Daten
Kommune
Wesseling
Größe
45 kB
Datum
12.01.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 01.02.2010
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 4. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 12.01.2010 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
16.
Widmung von Straßen in Wesseling als städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr
Vorlagennummer: 170/2009
Es wird beschlossen, die Straßen
a)
b)
Igelweg
Eburonenweg – Stichstraße – (diese zweigt westlich in Höhe zwischen der Straße Im
Kaninsberg und Burgstraße vom Hauptzug des Eburonenweges ab)
als städtische Straßen (Gemeindestraßen) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung – (SGV NW 91) dem öffentlichen Verkehr zu
widmen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)