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Info GB (Jahresbericht KoBIZ 2016)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
2,0 MB
Datum
07.03.2017
Erstellt
22.02.17, 11:01
Aktualisiert
22.02.17, 11:01

Inhalt der Datei

Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum Jahresbericht 2016 1 Bildung fördern – Zukunft gestalten Impressum Kreis Euskirchen/Der Landrat GBL III/49 Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum Leitung: Sabine Sistig Projektleitung Jahresbericht: Bettina Ismar, Regionales Bildungsbüro Inhaltliche Verantwortung: MitarbeiterInnen im Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrum 2 1 Inhalt 1 NETZWERKEN IM REGIONALEN BILDUNGSNETZWERK .............................................. 7 2 KOOPERATIONSPROJEKTE IM KOBIZ ................................................................................ 7 2.1 Ausbildungs- und Studienbörse Kreis Euskirchen und „Ausbildung to go“................................................ 7 2.2 Informationsveranstaltung „Übergang Schule – Ausbildung oder Studium – Wie geht das?“ ................. 10 2.3 Informationsveranstaltung „Übergang Schule – Ausbildung oder Studium – Wie geht das?“ – für Dolmetscher im Rahmen der Ausbildungs- und Studienbörse 2016 ....................................................... 10 2.4 Berufsorientierungsparcours Gesundheitsberufe ................................................................................... 11 2.5 Internationale OGS an den Berufskollegs ............................................................................................... 12 2.6 Koordination der Erstellung „einfach für alle. Inklusion im Kreis Euskirchen. Handlungskonzept“ ......... 14 2.7 Sozialplanung ......................................................................................................................................... 16 3 REGIONALES BILDUNGSBÜRO ........................................................................................... 17 3.1 Übergang KiTa – Grundschule – Sek 1 .................................................................................................... 17 3.1.1 „Haus der kleinen Forscher“ ................................................................................................................... 17 3.1.2 Pädagogisches Schulnetzwerk Kreis Euskirchen ..................................................................................... 18 3.1.3 AK KiTa – Grundschule ............................................................................................................................ 18 3.1.4 Qualitätsoffensive Offene Ganztagsschule ............................................................................................. 19 3.1.5 Englisch als Kontinuum im Übergang Grundschule – Sek 1 .................................................................... 20 3.1.6 Lehrersprechtag ...................................................................................................................................... 21 3.2 Übergang Schule – Beruf – Studium ....................................................................................................... 22 3.2.1 „komm auf Tour – meine Stärken, meine Zukunft“ ................................................................................ 22 3.2.2 „Lernen im Doppelpack“ – Informationsveranstaltung zum dualen Studium für SchülerInnen der gymnasialen Oberstufe ........................................................................................................................... 25 3.2.3 ANTalive – zdi .......................................................................................................................................... 27 3.2.4 Wettbewerb ANTalive im KoBIZ – Imagefilm .......................................................................................... 28 3.2.5 Berufswahl-SIEGEL .................................................................................................................................. 29 3.3 Bildungsprojekte .................................................................................................................................... 30 3.3.1 Pädagogische Landkarte – außerschulische Lernorte ............................................................................. 30 3.3.2 Medienprävention: Lokale Fachtagungen „Medienkompetenz im Netzwerk vor Ort“ .......................... 30 3.3.3 Medienscout NRW .................................................................................................................................. 32 3.4 Partizipation .......................................................................................................................................... 33 3.4.1 Konferenz der Schulpflegschaftsvorsitzenden ........................................................................................ 33 3.4.2 AK Elterndelegierte ................................................................................................................................. 34 3.4.3 Schülerpartizipation ................................................................................................................................ 35 3.5 Kooperationen ....................................................................................................................................... 37 3 3.5.1 3.5.2 3.5.3 3.5.4 Netzwerken im Regionalen Bildungsnetzwerk Kreis Euskirchen ............................................................ 37 Kooperation mit Regionalen Bildungsbüros ........................................................................................... 38 Kooperation mit dem Kompetenzteam NRW ......................................................................................... 39 Bildungsportal ......................................................................................................................................... 39 3.6 BMBF-Projekt: „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ ................... 40 3.6.1 Einrichtung einer aus Bundesmitteln geförderten Stelle für die „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ im KoBIZ ............................................................................... 40 3.6.2 Auf- und Ausbau kommunaler Koordinierungsstrukturen anhand Identifizierung und unter Einbindung relevanter Bildungsakteure ..................................................................................................................... 41 3.6.3 Identifizierung von Bildungsangeboten für Neuzugewanderte .............................................................. 43 3.6.4 Beratung der politischen Gremien, der Kommunen und Arbeits- und Bildungsakteure und Impulssetzung neuer Angebote .............................................................................................................. 44 4 KOMMUNALE KOORDINIERUNGSSTELLE ...................................................................... 47 4.1 Potenzialanalyse Schuljahr 2016/17 ....................................................................................................... 47 4.1.1 Potenzialanalyse – Zentrale Ausschreibung ............................................................................................ 47 4.1.2 Potenzialanalyse – Durchführung ........................................................................................................... 48 4.1.3 Landesweite Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren (LaKI) Unterarbeitskreis „migrationssensible Potenzialanalyse“ ................................................................................................... 50 4.2 Portale und Austauschforen................................................................................................................... 51 4.2.1 BAN-Portal .............................................................................................................................................. 51 4.2.2 qualiboXX/ überaus ................................................................................................................................. 52 4.2.3 Regionaltreffen Rheinland der Kommunalen Koordinierungsstellen ..................................................... 53 4.2.4 Landesweite Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren (LaKI) Arbeitskreis Übergang Schule – Beruf ......................................................................................................................................... 54 4.3 Facharbeitsgruppen ............................................................................................................................... 55 4.3.1 Facharbeitsgruppe 1 „Berufs- und Studienorientierung“ ....................................................................... 55 4.3.2 Facharbeitsgruppe 2 „Übergangsangebote“........................................................................................... 56 4.3.3 Facharbeitsgruppe 3 „Duale Ausbildung“ ............................................................................................... 57 4.4 Unterstützende und begleitende Projekte und Maßnahmen im Übergang Schule – Beruf ..................... 58 4.4.1 Standardelement SBO 6.3 Praxiskurse im Schuljahr 2015/16 ................................................................ 58 4.4.2 Standardelement SBO 7.3 Koordinierte Übergangsgestaltung mit Anschlussvereinbarung .................. 60 4.4.3 Standardelement SBO 6.1 Berufsfelder erkunden .................................................................................. 61 4.4.4 Berufsfelderkundungstage in der Kreisverwaltung................................................................................. 62 4.4.5 Berufsfelderkundungen an den Berufskollegs ........................................................................................ 63 4.4.6 Standardelement SBO 6.1 Berufsfelder erkunden – Online-Portal......................................................... 64 4.4.7 Produktionsschule.NRW ......................................................................................................................... 66 4.5 Kooperationen ....................................................................................................................................... 67 4.5.1 Regionaler Ausbildungskonsens Kammerbezirk Aachen ........................................................................ 67 4.5.2 Arbeitskreis Ausbildungsvorbereitungsklassen....................................................................................... 68 4.5.3 KAoA im Gemeinsamen Lernen .............................................................................................................. 69 4.5.4 Zusammenarbeit der Schulaufsicht und der Kommunalen Koordinierungsstelle als UmsetzungspartnerInnen vor Ort ........................................................................................................... 70 4.5.5 Kooperation mit der Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen ....................................................... 71 4.5.6 Kooperation mit dem Jugendamt des Kreises Euskirchen ...................................................................... 71 4.5.7 „Schüler Online“ ...................................................................................................................................... 72 4.5.8 Treffen der Bezirksregierung Köln und der Kommunalen Koordinierungsstellen .................................. 74 4 4.5.9 Abstimmung über die Einrichtung von neuen Bildungsgängen nach Berufskollegs- Anrechnungs- und Zulassungsverordnung (BKAZVO) ............................................................................................................ 75 5 KOMMUNALES INTEGRATIONSZENTRUM ..................................................................... 77 5.1 Interkulturelle Öffnung .......................................................................................................................... 77 5.1.1 Wegweiser für MigrantInnen .................................................................................................................. 77 5.1.2 InteGreat App.......................................................................................................................................... 78 5.1.3 Übersetzungshilfepool ............................................................................................................................ 78 5.1.4 Grundlagen interkultureller Kompetenz für MitarbeiterInnen und Führungskräfte der Kreisverwaltung Euskirchen ............................................................................................................................................... 79 5.1.5 Informationen zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt .................................................. 80 5.1.6 Unterstützung der Runden Tische in den Kommunen und Kirchengemeinden ..................................... 80 5.1.7 Arbeitskreis der Ehrenamts- und IntegrationskoordinatorInnen der Kommunen und .............................. Kirchengemeinden ................................................................................................................................. 81 5.1.8 Unterstützung von freiwillig engagierten BürgerInnen rund um die Flüchtlingsarbeit .......................... 82 5.1.9 Basiswissen Flüchtlingsarbeit in Kooperation mit der Integrationsagentur des DRK ............................. 83 5.1.10 Info-Reihen „Engagiert für Flüchtlinge“ und „Ehrenamt stärken“ ....................................................... 84 5.1.11 Förderprogramm KOMM-AN NRW ...................................................................................................... 85 5.1.12 Interkulturelle Woche .......................................................................................................................... 87 5.2 Bildung ................................................................................................................................................... 89 5.2.1 Rucksack Grundschule ............................................................................................................................ 89 5.2.2 „Wie funktioniert Grundschule?“ – Informationsveranstaltung für Eltern mit Migrationshintergrund. 91 5.2.3 SmiLe – Sprachbildung mit individuellem Spracherfolg .......................................................................... 92 5.2.4 Seiteneinstiegsberatung ......................................................................................................................... 93 5 5.3 Angebote für Schulen ............................................................................................................................. 94 5.3.1 Impulse und Unterstützung: Unterricht für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche ....................... 94 5.3.2 Fachberatungsstelle für Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU).......................................................... 95 5.3.3 Planung und Durchführung der Treffen von Lehrkräften im Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) . 95 5.3.4 Spirit of Fair-Halten – Erlebnispädagogisches Integrationsprojekt ......................................................... 96 5.4 Ausbildung und Beruf............................................................................................................................. 97 5.4.1 Projektgruppe Integration junger Flüchtlinge ......................................................................................... 97 5.5 Sprache .................................................................................................................................................. 98 5.5.1 „Sprachstark – Qualität in sprachheterogenen Schulen – QUISS“ .......................................................... 98 5.6 Kultur, Sport und Freizeit ....................................................................................................................... 99 5.6.1 Interkultureller Garten Zülpich ............................................................................................................... 99 5.6.2 Rollende Spielkiste ................................................................................................................................ 100 5.7 Netzwerk „Vielfalt und Integration“ ..................................................................................................... 101 6 AUSBLICK DES KOBIZ AUF 2017 .....................................................................................104 7 KOOPERATIONSPARTNERINNEN IM REGIONALEN BILDUNGSNETZWERK .....105 8 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT ...............................................................................................107 8.1 Veröffentlichung der laufenden Projekte, Initiativen und Maßnahmen der KooperationspartnerInnen des KoBIZ ............................................................................................................................................. 107 8.2 Veröffentlichungen des Regionalen Bildungsbüros .............................................................................. 107 8.2.1 KooperationspartnerInnen „komm auf Tour 2016“.............................................................................. 107 8.2.2 Redaktionelle Arbeit ............................................................................................................................. 107 8.3 Veröffentlichungen der Kommunalen Koordinierungsstelle ................................................................. 107 8.3.1 Elternfahrplan Übergang Schule – Beruf – Studium ............................................................................. 107 8.3.2 Handreichungen Übergangsangebote .................................................................................................. 107 8.3.3 Schaubild „Angebotsübersicht Berufs- und Studienorientierung im Kreis Euskirchen ......................... 107 8.3.4 Schaubild „Wohin nach der Schule im Kreis Euskirchen“ ..................................................................... 108 8.4 Veröffentlichungen des Kommunalen Integrationszentrums ............................................................... 108 8.4.1 Wegweiser für MigrantInnen in mehreren Sprachen ........................................................................... 108 8.4.2 Angebote zur Deutschförderung für Flüchtlinge .................................................................................. 108 8.4.3 Integrationsbericht ............................................................................................................................... 108 9 TEAM KOMMUNALES BILDUNGS- UND INTEGRATIONSZENTRUM (KOBIZ) ........109 10 WICHTIGE ABKÜRZUNGEN .................................................................................................110 6 1 Netzwerken im Regionalen Bildungsnetzwerk Das Kommunale Bildungs- und Integrationszentrum (KoBIZ) ist seit dem 01. Mai 2016 Abteilung im neuen Geschäftsbereich III „Jugend und Integration“ innerhalb der Kreisverwaltung. Das KoBIZ im Regionalen Bildungsnetzwerk versteht seine Hauptaufgabe in der Vernetzung aller im Bildungsbereich verantwortlichen Akteure, wobei unter dem Begriff Bildung nicht nur die vorschulische und schulische Bildung, sondern auch die Aspekte frühkindliches Lernen, Lebensplanung, Gesundheit, Ausbildung und Beruf sowie lebenslanges Lernen verstanden werden. Durch Bündelung der Handlungsfelder Regionales Bildungsbüro, Kommunales Integrationszentrum und Kommunale Koordinierungsstelle im KoBIZ ist die Aufgabe der Vernetzung sehr komplex. Das KoBIZ versteht sich als internes Netzwerk, welches Ressourcen und Kompetenzen der MitarbeiterInnen bündelt, um mit den unterschiedlichen KooperationspartnerInnen und Institutionen ergebnis- und lösungsorientiert zu agieren. Im Weiteren hat das KoBIZ die Aufgabe der operativen Geschäftsführung sowie der Organisation und Moderation von Abstimmungsprozessen zwischen maßgeblichen Gremien sowie Begleitung der Facharbeitsgruppen auf der Arbeitsebene. Die Entwicklung des Flüchtlingszuzuges in den Kreis Euskirchen im Jahr 2015 und die damit verbundenen zahlreichen Aktivitäten sowohl in Bildungseinrichtungen als auch im Ehrenamtsbereich zeigen, dass bedarfs- und kompetenzorientierte Angebote für Neuzugewanderte identifiziert und transparent gemacht werden müssen. Um die immer komplexer werdenden Aufgaben des KoBIZ zu meistern, erhält die Abteilung zum 01. Juli 2016 Unterstützung durch einen Mitarbeiter im Bundesfreiwilligendienst und einen Koordinator Ehrenamt, zum 15. August 2016 durch eine Mitarbeiterin im Freiwilligen Sozialen Jahr Politik und zum 01. September 2016 durch eine Koordinatorin Bildungsangebote für Neugewanderte. Die im Folgenden dargestellten Projekte werden nach den Handlungsfeldern sortiert in einheitlicher Form (Bestandsaufnahme, Ziele, Planung und Umsetzung, Ergebnis und Ausblick) aufgeführt. 2 Kooperationsprojekte im KoBIZ 2.1 Ausbildungs- und Studienbörse Kreis Euskirchen und „Ausbildung to go“ 1. Bestandsaufnahme 2016 führt die Agentur für Arbeit zum siebten Mal in Kooperation mit dem Berufsbildungszentrum, dem Stadtmarketingverein z.eu.s, der Stadt Euskirchen, dem Regionalen Bildungsbüro und dem Schulrat des Kreises Euskirchen die Ausbildungs- und Studienbörse durch. Im Rahmen der Entwicklung des Regionalen Bildungsnetzwerkes übernimmt das Regionale Bildungsbüro seit 2010 folgende Aufgaben: Informationstransfer an die Schulen bzgl. Veranstaltungstermin, Organisation der Besuchszeiten, Vor- und Nachbereitung des Börsenbesuches, Protokoll der Organisationssitzungen sowie Layoutund Korrekturarbeiten des Schriftverkehrs. 7 Zudem führt die Agentur für Arbeit in Kooperation mit dem Jobcenter EU-aktiv seit 2013 zu Beginn eines Kalenderjahres die Veranstaltung „Ausbildung to go“ in den Räumen der Kreisverwaltung durch. Zielgruppe sind hier vor allem an Ausbildung interessierte SchülerInnen des Jahrgangs 10 der Sek I - Schulen sowie SchülerInnen in den Klassen für Ausbildungsvorbereitung der Berufskollegs im Kreis Euskirchen, die zu Jahresbeginn noch nicht über einen Ausbildungsvertrag verfügen. 2. Ziele Ausbildungs- und Studienbörse a) 100 Aussteller aus den Bereichen Handel, Handwerk, Industrie, Dienstleistung sowie Vertretungen der Hochschulen aus der näheren Umgebung und der Agentur für Arbeit Euskirchen präsentieren ihr Ausbildungs- und Studienangebot. b) Die SchülerInnen der Sek I - Schulen besuchen die Ausbildungs- und Studienbörse. c) Die Oberstufen der Gymnasien und der Gesamtschule werden gesondert angesprochen, um eine höchstmögliche Zahl an Besuchern aus diesen Systemen zu erreichen. d) Es findet eine Vor- und eine Nachbesprechung mit den Ausstellern zur Qualitätssicherung und Evaluation statt. e) Neuzugewanderte SchülerInnen erhalten Unterstützung in Form einer Begleitung durch ÜbersetzungshelferInnen, koordiniert durch das Kommunale Integrationszentrum. f) Die Kommunale Koordinierungsstelle informiert im Übergang Schule – Beruf an einem eigenen Stand. 8 Impressionen Ausbildungsbörse 2016, © D. Berens 1. Dolmetscherservice, © B. Ismar Kooperation mit der Kommunalen Koordinierungsstelle: „Ausbildung to go“ a) Die Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen erhalten Informationen über die Veranstaltung. b) Die Schulen werden über das konkrete Ausbildungsangebot schriftlich durch das Regionale Bildungsbüro informiert. c) Das Regionale Bildungsbüro veröffentlicht alle Informationen auf der Homepage des Kreises Euskirchen und im KoBIZ-Newsletter. 3. Planung und Umsetzung Die Veranstaltung „Ausbildung to go“ wird von der Agentur für Arbeit geplant, organisiert und durchgeführt. Das Regionale Bildungsbüro wird über alle Schritte informiert, ist aber nicht in die konkrete Planung einbezogen, sodass hier die Darstellung der Maßnahmenplanung entfällt. Planung und Organisation der Ausbildungs- und Studienbörse September 2015: Festlegung des Durchführungstermins und erstes Organisationstreffen Ab Oktober 2015: Akquise der Aussteller Finanzierung: Ausstellerverzeichnis: Finanzierung durch die Anzeigeakquise der Unternehmen. Diese Aufgabe übernimmt der Weiss-Verlag in Kooperation mit dem Förderverein des BZE. Personelle Ressourcen: September 2015 bis September 2016: Teilnahme der Landesbediensteten Regionales Bildungsbüro/KoBIZ an allen Organisationssitzungen; Lektorat, Informationstransfer in alle Schulen Umsetzung 16.02.2016: 17.09.2016: „Ausbildung to go“ Ausbildungs- und Studienbörse 4. Ergebnisse und Ausblick „Ausbildung to go“ a) Die Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen erhalten im Dezember 2015 Informationen zur Veranstaltung. b) Die Kommunale Koordinierungsstelle wird eine Woche vor der Veranstaltung durch die Agentur für Arbeit über das konkrete Ausbildungsangebot informiert. Die Liste wird anschließend sofort an die Schulen weitergeleitet. c) Die Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen nutzen das Angebot im Rahmen der Gespräche bzgl. Anschlussvereinbarung mit den SchülerInnen aufgrund der späten Informationen nicht. d) Die Veranstaltung wird am 08.02.2017 erneut in der Kreisverwaltung durchgeführt. Ausbildungs- und Studienbörse 2016 a) 100 Aussteller aus den Bereichen Handel, Handwerk, Industrie, Dienstleistung sowie Vertretungen der Hochschulen aus der näheren Umgebung und der Agentur für Arbeit Brühl präsentieren ihr Ausbildungs- und Studienangebot in über 100 Berufsfeldern. b) Die SchülerInnen aller Schulformen der Sek I und II besuchen – teilweise begleitet durch ihre Eltern - die Ausbildungs- und Studienbörse. Insgesamt nehmen ca. 3000 Menschen das Informationsangebot wahr. c) Es findet eine Vor- und eine Nachbesprechung mit den Ausstellern zur Qualitätssicherung und Evaluation statt. d) Neuzugewanderte SchülerInnen sowie an dem Ausbildungs- und Arbeitsangebot im Kreis Euskirchen interessierte, junge, neuzugewanderte Erwachsene erhalten Unterstützung in Form einer Begleitung durch ÜbersetzungshelferInnen, koordiniert durch das Kommunale Integrationszentrum. Diese Unterstützung wird in den Sprachen Albanisch, Serbisch, 9 Englisch, Arabisch, Farsi, Urdu, Paschtu angeboten und während der gesamten Dauer der Veranstaltung intensiv genutzt. e) Die Kommunale Koordinierungsstelle informiert im Übergang Schule – Beruf an einem eigenen Stand. f) Die Veranstaltung wird erneut am 15.09.2018 durchgeführt, die Planung beginnt im September 2016. 2.2 Informationsveranstaltung „Übergang Schule – Ausbildung oder Studium – Wie geht das?“ 1. Bestandsaufnahme Über 300 Ausbildungsberufe und mehr als 900 verschiedene Studiengangkombinationen erschweren es den heutigen Jugendlichen immer mehr, eine für sie passende Entscheidung auf dem Weg in das Berufsleben zu treffen. In Kooperation mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit, der Kreishandwerkerschaft Rureifel, der Kommunalen Koordinierungsstelle und dem Regionalen Bildungsbüro entsteht ein Informations- und Veranstaltungsangebot für interessierte BürgerInnen. 2. Ziele a) Orientierung für interessierte BürgerInnen im sog. „Angebotsdschungel“ b) Kompetenzerweiterung für BürgerInnen, die Jugendliche im Übergang unterstützen c) Austausch mit Experten 3. Planung und Umsetzung März 2016 Veranstaltungsdurchführung am 15.03.2016, 18:30 Uhr im Rahmen des VHS-Programms 4. Ergebnisse und Ausblick Die Veranstaltung für interessierte BürgerInnen im Rahmen des VHS Programms in Kooperation des Regionalen Bildungsbüros und der Kommunalen Koordinierungsstelle mit der Kreishandwerkerschaft Rureifel und der Agentur für Arbeit wird von 15 Eltern, SchülerInnen und EhrenamtlerInnen besucht. 2.3 Informationsveranstaltung „Übergang Schule – Ausbildung oder Studium – Wie geht das?“ – für Dolmetscher im Rahmen der Ausbildungs- und Studienbörse 2016 1. Bestandsaufnahme Über 100 Aussteller werden an der Ausbildungs- und Studienbörse Berufe und Studienmöglichkeiten vorstellen. Aufgrund der hohen Anzahl an neuzugewanderten SchülerInnen und ihrer nicht vorhandenen Kenntnisse über die Möglichkeiten der Ausbildungsformen in Deutschland werden diese SchülerInnen explizit zur Börse eingeladen. Um ihnen den Zugang zu Informationen zu erleichtern, werden DolmetscherInnen1 eingesetzt. 1 Hierbei handelt es sich um MigrantInnen, die mehrsprachig sind und ihren Übersetzungsdienst für das KoBIZ ehrenamtlich gegen eine Aufwandsentschädigung anbieten. 10 2. Ziele a) Informationszuwachs für DolmetscherInnen zu Berufsorientierungsmaßnahmen, Ausbildungsmöglichkeiten, Angeboten der Ausbildungs- und Studienbörse 2016 b) Einsatz der DolmetscherInnen am 17.09.2016 für interessierte Schülergruppen 3. Planung und Umsetzung Oktober 2015: Planung im Rahmen der Organisation der Börse Juli 2016: Planungsgespräch im KoBIZ, Akquise der DolmetscherInnen August 2016: Workshop für DolmetscherInnen 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die DolmetscherInnen erhalten einen detaillierten Überblick über Angebote der Ausbildungs- und Studienbörse 2016 anhand des Ausstellerverzeichnisses und erweitern somit ihre Kenntnisse über die Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten im Kreis Euskirchen. b) Sechs DolmetscherInnen in den Sprachen Albanisch, Serbisch, Englisch, Türkisch, Farsi, Urdu und Paschtu stehen am 17.09.2016 für interessierte Schülergruppen und weitere BesucherInnen mit Zuwanderungshintergrund während der gesamten Dauer von 9:00 bis 14:00 Uhr zur Verfügung. 2.4 Berufsorientierungsparcours Gesundheitsberufe 1. Bestandsaufnahme Die Pflegeberufe leiden unter dem Negativimage einer hohen Arbeitsbelastung, die in Verbindung mit einer geringen Vergütung steht. Zusätzlich verschärfen sinkende Schulabgängerzahlen zunehmend den Wettbewerb um qualifizierte und verantwortungsbewusste Auszubildende. Der Jour fixe Competentia, Wirtschaftsförderung, Agentur für Arbeit Brühl, Jobcenter EU-aktiv und das Regionale Bildungsbüro Kreis Euskirchen hat im Sommer 2015 beschlossen, das Format des Berufsparcours Gesundheit im Kreis Euskirchen umzusetzen. Die Kommunale Koordinierungsstelle hat die Organisation der Teilnahme der Schulen übernommen. 2. Ziele a) Interessierte SchülerInnen des Jahrgangs 9 aller Schulformen lernen Gesundheits- und Pflegeberufe in einem praktischen Segment kennen. b) Der Berufsparcours enthält Praxisstationen, an denen einzelne Tätigkeitsbereiche, wie z.B. Verbände-Anlegen, spielerisch ausprobiert werden können. c) Information in Form von Workshops zu pflegerischen, medizinischen und handwerklichen Berufen der Gesundheitsbranche d) Teilnahme am Bewerbungstraining e) Beratungsgespräche mit der Berufsberatung und dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit während der Veranstaltung 3. Planung und Umsetzung Ab Winter 2015: vier Planungssitzungen mit o.g. PartnerInnen Frühjahr 2016: Einladungsschreiben an Schulen durch Koordinierungsstelle Kommunale 11 Einladungsschreiben mit Workshop-Anmeldung an Schulen Auswertung der Schulanmeldungen und Einteilung der Schulen Die Akquise der Ausstellungsräume, Aussteller, Workshop-Planung etc. erfolgt durch die Wirtschaftsförderung in Kooperation mit Competentia und der Agentur für Arbeit. 4. Ergebnisse und Ausblick Die Veranstaltung findet am 08. Juni 2016 statt. 17 Schulen mit 405 SchülerInnen haben teilgenommen. Von 17 teilgenommenen Schulen geben fünf Schulen den Evaluationsbogen bei der Kommunalen Koordinierungsstelle ab, d.h. 30% der teilgenommenen SchülerInnen (123) reichen den Evaluationsbogen ausgefüllt ein. Von den 123 SchülerInnen besuchen 65% den Jahrgang 8 und 35% Jahrgang 9. Über 80% der SchülerInnen haben länger als zwei Stunden an der Gesundheitsberufemesse teilgenommen. Es gibt eine hohe positive Resonanz bzgl. der Gesundheitsberufemesse, denn 95 % der SchülerInnen geben an, dass ihnen die Veranstaltung gefallen hat. 60% der SchülerInnen haben angegeben, dass sie in der Schule „eher nicht“ gut auf die Veranstaltung vorbereitet wurden. Nach Einschätzung von 77% der SchülerInnen haben sie einen guten Einblick in das Berufsfeld erhalten. Ein Großteil der SchülerInnen (80%) gibt an, dass er viele Informationen von den Ausstellern erhalten hat. Besonders positiv bewerten die SchülerInnen mit 94,3%, dass sie an der Gesundheitsberufemesse aktiv teilnehmen. Bei den meisten SchülerInnen, 90%, diente die Gesundheitsberufemesse als Berufsfelderkundung. Mehr als die Hälfe der SchülerInnen geben als Motivation ihr Interesse am Berufsfeld an. 2.5 Internationale OGS an den Berufskollegs 1. Bestandsaufnahme Das Kommunale Integrationszentrum (im Weiteren KI) entwickelt mit der Kommunalen Koordinierungsstelle (im Weiteren KoKo) die Idee, sowohl am Thomas-Eßer-Berufskolleg Euskirchen als auch am Berufskolleg Eifel Kall Internationale Offene Ganztagsschulen IOGS im Rahmen von KOMM-AN NRW zu installieren. Das Projekt zielt auf eine individuelle Unterstützung für eine berufliche Erstorientierung sowie bestenfalls den Start in eine Berufsausbildung bei kontinuierlicher Begleitung und Betreuung an einem Ort – auch nach dem Unterricht – ab. Neben dem Unterricht in der Schule gibt es für die genannten SchülerInnen wie in einer OGS außerschulische Lern- und Freizeitangebote mit dem Schwerpunkt „Berufliche Erstorientierung“. Sie ergänzen den Unterricht, der vormittags in den Internationalen Förderklassen (IFK) stattfindet. Hier erlernen die Neuankömmlinge zusätzlich zum Schulunterricht die deutsche Sprache, erhalten in Form von AGs erste Einblicke in Themen rund um Berufsorientierung und beruflichen Alltag, um danach das Berufskolleg mit bestmöglicher Förderung zu verlassen und ins Berufsleben einzusteigen. Die jungen Flüchtlinge und Zuwandernden werden durch die I-OGS während ihrer Beschulung an den Berufskollegs zusätzlich individuell beraten und betreut. Schließlich müssen sie neben der Schullaufbahn weitere Herausforderungen bewältigen: Sie müssen Erlebtes verarbeiten und zugleich einen Neustart wagen in einem Land, dessen Sprache sie nicht verstehen, in dem sie vielleicht nicht einmal die Straßenschilder lesen können und niemanden außer ihren Gastfamilien oder Mitbewohnern in den Unterkünften kennen. Oft 12 müssen sie um ihren Bleibestatus bangen. Vielen SchülerInnen fehlen Zeugnisse, um sich ihren Kenntnissen entsprechend einstufen zu lassen. Das Landesprogramm „KOMM-AN NRW“ hat zum Ziel, „eine den örtlichen Bedarfen in der Flüchtlingshilfe Rechnung tragende, weitestgehend flexible Handhabung durch die Zuwendungsempfänger zu ermöglichen“ (siehe Ausschreibungstext). Im Rahmen von KOMM-AN sollen die Koordinierung der unterschiedlichen Aktivitäten vor Ort zum gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt und zur gesellschaftlichen Teilhabe von geflüchteten Menschen sowie die Förderung der Begegnung, Austausch und die Verständigung von Einheimischen und Flüchtlingen ermöglicht werden. Für den Kreis Euskirchen soll dies durch das Projekt I-OGS für die Zielgruppe der SchülerInnen in IFKs und den Ausbildungsvorbereitungsklassen als „AnkommensTreffpunkt“ transferiert werden. 