Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
2,0 MB
Datum
07.03.2017
Erstellt
22.02.17, 11:01
Aktualisiert
22.02.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kommunales Bildungs- und
Integrationszentrum
Jahresbericht 2016
1
Bildung fördern – Zukunft gestalten
Impressum
Kreis Euskirchen/Der Landrat
GBL III/49 Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum
Leitung: Sabine Sistig
Projektleitung Jahresbericht: Bettina Ismar, Regionales Bildungsbüro
Inhaltliche Verantwortung: MitarbeiterInnen im Kommunalen Bildungs- und
Integrationszentrum
2
1 Inhalt
1
NETZWERKEN IM REGIONALEN BILDUNGSNETZWERK .............................................. 7
2
KOOPERATIONSPROJEKTE IM KOBIZ ................................................................................ 7
2.1 Ausbildungs- und Studienbörse Kreis Euskirchen und „Ausbildung to go“................................................ 7
2.2 Informationsveranstaltung „Übergang Schule – Ausbildung oder Studium – Wie geht das?“ ................. 10
2.3 Informationsveranstaltung „Übergang Schule – Ausbildung oder Studium – Wie geht das?“ – für
Dolmetscher im Rahmen der Ausbildungs- und Studienbörse 2016 ....................................................... 10
2.4 Berufsorientierungsparcours Gesundheitsberufe ................................................................................... 11
2.5 Internationale OGS an den Berufskollegs ............................................................................................... 12
2.6 Koordination der Erstellung „einfach für alle. Inklusion im Kreis Euskirchen. Handlungskonzept“ ......... 14
2.7 Sozialplanung ......................................................................................................................................... 16
3
REGIONALES BILDUNGSBÜRO ........................................................................................... 17
3.1 Übergang KiTa – Grundschule – Sek 1 .................................................................................................... 17
3.1.1 „Haus der kleinen Forscher“ ................................................................................................................... 17
3.1.2 Pädagogisches Schulnetzwerk Kreis Euskirchen ..................................................................................... 18
3.1.3 AK KiTa – Grundschule ............................................................................................................................ 18
3.1.4 Qualitätsoffensive Offene Ganztagsschule ............................................................................................. 19
3.1.5 Englisch als Kontinuum im Übergang Grundschule – Sek 1 .................................................................... 20
3.1.6 Lehrersprechtag ...................................................................................................................................... 21
3.2 Übergang Schule – Beruf – Studium ....................................................................................................... 22
3.2.1 „komm auf Tour – meine Stärken, meine Zukunft“ ................................................................................ 22
3.2.2 „Lernen im Doppelpack“ – Informationsveranstaltung zum dualen Studium für SchülerInnen der
gymnasialen Oberstufe ........................................................................................................................... 25
3.2.3 ANTalive – zdi .......................................................................................................................................... 27
3.2.4 Wettbewerb ANTalive im KoBIZ – Imagefilm .......................................................................................... 28
3.2.5 Berufswahl-SIEGEL .................................................................................................................................. 29
3.3 Bildungsprojekte .................................................................................................................................... 30
3.3.1 Pädagogische Landkarte – außerschulische Lernorte ............................................................................. 30
3.3.2 Medienprävention: Lokale Fachtagungen „Medienkompetenz im Netzwerk vor Ort“ .......................... 30
3.3.3 Medienscout NRW .................................................................................................................................. 32
3.4 Partizipation .......................................................................................................................................... 33
3.4.1 Konferenz der Schulpflegschaftsvorsitzenden ........................................................................................ 33
3.4.2 AK Elterndelegierte ................................................................................................................................. 34
3.4.3 Schülerpartizipation ................................................................................................................................ 35
3.5 Kooperationen ....................................................................................................................................... 37
3
3.5.1
3.5.2
3.5.3
3.5.4
Netzwerken im Regionalen Bildungsnetzwerk Kreis Euskirchen ............................................................ 37
Kooperation mit Regionalen Bildungsbüros ........................................................................................... 38
Kooperation mit dem Kompetenzteam NRW ......................................................................................... 39
Bildungsportal ......................................................................................................................................... 39
3.6 BMBF-Projekt: „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ ................... 40
3.6.1 Einrichtung einer aus Bundesmitteln geförderten Stelle für die „Kommunale Koordinierung der
Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ im KoBIZ ............................................................................... 40
3.6.2 Auf- und Ausbau kommunaler Koordinierungsstrukturen anhand Identifizierung und unter Einbindung
relevanter Bildungsakteure ..................................................................................................................... 41
3.6.3 Identifizierung von Bildungsangeboten für Neuzugewanderte .............................................................. 43
3.6.4 Beratung der politischen Gremien, der Kommunen und Arbeits- und Bildungsakteure und
Impulssetzung neuer Angebote .............................................................................................................. 44
4
KOMMUNALE KOORDINIERUNGSSTELLE ...................................................................... 47
4.1 Potenzialanalyse Schuljahr 2016/17 ....................................................................................................... 47
4.1.1 Potenzialanalyse – Zentrale Ausschreibung ............................................................................................ 47
4.1.2 Potenzialanalyse – Durchführung ........................................................................................................... 48
4.1.3 Landesweite Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren (LaKI) Unterarbeitskreis
„migrationssensible Potenzialanalyse“ ................................................................................................... 50
4.2 Portale und Austauschforen................................................................................................................... 51
4.2.1 BAN-Portal .............................................................................................................................................. 51
4.2.2 qualiboXX/ überaus ................................................................................................................................. 52
4.2.3 Regionaltreffen Rheinland der Kommunalen Koordinierungsstellen ..................................................... 53
4.2.4 Landesweite Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren (LaKI) Arbeitskreis Übergang
Schule – Beruf ......................................................................................................................................... 54
4.3 Facharbeitsgruppen ............................................................................................................................... 55
4.3.1 Facharbeitsgruppe 1 „Berufs- und Studienorientierung“ ....................................................................... 55
4.3.2 Facharbeitsgruppe 2 „Übergangsangebote“........................................................................................... 56
4.3.3 Facharbeitsgruppe 3 „Duale Ausbildung“ ............................................................................................... 57
4.4 Unterstützende und begleitende Projekte und Maßnahmen im Übergang Schule – Beruf ..................... 58
4.4.1 Standardelement SBO 6.3 Praxiskurse im Schuljahr 2015/16 ................................................................ 58
4.4.2 Standardelement SBO 7.3 Koordinierte Übergangsgestaltung mit Anschlussvereinbarung .................. 60
4.4.3 Standardelement SBO 6.1 Berufsfelder erkunden .................................................................................. 61
4.4.4 Berufsfelderkundungstage in der Kreisverwaltung................................................................................. 62
4.4.5 Berufsfelderkundungen an den Berufskollegs ........................................................................................ 63
4.4.6 Standardelement SBO 6.1 Berufsfelder erkunden – Online-Portal......................................................... 64
4.4.7 Produktionsschule.NRW ......................................................................................................................... 66
4.5 Kooperationen ....................................................................................................................................... 67
4.5.1 Regionaler Ausbildungskonsens Kammerbezirk Aachen ........................................................................ 67
4.5.2 Arbeitskreis Ausbildungsvorbereitungsklassen....................................................................................... 68
4.5.3 KAoA im Gemeinsamen Lernen .............................................................................................................. 69
4.5.4 Zusammenarbeit der Schulaufsicht und der Kommunalen Koordinierungsstelle als
UmsetzungspartnerInnen vor Ort ........................................................................................................... 70
4.5.5 Kooperation mit der Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen ....................................................... 71
4.5.6 Kooperation mit dem Jugendamt des Kreises Euskirchen ...................................................................... 71
4.5.7 „Schüler Online“ ...................................................................................................................................... 72
4.5.8 Treffen der Bezirksregierung Köln und der Kommunalen Koordinierungsstellen .................................. 74
4
4.5.9 Abstimmung über die Einrichtung von neuen Bildungsgängen nach Berufskollegs- Anrechnungs- und
Zulassungsverordnung (BKAZVO) ............................................................................................................ 75
5
KOMMUNALES INTEGRATIONSZENTRUM ..................................................................... 77
5.1 Interkulturelle Öffnung .......................................................................................................................... 77
5.1.1 Wegweiser für MigrantInnen .................................................................................................................. 77
5.1.2 InteGreat App.......................................................................................................................................... 78
5.1.3 Übersetzungshilfepool ............................................................................................................................ 78
5.1.4 Grundlagen interkultureller Kompetenz für MitarbeiterInnen und Führungskräfte der Kreisverwaltung
Euskirchen ............................................................................................................................................... 79
5.1.5 Informationen zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt .................................................. 80
