Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
13.12.16, 11:44
Aktualisiert
13.12.16, 11:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z1 / V 279 / 2016
Datum: 13.12.2016
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 07.12.2016
A)
TOP 12
Öffentliche Sitzung
Gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der
juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2 b
Umsatzsteuergesetz – UStG);
hier: Optionserklärung des Kreises Euskirchen zur
vorübergehenden weiteren Anwendung der bisherigen
umsatzsteuerlichen Rechtslage (§ 2 Abs. 3 UStG in der am
31.12.2015 geltenden Fassung)
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, der von der Verwaltung beabsichtigten
Abgabe der umsatzsteuerlichen Optionserklärung für die maximal
bis zum 31.12.2020 befristete Weiteranwendung der alten
umsatzsteuerlichen Rechtslage (§ 2 Abs. 3 UStG in der am
31.12.2015 geltenden Fassung) für den Kreis Euskirchen durch
den gesetzlichen Vertreter des Kreises zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 279/2016