2. Ziele a) Individuelle Unterstützung für einen schnellen Schulabschluss sowie Start in eine Berufsausbildung bei kontinuierlicher Begleitung und Betreuung an einem festen und sicheren Ort auch nach dem Unterricht ist im Kreis Euskirchen für unbegleitete Flüchtlinge und junge Zuwanderer zwischen 16 und 25 Jahren installiert. b) Die Angebote der beruflichen Orientierung stehen auch den SchülerInnen der Ausbildungsvorbereitungsklassen zur Verfügung. c) Kooperationspartner zur außerschulischen Bildung sind gefunden. d) Eine Kooperation zwischen KoBIZ und Jugendamt und evtl. weiteren PartnerInnen ist vereinbart. e) Jugendliche EhrenamtlerInnen können als PatInnen gewonnen werden. f) Freizeitangebote werden durchgeführt. 3. Planung und Umsetzung Februar 2016: Ideenentwicklung durch das KoBIZ März 2016: Erhebung aktueller Daten der SchülerInnen in den IFK am ThomasEßer-Berufskolleg Euskirchen über Seiteneinstiegsberatung des KI April 2016: Erstellung eines Erstkonzepts durch das KoBIZ Vorstellung der Projektskizze bei der Verwaltungsleitung Konzept des Thomas-Eßer-Berufskollegs zur Verbesserung der Anschlussperspektiven für SchülerInnen der Ausbildungsvorbereitungsklassen, u.a. durch Installierung eines Berufsorientierungsraumes Mai 2016: Vorstellung der Projektskizze beim Jugendamt zur Klärung möglicher Personaleinsätze in der Schulsozialarbeit bzw. Jugendberufshilfe August 2016: Vorstellung des Konzepts bei den Berufskollegs und Abstimmung über mögliche Räumlichkeiten Oktober 2016: Vermittlung des Schulprojektes „Spirit of Fair-Halten“ durch das KoBIZ an die Berufskollegs November 2016: Antragstellung des Thomas-Eßer-Berufskollegs auf Fördermittel über KOMM-AN Finanzierung Aus KOMM-AN-Mitteln: 2.000,- € für Renovierung und/oder Ausstattung von Ankommenstreffpunkten 220,- € für Angebote zur Stärkung der Sprachkompetenz und Freizeitgestaltung 13 4. Ergebnisse und Ausblick a) Das Thomas-Eßer-Berufskolleg wird im Haushaltsjahr 2016 KOMM-AN-Mittel zur Einrichtung zweier Berufsorientierungsräume abrufen. b) Das Berufskolleg Eifel wird in 2016 keine Mittel über KOMM-AN abrufen. c) Im November 2016 finden Vorstellungsgespräche für die neu zu besetzenden Stellen in den multiprofessionellen Teams statt. In diesem Rahmen sollen auch die I-OGS am Thomas-Eßer-Berufskolleg begleitet und Angebote entwickelt werden. d) Zusätzlich erhält das Thomas-Eßer-Berufskolleg 2 x 220,- € aus KOMM-AN für eine Theatergruppe und für die Begleitung des Fußballprojektes durch eine Mitarbeiterin des KreisSportBundes. e) Vom 05. bis 09. Dezember 2016 findet das Projekt „Spirit of Fair-Halten“ für SchülerInnen aus vier IFKs und einer Ausbildungsvorbereitungsklasse am Thomas-Eßer-Berufskolleg statt. (siehe auch 5.3.4) f) Eine weitere inhaltliche bzw. organisatorische Einbindung des KoBIZ wird Mitte Februar 2017 geklärt. 2.6 Koordination der Erstellung „einfach für alle. Inklusion im Kreis Euskirchen. Handlungskonzept“ 1. Bestandsaufnahme Inklusion will Teilhabe aller Menschen am Gemeinwesen. Dieses Ziel gilt nicht nur für Menschen mit Behinderungen, es gilt für alle Menschen, auch für die, die oft weniger Chancen haben: Menschen, die aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder ihrer sozialen Stellung benachteiligt werden. Der Kreis Euskirchen hat im Jahr 2012 einen Inklusionsprozess auf den Weg gebracht. Der Kreis orientiert sich in seinem Inklusionsbegriff an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: Art. 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbietet jegliche Form der Diskriminierung. Jeder Mensch hat Anspruch auf die in der Menschenrechtscharta verbürgten Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere ohne Ansehung von Rasse und ethnischer Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und weltanschaulicher Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Eigentum oder Geburt. Das Diskriminierungsverbot des Artikel 2 verpflichtet darüber hinaus auch zum Minderheitenschutz. Es verpflichtet die Staaten, den in ihm lebenden Minderheiten Schutz zu gewähren gegen jegliche Form der Diskriminierung. Dieses Diskriminierungsverbot (Art. 2) ist Grundlage des Inklusionsbegriffs, auf den sich der Kreis Euskirchen verständigt hat. Damit entscheidet sich der Kreis Euskirchen bewusst für einen Inklusionsbegriff, der über die UN-Behindertenrechtskonvention hinausgeht. 2. Ziele a) Die Erstellung eines gesamten Inklusionsplans wird möglichst in 2017 abgeschlossen sein. b) Einzelne Handlungsfelder (HF Arbeit, HF Gesundheit, HF Erziehung, HF Bildung) legen ihre Textentwürfe bis spätestens Herbst 2016 vor. c) Das Handlungsfeld Pflege legt seine Textentwürfe bis Jahresende 2016 vor. d) Alle Texte werden in die politische Diskussion gegeben. e) Die Handlungsfelder 4-6 steigen 2016 in den Erstellungsprozess ein. 14 f) Die einzelnen Handlungsfelder entwickeln, ihrer fachlichen Expertise entsprechend, Formate zur Einbeziehung Externer in den Erstellungsprozess. 3. Planung und Durchführung Der Inklusionsprozess des Kreises Euskirchen wird am 22.04.2012 auf Antrag der CDUFraktion im Kreistag beschlossen. Der Startschuss zum Prozess fällt mit der Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums KI am 01. Februar 2014, das - als eine Säule im Bildungs- und Integrationszentrums KoBIZ des Kreises - im April 2014 mit der Prozessplanung der Erstellung eines Inklusionsplans beauftragt wird. Der gesamte Erstellungsprozess wird durch das KI koordiniert und durch eine Interfraktionelle Projektgruppe Inklusion (IPI) fachlich und politisch begleitet. November 2014: Februar 2015: 18.11.2014 Ausschuss Bildung und Inklusion 03.02.2015: Konstituierende Sitzung der Lenkungsgruppe mit Benennung der Handlungsfeld (HF)-Kümmernden durch die Abteilungsleiter des Geschäftsbereichs III März 2015: 24.03.2015: Erstes Treffen der HF-Kümmernden mit Informierung durch das KI März/April 2015: HF-Kümmernde stellen die Mitglieder ihrer AGs zusammen. Mai 2015: Erstes halbjährliches Treffen der IPI zu dem Auftrag aus 2012, „mit der interfraktionellen Arbeitsgruppe eine erste Vorgehensweise zu erarbeiten.“ August/ September 2015: Erste Treffen der HF-AGs; die HF-AGs nehmen ihre Arbeit zur Erstellung des Inklusionsplans auf. August 2016: Schlussbesprechung der vorläufigen Endfassung mit dem Geschäftsbereichsleiter III, den (HF)-Kümmernden und dem KI September 2016: Interfraktionelle Projektgruppe Inklusion - Besprechung/Diskussion der "vorläufigen Fassung Inklusionsplan"; ab 13.09.2016: Vorstellung des Inklusionsplans in den entsprechenden Ausschüssen Im Anschluss geht die vorläufige Fassung in eine Beteiligungsphase gemeinsam mit externen AkteurInnen. 4. Ergebnisse und Ausblick Die Handlungsfelder 1. Arbeit, 2. Gesundheit/Pflege, 3. Erziehung/Bildung legen ihre Textbeiträge zum Inklusionsplan bis Ende des Jahres 2016 vor. Die Handlungsfelder 4. Wohnen, 5. Barrierefreiheit/Mobilität sowie 6. Freizeit steigen im Herbst 2016 in den Erstellungsprozess ein und legen Ende Oktober 2016 Zeitpläne zur Erstellung ihrer Beiträge zum Inklusionsplan vor. Sofern die Einbeziehung externer Akteure in den Handlungsfeldern noch nicht stattgefunden hat, erfolgt sie 2017 in von den jeweiligen Handlungsfeldern bevorzugten Formaten. Die Erstellung soll möglichst 2017 abgeschlossen sein. 15 2.7 Sozialplanung 1. Bestandsaufnahme Der Sozialbericht umfasst zentrale soziodemographische Indikatoren aus den Bereichen Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungsentwicklung, Haushaltsstrukturen, Erwerbs- und Einkommenssituation, Beschäftigung und Arbeitslosigkeit, Soziales, Wohn-, Bildungs- und Gesundheitssituation. Die im Bericht benannten Handlungsempfehlungen werden innerhalb der Kreisverwaltung bewertet und nach entsprechender politischer Beratung umgesetzt. Im KoBIZ wird auch nach Schnittstellendefinition zum Demografieprozess des Kreises die Pflege und Aktualisierung des Sozialberichtes koordiniert. Der Bericht wurde 2015 fortgeschrieben (siehe www.kreiseuskirchen.de/kreishaus/downloads/sozbericht2015.pdf). Ausgewählte Daten sind über den KECK-Atlas (Online-Instrument zur Darstellung sozialräumlicher Daten in Landkarte, Diagramm und Tabelle) abrufbar. 2. Ziele a) strukturierter Sozialplanungsprozess zur Bewertung der Daten und zur wirkungsorientierten Steuerung von u.a. Jugendhilfe, Sozialhilfe, Altenpflege b) regelmäßige Austauschtreffen der Fachabteilungen GB III und GB IV c) Entwicklung eines gemeinsamen Sozialplanungsverständnisses mit Unterstützung der Fachstelle für sozialraumorientierte Armutsbekämpfung (FSA) d) Einspeisung von Daten und Nutzung des KECK-Atlas durch die Fachabteilungen, Einbindung von Abteilung 62 Geoinformation zur Analyse und kleinräumigeren Darstellung ausgewählter Indikatoren im geografischen Informationssystem im Haus (GIS). 3. Planung und Durchführung Februar 2016: Beratung im GB III über den Einstieg in einen Sozialplanungsprozess Mai 2016: Schulung der Fachabteilungen zum KECK-Atlas Juni 2016: Vorstellung der Unterstützungsmöglichkeit durch die FSA und die Abteilung 62 Geoinformation in der Abteilungsleitungsrunde GB III und GB IV Oktober 2016: Beratungsgespräch der FSA Führungskräfteseminar zur Kreisentwicklungsplanung 4. Ergebnisse und Ausblick a) Februar 2016: Beschluss im GB III in einen Sozialplanungsprozess einzusteigen b) Regelmäßige Austauschtreffen finden statt und sollen auch künftig stattfinden. c) Ein gemeinsames Sozialplanungsverständnis wird voraussichtlich im Rahmen der Kreisentwicklungsplanung weiter verfolgt. d) Bisher noch keine Nutzung des KECK-Atlas durch die Fachabteilungen, perspektivisch geplant ist Einbindung der Abteilung 62 Geoinformation in den Sozialplanungsprozess sowie die verstärkte Nutzung der GIS-Möglichkeiten im Haus. e) Ressourceneinsatz in den Fachabteilungen sowie zur abteilungsübergreifenden Koordinierung ist entscheidender Gelingensfaktor für eine wirkungsorientierte Sozialplanung und muss daher für 2017 geklärt werden. 16 3 Regionales Bildungsbüro 3.1 Übergang KiTa – Grundschule – Sek 1 3.1.1 „Haus der kleinen Forscher“ 1. Bestandsaufnahme Mit der Initiative „Haus der kleinen Forscher“ unterstützt das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Euskirchen e.V. in Kooperation mit dem Regionalen Bildungsbüro als trägerübergreifendes Netzwerk seit 2011 pädagogische Fach- und Lehrkräfte dabei, den Entdeckergeist von Mädchen und Jungen im Vorschul-2 und Grundschulalter zu fördern und sie qualifiziert beim Forschen in den Bereichen Naturwissenschaft, Mathematik und Technik zu begleiten. Das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Euskirchen e.V. koordiniert die Ausbildung und den Einsatz der TrainerInnen in den Workshops. Das Regionale Bildungsbüro nimmt unterstützende Aufgaben wahr. 2. Ziele Durch gezielte Ansprache werden weitere Grundschulen und KiTas für das MINT-Programm gewonnen. 3. Planung und Umsetzung Gezielte Ansprache durch Anschreiben der Schulaufsicht Grundschulen/Regionales Bildungsbüro im Herbst 2016 17 4. Ergebnisse und Ausblick Workshopliste 2016 Termin Thema Zielgruppe Teilnehmer 27.01.2016 Workshop 2: Forschen mit Luft Kita, Hort, Grundschule 2 29.02.2016 Workshop 1: Forschen mit Wasser Kita, Hort, Grundschule 10 12.04.2016 Forschen mit Sprudelgas Kita, Hort, Grundschule 15 20.04.2016 Forschen zu Strom und Energie Kita, Hort, Grundschule 7 20.09.2016 Technik: Kräfte und Wirkungen Kita, Hort, Grundschule 14 28.09.2016 Workshop 1: Forschen mit Wasser Kita, Hort, Grundschule 7 10.11.2016 Forschen zu Licht, Farben, Sehen -Optik entdecken Kita, Hort, Grundschule 21 14.12.2016 Wasser in Natur und Technik Kita, Hort, Grundschule 12 88 2 Diese Zielgruppe umfasst drei- bis sechsjährige Kinder in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderläden und Vorschuleinrichtungen. Im Folgenden wird von KiTas gesprochen. 3.1.2 Pädagogisches Schulnetzwerk Kreis Euskirchen 1. Bestandsaufnahme 2012 gründen Schulen im sogenannten Südkreis unter der Leitung des damaligen Schulleiters des Berufskollegs Eifel in Kall das pädagogische Schulnetzwerk Südkreis. Dem Beispiel folgend initiiert im Herbst 2012 der Schulleiter des Thomas-Eßer-Berufskollegs in Euskirchen die Gründung eines Pädagogischen Schulnetzwerkes für den sogenannten Nordkreis. Das Netzwerk des Nordkreises tagt zweimal pro Schuljahr. Motivation für die Gründungen sind im Südkreis verbesserte Beratungen für alle Schulübergänge, im Nordkreis Änderungen in der Schullandschaft, besonders im Bereich Förderschulen. Schwerpunkt ist hier der Austausch der Schulen untereinander. In 2015 kommt es zu einer sog. „Delle“ in der Kooperation, begründet durch Schulauflösungen sowie Wechsel der Schulleitungen. Beide Schulnetzwerke sollen nun auf Wunsch der Schulleiter durch das Regionale Bildungsbüro zu einem Netzwerk zusammengeführt werden. 2. Ziele: a) Verbesserung des Übergangs Sek I – Sek II in KAoA durch Transparenzschaffung der Übergangsangebote der BKs in KAoA b) Verbesserung des Übergangs an die Berufskollegs durch Weitergabe von Bildungsbiographien – besonders die der FörderschülerInnen c) Verbesserung des Übergangs durch die Weitergabe des Berufswahl-Passes NRW 3. Planung und Umsetzung September 2016: Austausch und Planungsgespräch mit den Schulleitungen der Berufskollegs Herbst 2016: Planung einer Tagung beider Schulnetzwerke im Forum Vogelsang 4. Ergebnis und Ausblick Aufgrund zu geringer Anmeldezahlen wird die für den 02.11.2016 geplante Veranstaltung abgesagt. 3.1.3 AK KiTa – Grundschule 1. Bestandsaufnahme Mitglieder des AK KiTa-Grundschule sind Leitungen der KiTas aus dem Kreis Euskirchen, die FachberaterInnen der KiTas unter Trägerschaft der AWO Rhein-Erft/Euskirchen, des DRK Kreisverbands Euskirchen und der Stadt Euskirchen, LehrerInnen der Grundschulen aus dem Kreis, die untere Schulaufsicht Grundschulen, VertreterInnen des Jugendamtes, des Gesundheitsamtes, des LVR Köln, des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung Vettweiß sowie die Lehrgangsleitung für Erzieherausbildung Berufskolleg Füssenich. 2. Ziele a) Erarbeitung einer Handlungsempfehlung/eines Konzeptes für die Kooperation zwischen KiTa – Grundschule unter dem Aspekt der Regionalität; Input: Best Practice Stephanusschule Zülpich, Stichwort DEIF-Heft. b) Konkrete Tandems pro Region werden eingeladen. a) Das Sitzungsformat wird geändert: Plenum mit Inputvortrag; Arbeit in regionalen Gruppen; Plenum zur Ergebnissicherung. 18 3. Planung und Umsetzung Umsetzung 12.09.2016: AK-Sitzung 4. Ergebnisse und Ausblick a) Frau König wird das Thema der Kooperation KiTa-Grundschule als Verbindlichkeit in der Schulleiterdienstbesprechung platzieren. b) Zwei Grundschulleitungen und zwei KollegInnen aus Förderschulen nehmen an der Sitzung teil. c) Der AK KiTa-Grundschule wird weiter in der bekannten Form arbeiten. d) Die nächste AK-Sitzung sollte im Frühjahr 2017 stattfinden. e) Das KoBIZ wird sich mit einer möglichen Arbeitsform in Richtung Erstellung einer Kooperationsvereinbarung KiTa-Grundschule beschäftigen. 3.1.4 Qualitätsoffensive Offene Ganztagsschule 1. Bestandsaufnahme Die Grundschulen im Kreis Euskirchen arbeiten mit unterschiedlichen Trägern der Offenen Ganztagsschule (OGS) zusammen: Schülergarten e.V., Verein Betreute Schulen, Katholische Jugendagentur und Elterninitiativen. Zur Qualitätsentwicklung entwickelt das Regionale Bildungsbüro ein Netzwerkangebot, welches im Stadtgebiet Euskirchen als Pilot erprobt wird. 2. Ziele a) Die RegionalgruppensprecherInnen der Grundschulen werden über die Unterstützungsmöglichkeiten bei der Qualitätsentwicklung OGS durch das Regionale Bildungsbüro informiert. b) Eine Auftaktveranstaltung wird mit der Regionalgruppe Euskirchen umgesetzt. c) In der Auftaktveranstaltung bilden sich den Trägern der OGS entsprechend Arbeitsgruppen, die sich über pädagogische Konzepte austauschen. d) Zur Unterstützung der Fachlichkeit wird ein Inputvortrag zum Thema „Kommunikation auf Augenhöhe“ organisiert. e) Es wird ein regelmäßiges Konferenzformat entwickelt. 3. Planung und Umsetzung Februar 2016: Sitzung der RegionalgruppensprecherInnen Juni 2016: 1. Planungsgespräch Regionalgruppe Euskirchen August 2016: 2. Planungsgespräch RegionalgruppensprecherIn Euskirchen 1. Dezember 2016: Auftaktveranstaltung OGS-Grundschulen Regionalgruppe Euskirchen 4. Ergebnisse und Ausblick a) An der Auftaktveranstaltung für die Regionalgruppe Euskirchen nehmen 21 Personen teil, davon 10 LeiterInnen der OGS. b) Zur Unterstützung der Fachlichkeit hält Herr Döhler, Bildungswerk Städteregion Aachen, einen Inputvortrag zum Thema „Kommunikation auf Augenhöhe“. c) Es wird vereinbart, dass die Gruppe sich einmal im Jahr zu einem Fachaustausch trifft. 19 d) Eine Absprache mit den anderen Regionalgruppen im Kreis Euskirchen bzgl. des Transfers des Tagungsformates erfolgt im Frühjahr 2017 mit der Schulaufsichtsbeamtin. Auswertung Feedback Auswertung Feedback Fachtagung Qualitätsoffensive Ganztag, Regionalgruppe Grundschulen Euskirchen 01.12.2016, Sitzungssaal 1, Kreisverwaltung Euskirchen, 9:30 bis 12:30 Uhr 1. Ich habe an der Veranstaltung als Schule 11 2. Für eine Atmosphäre offener Kommunikation ist der informelle Austausch OGS teilgenommen 10 □ sehr wichOg □ wichOg □ weniger wichOg □ nicht wichOg 19 2 3. Der Vortrag zum Thema „Kommunikation auf Augenhöhe“ ist für die Kooperation □ sehr wichOg □ wichOg □ weniger wichOg □ nicht wichOg 15 6 4. Der heutige Austausch zur inhaltlichen Verzahnung von Grundschule und OGS ist für meine weitere Arbeit □ sehr wichOg □ wichOg □ weniger wichOg □ nicht wichOg 12 9 5.. Die heute gewonnenen Kenntnisse werde ich in meiner täglichen Arbeit zukünftig nutzen. □ sehr wichOg □ wichOg □ weniger wichOg 13 8 6. Der fachliche Austausch mit den Kolleg/innen sollte regelmäßig stattfinden. □ nicht wichOg □ sehr wichOg □ wichOg 20 1 7. Ich besuche zukünftig □ weniger wichOg □ nicht wichOg □ einmal/Jahr einen Fachtag 21 □ keinen weiteren Fachtag 20 3.1.5 Englisch als Kontinuum im Übergang Grundschule – Sek 1 1. Bestandsaufnahme Die Zusammenarbeit zwischen Grundschulen und weiterführenden Schulen im Übergangsthema Englischkontinuum trägt dazu bei, dass der Unterricht in der Sekundarstufe I gut an die in der Grundschule erworbenen Kompetenzen anknüpfen kann und die in der Regel hohe Motivation der SchülerInnen erhalten bleibt.3 2. Ziele a) Die Grundschulen und Sek I - Schulen treffen sich zweimal pro Schuljahr in den Regionalgruppen Schleiden, Euskirchen und Zülpich. b) Das Regionale Bildungsbüro übernimmt die Verwaltung der einzelnen Regionalgruppen. 3 Quelle: http://www.schulentwicklung.nrw.de/cms/angebote/egs/englisch-als-kontinuum/, 28.07.2015. 3. Planung und Umsetzung Das Regionale Bildungsbüro erhält jeweils drei Wochen vor den Regionalgruppensitzungen die Einladung durch die Moderatorin des Kompetenzteams und leitet diese an die Regionalgruppen weiter. Eine Sitzung der Regionalgruppenleitungen findet in 2016 aufgrund einer Absprache zwischen der Schulaufsicht Grundschulen als Generalistin Englisch-Kontinuum und der Ko-Leitung des Kompetenzteams Euskirchen nicht statt. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Protokolle zu den Sitzungen der Regionalgruppen Schleiden, Euskirchen und Zülpich liegen im Regionalen Bildungsbüro vor. b) Für 2017 ist die Fortsetzung dieser Serviceleistung weiter geplant. 3.1.6 Lehrersprechtag 1. Bestandsaufnahme In der Erprobungsstufe werden dreimal im Schuljahr Erprobungsstufenkonferenzen durchgeführt, in denen über die individuelle Entwicklung der SchülerInnen, über etwaige Schwierigkeiten, deren Ursachen und mögliche Wege zu ihrer Überwindung und über besondere Fördermöglichkeiten beraten wird. Die Lehrkräfte, die die SchülerInnen in der Grundschule unterrichtet haben, können an den Erprobungsstufenkonferenzen teilnehmen4. Das Emil-Fischer-Gymnasium Euskirchen setzt das Dülmener Modell – zentrale Veranstaltung in Form eines Lehrersprechtages – für alle Grundschulen und weiterführende Schulen in der Stadt Euskirchen bereits seit drei Jahren um. 2. Ziele a) KlassenlehrerInnen der Klassen 5 aller weiterführenden Schulen treffen sich beim „Lehrersprechtag“ mit den ehemaligen KlassenlehrerInnen ihrer SchülerInnen aus der Grundschulzeit. b) Die GrundschullehrerInnen sprechen gezielt mit den KollegInnen der weiterführenden Schulen, die ihre ehemaligen Viertklässler unterrichten. c) An diesen Gesprächen nehmen nach Bedarf auch die SchulsozialarbeiterInnen und SonderpädagogInnen (Stichwort GU) der weiterführenden Schulen teil. d) Zeitersparnis und Raum für einen direkteren und intensiveren Austausch. e) Intensivierung der Vernetzung im Regionalen Bildungsnetzwerk durch die Präsentation einzelner Beratungseinrichtungen während des Lehrersprechtages: Jugendamt, Schulpsychologischer Dienst, KoBIZ, Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Sozialpädiatrisches Zentrum 4 Vgl. APO-S I, 2. Abschnitt (Stand: 1. 7. 2011) Erprobungsstufe, Wechsel der Schulform ab Klasse 7, § 10 Gliederung und Dauer der Erprobungsstufe. 21 3. Planung und Umsetzung: April 2016: Absprache Konzept mit Schulaufsicht Grundschulen Interessensabfrage von Schulleitungen der Gymnasien Schleiden, Bad Münstereifel, Mechernich August bis Anschreiben, Anmeldeverfahren, Teilnehmerlisten erstellen durch das Oktober 2016: Regionale Bildungsbüro November 2016: Lehrersprechtag im Emil-Fischer-Gymnasium für die weiterführenden Schulen der Stadt Euskirchen 4. Ergebnis und Ausblick a) Aufgrund der Abfrageergebnisse in den Gymnasien im Kreis Euskirchen und nach Absprache mit der Regionalkoordinatorin des Regionalen Bildungsnetzwerkes und der Schulaufsichtsbeamtin Grundschulen unterstützt das Regionale Bildungsbüro das EmilFischer-Gymnasium Euskirchen bei der Planung und Umsetzung des Lehrersprechtages für die weiterführenden Schulen der Stadt Euskirchen und die hierhin abgebenden Grundschulen. b) Die für den Elternsprechtag verantwortliche Lehrkraft im Emil-Fischer-Gymnasium hat die Zahl der geführten Gespräche, nicht jedoch die Zahl der teilnehmenden LehrerInnen aus den Grundschulen erhoben. c) Gespräche wurden geführt über Gesamtschule Euskirchen: 55 von 160 Gymnasium Marienschule: 17 von 100 Emil-Fischer-Gymnasium: 43 von 125 Kaplan-Kellermann-Realschule: 20 von 84 d) Die Intensivierung der Vernetzung im Regionalen Bildungsnetzwerk durch die Präsentation einzelner Beratungseinrichtungen während des Lehrersprechtages findet aufgrund räumlicher Engpässe im Emil-Fischer-Gymnasium nicht statt. e) Über eine weitere Unterstützung der Veranstaltung in Euskirchen durch das Regionale Bildungsbüro und den möglichen Transfer in andere Kommunen wird zu Beginn 2017 entschieden. 3.2 Übergang Schule – Beruf – Studium 3.2.1 „komm auf Tour – meine Stärken, meine Zukunft“ 1. Bestandsaufnahme „komm auf Tour“ ist ein Impulsangebot zur Stärkenentdeckung mit Elementen der Berufsorientierung und Lebensplanung für Jugendliche in der 7. Klasse der Hauptschulen und der Gesamtschulen sowie der 8. Klasse einzelner Förderschulen. Die Teilnahme an „komm auf Tour“ bildet die Vorstufe zum Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“. Die stärkenorientierten Erfahrungen, die die SchülerInnen bei „komm auf Tour“ machen, dienen als Einstieg in die Potenzialanalyse, die ungefähr ein Jahr später in den Schulen stattfindet. Folgende Schulformen sind konkret beteiligt: drei Hauptschulen, vier Gesamtschulen und zwei Förderschulen. 22 Kooperationspartner präsentieren die Stärken im Parcours, © Sinus 2. Ziele a) Alle SchülerInnen der o. g. Jahrgänge nehmen an dem Projekt teil. b) Der Elternabend wird von 120 Eltern besucht. c) Die Zahl der KooperationspartnerInnen an den Durchführungstagen wird um 20 % erhöht. d) Es wird ein/e neue/r KooperationspartnerIn gewonnen. e) Die LehrerInnen lernen das Angebot für die Berufs- und Lebensplanung im Kreis Euskirchen kennen. f) Alle SchülerInnen werden in der Woche nach der Projektdurchführung bzgl. ihrer Eindrücke befragt. Diese Befragung wird ausgewertet, die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Bericht dargestellt. g) Eine Klasse der Gesamtschule Weilerswist wird im Folgeschuljahr erstmalig seit der Projekteinführung im Kreis Euskirchen im Jahr 2008 im Anschluss an die Potenzialanalyse bzgl. der Einflüsse von „komm auf Tour“ auf ihre Entscheidung zur Berufsfelderkundung befragt. 3. Planung und Umsetzung November 2015: Terminplanung, Klärung Durchführungsort Cityforum Euskirchen Finanzierung: Februar 2016: April 2016: Juli 2016: Angebot der Firma Sinus BfK: 30.044,02 € Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit zur Kofinanzierung, Übernahme von 50 % der Gesamtkosten, in Zahlen: 15.172,01 € Ergänzungsantrag für einen weiteren Durchführungstag aufgrund Neuzugewanderter; 4.474,38 € Personelle Ressourcen: Aufgaben der Landesbediensteten im Regionalen Bildungsbüro: KooperationspartnerInnenAkquise, Planung und Durchführung KooperationspartnerInnen-Sitzung, Erstellen Einsatzplan KooperationspartnerInnen, Handout Angebot KooperationspartnerInnen für LehrerInnen und Eltern sowie Durchführungszeiträume für Schulen, Projektleitung vom 13. bis 17.11.2016, ganztätig vor Ort, Pressearbeit. Umsetzung 07.07.2016: 06.10.2016: 13.11.2016: KooperationspartnerInnen-Sitzung Lehrkräfteworkshop in Kooperation mit Sinus BFK Parcoursaufbau und Einführung für KooperationspartnerInnen 23 14.11. – 17.11.2016: 14.11.2016: 16.11.2016: 17.11.2016: 46. KW: Projektdurchführung: drei Durchläufe pro Tag à zwei Stunden Pressetermin Elternabend im Parcours Abschlussbesprechung mit KooperationspartnerInnen Schülerbefragung 4. Ergebnisse und Ausblick a) 753 angemeldeten SchülerInnen von 10 Schulen nehmen an dem Projekt teil. b) Der Elternabend wird von 116 Eltern besucht. c) Die Zahl der KooperationspartnerInnen an den Durchführungstagen wird von 24 auf 30 Personen/Tag erhöht. d) Es werden neue KooperationspartnerInnen gewonnen: Schulberatungsstelle Kreis Euskirchen. e) Die LehrerInnen kennen anhand des während des Projektes durchgeführten Lehrkräfteservice das Angebot für die Berufs- und Lebensplanung im Kreis Euskirchen und verfügen alle über das KooperationspartnerInnen-Handout. f) Zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Jahresberichtes liegt die Auswertung der Schülerbefragung noch nicht vor. g) Während eines Durchlaufes je Durchführungstag werden sowohl die LehrerInnen, die an dem Lehrkräfteservice teilnehmen, als auch alle KooperationspartnerInnen befragt. Ergebnis der Befragung Lehrkräfte: 24 Haben Sie heute neue Kontakte geknüpft? 12 10 8 6 4 2 0 14.11.2016 15.11.2016 stimmt nicht stimmt 16.11.2016 stimmt sehr 17.11.2016 Haben Sie heute neue Informationen erhalten? 15 10 5 0 14.11.2016 15.11.2016 stimmt nicht 16.11.2016 stimmt 17.11.2016 stimmt sehr KooperationspartnerInnen 1. Ich habe SchülerInnen über die Angebote meiner Institution informiert. stimmt nicht 33 stimmt 13 stimmt sehr 8 2. Ich habe LehrerInnen über die Angebote meiner Institution informiert. stimmt nicht 27 stimmt 12 stimmt sehr 15 25 3. Ich habe Komm auf Tour für den Austausch mit anderen NetzwerkpartnerInnen genutzt. stimmt nicht 10 stimmt 26 stimmt sehr 19 Der Antrag zur Kofinanzierung des Projektes für das Schuljahr 2017/18 wird im November 2016 gestellt. Die Durchführung ist für den Zeitraum 28.11. bis 01.12.2017 geplant. 3.2.2 „Lernen im Doppelpack“ – Informationsveranstaltung zum dualen Studium für SchülerInnen der gymnasialen Oberstufe 1. Bestandsaufnahme Eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis – das ist das besondere Plus des dualen Studiums. Hochschulen in der Region und Unternehmen im Kreis Euskirchen bieten die Kombination von Ausbildung und Studium – kammergeprüfter Berufsabschluss und Bachelor – in zahlreichen Berufen an. Das Regionale Bildungsbüro in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung des Kreises, der Fachhochschule Aachen und der Agentur für Arbeit hat es sich 2012 zur Aufgabe gemacht, SchülerInnen aus dem Kreis über diese besondere Form der Ausbildung zu informieren. 2. Ziele a) Drei Vorträge von Hochschulen und/oder Ausbildungsformat des dualen Studiums. Unternehmen informieren über das b) Drei Hochschulen und drei Unternehmen präsentieren im Anschluss an die Vorträge an Informationsständen ihr Angebot zum dualen Studium. c) 200 SchülerInnen und 30 Eltern nehmen an der Veranstaltung teil. d) Die Presse berichtet über die Veranstaltung und das duale Studium. e) TeilnehmerInnen Hochschulen und Unternehmen bekunden Interesse an der Fortsetzung des Veranstaltungsformates. 3. Planung und Umsetzung Oktober 2015: 1. Vorbereitungssitzung Akquise Hochschulen und Unternehmen Absprache bzgl. Durchführung der Veranstaltung im EmilFischer-Gymnasium Euskirchen November 2015: Layout Flyerdruck März 2016: Versand Einladungsflyer und Anmeldung der Schulen Kontaktaufnahme der Landesbediensteten im Regionalen Bildungsbüro/Moderatorin zu Referenten Vorbereitung Veranstaltungsmoderation 21. April 2016: Durchführung der Informationsveranstaltung Mittelplanung: Finanzierung: Oktober 2014: Kostenübernahme Layout und Druck des Einladungsflyers in Höhe von 78,89 €: DemografieInitiative Kreis Euskirchen Personelle Ressourcen: Stellenanteil Landesbedienstete im Regionalen Bildungsbüro Umsetzung: Oktober 2015: Februar 2016: März 2016: 21. April 2016: 22. April 2016: Akquise der teilnehmenden Hochschulen und Unternehmen durch Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen und Agentur für Arbeit Brühl Erstellen Pressemappe und Grußwort für den Landrat in enger Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen Versand Einladungsflyer und Anmeldung der Schulen Detailabsprachen per Telefon und Mail bzgl. Veranstaltungsverlauf zwischen Regionalem Bildungsbüro/ Moderatorin und Referenten Vorbereitung Veranstaltungsraum Moderation der Veranstaltung Pressearbeit für die Homepage Kreis Euskirchen 4. Ergebnisse und Ausblick a) Drei Vorträge von Hochschulen und von einem Unternehmen informieren über das Ausbildungsformat des dualen Studiums. b) Sechs Hochschulen, die Studienberatung der Agentur für Arbeit und drei Unternehmen präsentieren im Anschluss an die Vorträge an Informationsständen ihr Angebot zum dualen Studium. c) 300 SchülerInnen und ca. 25 Eltern nehmen an der Veranstaltung teil. 26 d) Eine Berichterstattung über die Veranstaltung erfolgt auf den Internetseiten des KoBIZ und der Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen. e) In einem Abschlussinterview mit allen teilnehmenden Hochschulen und Unternehmen am 21. April 2016 bekunden diese Interesse an der Fortsetzung des Veranstaltungsformates im kommenden Jahr. Im Schuljahr 2016/17 wird die Veranstaltung in Kooperation mit der FH Aachen, der Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen und der Agentur für Arbeit im Clara-Fey-Gymnasium Schleiden am 22.06.2017 angeboten. Informationsbörse im EFG, © C. Gladow 3.2.3 ANTalive – zdi 1. Bestandsaufnahme Der Kreis Euskirchen ist seit Juni 2015 Mitglied im Verein ANTalive e.V. Somit können SchülerInnen der Gymnasien und Gesamtschulen des Kreises Euskirchen in einem ersten Schritt von den vornehmlich in Düren, Jülich und Aachen angebotenen MINT-Projekten profitieren. Die Aufgabe von ANTalive e.V. – zdi besteht vor allem darin, SchülerInnen für naturwissenschaftliche und technische Schulfächer zu begeistern und so den Grundstein dafür zu legen, dass sie sich perspektivisch entweder für ein naturwissenschaftliches, ingenieurwissenschaftliches oder technisches Studium bzw. eine entsprechende Ausbildung entscheiden. So soll insbesondere dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Das Regionale Bildungsbüro wird in der Kooperation mit dem Verein von der Wirtschaftsförderung des Kreises sowie der Agentur für Arbeit unterstützt. 