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Beschlussvorlage GB (Modellvorhaben "Kein Kind zurücklassen! - Kommunen in NRW beugen vor")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
221 kB
Datum
01.12.2016
Erstellt
25.11.16, 10:01
Aktualisiert
28.11.16, 12:01
Beschlussvorlage GB (Modellvorhaben "Kein Kind zurücklassen! - Kommunen in NRW beugen vor") Beschlussvorlage GB (Modellvorhaben "Kein Kind zurücklassen! - Kommunen in NRW beugen vor") Beschlussvorlage GB (Modellvorhaben "Kein Kind zurücklassen! - Kommunen in NRW beugen vor")

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 280/2016 16.11.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 01.12.2016 Modellvorhaben "Kein Kind zurücklassen! - Kommunen in NRW beugen vor" Sachbearbeiterin: Frau Hilger-Mommer x Tel.: 15-617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Bewerbung im Rahmen des Modellvorhabens „Kein Kind zurücklassen! - Kommunen in NRW beugen vor" zu unterstützen. Begründung: Mit dem Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen – für ganz NRW!“ verfolgt das Land NRW das Ziel, dass die Kommunen sich die Grundsätze vorbeugender Politik von der Schwangerschaft bis zum Eintritt ins Berufsleben zu eigen machen. Als konkrete Ziele für Kommunen werden in der Ausschreibung benannt: -2   Leitbild kommunaler Vorbeugung Kommunale Präventionskette Sozialräumliches Präventionsmonitoring. 22 Kommunen können (zusätzlich zu den bereits in der Förderung befindlichen 18 Kommunen) gefördert werden. Die Förderung besteht in  der Vermittlung der bereits gewonnenen Erkenntnisse  einer einzelkommunalen Beratung zur Umsetzung des skizzierten Projekts  Aufbau und Weiterentwicklung eines sozialräumlichen Monitoring zusammen mit der Fachstelle zur sozialräumlichen Armutsbekämpfung  29.958,39 € als Personalpauschale, die entsprechend zu ergänzen ist (auch aus dem Personalbestand möglich). Die Bertelsmann Stiftung wird hierzu ihre Begleitforschung fortsetzen. Im Kreis Euskirchen ist Prävention seit vielen Jahren fester Bestandteil der Sozialen Arbeit in der Abteilung Jugend und Familie. Eine Darstellung der „Biografieorientierten Präventionskette“ ist der Vorlage beigefügt. Die Ausschreibung zu „KEKIZ“ ermöglicht jetzt, die Wirksamkeit sowie Verbesserungspotentiale aufzuspüren und entsprechende Vorschläge zur Umsetzung zu erarbeiten. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Voraussetzungen für das Modellvorhaben mit dem vorhandenen Personal umgesetzt werden können. Auszug aus der Bewerbung: „„Kein Kind zurücklassen!“ – Update für die Präventionskette im Kreis Euskirchen (Projektskizze) Beschreibung des Teilnahmeinteresses Die Abteilung Jugend und Familie hat gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen und anderen Abteilungen und Einrichtungen bereits seit 2006 das Ziel, präventive, passgenaue Angebote zu realisieren. Begonnen wurde mit einer engen Kooperation mit KiTas und Babybegrüßungsbesuchen (konzeptionell verankert, inzwischen kreisweit) Einen Überblick über die unterschiedlichsten Maßnahmen, Netzwerke und Kooperationen bietet die beigefügte Grafik. Ziel einer Teilnahme des Kreises Euskirchen als Jugendhilfeträger an „KEKIZ“ ist eine gemeinsame Überprüfung der Wirksamkeit der eingesetzten Maßnahmen sowie sinnvoller Ergänzungen in unserer Präventionskette. Zielführend könnten Fragestellungen sein wie:       Stimmen unsere Hypothesen zu Unterstützungsbedarfen, die Grundlage für die Angebote sind? (Wie) Erreichen wir die Zielgruppen? Sind die Maßnahmen geeignet und effizient? Was fehlt? Welche Lücken gibt es in der Präventionskette? Wie kann sichergestellt werden, dass bei relevanten Berufsgruppen die Angebote und Maßnahmen präsent sind? Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen: Wie können alle Kommunen gewonnen werden? Wie können die lokal sehr unterschiedlichen Bedarfe ermittelt werden? Wie können vor Ort spezifische Angebote gestaltet werden? -3Darstellung der Gebietskulisse Der Kreis Euskirchen ist als Landkreis mit 191 000 Einwohnern in 11 Kommunen sehr unterschiedlicher Größe (z.B. Stadt Euskirchen mit 57 000 EW, Gemeinde Dahlem mit 4200 EW) Träger der öffentlichen Jugendhilfe ohne städtische Jugendämter. Die Herausforderung für die Jugendhilfeplanung (hier ist auch der Bereich Prävention zugeordnet) nicht nur im Bereich der Prävention ist die unterschiedliche sozialräumliche Struktur der Städte und Gemeinden. Dabei kommt es durchaus zu nennenswerten prozentualen Belastungsfaktoren auch in kleineren Kommunen, die jedoch nur über eine überschaubare Infrastruktur im sozialen Bereich verfügen. Als Kooperationspartner in einer Pilotphase kommt aus hiesiger Sicht die Stadt Euskirchen mit einer entsprechend städtischen Ausprägung und Infrastruktur in Frage. Andere Kommunen sind ebenfalls als Kooperationspartner vorstellbar. Entsprechende Kooperationsgespräche stehen noch aus. Beschreibung umsetzungsrelevanter kommunaler Rahmenbedingungen Prävention ist im Kreis Euskirchen geübte Praxis. An den Entscheidungen in Verwaltung und Politik ist erkennbar, dass hier eine eindeutige Haltung bezogen wird. 2011 nahm der Kreis an dem LVR-Programm „Teilhabe ermöglichen – Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut“. Die eingerichtete Stelle zur Koordinierung und Steuerung wurde verstetigt. Maßnahmen aus diesem Programm finden sich in der Präventionskette wieder. Multiprofessionelle Netzwerke sind seitdem vorhanden und arbeiten kontinuierlich.“ gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)