5.1.6 Unterstützung der Runden Tische in den Kommunen und Kirchengemeinden ..................................... 80
5.1.7 Arbeitskreis der Ehrenamts- und IntegrationskoordinatorInnen der Kommunen und ..............................
Kirchengemeinden ................................................................................................................................. 81
5.1.8 Unterstützung von freiwillig engagierten BürgerInnen rund um die Flüchtlingsarbeit .......................... 82
5.1.9 Basiswissen Flüchtlingsarbeit in Kooperation mit der Integrationsagentur des DRK ............................. 83
5.1.10 Info-Reihen „Engagiert für Flüchtlinge“ und „Ehrenamt stärken“ ....................................................... 84
5.1.11 Förderprogramm KOMM-AN NRW ...................................................................................................... 85
5.1.12 Interkulturelle Woche .......................................................................................................................... 87
5.2 Bildung ................................................................................................................................................... 89
5.2.1 Rucksack Grundschule ............................................................................................................................ 89
5.2.2 „Wie funktioniert Grundschule?“ – Informationsveranstaltung für Eltern mit Migrationshintergrund. 91
5.2.3 SmiLe – Sprachbildung mit individuellem Spracherfolg .......................................................................... 92
5.2.4 Seiteneinstiegsberatung ......................................................................................................................... 93
5
5.3 Angebote für Schulen ............................................................................................................................. 94
5.3.1 Impulse und Unterstützung: Unterricht für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche ....................... 94
5.3.2 Fachberatungsstelle für Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU).......................................................... 95
5.3.3 Planung und Durchführung der Treffen von Lehrkräften im Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) . 95
5.3.4 Spirit of Fair-Halten – Erlebnispädagogisches Integrationsprojekt ......................................................... 96
5.4 Ausbildung und Beruf............................................................................................................................. 97
5.4.1 Projektgruppe Integration junger Flüchtlinge ......................................................................................... 97
5.5 Sprache .................................................................................................................................................. 98
5.5.1 „Sprachstark – Qualität in sprachheterogenen Schulen – QUISS“ .......................................................... 98
5.6 Kultur, Sport und Freizeit ....................................................................................................................... 99
5.6.1 Interkultureller Garten Zülpich ............................................................................................................... 99
5.6.2 Rollende Spielkiste ................................................................................................................................ 100
5.7 Netzwerk „Vielfalt und Integration“ ..................................................................................................... 101
6
AUSBLICK DES KOBIZ AUF 2017 .....................................................................................104
7
KOOPERATIONSPARTNERINNEN IM REGIONALEN BILDUNGSNETZWERK .....105
8
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT ...............................................................................................107
8.1 Veröffentlichung der laufenden Projekte, Initiativen und Maßnahmen der KooperationspartnerInnen
des KoBIZ ............................................................................................................................................. 107
8.2 Veröffentlichungen des Regionalen Bildungsbüros .............................................................................. 107
8.2.1 KooperationspartnerInnen „komm auf Tour 2016“.............................................................................. 107
8.2.2 Redaktionelle Arbeit ............................................................................................................................. 107
8.3 Veröffentlichungen der Kommunalen Koordinierungsstelle ................................................................. 107
8.3.1 Elternfahrplan Übergang Schule – Beruf – Studium ............................................................................. 107
8.3.2 Handreichungen Übergangsangebote .................................................................................................. 107
8.3.3 Schaubild „Angebotsübersicht Berufs- und Studienorientierung im Kreis Euskirchen ......................... 107
8.3.4 Schaubild „Wohin nach der Schule im Kreis Euskirchen“ ..................................................................... 108
8.4 Veröffentlichungen des Kommunalen Integrationszentrums ............................................................... 108
8.4.1 Wegweiser für MigrantInnen in mehreren Sprachen ........................................................................... 108
8.4.2 Angebote zur Deutschförderung für Flüchtlinge .................................................................................. 108
8.4.3 Integrationsbericht ............................................................................................................................... 108
9 TEAM KOMMUNALES BILDUNGS- UND INTEGRATIONSZENTRUM (KOBIZ) ........109
10 WICHTIGE ABKÜRZUNGEN .................................................................................................110
6
1 Netzwerken im Regionalen Bildungsnetzwerk
Das Kommunale Bildungs- und Integrationszentrum (KoBIZ) ist seit dem 01. Mai 2016
Abteilung im neuen Geschäftsbereich III „Jugend und Integration“ innerhalb der
Kreisverwaltung.
Das KoBIZ im Regionalen Bildungsnetzwerk versteht seine Hauptaufgabe in der Vernetzung
aller im Bildungsbereich verantwortlichen Akteure, wobei unter dem Begriff Bildung nicht nur
die vorschulische und schulische Bildung, sondern auch die Aspekte frühkindliches Lernen,
Lebensplanung, Gesundheit, Ausbildung und Beruf sowie lebenslanges Lernen verstanden
werden.
Durch Bündelung der Handlungsfelder Regionales Bildungsbüro, Kommunales
Integrationszentrum und Kommunale Koordinierungsstelle im KoBIZ ist die Aufgabe der
Vernetzung sehr komplex. Das KoBIZ versteht sich als internes Netzwerk, welches
Ressourcen und Kompetenzen der MitarbeiterInnen bündelt, um mit den unterschiedlichen
KooperationspartnerInnen und Institutionen ergebnis- und lösungsorientiert zu agieren.
Im Weiteren hat das KoBIZ die Aufgabe der operativen Geschäftsführung sowie der
Organisation und Moderation von Abstimmungsprozessen zwischen maßgeblichen Gremien
sowie Begleitung der Facharbeitsgruppen auf der Arbeitsebene.
Die Entwicklung des Flüchtlingszuzuges in den Kreis Euskirchen im Jahr 2015 und die damit
verbundenen zahlreichen Aktivitäten sowohl in Bildungseinrichtungen als auch im
Ehrenamtsbereich zeigen, dass bedarfs- und kompetenzorientierte
Angebote für
Neuzugewanderte identifiziert und transparent gemacht werden müssen.
Um die immer komplexer werdenden Aufgaben des KoBIZ zu meistern, erhält die Abteilung
zum 01. Juli 2016 Unterstützung durch einen Mitarbeiter im Bundesfreiwilligendienst und
einen Koordinator Ehrenamt, zum 15. August 2016 durch eine Mitarbeiterin im Freiwilligen
Sozialen Jahr Politik und zum 01. September 2016 durch eine Koordinatorin
Bildungsangebote für Neugewanderte.
