Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
26 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
16.02.17, 08:01
Aktualisiert
16.02.17, 08:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 /
Datum:
V 292/2017
09.02.2017
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2017
Mit der Festsetzung der Hebesätze nimmt der Kreistag eine Abwägung in vertikaler Hinsicht zwischen
Kreis und kreisangehörigen Städten und Gemeinden vor. Auch wenn der Finanzbedarf nicht minutiös
rechnerisch gegeneinander abzuwägen ist, so erscheint bei der Hebesatzfestsetzung dennoch im
Hinblick auf das Rücksichtnahmegebot eine Ermittlung der wesentlichen Daten der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden sachgerecht.
Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass die Kreistagsmitglieder durch die Stellungnahmen
der Städte und Gemeinden, vorliegende bzw. dargestellte Daten im Haushaltsentwurf, in den Haushaltsvorträgen und in den Haushaltsfraktionssitzungen sowie darüber hinaus durch eigene Kenntnisse bereits über ein umfangreiches Wissen verfügen, das sie und damit den Kreistag in Gänze in
die Lage versetzt, eine sachgerechte Abwägung vorzunehmen. Mit Blick auf die jüngere Rechtsprechung in einem anderen Bundesland empfiehlt es sich zur Erhöhung der Rechtssicherheit
jedoch, einen Teil dieser Erkenntnisse auch im Entscheidungsfindungsprozess zu dokumentieren.
Es sollen dem Kreistag daher an dieser Stelle verschiedene Parameter, die für den Abwägungsvorgang nutzbar sind, zur Kenntnis gegeben werden.
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4:
Anlage 5:
Anlage 6:
Anlage 7:
Anlage 8:
gez. Rosenke
Entwicklung der Schlüsselzuweisungen
Entwicklung der Steuerkraft
Entwicklung der Realsteuerhebesätze
Entwicklung des Ist-Aufkommens der Realsteuern
Entwicklung der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer
Überblick über den Haushaltsstatus
Entwicklung der Jahresergebnisse, des Haushaltsausgleichs, des Eigenkapitals
sowie der Bilanzsumme
Stand der Kreditverbindlichkeiten