Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
97 kB
Datum
01.12.2016
Erstellt
17.11.16, 09:01
Aktualisiert
18.11.16, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 275/2016
28.10.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
01.12.2016
Antrag der Stadt Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung
von 2 Plätzen für Kinder über drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich,
Kettenweg 27
Sachbearbeiterin: Frau Kremer
Tel.: 15-625
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 28
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Stadt Zülpich zu den Kosten der Ausstattung von 2 Plätzen
für Kinder über drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich, Kettenweg 27, einen
Zuschuss in Höhe von 7.000,00 € zu gewähren.
-2Begründung:
Die Stadt Zülpich bittet mit Antrag vom 06.07.2016 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten
der Ausstattung von 2 Plätzen für Kinder über drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53909
Zülpich, Kettenweg 27.
Der Kreis übernimmt aufgrund der Kreistagsbeschlüsse vom 20.07.2011 (V193) und 05.10.2016
(V 233) für Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008
den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Stadt Zülpich auf 7.000,00 €.
Gem. Ziffer 4.4.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum
Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ergibt sich ein
zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 7.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1.
2.
3.
4.
7.000,00 €
6.300,00 €
700,00 €
0,00 €
Gesamtkosten
Landeszuschuss
Kreiszuschuss
Trägeranteil
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)