Die im Folgenden dargestellten Projekte werden nach den Handlungsfeldern sortiert in
einheitlicher Form (Bestandsaufnahme, Ziele, Planung und Umsetzung, Ergebnis und
Ausblick) aufgeführt.
2 Kooperationsprojekte im KoBIZ
2.1 Ausbildungs- und Studienbörse Kreis Euskirchen und „Ausbildung to go“
1. Bestandsaufnahme
2016 führt die Agentur für Arbeit zum siebten Mal in Kooperation mit dem
Berufsbildungszentrum, dem Stadtmarketingverein z.eu.s, der Stadt Euskirchen, dem
Regionalen Bildungsbüro und dem Schulrat des Kreises Euskirchen die Ausbildungs- und
Studienbörse durch. Im Rahmen der Entwicklung des Regionalen Bildungsnetzwerkes
übernimmt das Regionale Bildungsbüro seit 2010 folgende Aufgaben: Informationstransfer
an die Schulen bzgl. Veranstaltungstermin, Organisation der Besuchszeiten, Vor- und
Nachbereitung des Börsenbesuches, Protokoll der Organisationssitzungen sowie Layoutund Korrekturarbeiten des Schriftverkehrs.
7
Zudem führt die Agentur für Arbeit in Kooperation mit dem Jobcenter EU-aktiv seit 2013 zu
Beginn eines Kalenderjahres die Veranstaltung „Ausbildung to go“ in den Räumen der
Kreisverwaltung durch. Zielgruppe sind hier vor allem an Ausbildung interessierte
SchülerInnen des Jahrgangs 10 der Sek I - Schulen sowie SchülerInnen in den Klassen für
Ausbildungsvorbereitung der Berufskollegs im Kreis Euskirchen, die zu Jahresbeginn noch
nicht über einen Ausbildungsvertrag verfügen.
2. Ziele
Ausbildungs- und Studienbörse
a) 100 Aussteller aus den Bereichen Handel, Handwerk, Industrie, Dienstleistung sowie
Vertretungen der Hochschulen aus der näheren Umgebung und der Agentur für Arbeit
Euskirchen präsentieren ihr Ausbildungs- und Studienangebot.
b) Die SchülerInnen der Sek I - Schulen besuchen die Ausbildungs- und Studienbörse.
c) Die Oberstufen der Gymnasien und der Gesamtschule werden gesondert angesprochen,
um eine höchstmögliche Zahl an Besuchern aus diesen Systemen zu erreichen.
d) Es findet eine Vor- und eine Nachbesprechung mit den Ausstellern zur Qualitätssicherung
und Evaluation statt.
e) Neuzugewanderte SchülerInnen erhalten Unterstützung in Form einer Begleitung durch
ÜbersetzungshelferInnen, koordiniert durch das Kommunale Integrationszentrum.
f) Die Kommunale Koordinierungsstelle informiert im Übergang Schule – Beruf an einem
eigenen Stand.
8
Impressionen Ausbildungsbörse 2016, © D. Berens
1. Dolmetscherservice, © B. Ismar
Kooperation mit der Kommunalen Koordinierungsstelle:
„Ausbildung to go“
a) Die Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen erhalten Informationen über die
Veranstaltung.
b) Die Schulen werden über das konkrete Ausbildungsangebot schriftlich durch das
Regionale Bildungsbüro informiert.
c) Das Regionale Bildungsbüro veröffentlicht alle Informationen auf der Homepage des
Kreises Euskirchen und im KoBIZ-Newsletter.
3. Planung und Umsetzung
Die Veranstaltung „Ausbildung to go“ wird von der Agentur für Arbeit geplant, organisiert und
durchgeführt. Das Regionale Bildungsbüro wird über alle Schritte informiert, ist aber nicht in
die konkrete Planung einbezogen, sodass hier die Darstellung der Maßnahmenplanung
entfällt.
Planung und Organisation der Ausbildungs- und Studienbörse
September 2015:
Festlegung des Durchführungstermins und erstes
Organisationstreffen
Ab Oktober 2015:
Akquise der Aussteller
Finanzierung:
Ausstellerverzeichnis: Finanzierung durch die Anzeigeakquise
der Unternehmen. Diese Aufgabe übernimmt der Weiss-Verlag
in Kooperation mit dem Förderverein des BZE.
Personelle Ressourcen:
September 2015 bis September 2016: Teilnahme der Landesbediensteten Regionales
Bildungsbüro/KoBIZ an allen Organisationssitzungen; Lektorat, Informationstransfer in alle
Schulen
Umsetzung
16.02.2016:
17.09.2016:
„Ausbildung to go“
Ausbildungs- und Studienbörse
4. Ergebnisse und Ausblick
„Ausbildung to go“
a) Die Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen erhalten im Dezember 2015 Informationen
zur Veranstaltung.
b) Die Kommunale Koordinierungsstelle wird eine Woche vor der Veranstaltung durch die
Agentur für Arbeit über das konkrete Ausbildungsangebot informiert. Die Liste wird
anschließend sofort an die Schulen weitergeleitet.
c) Die Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen nutzen das Angebot im Rahmen der
Gespräche bzgl. Anschlussvereinbarung mit den SchülerInnen aufgrund der späten
Informationen nicht.
d) Die Veranstaltung wird am 08.02.2017 erneut in der Kreisverwaltung durchgeführt.
Ausbildungs- und Studienbörse 2016
a) 100 Aussteller aus den Bereichen Handel, Handwerk, Industrie, Dienstleistung sowie
Vertretungen der Hochschulen aus der näheren Umgebung und der Agentur für Arbeit
Brühl präsentieren ihr Ausbildungs- und Studienangebot in über 100 Berufsfeldern.
b) Die SchülerInnen aller Schulformen der Sek I und II besuchen – teilweise begleitet durch
ihre Eltern - die Ausbildungs- und Studienbörse. Insgesamt nehmen ca. 3000 Menschen
das Informationsangebot wahr.
c) Es findet eine Vor- und eine Nachbesprechung mit den Ausstellern zur Qualitätssicherung
und Evaluation statt.
d) Neuzugewanderte SchülerInnen sowie an dem Ausbildungs- und Arbeitsangebot im Kreis
Euskirchen interessierte, junge, neuzugewanderte Erwachsene erhalten Unterstützung in
Form einer Begleitung durch ÜbersetzungshelferInnen, koordiniert durch das Kommunale
Integrationszentrum. Diese Unterstützung wird in den Sprachen Albanisch, Serbisch,
9
Englisch, Arabisch, Farsi, Urdu, Paschtu angeboten und während der gesamten Dauer
der Veranstaltung intensiv genutzt.
e) Die Kommunale Koordinierungsstelle informiert im Übergang Schule – Beruf an einem
eigenen Stand.
f) Die Veranstaltung wird erneut am 15.09.2018 durchgeführt, die Planung beginnt im
September 2016.
2.2 Informationsveranstaltung „Übergang Schule – Ausbildung oder Studium –
Wie geht das?“
1. Bestandsaufnahme
Über 300 Ausbildungsberufe und mehr als 900 verschiedene Studiengangkombinationen
erschweren es den heutigen Jugendlichen immer mehr, eine für sie passende Entscheidung
auf dem Weg in das Berufsleben zu treffen.
In Kooperation mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit, der Kreishandwerkerschaft
Rureifel, der Kommunalen Koordinierungsstelle und dem Regionalen Bildungsbüro entsteht
ein Informations- und Veranstaltungsangebot für interessierte BürgerInnen.
