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Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
26 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
16.02.17, 08:01
Aktualisiert
16.02.17, 08:01
Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2017)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / Datum: V 292/2017 09.02.2017 Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2017 Mit der Festsetzung der Hebesätze nimmt der Kreistag eine Abwägung in vertikaler Hinsicht zwischen Kreis und kreisangehörigen Städten und Gemeinden vor. Auch wenn der Finanzbedarf nicht minutiös rechnerisch gegeneinander abzuwägen ist, so erscheint bei der Hebesatzfestsetzung dennoch im Hinblick auf das Rücksichtnahmegebot eine Ermittlung der wesentlichen Daten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sachgerecht. Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass die Kreistagsmitglieder durch die Stellungnahmen der Städte und Gemeinden, vorliegende bzw. dargestellte Daten im Haushaltsentwurf, in den Haushaltsvorträgen und in den Haushaltsfraktionssitzungen sowie darüber hinaus durch eigene Kenntnisse bereits über ein umfangreiches Wissen verfügen, das sie und damit den Kreistag in Gänze in die Lage versetzt, eine sachgerechte Abwägung vorzunehmen. Mit Blick auf die jüngere Rechtsprechung in einem anderen Bundesland empfiehlt es sich zur Erhöhung der Rechtssicherheit jedoch, einen Teil dieser Erkenntnisse auch im Entscheidungsfindungsprozess zu dokumentieren. Es sollen dem Kreistag daher an dieser Stelle verschiedene Parameter, die für den Abwägungsvorgang nutzbar sind, zur Kenntnis gegeben werden.        Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Anlage 6: Anlage 7:  Anlage 8: gez. Rosenke Entwicklung der Schlüsselzuweisungen Entwicklung der Steuerkraft Entwicklung der Realsteuerhebesätze Entwicklung des Ist-Aufkommens der Realsteuern Entwicklung der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer Überblick über den Haushaltsstatus Entwicklung der Jahresergebnisse, des Haushaltsausgleichs, des Eigenkapitals sowie der Bilanzsumme Stand der Kreditverbindlichkeiten