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Beschlussvorlage GB (Z 2/V 290/2017, KA 22.03.2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
31.03.17, 12:08
Aktualisiert
31.03.17, 12:08
Beschlussvorlage GB (Z 2/V 290/2017, KA 22.03.2017)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / V 290/2017 Datum: 30.03.2017 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 22.03.2017 A) TOP 12 Öffentliche Sitzung Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen hier: Verkauf der restlichen Anteile an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und der Energie Rur-Erft VerwaltungsGmbH V 290/2017 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Z1 13.03.2017 Der Vorsitzende weist darauf hin, dass Mitglieder, stv. Mitglieder und Mitglieder der Gesellschafterversammlung der ene einschließlich ihm selbst an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen dürfen. Da Herr Ramers als stellvertretender Sitzungsleiter nicht anwesend ist, empfiehlt der Vorsitzende, den Tagesordnungspunkt in den Kreistag zu verschieben. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN) merkt an, dass es kein Akt der Solidarität sei, wie sich die Gemeinden Dahlem und Nettersheim verhalten haben. Er finde es persönlich sehr ärgerlich, dass die symbolischen Anteile nicht abgerufen sind. Dies sei nicht das, was man sich als gemeinsamen kreisweiten Aufschlag vorgestellt habe. Der Vorsitzende stimmt den Ausführungen von Herrn Grutke zu und bestätigt, dass das Vorgehen der Gemeinden Dahlem und Nettersheim zu Unverständnis geführt habe. Der Vorsitzende lässt über die Vertagung des Tagesordnungspunktes in den Kreistag abstimmen. Der Kreisausschuss beschließt einstimmig die Vertagung in den Kreistag.