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Beschlussvorlage Stab (Anlage 3)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
216 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
13.09.16, 14:01
Aktualisiert
13.09.16, 14:01
Beschlussvorlage Stab (Anlage 3) Beschlussvorlage Stab (Anlage 3)

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Inhalt der Datei

Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 3) 11.07.2016 Kostenschätzung Personal- und Finanzbedarf in der Startphase [ 1 ] Geschäftsstelle Um das Ziel der Intensivierung der Zusammenarbeit der Akteure der kommunalen Gebietskörperschaften und Wirtschaftskammern im Rheinland auf politischer, wirtschaftlicher und der Ebene der Verwaltung zu intensivieren, hin zu einer Metropolregion von europäischer Bedeutung, bedarf es professioneller Rahmenbedingungen. Diese sind insbesondere für die Startphase in den ersten beiden Jahren von zentraler Bedeutung. Die Mitglieder der Steuerungsgruppe haben sich darauf verständigt, diese Aufgaben einer hauptamtlichen Geschäftsführung zu übertragen und eine Geschäftsstelle einzurichten. Durch die Steuerungsgruppe wurde für die Startphase des Vereins „Metropolregion Rheinland“ ein Finanzbedarf in Höhe von rund einer Millionen Euro pro Jahr ermittelt. Dieser setzt sich zusammen aus den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle, Öffentlichkeitsarbeit sowie weiteren Betriebskosten. [ 2 ] Personalbedarf Zu Schaffung arbeits- und funktionsfähiger Vereinsstrukturen soll ein/e Geschäftsführer/in mit entsprechender beruflicher Qualifikation und Erfahrung eingestellt werden. Der Geschäftsführung zur Seite soll ein/e Assistent/in gestellt werden. Weitere Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter sollen für den Bereich der klassischen Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit nach innen und außen sowie für den Arbeitsschwerpunkt der ersten beiden Jahre im Bereich „Verkehr und Infrastruktur“ eingestellt werden. Hinzu kommt noch eine Stelle für zentrale Dienste. Insgesamt wird ein Personalbedarf in der Startphase mit sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erkannt. Die Steuerungsgruppe ist sich einig, dass geprüft werden soll, inwieweit durch Abordnungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seitens der Vereinsmitglieder Synergieeffekte genutzt werden können. [ 3 ] Betriebskosten Gerade in der Startphase des neuen Vereins ist neben qualifiziertem Personal eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit von großer Bedeutung. Neben klassischen Instrumenten wie Informationsveranstaltungen und Empfängen gehört dazu eine breite Medienkampagne, die neben Broschüren und Flyern auch das Internet und Social Media umfasst. Die Kosten für die Anmietung geeigneter Räumlichkeiten für die Geschäftsstelle sollen nach Möglichkeit durch Synergieeffekte verringert werden. Nach Beschlussfassung der Landschaftsversammlung hat sich der Landschaftsverband Rheinland bereit erklärt, geeignete Räumlichkeiten in Köln zur Verfügung zu stellen. Durch dieses Angebot des LVR kann sich der kommunale Kostenanteil um rund 150.000 Euro verringern. Im Gegenzug ist vorgesehen, dass der LVR von den Beitragszahlungen befreit wird. Seite 1 von 2 Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 3) 11.07.2016 [ 4 ] Kostenberechnung und Verteilung Die Gesamtkosten ohne die Berücksichtigung möglicher Synergien bei den Personalkosten (siehe Punkt 2) betragen: 1.000.000 € Kalkulierte jährliche Gesamtkosten Die Kammern haben sich bereit erklärt ca. ein Drittel der Gesamtkosten zu tragen (dies entspricht 333.333 €). Die Aufteilung der Beiträge der einzelnen Kammern regeln diese untereinander. 335.000 € Anteil der Kammern an den Gesamtkosten Der LVR unterstützt den Verein durch die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten. Von einer Beitragszahlung ist er daher befreit. Die Leistungen des LVR werden vorab auf den seitens der kommunalen Gebietskörperschaften insgesamt zu leistenden Anteil des Finanzierungsbedarfs angerechnet. 665.000 € Anteil der kommunalen Gebietskörperschaften Leistungen des LVR Verbleibender Anteil - 150.000 € 515.000 € Diesen verbleibenden Anteil (515.000 €) teilen sich die weiteren Mitglieder zu gleichen Anteilen. Der Satzungsentwurf sieht als Mitglieder 11 kreisfreie Städte, 12 Kreise und die Städteregion Aachen vor; also insgesamt 24 weitere Mitglieder. Der Beitrag würde rechnerisch daher 21.458 € betragen und wird, wie der Anteil der Kammern, gerundet. Anteil* pro Kommune / Kreis / Städteregion (*bei 24 Mitgliedern neben LVR und Kammern) 22.000 € Sofern der Verein in dieser Zusammensetzung beschlossen wird, würden ihm auf Grund der vorgenommenen Rundungen pro Jahr insgesamt 863.000 € zur Verfügung stehen. Jährliche Finanzausstattung des Vereins 863.000 € Seite 2 von 2