2. Ziele a) Das Regionale Bildungsbüro informiert zusammen mit dem Geschäftsführer des Vereins alle Gymnasien und Gesamtschulen im Kreisgebiet in Einzelgesprächen über das Angebot. b) Alle Gymnasien und Gesamtschulen sind Mitglied des Vereins ANTalive e.V. c) Die Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen und die Agentur für Arbeit unterstützen den Verein bei der Akquise von Unternehmen aus der Region zwecks Ausdehnung des Programms. d) Bis Ende 2016 werden sechs Unternehmen für ein Angebot im Rahmen der MINTFörderung gewonnen. e) Die Kooperationsmöglichkeiten werden auf die Universität Bonn, Fachbereich Physik und auf das Deutsche Museum Bonn ausgedehnt. f) Die Mitgliedsschulen stellen interessierte SchülerInnen für die Teilnahme an Projekten vom Unterricht frei, damit diese an den Wettbewerben GO-ING und GO-IT im Juli 2016 teilnehmen. g) 15 SchülerInnen nehmen an den unter f) genannten Projekten teil. 27 3. Planung und Umsetzung 2. Schulhalbjahr 2015/16: Beratung der Gesamtschulen in Euskirchen und Mechernich, des Emil-Fischer-Gymnasiums in Euskirchen 1. Schulhalbjahr 2016/17: Beratung folgender Schulen: Johannes Sturmiums Gymnasium Schleiden St.-Michael-Gymnasiums St. Angela-Gymnasiums Bad Münstereifel Gesamtschule Weilerswist Personelle Ressourcen: Stellenanteil Landesbedienstete im Regionalen Bildungsbüro, Unterstützung durch Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen und Agentur für Arbeit Umsetzung: Die geplanten Termine finden in Absprache mit dem Geschäftsführer des Vereins statt. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Das Regionale Bildungsbüro informiert zusammen mit dem Geschäftsführer des Vereins die o.g. Gymnasien und Gesamtschulen im Kreisgebiet in Einzelgesprächen über das Angebot. b) Bis auf zwei Gymnasien und zwei Gesamtschulen sind alle Schulen Mitglied des Vereins ANTalive e.V. c) Die Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen und die Agentur für Arbeit unterstützen den Verein bei der Akquise von Unternehmen aus der Region zwecks Ausdehnung des Programms. d) Bis Ende 2016 werden drei Unternehmen für ein Angebot im Rahmen des Wettbewerbs im Juli 2017 gewonnen. e) Die Kooperationsmöglichkeiten sind auf die Universität Bonn, Fachbereich Physik und auf das Deutsche Museum Bonn ausgedehnt. f) Die Mitgliedsschulen stellen interessierte SchülerInnen für die Teilnahme an Projekten vom Unterricht frei, damit diese an den Wettbewerben GO-ING und GO-IT im Juli 2016 teilnehmen. g) 15 SchülerInnen aus dem Kreis Euskirchen haben an den unter f) genannten Projekten in Düren und Aachen teilgenommen. h) Das KoBIZ plant ein Wettbewerbsangebot für Juli 2017. 3.2.4 Wettbewerb ANTalive im KoBIZ – Imagefilm 1. Bestandsaufnahme Die Aufgabe von ANTalive e.V. - zdi besteht vor allem darin, Schülerinnen und Schüler für naturwissenschaftliche und technische Schulfächer zu. Um den individuelle Neigungen der an MINT interessierten SchülerInnen entgegenzukommen, findet in jedem Schuljahr vor den Sommerferien ein Wettbewerb in Unternehmen der Region statt. Das KoBIZ bietet für das Schuljahr 2016/17 erstmals folgendes Wettbewerbsthema an: Erstellung eines Imagekurzfilms und eines Fotoprojektes über die Themen im KoBIZ, Wettbewerbstitel: Film ab – Schule meets KoBIZ. Ein Blick hinter die Kulissen 28 2. Ziele a) Die SchülerInnen erstellen einen Kurzfilm im Sinne einer Imagekampagne über die Arbeitsinhalte des KoBIZ. b) Die SchülerInnen lernen die Abteilung KoBIZ und einzelne Aufgabenschwerpunkte kennen. c) Die SchülerInnen erstellen einen Film/ein Fotoprojekt für die Zielgruppe der Jugendlichen im Kreis Euskirchen. d) Die Projektergebnisse werden einer Jury im Rahmen der Abschlussveranstaltung des Wettbewerbs präsentiert. e) Das KoBIZ stellt den Film der Personalabteilung der Kreisverwaltung zwecks Präsentation in der Personalversammlung Herbst 2017 unter dem Aspekt „interkulturelle Öffnung“ zur Verfügung. f) Die Projektergebnisse werden im Rahmen einer Ausstellung in den Räumen der Kreisverwaltung im Herbst 2017 veröffentlicht. 3. Planung und Umsetzung Planung Oktober 2016: Ideensammlung und Abstimmung über Projektdurchführung im KoBIZ – alle MitarbeiterInnen werden in die Planung und Umsetzung einbezogen. Abstimmung der Projektumsetzung durch die Steuerungsgruppe KoBIZ November 2016: Erstellen eines Konzeptes Kontaktaufnahme Medienzentrum/EDV als Kooperationspartner Dezember 2016: Informationstransfer an ANTalive zwecks Flyerdruck März 2017: Detailplanung der Wettbewerbswoche Umsetzung Juli 2017: Durchführung der Wettbewerbswoche und Präsentation der Ergebnisse 3.2.5 Berufswahl-SIEGEL 1. Bestandsaufnahme Das Berufswahl-SIEGEL wird den Schulen der Sek I und II für herausragende Arbeit im Bereich der Berufs- und Studienorientierung verliehen. Aktuell verfügen 10 Schulen im Kreis Euskirchen über das Berufswahl-SIEGEL. Die Gültigkeit des SIEGELS verlängert sich von drei auf fünf Jahre. 2. a) b) c) Ziele Acht Schulen nehmen an der Rezertifizierung teil. Acht Schulen reichen fristgerecht ihre Bewerbungen im Regionalen Bildungsbüro ein. Acht Schulen erhalten nach Ablauf des Bewerbungs- und Auditverfahrens erneut das Berufswahl-SIEGEL. d) Alle anderen Schulen nehmen erstmalig am SIEGEL-Prozess teil. e) Es steht eine ausreichende Zahl an Jurymitgliedern zur Verfügung. 29 3. Planung und Durchführung Die Organisation des Gesamtprozesses im Kreis Euskirchen – vom Kriterienworkshop für Schulen über die Zusammenstellung und Durchführung des Juryprozesses bis zur Veranstaltungsorganisation der SIEGEL-Verleihung liegt beim Regionalen Bildungsbüro. Mai 2016: Abfrage per Mail an alle Schulen Sek I/II bzgl. Teilnahmeinteresse am SIEGEL-Prozess Juni 2016: Versand Bewerbungsunterlagen, Kriterienworkshop für Schulen Personelle Ressourcen: Stellenanteil Landesbedienstete im Regionalen Bildungsbüro Stellenanteil MitarbeiterInnen KoBIZ für die Jurysitzung, Audit und Verleihung des SIEGELS Umsetzung Keine Schule meldet sich für die Re-Zertifizierung an. Eine Schule zeigt Interesse an einer Erstbewerbung. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Im kommenden Schuljahr wird das Regionale Bildungsbüro die Schulen, die re-zertifiziert werden müssen, intensiv ansprechen. Dies gilt ebenso für noch nicht zertifizierte Schulen. b) Die Beratung einer interessierten Schule sowie der Kriterienworkshop finden aus Mangel an Zeit seitens dieser Schule nicht statt. 3.3 Bildungsprojekte 3.3.1 Pädagogische Landkarte – außerschulische Lernorte 1. Bestandsaufnahme Seit Sommer 2016 wird mit der „Pädagogischen Landkarte NRW“ ein kostenfreier Internetservice zur Verfügung gestellt, der Schulen aller Schulformen und anderen pädagogischen Einrichtungen einen Überblick über außerschulische Lernorte in ihrer Nähe und im Regierungsbezirk Köln bietet. Zur weiteren Information über das Angebot: http://www.paedagogische-landkartenrw.de/Start. 3.3.2 Medienprävention: Lokale Fachtagungen „Medienkompetenz im Netzwerk vor Ort“ 1. Bestandsaufnahme Seit Mitte 2014 ist das Regionale Bildungsbüro Netzwerkpartner im Opfernetzwerk e.V. Weitere PartnerInnen sind die Kreispolizeibehörde Euskirchen, das Kreisjugendamt, der Weiße Ring, der Kriseninterventionsdienst des DRK, die Caritas, Frauen helfen Frauen e.V., der Runde Tisch gegen häusliche Gewalt und die Trauma-Ambulanz des Marienhospitals in Euskirchen. Das Regionale Bildungsbüro versteht sich in diesem Themenfeld als Netzwerker und Dienstleister für die Förderung der Medienkompetenz und unterstützt in diesem Aufgabenbereich das Netzwerk bei der Planung und Umsetzung von Fachtagungen. 30 2. Ziele a) Aufgrund der regionalen Struktur im Kreis Euskirchen werden zwei Fachtagungen durchgeführt, damit möglichst viele Fachkräfte und Eltern sowohl im Süd- als auch im Nordkreis erreicht werden. b) Mithilfe der Fachtagungen wird die Kommunikation mit LehrerInnen, SchulsozialarbeiterInnen, ErzieherInnen, MitarbeiterInnen der Jugendhilfe und diverser anderer Bildungseinrichtungen zur Förderung der Medienkompetenz fortgesetzt. c) Qualifizierung von Fachkräften und Eltern zu aktuellen medienpädagogischen Themen und Fragestellungen wie z. B. Cybermobbing, Sexting, soziale Netzwerke, WhatsApp, YouNow d) Den Fachkräften und Eltern wird der Zugang zu präventiven Angeboten erleichtert, indem die NetzwerkpartnerInnen vor Ort vorgestellt und deren Aktivitäten bekannt gemacht werden. e) Informationsveranstaltungen für Eltern im Rahmen der kreisweiten Schulpflegschaftssitzung zu den Themen: „Was ist (Cyber-)Mobbing und wie können Eltern Lösungsprozesse unterstützen“; „Gefahren in der Nutzung digitaler Medien“; „Medienkompetenzerziehung – Was kann zu Hause getan werden?“ in Kooperation mit dem AK Elterndelegierte (siehe Projektskizze AK Elterndelegierte) f) Unterstützung der Schulen bei der Ausarbeitung von schulischen Präventionskonzepten, welche sich aktiv um die Einbindung von Medienkompetenzerziehung kümmern 3. Planung und Umsetzung Die Planung der Fachtagungen ist in 2015 erfolgt. 4. Ergebnisse und Ausblick Die Fachtagungen finden am 07. März 2016 im Emil-Fischer-Gymnasium Euskirchen und am 14. März 2016 im Clara-Fey-Gymnasium Schleiden statt. In Euskirchen nehmen 120 Personen an der Veranstaltung teil, in Schleiden 40 Personen. Die Fachtagung in Euskirchen wird von Barbara Scholz, Lehrerin im Emil-Fischer Gymnasium, moderiert, in Schleiden übernimmt die Moderation Bettina Ismar, Mitarbeiterin im Regionalen Bildungsbüro. Der Teilnehmerkreis setzt sich vornehmlich aus MitarbeiterInnen der Kindertagesstätten im Kreis Euskirchen sowie SchulsozialarbeiterInnen zusammen. Aufgrund der Vernetzung mit den Schulpflegschaften aller Schulen im Kreis Euskirchen nehmen auch zahlreiche interessierte Eltern an den Fachtagungen teil. Vorträge zum Thema Medienkompetenz erfolgen durch Herrn Felling, AJS NRW, Herrn Mecheler, Wellenbrecher e.V. und durch Herrn Dickopp, Präventionsstelle der Kriminalpolizei zur rechtlichen Situation im Umgang mit Smartphones. Die im Herbst 2015 ausgebildeten Medienscouts der Kaplan-Kellermann-Realschule und des Clara-Fey-Gymnasiums unterstützen zusammen mit ihren LehrerInnen und einer Elternvertreterin aus dem AK Elterndelegierte die Veranstaltung auf einer Podiumsdiskussion. Hier steht die Frage nach Handy-Regeln in Schulen im Fokus. Die Regelungen sind sehr unterschiedlich: vom absoluten Verbot der Handynutzung in der Schule bis hin zur Nutzung des Smartphones zu Recherchezwecken im Unterricht. An einem „Markt der Möglichkeiten“ rund um das Thema Mediennutzung beteiligen sich folgende Institutionen: Schulpsychologische Beratungsstelle, Weißer Ring, Medienzentrum Kreis Euskirchen, Wellenbrecher e.V. 31 Über die Veranstaltung wird auf der Homepage der Kreisverwaltung berichtet. Für März 2017 wird eine weitere Fachtagung mit den Themen aktuelle Entwicklungen in der Mediennutzung; mobile Medien, aktuelle Apps, Hate-Speech und Medienarbeit mit Flüchtlingen geplant. Podiumsdiskussion Medienscouts, Lehrerinnen, Elternvertreterin zum Thema „Handynutzung in der Schule“, © B.Ismar, RBB (KoBIZ) 3.3.3 Medienscout NRW 1. Bestandsaufnahme Für das Schuljahr 2016/17 wird in Kooperation mit der Medienbeauftragten des Kreises Düren der Aufbauworkshop „Implementierung und Austausch“ angeboten. Dieser richtet sich an alle ausgebildeten Medienscouts in beiden Kreisen sowie an interessierte Schulen, die an einem Medienkonzept arbeiten möchten. Das Regionale Bildungsbüro übernimmt in Kooperation mit der Medienbeauftragten Kreis Düren und beiden Unteren Schulaufsichten die Planung und Koordinierung. 2. Ziele a) 54 Personen – LehrerInnen und SchülerInnen aus beiden Kreisen nehmen an dem Workshop teil. b) Die Landesbedienstete des Regionalen Bildungsbüros veröffentlicht die Aktivitäten auf der Homepage des Kreises. 3. Planung und Umsetzung Juli 2016: Planungsgespräch mit der Medienberaterin Kreis Düren Zusage Projektteilnahme Kreis Euskirchen/Düren durch Landesanstalt für Medien NRW Durchführungsort: Kaufmännisches Berufskolleg Düren Abstimmung Einladung und Anmeldeverfahren durch das Regionale Bildungsbüro mit den Schulräten Euskirchen/Düren August 2016: Versand Einladungen an Schulen 10. November 2016: Durchführung Aufbauworkshop Mittelplanung: Finanzierung: Die ReferentInnen für den Aufbauworkshop werden im Rahmen des Landesprojektes finanziert. 32 Übernahme der Cateringkosten für die Durchführung des Aufbauworkshops in Höhe von 250,00 € jeweils entsprechend der Teilnehmerzahl in den Kreisen durch die Regionalen Bildungsbüros Kreis Euskirchen und Düren. Personelle Ressourcen: Stellenanteil Landesbedienstete im Regionalen Bildungsbüro 4. Ergebnisse und Ausblick a) Folgende Schulen aus dem Kreis Euskirchen nehmen an dem Aufbauworkshop Medienscout NRW teil: Gesamtschule Weilerswist, Emil-Fischer-Gymnasium und SanktMichael-Gymnasium Bad Münstereifel b) Von insgesamt 54 Personen nehmen sieben LehrerInnen und 16 SchülerInnen aus den unter a) genannten Schulen teil. c) Auf der Homepage des Kreises Euskirchen wird über das Projekt berichtet. 3.4 Partizipation 3.4.1 Konferenz der Schulpflegschaftsvorsitzenden 1. Bestandsaufnahme Seit dem Schuljahr 2012/2013 initiiert das Regionale Bildungsbüro einmal pro Schuljahr eine kreisweite Konferenz der Schulpflegschaftsvorsitzenden der Grund-, Haupt-, Förder- und Realschulen sowie der Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs. Aus diesen Konferenzen ergeben sich zum einen Aufträge an den hier entstandenen AK Elterndelegierte, zum anderen werden Informationsbedarfe erhoben, die anschließend in weiteren Veranstaltungen abgedeckt werden. 2. a) b) c) d) e) Ziele Die Schulpflegschaftsvorsitzenden verstehen sich als Multiplikatoren in ihren Systemen. Die Schulpflegschaftsvorsitzenden sind Bestandteil des Regionalen Bildungsnetzwerkes. Informationsbedarfe werden erhoben und anschl. in weiteren Veranstaltungen abgedeckt. Schaffung von Transparenz über die aktuellen Arbeitsschwerpunkte des KoBIZ. Transparenz über die Arbeit des AK Elterndelegierte und Erweiterung des AK Elterndelegierte durch weitere interessierte Schulpflegschaftsvorsitzende. 3. Planung und Umsetzung 09. Juni 2016 Planungssitzung mit dem AK Elterndelegierte 03. November 2016 Konferenz der Schulpflegschaftsvorsitzenden Themenschwerpunkt: Cybermobbing 4. Ergebnisse und Ausblick a) 26 Schulpflegschaftsvorsitzende aus allen o.g. Schulformen nehmen an der Konferenz teil. b) Es wird die Vereinbarung getroffen, dass die Schulpflegschaftsvorsitzenden alle Informationen aus der Sitzung per Mail an die jeweilige Elternschaft der Schulen weiterleiten. 33 c) Dem im vergangenen Jahr erhobenen Informationsbedarf zum Thema Cybermobbing wird entsprochen: Vortrag zum Thema Mediensucht durch Herrn Schmölders, Medienpädagoge d) Der AK Elterndelegierte informiert über die Arbeit des vergangenen Jahres und über das von ihm aktuell gewählte Thema „Schülertransport“ und erhebt hier die Bedarfe der anderen Schulpflegschaftsvorsitzenden per Fragebogen. Die Auswertung befindet sich unter 3.4.2 3.4.2 AK Elterndelegierte 1. Bestandsaufnahme Die Mitglieder des AKs Elterndelegierte – seit 2014 aktiv – entwickeln mit Unterstützung durch das Regionale Bildungsbüro die jährlich stattfindende kreisweite Schulpflegschaftssitzung. Das priorisierte Thema und Arbeitsschwerpunkt bis zur Sitzung aller Schulpflegschaftsvorsitzenden im November ist „Mediensucht“. Für das Schuljahr 2016/17 wählt der AK das Thema „Schülertransport“, welches in der Sitzung aller Schulpflegschaftsvorsitzenden abgestimmt werden soll. 2. Ziele a) Der AK beschließt die Planung und Umsetzung der kreisweiten Schulpflegschaftssitzung 2016/17. b) Der AK entwickelt ein inhaltliches Format für die Schulpflegschaftssitzung am 03.11.2016. c) Für die Sitzung der Schulpflegschaftsvorsitzenden wird die inhaltliche Expertise eines externen Referenten in Kooperation mit dem AJS zum Thema Mediensucht gewonnen. d) Zum neuen Themenschwerpunkt Schülertransport gibt sich der AK folgende Aufgabenstellungen: - Sammlung der möglichen Probleme auf Schulpflegschaftssitzungen aller Schulen - Was können Eltern unternehmen? - Lösungsorientierter Austausch mit der Kreisverwaltung und der RVK, moderiert von Eltern des AKs 3. Planung und Umsetzung 21.01.2016: Sitzung AK Elterndelegierte 07.04.2016: Sitzung AK Elterndelegierte 09.06.2016: Sitzung AK Elterndelegierte 03.11.2016: Sitzung kreisweite Schulpflegschaftsvorsitzende 30.11.2016: Sitzung AK Elterndelegierte 4. Ergebnisse und Ausblick Auswertung des Fragebogens zum Thema „Schülertransport“, Schulpflegschaftssitzung 03.11.2016, siehe nächste Seite. kreisweite 34 Kreisweite Schulpflegschaftssitzung 2016/17 am 03.11.2016 Auswertung Fragebogen zum Thema "Schülertransport" 1. Wer bestimmt, wann, wo und wer transportiert wird? □ Gemei nde/Schul - □ Schul konferenz trä ger 14 2. Wer bestimmt die Unternehmen? 0 □ Gemei nde/Schul - □ Schul konferenz trä ger 13 3. Wer erstellt die Fahrpläne? □ Gemei nde/Schul tr □ Schul konferenz ä ger 4. Wer kontrolliert die Transportunternehmen? (Gütesiegel) □ Gemei nde/Schul - □ Schul e trä ger 8 3 5. Wer überprüft, wie voll die Busse sind? □ Schul e □ Sons O ge 2 □ Schul e 0 1 □ Schul e 0 2 1 □ Tra nsportunternehmen (Sti chwort Subunternehmer) □ El tern 1 1 11 □ Behörde (Pol i zei 9 □ Behörde (Pol i zei ) 0 6. Nach welchen Kriterien wird die □ ta ts ächl i che Schül erza hl a us den ei nzel nen Gemei nden Anzahl der Busse ausgelegt? 0 □ Tra ns portunternehmen (Sti chwort Subunternehmer) □ Sons O ge 4 2 □ Tra ns portunternehmen (Sti chwort Subunternehmer) □ Sons O ge □ □ Buspa ten/Schül erGemei nde/Schul □ Schul e s couts trä ger 5 2 4 □ El tern 2 □ Sons O ge 2 □ Fi na nzmi Pel /Kos ten 9 7. Wer definiert die Rechte und Pflichten der Busfahrer (Erzieher, Willkürliches Handeln …)? □ Gemei nde/Schul - □ Schul konferenz trä ger 4 □ Schul e 0 6 7 □ Unternehmen 1 □ SonsO ge 8 6 Der AK-Elterndelegierte wird sich im März 2017 im Rahmen der Arbeitssitzung mit einem Mitarbeiter des Schulamtes Kreis Euskirchen über die rechtlichen Hintergründe zum Thema Schülertransport austauschen und die Ergebnisse anschließend in Form eines Informationsbriefes für alle Eltern zusammenfassen. 35 3.4.3 Schülerpartizipation 3.4.3.1 Identifizierung der Schülervertretungen und Bedarfe derer im Kreis Euskirchen 1. Bestandsaufnahme Eine Schülervertretung hat die Funktion die gesamte Schülerschaft ihrer eigenen Schule zu vertreten. Eine essenzielle Verbindung stellt daher der Vertrauenslehrer dar. Er gilt als die Person, welche die maßgebliche Kooperation zwischen der Schülerschaft und allen Lehrenden aufrecht hält. Schülervertretungen können außerdem selbst in Kooperation mit anderen Schulen stehen und sich austauschen. Im Kreis Euskirchen gibt es ein solches Netzwerk bisher nicht. Mit 30 weiterführenden Schulen aus elf verschiedenen Kommunen ist nur knapp die Hälfte der gesamten Schülerschaft im Kreis durch eine Schülervertretung vertreten. Hellenthal kann keine Schülervertretungen aufweisen, wohingegen Schleiden an jeder Schule eine dokumentieren kann. Dieses Projekt bezieht sich auf Schulen, die eine Schülervertretung aufweisen können. 2. Ziele a) Recherche nach vorhandenen Schülervertretungen b) Bedarfsabfrage anhand des Auswertungsbogens c) persönliche Gespräche an jeder Schule d) Wünsche/Ideen umsetzen, Hilfe leisten wo Unterstützung benötigt wird e) Umsetzung einer bedarfsorientierten Veranstaltung für alle Schülervertretungen im Kreis Euskirchen 3. Planung und Umsetzung Die Planung und Umsetzung des Schülervertretungsprojektes obliegt der Stelle des freiwilligen politischen Jahres (FSJ_P). Als alleinige Gesprächspartnerin wird letztere bei jedem Termin anwesend sein und auch die anschließende Beratung, nach Auswertung der Fragebögen, durchführen. bis 16.09.2016: bis 07.10.2016: bis 30.11.2016: ab Dezember 2016: Versand der Fragebögen an die jeweiligen Schulen Rücksendung der Fragebögen/Auswertung Gespräche an jeder Schule durchgeführt/Beginn der Projektumsetzung Planung und Umsetzung einzelner Schulprojekte sowie der unter e) genannten Veranstaltung 4. Ergebnisse und Ausblick Das FSJ-Politik wird in gegenseitigem Einverständnis zum 30.11.2016 vorzeitig aufgehoben, so dass hier keine Ergebnisse dargestellt werden können. 3.4.3.2 Vollversammlung Schülervertretungen im Kreis Euskirchen 1. Bestandsaufnahme Schülervertretungen sind ein gutes Beispiel für gesellschaftliches Engagement von Jugendlichen für Jugendliche. Die Aufgabe der Stelle des freiwilligen politischen Jahres besteht darin, ein kreisweites Netzwerk aller Schülervertretungen zu installieren. Bisher wurde der Kontakt zwischen den einzelnen Schulen zu der Stelle des FSJ_P hergestellt. Dieser soll jedoch durch die Vollversammlung zum einen intensiviert werden und zum anderen das Kennenlernen der Schülervertretungen untereinander fördern. Das Netzwerk, welches planmäßig geschaffen werden soll, reduziert sich auf den übergeordneten Begriff der Bezirksschülervertretung (BSV), einem Jugendgremium, das die Möglichkeit hat, sich in politische Entscheidungsprozesse mit einzubringen und somit die gesamte Schülerschaft des Kreises Euskirchen vertreten kann. Die BSV ist eine demokratisch gewählte Gruppe aller Schülervertretungen, die alle SchülerInnen auf einer höheren Ebene, vor allem in Bezug auf die Kooperation und den Austausch zwischen Erwachsenen und der Jugend hinsichtlich ihrer Interessen und Wünsche, vertreten kann. 2. Ziele a) gegenseitiges Kennenlernen aller Schülervertretungen b) Identifizierung anderer SchülerInnen zur Kooperation für schulübergreifende Projekte c) mehr Jugendliche in die aktive Gestaltung des regionalen Bildungsnetzwerks einbinden, für politische Bildung und Beteiligung werben und Partizipationsmöglichkeiten aufzeigen d) Verbesserung der SV-eigenen Arbeitsweise durch folgende Workshops: • Öffentlichkeitsarbeit • Rhetorik • Jugendbeteiligung in politischen Gremien • Projektmanagement • SV-Rechte 36 3. Planung und Umsetzung Die Planung und Umsetzung der Veranstaltung obliegt der Stelle des freiwilligen politischen Jahres und der Landesbediensteten/Einsatzstellenleiterin im Regionalen Bildungsbüro/KoBIZ. Es wird von einer Beteiligung von 75 SchülerInnen ausgegangen. bis 9. Januar 2017: Versand der Einladungen bis 17.Februar 2017: Rückmeldungsfrist für Zu-/Absagen 16. März 2017: Vollversammlung Schülervertretungen 4. Ergebnisse und Ausblick Das FSJ-Politik wird in gegenseitigem Einverständnis zum 30.11.2016 vorzeitig aufgehoben, so dass die Veranstaltung abgesagt wird. Zum Sommer 2017 ist eine erneute Besetzung der Stelle FSJ-Politik geplant. 3.5 Kooperationen 3.5.1 Netzwerken im Regionalen Bildungsnetzwerk Kreis Euskirchen 1. Bestandsaufnahme Um den Aufgaben im Regionalen Bildungsnetzwerk gerecht zu werden, bedarf es regelmäßiger Netzwerkarbeit mit allen am Bildungsprozess beteiligten AkteurInnen. Aus diesem Grund ist die Landesbedienstete Mitglied in folgenden Gremien: - AK Ausbildung – Beruf – Chancengleichheit - Beirat Jobcenter EU-aktiv - Lenkungskreis Berufswahl-SIEGEL Rheinland - LVR – runder Tisch - Regionalkonferenz der Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen - Fachkonferenz der Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung - AK Competentia Kammerbezirk Aachen – Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen - PSAG – Projektgruppe Sucht Kreis Euskirchen - AG §78 Kreis Euskirchen - Opfernetzwerk e.V. Euskirchen - Organisationsteam Ausbildungs- und Studienbörse im Kreis Euskirchen 2. Ergebnisse und Ausblick Folgende Projekte/Maßnahmen werden in 2016 umgesetzt: - zwei Fachtagungen zum Thema Medienprävention in Kooperation mit dem Opfernetzwerk e.V. Euskirchen, Umsetzung 2016 (siehe Projektskizze 3.3.2) - Umsetzung neues Bewerbungsverfahren Berufswahl-SIEGEL für die Bewerbungsphase 2016/17 in Kooperation mit dem Lenkungskreis Berufswahl-SIEGEL Rheinland (siehe Projektskizze 3.2.5) - Unterstützung der Kommunalen Koordinierungsstelle bei der Planung des Gesundheitsparcours in Kooperation mit Competentia Kammerbezirk Aachen – Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen, Agentur für Arbeit Brühl, Jobcenter EU-aktiv, Umsetzung Juni 2016 (siehe Projektskizze 3.2.8) 37 - Ausbildungs- und Studienbörse 2016 (siehe Projektskizze 3.2.6) - Entwicklung von Handlungsempfehlungen für Schulen im Umgang mit Sucht (PSAG Sucht) 3.5.2 Kooperation mit Regionalen Bildungsbüros 1. Bestandsaufnahme Die Regionalen Bildungsbüros im Kammerbezirk treffen sich i. d. R. dreimal pro Jahr zu Arbeitssitzungen. Darüber hinaus findet zweimal pro Jahr ein informeller Austausch aller Geschäftsstellen der Regionalen Bildungsnetzwerke in Köln statt. Die Bezirksregierung Köln lädt die Landesbediensteten dieser Geschäftsstellen zudem zweimal pro Jahr zu Arbeitssitzungen ein. Die Sitzungen der Leitungen der Regionalen Bildungsbüros StädteRegion Aachen, Kreis Düren, Kreis Heinsberg und Kreis Euskirchen – initiiert durch den Zweckverband Aachen finden im November 2016 statt. Im Juni 2016 findet erstmals eine Tagung für alle Regionalen Bildungsbüros und Kommunalen Koordinierungen in der Region, die der o.g. Zweckverband organisiert, statt. 2. Ziele a) Die Sitzungen im Kammerbezirk Aachen dienen dem Austausch über einzelne Projekte entlang der Bildungsbiografie. b) Kenntnisse über einzelne Entwicklungen in der Region führen zu einem Transfer von Projektformaten. c) Die enge Kooperation führt zu Ressourcenbündelung durch Umsetzung bereits erprobter Formate in den Regionen. d) Der informelle Austausch aller Regionalen Bildungsbüros im Regierungsbezirk Köln wird zur Kompetenzerweiterung der MitarbeiterInnen im Bereich neuer Themen genutzt. e) Die Arbeitssitzungen der pädagogischen MitarbeiterInnen mit der Bezirksregierung Köln werden zur Planung von Jahressitzungen in den Regionen vor Ort genutzt. 3. Planung und Umsetzung Der Zweckverband Aachen übernimmt die Organisation einer Tagung aller Regionalen Bildungsbüros und Kommunaler Koordinierungen im Kammerbezirk Aachen für Juni 2016. Die Regionalen Bildungsbüros aus Düren, Heinsberg und Euskirchen treffen sich zweimal im Jahr zum Austausch und Transfer gelingender Bildungsprojekte. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Der Transfer von Projektformaten erfolgt zwischen einzelnen Regionalen Bildungsbüros auf telefonischem und digitalem Weg sowie zwischen Düren, Heinsberg und Euskirchen in zwei Jahressitzungen. b) Der informelle Austausch aller Regionalen Bildungsbüros im Regierungsbezirk Köln findet im Frühjahr und Herbst 2016 statt. c) Die Arbeitssitzungen der Landesbediensteten mit der Bezirksregierung Köln dienen im September 2016 zur Planung eines Workshops zur zum Thema Bildungskonferenz. 38 3.5.3 Kooperation mit dem Kompetenzteam NRW 1. Bestandsaufnahme Die Kooperation zwischen dem Regionalen Bildungsbüro und dem Kompetenzteam Kreis Euskirchen/Rhein-Erft-Kreis ist in der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen festgelegt. Die Leitung und Ko-Leitung sind Mitglieder der Bildungskonferenz. Die regelmäßige Kooperation zwischen den beiden Geschäftsstellen bezieht sich auf die Themenschwerpunkte Schulentwicklung und Unterrichtsentwicklung. Das Regionale Bildungsbüro erhebt hierzu Bedarfe der LehrerInnen der einzelnen Facharbeitsgruppen. Folgende Fortbildungen werden gemeinsam geplant: a) Stärkung der Beratungskompetenz von KlassenlehrerInnen Jahrgang 8 der Schulen, die im Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ aktiv sind b) Qualifizierung der Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen aller Schulformen 2. Ziele a) Die KooperationspartnerInnen setzen die Meldungen der Fortbildungsbedarfe der LehrerInnen im Kreis Euskirchen um. b) Das Regionale Bildungsbüro unterstützt die Ko-Leitung des Kompetenzteams bei der Planung der Fortbildungen. 3. Planung und Umsetzung 16.03.2016 und Stärkung der Beratungskompetenz in Kooperation mit dem 13.04.2016: Kompetenzteam Düren 14.09.2016: Basisqualifizierung Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen in Kooperation mit dem Kompetenzteam Aachen, Heinsberg 26./27.10.2016 Aufbauqualifizierung Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen in Kooperation mit dem Kompetenzteam Aachen, Heinsberg 4. Ergebnisse und Ausblick An der Fortbildung „Stärkung der Beratungskompetenz“ nehmen 21 LehrerInnen teil. Diese Fortbildung wird jedes Schuljahr für die „nachrückende“ Generation der KlassenlehrerInnen Jahrgang 8 durchgeführt. Im Schuljahr 2016/17 werden diese im Frühjahr stattfinden. An der Qualifizierung der Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen aller Schulformen nehmen 12 LehrerInnen teil. 3.5.4 Bildungsportal Die vertraglich vereinbarte dreijährige Laufzeit des Pilotprojektes „Bildungsportal des Kreises Euskirchen“ endet am 30.06.2016. Der Ausschuss für Bildung und Inklusion hat am 15.03.2016 einstimmig beschlossen, das Pilotprojekt mit Ablauf der vertraglichen Bindung einzustellen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die ursprüngliche Intention für die Einrichtung des Bildungsportals, die Angebote kleinerer, nicht kommerzielle Anbieter gebündelt zu bewerben, oftmals bereits an den fehlenden Ressourcen für den nicht unerheblichen Aufwand der Schnittstellenkompatibilität mit dem Portal scheitert. Entsprechend wird das Angebot von einigen kleineren Anbietern nicht angenommen und das 39 ursprüngliche Ziel, die gesamte regionale Bildungslandschaft des Kreises Euskirchen abzubilden, ist nicht umsetzbar. Die größeren Anbieter betreiben für sich gesehen bereits ein gutes Marketing und eine gute Publikation ihrer Angebote. Insoweit wird das dezentrale System der Angebotsdarstellung der jeweiligen Anbieter als grundsätzlich ausreichend angesehen. Diese Auffassung wird von den kreisnahen Anbietern Kreisvolkshochschule und KreisSportBund geteilt. Als weitere Begründung ist die insgesamt als nicht zufriedenstellend zu bewertende Zusammenarbeit mit dem Betreiber des Portals zu nennen. Der Ausschuss für Bildung und Inklusion hat als mögliche Alternative die Aufnahme auf der Webseite www.weiterbildung-eu.de vorgeschlagen. 3.6 BMBF-Projekt: „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ 3.6.1 Einrichtung einer aus Bundesmitteln geförderten Stelle für die „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ im KoBIZ 1. Bestandsaufnahme Die steigenden Flüchtlingszahlen stellen die Kommunen im Kreis Euskirchen vor hohe Anforderungen. Sie sind zuständig für Versorgung und Unterbringung. Aufgrund der persönlichen Situation der Flüchtlinge (keine angelegten Angebote zur Schaffung von Tagesstruktur, kein Zugang zu Integrationskursen, Information der Medien über die Fluchtumstände) sind immer mehr BürgerInnen bereit, sich freiwillig zu engagieren. In jeder kreisangehörigen Kommune im Kreis Euskirchen haben sich Initiativen gegründet, um Flüchtlingen zu helfen und ihnen hier eine Orientierung zu geben. Seitens der bürgerschaftlich Engagierten erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Kommunen, um Hilfen und Angebote zu optimieren. Die Unterstützung der Flüchtlinge reicht von Orientierungsangeboten über Deutschförderangebote bis hin zu Angeboten von Freizeitaktivitäten. Wohlfahrtsverbände, kirchliche Vereinigungen und diverse Beratungsstellen haben auf die Situation reagiert und erstellen Angebote, teilweise in Kooperation untereinander, um Kommunen und freiwillig engagierte BürgerInnen (im Ehrenamt) zu unterstützen. 2. Ziele a) Erhalt der Zuwendung des Bundes aus dem Förderprogramm „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ für die Dauer von 24 Monaten für die Unterstützung des beschriebenen Netzwerkes im Bereich Bildung. b) Einbettung des Vorhabens in das kommunale Bildungsmanagement und die kommunale Verwaltungsstruktur. Die Stelle der Bildungskoordination ist in das Regionale Bildungsnetzwerk integriert. Seit der Installierung des Regionalen Bildungsnetzwerkes im Jahr 2009 existieren im Kreis Euskirchen vielfältige Kooperationsstrukturen und Integrationsangebote, teilweise initiiert durch das KoBIZ und die entsprechenden Institutionen und Gremien, die jedoch aufgrund der aktuellen Herausforderungen (s.o.) noch nicht für die Zielgruppe der Neuzugewanderten und der Institutionen etc., die sich um diese kümmern, transparent dargestellt sind. c) Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft Es ist angestrebt, dass die/der BildungskoordinatorIn unter Nutzung der vorhandenen Strukturen alle Angebote und AkteurInnen ihren Inhalten, Zielgruppen, Rollen und Aufgaben im Bildungsprozess entsprechend sinnvoll miteinander verknüpft. 40 3. Planung und Umsetzung Planung Mittelplanung: Summe Personalausgaben gemäß Gesamtfinanzierungsplan vom 07.07.2016 für den Zeitraum von zunächst zwei Jahren: 94.241,04 € Summe sächliche Verwaltungsaufgaben gemäß Gesamtfinanzierungsplan 07.07.2016 für den Zeitraum von zunächst zwei Jahren: 7.000,00 € Finanzierung: vom Projektförderung für den Zeitraum von zunächst zwei Jahren aus Mitteln des Bundes als nicht rückzahlbare Zuschüsse Zuwendungsfähiger Mehraufwand für Personal und Reisekosten Umsetzung Die Antragstellung auf Einrichtung einer (für eine Einwohnerzahl eines Kreises bis 200.000 Einwohner) Stelle „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ im KoBIZ erfolgt am 07.07.2016. 