Daten
Kommune
Wesseling
Größe
48 kB
Datum
12.01.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 01.02.2010
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 4. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 12.01.2010 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
15.
Planfeststellung Kiesabgrabung Wesseling/ Brühl
hier: Planfeststellung gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Verfahrenseinleitung zur Änderung des geltenden Planfeststellungsbeschlusses
Vorlagennummer: 218/2009
1. Der Rat beschließt die Verfahrenseinleitung zur Änderung des für das Plangebiet „Kiesabgrabung Wesseling/Brühl“ geltenden Planfeststellungsbeschlusses vom 14.12.1998 (in der
derzeit gültigen Fassung) gemäß § 31 WHG, entsprechend der Zuständigkeit der Stadt
Wesseling als Inhaberin des Planfeststellungsbescheides, für das im Stadtgebiet Brühl
liegende Plangebiet (vgl. Übersichtsplan).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Einvernehmen der Stadt Brühl zur Verfahrenseinleitung
gemäß § 31 WHG für das im Stadtgebiet Brühl liegende Plangebiet herzustellen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den zur Verfahrenseinleitung erforderlichen Antrag bei der
Planfeststellungsbehörde (Rhein-Erft-Kreis) einzureichen.
35 Ja-Stimme(n), 6 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en)