Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
45 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
15.02.17, 17:01
Aktualisiert
15.02.17, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 290/2017
17.01.2017
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
13.03.2017
Kreisausschuss
22.03.2017
Kreistag
05.04.2017
Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Verkauf der restlichen Anteile an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und der Energie
Rur-Erft Verwaltungs-GmbH
Sachbearbeiter/in: Frau Stopa
Tel.: 15 438
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Veräußerung der restlichen Kommandit- und Geschäftsanteile an der
Energie Rur-Erft GmbH Co. KG und an deren Komplementärin, der Energie Rur-Erft Verwaltungs-
-2GmbH, gemeinsam mit der Innogy SE zu jeweils gleichen Teilen an die folgenden Städte und
Gemeinden:
Stadt/Gemeinde
Bad Münstereifel
Schleiden
Blankenheim
Hellenthal
Kall
Heimbach
Mechernich
Gesamt
Anteile
4,00 %
3,80 %
3,00 %
3,00 %
3,00 %
1,00 %
0,20 %
18,00 %
Begründung:
Nach den Beschlussfassungen des Kreistages vom 28.08.2012 (D 62/2012), 17.07.2013 (V 30/2013)
und 01.10.2014 (V 41/2014) zur Zukunft der Energieversorgung wurde am 18.12.2014 der
Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG (jetzt: Innogy SE)
geschlossen und die Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG sowie deren Komplementärin, die Energie
Rur-Erft Verwaltungs-GmbH, mit Wirkung zum 02.01.2015 bzw. 18.12.2014 gegründet.
Die Veräußerung der Kommandit- und Geschäftsanteile an die berechtigten Kommunen erfolgte mit
Wirkung zum 01.06.2015 an die Gemeinden Blankenheim, Hellenthal und Kall, zum 01.09.2016 an
die Städte Schleiden und Mechernich und mit Wirkung zum 01.01.2017 an die Städte Bad
Münstereifel und Heimbach. Alle Beteiligten sind gleichzeitig dem Konsortialvertrag beigetreten.
Die Gemeinderäte Dahlem und Nettersheim haben sich in ihren Sitzungen am 06.10. bzw.
13.12.2016 gegen eine Beteiligung ausgesprochen. Die weiter vorgehaltenen symbolischen Anteile
konnten ebenfalls nicht bis zum 31.12.2016 veräußert werden.
Entsprechend § 4 Abs. 7 Konsortialvertrag sind die bislang nicht veräußerten Anteile von jeweils 18 %
an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren Komplementärin, der Energie Rur-Erft
Verwaltungs GmbH, den bisherigen Mitgesellschaftern zum Kauf anzubieten.
Da die rein mathematische Ausführung des § 4 Abs. 7 zu Nachkommastellen und damit verbundenen
Folgeproblemen führt, haben sich die Bürgermeisterin und Bürgermeister der beteiligten Städte und
Gemeinden in einem gemeinsamen Erörterungstermin am 16.01.2017, an dem neben der eneGeschäftsführung auch ein Vertreter von Innogy SE sowie für den Kreis Euskirchen Landrat und
Kreiskämmerer teilgenommen haben, aus Praktikabilitätsgründen darauf verständigt, eine Glättung in
der o.g. Fassung vorzunehmen.
Den oben genannten Kommunen wird nunmehr die Gelegenheit gegeben, die Anteile bis zum
30.06.2017 zu erwerben.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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