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Beschlussvorlage GB (Z1 / V 279 / 2016 (KA 07.12.2016))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
13.12.16, 11:44
Aktualisiert
13.12.16, 11:44
Beschlussvorlage GB (Z1 / V 279 / 2016 (KA 07.12.2016))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z1 / V 279 / 2016 Datum: 13.12.2016 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 07.12.2016 A) TOP 12 Öffentliche Sitzung Gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2 b Umsatzsteuergesetz – UStG); hier: Optionserklärung des Kreises Euskirchen zur vorübergehenden weiteren Anwendung der bisherigen umsatzsteuerlichen Rechtslage (§ 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung) Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, der von der Verwaltung beabsichtigten Abgabe der umsatzsteuerlichen Optionserklärung für die maximal bis zum 31.12.2020 befristete Weiteranwendung der alten umsatzsteuerlichen Rechtslage (§ 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung) für den Kreis Euskirchen durch den gesetzlichen Vertreter des Kreises zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 279/2016