2. Ziele
a) Orientierung für interessierte BürgerInnen im sog. „Angebotsdschungel“
b) Kompetenzerweiterung für BürgerInnen, die Jugendliche im Übergang unterstützen
c) Austausch mit Experten
3. Planung und Umsetzung
März 2016
Veranstaltungsdurchführung am 15.03.2016, 18:30 Uhr im Rahmen des
VHS-Programms
4. Ergebnisse und Ausblick
Die Veranstaltung für interessierte BürgerInnen im Rahmen des VHS Programms in
Kooperation des Regionalen Bildungsbüros und der Kommunalen Koordinierungsstelle mit
der Kreishandwerkerschaft Rureifel und der Agentur für Arbeit wird von 15 Eltern,
SchülerInnen und EhrenamtlerInnen besucht.
2.3 Informationsveranstaltung „Übergang Schule – Ausbildung oder Studium –
Wie geht das?“ – für Dolmetscher im Rahmen der Ausbildungs- und
Studienbörse 2016
1. Bestandsaufnahme
Über 100 Aussteller werden an der Ausbildungs- und Studienbörse Berufe und
Studienmöglichkeiten vorstellen. Aufgrund der hohen Anzahl an neuzugewanderten
SchülerInnen und ihrer nicht vorhandenen Kenntnisse über die Möglichkeiten der
Ausbildungsformen in Deutschland werden diese SchülerInnen explizit zur Börse eingeladen.
Um ihnen den Zugang zu Informationen zu erleichtern, werden DolmetscherInnen1
eingesetzt.
1
Hierbei handelt es sich um MigrantInnen, die mehrsprachig sind und ihren Übersetzungsdienst für das KoBIZ ehrenamtlich
gegen eine Aufwandsentschädigung anbieten.
10
2. Ziele
a) Informationszuwachs für DolmetscherInnen zu Berufsorientierungsmaßnahmen,
Ausbildungsmöglichkeiten, Angeboten der Ausbildungs- und Studienbörse 2016
b) Einsatz der DolmetscherInnen am 17.09.2016 für interessierte Schülergruppen
3. Planung und Umsetzung
Oktober 2015:
Planung im Rahmen der Organisation der Börse
Juli 2016:
Planungsgespräch im KoBIZ, Akquise der DolmetscherInnen
August 2016:
Workshop für DolmetscherInnen
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die DolmetscherInnen erhalten einen detaillierten Überblick über Angebote der
Ausbildungs- und Studienbörse 2016 anhand des Ausstellerverzeichnisses und erweitern
somit ihre Kenntnisse über die Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten im Kreis
Euskirchen.
b) Sechs DolmetscherInnen in den Sprachen Albanisch, Serbisch, Englisch, Türkisch, Farsi,
Urdu und Paschtu stehen am 17.09.2016 für interessierte Schülergruppen und weitere
BesucherInnen mit Zuwanderungshintergrund während der gesamten Dauer von 9:00 bis
14:00 Uhr zur Verfügung.
2.4 Berufsorientierungsparcours Gesundheitsberufe
1. Bestandsaufnahme
Die Pflegeberufe leiden unter dem Negativimage einer hohen Arbeitsbelastung, die in
Verbindung mit einer geringen Vergütung steht. Zusätzlich verschärfen sinkende
Schulabgängerzahlen
zunehmend
den
Wettbewerb
um
qualifizierte
und
verantwortungsbewusste Auszubildende. Der Jour fixe Competentia, Wirtschaftsförderung,
Agentur für Arbeit Brühl, Jobcenter EU-aktiv und das Regionale Bildungsbüro Kreis
Euskirchen hat im Sommer 2015 beschlossen, das Format des Berufsparcours Gesundheit
im Kreis Euskirchen umzusetzen. Die Kommunale Koordinierungsstelle hat die Organisation
der Teilnahme der Schulen übernommen.
2. Ziele
a) Interessierte SchülerInnen des Jahrgangs 9 aller Schulformen lernen Gesundheits- und
Pflegeberufe in einem praktischen Segment kennen.
b) Der Berufsparcours enthält Praxisstationen, an denen einzelne Tätigkeitsbereiche, wie
z.B. Verbände-Anlegen, spielerisch ausprobiert werden können.
c) Information in Form von Workshops zu pflegerischen, medizinischen und handwerklichen
Berufen der Gesundheitsbranche
d) Teilnahme am Bewerbungstraining
e) Beratungsgespräche mit der Berufsberatung und dem Arbeitgeberservice der Agentur für
Arbeit während der Veranstaltung
3. Planung und Umsetzung
Ab Winter 2015:
vier Planungssitzungen mit o.g. PartnerInnen
Frühjahr 2016:
Einladungsschreiben
an
Schulen
durch
Koordinierungsstelle
Kommunale
11
Einladungsschreiben mit Workshop-Anmeldung an Schulen
Auswertung der Schulanmeldungen und Einteilung der Schulen
Die Akquise der Ausstellungsräume, Aussteller, Workshop-Planung etc. erfolgt durch die
Wirtschaftsförderung in Kooperation mit Competentia und der Agentur für Arbeit.
4. Ergebnisse und Ausblick
Die Veranstaltung findet am 08. Juni 2016 statt.
17 Schulen mit 405 SchülerInnen haben teilgenommen. Von 17 teilgenommenen Schulen
geben fünf Schulen den Evaluationsbogen bei der Kommunalen Koordinierungsstelle ab,
d.h. 30% der teilgenommenen SchülerInnen (123) reichen den Evaluationsbogen ausgefüllt
ein. Von den 123 SchülerInnen besuchen 65% den Jahrgang 8 und 35% Jahrgang 9. Über
80% der SchülerInnen haben länger als zwei Stunden an der Gesundheitsberufemesse
teilgenommen. Es gibt eine hohe positive Resonanz bzgl. der Gesundheitsberufemesse,
denn 95 % der SchülerInnen geben an, dass ihnen die Veranstaltung gefallen hat. 60% der
SchülerInnen haben angegeben, dass sie in der Schule „eher nicht“ gut auf die
Veranstaltung vorbereitet wurden. Nach Einschätzung von 77% der SchülerInnen haben sie
einen guten Einblick in das Berufsfeld erhalten. Ein Großteil der SchülerInnen (80%) gibt an,
dass er viele Informationen von den Ausstellern erhalten hat. Besonders positiv bewerten die
SchülerInnen mit 94,3%, dass sie an der Gesundheitsberufemesse aktiv teilnehmen. Bei den
meisten SchülerInnen, 90%, diente die Gesundheitsberufemesse als Berufsfelderkundung.
Mehr als die Hälfe der SchülerInnen geben als Motivation ihr Interesse am Berufsfeld an.
2.5 Internationale OGS an den Berufskollegs
1. Bestandsaufnahme
Das Kommunale Integrationszentrum (im Weiteren KI) entwickelt mit der Kommunalen
Koordinierungsstelle (im Weiteren KoKo) die Idee, sowohl am Thomas-Eßer-Berufskolleg
Euskirchen als auch am Berufskolleg Eifel Kall Internationale Offene Ganztagsschulen IOGS im Rahmen von KOMM-AN NRW zu installieren.
Das Projekt zielt auf eine individuelle Unterstützung für eine berufliche Erstorientierung sowie
bestenfalls den Start in eine Berufsausbildung bei kontinuierlicher Begleitung und Betreuung
an einem Ort – auch nach dem Unterricht – ab.
Neben dem Unterricht in der Schule gibt es für die genannten SchülerInnen wie in einer OGS
außerschulische Lern- und Freizeitangebote mit dem Schwerpunkt „Berufliche
Erstorientierung“. Sie ergänzen den Unterricht, der vormittags in den Internationalen
Förderklassen (IFK) stattfindet. Hier erlernen die Neuankömmlinge zusätzlich zum
Schulunterricht die deutsche Sprache, erhalten in Form von AGs erste Einblicke in Themen
rund um Berufsorientierung und beruflichen Alltag, um danach das Berufskolleg mit
bestmöglicher Förderung zu verlassen und ins Berufsleben einzusteigen.