4. Ergebnisse und Ausblick Dem Antrag auf Gewährung der Bundeszuweisung mit detaillierter Vorhabenbeschreibung wird nach Vorbereitung mit der zuständigen Stelle Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. vom zuständigen Bundesministerium für Bildung und Forschung mit Zuwendungsbescheid vom 18.07.2016 in vollem Umfang entsprochen. Die Einstellung der Bildungskoordinatorin erfolgt zum 01.09.2016. Im Weiteren sind die Tätigkeiten der Bildungskoordinatorin dargestellt. 3.6.2 Auf- und Ausbau kommunaler Koordinierungsstrukturen anhand Identifizierung und unter Einbindung relevanter Bildungsakteure 1. Bestandsaufnahme Mit der Umsetzung der Förderrichtlinie zur Kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte steht ein Instrument zur Verfügung, das Bildung als Schlüsselfunktion für Integration wahrnimmt. Zugänge in das Regelsystem Kindergarten, Schule, Ausbildung und Beruf tragen dazu bei, dass zugewanderte Menschen sich schneller integrieren und Perspektiven haben. Um die Zugänge in das Bildungssystem und somit in die Gesellschaft zu öffnen, bedarf es einer transparenten Übersicht der Bildungs-, Orientierungs- und Beratungsangebote sowie der Maßnahmen im Kreis Euskirchen, damit diese passgenau aufeinander abgestimmt werden können und gegebenenfalls neue Angebote geschaffen werden können. Um die aktuellen Bedarfe zu ermitteln, ist eine enge Zusammenarbeit sämtlicher relevanter AkteurInnen im Bildungsnetzwerk (intern und extern) erforderlich. Hierfür werden die vorhandenen Strukturen und Netzwerke genutzt und für den Bereich Bildungsangebote angepasst respektive neue AkteurInnen erfasst. 2. Ziele a) Die Bildungskoordinatorin wird eingebunden in bereits bestehende Netzwerkstrukturen im KoBIZ. b) Die Bildungskoordinatorin kooperiert eng mit der Kommunalen Koordinierung, dem Kommunalen Integrationszentrum und dem Integrationsbeauftragten des Kreises Euskirchen 41 c) Die Bildungskoordinatorin übernimmt die Leitung der bestehenden AG Sprachliche Bildung und Beschäftigung des Netzwerkes Vielfalt und Integration d) Identifizierung der relevanten BildungsakteurInnen im Kreis Euskirchen e) Einbindung der relevanten BildungsakteurInnen und eventuell neuer NetzwerkpartnerInnen in vorhandene Strukturen 3. Planung und Umsetzung Herbst 2016: - Hospitation bei Veranstaltungen/ Arbeitstreffen von MitarbeiterInnen der verschiedenen Handlungsfelder des KoBIZ - Vorstellung der Arbeit und Ziele der Bildungskoordinatorin bei relevanten Veranstaltungen (intern und extern) - Organisation und Durchführung der AG Sprachliche Bildung und Beschäftigung in Kooperation mit dem Ehrenamtskoordinator - Identifizierung der Schnittstellen der Bildungskoordinatorin mit der Kommunalen Koordinierung, dem Kommunalen Integrationszentrum und dem Integrationsbeauftragten - Netzwerkarbeit mit BildungsakteurInnen und AnbieterInnen von Angeboten für Zugewanderte - Schnittstellenidentifizierung innerhalb der Kreisverwaltung und in den Kommunen 4. a) b) c) Ergebnisse und Ausblick September/Oktober 2016: Die Bildungskoordinatorin hospitiert und nimmt teil an: Dolmetscherschulung zur Ausbildungsbörse SMILE-Projekt Inforeihe zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt in Hellenthal Einführung des BFE-Portals AK KiTa-Grundschule AG §78 KJHG "Kindertageseinrichtungen und Tagespflege“ AG Sprachliche Bildung und Beschäftigung Planungssitzung Arbeitsagentur / FH / Wirtschaftsförderung AG Frauen und Migration Planungsgruppe Integration junger Flüchtlinge Demografie-Workshop zum Thema „Jugendliche haben erschwerte Bedingungen für den Bildungserwerb“ Arbeitstreffen mit Sprachkursträgern, Jobcenter, Haus der Familie, Jugendamt, Inklusionskoordinator, Stadtbücherei und Integrationsrat Euskirchen November / Dezember 2016: Die Bildungskoordinatorin hospitiert und nimmt teil an: Arbeitstreffen Integration Point Arbeitstreffen DRK und Kreissportbund kreisweite Schulpflegschaftssitzung Integrationskurskonferenz Komm auf Tour Ausschuss Bildung und Inklusion Durchführung der AG Sprachliche Bildung und Beschäftigung Die bisherige Vernetzung der relevanten Akteure führt nunmehr schon zu einer ersten Bündelung der Anfragen für Bedarfe und Möglichkeiten neuer Angebote bzw. Kooperationen, die die Bildungskoordinatorin nun zusammenfasst, auswertet und koordiniert. Zukünftig soll im Rahmen des Netzwerkes die Zusammenarbeit und der 42 d) e) f) g) Austausch weiter intensiviert werden und auf Augenhöhe gemeinsam das Ziel der Transparenz und Passgenauigkeit der Angebote erreicht werden. Der Austausch mit dem Kommunalen Integrationszentrum erfolgt in Bezug auf die Seiteneinstiegsberatung, die Ehrenamtsarbeit, die Flüchtlingshilfe, die Einrichtung eines Übersetzungshilfepools oder beispielsweise bzgl. des Übergangs von Schule – Beruf. Der Austausch mit der Kommunalen Koordinierungsstelle betrifft. Im Frühjahr 2017 wird der Abstimmungsprozess zwischen Behörden, Kommunen und den relevanten Arbeitsmarktakteuren im SGB II und SGB III ausgebaut, um die Angebote, Bedarfe und Förderinstrumente sowie AnsprechpartnerInnen gezielt weiterzugeben und Transparenz zu schaffen. Die Installierung und im Weiteren die Unterstützung eines Arbeitskreises kommunaler SozialarbeiterInnen, Integrationsbeauftragter der Kommunen und SozialarbeiterInnen der Offenen Jugendarbeit erfolgt im Frühjahr 2017. 3.6.3 Identifizierung von Bildungsangeboten für Neuzugewanderte 1. Bestandsaufnahme Im Kreis Euskirchen sind mit Stand September 2016 rund 2300 Asylbewerber aus knapp 40 Ländern aktuell im Kreis Euskirchen untergebracht, von denen knapp 1100 aus den fünf unsicheren Herkunftsländern mit guter Bleibeperspektive (Iran, Irak, Syrien, Eritrea und Somalia) und rund 360 aus den sicheren Herkunftsländern ohne Bleibeperspektive sind. Bei der mittleren Gruppe mit knapp 760 Asylbewerbern haben etwa 20 Prozent gute Aussichten auf einen Verbleib in Deutschland. Seit November 2015 erhalten Asylbewerber und Geduldete mit jeweils guter Bleibeperspektive einen Zugang zu Integrationskursen des Bundes. Um die Zeit zu überbrücken und zu nutzen, bis der Status geklärt ist und der Integrationskurs startet, bieten viele ehrenamtliche FlüchtlingshelferInnen, Wohlfahrtsverbände und Träger kostenlose Deutschkurse für AnfängerInnen bzw. Alphabetisierungskurse vor Ort an. Um einen besseren Zugang zu Ausbildung und Beruf zu bekommen, benötig man das Sprachniveau B1. Aktuell gibt es sechs Kursträger von Integrationskursen und Alphabetisierungskursen im Kreis Euskirchen. Diese Kurse finden größtenteils im Stadtgebiet Euskirchen statt. Aktuelle Herausforderungen sind Sprachkursangebote mit Kinderbetreuung, in Ortsnähe und mit weniger Zugangshürden. Neben den Angeboten, über die Sprache Zugang zu Gesellschaft und Bildung zu erfahren, gibt es spezielle Angebote für Frauen, für Kinder und Jugendliche in Schule und Freizeit, Angebote von Sportvereinen, Angebote für den Übergang von der Schule in den Beruf sowie Möglichkeiten, im Rahmen von Praktika, Bundesfreiwilligendienst, FSJ oder der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen den Weg in das Bildungssystem zu finden. Viele Angebote sind nicht transparent genug bzw. nicht zugänglich aufgrund von sprachlichen oder interkulturellen Hürden oder weil das Angebot die Zugewanderten nicht erreicht oder nicht dem Bedarf entspricht. 2. Ziele a) Identifizierung sämtlicher formaler (schulische Bildung; berufliche und technische Bildung, die zu einem Zertifikat führt) Bildungsangebote für Neuzugewanderte und Migranten über alle Lebensphasen hinweg b) Identifizierung interkultureller Angebote der Wohlfahrtsverbände, Vereine, Bibliotheken und der VHS 43 3. Planung und Umsetzung Herbst 2016: - Erhebung der aktuellen Sprachförderangebote - Erhebung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte an Schulen, Berufsschulen, Weiterbildungseinrichtungen und Universitäten mit ihren Zugangsvoraussetzungen und Perspektiven - Erhebung der Angebote für Neuzugewanderte, die zur außerschulischen Bildung gehören und zum Erwerb non-formaler Kompetenzen führen und Erhebung der Perspektiven, die sich aus den erworbenen Kenntnissen ergeben - Erhebung von Bildungsangeboten, die der interkulturellen Öffnung dienen 4. Ergebnisse und Ausblick a) Im Austausch mit den Sprachkursträgern werden die aktuellen Termine der zertifizierten Sprach- und Integrationskurse im Kreis Euskirchen sowie deren AnsprechpartnerInnen und Zugangsvoraussetzungen erhoben. b) Die Deutschförderkurse der Ehrenamtlichen in den jeweiligen Kommunen werden vom Ehrenamtskoordinator erfasst und in der Gesamtübersicht der Sprachkurse getrennt von den professionellen Kursen dargestellt. c) Die Sprachangebote für die Zugewanderten aus den sicheren Herkunftsländern sowie aus denen der mittleren Gruppe (die weder zu den unsicheren noch zu den sicheren Herkunftsländern gehören) sind nicht zufriedenstellend. d) Die Sprach- und Integrationskurse mit Kinderbetreuung decken nicht den Bedarf. e) Die zertifizierten Sprach- und Integrationskurse sind zu zentral in der Stadt Euskirchen verteilt – hier muss der genaue Bedarf vor Ort in den kommenden Monaten noch ermittelt werden. f) Bildungsangebote im non-formalen Bereich erfolgen durch Sportvereine, Musikschulen, Kirchen, VHS etc. Hier gibt es niedrigschwellige Integrationsangebote wie Nähkurse, Reitkurse, Eltern-Kind-Treffen, Kochkurse, Sportturniere. g) Im Frühjahr 2017 werden die Qualifizierungs- und Bildungsangebote für Flüchtlinge erhoben, die beschäftigungsorientiert sind, die Kompetenzen feststellen, die unterstützen bei der Vermittlung in Ausbildung und Arbeit, handwerkliche Qualifizierungsmaßnahmen oder auch vorbereitenden Maßnahmen zum Nachholen eines Schulabschlusses. h) Die Schwerpunkte im Frühjahr werden die Identifizierung kommunaler und regionaler Bedarfe sowie die Identifizierung von Lücken und die Sichtbarmachung von Doppelstrukturen sein. i) Mitte 2017 wird es eine Übersicht online basierter Informationsportale geben, die maßgeblich für Transparenz sorgen, die Zugänge zu Angeboten erweitern und Zuständigkeiten zusammenfassen sollen. 3.6.4 Beratung der politischen Gremien, der Kommunen und Arbeits- und Bildungsakteure und Impulssetzung neuer Angebote 1. Bestandsaufnahme Die identifizierten Bildungsangebote sollen transparent den Kommunen, den hauptamtlichen und ehrenamtlichen Helfenden in der Flüchtlingshilfe sowie Neuzugewanderten und MigrantInnen zur Verfügung gestellt werden, um gezielt beraten zu können. Wenn Angebot und Nachfrage sich verzahnen lassen und Bedarfe regelmäßig erfasst und kommuniziert 44 werden resp. neu bewertet werden, kann Bildung entlang einer Bildungskette zu gelingender Integration führen. Die Bildungskoordinatorin steht in intensiven Austausch mit AkteurInnen und arbeitet an den Schnittstellen gezielt auf eine gute Kommunikation hin, um kurze Wege zu schaffen, Doppelstrukturen abzubauen und Angebote sinnvoll zu bündeln bzw. Brücken zu bauen. Des Weiteren ist es wichtig, bei erheblichen Bedarfen einen politischen Auftrag anzustoßen, damit Hürden abgebaut und die notwendigen Maßnahmen einfacher umgesetzt werden können. 2. Ziele a) Unterstützung der Planungsgruppe „Integration junger Flüchtlinge“ b) Beratung der BildungsakteurInnen bei der Impulsgebung neu zu installierender Angebote und Maßnahmen c) Beratung der politischen Gremien 3. Planung und Umsetzung Herbst 2016 - Teilnahme an der Projektgruppe „Integration junger Flüchtlinge“ - Arbeitstreffen mit den Trägern von Sprachkursen und Bildungsangeboten zur Ermittlung von Bedarfen und möglichem Anstoß von Kooperationen zur Bündelung von Kompetenzen und Förderinstrumenten - Teilnahme und Beratung an der Steuerungsgruppe des KoBIZ - Teilnahme am Entscheidungsgremium des KoBIZ 4. Ergebnisse und Ausblick a) Aktuelles Thema ist die Situation der Flüchtlinge aus der mittleren Gruppe (weder aus den unsicheren noch sicheren Herkunftsländern), die aktuell knapp 800 Asylbewerber umfasst und von den laut Erfahrung der Ausländerbehörde ca. 20 % einen Schutz in Aussicht haben. Welche Zugänge zu Sprachkursen und in Ausbildung und Praktika gibt es für diese Menschen? Was ist mit den AsylbewerberInnen, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind und einen Schulabschluss nachholen oder eine Ausbildung absolvieren wollen? Um solche Angelegenheiten zu klären, sind der Austausch und die Beratung mit Gremien wichtig und unumgänglich. b) Es hat sich im Austausch mit den Sprachkursträgern herausgestellt, dass es einen erhöhten Bedarf an Integrationskursen mit Alphabetisierung gibt, dass die KompAS-Kurse (Integrationskurse mit Berufsorientierung) noch freie Kapazitäten haben, dass Träger und Wohlfahrtsverbände bei Bedarf flexibel einen Kurs ins Leben rufen können und dies funktionierend in Kooperationen untereinander absprechen werden. Gearbeitet wird an der Umsetzung, Kurse auch außerhalb der Stadt Euskirchen stattfinden zu lassen, um so die Zugänge zu erleichtern. Zudem wird nach Lösungen gesucht, Sprachkurse mit Kinderbetreuung anzubieten. c) Es gibt Träger, die die finanzielle Ausstattung von Sprachkursen flexibel übernehmen können, es bedarf jedoch mehr qualifizierter Dozenten (Idee: Referentenpool) und Räume, in denen längerfristig Kurse stattfinden können. d) Im Netzwerk der BildungsakteurInnen werden Ressourcen erfasst, die mit Angeboten und Bedarfen abgeglichen werden und dann zur effektiven Umsetzung von Maßnahmen genutzt werden können. e) Mitte 2017 soll die Beratung der Kommunen in den Bereichen Angebote und Vernetzung erfolgen, damit passgenau Angebote abgefragt und weitergeleitet werden sowie Kooperationen im Netzwerk nach Bedarf stattfinden können. 45 f) Die Beratung der politischen Gremien wird 2017 intensiv fortgesetzt, die Beratung der DemografieInitiative Kreis Euskirchen soll initiiert werden. g) Für die sich aus den schon bisher erhobenen Bedarfen ergebenen, neu zu installierenden Angeboten, erfolgt ein Austausch mit den Arbeitsmarkt- und BildungsakteurInnen. h) Im Herbst 2017 erfolgt die Unterstützung bei der Fortschreibung des Sozialberichtes sowie des Integrationsberichtes des Kreis Euskirchen. i) In den Arbeitsgruppen werden Fragen diskutiert, welche Möglichkeiten der Integration es in Arbeit und Ausbildung für die AsylbewerberInnen der mittleren Gruppe gibt (die, die weder zu den sicheren noch zu den unsicheren Herkunftsländern gehören). Wie ist die Umsetzung der 3+2 Regelung für Ausbildungsberufe? Diese Fragen sind für ArbeitsmarktakteurInnen und Unternehmen von Bedeutung. j) Der Zugang zu Bildung ist mit Hürden und Herausforderungen verbunden, wie die Dauer des Asylverfahrens, zu wenig Kindergarten- und Schulplätze für Neuzugewanderte resp. Personal oder das fehlende Verständnis vom deutschen Bildungssystem. 46 4 Kommunale Koordinierungsstelle 4.1 Potenzialanalyse Schuljahr 2016/17 4.1.1 Potenzialanalyse – Zentrale Ausschreibung 1. Bestandsaufnahme Ein wichtiger Bestandteil der individuellen Förderung für SchülerInnen in der Jahrgangsstufe 8 im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung ist die Potenzialanalyse. Im Kreis Euskirchen wurde die Potenzialanalyse in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 von der Kommune – in Kooperation mit der Kommunalen Koordinierungsstelle KAoA und der Vergabestelle des Kreises – ausgeschrieben. Die Trägerabrechnung erfolgte über die Kommunale Koordinierungsstelle, die die Mittel bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) beantragt und formell korrekt abgewickelt hat. Der Vorteil der kommunalen Ausschreibung war, dass die regionalen Besonderheiten berücksichtigt werden konnten. So konnte die Potenzialanalyse beispielweise in diesen Schuljahren in den Räumlichkeiten der Schulen stattfinden. Das Land NRW hat jedoch entschieden, dass die Potenzialanalyse ab dem Schuljahr 2016/17 zentral ausgeschrieben wird. Die Kommunalen Koordinierungsstellen haben hierbei keine Einwirkungsmöglichkeiten auf die Leistungsbeschreibung, außer bei der Meldung der Schülerzahlen sowie bei der Losbildung. Dies bedeutet auch, dass die Potenzialanalysen ab dem Schuljahr 2016/17 ausschließlich außerhalb der Schule durchgeführt werden. Nähere Informationen zur Potenzialanalyse siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015. 2. Ziele a) Ermittlung von genauen Schülerzahlen und Meldung von Anpassungsbedarfen an die LGH b) Festlegung der Lose zwischen der Kommunalen Koordinierungsstelle und der Schulaufsicht und Übersendung des Ergebnisses an die LGH c) Information der Schulaufsicht und der Gremien über das Ausschreibungsergebnis und Kurzkonzepte d) Information der Schulen über das Ausschreibungsergebnis 3. Planung und Umsetzung − Bedarfsabfrage in den KAoA-Schulen, um die Zahl der SchülerInnen, die im Schuljahr 2016/17 an der Potenzialanalyse teilnehmen werden, zu ermitteln − Abstimmung mit dem Schulrat zur Losbildung. Die Lose werden nach Schulformen gebildet. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die angepassten Schülerzahlen wurden an die LGH gemeldet. b) Die Abstimmung mit dem Schulrat zur Losbildung ist erfolgt. c) Die Schulaufsicht und die entsprechenden Gremien wurden über das Ausschreibungsergebnis und die Kurzkonzepte informiert. Den Zuschlag für den Kreis 47 Euskirchen hat ein Trägerverbund des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) mit dem Bildungsinstitut der Rheinischen Wirtschaft (BRW) erhalten. Demnach führt das BZE in den Förder-, Real- und Gesamtschulen die Potenzialanalysen durch, während das BRW für die Durchführung der Potenzialanalyse in Hauptschulen und Gymnasien zuständig ist. d) Die Schulen wurden über das Ausschreibungsergebnis informiert und haben die Kurzkonzepte über die Bezirksregierung Köln zugesandt bekommen. e) Eine schnelle Kontaktherstellung zwischen Trägern und Schulen wurde gewährleistet. 4.1.2 Potenzialanalyse – Durchführung 1. Bestandsaufnahme Durch den neuen Runderlass zur Berufs- und Studienorientierung ist die Teilnahme an „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) ab dem Schuljahr 2016/17 grundsätzlich für alle öffentlichen Schulen im Sekundarbereich I und II in Nordrhein-Westfalen verbindlich vorgeschrieben, d.h. im Kreis Euskirchen nehmen alle öffentlichen und privaten Schulen an KAoA teil, außer dem privaten St.-Angela-Gymnasium in Bad Münstereifel sowie die drei STAR-Schulen5. Aufgrund von Schulschließungen, auslaufenden Schulen und Neugründungen bleibt die Schullandschaft im Kreis Euskirchen weiterhin dynamisch. Im Schuljahr 2016/17 ist wegen der Schulschließung der Don-Bosco-Schule, Förderschule, und der Willi-Graf-Realschule ein Rückgang der teilnehmenden Schulen zu verzeichnen, während die Gesamtschulen Eifel und Mechernich mit ihrem erstmaligen Jahrgang 8 in das Landesvorhaben KAoA einsteigen. Die auslaufenden Schulen - Hauptschule Mechernich in Kall, Hauptschule Nettersheim, Realschule im Feytal sowie Realschule Schleiden - haben im Schuljahr 2016/17 keinen Jahrgang 8 mehr, somit werden in diesen Schulen auch keine Potenzialanalysen durchgeführt, jedoch nehmen sie weiterhin an den Standardelementen von KAoA für die Jahrgänge 9 und 10 teil. Im Kreis Euskirchen werden im Schuljahr 2016/17 voraussichtlich 2.057 SchülerInnen an der Potenzialanalyse teilnehmen. 5 Im Kreis Euskirchen nehmen drei Förderschulen an dem Berufsorientierungsprogramm Schule trifft Arbeitswelt (STAR) teil. Voraussichtlich ab dem Schuljahr 2017/18 wird STAR ebenfalls in das Landesvorhaben integriert. 48 Abbildung: Anzahl der SchülerInnen, die im Kreis Euskirchen an der Potenzialanalyse teilgenommen haben bzw. teilnehmen werden. Quelle: Eigene Erhebung der Kommunalen Koordinierungsstelle KAoA – KoBIZ, Kreis Euskirchen und Schulstatistik sowie Abrechnungsdaten zu trägergestützten Standardelementen (SBO) 2. Ziele a) Durchführungszeitraum der Potenzialanalyse im Schuljahr 2016/17 ist von August bis Dezember 2016 b) Im Schuljahr 2016/17 sollen insgesamt 2.057 SchülerInnen an der Potenzialanalyse teilnehmen – aus acht Gymnasien, vier Haupt-, fünf Real-, fünf Förderschulen und drei Gesamtschulen. c) Informationsweitergabe und Beratung der Schulen, um Unsicherheiten vorzubeugen, eine reibungslose Durchführung zu ermöglichen und entsprechende Planungen im Schulkalender vorzunehmen d) Information der Schulen über die Umsetzung von Potenzialanalysen e) Gewährleistung einer reibungslosen Planung zur Durchführung der Potenzialanalyse seitens der Träger f) Durchführung von Auswertungsgesprächen mit den SchülerInnen, deren Eltern und den Trägern nach der Potenzialanalyse am nächsten Tag oder aber spätestens innerhalb einer Woche g) Das Ergebnis der Potenzialanalyse wird von den SchülerInnen im Berufswahlpass abgeheftet. h) Evaluation der Potenzialanalyse im Anschluss an die Durchführung i) Die Kommunale Koordinierungsstelle dient als Schaltstelle zwischen den Trägern, Schulen, MAIS, Schulaufsicht und der Abrechnungsstelle LGH. 3. Planung und Umsetzung − Vor den Sommerferien werden die Schulen über die Modalitäten zur Durchführung der Potenzialanalyse informiert. − Die Schulen werden von der Kommunalen Koordinierungsstelle über das Ergebnis der Ausschreibung informiert und darauf hingewiesen, dass die Träger in Kürze mit ihnen Kontakt aufnehmen werden. 49 − Die Träger nehmen Kontakt zu den Schulen auf und terminieren den Elterninformationsabend, den Durchführungszeitraum der Potenzialanalysen und klären die Rahmenbedingungen für den Durchführungstag. . 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Potenzialanalysen werden bis Dezember 2016 durchgeführt. b) Da zum Jahresberichtsende die Durchführung der Potenzialanalysen noch nicht endgültig abgeschlossen ist, liegen z.Z. keine konkreten Zahlen vor. Für SchülerInnen, die an ihrer Schule, bspw. krankheitsbedingt, nicht an der Potenzialanalyse teilnehmen konnten, bieten die Träger für den Kreis Euskirchen einen Ersatztermin an. c) Die Informationsweitergabe und Beratung der Schulen erfolgte vor allem, um Unsicherheiten vorzubeugen, eine reibungslose Durchführung zu ermöglichen und entsprechende Planungen im Schulkalender vorzunehmen. d) Nach der Bekanntgabe, welche Träger den Zuschlag erhalten haben, wurden die Schulen unverzüglich informiert. Eine schnelle Kontaktherstellung zwischen Trägern und Schulen wurde gewährleistet. e) Die Schulen wurden über die Umsetzungsmodalitäten von Potenzialanalysen informiert. f) Die Durchführung der Potenzialanalyse lief weitestgehend reibungslos. g) Je nach Bedarf wurden die Schulen und die Eltern zum Thema Potenzialanalyse beraten. h) Die Kommunale Koordinierungsstelle diente in dem ganzen Prozess als Schaltstelle zwischen den Trägern, Schulen, MAIS, Schulaufsicht und der Abrechnungsstelle LGH. 4.1.3 Landesweite Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren (LaKI) Unterarbeitskreis „migrationssensible Potenzialanalyse“ 1. Bestandsaufnahme Nähere Informationen zur „Landesweite Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren (LaKI) Unterarbeitskreis „migrationssensible Potenzialanalyse“ siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015. Fortschreibung in 2016: 2. a) b) c) Ziele Regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen Empfehlungen für die nächste Ausschreibung der Potenzialanalyse formulieren Erstellung einer Empfehlung für die Träger 3. Planung und Umsetzung Teilnahme an dem Arbeitskreistreffen am: − 13.05.2016 in Dortmund 4. Ergebnisse und Ausblick a) Aufgrund von Terminüberschneidungen war eine regelmäßige Teilnahme an den Arbeitskreistreffen nicht immer möglich. b) Ein Empfehlungsschreiben für die nächste Ausschreibung der Potenzialanalyse ist nicht erfolgt, da die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) die Potenzialanalyse für die nächsten drei Jahre ausgeschrieben hat. 50 c) Die Zielsetzung des Arbeitskreises, Kriterien für eine migrationssensible Potenzialanalyse zu entwickeln, hat sich geändert, da die Potenzialanalyse für die nächsten drei Jahre ausgeschrieben ist und somit keine Anpassungen mehr möglich sind. Daher ist eine weitere Beteiligung an dem Arbeitskreis nicht mehr notwendig. 4.2 Portale und Austauschforen 4.2.1 BAN-Portal 1. Bestandsaufnahme „Das Belegungs-, Abrechnungs- und Nachweisportal („BAN-Portal“) ist ein Dienst der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH), der unter Einbezug eines externen Dienstleisters entwickelt wurde. Die Hauptintention ist die Gewährung einer revisionssicheren Fördermittelvergabe im Rahmen der trägergestützten Standardelemente von „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule - Beruf in NRW“. 51 „Die LGH übernimmt gemeinsam mit einem externen Dienstleister die Aufgabe der Programmierung des BAN-Portals und ist für die Gesamtadministration zuständig.“6 Nähere Informationen zum BAN-Portal siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015. Fortschreibung in 2016 2. Ziele a) Nutzung des BAN-Portals bei der Bedarfsabfrage der trägergestützten Berufsfelderkundungen b) Koordinierung der Anmeldungen für die trägergestützten Berufsfelderkundungen 6 Quelle: https://www.bo-instrumente-in-nrw.de//ueber.php. c) d) e) f) Nutzung des BAN-Portals bei der Bedarfsabfrage der trägergestützten Praxiskurse Koordinierung der Anmeldungen für die Praxiskurse Unterstützung der Lehrkräfte bei der Nutzung des BAN-Portals Die Rückmeldungen von Trägern und Schulen bzgl. der Nutzung des BAN-Portals sollen an die LGH weitergeleitet werden. 3. Planung und Umsetzung Das BAN-Portal wird laufend für die Koordinationsaufgaben genutzt. 4. a) b) c) Ergebnisse und Ausblick Die Meldung der KAoA-Schulen zur Freischaltung im BAN-Portal ist an die LGH erfolgt. Eine erste Bedarfsabfrage bzgl. trägergestützte Berufsfelderkundung ist erfolgt. Für die Koordination der trägergestützten Praxiskurse wird das BAN-Portal vermehrt erst im zweiten Schulhalbjahr 2016/17 genutzt werden. Über die Erneuerungen und Zusatzfunktionen, wie z.B. Bedarfsabfrage bei den trägergestützten Berufsfelderkundungen, werden die Kommunalen Koordinierungsstellen sowie die Schulen von LGH noch informiert. 4.2.2 qualiboXX/ überaus 1. Bestandsaufnahme „Aus GPC, LänderAktiv und qualiboXX wurde die neue Fachstelle Übergänge in Ausbildung und Beruf, kurz überaus. Dieses Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) wendet sich an praktisch Tätige, an regionale Akteure, konzeptionell Interessierte und politische Entscheider in den Handlungsfeldern am Übergang Schule - Beruf. Diese reichen von der Berufsorientierung über die individuelle Begleitung und Qualifizierung am Übergang bis hin zur Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung.“7 überaus bietet den NutzerInnen eine geschlossene Lern- und Arbeitsplattform an. Dies ermöglicht die fachliche, bundesweite oder regionale Vernetzung in virtuellen Gruppen, sodass die NutzerInnen sich in geschlossenen Gruppen institutions- und/oder professionsübergreifend austauschen und zusammenarbeiten können. Die in der qualiboXX von der Kommunalen Koordinierungsstelle (KoKo) gegründeten Gruppen „KAoA Euskirchen“ sowie „KoKo-Kammerbezirk-Aachen“ sind in überaus übertragen worden und werden wie gewohnt von der KoKo moderiert. Näheres zur qualiboxx siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015. Fortschreibung in 2016 2. Ziele a) Sichtung der Informationen in überaus und Informationstransfer an die NetzwerkpartnerInnen b) Informationsaustausch u. a. mit den überregionalen KoKos über die Gruppe „Kommunale Koordinierung“ c) Austausch der KoKos über die Gruppe „KoKo-Kammerbezirk-Aachen“ im Kammerbezirk Aachen 7 Quelle: www.ueberaus.de 52 d) Vorstellung der Gruppe „KAoA-Euskirchen“ in den Facharbeitsgruppensitzungen sowie in Gesprächen mit den Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen (StuBo) e) Moderation der Gruppen f) Supportleistung an die TeilnehmerInnen der moderierten Gruppen g) In der Gruppe „KAoA Euskirchen“ sollen den TeilnehmerInnen alle Einladungen, Protokolle, Präsentationen, aber auch Neuigkeiten zu KAoA sowie Informationen zum Thema Übergang Schule - Beruf zur Verfügung gestellt werden. h) In der Gruppe „KAoA Euskirchen“ können sich die TeilnehmerInnen im Forumsbereich austauschen und sich über das „Schwarze Brett“ über die Neuigkeiten informieren, so dass die Netzwerkarbeit intensiviert werden kann. 3. Planung und Umsetzung Die von der KoKo moderierten Gruppen werden laufend betreut. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Informationen in überaus sind gesichtet. Weiterleitung der Informationen an die Netzwerkpartner ist erfolgt. b) Im Forum der Gruppe „Kommunale Koordinierung“ sind Fragen bzgl. Umsetzung von KAoA platziert. Informationsaustausch findet statt. c) Die Gruppe „KoKo-Kammerbezirk-Aachen“ wird von den Kommunalen Koordinierungen im Kammerbezirk Aachen zum Informationstransfer genutzt. d) überaus sowie die Gruppe „KAoA Euskirchen“ werden in der Regionalkonferenz den StuBos des Kreises vorgestellt. e) Die KoKo moderiert die Gruppen. f) Die KoKo steht allen TeilnehmerInnen bei Fragen zu den Gruppen zur Verfügung. g) In der Gruppe „KAoA Euskirchen“ stehen alle Einladungen, Protokolle, Präsentationen zu den Facharbeitsgruppensitzungen sowie alle Neuigkeiten und aktuelle Informationen zum Thema Übergang Schule - Beruf zur Verfügung. h) Die TeilnehmerInnen der Gruppe „KAoA Euskirchen“ nutzen wenig die Möglichkeit, über das Forum Fragen zu platzieren und/oder zu diskutieren. In den kommenden Sitzungen der Facharbeitsgruppen wird erneut die Plattform überaus vorgestellt sowie auf den Mehrwert der Nutzung der Gruppenfunktion hingewiesen. 4.2.3 Regionaltreffen Rheinland der Kommunalen Koordinierungsstellen 1. Bestandsaufnahme Das Regionaltreffen richtet sich an die MitarbeiterInnen der Kommunalen Koordinierungsstellen (KoKo) und an ausgewählte Akteure auf Landesebene wie z.B. die Vertreter des Referats II A2 aus dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalens (MAIS) sowie aus dem Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW). Nähere Informationen zu den Regionaltreffen siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015. Fortschreibung in 2016: 2. a) b) c) Ziele Regelmäßige Teilnahme an den Regionaltreffen Informationstransfer MAIS an KoKos Informationsaustausch zwischen den KoKos 53 d) Verbreitung der Informationen der Regionaltreffen an NetzwerkpartnerInnen vor Ort 3. Planung und Umsetzung Teilnahme an: 03.03.2016: 12. Regionaltreffen KoKos im Rheinland, Düsseldorf mit thema „Kommunale Koordinierungsstellen in der Handlungsfelds 2 – Systematisierung des Übergangs“ 23.06.2016: 13. Regionaltreffen KoKos im Rheinland, Köln mit dem „Kommunale Koordinierungsstellen in der Umsetzung des Attraktivität des dualen Systems“ 08.09.2016: Zwischenbilanz-Veranstaltung zu „Kein Abschluss Düsseldorf 01.12.2016: 14. Regionaltreffen KoKos im Rheinland mit dem „Rückblick auf 2016 und Ausblick auf 2017“, Köln dem SchwerpunktUmsetzung des Schwerpunktthema Handlungsfelds 3 – ohne Anschluss“, Schwerpunktthema 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die KoKo nimmt an den Regionaltreffen regelmäßig teil. b) Die Vertreter des MAIS informieren die KoKos über die Neuigkeiten und den Stand des Landesvorhabens KAoA. c) Ein Informationsaustausch zwischen den KoKos findet sowohl in Kleingruppen als auch im Plenum statt. d) Für die Zwischenbilanz-Veranstaltung wurde das KoBIZ als best practice der kultursensiblen Gestaltung von KAoA angefragt und hatte gemeinsam mit der Landeskoordinierungsstelle der Integrationszentren (LaKI) einen Informationsstand. 54 Auch in 2017 ist eine regelmäßige Teilnahme an Regionaltreffen geplant. 4.2.4 Landesweite Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren (LaKI) Arbeitskreis Übergang Schule – Beruf 1. Bestandsaufnahme „Junge Menschen mit Migrationshintergrund sind noch immer – trotz positiver Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und der Anstrengungen vieler Beteiligter – mehr als andere von Brüchen und Risiken im Übergang von der Schule in den Beruf betroffen. Deshalb setzen die Kommunalen Integrationszentren (KI) an diesem wichtigen Bildungsübergang an.“8 Im Sinne des Querschnitts werden diese Treffen von der Kommunalen Koordinierungsstelle (KoKo) des Kreises wahrgenommen. Näheres zur „Landesweiten Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren (LaKI) Arbeitskreis Übergang Schule – Beruf“ siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015. Fortschreibung in 2016 2. Ziele a) Regelmäßige Teilnahme an den Arbeitskreistreffen b) Informationsaustausch zwischen den KIs zum Thema Übergang Schule - Beruf, insbesondere KAoA und SeiteneinsteigerInnen 16+ 8 (Quelle: http://www.kommunale-integrationszentren-nrw.de/uebergang_schule_beruf) c) Berichte aus den Unterarbeitsgruppen Elternkooperation und interkulturelles Portfolio zum Sachstand d) Vorstellung der Ergebnisse von der Unterarbeitsgruppe „migrationssensible Potenzialanalyse“ e) Verbreitung der Informationen der Arbeitskreistreffen an Netzwerkpartner vor Ort 3. Planung und Umsetzung Teilnahme an den Arbeitskreistreffen am: • 01. - 03. März 2016 in Bad Sassendorf • 27. September 2016 in Dortmund 4. Ergebnisse und Ausblick a) Regelmäßige Teilnahme an den Arbeitskreistreffen ist erfolgt. b) Informationstransfer zwischen den KIs zum Thema Übergang Schule – Beruf findet statt. Im Austausch weist die KoKo die KI-KollegInnen auf die Rahmenbedingungen von KAoA hin, denn nicht alle KIs haben den gleichen Informationsstand. Auch die Zusammenarbeit zwischen KI und KoKo ist je nach Region sehr unterschiedlich ausgeprägt. c) Die Unterarbeitsgruppe interkulturelles Portfolio informiert das Plenum über ihre Ergebnisse: Im Berufswahlpass NRW wurden interkulturelle Elemente aufgenommen. d) Die Unterarbeitsgruppe „migrationssensible Potenzialanalyse“ präsentiert erste Ergebnisse, weist auf die Problematik mit der zentralen Ausschreibung der Potenzialanalyse hin. e) Über die Inhalte des Arbeitskreistreffens sind die NetzwerkpartnerInnen zeitnah informiert. 