geeignete Maßnahmen die Zusammenarbeit der kommunalen
Gebietskörperschaften und Wirtschaftskammern im Rheinland auf politischer, wirtschaftlicher und der
Ebene der Verwaltung zu intensivieren, hin zu einer Metropolregion von europäischer Bedeutung.
Damit einhergehend soll der Wirtschafts- und Wohnortstandort attraktiver und die Wahrnehmung
nach innen und außen gestärkt werden.
Gemeinsam soll die Positionierung der Metropolregion Rheinland in ihren verschiedenen
Ausprägungen (Arbeits-, Wohn-, Wirtschafts-, Wissens-, Verkehrs-, Planungs-, Tourismus, Kulturund Sportregion) als zusammenhängender und gemeinsamer Lebensraum erfolgen. Dies soll nach
innen und außen, national wie international geschehen.
Der Zusammenschluss und die Positionierung als zusammengehörige Region hat insbesondere das
Ziel der
• Verbesserung der Wettbewerbs- und Handlungsfähigkeit der Vereinsmitglieder auf regionaler,
landes- und bundesweiter und ggf. europäischer Ebene,
• besseren und sich steigernden Akquise von Fördergeldern durch Land, Bund und EU,
Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien 11.07.2016, Seite 2 von 3
• konzentrierteren Bündelung von Interessen gegenüber Land, Bund und EU, insbesondere bei
überregionalen Planungen (z.B. Bundesverkehrswegeplan, Landesverkehrswegeplan NRW,
Landesentwicklungsplan NRW),
• besseren Vermarktung des Rheinlandes und seiner allgemein verbesserten Wahrnehmung nach
außen im Sinne eines professionellen Standortmarketings zur Ansiedlung von Unternehmen und
Gewinnung von Fachkräften,
• Identitätsstiftung nach innen.
3. Organisationsform
Im Sinne einer schlanken aber funktionsfähigen Organisation soll ein Verein gegründet
-3werden. Mitglieder des Vereins sollen die kreisfreien Städte und Kreise des Rheinlandes,
die Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern und der
Landschaftsverband Rheinland sein. Die Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln, die
Regionalräte in Düsseldorf und Köln sowie die Regionalmanagements erhalten einen
Gaststatus. (siehe Anlage 1 zu V 240 /2016)
Zu Unterstützung der Vereinsarbeit soll ein beratendes Kuratorium gebildet werden. Diesem
sollen Vertreterinnen und Vertreter von Bildungseinrichtungen und Universitäten, der
Kirchen, Gewerkschaften, Umweltverbände, Unternehmen, Sparkassen und Personen des
öffentlichen Lebens angehören.
4. Satzung des Vereines
Im Frühjahr 2015 haben sich die Akteure im Rheinland (siehe Anlage 1 zu V 240 /2016) in einer
ersten Vollversammlung getroffen und gemeinsam beraten, wie die Idee einer Metropolregion
Rheinland Wirklichkeit werden kann. Durch intensive Beratungen und Diskussionen in einer
Steuerungsgruppe - die aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, Kreise,
Kammern, Regionalmanagements, des LVR und der Bezirksregierungen bestand - konnte
schließlich der Entwurf einer Satzung (siehe Anlage 2 zu V 240/2016) entwickelt werden, welcher
der Vollversammlung im April 2016 vorgestellt werden konnte. Diese Satzung fasst die Ziele und
Zwecke des Vereines zusammen und regelt die Mitgliedschaft im Verein.
Mit der Mitgliederversammlung und dem Vorstand definiert sie die beiden Organe des
Vereins. In der Mitgliederversammlung sind die Mitglieder jeweils durch ihre
Oberbürgermeister bzw. Landräte sowie je zwei weitere Mitglieder des Rates bzw.
Kreistages vertreten. Die Satzung legt die genauen Aufgaben der Versammlung fest. Für
Beschlüsse ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Der Vorstand besteht aus 13
Mitgliedern; diese kommen aus den kreisfreien Städten, den Kreisen, den Kammern und
dem LVR. Auch hier bedürfen Beschlüsse einer Zweidrittelmehrheit.
Mit einem Lenkungskreis und einem Kuratorium ist für die Anbindung weiterer Akteure aus
der Region gesorgt. Zudem sollen alle interessierten Akteure zu einer jährlich stattfindenden
Konferenz der Metropolregion Rheinland eingeladen werden.
Die Finanzierung des Vereines soll durch eine Beitragsordnung verbindlich geregelt werden.
Ein erster Entwurf der Finanzplanung geht von Gesamt-Kosten in Höhe von ca. 1 Mio. € pro
Jahr aus, die auf alle Mitglieder verteilt werden würden (siehe Anlage 3 zu V 240/2016).
5. Inhaltliche Vorbereitung
Die inhaltliche Bearbeitung der konkreten Themen kann durch Arbeitskreise erfolgen. Schon
seit der ersten Vollversammlung im Frühjahr 2015 haben vier Arbeitskreise zu den Themen
Standortmarketing, Kultur und Tourismus, Verkehr sowie Forschung und Bildung getagt und
aufgezeigt, wie zahlreich die gemeinsamen Themen sind und wie zielführend die
Zusammenarbeit ist (siehe Anlage 4 zu V 240/2016). Der Kreis Euskirchen ist im Arbeitskreis
Verkehr durch GBL V und im Arbeitskreis Forschung und Bildung durch den Landrat vertreten.
Parallel dazu haben die Regionalplanungsbehörden in Düsseldorf und Köln einen Datenatlas
der Metropolregion herausgebracht, der mit zahlreichen Karten und Daten die Situation und
die gemeinsamen Aufgaben der Metropolregion visualisiert (siehe Anlagen 5 und 6 zu V 240/2016).
6. Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung hat Kenntnis über weitere Beratungen zur Metropolregion in den Sitzungen des
Regionalrates am 23.09.2016 und 09.12.2016 sowie in der Vollversammlung des Zweckverbandes
Region Aachen, die ebenfalls am 09.12.2016 stattfindet.
-4-
gez. i. V. Poth
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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