Die jungen Flüchtlinge und Zuwandernden werden durch die I-OGS während ihrer
Beschulung an den Berufskollegs zusätzlich individuell beraten und betreut. Schließlich
müssen sie neben der Schullaufbahn weitere Herausforderungen bewältigen: Sie müssen
Erlebtes verarbeiten und zugleich einen Neustart wagen in einem Land, dessen Sprache sie
nicht verstehen, in dem sie vielleicht nicht einmal die Straßenschilder lesen können und
niemanden außer ihren Gastfamilien oder Mitbewohnern in den Unterkünften kennen. Oft
12
müssen sie um ihren Bleibestatus bangen. Vielen SchülerInnen fehlen Zeugnisse, um sich
ihren Kenntnissen entsprechend einstufen zu lassen.
Das Landesprogramm „KOMM-AN NRW“ hat zum Ziel, „eine den örtlichen Bedarfen in der
Flüchtlingshilfe Rechnung tragende, weitestgehend flexible Handhabung durch die
Zuwendungsempfänger zu ermöglichen“ (siehe Ausschreibungstext).
Im Rahmen von KOMM-AN sollen die Koordinierung der unterschiedlichen Aktivitäten vor Ort
zum gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt und zur gesellschaftlichen Teilhabe von
geflüchteten Menschen sowie die Förderung der Begegnung, Austausch und die
Verständigung von Einheimischen und Flüchtlingen ermöglicht werden.
Für den Kreis Euskirchen soll dies durch das Projekt I-OGS für die Zielgruppe der
SchülerInnen in IFKs und den Ausbildungsvorbereitungsklassen als „AnkommensTreffpunkt“ transferiert werden.
2. Ziele
a) Individuelle Unterstützung für einen schnellen Schulabschluss sowie Start in eine
Berufsausbildung bei kontinuierlicher Begleitung und Betreuung an einem festen und
sicheren Ort auch nach dem Unterricht ist im Kreis Euskirchen für unbegleitete
Flüchtlinge und junge Zuwanderer zwischen 16 und 25 Jahren installiert.
b) Die Angebote der beruflichen Orientierung stehen auch den SchülerInnen der
Ausbildungsvorbereitungsklassen zur Verfügung.
c) Kooperationspartner zur außerschulischen Bildung sind gefunden.
d) Eine Kooperation zwischen KoBIZ und Jugendamt und evtl. weiteren PartnerInnen ist
vereinbart.
e) Jugendliche EhrenamtlerInnen können als PatInnen gewonnen werden.
f) Freizeitangebote werden durchgeführt.
3. Planung und Umsetzung
Februar 2016:
Ideenentwicklung durch das KoBIZ
März 2016:
Erhebung aktueller Daten der SchülerInnen in den IFK am ThomasEßer-Berufskolleg Euskirchen über Seiteneinstiegsberatung des KI
April 2016:
Erstellung eines Erstkonzepts durch das KoBIZ
Vorstellung der Projektskizze bei der Verwaltungsleitung
Konzept des Thomas-Eßer-Berufskollegs zur Verbesserung der
Anschlussperspektiven
für
SchülerInnen
der
Ausbildungsvorbereitungsklassen, u.a. durch Installierung eines
Berufsorientierungsraumes
Mai 2016:
Vorstellung der Projektskizze beim Jugendamt zur Klärung möglicher
Personaleinsätze in der Schulsozialarbeit bzw. Jugendberufshilfe
August 2016:
Vorstellung des Konzepts bei den Berufskollegs und Abstimmung über
mögliche Räumlichkeiten
Oktober 2016:
Vermittlung des Schulprojektes „Spirit of Fair-Halten“ durch das KoBIZ
an die Berufskollegs
November 2016:
Antragstellung des Thomas-Eßer-Berufskollegs auf Fördermittel über
KOMM-AN
Finanzierung
Aus KOMM-AN-Mitteln:
2.000,- € für Renovierung und/oder Ausstattung von Ankommenstreffpunkten
220,- € für Angebote zur Stärkung der Sprachkompetenz und Freizeitgestaltung
13
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Das Thomas-Eßer-Berufskolleg wird im Haushaltsjahr 2016 KOMM-AN-Mittel zur
Einrichtung zweier Berufsorientierungsräume abrufen.
b) Das Berufskolleg Eifel wird in 2016 keine Mittel über KOMM-AN abrufen.
c) Im November 2016 finden Vorstellungsgespräche für die neu zu besetzenden Stellen in
den multiprofessionellen Teams statt. In diesem Rahmen sollen auch die I-OGS am
Thomas-Eßer-Berufskolleg begleitet und Angebote entwickelt werden.
d) Zusätzlich erhält das Thomas-Eßer-Berufskolleg 2 x 220,- € aus KOMM-AN für eine
Theatergruppe und für die Begleitung des Fußballprojektes durch eine Mitarbeiterin des
KreisSportBundes.
e) Vom 05. bis 09. Dezember 2016 findet das Projekt „Spirit of Fair-Halten“ für SchülerInnen
aus vier IFKs und einer Ausbildungsvorbereitungsklasse am Thomas-Eßer-Berufskolleg
statt. (siehe auch 5.3.4)
f) Eine weitere inhaltliche bzw. organisatorische Einbindung des KoBIZ wird Mitte Februar
2017 geklärt.
2.6 Koordination der Erstellung „einfach für alle. Inklusion im Kreis
Euskirchen. Handlungskonzept“
1. Bestandsaufnahme
Inklusion will Teilhabe aller Menschen am Gemeinwesen. Dieses Ziel gilt nicht nur für
Menschen mit Behinderungen, es gilt für alle Menschen, auch für die, die oft weniger
Chancen haben: Menschen, die aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe
oder ihrer sozialen Stellung benachteiligt werden. Der Kreis Euskirchen hat im Jahr 2012
einen Inklusionsprozess auf den Weg gebracht. Der Kreis orientiert sich in seinem
Inklusionsbegriff an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:
Art. 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbietet jegliche Form der
Diskriminierung. Jeder Mensch hat Anspruch auf die in der Menschenrechtscharta
verbürgten Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere ohne Ansehung von Rasse
und ethnischer Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und weltanschaulicher
Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Eigentum oder Geburt. Das
Diskriminierungsverbot des Artikel 2 verpflichtet darüber hinaus auch zum
Minderheitenschutz. Es verpflichtet die Staaten, den in ihm lebenden Minderheiten Schutz zu
gewähren gegen jegliche Form der Diskriminierung.
Dieses Diskriminierungsverbot (Art. 2) ist Grundlage des Inklusionsbegriffs, auf den sich der
Kreis Euskirchen verständigt hat. Damit entscheidet sich der Kreis Euskirchen bewusst für
einen Inklusionsbegriff, der über die UN-Behindertenrechtskonvention hinausgeht.
2. Ziele
a) Die Erstellung eines gesamten Inklusionsplans wird möglichst in 2017 abgeschlossen
sein.
b) Einzelne Handlungsfelder (HF Arbeit, HF Gesundheit, HF Erziehung, HF Bildung) legen
ihre Textentwürfe bis spätestens Herbst 2016 vor.
c) Das Handlungsfeld Pflege legt seine Textentwürfe bis Jahresende 2016 vor.
d) Alle Texte werden in die politische Diskussion gegeben.
e) Die Handlungsfelder 4-6 steigen 2016 in den Erstellungsprozess ein.
