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Beschlusstext (3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
53 kB
Datum
12.01.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Beschlusstext (3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 01.02.2010 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 4. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 12.01.2010 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 9. 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling Vorlagennummer: 210/2009 Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2008 (GV NRW S. 514), in Verbindung mit den §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen vom 21.Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Abschaffung der Jagdsteuer vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 394), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 12. Januar 2010 folgende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling (Beitragssatzung OGS) beschlossen: Artikel 1 Die Anlage zu § 3 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „Elternbeiträge für den Besuch der Offenen Ganztagsschule in der Regelbetreuungszeit (8.00 bis 16.00 Uhr) werden nach folgender Staffel erhoben: Jahreseinkommen bis 18.000 € bis 27.500 € bis 40.000 € bis 52.500 € bis 65.000 € bis 77.500 über 77.500 € Beitrag je Monat 0€ 25 € 50 € 75 € 100 € 125 € 150 €“ Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am 1. August 2010 in Kraft und gilt erstmals für das Schuljahr 2010/2011. Einstimmig, 6 Enthaltung(en)