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Beschlusstext (4. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
49 kB
Datum
12.01.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Beschlusstext (4. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung))

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Stadt Wesseling Wesseling, den 01.02.2010 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 4. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 12.01.2010 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 7. 4. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung) Vorlagennummer: 207/2009 Auf Empfehlung des Betriebsausschusses wird beschlossen: Aufgrund der §§ 7 und 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV S. 666/SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV.NRW. S. 380), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen - Straßenreinigungsgesetz NW - (StrReinG NW) vom 18. Dezember 1975 (GV NW S. 706/SGV NW 2061) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 390) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 394), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 12. Januar 2010 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 In § 5 Abs. 4 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung) vom 18. Dezember 2007 werden 1) 2) 3) unter Buchstabe a die Zahl „1,20“ durch die Zahl „1,24“, unter Buchstabe b die Zahl „20,90“ durch die Zahl „20,94“und unter Buchstabe c die Zahl „1,75“ durch die Zahl „1,93“ ersetzt. Artikel 2 Diese Änderung tritt am 01. Januar 2010 in Kraft. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)