4.3 Facharbeitsgruppen 4.3.1 Facharbeitsgruppe 1 „Berufs- und Studienorientierung“ 1. Bestandsaufnahme Zur Umsetzung des Handlungsfeldes 1 „Berufs- und Studienorientierung“ im Kreis Euskirchen wurde bereits im Februar 2014 die Facharbeitsgruppe 1 (FAG 1) implementiert. Nähere Informationen zur Facharbeitsgruppe 1 „Berufs- und Studienorientierung“ siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015. Fortschreibung in 2016: 2. Ziele a) Ein regelmäßiger Austausch und Informationstransfer zwischen den TeilnehmerInnen der FAG ist zu gewährleisten. b) Alle Protokolle, Einladungen, Präsentationen sowie Neuigkeiten werden den TeilnehmerInnen u.a. in überaus zur Verfügung gestellt. c) Die Sitzungen finden einmal im Quartal statt. d) Die Sitzungen finden rotierend bei den teilnehmenden Institutionen statt. e) Gemeinsame Entwicklung einer Handreichung zur Vorbereitung und Durchführung von Praxiskursen f) Vorstellung von Monitoringergebnissen der Standardelemente g) Die TeilnehmerInnen sollen über den neuen Berufs- und Studienorientierungs (BO)-Erlass informiert werden. 55 Planung und Umsetzung − Die zwei Sitzungen haben in folgenden Räumlichkeiten stattgefunden: 18. Februar 2016, GHS Friedrich-Haass-Schule Bad Münstereifel 21. Juni 2016, Kreisverwaltung Euskirchen Im 3. Quartal fand kein Facharbeitsgruppentreffen statt, da sich die TeilnehmerInnen im Rahmen der Regionalkonferenz für Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen (StuBos) getroffen und ausgetauscht haben. • In Unterarbeitsgruppen haben die StuBos die Kriterien für die Teilnahme an Praxiskursen sowie die Koordination der Vor- und Nachbereitung der Praxiskurse in der Schule erarbeitet. • Die Kriterien, die in den Unterarbeitsgruppen besprochen werden, hat die KoKo zusammengefasst und daraus eine Handreichung erstellt. • Die Handreichung wird in der Facharbeitsgruppe abgestimmt und die KoKo versendet diese an alle StuBos im Kreis Euskirchen zur Information. 3. Ergebnisse und Ausblick a) Ein regelmäßiger Austausch und Informationstransfer zwischen den TeilnehmerInnen der FAG wird gewährleistet. b) Alle Protokolle, Einladungen, Präsentationen sowie Informationen werden den TeilnehmerInnen in überaus zur Verfügung gestellt. c) Die Sitzungen finden regelmäßig statt. d) Die TeilnehmerInnen haben die Möglichkeit, verschiedene Schulen und Institutionen kennenzulernen, da die Sitzungen rotierend tagen. e) Gemeinsam wird eine Handreichung zur Vorbereitung und Durchführung von Praxiskursen entwickelt und allen StuBos zur Verfügung gestellt. f) Die Ergebnisse, die im Rahmen des Monitoring der Standardelemente durch das BANPortal abgefragt wurden, werden in der Facharbeitsgruppe vorgestellt und besprochen. g) Die TeilnehmerInnen werden über den neuen BO-Erlass informiert. 4.3.2 Facharbeitsgruppe 2 „Übergangsangebote“ 1. Bestandsaufnahme Das Handlungsfeld 2 „Systematisierung des Übergangs“ beschäftigt sich mit den Angeboten im Übergang von der allgemeinbildenden Schule in die Ausbildung, die der Realisierung einer verbindlichen Ausbildungsperspektive dienen. Ziel ist, die Angebote im Übergang zu systematisieren und die Zugangssteuerung in die Angebote zu optimieren. Nähere Informationen zur FAG 2 siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015. Fortschreibung in 2016: 2. Ziele a) Ein regelmäßiger Austausch und Informationstransfer zwischen den TeilnehmerInnen der FAG ist gewährleistet. b) Die Sitzungen finden einmal im Quartal statt. c) Die Anschlussvereinbarung ist in den KAoA-Schulen etabliert. 56 3. Planung und Umsetzung - Im Jahr 2016 hat die FAG 2 nicht getagt. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Der Austausch und Informationstransfer zwischen den TeilnehmerInnen der FAG ist weiterhin durch Mails und Sitzungen wie der jährlichen Regionalkonferenz gewährleistet. b) Die Anschlussvereinbarung ist in den Schulen als Standardelement etabliert. (siehe 4.4.2) c) Die kumulierten Daten der Anschlussvereinbarungen aus dem Schuljahr 2013/14 und 2014/15 lagen der KoKo verspätet vor. Da sich nur 44% aller SchülerInnen an der Eingabe der Daten in das Portal EckO beteiligt haben, erschienen die Daten nicht ausreichend valide, um eine bedarfsgerechte Planung in der FAG vorzunehmen. d) In 2017 soll eine neue Ausrichtung der FAG erfolgen, um wieder einen regelmäßigen Tagungsrhythmus einzurichten. e) Anhand der kumulierten Daten der Anschlussvereinbarung aus dem Schuljahr 2015/16 soll ein Abgleich der Bedarfe und der tatsächlichen Angebote avisiert werden. 4.3.3 Facharbeitsgruppe 3 „Duale Ausbildung“ 1. Bestandsaufnahme Ein wichtiges Anliegen des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) ist es, die Attraktivität der dualen Berufsausbildung zu erhöhen. Die Berufsausbildung im dualen System ist modern und bietet exzellente Weiterbildungsmöglichkeiten. Dennoch sind die vielfältigen Chancen nicht ausreichend bekannt.9 Das Handlungsfeld 3 „Attraktivität der dualen Berufsausbildung“ widmet sich diesem Thema. Nähere Informationen zur FAG 3 siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015. Fortschreibung in 2016 2. Ziele a) Ein regelmäßiger Austausch und Informationstransfer zwischen den TeilnehmerInnen der FAG ist zu gewährleisten. b) Alle Protokolle, Einladungen, Präsentationen sowie Neuigkeiten sollen den TeilnehmerInnen u.a. in überaus zur Verfügung gestellt werden. c) Die Sitzungen finden einmal im Quartal statt. d) Darstellung der Übergänge im Schuljahr 2014/15 anhand von Schüler Online-Daten e) Kontinuierliche Bekanntmachung der freien Ausbildungsplätze in den Schulen im Kreis Euskirchen f) Erstellung von Konzepten, um die „Attraktivität der dualen Ausbildung“ zu steigern und die Möglichkeiten/Chancen aufzuzeigen 3. Planung und Umsetzung − Vorstellung von Schüler Online Daten: Übergangsstatistik der SchülerInnen der Sekundarstufe (Sek) I für das Schuljahr 2014/15 nach Schulabschluss sowie nach Schulform. 9 Quelle: http://www.arbeit.nrw.de/ausbildung/uebergang_schule_beruf/index.php 57 − Die Agentur für Arbeit stellt für den Kreis Euskirchen Zielberufe, in denen unversorgte BewerberInnen nach einem Ausbildungsplatz suchen sowie die unbesetzten Ausbildungsplätze vor. 4. Ergebnisse und Ausblick a) In der Facharbeitsgruppensitzung findet ein reger Austausch statt. b) Alle Protokolle, Einladungen, Präsentationen sowie Neuigkeiten stehen den TeilnehmerInnen u.a. in überaus zur Verfügung. c) Im Frühjahr ist die Facharbeitsgruppensitzung aufgrund zu weniger Rückmeldungen ausgefallen. Die Facharbeitsgruppensitzungen werden zukünftig nach Bedarf stattfinden. d) Die Übergangsstatistik der SchülerInnen der Sekundarstufe I wird anhand von Schüler Online dargestellt. e) Der Arbeitgeberservice (AGS) der Agentur für Arbeit sendet einmal im Monat an die Kommunale Koordinierungsstelle (KoKo) eine Liste mit unbesetzten Ausbildungsplätzen. Die KoKo sendet diese Liste an die Sek I und Sek II Schulen im Kreis Euskirchen. f) Konzepte zur Steigerung der „Attraktivität der dualen Ausbildung“ werden erarbeitet. 4.4 Unterstützende und begleitende Projekte und Maßnahmen im Übergang Schule – Beruf 4.4.1 Standardelement SBO 6.3 Praxiskurse im Schuljahr 2015/16 1. Bestandsaufnahme Die Praxiskurse vermitteln vertiefende Einblicke in einzelne Berufsfelder bzw. berufliche Tätigkeiten und werden bei Bildungsträgern oder in Betrieben durchgeführt. Nähere Informationen zu den Praxiskursen siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015. Fortschreibung in 2016 2. Ziele a) Evaluation der Praxiskurse für das Schuljahr 2015/16. b) Informationsweitergabe an die Träger zur Finanzierung sowie zu den geänderten Rahmenbedingungen c) Koordination und Abstimmung: angebotene und nachgefragte Berufsfelder d) Abstimmung der Durchführungszeiträume für die Praxiskurse mit den Trägern e) Abstimmung der Handreichung „Praxiskurse“ mit den Trägern f) Werbung und Informationsweitergabe an die Schulen zur Umsetzung von Praxiskursen g) Beantragung des maximalen Platzkontingents von 439 SchülerInnen für den Kreis Euskirchen bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH). 3. Planung und Umsetzung Januar 2016: Sitzung zu trägerstützten Standardelementen Informationen über die geänderten Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel der angeforderten Teilnehmerzahl. Abstimmung mit den Trägern über die angebotenen Berufsfelder, den Durchführungszeitraum sowie die Anmeldemodalitäten. 58 Juni 2016: Juli 2016: September 2016: Trägersitzung: Abstimmung der Handreichung „Praxiskurse“ mit den Trägern. Weitergabe von neuen Informationen zur Umsetzung der Praxiskurse im Schuljahr 2016/2017 an die Träger. Beantragung von 439 Praxiskursplätzen bei der LGH Bezirksregierung sendet in verschiedenen Sprachen die Datenschutzerklärung sowie den Elternbrief zu Praxiskursen an die Schulen. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Obwohl die tatsächliche Teilnahme im Schuljahr 2015/16 (79 SchülerInnen), absolut gesehen, im Vergleich zu dem Schuljahr 2014/15 (72 SchülerInnen) angestiegen ist, ist sie prozentual, durch die starke Zunahme der möglichen Teilnehmerzahl, gesunken. Insgesamt werden die Praxiskurse von teilnehmenden Schulen als sehr positiv wahrgenommen. 59 Abb.: Übersicht Praxiskurse Schuljahr 2015/16 im Kreis Euskirchen Quelle: Eigene Erhebung der Kommunalen Koordinierungsstelle KAoA – KoBIZ, Kreis Euskirchen und Schulstatistik – Abrechnungsdaten zur trägergestützten SBO b) Die Träger werden in den Trägersitzungen über die geänderten Rahmenbedingungen informiert. c) Eine Abstimmung mit den Trägern bzgl. der angebotenen Berufsfelder ist erfolgt. d) Mit den Trägern und den Schulen werden feste Zeiträume für die Durchführung der Praxiskurse für die nächsten Schuljahre abgestimmt, sodass die Schulen die Praxiskurse frühzeitig in ihrer Planung berücksichtigen sowie die SchülerInnen entsprechend beraten können. Ab dem Schuljahr 2016/17 werden die Praxiskurse immer in der Woche nach den Halbjahreszeugnissen stattfinden. e) Träger sichten die Handreichung „Praxiskurse“ und stimmen dieser zu. f) Mit der Handreichung „Praxiskurse“ werden die Schulen über das Standardelement „Praxiskurse“ informiert. g) Für das Schuljahr 2016/17 werden bei der LGH für 439 SchülerInnen Praxiskursplätze beantragt. 4.4.2 Standardelement SBO 7.3 Koordinierte Übergangsgestaltung mit Anschlussvereinbarung 1. Bestandsaufnahme In einem individuellen Beratungsgespräch bilanzieren SchülerInnen ihren bisherigen Prozess der Berufs- und Studienorientierung auf der Grundlage der Standardelemente zum Ende des Jahrgangs 9, spätestens zu Beginn des Jahrgangs 10. Diese individuelle Bilanz wird im Portfolioinstrument dokumentiert und ist die Grundlage für die Anschlussvereinbarung sowie für die weitere Beratung. Die Ergebnisse können von den SchülerInnen in das Portal zur Eckdaten-Onlineerfassung (EckO) auf der Seite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) eingetragen werden. Nähere Informationen zum SBO 7.3 siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015. Fortschreibung in 2016: 2. Ziele a) Das standardisierte Formular wird den Schulen in ausreichender Stückzahl von der Bezirksregierung zur Verfügung gestellt. b) Die Schulen erhalten von der Bezirksregierung jeweils ein Informationsschreiben für SchülerInnen und ein Informationsschreiben für Eltern, in denen die Anschlussvereinbarung als Standardelement in KAoA vorgestellt wird. c) Die SchülerInnen füllen in einem individuellen Beratungsgespräch frühestens am Ende der Jahrgangsstufe 9, spätestens am Ende der Jahrgangsstufe 10, das Formular der Anschlussvereinbarung aus. d) Die SchülerInnen tragen ihre Ergebnisse in EckO ein. 3. Planung und Umsetzung - Da es sich hierbei um ein Instrument im Rahmen der schulischen Beratung handelt, ist vorrangig die Schulaufsicht für die Informationsweitergabe in die Schulen zuständig. Die Kommunale Koordinierungsstelle (KoKo) ist prozessbegleitend tätig. - In enger Absprache mit der KoKo informiert der Fachberater KAoA der Bezirksregierung die Schulen. - Der Fachberater unterstützt die Schulen bei der Eingabe in das Portal EckO beratend. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Das Informationsschreiben und das standardisierte Formular werden den Schulen von der Bezirksregierung in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. b) Aufgrund der Datenlage ist es der KoKo nicht möglich, die Daten weder als Planungsgröße noch als Bedarfsfeststellung an Anschlussoptionen zu nutzen. c) Die KoKo wird auch zukünftig die Notwendigkeit der Daten zur regionalen Bedarfserfassung beim Ministerium (MSW) und der Schulaufsicht nachdrücklich betonen. d) Im Schuljahr 2014/15 haben 357 SchülerInnen ihre Daten in EckO erfasst. 60 Abb.: Auswertung der Online-Erhebung von Eckdaten (EckO) zur Anschlussvereinbarung Beteiligung von SchülerInnen in NRW Quelle: Kein Abschluss ohne Anschluss. Übergang Schule - Beruf in NRW. Ergebnisse des Monitorings zur Umsetzung der Standardelemente der Berufs- und Studienorientierung im Schuljahr 2014/2015, G.I.B. mbH, 2016 4.4.3 Standardelement SBO 6.1 Berufsfelder erkunden 1. Bestandsaufnahme Das Standardelement „Berufsfelder erkunden“ liefert den Jugendlichen erste Impulse, realistische Vorstellungen über die Berufswelt und die eigenen Fähigkeiten und Interessen zu entwickeln. Nähere Informationen zum SBO 6.1 siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015. Fortschreibung in 2016: 2. a) b) c) d) Ziele Alternativveranstaltungen werden als Berufsfelderkundung (BFE) anerkannt. Die KoKo organisiert und koordiniert selber Alternativveranstaltungen. Ein BFE-Online-Buchungsportal soll installiert werden. Im Rahmen des zweiten Aktionstages „Berufliche Bildung“ und des „Tages der offenen Tür“ in den Berufskollegs des Kreises Euskirchen lernen SchülerInnen duale Ausbildungsberufe kennen. e) Die KoKo kooperiert eng mit der Wirtschaftsförderung des Kreises, um regionale Betriebe für die Bereitstellung von BFE-Plätzen zu sensibilisieren. f) Alle SchülerInnen des Jahrgangs 8 im Kreis Euskirchen erleben drei Berufsfelder an jeweils einem Tag. 3. Planung und Umsetzung - Juni 2016: Durchführung der Gesundheitsberufemesse als BFE-Alternativveranstaltung (siehe 2.4) 61 - BFE-Alternativveranstaltungen wie das Angebot „WDR Studio“ werden als BFE anerkannt. - Installierung des BFE-Online-Portals mit Buchungsfunktion der Fa. Impiris (siehe 4.4.6) - Umsetzung von BFE an den Berufskollegs (siehe 4.4.5) 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Gesundheitsberufemesse ist von 405 SchülerInnen aus 17 Schulen als BFE genutzt worden. b) Die Schulen nutzen weiterhin ihre bereits vorhandenen und etablierten Kooperationen mit Betrieben aus der Region, wie z. B. die KURS-Lernpartnerschaften. c) Ein BFE-Online- Buchungsportal ist installiert worden. d) BFE im Rahmen des Aktionstages „Berufliche Bildung“ und des „Tages der offenen Tür“ an den Berufskollegs wurde von 184 SchülerInnen genutzt. e) Im Rahmen der Netzwerkarbeit im KoBIZ werden kontinuierlich BFE-Plätze bei Unternehmen, Betrieben und Arbeitgebern aus der Region akquiriert. f) Im Schuljahr 2014/15 haben 1.170 SchülerInnen Berufsfelderkundungen durchgeführt. 4.4.4 Berufsfelderkundungstage in der Kreisverwaltung 1. Bestandsaufnahme Die Kreisverwaltung bietet bereits seit einigen Jahren erfolgreich Berufsfindungstage an. In diesem Rahmen sollen die SchülerInnen die Aufgaben und Ausbildungsberufe in einer öffentlichen Verwaltung kennenlernen. Näheres zur BFE in der Kreisverwaltung siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015. Fortschreibung in 2016 2. Ziele a) Die BFE-Tage, die über das seit September 2016 installierte BFE-Online-Portal buchbar sind, wurden in Absprache mit der Schulaufsicht und der Steuergruppe KoBIZ festgelegt und der Personalabteilung kommuniziert. b) Die Kreisverwaltung bietet mind. 10-12 Plätze in versch. Bereichen im BFE-Portal an: z.B. in Fachabteilungen der aktuellen Ausbildungsangebote: Verwaltungsfachangestellte (z.B. Straßenverkehrsamt, Jugendamt, Pressestelle, Katasteramt) GeomatikerIn mit der Chance auf Kooperative Ingenieurausbildung, VermessungstechnikerIn mit der Chance auf Kooperative Ingenieurausbildung, StraßenwärterIn, Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Rettungsdienst etc. c) Die Kreisverwaltung registriert sich als Unternehmen in BFE-Portal. d) Die Angebote werden einzeln durch die Personalabteilung im Portal eingestellt. e) SchülerInnen buchen den für sie interessanten Bereich. 3. Planung/Umsetzung 28.06.2016: Abstimmungsgespräch KoBIZ und Personalabteilung mit Vorstellung eines möglichen Tagesablaufs: 9.00 Uhr Empfang und kurze Einführung in die Verwaltungsgliederung der KV 9.15 Uhr Ausbildungsberufe in der nichttechnischen Verwaltung 10.00 Uhr Ausbildungsberufe in der technischen Verwaltung 10.45 Uhr Ausbildungsberufe im Rettungsdienst 11.30 Uhr Pause 62 12.00 Uhr 14.30 Uhr SuS gehen in die einzelnen Fachabteilungen, begleitet von einem Azubi aus der Abteilung, die/der als Coach fungiert, Vorstellung der Aufgaben in der Abteilung, ggfs. Erstellen einer Arbeitsprobe Ende des BFE-Tages, Feedback-Runde mit allen SchülerInnen, Ausgabe der Teilnahme-Zertifikate und Verabschiedung Klärung durch die Personalabteilung: • Anzahl der BFE-Plätze • Benennung der Abteilungen und Azubi-Coaches • Festlegung der Anzahl der möglichen BFE-Tage • Klärung, ob weitere Konzeption durch eine Projektgruppe von Azubis erfolgen kann (z.B. Erstellung eines Handouts für SchülerInnen mit möglichen Ausbildungen, Einstellungsvoraussetzungen, Ausbildungsdauer, Ausbildungsvergütung) 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Personalabteilung zeigt Interesse an der Umsetzung von BFE-Tagen in der Kreisverwaltung und mehrere Gespräche haben stattgefunden. b) Die Kreisverwaltung hat sich als Unternehmen im Online-Portal registriert. c) Es wurden drei Plätze im Berufsfeld „Wirtschaft und Verwaltung“ für den 02. Februar 2017 eingestellt. d) Geplant ist die Aufstockung der Plätze auch an den anderen beiden BFE-Tagen. e) SchülerInnen können ab Mitte Dezember 2016 die Plätze für 2017 online buchen. 4.4.5 Berufsfelderkundungen an den Berufskollegs 1. Bestandsaufnahme In 2016 fanden bereits Berufsfelderkundungen im Rahmen des Tages der offenen Tür am Thomas-Eßer-Berufskolleg und des Aktionstages „Berufliche Bildung“ am Berufskolleg Eifel als Alternativveranstaltung zur betrieblichen BFE statt. Näheres zur BFE an den BKs siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015. Fortschreibung in 2016: 2. Ziele a) In 2016 wird BFE weiter im Rahmen des Tages der offenen Tür des Thomas-EßerBerufskollegs (TEB) und des 2. Aktionstages „Berufliche Bildung“ des Berufskollegs Eifel (BKE) angeboten. b) Die Berufskollegs koordinieren den Einsatz entsprechender AnsprechpartnerInnen am Tag selber, z. B. FachlehrerInnen, Auszubildende, VertreterInnen der Innungen. c) Die Berufskollegs legen entsprechend ihrer Kapazitäten konkrete Platzzahlen fest. d) Die Berufskollegs stellen ihre Angebote in das im September installierte BFE-OnlinePortal ein. e) Die Anmeldungen werden ausschließlich über das installierte BFE-Online-Portal erfolgen. f) Die SchülerInnen erhalten vor Ort nach der BFE eine Teilnahmebescheinigung, die über das Portal individuell generiert werden kann. 63 2. Planung und Umsetzung August 2016: Rücksprache mit den Berufskollegs über eine erneute Durchführung September 2016: Erstellen der Angebote durch die Berufskollegs und Einstellen in das BFE-Online-Portal Informationen über die Angebote der Berufskollegs an Schulleitungen Oktober 2016: Informationen der Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen im Rahmen der jährlichen Regionalkonferenz Erinnerung an das Angebot bei den Schulen durch die KoKo per Mail Öffentlichkeitsarbeit über die KoKo und die Pressestelle des Kreises November 2016: Erneute Erinnerungs-Mail an die Schulen mit Option der Anmeldung über Listen Informationen der Dezernentinnen für Realschulen und Gesamtschulen Telefonische Nachfrage und erneute Bewerbung des Angebots bei allen Schulen 3. Ergebnisse und Ausblick a) Die Berufskollegs haben ihre Angebote im BFE-Online-Portal eingetragen. b) Das TEB stellte insgesamt 40 Plätze in den Berufsfeldern Elektro, Verkehr/Logistik, Bau/ Architektur/Vermessung und Produktion/Fertigung zur Verfügung. c) Am BKE standen insgesamt 180 Plätze in den Berufsfeldern Dienstleistung, Gesundheit und Wirtschaft/Verwaltung zur Verfügung. d) Beide Berufskollegs wurden von zahlreichen KooperationspartnerInnen, z.B. örtlichen Betrieben, bei der Durchführung unterstützt. e) Da die Buchungen über das Portal nur schleppend erfolgten, wurde den Schulen, um eine erfolgreiche Durchführung zu gewährleisten, von der KoKo nochmals die Möglichkeit der Anmeldung von SchülerInnen über Listen ermöglicht. f) Am Thomas-Eßer-Berufskolleg wurden von den SchülerInnen insgesamt 29 Plätze in Anspruch genommen. g) Am Berufskolleg Eifel haben 155 SchülerInnen an einer BFE teilgenommen. h) Die Anmeldungen erfolgten ausschließlich über das Portal, die Möglichkeit der Anmeldung über Liste wurde von den Schulen nicht genutzt. Im Januar 2017 wird ein Gespräch zur Nachbetrachtung unter Beteiligung der Schulleiter der Berufskollegs, der Schulaufsicht, der Leiterin der Abteilung Schulen, dem GB III und der KoKo stattfinden. Hier werden u.a. die Teilnahme der SchülerInnen und eine evtl. Fortführung in 2017 thematisiert. 4.4.6 Standardelement SBO 6.1 Berufsfelder erkunden – Online-Portal 1. Bestandsaufnahme Zur Erleichterung der Akquise von Berufsfelderkundungsplätzen, zur Systematisierung der Angebote und als Unterstützung für Schulen zur Umsetzung der Berufsfelderkundungen (BFE) hat die Steuergruppe KoBIZ im Juni 2015 entschieden, ein Online-Portal im Kreis Euskirchen zu installieren. Nähere Informationen zum Online-Portal siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015. 64 Fortschreibung in 2016: 2. Ziele a) Die KoKo organisiert die Installierung eines Online-Portals mit Buchungsfunktion. b) Eine Abstimmung der vier Gebietskörperschaften in der Region Aachen über die Installierung eines gleichen Portals ist erfolgt, um ein überregionales Angebot für alle SchülerInnen vorzuhalten c) Das Portal wird bei Schulen und Betrieben vorgestellt und beworben. d) Betriebe stellen ihre Angebote ein. e) SchülerInnen nutzen das Portal und buchen individuell ihre Berufsfelderkundungen. 3. Planung und Umsetzung April 2016: Vorstellung der Buchungsplattform zur BFE der Fa. Impiris im Kreishaus Abstimmung der Modalitäten der Auftragsvergabe mit der Zentralen Vergabestelle des Kreises Mai 2016: Festlegung des Designs der Startseite und des Inhalts Übermittlung der teilnehmenden Schulen mit Kontaktdaten an Impiris Juni 2016: Veranstaltung der Vereinigten Industrieverbände Düren, Jülich, Euskirchen zur Vorstellung des Portals für die Kreise Düren und Euskirchen September 2016: Vorstellung des Portals für regionale Betriebe und Schulleitungen Freischaltung für die Betriebe, Erstellen eines Flyers zur Bewerbung des Portals Oktober 2016: Vorstellung des Portals bei Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen im Rahmen der jährlichen Regionalkonferenz 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Kreise Düren, Heinsberg und Euskirchen entscheiden sich für das Portal der Fa. Impiris. Die StädteRegion Aachen hat sich aktuell noch nicht zu einer Installierung eines BFE-Portals entschlossen. b) Das Portal wurde unter der Domain www.kreis-euskirchen.bfe-nrw.de installiert. c) Die BFE-Tage, die über das Portal buchbar sind, wurden in Absprache mit Schulaufsicht und Steuergruppe KoBIZ festgelegt: Donnerstag, 02. Februar 2017, Dienstag, 04. April 2017, Montag, 03. Juli 2017 d) Die Zertifikate über die Teilnahme an einer BFE sind im Portal hinterlegt und können von den Betrieben individuell für die SchülerInnen generiert werden. e) Regionale Betriebe und überregionale Verbände sind über eine großangelegte Aktion in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung des Kreises per Anschreiben über das Portal informiert worden. f) Auf der Ausbildungs- und Studienbörse im September 2016 wurden Betriebe persönlich angesprochen, das Portal vorgestellt und mit Hilfe des Flyers beworben. g) Zum Stichtag 24.11.2016 haben 22 Betriebe 86 Angebote mit insgesamt 229 BFE-Plätzen eingestellt. h) Die erste Auflage des Flyers von 500 Exemplaren ist an Betriebe verteilt worden. i) In 2017 soll eine enge Abstimmung mit regionalen Kammern und überregionalen Verbänden zur intensiven Bewerbung des Portals bei ihren Mitgliedsbetrieben erfolgen. 65 4.4.7 Produktionsschule.NRW 1. Bestandsaufnahme Produktionsschule.NRW bezeichnet das Förderprogramm des Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalens (MAIS) für alle produktionsorientierten Maßnahmen. Die Durchführung erfolgt im Rahmen eines Schuljahres, Beginn der Maßnahme ist jeweils der 01.September. Näheres zur Produktionsschule.NRW siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015. Fortschreibung in 2016: Zum Schuljahr 2015/16 hat es Veränderungen im Verfahren geben. Die Kommunalen Koordinierungsstellen (KoKo) wurden vom MAIS im Oktober 2015 gebeten, die Vorabstimmung rechtskreisübergreifend durchzuführen und die Ergebnisse bis 20.11.2015 an das MAIS zurückzumelden. Dabei sind die KoKos erstmalig gebeten, diesen Prozess im Handlungsfeld II (systematische Übergangsgestaltung) federführend zu koordinieren. Die Stellungnahmen zu den eingereichten Konzepten der Träger sollen zukünftig ebenfalls von den KoKos verfasst werden. 2. Ziele a) Das Landesprogramm Produktionsschule.NRW soll weiter im Schuljahr 2015/16 im Kreis Euskirchen umgesetzt werden. b) Eine Abstimmung mit der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und dem Jugendamt bezüglich Bedarfszahlen, Berufsfeldern soll erfolgen. c) Eine Abstimmung mit den Berufskollegs bezüglich Beschulung der TeilnehmerInnen soll erfolgen. d) Eine Abstimmung mit dem durchführenden Träger hinsichtlich verbindlicher Absprachen bei der Durchführung soll stattfinden. e) Eine enge Vernetzung zwischen allen beteiligten AkteurInnen soll kontinuierlich stattfinden. f) Ein Termin zur Qualitätssicherung soll stattfinden. 3. Planung und Umsetzung März 2016: Programmaufruf des MAIS Information der KoKo an durchführenden Träger und an die Berufskollegs Erhebung der Förderbedarfe auf Basis der Fördermöglichkeiten der jeweiligen Rechtskreise April 2016: Einreichen der Konzepte durch die Träger bei der KoKo Erstellen einer fachlichen Stellungnahme zu den Kriterien „Strukturmerkmale“ in den Konzepten durch die KoKo Versand der Stellungnahmen und der Trägerunterlagen durch die KoKo an die G.I.B. Mai 2016: Information über Ergebnisse des Interessensbekundungsverfahrens an die KoKos und die Träger durch das MAIS Juni 2016: Antragstellung des Trägers auf Förderung bei der Bewilligungsbehörde 66 4. Ergebnisse und Ausblick a) Das Jobcenter EU-aktiv hat im Oktober 2015 einen Bedarf von 30 Plätzen für SGB-IIKunden Ü 25 gemeldet. Dieser Bedarf wurde im April 2016 auf 40 Plätze angehoben. b) Die Rechtskreise SGB III und VIII haben keinen Bedarf an Plätzen gemeldet. c) Im März 2016 wurde der Projektaufruf in Abstimmung an alle Träger im Kreis Euskirchen weitergeleitet. d) Folgende Berufsfelder wurden festgelegt: Berufe im Hotel- und Gaststättengewerbe, Berufe im Bereich Handel/Lager-Logistik, Berufe mit Holz und Berufe im Metall/Maschinenbau. e) Im April 2016 hat das BZE als einziger Träger ein Konzept bei der KoKo eingereicht. Dies wurde gesichtet und die regionale Stellungnahme verfasst. f) Im Juni 2016 hat das MAIS NRW die KoKo informiert, dass dem Konzept des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) ein positives Votum erteilt wurde. Damit konnte die Teilnahme des Trägers an den REZ-Ausschreibungsverfahren erfolgen. Gleichzeitig konnten die offiziellen Anträge auf Förderung aus dem ESF bei der Bezirksregierung Köln gestellt werden. g) Förder- und Durchführungszeitraum erstreckt sich erstmalig auf zwei Jahre, vom 01.09.2016 bis 31.08.2018, wobei das Schuljahr 2017/18 unter Haushaltsvorbehalt steht. h) Da SGB III und VIII keine Plätze bestellt haben und damit keine schulpflichtigen Jugendlichen an der Maßnahme teilnehmen werden, findet eine Beschulung durch die Berufskollegs nicht mehr statt. Das BZE gewährleistet aber für die TeilnehmerInnen (TN), die an einer Externenprüfung zur Erreichung eines Hauptschulabschlusses teilnehmen wollen, regelmäßigen Unterricht und Vorbereitung auf die Prüfung. i) Am 19. Oktober 2016 fand ein Gespräch zur Qualitätssicherung und eine Hospitation der Produktionsschule.NRW mit den beteiligten Akteuren beim BZE statt. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich 18 TN in der Maßnahme. j) Die Vermittlungsquote bei der Durchführung im Schuljahr 2015/16 beläuft sich wie folgt: neun TN wurden in Arbeit, neun TN in Ausbildung, ein TN in Einstiegsqualifizierung, ein TN in Selbständigkeit und 17 TN in weitere Maßnahmen vermittelt. k) Der Verbleib der TN wird sechs Monate nach Beendigung der Fördermaßnahme durch den durchführenden Träger ermittelt. Die dafür vorgesehenen Fragebögen werden dem Träger durch die Regionalagentur weitergeleitet. l) Ende Oktober 2016 fand zum zweiten Mal ein regionaler Runder Tisch Produktionsschule.NRW unter der Beteiligung der Regionalagentur Aachen, aller Träger, Agenturen, Jobcenter, Berufskollegs und KoKos der Region Aachen zum Erfahrungsaustausch statt. 4.5 Kooperationen 4.5.1 Regionaler Ausbildungskonsens Kammerbezirk Aachen 1. Bestandsaufnahme Aufgabe des Regionalen Ausbildungskonsenses ist u. a. die Zusammenführung von Angebot und Nachfrage im Bereich der dualen Ausbildung. Neben diesem Ziel werden gleichzeitig wichtige Anstöße für die zukunftsgerichtete Weiterentwicklung des dualen Ausbildungssystems gegeben. 67 Näheres zum Regionalen Ausbildungskonsens siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015 Fortschreibung in 2016: 2. a) b) c) d) Ziele Fortschreibung des regionalen Handlungsplans im Auftrag des MAIS NRW Differenzierte Analyse der Ausbildungssituation und des Fachkräftebedarfs in der Region Planung von Maßnahmen zur Erhöhung der Zahl abgeschlossener Ausbildungsverträge Abstimmung der Aktivitäten der PartnerInnen im Ausbildungskonsens 3. Planung und Umsetzung Februar 2016: Fortschreibung des regionalen Handlungsplans auf Basis der Erfahrungen und Ergebnisse aus 2015 per E-Mail Konsenssitzungen in 2016: • 29. Januar 2016 • 16. Februar 2016 • 13. April 2016 • 29. Juni 2016 • 06. September 2016 • 07. November 2016 4. Ergebnisse und Ausblick a) Der Handlungsplan 2016 ist fortgeschrieben worden. b) Die Mitglieder des Regionalen Ausbildungskonsenses stellen regelmäßig Daten zum Ausbildungsmarkt in der Region Aachen zu Verfügung. 4.5.2 Arbeitskreis Ausbildungsvorbereitungsklassen 1. Bestandsaufnahme Die Übergangsbegleitung in Form individueller Unterstützung von SchülerInnen im Übergang in eine Ausbildung bildet ein Standardelement in KAoA. Zielgruppe dieses Arbeitskreises sind vor allem SchülerInnen in den Ausbildungsvorbereitungsklassen an den Berufskollegs. Näheres zum Arbeitskreis Ausbildungsvorbereitungsklassen siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015 Fortschreibung in 2016: 2. a) b) c) Ziele Abgrenzung bzw. Schnittstellen zu bestehenden Hilfsangeboten sollen identifiziert werden Zielgruppe der SchülerInnen der Ausbildungsvorbereitungsklassen soll definiert werden Entwicklung von Projektideen und Konzepten zur Unterstützung der o. g. SchülerInnen in enger Abstimmung beider Berufskollegs im Kreis Euskirchen 3. Planung und Umsetzung Juni 2016: Sitzung mit Beteiligung Verwaltungsleitung, Leitungen Abt. 40 und 51, Schulleitungen und StuBos der Berufskollegs Kreis Euskirchen, Leitung KoBIZ und Kommunale Koordinierungsstelle 68 4. Ergebnis und Ausblick a) Die Schulleitungen der Berufskollegs haben erste Entwürfe entwickelt. b) In einem nächsten Gespräch im November 2016 sollen weitere Schritte abgestimmt werden. 