14
f) Die einzelnen Handlungsfelder entwickeln, ihrer fachlichen Expertise entsprechend,
Formate zur Einbeziehung Externer in den Erstellungsprozess.
3. Planung und Durchführung
Der Inklusionsprozess des Kreises Euskirchen wird am 22.04.2012 auf Antrag der CDUFraktion im Kreistag beschlossen. Der Startschuss zum Prozess fällt mit der Einrichtung des
Kommunalen Integrationszentrums KI am 01. Februar 2014, das - als eine Säule im
Bildungs- und Integrationszentrums KoBIZ des Kreises - im April 2014 mit der
Prozessplanung der Erstellung eines Inklusionsplans beauftragt wird. Der gesamte
Erstellungsprozess wird durch das KI koordiniert und durch eine Interfraktionelle
Projektgruppe Inklusion (IPI) fachlich und politisch begleitet.
November 2014:
Februar 2015:
18.11.2014 Ausschuss Bildung und Inklusion
03.02.2015: Konstituierende Sitzung der Lenkungsgruppe mit
Benennung der Handlungsfeld (HF)-Kümmernden durch die
Abteilungsleiter des Geschäftsbereichs III
März 2015:
24.03.2015: Erstes Treffen der HF-Kümmernden mit Informierung
durch das KI
März/April 2015:
HF-Kümmernde stellen die Mitglieder ihrer AGs zusammen.
Mai 2015:
Erstes halbjährliches Treffen der IPI zu dem Auftrag aus 2012, „mit
der interfraktionellen Arbeitsgruppe eine erste Vorgehensweise zu
erarbeiten.“
August/ September 2015:
Erste Treffen der HF-AGs; die HF-AGs nehmen ihre Arbeit zur
Erstellung des Inklusionsplans auf.
August 2016:
Schlussbesprechung der vorläufigen Endfassung mit dem
Geschäftsbereichsleiter III, den (HF)-Kümmernden und dem KI
September 2016:
Interfraktionelle Projektgruppe Inklusion - Besprechung/Diskussion der
"vorläufigen Fassung Inklusionsplan";
ab 13.09.2016: Vorstellung des Inklusionsplans in den entsprechenden
Ausschüssen
Im Anschluss geht die vorläufige Fassung in eine Beteiligungsphase gemeinsam mit
externen AkteurInnen.
4. Ergebnisse und Ausblick
Die Handlungsfelder 1. Arbeit, 2. Gesundheit/Pflege, 3. Erziehung/Bildung legen ihre
Textbeiträge zum Inklusionsplan bis Ende des Jahres 2016 vor. Die Handlungsfelder 4.
Wohnen, 5. Barrierefreiheit/Mobilität sowie 6. Freizeit steigen im Herbst 2016 in den
Erstellungsprozess ein und legen Ende Oktober 2016 Zeitpläne zur Erstellung ihrer Beiträge
zum Inklusionsplan vor.
Sofern die Einbeziehung externer Akteure in den Handlungsfeldern noch nicht stattgefunden
hat, erfolgt sie 2017 in von den jeweiligen Handlungsfeldern bevorzugten Formaten.
Die Erstellung soll möglichst 2017 abgeschlossen sein.
15
2.7 Sozialplanung
1. Bestandsaufnahme
Der Sozialbericht umfasst zentrale soziodemographische Indikatoren aus den Bereichen
Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungsentwicklung, Haushaltsstrukturen, Erwerbs- und
Einkommenssituation, Beschäftigung und Arbeitslosigkeit, Soziales, Wohn-, Bildungs- und
Gesundheitssituation.
Die im Bericht benannten Handlungsempfehlungen werden innerhalb der Kreisverwaltung
bewertet und nach entsprechender politischer Beratung umgesetzt. Im KoBIZ wird auch nach
Schnittstellendefinition zum Demografieprozess des Kreises die Pflege und Aktualisierung
des Sozialberichtes koordiniert. Der Bericht wurde 2015 fortgeschrieben (siehe www.kreiseuskirchen.de/kreishaus/downloads/sozbericht2015.pdf).
Ausgewählte Daten sind über den KECK-Atlas (Online-Instrument zur Darstellung
sozialräumlicher Daten in Landkarte, Diagramm und Tabelle) abrufbar.
2. Ziele
a) strukturierter
Sozialplanungsprozess
zur
Bewertung
der
Daten
und
zur
wirkungsorientierten Steuerung von u.a. Jugendhilfe, Sozialhilfe, Altenpflege
b) regelmäßige Austauschtreffen der Fachabteilungen GB III und GB IV
c) Entwicklung eines gemeinsamen Sozialplanungsverständnisses mit Unterstützung der
Fachstelle für sozialraumorientierte Armutsbekämpfung (FSA)
d) Einspeisung von Daten und Nutzung des KECK-Atlas durch die Fachabteilungen,
Einbindung von Abteilung 62 Geoinformation zur Analyse und kleinräumigeren
Darstellung ausgewählter Indikatoren im geografischen Informationssystem im Haus
(GIS).
3. Planung und Durchführung
Februar 2016: Beratung im GB III über den Einstieg in einen Sozialplanungsprozess
Mai 2016:
Schulung der Fachabteilungen zum KECK-Atlas
Juni 2016:
Vorstellung der Unterstützungsmöglichkeit durch die FSA und die Abteilung 62
Geoinformation in der Abteilungsleitungsrunde GB III und GB IV
Oktober 2016: Beratungsgespräch der FSA
Führungskräfteseminar zur Kreisentwicklungsplanung
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Februar 2016: Beschluss im GB III in einen Sozialplanungsprozess einzusteigen
b) Regelmäßige Austauschtreffen finden statt und sollen auch künftig stattfinden.
c) Ein gemeinsames Sozialplanungsverständnis wird voraussichtlich im Rahmen der
Kreisentwicklungsplanung weiter verfolgt.
d) Bisher noch keine Nutzung des KECK-Atlas durch die Fachabteilungen, perspektivisch
geplant ist Einbindung der Abteilung 62 Geoinformation in den Sozialplanungsprozess
sowie die verstärkte Nutzung der GIS-Möglichkeiten im Haus.
e) Ressourceneinsatz in den Fachabteilungen sowie zur abteilungsübergreifenden
Koordinierung ist entscheidender Gelingensfaktor für eine wirkungsorientierte
Sozialplanung und muss daher für 2017 geklärt werden.
16
3 Regionales Bildungsbüro
3.1 Übergang KiTa – Grundschule – Sek 1
3.1.1 „Haus der kleinen Forscher“
1. Bestandsaufnahme
Mit der Initiative „Haus der kleinen Forscher“ unterstützt das Deutsche Rote Kreuz
Kreisverband Euskirchen e.V. in Kooperation mit dem Regionalen Bildungsbüro als
trägerübergreifendes Netzwerk seit 2011 pädagogische Fach- und Lehrkräfte dabei, den
Entdeckergeist von Mädchen und Jungen im Vorschul-2 und Grundschulalter zu fördern und
sie qualifiziert beim Forschen in den Bereichen Naturwissenschaft, Mathematik und Technik
zu begleiten. Das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Euskirchen e.V. koordiniert die
Ausbildung und den Einsatz der TrainerInnen in den Workshops. Das Regionale
Bildungsbüro nimmt unterstützende Aufgaben wahr.
2. Ziele
Durch gezielte Ansprache werden weitere Grundschulen und KiTas für das MINT-Programm
gewonnen.
