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Info GB (Evaluation/Sachstandsbericht zu probeweise eingeführten Schuleingangsuntersuchungen im südlichen Teil des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
93 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
03.11.16, 12:02
Aktualisiert
03.11.16, 12:02
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: X Öffentliche Sitzung Info 190/2016 21.10.2016 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 17.11.2016 Evaluation/Sachstandsbericht zu probeweise eingeführten Schuleingangsuntersuchungen im südlichen Teil des Kreises Euskirchen Die Schuleingangsuntersuchungen wurden für alle Städte und Gemeinden nach Abschaffung der Nebenstelle Schleiden im Jahr 2011 zentral in der Abteilung Gesundheit des Kreises Euskirchen durchgeführt. Nach Beschluss des Kreistages am 9.4.2014 wurde jedoch mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 probeweise wieder der Untersuchungsort Schleiden eingeführt. In seiner Sitzung am 21.10.2015 hat der Kreistag die probeweise eingeführte Wahlfreiheit des Untersuchungsortes für die Schuleingangsuntersuchungen um ein weiteres Jahr verlängert. Gleichzeitig sollte verwaltungsseitig nach geeigneteren, barrierefreien Räumlichkeiten zur Durchführung gesucht werden. Bericht: Im Schuljahr 2015/2016 wurden in Schleiden von 419 möglichen Kindern 241 Kinder untersucht: Ort Schleiden Nettersheim Hellenthal Dahlem Blankenheim Kall Gesamt Soll 106 64 33 49 68 99 419 SEU Schleiden 100 13 24 32 14 58 241 Prozent 94,3 20,3 72,7 65,3 20,6 58,6 57,5 Das Untersuchungsangebot in Schleiden wurde somit von knapp 58 % der Eltern im Südkreis angenommen. Ausblick Schuljahr 2016/2017: Spätestens zum Jahreswechsel werden die Umbauarbeiten im Behördenhaus Schleiden (Einbau eines Aufzuges) abgeschlossen und damit das Problem bezüglich der Barrierefreiheit der Räumlichkeiten gelöst sein. Nach anderen Räumlichkeiten muss somit nicht mehr gesucht werden. Bis zum Abschluss der Arbeiten sind Schuleingangsuntersuchungen aufgrund des dadurch entstehenden Lärmpegels im Hinblick auf die Hörtests bei den Kindern allerdings nicht möglich. Aufgrund der Leerlaufzeiten des Personals bei nicht eingehaltenen Terminen und Absagen und um die Assistenzkraft hinsichtlich des ständigen Transportaufwandes (Sehtest- und Hörtestgerätschaften, -2Notebook) zu entlasten, wurde seitens der Fachabteilung die technische Ausstattung der beiden Arbeitsplätze beantragt. Nach Prüfung aller Möglichkeiten durch das Team TUIV erscheint die Einrichtung von zwei sog. Teleheimarbeitsplätzen am sinnvollsten. Somit könnte die Assistenzkraft in den Leerlaufzeiten Arbeiten im Rahmen der Vor- und Nachbereitung der Untersuchungen erledigen und die Ärztin wäre in der Lage, auch dort Gutachten im Rahmen des Schwerbehindertenrechts zu bearbeiten. Da die Leerlaufzeiten nicht vorher absehbar sind, wäre die technische Ausstattung der beiden Arbeitsplätze schon allein vor dem Hintergrund der Arbeitseffizienz und Wirtschaftlichkeit wichtig. Die diesbezüglichen Kosten belaufen sich auf ca. 2.000 € je Teleheimarbeitsplatz für die erstmalige Einrichtung sowie auf mindestens 1.000 € für die laufende Unterhaltung pro Jahr und Arbeitsplatz. Im Vergleich dazu kostet die Einrichtung eines entsprechenden Arbeitsplatzes im Kreishaus ca. einmalig 1.000 €. Laufende Kosten fallen in dem Sinne nicht mehr an. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)