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Verwaltungsergänzung (Berufliche Bildung und Wissenstransfer in Einrichtungen des Kreises Euskirchen hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und SPD)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
14.11.2016
Erstellt
03.11.16, 11:02
Aktualisiert
08.11.16, 09:01
Verwaltungsergänzung (Berufliche Bildung und Wissenstransfer in Einrichtungen des Kreises Euskirchen
hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und SPD)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 7 / A 103/2016 Datum: 02.11.2016 Berufliche Bildung und Wissenstransfer in Einrichtungen des Kreises Euskirchen hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und SPD In zwei Sitzungen (06.07.2016 und 19.09.2016) befasste sich die eigens zum Antrag einberufene, interfraktionell besetzte AG mit dem Antrag 103/2016. Aufgrund der verzögerten Bewilligung der durch die TAE GmbH beantragten INTERREG-Projekte geriet die TAE GmbH Mitte September in eine prekäre Situation, die kurzfristigen Handlungsbedarf auslöste. Hierzu mündete der in der Interfraktionellen AG beschlossene Vorschlag der Verwaltung in eine Beratung und Beschlussfassung des Kreisausschusses am 29.09.2016. Mit der Vorlage 259/2016 wurde schließlich der Erweiterung des Stellenplans um eine Planstelle für technologieorientierte Wirtschaftsförderung am 05.10.2016 zugestimmt. Mit der Stellenbesetzung zum 01.10.2016 gingen die Aufgaben und Projekte der technologieorientierten Wirtschaftsförderung der TAE GmbH auf den Kreis Euskirchen, hier Stabsstelle 80 Struktur- und Wirtschaftsförderung über. Zwischenzeitlich werden die beiden INTERREG-Projekte bewilligt. Die Auftaktsitzungen der Projektpartner sind im November terminiert. Der Antrag auf Umwidmung der INTERREG-Projekte von der TAE GmbH auf den Kreis Euskirchen wurde nach einige formellen Abstimmungserfordernissen am 27.10.2016 sowohl von TAE GmbH als auch vom Kreis Euskirchen eingereicht. Die noch zu erledigenden Aufgaben bis zur endgültigen Liquidation der TAE GmbH unter Einbeziehung fallen in den Bereich der TAE-Gremien. Aus Sicht der Verwaltung gilt der A 103/2016 damit als erledigt. gez. Rosenke _______________________ Landrat