3. Planung und Umsetzung
Gezielte Ansprache durch Anschreiben der Schulaufsicht Grundschulen/Regionales
Bildungsbüro im Herbst 2016
17
4. Ergebnisse und Ausblick
Workshopliste 2016
Termin
Thema
Zielgruppe
Teilnehmer
27.01.2016
Workshop 2: Forschen mit Luft
Kita, Hort, Grundschule
2
29.02.2016
Workshop 1: Forschen mit
Wasser
Kita, Hort, Grundschule
10
12.04.2016
Forschen mit Sprudelgas
Kita, Hort, Grundschule
15
20.04.2016
Forschen zu Strom und Energie Kita, Hort, Grundschule
7
20.09.2016
Technik: Kräfte und Wirkungen
Kita, Hort, Grundschule
14
28.09.2016
Workshop 1: Forschen mit
Wasser
Kita, Hort, Grundschule
7
10.11.2016
Forschen zu Licht, Farben,
Sehen -Optik entdecken
Kita, Hort, Grundschule
21
14.12.2016
Wasser in Natur und Technik
Kita, Hort, Grundschule
12
88
2
Diese Zielgruppe umfasst drei- bis sechsjährige Kinder in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderläden und
Vorschuleinrichtungen. Im Folgenden wird von KiTas gesprochen.
3.1.2 Pädagogisches Schulnetzwerk Kreis Euskirchen
1. Bestandsaufnahme
2012 gründen Schulen im sogenannten Südkreis unter der Leitung des damaligen
Schulleiters des Berufskollegs Eifel in Kall das pädagogische Schulnetzwerk Südkreis. Dem
Beispiel folgend initiiert im Herbst 2012 der Schulleiter des Thomas-Eßer-Berufskollegs in
Euskirchen die Gründung eines Pädagogischen Schulnetzwerkes für den sogenannten
Nordkreis. Das Netzwerk des Nordkreises tagt zweimal pro Schuljahr. Motivation für die
Gründungen sind im Südkreis verbesserte Beratungen für alle Schulübergänge, im Nordkreis
Änderungen in der Schullandschaft, besonders im Bereich Förderschulen. Schwerpunkt ist
hier der Austausch der Schulen untereinander. In 2015 kommt es zu einer sog. „Delle“ in der
Kooperation, begründet durch Schulauflösungen sowie Wechsel der Schulleitungen. Beide
Schulnetzwerke sollen nun auf Wunsch der Schulleiter durch das Regionale Bildungsbüro zu
einem Netzwerk zusammengeführt werden.
2. Ziele:
a) Verbesserung des Übergangs Sek I – Sek II in KAoA durch Transparenzschaffung der
Übergangsangebote der BKs in KAoA
b) Verbesserung des Übergangs an die Berufskollegs durch Weitergabe von
Bildungsbiographien – besonders die der FörderschülerInnen
c) Verbesserung des Übergangs durch die Weitergabe des Berufswahl-Passes NRW
3. Planung und Umsetzung
September 2016:
Austausch und Planungsgespräch mit den Schulleitungen der
Berufskollegs
Herbst 2016:
Planung einer Tagung beider Schulnetzwerke im Forum
Vogelsang
4. Ergebnis und Ausblick
Aufgrund zu geringer Anmeldezahlen wird die für den 02.11.2016 geplante Veranstaltung
abgesagt.
3.1.3 AK KiTa – Grundschule
1. Bestandsaufnahme
Mitglieder des AK KiTa-Grundschule sind Leitungen der KiTas aus dem Kreis Euskirchen,
die FachberaterInnen der KiTas unter Trägerschaft der AWO Rhein-Erft/Euskirchen, des
DRK Kreisverbands Euskirchen und der Stadt Euskirchen, LehrerInnen der Grundschulen
aus dem Kreis, die untere Schulaufsicht Grundschulen, VertreterInnen des Jugendamtes,
des Gesundheitsamtes, des LVR Köln, des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung
Vettweiß sowie die Lehrgangsleitung für Erzieherausbildung Berufskolleg Füssenich.
2. Ziele
a) Erarbeitung einer Handlungsempfehlung/eines Konzeptes für die Kooperation zwischen
KiTa – Grundschule unter dem Aspekt der Regionalität; Input: Best Practice
Stephanusschule Zülpich, Stichwort DEIF-Heft.
b) Konkrete Tandems pro Region werden eingeladen.
a) Das Sitzungsformat wird geändert: Plenum mit Inputvortrag; Arbeit in regionalen Gruppen;
Plenum zur Ergebnissicherung.
18
3. Planung und Umsetzung
Umsetzung
12.09.2016:
AK-Sitzung
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Frau König wird das Thema der Kooperation KiTa-Grundschule als Verbindlichkeit in der
Schulleiterdienstbesprechung platzieren.
b) Zwei Grundschulleitungen und zwei KollegInnen aus Förderschulen nehmen an der
Sitzung teil.
c) Der AK KiTa-Grundschule wird weiter in der bekannten Form arbeiten.
d) Die nächste AK-Sitzung sollte im Frühjahr 2017 stattfinden.
e) Das KoBIZ wird sich mit einer möglichen Arbeitsform in Richtung Erstellung einer
Kooperationsvereinbarung KiTa-Grundschule beschäftigen.
3.1.4 Qualitätsoffensive Offene Ganztagsschule
1. Bestandsaufnahme
Die Grundschulen im Kreis Euskirchen arbeiten mit unterschiedlichen Trägern der Offenen
Ganztagsschule (OGS) zusammen: Schülergarten e.V., Verein Betreute Schulen,
Katholische Jugendagentur und Elterninitiativen. Zur Qualitätsentwicklung entwickelt das
Regionale Bildungsbüro ein Netzwerkangebot, welches im Stadtgebiet Euskirchen als Pilot
erprobt wird.
2. Ziele
a) Die
RegionalgruppensprecherInnen
der
Grundschulen
werden
über
die
Unterstützungsmöglichkeiten bei der Qualitätsentwicklung OGS durch das Regionale
Bildungsbüro informiert.
b) Eine Auftaktveranstaltung wird mit der Regionalgruppe Euskirchen umgesetzt.
c) In der Auftaktveranstaltung bilden sich den Trägern der OGS entsprechend
Arbeitsgruppen, die sich über pädagogische Konzepte austauschen.
d) Zur Unterstützung der Fachlichkeit wird ein Inputvortrag zum Thema „Kommunikation auf
Augenhöhe“ organisiert.
e) Es wird ein regelmäßiges Konferenzformat entwickelt.
3. Planung und Umsetzung
Februar 2016:
Sitzung der RegionalgruppensprecherInnen
Juni 2016:
1. Planungsgespräch Regionalgruppe Euskirchen
August 2016:
2. Planungsgespräch RegionalgruppensprecherIn
Euskirchen
1. Dezember 2016: Auftaktveranstaltung
OGS-Grundschulen
Regionalgruppe
Euskirchen
4. Ergebnisse und Ausblick
a) An der Auftaktveranstaltung für die Regionalgruppe Euskirchen nehmen 21 Personen
teil, davon 10 LeiterInnen der OGS.
b) Zur Unterstützung der Fachlichkeit hält Herr Döhler, Bildungswerk Städteregion
Aachen, einen Inputvortrag zum Thema „Kommunikation auf Augenhöhe“.
c) Es wird vereinbart, dass die Gruppe sich einmal im Jahr zu einem Fachaustausch
trifft.
19
d) Eine Absprache mit den anderen Regionalgruppen im Kreis Euskirchen bzgl. des
Transfers
des
Tagungsformates
erfolgt
im
Frühjahr
2017
mit
der
Schulaufsichtsbeamtin.