4.5.3 KAoA im Gemeinsamen Lernen 1. Bestandsaufnahme Im Zuge der Inklusion steigt die Anzahl der SchülerInnen im Gemeinsamen Lernen (GL) stetig an. Das bedeutet, dass diese SchülerInnen nicht nur in ihrem Schulalltag eine besondere Förderung brauchen, sondern auch bei ihrer Berufsorientierung. Ein Ergebnis aus den Sitzungen der Facharbeitsgruppe 1 „Studien- und Berufswahlorientierung“ sowie der AG LVR-Runder Tisch STAR ist, dass im KAoA-Prozess die SchülerInnen im GL noch nicht ausreichend berücksichtigt werden. Im Austausch mit der Schulrätin für Förderschulen, der Inklusionsfachberaterin, dem Regionalen Bildungsbüro, der Kommunale Koordinierungsstelle KAoA, der Berufsberatung sowie der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit werden die Problemlagen identifiziert und die möglichen Handlungsbedarfe erörtert. 2. Ziele a) Auftaktveranstaltung „KAoA im Gemeinsamen Lernen“, um die LehrerInnen für dieses Thema zu sensibilisieren b) Benennung von Standardelementen, die insbesondere im Rahmen des GL prioritär behandelt werden. c) Gründung einer Arbeitsgemeinschaft (AG), die sich mit dem Thema „KAoA im gemeinsamen Lernen“ auseinandersetzt und Handlungsempfehlungen für die Schulen erarbeitet. d) Gewährleistung des Austausches sowie des Informationstransfers zwischen den TeilnehmerInnen der AG e) Definition von ersten Arbeitsschritten 3. Planung und Umsetzung Juni 2016 1. Austauschtreffen zum Thema Berufsorientierung/-beratung für SchülerInnen im GL mit den oben genannten KooperationspartnerInnen Planungstreffen für die Veranstaltung „KAoA im GL“ mit der der Schulrätin für Förderschulen, der Inklusionsfachberaterin, dem Regionalen Bildungsbüro und der Kommunale Koordinierungsstelle KAoA September 2016 Auftaktveranstaltung „KAoA im Gemeinsamen Lernen“ Eingeladen sind Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen, SonderschulpädagogInnen sowie interessierte Lehrkräfte im Jahrgang 8 Oktober 2016 2. Austauschtreffen zum Thema Berufsorientierung/ -beratung für SchülerInnen im GL mit den oben genannten KooperationspartnerInnen 69 1. Sitzung der AG „KAoA im Gemeinsamen Lernen“ in der Georgschule Euskirchen 4. Ergebnis und Ausblick a) Im Rahmen der Auftaktveranstaltung werden den TeilnehmerInnen verschiedene Aufgaben mit externen Störungsfaktoren gestellt und sie werden für das Thema „Gemeinsames Lernen“ sensibilisiert. b) Berufswahlpass, Potenzialanalyse, Berufsfelderkundung (BFE) sowie das Betriebspraktikum werden anhand folgender Fragen erörtert: • Welche Unterstützung benötigen die SchülerInnen im GL? • Was benötigt die Schule an Unterstützung? • Was gibt es schon in Schule? c) Interessierte Lehrkräfte melden sich bei der KoKo für die AG an. d) Die erste Sitzung der AG findet am 03. November 2016 statt. e) Im Rahmen der ersten AG-Sitzung wird ein Informationstransfer zwischen den TeilnehmerInnen gewährleistet. f) Die AG definiert erste Arbeitsschritte: Vorstellung der Aufgabenbereiche der Reha-Beratung Erarbeitung einer Checkliste zu den trägerstützen Standardelementen für die Schulen insbesondere im Bereich des GL 4.5.4 Zusammenarbeit der Schulaufsicht und der Kommunalen Koordinierungsstelle als UmsetzungspartnerInnen vor Ort 1. Bestandsaufnahme Die Kooperation zwischen der Schulaufsicht und der KoKo wird nicht durch einen gesetzlichen Rahmen gestaltet, sondern durch Kommunikation und Miteinander zum Wohle der SchülerInnen. Förderlich für eine gelingende Umsetzung des Landesprogramms KAoA ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der KoKo und der Schulaufsicht. Näheres hierzu siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015 Fortschreibung in 2016 2. Ziele a) Die monatlichen Jour Fixe gemeinsam mit Unterer Schulaufsicht Hauptschule und Fachberater KAoA der Bezirksregierung finden weiter statt. b) Eine Info-Veranstaltung für die neuen KAoA-Schulen findet statt. c) Halbjährlich findet eine Regionalkonferenz aller Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen statt. 3. Planung und Umsetzung - Regelmäßiger Jour fixe zwischen Unterer Schulaufsicht Hauptschule, Fachberater KAoA und KoKo - Schneller Transfer der aktuellen Informationen der beiden Ministerien - Regelmäßiger Informationstransfer an alle Schulleitungen und Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen (StuBo) 70 - 11. März 2016: Informationsveranstaltung zur Umsetzung von KAoA für die neu eingestiegenen Schulen - 04. Oktober 2016: Gemeinsame Durchführung einer Regionalkonferenz aller StuBos des Kreises Euskirchen 4. Ergebnisse und Ausblick a) Der Jour fixe findet regelmäßig am ersten Dienstag im Monat statt. b) Der Jour fixe wird anlassbezogen um die Teilnahme einer Vertretung der Agentur für Arbeit erweitert. c) Der Fachberater ist Ansprechpartner für die Belange der Bezirksregierung bzw. des MSW, die KoKo transferiert die Informationen des MAIS. d) An der Informationsveranstaltung für neue KAoA-Schulen nahmen zwei Schulleitungen und acht StuBos bzw. Klassenlehrkräfte des Jahrgangs 8 aus fünf Schulen teil. e) An der Regionalkonferenz nahmen insgesamt 26 StuBos aus 22 Schulen teil. 4.5.5 Kooperation mit der Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen 1. Bestandsaufnahme Um auf Initiativen der Kreisverwaltung zur Förderung des Fachkräftenachwuchses aufmerksam zu machen, wollen KoKo und Wirtschaftsförderung des Kreises zukünftig enger kooperieren. 2. Ziele a) Das Landesvorhabens KAoA ist bei den Betrieben im Kreis Euskirchen bekannt. b) Es wird kontinuierlich für die Umsetzung von Praxisphasen in Betrieben geworben. c) Es finden monatliche Jour fixe-Termine der Wirtschaftsförderung und der KoKo statt. 3. Planung und Umsetzung - Jour Fixe-Termine fanden im Juni, Juli und August statt - 27. September 2016: Gemeinsame Informationsveranstaltung zur Installierung des BFE-Online-Portals (siehe dort) 4. Ergebnisse und Ausblick a) Der Jour fixe findet regelmäßig statt. Weitere Termine für November und Dezember sind terminiert. b) Die Veranstaltung wurde in Kooperation durchgeführt. Es nahmen ca. 50 Betriebe an der Veranstaltung teil. c) Die Wirtschaftsförderung wird bei ihren Betriebsbesuchen das Landesvorhaben KAoA vorstellen und betriebliche Praxisphasen bewerben. d) Der BFE-Flyer wird der Wirtschaftsförderung in ausreichender Stückzahl zur Verfügung gestellt. 4.5.6 Kooperation mit dem Jugendamt des Kreises Euskirchen 1. Bestandsaufnahme Insbesondere für benachteiligte Jugendliche kann der Übergang von der Schule in die Berufswelt eine Aufgabe sein, bei deren Bewältigung sie Unterstützung benötigen. 71 Um eine abgestimmte und nachhaltige Unterstützung zu gewährleisten, müssen Schnittstellen zwischen der Jugendhilfe und der Kommunalen Koordinierungsstelle für KAoA definiert und eine Kooperation angestrebt werden. 2. Ziele a) Es finden regelmäßige Gespräche zum Informationsaustausch mit VertreterInnen des Jugendamtes statt. b) Das Landesvorhaben KAoA und die KoKo sind bei den SchulsozialarbeiterInnen im Kreis Euskirchen bekannt. c) Angebote mit niederschwelligem Ansatz für benachteiligte Jugendliche werden abgestimmt. 3. Planung und Umsetzung Januar 2016: Informationsgespräch mit dem Leiter des Jugendamtes zu Schüler Online April 2016: Sitzung der SchulsozialarbeiterInnen Juni 2016: Austausch mit dem Leiter des Jugendamtes zu Ausbildungsvorbereitungsklassen am Berufskolleg August 2016: Austausch mit der Koordinatorin Schulsozialarbeit des Jugendamtes Oktober 2016: Teilnahme an einer Veranstaltung „Schulsozialarbeit“ beim LVR Köln 4. Ergebnisse und Ausblick a) Ein regelmäßiger Austausch findet statt. b) Bei der Sitzung der SchulsozialarbeiterInnen wurden KAoA und die weiteren Berufsorientierungsmaßnahmen des Kreises vorgestellt. c) Die KoKo steht allen SchulsozialarbeiterInnen als Beratungsstelle zur Berufsorientierung an Schulen zur Verfügung. d) Die KoKo leitete den Projektaufruf zur Produktionsschule.NRW an das Jugendamt weiter. e) Im Gespräch im Juni wurde das Thema „Jugendwerkstätten“ als Instrument der Jugendhilfe kurz angesprochen. Dies sollte in 2017 nochmals thematisiert werden. 4.5.7 „Schüler Online“ 1. Bestandsaufnahme Seit dem Übergang zum Schuljahr 2012/2013 wird die Webanwendung „Schüler Online“ im Kreis Euskirchen im Rahmen der Kommunalen Koordinierung und im Sinne der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ auf freiwilliger Basis von den abgebenden und aufnehmenden Schulen eingesetzt. Näheres hierzu siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015 Fortschreibung in 2016: 2. Ziele a) Alle 33 teilnehmenden Schulen tragen durch Weitergabe des Flyers, Einführungsveranstaltungen für die SchülerInnen und durch die Einhaltung der Fristen zu einem planmäßigen und erfolgreichen Anmeldeverfahren bei. b) Alle vom Übergang Ende des Schuljahres 2015/2016 betroffenen SchülerInnen, die von den abgebenden Schulen in das System importiert wurden und ein Passwort zur 72 c) d) e) f) Anmeldung erhalten haben, sollen vor den Sommerferien 2016 nachgewiesen haben, dass sie ihre Schulpflicht erfüllen. Das System wird durch die Bereitstellung eines Zugangs für die Ausbildungsbetriebe erweitert. Spätestens bis Ende November 2016 soll der Übergang aller SchülerInnen vollständig dokumentiert sein. Regelmäßiger Informationstransfer zwischen der Kommunalen Koordinierungsstelle und den teilnehmenden Schulen Teilnahme der Menno-Simons-Realschule an „Schüler Online“ 3. Planung und Umsetzung Planung Januar 2016: Versand der Informationsflyer für die SchülerInnen an die teilnehmenden Schulen ab Februar 2016: Information der Betriebe, die ihre Auszubildenden am ThomasEßer-Berufskolleg und Berufskolleg Eifel zum BerufsschulUnterricht anmelden, durch die KoKo und die zuständigen Kammern bis November 2016: Evaluierung hinsichtlich möglicher Ergänzungen des Flyers durch Abfrage bei den Berufskollegs November/Dezember 2016: Erstellung und Versand des Flyers an die Schulen für die Anmeldung zum Schuljahr 2017/2018; Bereitstellung der Informationen auf der Kreishomepage und Grafikerstellung der „Meilensteine“ für die Schulen Dezember 2016: Einführungsveranstaltung für die Menno-Simons-Realschule Mittelplanung: Zweimal jährlich anfallende Anwendungs- und Supportkosten in Höhe von jeweils 6.503,80 €; 220,15 € für die Flyer-Aktualisierung; 281,61 € für den Flyer-Druck. Die Schulung der neu einsteigenden Realschule erfolgt im Dezember 2016 durch das Kommunale Rechenzentrum. Finanzierung: aus Sachmitteln der Kommunalen Koordinierungsstelle Umsetzung Die Kommunale Koordinierungsstelle informiert bzw. erinnert die Schulen per E-Mail und in Einzelfällen zusätzlich telefonisch hinsichtlich durchzuführender Schritte und der Einhaltung von Fristen. Insbesondere informiert sie die Schulaufsicht und die Abteilung Schulen sowie die betreffenden Schulen regelmäßig hinsichtlich der Zahl der noch unversorgten SchülerInnen. Sie ist stets Ansprechpartnerin in allen den Ablauf betreffenden Angelegenheiten und begleitet die abgebenden und aufnehmenden Schulen koordinierend im gesamten Prozess. Umsetzung auf Schulebene 29.01.- 01.07.16: 1. und 2. Anmeldephase mit jeweils darauf folgender Entscheidung über Aufnahme/Warteliste/Ablehnung 30.01.16: Zentraler Beratungs- und Anmeldetag im Thomas-EßerBerufskolleg und im Berufskolleg Eifel 73 4. Ergebnisse und Ausblick a) Aufgrund der Erkrankung der zuständigen Projektmitarbeiterin für Schüler Online seit Juni 2016 wurde in diesem Jahr keine Rückmeldung der aufnehmenden Schulen erfragt und keine Verbleibstatistik, der nicht zum Unterricht erschienenen sowie noch unversorgten SchülerInnen erstellt. b) Durch den Einstieg einer weiteren Realschule zum Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2017/2018, nehmen aktuell 7 Hauptschulen, eine Gesamtschule, 7 Realschulen, 7 Gymnasien und 5 Förderschulen an Schüler Online teil. Vom 03. Februar bis zum 07. Juli 2017 wird das Verfahren zur Anmeldung und Aufnahme für das Schuljahr 2017/2018 im Kreis Euskirchen mithilfe von „Schüler Online“ erneut innerhalb von zwei Anmeldefenstern durchgeführt. NEU: 4.5.8 Treffen der Bezirksregierung Köln und der Kommunalen Koordinierungsstellen 1. Bestandsaufnahme Um die Umsetzung von Standardelementen (SBO) im Rahmen von „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) zu verbessern, finden seit dem Frühjahr 2016 gemeinsam mit den VertreterInnen der Bezirksregierungen, Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS), Gesellschaft für Innovative Beschäftigung (G.I.B.) sowie der Kommunalen Koordinierungsstellen (KoKo) Workshops statt. An den Workshops können aus einer Bezirksregierung jeweils eine Kommunale Koordinierungsstelle aus einer Stadt und eine KoKo aus einem Kreis vertretend für den gesamten Regierungsbezirk teilnehmen. Die Vertreter der elf Kommunalen Koordinierungsstellen aus dem Regierungsbezirk Köln sowie Herr Blöß, Dezernent für die Bezirksregierung Köln mit der Generale für das Landesprogramm KAoA treffen sich seit dem Frühjahr quartalsweise, um sich über den Umsetzungsstand von KAoA auszutauschen sowie die Vorbereitung der o.g. Workshops zu den verschiedenen Standardelementen zu gewährleisten. 2. a) b) c) d) e) Ziele Informationsaustausch zwischen dem Dezernenten der Bezirksregierung und KoKos Abstimmung über die VertreterIn, die/der an den Workshops teilnehmen soll Inhaltliche Vorbereitung der Workshops Inhaltliche Nachbereitung der Workshops Austausch über die Umsetzung der SBO 3. Planung und Umsetzung • Im gemeinsamen Treffen werden konkrete Fragen zu den Workshops formuliert. • Eine Abstimmung über die Vertretungsregelung in den Workshops findet statt. April 2016 1. Treffen der KoKos Bezirksregierung Köln ohne den Dezernenten zur Vorbereitung der Workshops Juni 2016 2. Treffen der KoKos Bezirksregierung Köln mit dem Dezernenten zur Besprechung der Workshops 74 September 2016 3. Treffen der KoKos Bezirksregierung Köln mit dem Dezernenten zur Nachbesprechung der Workshops und Aufgabenklärung 4. Ergebnisse und Ausblick a) Informationsaustausch zwischen dem Dezernenten der Bezirksregierung und den KoKos fand statt. b) In gemeinsamer Abstimmung wurden die VertreterInnen für die Workshops benannt. c) Konkrete Fragen wurden zur Vorbereitung der Workshops formuliert und auf mögliche Problemfelder hingewiesen. d) Die Ergebnisse der Workshops und insbesondere die von der G.I.B. als Ergebnis des Workshops zusammengefasste VMI-Matrix10 wurden besprochen. e) Ein reger Austausch über die Umsetzung der SBOs fand statt. Perspektivisch werden die Treffen über die Workshops hinaus fortgesetzt, da der Informationstransfer zwischen den KoKos und der Bezirksregierung Köln als sehr wertvoll geschätzt und für eine möglichst reibungslose Umsetzung der Standardelemente in den Schulen als notwendig gesehen wird. 4.5.9 Abstimmung über die Einrichtung von neuen Bildungsgängen nach Berufskollegs- Anrechnungs- und Zulassungsverordnung (BKAZVO) 1. Bestandsaufnahme Das Spektrum der Handlungsmöglichkeiten der BKAZVO beinhaltet zum einen Anrechnungsmöglichkeiten für Jugendliche, die nach dem erfolgreichen Besuch eines Vollzeitbildungsganges in ein Ausbildungsverhältnis in einen anerkannten Ausbildungsberuf eintreten. Zum anderen ist der rechtliche Rahmen gegeben, um mit einer vollzeitschulischen Berufsausbildung (in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Assistentenberuf) die Zulassung zu einer Kammerprüfung zu erwerben. Zielgruppe sind förderbedürftige Jugendliche und sogenannte „Altbewerber“, d.h. ausbildungsreife junge Menschen, bei denen der Orientierungsprozess und Bewerbungen nicht direkt zu einer Ausbildung geführt haben und junge Erwachsene, die auf dem Ausbildungsmarkt noch keine adäquate Ausbildung gefunden haben. 2. Ziele a) Die KoKo koordiniert den Abstimmungsprozess in der Region. b) Der Informationstransfer durch die KoKo erfolgt. c) Eine Abstimmung über mögliche Bedarfe und die Einrichtung dieses Bildungsgangs an den Berufskollegs in der Steuergruppe KoBIZ findet statt. d) Der Regionale Ausbildungskonsens bestätigt die Notwendigkeit. e) Ein Antrag auf Genehmigung bei der Bezirksregierung erfolgt bei positivem Beschluss des Schulträgers. f) Der Antrag wird seitens der Bezirksregierung genehmigt. 10 Die VMI-Matrix stellt die Abläufe und Verantwortlichkeiten dar. 75 3. Planung und Umsetzung April 2016 Weitergabe der Informationen durch die KoKo an die Abteilung 40 als Schulträger der kreiseigenen Berufskollegs und an die Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen dieser Berufskollegs Juli 2016 Kontaktaufnahme mit Fachberater der Bezirksregierung zum Thema BKAZVO August 2016 Vorstellung des Bildungsgangs in der Steuergruppe KoBIZ durch den Fachberater Oktober 2016 Arbeitsmarktprognose im Rahmen des Handlungsplans des Regionalen Ausbildungskonsens 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Informationen sind an alle relevanten PartnerInnen weitergegeben worden. b) Die BKAZVO wurde im Rahmen einer Sitzung der Steuergruppe KoBIZ vorgestellt und beraten. c) An dieser Sitzung nahmen die Schulleitungen der Berufskollegs als Gäste und beratende Experten teil. d) Die Wahrnehmung und Akzeptanz auf dem Arbeitsmarkt dieses Bildungsgangs wurde kritisch betrachtet. e) Es besteht Zweifel, dass die benötigte Anzahl der SchülerInnen zur Gründung einer solchen Klasse mit einer Mindestgröße von 16 bzw. 25 SchülerInnen im ländlichen Gebiet erreicht wird. f) Ein kreisweiter Bedarf wird daher vorerst nicht erkannt. g) Laut der Arbeitsmarktprognose des Regionalen Ausbildungskonsenses wird eine Ausbildung nach BKAZVO für die Berufsgruppen Landwirtschaft, Tierpflege, Forst- und Gartenbau, Floristik und Raumausstattung nicht empfohlen. h) Eine Ausbildung nach BKAZVO ist am ehesten im Bereich der öffentlichen Verwaltung zu empfehlen. Allerdings macht hier die Einführung eines vollzeitschulischen Bildungsgangs wenig Sinn. i) Eine Ausbildung nach BKAZVO im Bereich Verkauf könnte aussichtsreich sein. j) Aufgrund des Beschlusses der Steuergruppe und der Arbeitsmarktprognose des Regionalen Ausbildungskonsenses wird kein Antrag bei der Bezirksregierung Köln zur Einrichtung von Bildungsgängen nach BKAZVO gestellt. 76 5 Kommunales Integrationszentrum 5.1 Interkulturelle Öffnung 5.1.1 Wegweiser für MigrantInnen 1. Bestandsaufnahme Ein deutschsprachiger Wegweiser für MigrantInnen „Willkommen im Kreis Euskirchen“ ist Ende 2014 vom KI in Kooperation mit der Integrationsagentur des DRK zusammengestellt worden und wurde als Broschüre in Taschenformat veröffentlicht. Er trägt zur Transparenz über die Dienstleistungen, Beratungsmöglichkeiten und Hilfsangebote im Bildungs- und Sozialbereich für Menschen mit Migrationshintergrund unter Einbeziehung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei. Im Jahr 2015 ist der Wegweiser neben Deutsch in weiteren neun Sprachen veröffentlicht worden: Englisch, Französisch, Arabisch, Kurdisch (Kurmandschi), Türkisch, Russisch, Tigrinisch (Eritrea), Albanisch und Serbisch. Da viele Menschen im Kreis die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, sich der Wegweiser aber gerade an sie richtet, ist es notwendig, ihn in weitere Sprachen zu übersetzen. Der Wunsch nach einem mehrsprachigen Wegweiser ist von vielen Seiten, insbesondere von den EhrenamtlerInnen, geäußert worden. Daher liegt auch 2016 der Fokus auf der Übersetzung des Wegweisers in andere Sprachen, die im Kreis Euskirchen gehäuft gesprochen werden. 2. Ziele a) Die Broschüre wird bis Ende 2016 in die persische und die paschtunische Sprache übersetzt. b) Die Broschüre wird Mitte 2016 in den Sprachen Englisch, Russisch und Türkisch in zweiter Auflage neu aufgelegt. c) Die Broschüre wird ab Herbst 2016 in französischer Sprache neu aufgelegt. d) Die Broschüre ist in den übersetzten Sprachen als PDF-Datei auf der Homepage des Kreises Euskirchen als Veröffentlichung abrufbar. 3. Planung und Umsetzung Ab Herbst erfolgt die Übersetzung und Veröffentlichung des Wegweisers in persischer Sprache und wird zusätzlich in Paschtunisch übersetzt. Auch im Herbst erfolgt die zweite Auflage in Französisch. Alle Versionen sind auf der Homepage des Kreises als PDF-Datei verfügbar. Die Kosten zur Erstellung der Wegweiser werden übernommen von der DemografieInitiative Kreis Euskirchen und vom Landesprogramm KOMM-AN-NRW. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Broschüre Wegweiser für MigrantInnen wird von Einzelpersonen, Ehrenamtlichen, Beratungsstellen, Sozialämtern und vom Jobcenter angefordert. Die Rückmeldungen sind sehr positiv, die Nachfrage ist weiterhin vorhanden. b) Nach Bedarf werden die Wegweiser weiterhin aktualisiert und neu aufgelegt. 77 5.1.2 InteGreat App 1. Bestandsaufnahme Im Kreis Euskirchen gibt es inzwischen viele Angebote für die unterschiedlichen Bedarfe von Geflüchteten. Einen ersten Schritt zur Transparenz leistet der Wegweiser für MigrantInnen. Darüber hinaus ist es für die Orientierung im Kreis insbesondere für geflüchtete Menschen notwendig, unkompliziert und schnell an relevante Informationen zu kommen. Da Geflüchtete meist keinen Zugang zu einem PC haben, sind sie auf ihr Smartphone angewiesen. Deshalb ist es sinnvoll, diese Informationen in einer App zu bündeln. Die InteGreat App bietet den Vorteil, dass die Inhalte kreisspezifisch verfasst werden können und nach dem Download offline verfügbar sind. So können sich die AdressatInnen auch ohne mobiles Internet über Adressen, Öffnungszeiten u.v.m. informieren. Auch für EhrenamtlerInnen werden in der App Informationen gebündelt und aktualisiert. 2. a) b) c) d) Ziele Bereitstellung der Informationen in der InteGreat-App für den Kreis Euskirchen Übersetzung der Inhalte auf Arabisch, Englisch und Französisch Bewerben und Launch der App Aktualisierung der Inhalte und Veranstaltungen auf Basis von Rückmeldungen aus dem Kreis e) ggf. Übersetzungen in weitere Sprachen 3. Planung und Durchführung Die bereitgestellten Inhalte werden in die Sprachen Arabisch, Englisch und Französisch übersetzt. Änderungen und Aktualisierungen werden von MitarbeiterInnen des KI übersetzt. Finanzierung: Übersetzungsauftrag Arabisch, Englisch und Französisch (KOMM-AN) 4. Ergebnisse und Ausblick Die Inhalte der App sind auf Deutsch verfasst und die Übersetzungsaufträge werden noch im laufenden Jahr fertig gestellt. Im Januar 2017 wird die App online gehen und beworben. Das Feedback der NutzerInnen wird regelmäßig eingepflegt und die App wird vom KI aktualisiert. 5.1.3 Übersetzungshilfepool 1. Bestandsaufnahme Das KoBIZ wurde im vergangenen Jahr verstärkt zur Vermittlung von Übersetzungshelfenden nachgefragt. Der Terminus ÜbersetzungshelferIn beschreibt das ehrenamtliche Engagement von mehrsprachigen Personen, die keine professionelle Ausbildung zum/zur DolmetscherIn/ÜbersetzerIn o.ä. haben. Bisher vermittelte das KI ad hoc aus einem Pool von Freiwilligen. Die Kooperationspartner Caritas, Integrationsagentur DRK und Jugendmigrationsdienst verfuhren ähnlich. Der Übersetzungshilfe-Pool (ÜH-Pool) soll die Anfragen und die Vermittlung von Übersetzungshelfenden nun im KI bündeln. Dazu gehört ein systematisiertes Verfahren der Vermittlung, das die Privatsphäre der Ehrenamtlichen sicherstellt und eine einheitliche Regelung der Aufwandsentschädigung an die Ehrenamtlichen. Darüber hinaus beinhaltet der ÜH-Pool eine regelmäßige Schulung der Ehrenamtlichen und Treffen zum gegenseitigen Austausch. So kann dem ehrenamtlichen Engagement die notwendige Unterstützung und Anerkennung entgegengebracht werden. 2. Ziele a) Zentrale Verwaltung und Organisation von Anfragen und Übersetzungshelfenden im KI 78 b) schriftliche Vereinbarungen zwischen Auftrag gebender Institution, ÜH-Pool und Übersetzungshelfenden c) Einheitliche Entschädigung der ÜbersetzungshelferInnen mit 15 Euro/Stunde zzgl. Fahrkosten d) Freiwillige Schulungen für ÜbersetzungshelferInnen zu relevanten Themen wie z.B. Selbstschutz, Distanzierung etc. e) Gezielte Akquise von ÜbersetzungshelferInnen 3. Planung und Durchführung: Die ÜbersetzungshelferInnen werden zu einer Info-Veranstaltung eingeladen. Finanzierung: - Entschädigungszahlungen für Ehrenamtliche (beauftragende Institution) - Verpflegung für Schulungen und Netzwerktreffen (KI) - Honorar für DozentInnen der Schulungen (DemografieInitiative) 4. Ergebnisse und Ausblick Die Kooperation zwischen KI, Caritasverband Euskirchen, Integrationsagentur DRK und Jugendmigrationsdienst startete im Oktober 2016. Zum aktuellen Zeitpunkt haben sich die KooperationspartnerInnen auf die grundlegende Aufgabenverteilung im Projekt geeinigt. Weitere Schritte der Organisation werden bis Ende des Jahres eingeleitet. 2017 wird das Projekt mit den o.g. Zielen umgesetzt. 5.1.4 Grundlagen interkultureller Kompetenz für MitarbeiterInnen und Führungskräfte der Kreisverwaltung Euskirchen 1. Bestandsaufnahme Eine erfolgreiche Integrationsarbeit ist auch abhängig davon, inwieweit Kommunen und Verwaltungen über interkulturelle Sensibilisierung bei ihren MitarbeiterInnen verfügen. Ein Grobkonzept einer möglichen Seminarreihe zu interkultureller Kompetenz wurde im Herbst 2015 dem Personalmanagement der Kreisverwaltung durch das KI vorgelegt. 2. Ziele Nach Abstimmung innerhalb der unterschiedlichen Arbeitsebenen der Kreisverwaltung unter Einbindung des KI sollen Qualifizierungsangebote zur interkulturellen Sensibilisierung in 2016 angeboten werden. 3. Planung und Durchführung Anhand der vom KI erstellten Grobkonzeption einer Interkulturellen Öffnung des Kreises recherchiert die Personalabteilung zu entsprechenden Angeboten. Das KI wird beratend hinzugezogen. Im September und Oktober 2016 wird ein kostenloses Angebot der G.I.B. fachlich durch das KI geprüft. Ein Erstgespräch zwischen Personalabteilung, G.I.B. und Allgemeinem Vertreter des Kreises wird durch das KI fachlich mit vorbereitet und begleitet. 4. Ergebnisse und Ausblick Zwei erste Fortbildungsangebote auf MitarbeiterInnenebene im Rahmen des Konzeptes „Interkulturelle Kompetenz“ werden ab Herbst 2016 durch die G.I.B. angeboten. 79 Weitere Angebote (bis zu vier) auf MitarbeiterInnenebene werden in 2017 durchgeführt. Die Führungsebene wird ab 2. Halbjahr 2017 an vergleichbaren Fortbildungen teilnehmen. Der Gesamtprozess wird als Teil des geplanten Kreisentwicklungskonzepts verstanden und in 2017 installiert. 5.1.5 Informationen zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt 1. Bestandsaufnahme Die Sozialämter der kommunalen Verwaltungen wünschen sich Informationen zum Thema Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt. Auf Anregung des Geschäftsbereichsleiters III (GBL) wird eine Info-Reihe ins Leben gerufen, bei der der GBL III-Leiter mit Integration Point, Ausländerbehörde, DemografieInitiative und KI kommunale MitarbeiterInnen und in der Flüchtlingsarbeit engagierte Bürgerinnen und Bürger in der jeweiligen Kommune zu dem Thema informieren. 2. Ziele a) Information der kommunalen MitarbeiterInnen zu Zugangsvoraussetzungen Möglichkeiten. b) Bis Ende 2016 sind mindestens acht Kommunen informiert. und 3. Planung und Durchführung Das KI übernimmt in Absprache mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden die Terminorganisation, um möglichst alle Akteurinnen an einen Tisch zu bekommen. Der Integration Point (Jobcenter) informiert in einem PowerPoint-Vortrag über die Möglichkeiten und Grenzen der Integration der Geflüchteten mit unterschiedlichen Bleibeperspektiven. GBL III-Leiter, Ausländerbehörde, DemografieInitiative und KI ergänzen den Vortrag. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Bisher wurde die Info-Reihe in den Kommunen Mechernich, Kall, Euskirchen, Schleiden, Hellenthal, Weilerswist, Blankenheim und Zülpich durchgeführt. Die Reihe wurde von engagierten BürgerInnen angenommen. b) Bis Ende 2016 bzw. Anfang 2017 sollen die restlichen Kommunen informiert werden. c) Nach Auswertung und Reflexion der Runden wird es in 2017 für die Kommunen eine weitere Info-Reihe in einer Neuauflage geben. Dabei werden Gesetzesänderungen und bisher gemachte Erfahrungen berücksichtigt. 5.1.6 Unterstützung der Runden Tische in den Kommunen und Kirchengemeinden 1. Bestandsaufnahme In vielen Kommunen sind in 2015 Runde Tische zur Thematik Flüchtlingshilfe gebildet worden. Dort treffen sich in regelmäßigen Abständen Ehrenamtliche, VertreterInnen von Kirchen, Gemeinden, Institutionen (z. B. Caritas, DRK), Vereinen und das KI. 80 2. Ziele a) Das KI beantwortet bei diesen Treffen grundsätzliche Fragen, leitet fachliche Fragen an entsprechende Abteilungen (z. B. Ausländeramt) des Kreises oder Institutionen weiter und gibt entsprechende Antworten an die Runden zurück. b) Das KI erhebt Bedarfe der bürgerschaftlich Engagierten und auch der Flüchtlinge und reagiert darauf im Rahmen seiner Möglichkeiten. 3. Planung und Umsetzung Das KI nimmt regelmäßig teil an Treffen des Flüchtlingsnetzwerks Nordeifel (Treffen in Gemünd für Schleiden, Hellenthal, Nettersheim, Blankenheim, Kall, Dahlem, Zülpich, Bad Münstereifel) am Runden Tisch Mechernich und am Runden Tisch Flüchtlingsarbeit Stadt Euskirchen. Das KI erstellt einen E-Mail-Verteiler dieser Runden Tische und gibt regelmäßig alle wichtigen Informationen, die es erhält, per Mail an die TeilnehmerInnen (z. B. Arbeitsmarktzugang, verständliche Übersichten und Grafiken im Zusammenhang mit Praktika für Flüchtlinge, Gesetzesänderungen etc.) weiter. 4. Ergebnis und Ausblick a) Das KI nimmt in 2016 an 14 Runder-Tisch-Treffen teil und informiert TeilnehmerInnen über Unterstützungsmöglichkeiten im Ehrenamt und entsprechende Kooperationen, NetzwerkpartnerInnen und Initiativen. b) Auch in 2017 wird das KI Einladungen zu Runder-Tisch-Treffen nachkommen und die TeilnehmerInnen vor Ort über Unterstützungsmöglichkeiten informieren. 5.1.7 Arbeitskreis der Ehrenamts- und IntegrationskoordinatorInnen der Kommunen und Kirchengemeinden 1. Bestandsaufnahme Zwischen Frühjahr und Herbst 2016 haben einige Kommunen und Kirchengemeinden hauptamtliche Kräfte eingestellt, die sich um die Themen Flüchtlinge, Integration und Ehrenamt kümmern und damit die MitarbeiterInnen der jeweiligen Sozialämter entlasten sollen. Zusätzlich wurde im KI im Rahmen des Landesprogramm KOMM-AN-NRW eine Stelle geschaffen, die die Integrationsprozesse von Geflüchteten begleiten und das Ehrenamt stärken soll. Das KI hat MitarbeiterInnen der Kommunen und Kirchengemeinden mit diesen sehr ähnlichen Aufgabengebieten zu einem Arbeitskreis zusammengeführt, um einen gegenseitiges Kennenlernen und einen Austausch zu ermöglichen. 2. Ziele a) Die TeilnehmerInnen treffen sich mindestens sechs Mal im Jahr. b) Projektideen werden ausgetauscht (zur Vermeidung von Doppelstrukturen) und ggf. gemeinsam durchgeführt. c) Die TeilnehmerInnen geben sich gegenseitig Hilfestellungen im Rahmen der kollegialen Beratung. 3. Planung und Umsetzung Im Sommer 2016 findet das erste Treffen statt, um sich gegenseitig kennen zu lernen. Im Herbst 2016 folgen zwei weitere Treffen. Das KI organisiert die jeweiligen Treffen, die reihum bei den TeilnehmerInnen stattfinden. 81 4. Ergebnis und Ausblick a) Bisher haben drei Treffen stattgefunden mit jeweils 14 TeilnehmerInnen. Die Austauschtreffen wurden von allen angenommen. b) Für 2017 wird geplant, sich als Organ in Fragen der Integration von Geflüchteten zu positionieren und zu etablieren. c) In den Treffen im Frühjahr 2017 werden gemeinsame Projekte angedacht. 5.1.8 Unterstützung von freiwillig engagierten BürgerInnen rund um die Flüchtlingsarbeit 1. Bestandsaufnahme Immer mehr Flüchtlinge leben im Kreis Euskirchen. Sie haben als AsylbewerberInnen bis zur Klärung ihres Aufenthaltsstatus keinen Zugang zu regulären Deutsch- bzw. Integrationskursen. Oft erleben sie im Alltag aufgrund der fehlenden Sprachkenntnisse Isolation. Um aus dieser Isolation herauszukommen, ist es wichtig, sie möglichst schnell an Deutschförderkursen teilnehmen zu lassen. Deshalb haben es sich viele BürgerInnen im Kreis zur Aufgabe gemacht, ihnen auf ehrenamtlicher Basis in ihren Gemeinden und Städten niederschwellige Orientierungs- und Deutschförderkurse sowie Alltagshilfen anzubieten. Darunter fallen - niedrigschwellige Orientierungskurse in Form von aktiver Alltagshilfe zu Themen wie geografische Lage der Kommunen und des Kreises, Mülltrennung, Verkehrsregeln, öffentlicher Nahverkehr, Einkaufen, Behördengänge, Arztbesuche etc. - niedrigschwellige Deutschkurse auf Konversationsbasis 82 2. Ziele Das KI aktualisiert viermal im Jahr die Liste der Alphabetisierungs-, Orientierungs- und Deutschförderkurse von Ehrenamtlichen, VHS, Caritas und JMD in den einzelnen Städten und Gemeinden. 3. Planung und Umsetzung Die bereits bestehenden Alphabetisierungs-, Orientierungs- und Deutschförderkurse von Ehrenamtlichen, VHS, Caritas und JMD werden seit Herbst 2014 vom KI in einer Übersicht veröffentlicht. Die Übersicht ist nach Kommunen sortiert und wird seit August 2014 als PDF-Datei an einen bestehenden Verteiler alle 2 Monate aktualisiert versendet und auf der Homepage der Kreisverwaltung veröffentlicht. Gespräche mit und Anfragen von Ehrenamtlichen werden genutzt, um den Unterstützungsbedarf rund um Flüchtlingshilfe zu erfassen. Auch die Teilnahme an Runden Tischen (Flüchtlingsnetzwerk Nordeifel) zur Flüchtlingshilfe im Kreis wird als Gelegenheit genutzt, um Bedarfe abzufragen. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Den Einladungen zu 14 Runder-Tisch-Treffen in 2016 in den Kommunen werden seitens des KI nachgekommen. Dort kann das KI seine Unterstützungsangebote vorstellen und Bedarfe ermitteln. b) Veranstaltungen, die von NetzwerkpartnerInnen im Bereich Unterstützungsangebote für EhrenamtlerInnen in der Flüchtlingsarbeit durchgeführt werden, werden vom KI an Interessierte weitergeleitet. c) Das KI legt bis Herbst 2016 die Liste der Alphabetisierungs-, Orientierungs- und Deutschförderkurse von EhrenamtlerInnen, VHS, Caritas und JMD in den einzelnen Städten und Gemeinden vier Mal aktualisiert auf. d) Ab Herbst 2016 werden die offiziellen Kursangebote der Träger von der Bildungskoordination des RBB erfasst und veröffentlicht. Das KI (Koordination im Landesprogramm KOMM-AN-NRW) wird weiterhin die offenen Angebote der freiwillig engagierten BürgerInnen in einer Übersicht zusammenfassen. 