Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
93 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
03.11.16, 12:02
Aktualisiert
03.11.16, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Info 190/2016
21.10.2016
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
17.11.2016
Evaluation/Sachstandsbericht zu probeweise eingeführten Schuleingangsuntersuchungen
im südlichen Teil des Kreises Euskirchen
Die Schuleingangsuntersuchungen wurden für alle Städte und Gemeinden nach Abschaffung der
Nebenstelle Schleiden im Jahr 2011 zentral in der Abteilung Gesundheit des Kreises Euskirchen
durchgeführt.
Nach Beschluss des Kreistages am 9.4.2014 wurde jedoch mit Beginn des Schuljahres 2014/2015
probeweise wieder der Untersuchungsort Schleiden eingeführt. In seiner Sitzung am 21.10.2015 hat
der Kreistag die probeweise eingeführte Wahlfreiheit des Untersuchungsortes für die
Schuleingangsuntersuchungen um ein weiteres Jahr verlängert. Gleichzeitig sollte verwaltungsseitig
nach geeigneteren, barrierefreien Räumlichkeiten zur Durchführung gesucht werden.
Bericht:
Im Schuljahr 2015/2016 wurden in Schleiden von 419 möglichen Kindern 241 Kinder untersucht:
Ort
Schleiden
Nettersheim
Hellenthal
Dahlem
Blankenheim
Kall
Gesamt
Soll
106
64
33
49
68
99
419
SEU Schleiden
100
13
24
32
14
58
241
Prozent
94,3
20,3
72,7
65,3
20,6
58,6
57,5
Das Untersuchungsangebot in Schleiden wurde somit von knapp 58 % der Eltern im Südkreis
angenommen.
Ausblick Schuljahr 2016/2017:
Spätestens zum Jahreswechsel werden die Umbauarbeiten im Behördenhaus Schleiden (Einbau
eines Aufzuges) abgeschlossen und damit das Problem bezüglich der Barrierefreiheit der
Räumlichkeiten gelöst sein. Nach anderen Räumlichkeiten muss somit nicht mehr gesucht werden.
Bis zum Abschluss der Arbeiten sind Schuleingangsuntersuchungen aufgrund des dadurch
entstehenden Lärmpegels im Hinblick auf die Hörtests bei den Kindern allerdings nicht möglich.
Aufgrund der Leerlaufzeiten des Personals bei nicht eingehaltenen Terminen und Absagen und um
die Assistenzkraft hinsichtlich des ständigen Transportaufwandes (Sehtest- und Hörtestgerätschaften,
-2Notebook) zu entlasten, wurde seitens der Fachabteilung die technische Ausstattung der beiden
Arbeitsplätze beantragt. Nach Prüfung aller Möglichkeiten durch das Team TUIV erscheint die
Einrichtung von zwei sog. Teleheimarbeitsplätzen am sinnvollsten. Somit könnte die Assistenzkraft in
den Leerlaufzeiten Arbeiten im Rahmen der Vor- und Nachbereitung der Untersuchungen erledigen
und die Ärztin wäre in der Lage, auch dort Gutachten im Rahmen des Schwerbehindertenrechts zu
bearbeiten. Da die Leerlaufzeiten nicht vorher absehbar sind, wäre die technische Ausstattung der
beiden Arbeitsplätze schon allein vor dem Hintergrund der Arbeitseffizienz und Wirtschaftlichkeit
wichtig.
Die diesbezüglichen Kosten belaufen sich auf ca. 2.000 € je Teleheimarbeitsplatz für die erstmalige
Einrichtung sowie auf mindestens 1.000 € für die laufende Unterhaltung pro Jahr und Arbeitsplatz.
Im Vergleich dazu kostet die Einrichtung eines entsprechenden Arbeitsplatzes im Kreishaus ca.
einmalig 1.000 €. Laufende Kosten fallen in dem Sinne nicht mehr an.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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