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Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 2 Plätzen für Kinder über drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich, Kettenweg 27)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
97 kB
Datum
01.12.2016
Erstellt
17.11.16, 09:01
Aktualisiert
18.11.16, 11:01
Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 2 Plätzen für Kinder über drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich, Kettenweg 27) Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 2 Plätzen für Kinder über drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich, Kettenweg 27)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 275/2016 28.10.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 01.12.2016 Antrag der Stadt Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 2 Plätzen für Kinder über drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich, Kettenweg 27 Sachbearbeiterin: Frau Kremer Tel.: 15-625 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 365 01 Zeile: 28 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Stadt Zülpich zu den Kosten der Ausstattung von 2 Plätzen für Kinder über drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich, Kettenweg 27, einen Zuschuss in Höhe von 7.000,00 € zu gewähren. -2Begründung: Die Stadt Zülpich bittet mit Antrag vom 06.07.2016 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 2 Plätzen für Kinder über drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich, Kettenweg 27. Der Kreis übernimmt aufgrund der Kreistagsbeschlüsse vom 20.07.2011 (V193) und 05.10.2016 (V 233) für Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag. Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Stadt Zülpich auf 7.000,00 €. Gem. Ziffer 4.4.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 7.000,00 €. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 1. 2. 3. 4. 7.000,00 € 6.300,00 € 700,00 € 0,00 € Gesamtkosten Landeszuschuss Kreiszuschuss Trägeranteil gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)