Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
216 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
13.09.16, 14:01
Aktualisiert
13.09.16, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 3)
11.07.2016
Kostenschätzung Personal- und Finanzbedarf in der Startphase
[ 1 ] Geschäftsstelle
Um das Ziel der Intensivierung der Zusammenarbeit der Akteure der kommunalen
Gebietskörperschaften und Wirtschaftskammern im Rheinland auf politischer, wirtschaftlicher
und der Ebene der Verwaltung zu intensivieren, hin zu einer Metropolregion von
europäischer Bedeutung, bedarf es professioneller Rahmenbedingungen. Diese sind
insbesondere für die Startphase in den ersten beiden Jahren von zentraler Bedeutung. Die
Mitglieder der Steuerungsgruppe haben sich darauf verständigt, diese Aufgaben einer
hauptamtlichen Geschäftsführung zu übertragen und eine Geschäftsstelle einzurichten.
Durch die Steuerungsgruppe wurde für die Startphase des Vereins „Metropolregion
Rheinland“ ein Finanzbedarf in Höhe von rund einer Millionen Euro pro Jahr ermittelt. Dieser
setzt sich zusammen aus den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Geschäftsstelle, Öffentlichkeitsarbeit sowie weiteren Betriebskosten.
[ 2 ] Personalbedarf
Zu Schaffung arbeits- und funktionsfähiger Vereinsstrukturen soll ein/e Geschäftsführer/in
mit entsprechender beruflicher Qualifikation und Erfahrung eingestellt werden. Der
Geschäftsführung zur Seite soll ein/e Assistent/in gestellt werden. Weitere Mitarbeiterinnen /
Mitarbeiter sollen für den Bereich der klassischen Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit nach
innen und außen sowie für den Arbeitsschwerpunkt der ersten beiden Jahre im Bereich
„Verkehr und Infrastruktur“ eingestellt werden. Hinzu kommt noch eine Stelle für zentrale
Dienste. Insgesamt wird ein Personalbedarf in der Startphase mit sechs Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern erkannt.
Die Steuerungsgruppe ist sich einig, dass geprüft werden soll, inwieweit durch Abordnungen
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seitens der Vereinsmitglieder Synergieeffekte genutzt
werden können.
[ 3 ] Betriebskosten
Gerade in der Startphase des neuen Vereins ist neben qualifiziertem Personal eine
verstärkte Öffentlichkeitsarbeit von großer Bedeutung. Neben klassischen Instrumenten wie
Informationsveranstaltungen und Empfängen gehört dazu eine breite Medienkampagne, die
neben Broschüren und Flyern auch das Internet und Social Media umfasst. Die Kosten für
die Anmietung geeigneter Räumlichkeiten für die Geschäftsstelle sollen nach Möglichkeit
durch Synergieeffekte verringert werden.
Nach Beschlussfassung der Landschaftsversammlung hat sich der Landschaftsverband
Rheinland bereit erklärt, geeignete Räumlichkeiten in Köln zur Verfügung zu stellen. Durch
dieses Angebot des LVR kann sich der kommunale Kostenanteil um rund 150.000 Euro
verringern. Im Gegenzug ist vorgesehen, dass der LVR von den Beitragszahlungen befreit
wird.
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Metropolregion Rheinland - Entwurf der Vorlage für die Gremien (Anlage 3)
11.07.2016
[ 4 ] Kostenberechnung und Verteilung
Die Gesamtkosten ohne die Berücksichtigung möglicher Synergien bei den Personalkosten
(siehe Punkt 2) betragen:
1.000.000 €
Kalkulierte jährliche Gesamtkosten
Die Kammern haben sich bereit erklärt ca. ein Drittel der Gesamtkosten zu tragen (dies
entspricht 333.333 €). Die Aufteilung der Beiträge der einzelnen Kammern regeln diese
untereinander.
335.000 €
Anteil der Kammern an den Gesamtkosten
Der LVR unterstützt den Verein durch die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten. Von
einer Beitragszahlung ist er daher befreit. Die Leistungen des LVR werden vorab auf den
seitens der kommunalen Gebietskörperschaften insgesamt zu leistenden Anteil des
Finanzierungsbedarfs angerechnet.
665.000 €
Anteil der kommunalen Gebietskörperschaften
Leistungen des LVR
Verbleibender Anteil
-
150.000 €
515.000 €
Diesen verbleibenden Anteil (515.000 €) teilen sich die weiteren Mitglieder zu gleichen
Anteilen. Der Satzungsentwurf sieht als Mitglieder 11 kreisfreie Städte, 12 Kreise und die
Städteregion Aachen vor; also insgesamt 24 weitere Mitglieder. Der Beitrag würde
rechnerisch daher 21.458 € betragen und wird, wie der Anteil der Kammern, gerundet.
Anteil* pro Kommune / Kreis / Städteregion
(*bei 24 Mitgliedern neben LVR und Kammern)
22.000 €
Sofern der Verein in dieser Zusammensetzung beschlossen wird, würden ihm auf Grund der
vorgenommenen Rundungen pro Jahr insgesamt 863.000 € zur Verfügung stehen.
Jährliche Finanzausstattung des Vereins
863.000 €
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