Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
100 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
04.11.16, 10:02
Aktualisiert
04.11.16, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 265/2016
21.10.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
16.11.2016
Kreisausschuss
07.12.2016
Kreistag
14.12.2016
Geplante Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) an die RVK als
internen Betreiber über die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen im ÖPNV
Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke
Tel.: 15 537
Abt.: 60.13
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, Verhandlungen mit der RVK zu führen, mit dem Ziel der
Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) an die RVK als internen Betreiber
über die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen im ÖPNV ab dem Fahrplanwechsel im
Dezember 2018.
-2Begründung:
Im Jahr 2009 beauftragte der Kreis Euskirchen die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) mit der
Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen im ÖPNV. Die Vereinbarung trat am 01.01.2009 in
Kraft und endet zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018. In der Vereinbarung ist festgelegt, dass
der Aufgabenträger bis zum 31.12.2016 über eine mögliche Verlängerung entscheidet.
Eine Verlängerung der Vereinbarung auf damaliger Grundlage ist nicht möglich, da die bisherige
Vereinbarung unter Berücksichtigung eines EuGH-Urteils getroffen wurde und die künftige
Beauftragung der EU-Verordnung 1370/2007 entsprechen muss. Da die Durchführung eines
Verfahrens nach der EU-Verordnung 1370/2007 einen erheblichen zeitlichen Vorlauf bedingt, sollte
nunmehr eine Entscheidung über die grundsätzliche weitere Vorgehensweise in Sachen RVK
getroffen werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine weitere Betrauung der RVK wünschenswert und auch wirtschaftlich
sinnvoll.
Bereits die jetzige Betrauung verpflichtet die RVK, regelmäßig nachzuweisen, dass die Kosten denen
eines „durchschnittlichen, gut geführten Unternehmens“ entsprechen. Bei einer Betrauung auf
Grundlage der EU VO 1370/2007 müssten darüber hinaus weitere Vorgaben eingehalten werden, die
sicherstellen, dass keine Überkompensation des Unternehmens eintritt.
Da der Kreis Euskirchen Gesellschafter der RVK ist (12,5 % Anteil), würde eine anderweitige
Betrauung zudem wirtschaftliche Nachteile für die RVK und damit auch für den Gesellschafter Kreis
Euskirchen mit sich bringen.
Neben dem Kreis Euskirchen beabsichtigen auch weitere Gesellschafter, eine Betrauung der RVK
auszusprechen.
Ein Gesellschafter, dessen jetzige Betrauung mit der RVK bereits 2 Jahre früher endet (zum
31.12.2016), war bereits den Weg einer Direktvergabe nach der EU VO 1370/2007 eingegangen.
Der Gesellschafter hatte dazu eine Vorabbekanntmachung zur geplanten Direktvergabe eines
Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) an die RVK als internen Betreiber vorgenommen.
Gegen diese Vorabbekanntmachung wurden seitens zweier in der Region tätigen
Verkehrsunternehmen jeweils Nachprüfungsverfahren angestrengt. Die Vergabekammer hat diesen
Nachprüfungsanträgen stattgegeben. Dies bedeutet, dass dem Gesellschafter die Direktvergabe an
die RVK untersagt wurde.
Gegen die Beschlüsse der Vergabekammer hat der Gesellschafter das Rechtsmittel der sofortigen
Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Die mündlichen Verhandlungen sind für
November bzw. Dezember 2016 terminiert.
Der Kreis Euskirchen wird diese Verfahren beobachten und unter Berücksichtigung der Urteile die
weitere Vorgehensweise zusammen mit der RVK und den übrigen Gesellschaftern abstimmen.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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