5.1.9 Basiswissen Flüchtlingsarbeit in Kooperation mit der Integrationsagentur des DRK 1. Bestandsaufnahme Viele engagierte BürgerInnen in der Flüchtlingshilfe haben Fragen und suchen Antworten rund um das Thema Flüchtlingsarbeit. Sie sind nicht immer hinreichend informiert über Beweggründe der Flucht, über das Prozedere der Asylantragsverfahren, über Fragen rund um die Gesundheitsversorgung und über rechtliche Bestimmungen. Oft fühlen sie sich verunsichert, sind sehr betroffen und involviert und geraten dadurch an ihre persönlichen Leistungsgrenzen. Es wird während der Teilnahme des KI an den Runden Tischen Flüchtlingsarbeit bei den Kirchen und Kommunen deutlich, dass es einen großen Bedarf an grundsätzlichen Informationen zum Thema AsylbewerberInnen gibt. Das KI und die Integrationsagentur des DRK entwickeln im Frühjahr 2015 einen Informationsvortrag für ehrenamtlich tätige BürgerInnen in der Flüchtlingshilfe über verschiedene Aspekte rund um das Thema Flüchtlingsarbeit und Ehrenamt. 2. Ziele a) Der Info-Vortrag der Integrationsagentur des DRK und des KI hat folgende Inhalte: Informationsvermittlung zur Lebensrealität von Flüchtlingen, Grundlagen des Asylverfahrens, Möglichkeiten des Gesundheitssystems für Asylsuchende, Selbstfürsorge und Grenzen des Ehrenamtes und bei Bedarf: Auftragsfindung bzw. Klärung von Einsatzmöglichkeiten in der Arbeit mit Flüchtlingen. Dieser DRK/KI-Info-Vortrag soll zunächst lediglich Grundlagen vermitteln. b) Das KI und die Integrationsagentur des DRK halten diesen Vortrag bis Ende 2016 vier Mal in den Städten und Gemeinden des Kreises. 3. Planung und Durchführung Gemeinsam mit der Integrationsagentur des DRK ist vom KI ein Präsentationsformat für engagierte BürgerInnen im Flüchtlingsbereich in 2015 entwickelt und 2016 vorgeführt worden. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Präsentation wird in den Kommunen Mechernich-Roggendorf und dreimal in Euskirchen gezeigt. Dort erreicht sie 20 (Mechernich) und 3x15 (Euskirchen) Interessierte. 83 b) In 2017 wird die Präsentation in dieser Form voraussichtlich nicht mehr durchgeführt werden, da die meisten BürgerInnen, die engagiert sind, über ausreichend Basiswissen verfügen. 5.1.10 Info-Reihen „Engagiert für Flüchtlinge“ und „Ehrenamt stärken“ 1. Bestandsaufnahme Vielen EhrenamtlerInnen fehlen Hintergrundinformationen zu den Herkunftsländern, Fluchtgründen und Unterstützungsmöglichkeiten. In einer Info-Reihe sollen daher grundsätzliche Informationen von Fachleuten, die nach den Vorträgen noch für Rückfragen zur Verfügung stehen, geboten werden. 2. Ziele a) Das KI und der jeweilige Kooperationspartner reagieren mit den Veranstaltungen auf die Bedarfe der engagierten BürgerInnen. b) Mit den Vortragsreihen sollen mindestens 20 Personen pro Veranstaltung erreicht werden. 3. Planung und Umsetzung Ende 2015 wurde mit dem Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e. V., Aktion Neue Nachbarn, die Info-Reihe geplant. Bei der Auswahl der Themen sind die Wünsche und Bedarfe der engagierten BürgerInnen. Zu den einzelnen Themen werden gemeinsam ReferentInnen und Veranstaltungsorte gesucht und ausgewählt. Für das jeweilige Halbjahr werden Faltblätter mit den Terminen und Inhalten erstellt. Im 1. Halbjahr 2016 wurden mit dem Kooperationspartner Caritas Euskirchen (Erzbistum Köln) acht Veranstaltungen durchgeführt. Themen sind Asylrecht, Kurzfilmabend von und mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, Islam, Trauma, Syrien, Verbraucherschutz, Roma, Eritrea. Für das 2. Halbjahr 2016 wurden neun Veranstaltungen mit der Caritas Euskirchen geplant. Themen: Ausbildung für junge Geflüchtete, Asylrecht, Christen im Nahen Osten, Serbische Roma, Irak, Flüchtlingsfrauen, Christlich-islamischer Dialog, Grenzpolitik Europas. Die Finanzierung im ersten Halbjahr erfolgte über die DemografieInitiative und das Katholische Bildungswerk Euskirchen. Im zweiten Halbjahr erfolgte die Finanzierung über das Landesprojekt KOMM-AN-NRW und das Katholische Bildungswerk. 84 In Kooperation mit der Caritas für die Region Eifel e. V. (Bistum Aachen) Caritas-Zentrum Kall wurden für das zweite Halbjahr zum ersten Mal eine ähnliche Reihe mit fünf Veranstaltungen unter dem Titel „Ehrenamt stärken“ geplant. Themen: Traumabelastung, Übergang Schule/Beruf für junge Flüchtlinge, Afghanistan, Maghreb, Kurden. Hier erfolgt die Finanzierung über die DemografieInitiative und das Landesprojekt KOMMAN-NRW. Für beide Reihen werden Faltblätter gedruckt. Auflage Euskirchen pro Halbjahr 5.000 Stück, Auflage Kall 2.500 Stück. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Im ersten Halbjahr wurden acht Veranstaltungen durchgeführt und 178 Personen (Ø 21 Personen) erreicht. b) Bei den bisher durchgeführten vier Veranstaltungen im zweiten Halbjahr wurden durchschnittlich 25 Personen erreicht (Stand: 31.10.2016). c) 2017 werden die Veranstaltungen in veränderter Form weitergeführt. Sie werden unter anderem um Workshops ergänzt. 5.1.11 Förderprogramm KOMM-AN NRW Für die Jahre 2016/2017 legt die Landesregierung mit „KOMM-AN NRW“ ein umfangreiches Landesprogramm auf, an dem alle Städte und Gemeinden in NRW partizipieren können. „KOMM-AN NRW“ setzt sich aus den folgenden Programmteilen zusammen: I. Stärkung der Kommunalen Integrationszentren (KI) II. Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort. Programmteil I Stärkung der KI - Einrichtung einer aus Landesmitteln NRW geförderten Stelle für die „Koordination Vernetzung und Qualifizierung im Bereich Integration, insbesondere der Flüchtlingshilfe entlang der Integrationskette“ im KoBIZ – Ehrenamtskoordinator 1. Bestandsaufnahme Die steigenden Flüchtlingszahlen stellen die Kommunen im Kreis Euskirchen vor hohe Anforderungen. Sie sind zuständig für Versorgung und Unterbringung. Aufgrund der persönlichen Situation der Flüchtlinge (keine angelegten Angebote zur Schaffung von Tagesstruktur, kein Zugang zu Integrationskursen, Information der Medien über die Fluchtumstände) sind immer mehr BürgerInnen bereit, sich freiwillig zu engagieren. In jeder kreisangehörigen Kommune im Kreis Euskirchen haben sich Initiativen gegründet, um Flüchtlingen zu helfen und ihnen hier eine Orientierung zu geben. Seitens der bürgerschaftlich Engagierten erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Kommunen, um Hilfen und Angebote zu optimieren. Die Unterstützung der Flüchtlinge reicht von Orientierungsangeboten über Deutschförderangebote bis hin zu Angeboten zu Freizeitaktivitäten. Wohlfahrtsverbände, kirchliche Vereinigungen und diverse Beratungsstellen haben auf die Situation reagiert und erstellen Angebote, teilweise in Kooperation untereinander, um Kommunen und freiwillig engagierte BürgerInnen (im Ehrenamt) zu unterstützen. 85 2. Ziele a) Erhalt der Zuwendung des Landes NRW aus dem Förderprogramm „KOMM-AN NRW, Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen“ für die Zeit bis 31.12.2017. b) Einbettung des Vorhabens in das kommunale Querschnittsmanagement und die kommunale Verwaltungsstruktur: Die Stelle des Ehrenamtskoordinators ist im Kommunalen Integrationszentrum angegliedert. Seit der Installierung des Kommunalen Integrationszentrums im Jahr 2013 existieren im Kreis Euskirchen vielfältige Kooperationsstrukturen und Integrationsangebote, teilweise initiiert durch das KoBIZ und die entsprechenden Institutionen und Gremien. Durch eine Verbesserung der Koordinierungsstrukturen im Kreis Euskirchen, den Aufbau und Ausbau von Netzwerken und das hierdurch entstehende Zusammenwirken von kommunalen Einrichtungen, betroffenen Ämtern und freien Trägern aus der Ehrenamtsarbeit soll das Kommunale Integrationszentrum unterstützt bzw. erweitert werden. Des Weiteren soll eine Unterstützung durch Angebote im Rahmen von Einbindung neuer Initiativen in die Netzwerke und der Aufbau von begleitenden Qualifizierungsmaßnahmen erfolgen. c) Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft Es ist angestrebt, dass der/die EhrenamtskoordinatorIn unter Nutzung der vorhandenen Strukturen die Koordination von Aufgaben, die sich durch die geflüchteten Menschen vor Ort insbesondere bei der Arbeit von ehrenamtlich Tätigen ergeben, übernimmt. Zudem ist er/sie für die Vernetzung und Qualifizierung des Ehrenamts und den Ausbau der Kooperation mit anderen im Flüchtlingsbereich tätigen Behörden und Institutionen verantwortlich. 86 3. Planung und Umsetzung Mittelplanung: Festbetragsfinanzierung Personalausgaben gemäß Gesamtfinanzierungsplan 12.05.2016 für die Zeit bis zum 31.12.2017: 50.000 € / Jahr. vom Summe Sachausgabenzuschuss gemäß Gesamtfinanzierungsplan vom 12.05.2016 für die Zeit bis zum 31.12.2017: 10.000 € / Jahr. Finanzierung: Projektförderung für den Zeitraum bis 31.12.2017 aus Mitteln des Landes als nicht rückzahlbare Zuschüsse. Zuwendungsfähiger Mehraufwand für Personal und Sachausgaben. Umsetzung Die Antragstellung auf Einrichtung einer Stelle (entsprechend der am Flüchtlingsaufnahmegesetz bemessenen Zuteilung von Flüchtlingen für das Jahr 2016) „Kommunale Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung im Bereich Integration“ im KoBIZ ist am 12.05.2016 erfolgt. 4. Ergebnis und Ausblick a) Dem Antrag auf Gewährung der Landeszuweisung wird im Kontext der Förderung des „Kommunalen Integrationszentrums“ mit Zuwendungsbescheid vom 16.08.2016 entsprochen. b) Die Arbeitsaufnahme des Ehrenamtskoordinators erfolgt am 01.07.2016. Unter Ziffer 5.1.7 sind die Tätigkeiten des Ehrenamtskoordinators aufgeführt. Programmteil II Bedarfsorientierte Maßnahmen 1. Bestandsaufnahme Ein wichtiger Partner für die Umsetzung von bedarfsorientierten Maßnahmen für die Integration Neuzugewanderter vor Ort sind die vielfältigen AkteurInnen, die sich für eine gelingende Integration der neuzuwandernden Menschen in Nordrhein-Westfalen einsetzen. Eine Ausweitung der Angebote des Zusammenkommens und der Orientierung im neuen Umfeld (Fahrradwerkstatt, Freizeitgestaltung, Sprach- und Spielgruppen, Begleitung zu Behörden, Räume der Begegnung zwischen Geflüchteten und Einheimischen, Qualifizierungsangebote für Ehrenamtliche) ist erforderlich, um die bisher aufgebauten ehrenamtlichen Strukturen zu stärken. 2. Ziele Ziel von Programmteil II ist eine den örtlichen Bedarfen in der Flüchtlingshilfe Rechnung tragende, weitestgehend flexible Förderung der Begegnung, des Austauschs und der Verständigung von Einheimischen und Flüchtlingen („Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort“). Dem Kreis Euskirchen stehen Mittel in Höhe von 86.526 € für das Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung. 3. Planung und Durchführung Februar: Teilnahme an Informationsveranstaltungen, Einarbeitung in die Förderkonzeption März: Vorabinfo aller Kommunen über das kommende Förderprogramm, Aufruf zur Einreichung von Projektideen April: Antragstellung durch die Kommunen, Kirchenverbände, Vereine Antragsstellung durch den Kreis für die Fördermittel „Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort“ Juni bis Dezember: Koordinierung der Förderprogrammabwicklung Oktober: Antragstellung durch die Kommunen, Kirchenverbände, Vereine November: Antragsstellung durch den Kreis für die Fördermittel „Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort“ 2017 4. Ergebnisse und Ausblick Die Kommunen, Kirchenverbände, Vereine haben die geplanten Maßnahmen in folgenden Bausteinen umgesetzt: Renovierung und/oder Ausstattung sowie laufender Betrieb von Ankommenstreffpunkten, Begleitung von Flüchtlingen, Angebote des Zusammenkommens und der Orientierung, Printmedien, Internetseiten, Übersetzungen, Qualifizierung von Ehrenamtlichen, persönlicher Austausch von Ehrenamtlichen 5.1.12 Interkulturelle Woche 1. Bestandsaufnahme Die bundesweit stattfindende Interkulturelle Woche findet 2016 zum zweiten Mal im Kreis Euskirchen statt. Unter dem Motto „Vielfalt – das Beste gegen Einfalt“ bieten Religionsgemeinschaften, Vereine, Wohlfahrtsverbände, Städte, Gemeinden und Schulen Veranstaltungen, Aktionen sowie Diskussionen für alle BürgerInnen mit und ohne Migrationshintergrund an. Ziel ist die Begegnung unterschiedlicher Menschen zum Abbau von Ängsten und zur Schaffung von Verständnis. Durch gesellschaftliche Teilhabe entsteht Gleichberechtigung und findet Integration statt. 87 2. Ziele a) Im Jahr 2016 finden im Kreis Euskirchen wieder Veranstaltungen im Rahmen der Interkulturellen Woche (vom 25. September bis zum 02. Oktober) statt. b) Das KI informiert NetzwerkpartnerInnen im Frühjahr 2016 über die anstehende Interkulturelle Woche und steht bis Herbst 2016 als Koordinierungsstelle zur Verfügung. c) Das KI plant ein Eröffnungsfest im Interkulturellen Garten in Zülpich. d) Das KI veröffentlicht ab Sommer 2016 alle ihm bekannten Veranstaltungen im Rahmen der Interkulturellen Woche. 3. Planung und Umsetzung Planung Flyer und Plakate Entwurf und Druck Flyer Proben und Auftritt Trommelgruppe Eröffnungsfeier Material Eröffnungsfeier Kostenbeteiligung Klezmer-Konzert Entwurf und Druck Plakat Klezmer-Konzert Raummiete Kinderprogramm 259,42 EUR 476,00 EUR 600,00 EUR 95,16 EUR 500,00 EUR 89,70 EUR 500,00 EUR 300,00 EUR Gesamtkosten 2.820,28 EUR Finanzierung: Die Mittel wurden aus dem Budget der DemografieInitiative zur Verfügung gestellt. Umsetzung - Planungstreffen mit KooperationspartnerInnen (Jugendmigrationsdienst, Projekt BINGO, Integrationsagentur DRK, Caritasverband Euskirchen, Caritasverband Eifel, Frauen helfen Frauen e.V., KreisSportBund, wirkstatt e.V., Diakonie Kontaktkreis Flüchtlingsarbeit Blankenheim, Runder Tisch Flüchtlingshilfe Zülpich, Projekt Interkultureller Garten Zülpich) - Organisation der Eröffnungsfeier - Unterstützung bei der Organisation des Interkulturellen Festes auf Kloster Steinfeld. - Unterstützung der Caritas Euskirchen bei der Organisation eines Klezmer-Konzertes - Flyererstellung und Bewerbung des Programms auf der Internetseite www.interkulturellewoche.de, auf der Homepage des Kreises Euskirchen, über den EMail-Verteiler des Netzwerkes Vielfalt und Integration sowie gezielte Einladung der Flüchtlingshilfen vor Ort 4. Ergebnisse und Ausblick a) Insgesamt acht Veranstaltungen und eine Ausstellung werden im Rahmen der Interkulturellen Woche aufgeführt und beworben. b) Das Eröffnungsfest im Interkulturellen Garten Zülpich am 25.9.16 ist gut besucht. Es findet ein reger Austausch unter den Ehrenamtlichen und Flüchtlingen aus den verschiedenen Kommunen statt. c) Gemeinsam mit den KooperationspartnerInnen findet am 01.10.16 das Interkulturelle Fest auf Kloster Steinfeld statt. 88 d) Gemeinsam mit den KooperationspartnerInnen findet am 02.10.16 in Euskirchen das Konzert „Klezmer trifft Derwisch“ des Ensembles Noisten im Alten Casino Euskirchen statt. e) Die Resonanz auf alle anderen Veranstaltungen ist ebenso positiv. f) Auch 2017 wird die Interkulturelle Woche in ähnlichem Umfang wieder im Kreis Euskirchen stattfinden. Das KI bindet weitere PartnerInnen mit ein und bewirbt die Veranstaltungen. 5.2 Bildung 5.2.1 Rucksack Grundschule 1. Bestandsaufnahme Das Projekt „Rucksack Grundschule“ richtet sich an Eltern mit Migrationshintergrund und ihre Kinder im ersten bis vierten Schuljahr sowie an die Grundschulen, die von diesen Kindern besucht werden. Ziel des Programms Rucksack Schule ist es zum einen, die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus im Sinne der Förderung und Entwicklung der Kinder auszubauen, um deren Bildungschancen zu erweitern. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Förderung der Mehrsprachigkeit. Zum anderen wird die Erziehungsund Sozialkompetenz der Eltern gestärkt. Nicht zuletzt zielt das Programm darauf ab, eine interkulturelle Unterrichts- und Schulentwicklung zu fördern. Die Kinder werden im Unterricht in allen Fächern in der deutschen Sprache unterrichtet und im Rucksackprojekt von den Eltern wie auch im herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) in der Familiensprache gefördert. Die Herkunftssprache wird als Ressource anerkannt und als Lerngrundlage im Programm berücksichtigt. Die Themen des Programms werden inhaltlich und zeitlich parallel im Klassenunterricht, HSU und den Elterngruppen behandelt. „Rucksack Grundschule“ ist zudem ein Elternbildungsprogramm, in dem die Eltern in wöchentlich stattfindenden Gruppentreffen in der Schule erfahren, wie sie ihre Kinder in der allgemeinen und schulischen Entwicklung zu Hause optimal fördern können. Die häuslichen Übungen erfolgen überwiegend in der Familiensprache. Da Gruppen von Müttern unterschiedlicher Herkunft besucht werden, ist die Gruppensprache Deutsch. Diese Möglichkeit, ihre Deutschkenntnisse zu erweitern, nutzen die Mütter sehr gerne. Die Rucksackgruppen werden von ElternbegleiterInnen geleitet, die selbst einen Migrationshintergrund aufweisen. Durch die Teilnahme an der Rucksackgruppe werden Mütter besser in das Schulleben eingebunden, beteiligen sich aktiv an Veranstaltungen der Schule und finden besseren Zugang zum deutschen Bildungssystem, welches sich zum Teil erheblich von den Bildungssystemen anderer Länder unterscheidet. Die Grundschulen erhalten mit „Rucksack Grundschule“ ein Angebot zur mehrsprachigen und interkulturellen Unterrichts- und Schulentwicklung, das auf Wertschätzung und Anerkennung von Vielfalt, Ressourcen und Kompetenzen beruht und im Schulprogramm festgeschrieben wird. 2. Ziele a) Neben den zwei bereits aktiven Grundschulen (Stotzheim und KGS Mechernich) konnte eine weitere Schule im Kreis Euskirchen gewonnen werden (GGS Weststadt). b) Das KI stellt die kontinuierliche und regelmäßige Begleitung und Beratung und Weiterbildung der ElternbegleiterInnen sicher. c) Das KI eröffnet den ProgrammpartnerInnen den Zugang zu den Lernmaterialien des Programms und berät, unterstützt und informiert bedarfsentsprechend. 89 d) Das Projekt „Rucksack Grundschule“ wird vom KI koordiniert. Die Projektumsetzung wird verbindlich mit den federführenden Schulleitungen festgeschrieben. 3. Planung und Umsetzung - Das Rucksack-Jahr 2015-16 startete routiniert im September 2015. Die beiden dienstälteren ElternbegleiterInnen arbeiteten die neue Kollegin gut ins Team ein. - Das KI plant und führt vier gemeinsame Austauschtreffen in Kooperation mit dem Jugendamt für die ElternbegleiterInnen und Kontaktpersonen der fünf KiTas und drei Schulen durch. - Die ElternbegleiterInnen der Schulen treffen sich zusätzlich einmal im Monat zur Besprechung der Themen und Materialien. - Im April 2016 findet eine Fortbildung für alle ElternbegleiterInnen, LehrerInnen und ErzieherInnen zum Thema Mehrsprachigkeit und dialogisches Vorlesen im Kreishaus statt. - Vor den Sommerferien zum Ende des Schuljahres erhalten alle teilnehmenden Mütter im Rahmen einer Feierstunde im Kreishaus eine Urkunde, die ihr Engagement für ihre Kinder würdigt. Auch die ElternbegleiterInnen werden ausgezeichnet. - Die Stadt Mechernich übernimmt die Honorarkosten für die Elternbegleitung ab dem Schuljahr 2016/2017. - Durch die DemografieInitiative erfolgt eine Anschubfinanzierung für zwei weitere Grundschulen (2016/2018), durch die die ElternbegleiterInnen eine Aufwandsentschädigung erhalten und die Gruppen mit mehrsprachigen Kinderbüchern sowie Spiel- und Bastelmaterial ausgestattet werden. 4. Ergebnis und Ausblick a) Das Projekt ist bis zum Schuljahresende 2016 an drei Schulen des Kreises Euskirchen installiert: Schule an der Hardtburg in Euskirchen-Stotzheim (2014), Katholische Grundschule Mechernich (2014) und Grundschule Weststadt (2015). b) Im Schuljahr 2015/2016 nehmen 22 Mütter russischer, türkischer, arabischer, marokkanischer, brasilianischer, albanischer und rumänischer Herkunft mit insgesamt 49 Kindern in den drei Gruppen am Projekt teil. c) Das Projekt Rucksack-Schule ist gebunden an das Schuljahr. In der Grundschule Mechernich wird die Elternbegleitung über die Stadt Mechernich finanziert. Im Herbst 2016 muss hier erneut über eine Weiterfinanzierung gesprochen werden. Die Weststadtschule ist noch bis zum Ende des Schuljahres 2017 dabei, d.h. es muss auch hier über eine weitere Finanzierung gesprochen werden. Zwei weitere Schulen können im neuen Schuljahr 2016/2017 einsteigen. d) Das Erlernen der Schriftsprache als Voraussetzung für die Bildungssprache wird durch Ausleihe von zweisprachigen Büchern einerseits und Informationen über eine sinnvolle Nutzung der Unterhaltungsmedien (Fernsehen, PC, Smartphone) andererseits gefördert. In den Gruppen stehen Bücher- und Materialkisten, welche die Mütter ausleihen können. Die Kinder erweitern ihr Wissen und ihren Wortschatz spielerisch. e) In den Gruppen, in denen junge Mütter mit noch kleinen Geschwisterkindern sind, kann eine Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt werden. Dies ermöglicht den Müttern an der Gruppe teilzuhaben. f) Für das Schuljahr 2016/2017 werden weitere mehrsprachige Bücher angeschafft. Eine Präsenzauswahl wird im KoBIZ stehen. g) Für das Programm Rucksack-Schule stehen neue Materialien der LaKI zur Verfügung. Diese Materialien werden in die Arbeit integriert und bilden die Basis. 90 h) Die ElternbegleiterInnen nehmen an Qualifizierungsmaßnahmen teil (Basisqualifizierung, 30 Std./Jahr). i) Das KI trifft sich monatlich mit den ElternbegleiterInnen und schult diese in ihren Aufgaben, bespricht die Themen und Materialien und bereitet die ElternbegleiterInnen auf ihre Arbeit in den Müttergruppen vor. j) Es gibt Arbeitstreffen zwischen KI, KontaktlehrerIn und ElternbegleiterIn, um die neuen Materialien kennenzulernen und mit Leben zu füllen. k) Eine Fortbildungsveranstaltung für ElternbegleiterInnen und LehrerInnen sowie ErzieherInnen wird angeboten. l) Für die Eltern gibt es Info-Nachmittage zu bedarfsgerechten Themen und Fragestellungen. m) Zum Schuljahresende wird eine gemeinsame Feier organisiert, während der die Urkunden verliehen werden. 5.2.2 „Wie funktioniert Grundschule?“ – Informationsveranstaltung für Eltern mit Migrationshintergrund 1. Bestandsaufnahme Das KI hat im Rahmen eines Kooperationsprojekts mit der Integrationsagentur des DRK und dem Verein Frauen helfen Frauen einen Vortrag „Wie funktioniert Grundschule?“ entwickelt. Er ist für Eltern mit Migrationshintergrund entwickelt, deren Kinder im Vorschulalter sind. Damit es ihnen gelingt, trotz ganz anderer eigener Schulerfahrungen, ihr Kind im Schulalltag in Deutschland zu begleiten und zu unterstützen, informiert das KI in bildgestützter Sprache über die Anmeldung und Einschulung, über das Leben und Lernen in der Grundschule, über Leistungsbewertung und Zeugnisse und über die Möglichkeiten und Chancen der Elternmitwirkung. Dieser Vortrag kann von KiTas abgerufen werden. (Weitere Erläuterungen siehe Jahresbericht 2015) 2. Ziele Interessierte KiTas buchen im Rahmen von Informationsveranstaltungen für Vorschuleltern mit Migrationshintergrund diesen KI-Vortrag. 3. Planung und Umsetzung - KiTas melden ihren Bedarf und KI und KiTa treffen eine Absprache über Termin und Durchführung. - Der Vortrag wird an KiTas gehalten. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Kita Frauenbergerstraße Euskirchen hat im Mai und im Oktober 2016 Eltern mit Migrationshintergrund zum Vortrag eingeladen. Insgesamt sind 27 Erziehungsberechtigte der Einladung gefolgt. b) 2017 soll der Vortrag auch in arabischer Sprache angeboten werden. c) Generell muss überdacht werden, ob es zukünftig nicht sinnvoller wäre, diesen Vortrag zentral an einem Ort für mehrere KiTas anzubieten. 91 5.2.3 SmiLe – Sprachbildung mit individuellem Spracherfolg 1. Bestandsaufnahme Das Projekt SmiLe ist ein Sprachpatenschaftsprojekt, das Ende 2014 im Kreis installiert worden ist. Innerhalb des Projektes unterstützt eine stetig anwachsende Zahl von Ehrenamtlichen neu zugewanderte Kinder und Jugendliche in Form einer Sprachpatenschaft in Bildungseinrichtungen. (Weitere Erläuterungen siehe Jahresbericht 2015) 2. Ziele a) Weitere SmiLe-SprachpatInnen werden in 2016 gefunden und in einer zwei- bzw. viermoduligen Einführungsveranstaltung vom KI auf ihren Einsatz in Schulen und KiTas vorbereitet. b) Die Einführungsveranstaltungen werden mehrmals im Jahr angeboten. c) Für weitere Schulen und in KiTas sind neue SprachpatInnen gefunden. 3. Planung und Umsetzung - Das Projekt wird von zwei MitarbeiterInnen des KI betreut. Sie sind für die Planung und Durchführung der Einführungsveranstaltung, für das Zusammenführen von Schulen und SmiLe- SprachpatInnen und für deren weitere Unterstützung und Begleitung zuständig. - Alle vier Monate wird im Netzwerk, im Wochenspiegel und auf der Homepage des Kreises ein neuer Schulungsdurchlauf für das Projekt „SmiLe“ bekannt gegeben. - Interessenten werden von pädagogischen MitarbeiterInnen des KI jeweils in Einführungsmodulen auf ihre Tätigkeit als SprachpatIn vorbereitet. - Danach wird passgenau nach einem Einsatzort und einem Patenkind gesucht. Schulen und KiTas werden konkret angefragt und über das Angebot informiert. - Bei Interesse und Bedarf treffen sich Sprachpate/Sprachpatin, KI-MitarbeiterIn, EinrichtungsleiterIn und GruppenleiterIn bzw. KlassenlehrerIn vor Ort, um sich kennenzulernen und die Rahmenbedingungen festzulegen. - In regelmäßigen Abständen finden Austauschtreffen statt, entweder im Kreishaus oder bei der Netzwerkpartnerin, der Grundschule Mechernich, bei denen die PatInnen Gelegenheit haben, den anderen ihre Erfahrungen mitzuteilen und über Herausforderungen rund um SmiLe zu diskutieren. - Das SmiLe- Schulungsangebot wird in Oberstufen der Gymnasien in Euskirchen, Zülpich, Bad Münstereifel und Mechernich und die Realschule Kaplan Kellermann angeboten und durchgeführt. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Im Januar findet für interessierte OberstufenschülerInnen des St. Michael-Gymnasiums Bad Münstereifel eine weitere Kompakteinführungsveranstaltung statt. Danach werden 20 SchülerInnen in die Grundschule und die beiden Kitas als SprachpatInnen vermittelt. b) Im Februar werden 35 OberstufenschülerInnen aus den Gymnasien Am Turmhof Mechernich und Emil-Fischer Euskirchen an Grundschulen in Zülpich, Euskirchen und Mechernich, an Kindertagesstätten in Euskirchen, Weilerswist und Mechernich und in die Internationale Klasse des Emil-Fischer-Gymnasiums vermittelt, c) Im März findet aufgrund der hohen Nachfrage eine doppelte Einführungsveranstaltung statt. Im Juni und November finden weitere statt. Alle SmiLies haben ein Patenkind in einer Einrichtung bekommen. d) Im Oktober finden SmiLe-Kompaktmodule für OberstufenschülerInnen der Gymnasien Marienschule und Emil-Fischer Euskirchen, Am Turmhof Mechernich und Sankt Michael 92 e) f) g) h) i) Bad Münstereifel statt. Diese sind in umliegende Kitas, Grundschulen und weiterführende Schulen vermittelt worden. Insgesamt sind Stand Ende November 200 SmiLies aktiv. Die Austauschtreffen finden sechsmal im Jahr 2016 statt, ungefähr alle zwei Monate. Für 2017 werden wieder Fördergelder aus der DemografieInitiative für Material, Verpflegung und Referenten für die Module und Austauschtreffen beantragt. Im Frühjahr findet ein Kompaktmodul für die Oberstufe des Frankengymnasiums Zülpich statt. Mindestens drei Einführungsveranstaltungen für Erwachsene und vier bis fünf Austauschtreffen sind für 2017 vorgesehen. 5.2.4 Seiteneinstiegsberatung 1. Bestandsaufnahme Als SeiteneinsteigerInnen werden Kinder und Jugendliche bezeichnet, die im Laufe eines Schuljahres ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen in den Kreis einreisen und in das hiesige Schulsystem eingegliedert werden. Die Aufgabe ist es, die Kinder und Jugendlichen dahingehend zu beraten, dass sie die Möglichkeiten zur Integration in das deutsche Schulsystem wahrnehmen können, schnell die deutsche Sprache erlernen und so erfolgreich einen Schulabschluss anstreben können. Dafür ist es erforderlich, eine passende Schule mit geeigneten Fördermöglichkeiten zu finden. Im Schuljahr 2015/16 (01.08.15 - 31.07.16) sind 576 Kinder und Jugendliche beraten worden. 2. Ziele a) Im Rahmen der Seiteneinstiegsberatung werden alle gemeldeten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen entsprechend ihrer mitgebrachten Kompetenzen (Bildungsbiografie) bedarfsgerecht und systemoptimiert beraten und an in Betracht kommende Schulen empfohlen. b) Alle am Prozess des Seiteneinstiegs beteiligten KooperationspartnerInnen (Gesundheitsamt, Schulen, Schulaufsichten) sind über das Verfahren der Beratung informiert. 3. Planung und Umsetzung - Die Beratung ist wie geplant umgesetzt worden. (Siehe Jahresbericht 2015) 4. Ergebnisse und Ausblick a) In enger Zusammenarbeit mit der Unteren Schulaufsicht Generale Migration wurde ein Beratungsverfahren entwickelt, das alle SeiteneinsteigerInnen erfasst und zu einer Schulempfehlung führt. In 90 % der Fälle nimmt die Schule auf. Lehnt sie den Schulbesuch ab, weist die entsprechende Schulaufsicht zu. b) Mit dem Gesundheitsamt wurde im März 2014 ein Verfahren abgestimmt, das die Anmeldung der SeiteneinsteigerInnen zur Schul- und Gesundheitsüberprüfung regelt. c) Die Zahl der Seiteneinstiegsberatungen ist fortwährend angestiegen. Wurden im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 198 Kinder und Jugendliche beraten, so waren es 576 Kinder und Jugendliche im Schuljahr 2015/2016. d) Bis November 2016 wurden 59 Kinder und Jugendliche der Sek I + II beraten und 18 Kinder der Primarstufe im Stadtbezirk Euskirchen 93 5.3 Angebote für Schulen 5.3.1 Impulse und Unterstützung: Unterricht für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche 1. Bestandsaufnahme Mit Beratungs- und Unterstützungsanfragen rund um Unterricht für Neuzugewanderte wenden sich viele Schulen an KI und Schulaufsicht. Sie wünschen sich Unterstützung bei der Entwicklung ihrer pädagogischen und didaktischen Fähigkeiten sowohl hinsichtlich sprachsensiblen Unterrichts in mehrsprachigen Klassen als auch hinsichtlich der Sensibilisierung für interkulturelle Haltungen und für eigenes vorurteilsbewusstes Handeln. Das KI bietet für die betroffenen Lehrkräfte aller Schulformen im Kreis die Möglichkeit, sich innerhalb eines Arbeitskreises gegenseitig zu unterstützen. (Nähere Erläuterungen siehe Jahresbericht 2015) 2. Ziele a) Das KI plant und führt in Kooperation mit der Unteren Schulaufsicht Generale Migration für alle interessierten Lehrkräfte aller Schulformen Informationsveranstaltungen rund um die Beschulung von Seiteneinsteigern durch. b) Das KI organisiert und begleitet Treffen des Arbeitskreises: Praxisgespräche Unterricht für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche. 3. Planung und Umsetzung - In 2016 werden vier offizielle Treffen des Arbeitskreises geplant und durchgeführt. Hier werden Inputs zu den gewünschten Inhalten geboten. Dazu werden Vortragende eingeladen. - In 2016 werden vier Treffen zum informellen kollegialen Austausch geboten. - ReferentInnen zu verschiedenen Themen werden gesucht und gebucht. - Ende 2016 findet ein Deutsch als Zweitsprache (DaZ)-Tag statt, in dem ReferentInnen in Workshops unterschiedliche Inhalte für alle interessierten Lehrkräfte anbieten. Dafür sind Mittel bei der DemografieInitiative beantragt. Als KooperationspartnerIn kommt das Kompetenzteam in Frage. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Im Februar findet das erste Treffen des AK statt. Hier werden Bedarfe zur weiteren Planung zukünftiger AK eruiert. 30 Lehrkräfte haben das Angebot wahrgenommen. b) Im April findet das zweite Treffen statt. Thomas Rellecke (Untere Schulaufsicht) und Benedicte Remmert (Schulberatungsstelle) stellen sich den Fragen der 20 anwesenden Lehrkräfte. c) Im Mai findet das Treffen zum informellen Austausch statt. Frau Remmert führt in die Methode der kollegialen Fallberatung ein. Anwesend sind 13 Lehrkräfte. d) Zu einem weiteren Angebot der kollegialen Fallberatung im August 2016 sind keine Lehrkräfte gekommen. e) Im September findet ein Workshop zu „Theaterpädagogische Methoden im Unterricht mit neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen“ statt. Anwesend sind 14 Lehrkräfte. f) Im November findet ein Workshop zu „Aussprachetraining im DaZ-Unterricht“ statt. Anwesend sind 14 Lehrkräfte. g) Im November findet ein Vortrag „Trauer und Trauma im Kontext Schule“ statt. Anwesend sind acht Lehrkräfte. h) Der geplante DaZ-Tag findet nicht statt. i) Aufgrund der immer kleiner werdenden Resonanz wird das Format in 2017 geändert. Dann sollen nur noch Austauschtreffen in kleineren Gruppen stattfinden. 94 5.3.2 Fachberatungsstelle für Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) 1. Bestandsaufnahme An neun Schulen im Raum Euskirchen findet nachmittags Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU) in 10 Sprachen statt. Herkunftssprachliche Lehrkräfte unterrichten jeweils ihre Sprache, entsprechend den HSU-Lehrplänen. Diesen Schulen und deren HSU-Lehrkräften bietet das KI als Fachberatungsstelle für den Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) Beratung und Betreuung an. Darüber hinaus unterstützt das KI die Untere Schulaufsicht im Besetzungsverfahren für die HSU Stellen. 2. Ziele siehe Jahresbericht 2015 3. Planung und Umsetzung - Schulen und HSU-Lehrkräfte werden anlassbezogen von der Unteren Schulaufsicht Generale Migration über die Fachberatungsstelle und deren Aufgaben informiert. - Wenn Schulen oder HSU-Lehrkräfte Beratungs- oder Betreuungsbedarf unterjährig anzeigen, berät und betreut die Fachberatung entsprechend. - Im April 2016 wurden Schulen über die anstehenden Sprachprüfungen informiert. - Im März 2016 meldeten Schulen entsprechend SchülerInnen zu den Sprachprüfungen an. - Im April 2016 wurden die Sprachprüfungen an den Unterrichtsschulen durchgeführt. Prüfende sind zwei HSU-Lehrkräfte bzw. bei Fehlen des/der zweiten Prüfenden der/die Fachberatende HSU. - Die Untere Schulaufsicht wurde im Besetzungsverfahren der vakanten HSU Stelle Türkisch unterstützt. In der Vorauswahl der Bewerber hat das KI beratend und prüfend mitgewirkt. Das KI wurde von der Unteren Schulaufsicht in die Auswahlkommission eingeladen und stand der Kommission beratend zu Seite. Die Auswahlkommission erteilte dem KI Stimmrecht bei der Auswahl der Lehrkraft. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die Fachberatungsstelle wird 2016 vier- bis sechsmal pro Monat von Schulen oder HSULehrkräften um Beratung gebeten. b) Vier Sprachprüfungen wurden mithilfe der Fachberatung im April 2016 durchgeführt. Acht Prüfungen fanden insgesamt statt. c) Im Schuljahr 2016/2017 wurde eine Stelle für HSU Türkisch mit einer Lehrkraft besetzt. d) Auch in 2017 wird die Fachberatung HSU ihre Tätigkeit wie oben beschrieben fortsetzen. 5.3.3 Planung und Durchführung der Treffen von Lehrkräften im Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) 1. Bestandsaufnahme Die Kreise Euskirchen und Düren kooperieren weiterhin. (Siehe Jahresbericht 2015) 2. Ziele a) Das KI plant und organisiert in Kooperation mit den Unteren Schulaufsichten Generale Migration Euskirchen und Düren das HSU-Lehrkräfte-Austauschtreffen. b) Das KI beteiligt sich gegebenenfalls auch inhaltlich an der Veranstaltung. c) Das KI stellt in Kooperation mit den Schulaufsichten für Schulen ein Infopaket rund um HSU zusammen. 95 3. Planung und Umsetzung - Das HSU-Lehrkräftetreffen fanden im April 2016 in Kronenburg statt. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Inhalte des Austauschtreffens am 14./15.04.2016 in Kronenburg waren „DEIF“, das Portfolio für SchülerInnen mit individuellen Förderbedarf, „Grenzziehung und achtsame Autorität in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen“ und ein genereller Austausch rund um Fragen der HSU-Lehrkräfte zu ihrem Einsatz (Schulaufsicht). d) Die Referentin für das Thema „DEIF“ war Frau Schleker-Hensch, Inklusionsbeauftragte in Düren, der Referent für das Thema“ Grenzziehung und achtsame Autorität in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen“ war Herr Mechler von Wellenbrecher e.V. e) Das zweite Treffen fand am 1. und 2. Dezember 2016 statt. f) Die Zusammenarbeit der beiden Schulaufsichten und der KI-MitarbeiterInnen wird im Jahr 2017 fortgeführt. 5.3.4 Spirit of Fair-Halten – Erlebnispädagogisches Integrationsprojekt 1. Bestandsaufnahme An den Berufskollegs im Kreis Euskirchen werden neuzugewanderte junge Menschen in insgesamt sechs Internationalen Förderklassen unterrichtet. Das KI bietet den BKs an, das erlebnispädagogische Integrationsprojekt „Spirit of Fair-Halten“ eine Woche lang an einem der BKs durch den Erfurter Verein „Spirit of Football e. V.“ durchführen zu lassen. 2. Ziele a) Die Projektwoche wird an einem der BKs durchgeführt. b) Spirit of Football e. V. setzt auf die Leidenschaft für den Fußball, um für Weltoffenheit und gegen Ausgrenzung jeglicher Art zu sensibilisieren. Fußball fördert als Teamsport soziale und kreative Kompetenzen (Fairness, Durchsetzungsvermögen) verlangt Entscheidungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein für eigenes Handeln und das Team. Erlebnispädagogisches und non-formelles Lernen, die Vermittlung von Werten einer demokratischen und offenen Gesellschaft sowie Fairplay stehen im Fokus des Workshops. 3. Planung und Umsetzung - Das KI nimmt Kontakt zum Verein auf, klärt die Rahmenbedingungen ab und informiert die BKs - das TEB nimmt das Angebot an. - Das KI organisiert zusammen mit dem TEB und dem Verein die Projektwoche und die Pressearbeit. 4. Ergebnisse und Ausblick a) In der Woche vom 5.-9.12.16 führt der Erfurter Verein „Spirit of Football e. V.“ Unterstützung durch das KI Spirit of Fair-Halten durch. Die 76 SchülerInnen der Internationalen Förderklassen des TEB nehmen jeweils einen Tag an dem Projekt Jeder Projekttag ist aufgeteilt in theoretische und praktische Phasen, in die TeilnehmerInnen aktiv mit eingebunden werden. Höhepunkt der Projektwoche ist gemeinsame Abschlussveranstaltung aller Gruppen am Freitag, den 9.12.16. mit vier teil. die die 96 b) Aufgrund der positiven Resonanz der teilnehmenden SchülerInnen, Lehrkräfte und SozialpädagogInnen sowie zur nachhaltigen Sicherung des Erlebten und Gelernten, soll auch in 2017 eine Projektwoche durchgeführt werden. 5.4 Ausbildung und Beruf 5.4.1 Projektgruppe Integration junger Flüchtlinge 1. Bestandsaufnahme Als Ergebnis der Kampagne „Berufliche Qualifizierung zur Integration junger Flüchtlinge im Alter von 18–21 Jahren“ aus 2015 (siehe Jahresbericht 2015) ist die Projektgruppe „Integration junger Flüchtlinge“ entstanden. Die TeilnehmerInnen der Projektgruppe sind Integration Point, Arbeitsagentur, Jobcenter, Integrationsagentur DRK, Jugendmigrationsdienst, Ausländerbehörde, (zeitweise die KreisVHS) und das KI. 2. Ziele a) Ausbau der Willkommenskultur im Kreis Euskirchen, Erhalt des sozialen Friedens durch „Zu-tun-Haben“ und insbesondere mit Blick auf die perspektivische Fachkräftesicherung. b) Zusammenführen von Angeboten der Träger (Sprachkurse, Berufsvorbereitende Maßnahmen) und Nachfragen von geflüchteten Menschen. c) Kurz- und mittelfristig sollen weitere Angebote von antragsberechtigten Institutionen erfolgen. c) Die Projektgruppe trifft sich mindestens sechs Mal im Jahr. 3. Planung und Umsetzung - Die AkteurInnen der Kampagne fassen sich zu einer Projektgruppe „Integration jünger Flüchtlinge“ und vereinbaren regelmäßige Treffen. - Die Planung der Kurse im Kreisgebiet und das Zusammenkommen der Zielgruppe und AnbieterInnen erfolgt mit Unterstützung der v.g. Projektgruppe. - Die Träger von Integrationskursen und berufsvorbereitenden Maßnahmen werden beraten. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Verstetigung und Ausbau des Settings der zuständigen Rechtskreise SGB II und SGB III in enger Kooperation mit der Ausländerbehörde Kreis Euskirchen unter Einbindung der jeweiligen Fördermöglichkeiten der PartnerInnen bzw. der ESF-/Bundes/Landesprogramme, bedarfsabhängig unter Koordination von KI. b) Weiterer Ausbau der gesellschaftlichen Integration und damit der Willkommenskultur im Kreis Euskirchen c) Die geflüchteten Menschen, die nicht aus den Ländern mit sehr hoher Bleibeperspektive stammen, sollen Perspektiven erhalten, da auch bei der „mittleren Gruppe“ ein längerer Aufenthalt in Deutschland erwartet wird. 97 5.5 Sprache 5.5.1 „Sprachstark – Qualität in sprachheterogenen Schulen – QUISS“ 1. Bestandsaufnahme Das Programm „sprachstark – Qualität in sprachheterogenen Schulen QuisS“ der Bezirksregierung Köln stellt ein Unterstützungsangebot für sprachheterogene Schulen dar. Das grundlegende Ziel dieses Programmes ist es, die Bildungserfolge aller SchülerInnen unabhängig von der sprachlichen oder sozialen Herkunft in der Schule zu verbessern. Die Erfahrung zeigt, dass Maßnahmen zur sprachlichen Bildung oder zur Entwicklung der Lernkompetenz und Selbstwirksamkeit allen Kindern und Jugendlichen nutzen, egal, welche Herkunftssprache sie sprechen. Die sukzessive Implementierung von QuisS an Schulen erstreckt sich auf mehrere Handlungsfelder (Unterrichtsentwicklung, Schulentwicklung, Vernetzung in der Kommune, ergänzende Angebote) . Die GGS Nordstadt in Euskirchen ist seit dem Schuljahr 2014/15 QuisS-Schule. Eine von der Bezirksregierung Köln gesetzte Bedingung für die kreisweite Möglichkeit der Schulen zur Teilnahme am QuisS-Programm ist eine QuisS-Koordination vor Ort. Sie wird vom KI Kreis Euskirchen gestellt. (Nähere Erläuterungen siehe Jahresbericht 2015, 5.5.1) 2. Ziele Das KI unterstützt und begleitet die QuisS-Schulen koordinierend zwischen Schule und Bezirksregierung bei der Implementierung eines nachhaltigen und erfolgreichen sprachsensiblen Unterrichts in die Schul- und Unterrichtsentwicklung. 3. Planung und Umsetzung In der Regel trifft sich die QuisS-Koordinatorin des KI mit der QuisS-Projektleitung der Bezirksregierung Köln und anderen QuisS-KoordinatorInnen sechs mal, um Inhalte und Rahmenbedingungen des QuisS-Programmes und seine praktische Umsetzung an Schulen zu erarbeiten. In Kooperation mit der QuisS-Koordinatorin des Kreises Düren werden in 2016 zudem alle sechs Monate obligatorische QuisS-Sprachbeauftragten-Treffen geplant, organisiert und durchgeführt. Regelmäßig trifft sich die QuisS-Koordinatorin mit der Sprachbeauftragten und der QuisSSteuerungsgruppe der GGS Nordstadt zur Evaluation der bisher unter QuisS-Merkmalen stattgefundenen schulischen und unterrichtlichen Maßnahmen und zur Absprache über mögliche weitere Maßnahmen. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Die KollegInnen der GGS Nordstadt implementieren DemeK-Elemente sukzessive in ihrer Schuleingangsklassen. b) Das Treffen mit der Steuergruppe der GGS Nordstadtschule findet auf Wunsch der Steuergruppe im August 2016 statt. c) Die Sprachbeauftragten der Kreise Düren und Euskirchen treffen sich in 2016 zwei Mal zum Austausch im KI Düren. d) Die QuisS-KoordinatorInnen treffen sich im Laufe des Jahres sechs Mal in der Bezirksregierung Köln zum Erfahrungsaustausch und um Unterstützungsangebote für QuisS-Schulen kennenzulernen und aufzubereiten. e) Die QuisS-Koordination wird im oben beschriebenen Umfang auch 2017 weiterlaufen. 98 5.6 Kultur, Sport und Freizeit 5.6.1 Interkultureller Garten Zülpich 1. Bestandsaufnahme Um aus dem Freizeitgarten auf dem ehemaligen Landesgartenschau-Gelände einen Interkulturellen Gemeinschaftsgarten zu etablieren, hat sich ein Projektteam aus sechs Personen gebildet, das sich alle vier Wochen zur weiteren Planung trifft. Erste Arbeitstreffen zur Vorbereitung des Gartens fanden im Winter 2015 statt. Für 2016 stehen Fördermittel der DemografieInitiative zur Verfügung. 2. Ziele a) Das KI und PartnerInnen vor Ort suchen weitere Interessenten für eine regelmäßige Mitarbeit im Garten sowie für eine Vereinsgründung. b) Das Projekt ist für die Übergangszeit (bis zur Vereinsgründung) an einen Verein angedockt. b) Regelmäßige Arbeitstreffen gemeinsam mit Menschen mit und ohne Migrationshintergrund finden statt. 3. Planung und Durchführung Gemeinsam mit VertreterInnen der evangelischen und katholischen Kirche, des „Zülpich Tafel e.V.“, des „Fair Zülpich e.V.“, VertreterInnen des Runden Tischs Zülpich für Flüchtlinge sowie mit engagierten BürgerInnen führt das KI regelmäßige Austauschtreffen und Informationsveranstaltungen durch. Über einen Flyer und über Presseaufrufe wird auf den Interkulturellen Garten Zülpich aufmerksam gemacht. Die Ausgaben für Pflanzmaterial, Küchenutensilien, Aufwandsentschädigungen und Öffentlichkeitsarbeit lagen bei ca. 4.000 EUR und wurden aus Mitteln der DemografieInitiative finanziert. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Im Januar und im Juni fanden Informationsveranstaltungen zur Bewerbung des Gartens statt. Es konnten neben der Kümmerin zwei weitere Gärtnerinnen gewonnen werden. Ein Flyer wurde erstellt und verteilt. Zwei Presseaufrufe zur Suche weiterer UnterstützerInnen fanden mäßigen Erfolg. Während der Leuchtenden Gärten und bei der Eröffnungsfeier zur Interkulturellen Woche im Kreis Euskirchen wurde das Gartenprojekt beworben. b) Der FairZülpich e.V. hat sich bereit erklärt, das Projekt bis zu einer Vereinsgründung anzugliedern, um bei vertraglichen und versicherungstechnischen Fragen zu unterstützen. c) Es fanden zweimal in der Woche regelmäßige Arbeitstreffen statt, an denen in unregelmäßigen Abständen Menschen mit Migrationshintergrund, insbesondere Flüchtlinge teilnahmen. Bei verschiedenen Aktionen wurden Ernteprodukte im Garten verarbeitet. Vereine nutzten den Garten als Treffpunkt für Grillabende. d) Für den Interkulturellen Garten Zülpich finden sich 2017 mehr aktive UnterstützerInnen, es können Menschen mit Migrationshintergrund längerfristig eingebunden werden und es gründet sich ein Verein. Interkultureller Garten Zülpich © privat 99 5.6.2 Rollende Spielkiste 1. Bestandsaufnahme Kinder in Flüchtlingsunterkünften fehlen häufig Anreize und Materialien zum Spielen. In vielen Kommunen haben sich Initiativen gegründet, die regelmäßige Spielstunden für diese Kinder anbieten. Materiell unterstützt werden diese Spielgruppen durch die rollenden Spielkisten, die gefüllt sind mit Spielmaterial, das zum Basteln, Bewegen, Malen und Spielen anregt. (weitere Ausführungen siehe Jahresbericht 2015) 2. Ziele a) Kinder und Jugendliche in Flüchtlingsunterkünften des Kreises Euskirchen bekommen Möglichkeiten und Anregungen in Spielgruppen zu spielen, zu basteln, zu singen und sich zu bewegen. b) Spielgruppenleitungen nutzen das Spielmaterial der rollenden Spielkiste. 3. Planung und Umsetzung - Das Projekt „Rollende Spielkiste“ wird vom KI betreut. - Die im Dezember geschulten Ehrenamtlichen RollkistenbegleiterInnen werden vermittelt. - KooperationspartnerInnen und interessierte Spielgruppenleitungen melden Bedarfe an und das KI stattet neue rollende Spielkisten bedarfsgerecht aus. - Finanzielle Mittel für den Inhalt der Spielkisten werden beim Förderverein Vielfalt Leben e.V. beantragt. 100 Sponsorenlauf der Euskirchener Gesamtschule unterstützt die Rollende Spielkiste mit seiner Spende an Vielfalt Leben e.V. © Vielfalt Leben e.V. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Spielkisten wurden sowohl an ehrenamtlich organisierte Spielgruppen als auch an Caritas und Deutsches Rotes Kreuz für Spielgruppen ausgeliefert. b) Spielgruppen in Kall, Marmagen, Blankenheim, Euskirchen, Satzvey, Mechernich sind mit rollenden Spielkisten ausgestattet worden. c) Vom KI geschulte ehrenamtliche RollkistenbegleiterInnen sind in Spielgruppen in Marmagen, Satzvey und Kall tätig. d) Das Projekt Brückenkitas des Jugendamtes Kreis Euskirchen wird fortlaufend durch Spielkisten unterstützt. Aktuell sind Spielkisten in Bad Münstereifel, Mechernich und Euskirchen im Einsatz. e) Auf Anfrage werden weitere Spielkisten angeschafft und ausgestattet. f) Der Förderverein VieLfalt Leben e. V. hat für die Beschaffung weiterer Kisten seine finanzielle Unterstützung zugesichert. 5.7 Netzwerk „Vielfalt und Integration“ 1. Bestandsaufnahme Im Kreis Euskirchen werden AkteurInnen aus Wohlfahrtsorganisationen, Kirchen, Migrantenorganisationen, Kulturvereinen, Initiativen, Vereinen, Städten und Gemeinden, die sich mit Themen von Integration und Vielfalt auseinandersetzen, in der Facharbeitsgruppe „Vielfalt und Integration“ zusammengeführt. Diese Facharbeitsgruppe bietet ihnen Möglichkeiten der Netzwerkarbeit und Kooperation. Die Aufgabe des KI besteht in der Geschäftsführung, der Koordination und der Moderation der Facharbeitsgruppe „Vielfalt und Integration“. Dem Netzwerk zugehörig sind insgesamt vier Arbeitsgruppen: „Sprachliche Bildung“, „Bürgerschaftliches Engagement“, „Projekte für und mit Frauen mit Migrationshintergrund“ und „Willkommenskultur“. 2. Ziele a) Interessierte NetzwerkpartnerInnen nehmen an den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft „Sprachliche Bildung“ weiterhin teil. Die AG „Sprachliche Bildung“ wird 2016 um den Aspekt der Beschäftigung erweitert und führt daher „AG Sprachliche Bildung und Beschäftigung“ als Titel. Die inhaltliche Erweiterung führt folglich zu einer neuen, erweiterten Zusammensetzung der AG-Mitglieder. b) Interessierte NetzwerkpartnerInnen nehmen an den Sitzungen der Arbeitsgruppe „Bürgerschaftliches Engagement“ weiterhin teil. c) Interessierte NetzwerkpartnerInnen nehmen an den Sitzungen der Arbeitsgruppe „Projekte mit und für Frauen mit Migrationshintergrund“ weiterhin teil. Die Gruppe erweitert sich in ihrer Zusammensetzung in 2016 um Flüchtlingsbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte aus Kommunen, eine Mitarbeiterin des Integration Points, sowie eine Mitarbeiterin des Sozialpsychiatrischen Kompetenzzentrums Migration Südliches Rheinland, Stadt Bonn, Kreis Euskirchen und Rhein-Sieg-Kreis. d) Interessierte NetzwerkpartnerInnen nehmen an den Sitzungen der Arbeitsgruppe „Willkommenskultur“ weiterhin teil. e) Alle Arbeitsgruppen treffen sich im Laufe des Jahres zu mindestens zwei weiteren Treffen und besprechen thematische Schwerpunkte, Arbeitsaufträge und Vorgehensweisen in ihrem Handlungsfeld. 3. Planung und Durchführung Im Frühjahr 2016 findet ein weiteres Treffen des Netzwerks mit zusätzlichen NetzwerkpartnerInnen statt. Ein zweites Treffen des Plenums erfolgt im Herbst 2016. In der AG „Sprachliche Bildung und Beschäftigung“ können Konzepte erarbeitet werden, wie man Einzelpersonen und nicht gewerbliche Institutionen, die sich schon jetzt mit sprachlicher Bildung von Menschen mit Migrationshintergrund im Kreis Euskirchen befassen, professionell unterstützen und begleiten kann. Es sollen mit allen bereits tätigen bürgerschaftlich Engagierten, Verbänden, Vereinen, Gruppierungen und Institutionen gemeinsam Ideen zu einem flächendeckenden Angebot von Sprachkursen für Menschen mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen aller Altersgruppen entwickelt und Konzepte für die Umsetzung erstellt werden. Die Moderation übernahm bisher das KI. Im Herbst 2016 wird die Gruppe in Kooperation mit der Bildungskoordination des Regionalen Bildungsbüros und der Ehrenamtskoordination des Kommunalen Integrationszentrums moderiert. Aufgabe der Arbeitsgruppe „Bürgerschaftliches Engagement“ soll es sein, Menschen zu unterstützen, die sich bürgerschaftlich für Flüchtlinge und schon länger hier lebende 101 zugewanderte Menschen engagieren. In der Arbeitsgruppe „Projekte mit und für Frauen mit Migrationshintergrund“ werden wegen ihrer inhaltlichen Nähe mehrere vom Netzwerk priorisierte Themen zusammengefasst. Die Gruppe einigt sich für 2016 auf den thematischen Schwerpunkt „Frauenförderung“. Weitere Themen, mit denen sich die AG beschäftigt: Erreichbarkeit der Zielgruppe der Migrantinnen und neuzugewanderten Frauen, viele Schwangerschaften bei den Flüchtlingsfrauen, Frauen in den Interviews zur Asylanerkennung, Frauensprachkurse, Bildungsideen für Frauen mit Migrationshintergrund, Netzwerk W, Teilzeitausbildung für Migrantinnen. Der Vortrag „erfolgreicher Wiedereinstieg“ wird von einer Mitarbeiterin der Bundesagentur für Arbeit als Vortrag in bestehenden Gruppen angeboten. Eine Vernetzung zur Beschäftigung von Frauen findet innerhalb der AG statt. Als Beitrag zur Willkommenskultur der Kreisverwaltung regt die Arbeitsgemeinschaft „Willkommenskultur“ an, für Menschen mit Migrationshintergrund im Foyer ein Regal mit mehrsprachigem Informationsmaterial aufzustellen und regelmäßig mit aktuellen Flyern und Broschüren zu bestücken. 4. Ergebnisse und Ausblick a) Im Mai und November fanden Treffen des Netzwerks Vielfalt und Integration statt. b) Arbeitsgruppe „Sprachliche Bildung und Beschäftigung“ In der ersten Jahreshälfte 2016 fanden unter einem neuen Konzept und erweiterten NetzwerkpartnerInnen vier Sitzungen statt (02.03.2016, 25.04.2016, 21.06.2016, 11.10.2016). Bei den ersten Treffen erfolgte eine Bestandsaufnahme der bestehenden Angebote und die Bedarfe wurden ermittelt. Während der nächsten Treffen wurden diese Punkte nachgearbeitet und an den Zielen der AG formuliert. Ziele der AG sind u.a. Austausch ermöglichen, Vermeidung von Dopplungen von Angeboten durch Austausch, Kooperationsmöglichkeiten erkennen, Bedarfsermittlung/Angebote schaffen. Die NetzwerkpartnerInnen wünschen sich für das nächste Treffen eine Materialbörse (Sprachmaterialien, Bücher) und Infos zu Fortbildungsmöglichkeiten für ehrenamtliche DeutschlehrerInnen. In 2017 finden weitere Treffen mit den NetzwerkpartnerInnen statt. c) Arbeitsgruppe „Bürgerschaftliches Engagement Büment“ Die Arbeitsgruppe „Büment“ hat sich im Frühjahr 2016 aufgelöst. Grund dafür ist unter anderem, dass sich im Umfeld und in den Arbeitszusammenhängen der AG- Mitglieder aufgrund der politischen Lage viele neue Strukturen und weitere Herausforderungen im Zusammenhang mit Ehrenamt und Flüchtlingshilfe aufgetan haben, die sowohl personelle als auch zeitliche Ressourcen binden. Der Grundgedanke der AG „Büment“, eine Plattform zu schaffen für Ideen und Anregungen im Bereich Ehrenamt rund um Migration wird nun von vielen Trägern/Vereinen/Institutionen/Kommunen auf vielfältige Weise bedient. d) Arbeitsgruppe „Projekte mit und für Frauen mit Migrationshintergrund“ Grundfragen, denen sich die Gruppe stellt: Was wollen wir, dass die Frauen lernen? Was wollen die Frauen selbst lernen? Besteht hier Augenhöhenprinzip? Hierüber muss weiterhin reflektiert werden. In 2017 wird sich diese AG insbesondere als Ideenpool mit dem Angebot „schWUNG für Flüchtlingsfrauen“, das aus dem vom Jobcenter Kreis Euskirchen bereits installierten Programm „schWUNG“ (Schwanger, Weiterbildung, Unterstützung und Gemeinschaft) hervorgehen soll, befassen. Schwerpunkt des Austauschs ist weiterhin die Frage der 102 Erreichbarkeit der Zielgruppe Frauen mit Migrationshintergrund, insbesondere die Gruppe geflüchteter Frauen. e) Arbeitsgruppe Willkommenskultur Im Frühjahr 2016 wurde über das KI ein Regal vor dem Ausländerbüro der Kreisverwaltung aufgestellt. Menschen mit Migrationshintergrund können hier das umfangreiche Angebot an mehrsprachigen Informationsmaterialien zu diversen Themen (Sprachkursen, Integrationskursen, non-formale Bildungsmöglichkeiten, Staats-, Rechtsund Schulsystem in Deutschland, Zugang zu Arbeit und Ausbildung) im Wartebereich durchlesen und kostenfrei mitnehmen. Die Arbeitsgruppe hat sich 2016 einmal getroffen. Über eine Weiterführung in 2017 wird beim Netzwerktreffen im November 2016 entschieden. 103 6 Ausblick des KoBIZ auf 2017 Das Regionale Bildungsbüro plant für 2017 folgende Schwerpunktziele: 1. Qualitätsentwicklung OGS 2. Bildungskoordination – Bildungsangebote für Neuzugewanderte 3. Freiwilliges Soziales Jahr/Politik: Schülerpartizipation 4. Konzeptentwicklung: Unterstützung von Beratungsteams in Schulen Die Kommunale Koordinierungsstelle setzt für 2017 folgende Schwerpunktziele: 1. Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit 2. Optimierung und nachhaltige Implementierung der KAoA Standardelemente in der Schule 3. Ausbau des BFE-Online-Portals 4. Unterstützung der Berufskollegs bei der Umsetzung des Konzeptes „Ausbildungsvorbereitungsklassen“ 5. Kooperation mit dem KI und dem RBB zum Thema Elternarbeit Für die Jahre 2016 und 2017 werden im Kommunalen Integrationszentrum (KI) des Kreises Euskirchen folgende Schwerpunktziele gesetzt: 1. Bildung 2. Arbeit und Ausbildung Das Handlungsfeld „Bildung“ wird dabei als Schwerpunktthema fortgeführt. Mit dem Querschnittsthema „Arbeit und Ausbildung“ setzt das KI ein neues Schwerpunktziel. Die Umsetzung des neuen Schwerpunktziels – besonders für jugendliche Flüchtlinge – erfolgt durch die enge Kooperation des KI mit der Kommunalen Koordinierungsstelle (KoKo) des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ sowie mit dem Regionalen Bildungsbüro. 104 7 KooperationspartnerInnen im Regionalen Bildungsnetzwerk Das KoBIZ im Regionalen Bildungsnetzwerk arbeitet bei der Umsetzung der Aufgaben in den einzelnen Handlungsfeldern mit allen Schulen im Kreis Euskirchen sowie mit folgenden regionalen KooperationspartnerInnen zusammen: Agentur für Arbeit Brühl und Euskirchen Arbeitgeberverband Metall Köln Ausbildungskonsens Kammerbezirk Aachen Ausländeramt Kreis Euskirchen Außerschulische Lernorte Kreis Euskirchen, Kreis Düren AWO PIDES Berufsbildungszentrum Euskirchen Berufskolleg Eifel Kall Bezirksregierung Köln Bildungsinstitut der Rheinischen Wirtschaft e.V. Caritasverband Kreisdekanat Euskirchen e.V. Caritasverband für die Region Eifel e.V. Competentia Region Aachen DemografieInitiative Kreis Euskirchen DGB Süd-West donum vitae DRK Kreisverband Euskirchen e.V. DEKRA Akademie GmbH EhrenamtlerInnen Fachhochschule Aachen FairZülpich e.V. Flüchtlingshilfen/Runde Tische in allen Kommunen Förderverein BZE Frauenbildungshaus Zülpich Gesundheitsamt Kreis Euskirchen Gleichstellungsbeauftragte Kreis Euskirchen Handwerkskammer Aachen Handwerkskammer Köln Industrie- und Handelskammer Aachen Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg InklusionsfachberaterInnen InklusionskoordinatorInnen Integrationsagentur DRK Euskirchen Integrationsfachdienst Integrationsrat Stadt Euskirchen Internationaler Bund Jobcenter EU-aktiv Jugendamt Kreis Euskirchen Jugendmigrationsdienst Euskirchen Kommunale Koordinierung Düren, Aachen, Heinsberg Kommunen Kreis Euskirchen Kompetenzteam NRW Kreishandwerkerschaft Rureifel 105 Landschaftsverband Rheinland Opfernetzwerk Euskirchen Präventionsstelle der Kriminalpolizei Kreis Euskirchen Regionalagentur Aachen Regionale Bildungsbüros Düren, Aachen, Heinsberg RWTH Aachen Schulamt Kreis Euskirchen Tertia Thomas-Eßer-Berufskolleg Euskirchen Unternehmen in der Region Verbraucherzentrale NRW VHS Kreis Euskirchen VIV Düren-Jülich-Euskirchen Wellenbrecher e.V. Wirkstatt e.V. Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen zdi-Zentrum ANTalive e.V. ZfSL Jülich Zweckverband Region Aachen 106 8 Öffentlichkeitsarbeit 8.1 Veröffentlichung der laufenden Projekte, Initiativen und Maßnahmen der KooperationspartnerInnen des KoBIZ Unter http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/kobiz.php können sich Interessierte über laufende Projekte, Initiativen und Maßnahmen des KoBIZ im Regionalen Bildungsnetzwerk informieren. 8.2 Veröffentlichungen des Regionalen Bildungsbüros 8.2.1 KooperationspartnerInnen „komm auf Tour 2016“ „komm auf Tour“ wird als gemeinsames Kooperationsprojekt örtlicher TrägerInnen der Berufsorientierung, Lebensplanung über örtliche Kooperationstreffen vorbereitet und durchgeführt. Eine Zusammenstellung der Angebote der KooperationspartnerInnen ist online abrufbar unter: http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/rbbaktuelles.php#a3 8.2.2 Redaktionelle Arbeit Die Maßnahmen, Projekte, Dokumentationen, Veranstaltungshinweise und -berichte werden regelmäßig auf der Homepage http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/kobiz.php veröffentlicht. Zudem erhalten die Printmedien sowie Radio Euskirchen regelmäßig Informationen und Fotos zwecks Berichterstattung. 107 8.3 Veröffentlichungen der Kommunalen Koordinierungsstelle 8.3.1 Elternfahrplan Übergang Schule – Beruf – Studium Die Facharbeitsgruppe „Duale Ausbildung“ hat einen Elternfahrplan weiterentwickelt, der einen Überblick über den Prozess des Übergangs von der Schule in den Beruf und in das Studium bietet sowie auf wichtige Termine und Unterstützungsmöglichkeiten hinweist. Online abrufbar unter: http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/KokoAktuelles.php#a2 8.3.2 Handreichungen Übergangsangebote Die Facharbeitsgruppe II im Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ hat eine Handreichung für alle Beratungsfachkräfte, die sich mit der Berufswahlorientierung von SchülerInnen befassen, erstellt, online abrufbar unter: http://www.kreiseuskirchen.de/service/schulen/KokoAktuelles.php 8.3.3 Schaubild „Angebotsübersicht Berufs- und Studienorientierung im Kreis Euskirchen Online abrufbar unter: https://www.kreiseuskirchen.de/service/downloads/rb/Uebergang__Schule_Beruf_KAoA.pdf 8.3.4 Schaubild „Wohin nach der Schule im Kreis Euskirchen“ Online abrufbar unter: euskirchen.de/service/downloads/rb/49Handreichung.pdf http://www.kreis- 8.4 Veröffentlichungen des Kommunalen Integrationszentrums 8.4.1 Wegweiser für MigrantInnen in mehreren Sprachen In Kooperation des Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrums (KoBIZ) Kreis Euskirchen und der Integrationsagentur DRK Euskirchen ist der erste „Wegweiser für MigrantInnen" für das Kreisgebiet Euskirchen entstanden. Der Wegweiser ist in Deutsch, Türkisch, Russisch, Englisch, Französisch, Arabisch, Kurdisch (Kurmandschi), Tigrinisch (Eritrea), Serbisch und Albanisch erschienen. Online abrufbar sind die „Wegweiser für MigrantInnen“ unter: http://www.kreiseuskirchen.de/service/schulen/VeroeffentlKoBIZ.php#a0. 8.4.2 Angebote zur Deutschförderung für Flüchtlinge Im gesamten Kreis Euskirchen werden Deutschkurse für Flüchtlinge und MigrantInnen sowohl von Bildungsträgern als auch von EhrenamtlerInnen angeboten. Eine Aufstellung des aktuellen Kursangebotes ist online zu finden unter: http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/VeroeffentlKoBIZ.php#a0 108 8.4.3 Integrationsbericht Der Integrationsbericht enthält Grundlageninformationen zu Menschen mit Migrationshintergrund im Kreis und bildet die Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums (KI) in den Handlungsschwerpunkten Bildung und Gesundheit ab. Die KI-Projekte in den Handlungsfeldern Interkulturelle Öffnung, Bildung, Ausbildung und Beruf, Sprache, Gesundheit sowie Kultur, Sport und Freizeit werden dargestellt. Die Koordination von Förderaufrufen, das Netzwerk Vielfalt und Integration, der Erstellungsprozess des Inklusionsplans des Kreises Euskirchen, Vernetzung und Zusammenarbeit, Öffentlichkeitsarbeit sowie Monitoring und Schwerpunktziele des KI sind darin erfasst. Der Bericht gibt somit einen Überblick über das gesamte Spektrum der Aktivitäten des Kommunalen Integrationszentrums des Kreises Euskirchen. https://www.kreis-euskirchen.de/service/downloads/rb/49integrationsbericht.pdf 9 Team Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum (KoBIZ) Abteilungsleitung: Sabine Sistig Regionales Bildungsbüro: Bettina Ismar, pädagogische Mitarbeiterin Kati Jakob, Bildungskoordinatorin (seit 09/2016) Lea Werner, FSJ- Politik (08 -11/2016) Kommunale Koordinierungsstelle: Christina Marx, Projektkoordination Bilge Yalçınkaya, Projektmitarbeiterin, Potenzialanalyse, Praxisphasen, überaus Sarah Görgen, Projektmitarbeiterin, Schüler online, Bildungsportal, Haus der kleinen Forscher (bis 10/2016) Elisabeth von Schrenk, Projektmitarbeiterin Schüler online (ab 12/2016) Tünde Wiebe, Verwaltungsmitarbeiterin (bis 08/ 2016) Carsten Weller, Verwaltungsmitarbeiter (08 12/2016) Susanne Hofmann, Verwaltungsmitarbeiterin (ab 11/2016) Massoud Tamo, BuFDi (ab 12/016) Kommunales Integrationszentrum: Vera Secker, Projektkoordination (seit 06/2016) Controlling, Sozialplanung Ilhan Güngör, Stellv. Leitung, Seiteneinstiegsberatung, Herkunftssprachlicher Unterricht Jutta Bernardy, pädagogische Mitarbeiterin SmiLe-Projekt, Seiteneinsteiger, QuisS Ricarda Brecher, Projektmitarbeiterin Rucksack, interkulturelle Öffnung, AG Migrantinnen (ab 09/2016) Cosima Wernecke, Projektmitarbeiterin, Übersetzungshilfe-Pool, Integreat App, Ausbildung und Arbeit (seit 09/2016) Roland Kuhlen, Projektmitarbeiter (bis Juni 2016) Flüchtlingsarbeit, „Wegweiser für MigrantInnen“, Gesundheitswegweiser Ehrenamtskoordinator (seit 07/2016) Ahmad Almohamad, BuFDi (seit 07/2016) Henrike Berners, Projektkoordination (bis 06/2016), Projektmitarbeiterin (06-12/2016) Annette Bahner, Projektmitarbeiterin Rucksack KiTa-GS, Arbeit mit MigrantInnen, Krisenintervention (bis 04/2016), 109 10 Wichtige Abkürzungen ANTalive APO-BK Angewandte Naturwissenschaften und Technik live erleben (zdi Düren, Aachen, Euskirchen) Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAN-Portal Belegungs-, Abrechnungs- und Nachweisportal BFE Berufsfelderkundung/en BiBB Bundesinstitut für Berufsbildung BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung BRW Bildungsinstitut der Rheinischen Wirtschaft BZE Berufsbildungszentrum Euskirchen DaZ Deutsch als Zweitsprache EckO Eckdaten-Onlineerfassung ESF Europäischer Sozialfond FAG Facharbeitsgruppe G.I.B Gesellschaft für innovative Beschäftigung HSU Herkunftssprachlicher Unterricht IB Internationaler Bund IFa Inklusionsfacharbeiter IFD Integrationsfachdienst IFK Internationale Förderklassen IKos Inklusionskoordinatoren JiAplus „Jugend in Arbeit plus“ JMD Jugendmigrationsdienst KAoA Kein Abschluss ohne Anschluss KI Kommunales Integrationszentrum KoKo Kommunale Koordinierungsstelle 110 LaKI Landesweite Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren LfM Landesanstalt für Medien LGH Landes-Gewerbeförderungsstelle MAIS Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales MSW Ministerium für Schule und Weiterbildung NEW Nordeifel-Werkstätten PoA Potenzialanalyse QUISS Qualität in sprachheterogenen Schulen RBB Regionales Bildungsbüro SmiLe Sprachbildung mit individuellem Lernerfolg SoR Schule ohne Rassismus STAR Schule trifft Arbeitswelt StuBos Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen SuS Schülerinnen und Schüler TuIV Technikunterstützte Informationsverarbeitung Zdi Zukunft durch Innovation ZVS Zentrale Vergabestelle 111