Auswertung Feedback
Auswertung Feedback Fachtagung Qualitätsoffensive Ganztag, Regionalgruppe Grundschulen Euskirchen
01.12.2016, Sitzungssaal 1, Kreisverwaltung Euskirchen, 9:30 bis 12:30 Uhr
1. Ich habe an der Veranstaltung als
Schule
11
2. Für eine Atmosphäre offener Kommunikation ist der informelle Austausch
OGS teilgenommen
10
□ sehr wichOg
□ wichOg
□ weniger wichOg
□ nicht wichOg
19
2
3. Der Vortrag zum Thema „Kommunikation auf Augenhöhe“ ist für die Kooperation
□ sehr wichOg
□ wichOg
□ weniger wichOg
□ nicht wichOg
15
6
4. Der heutige Austausch zur inhaltlichen Verzahnung von Grundschule und OGS ist für meine weitere Arbeit
□ sehr wichOg
□ wichOg
□ weniger wichOg
□ nicht wichOg
12
9
5.. Die heute gewonnenen Kenntnisse werde ich in meiner täglichen Arbeit zukünftig nutzen.
□ sehr wichOg
□ wichOg
□ weniger wichOg
13
8
6. Der fachliche Austausch mit den Kolleg/innen sollte regelmäßig stattfinden.
□ nicht wichOg
□ sehr wichOg
□ wichOg
20
1
7. Ich besuche zukünftig
□ weniger wichOg
□ nicht wichOg
□ einmal/Jahr einen Fachtag
21
□ keinen weiteren Fachtag
20
3.1.5 Englisch als Kontinuum im Übergang Grundschule – Sek 1
1. Bestandsaufnahme
Die Zusammenarbeit zwischen Grundschulen und weiterführenden Schulen im
Übergangsthema Englischkontinuum trägt dazu bei, dass der Unterricht in der Sekundarstufe
I gut an die in der Grundschule erworbenen Kompetenzen anknüpfen kann und die in der
Regel hohe Motivation der SchülerInnen erhalten bleibt.3
2. Ziele
a) Die Grundschulen und Sek I - Schulen treffen sich zweimal pro Schuljahr in den
Regionalgruppen Schleiden, Euskirchen und Zülpich.
b) Das Regionale Bildungsbüro übernimmt die Verwaltung der einzelnen Regionalgruppen.
3
Quelle: http://www.schulentwicklung.nrw.de/cms/angebote/egs/englisch-als-kontinuum/, 28.07.2015.
3. Planung und Umsetzung
Das
Regionale
Bildungsbüro
erhält
jeweils
drei
Wochen
vor
den
Regionalgruppensitzungen die Einladung durch die Moderatorin des Kompetenzteams
und leitet diese an die Regionalgruppen weiter.
Eine Sitzung der Regionalgruppenleitungen findet in 2016 aufgrund einer Absprache
zwischen der Schulaufsicht Grundschulen als Generalistin Englisch-Kontinuum und der
Ko-Leitung des Kompetenzteams Euskirchen nicht statt.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die Protokolle zu den Sitzungen der Regionalgruppen Schleiden, Euskirchen und Zülpich
liegen im Regionalen Bildungsbüro vor.
b) Für 2017 ist die Fortsetzung dieser Serviceleistung weiter geplant.
3.1.6 Lehrersprechtag
1. Bestandsaufnahme
In der Erprobungsstufe werden dreimal im Schuljahr Erprobungsstufenkonferenzen
durchgeführt, in denen über die individuelle Entwicklung der SchülerInnen, über etwaige
Schwierigkeiten, deren Ursachen und mögliche Wege zu ihrer Überwindung und über
besondere Fördermöglichkeiten beraten wird. Die Lehrkräfte, die die SchülerInnen in der
Grundschule unterrichtet haben, können an den Erprobungsstufenkonferenzen teilnehmen4.
Das Emil-Fischer-Gymnasium Euskirchen setzt das Dülmener Modell – zentrale
Veranstaltung in Form eines Lehrersprechtages – für alle Grundschulen und weiterführende
Schulen in der Stadt Euskirchen bereits seit drei Jahren um.
2. Ziele
a) KlassenlehrerInnen der Klassen 5 aller weiterführenden Schulen treffen sich beim
„Lehrersprechtag“ mit den ehemaligen KlassenlehrerInnen ihrer SchülerInnen aus der
Grundschulzeit.
b) Die GrundschullehrerInnen sprechen gezielt mit den KollegInnen der weiterführenden
Schulen, die ihre ehemaligen Viertklässler unterrichten.
c) An diesen Gesprächen nehmen nach Bedarf auch die SchulsozialarbeiterInnen und
SonderpädagogInnen (Stichwort GU) der weiterführenden Schulen teil.
d) Zeitersparnis und Raum für einen direkteren und intensiveren Austausch.
e) Intensivierung der Vernetzung im Regionalen Bildungsnetzwerk durch die
Präsentation einzelner Beratungseinrichtungen während des Lehrersprechtages:
Jugendamt,
Schulpsychologischer Dienst, KoBIZ, Beratungsstelle für Kinder,
Jugendliche und Erwachsene, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Sozialpädiatrisches
Zentrum
4
Vgl. APO-S I, 2. Abschnitt (Stand: 1. 7. 2011) Erprobungsstufe, Wechsel der Schulform ab Klasse 7, § 10 Gliederung und
Dauer der Erprobungsstufe.
21
3. Planung und Umsetzung:
April 2016:
Absprache Konzept mit Schulaufsicht Grundschulen
Interessensabfrage von Schulleitungen der Gymnasien Schleiden, Bad
Münstereifel, Mechernich
August bis
Anschreiben, Anmeldeverfahren, Teilnehmerlisten erstellen durch das
Oktober 2016:
Regionale Bildungsbüro
November 2016:
Lehrersprechtag im Emil-Fischer-Gymnasium für die weiterführenden
Schulen der Stadt Euskirchen
4. Ergebnis und Ausblick
a) Aufgrund der Abfrageergebnisse in den Gymnasien im Kreis Euskirchen und nach
Absprache mit der Regionalkoordinatorin des Regionalen Bildungsnetzwerkes und der
Schulaufsichtsbeamtin Grundschulen unterstützt das Regionale Bildungsbüro das EmilFischer-Gymnasium Euskirchen bei der Planung und Umsetzung des Lehrersprechtages
für die weiterführenden Schulen der Stadt Euskirchen und die hierhin abgebenden
Grundschulen.
b) Die für den Elternsprechtag verantwortliche Lehrkraft im Emil-Fischer-Gymnasium hat die
Zahl der geführten Gespräche, nicht jedoch die Zahl der teilnehmenden LehrerInnen aus
den Grundschulen erhoben.
c) Gespräche wurden geführt über
Gesamtschule Euskirchen: 55 von 160
Gymnasium Marienschule: 17 von 100
Emil-Fischer-Gymnasium: 43 von 125
Kaplan-Kellermann-Realschule: 20 von 84
d) Die Intensivierung der Vernetzung im Regionalen Bildungsnetzwerk durch die
Präsentation einzelner Beratungseinrichtungen während des Lehrersprechtages findet
aufgrund räumlicher Engpässe im Emil-Fischer-Gymnasium nicht statt.
e) Über eine weitere Unterstützung der Veranstaltung in Euskirchen durch das Regionale
Bildungsbüro und den möglichen Transfer in andere Kommunen wird zu Beginn 2017
entschieden.
3.2 Übergang Schule – Beruf – Studium
3.2.1 „komm auf Tour – meine Stärken, meine Zukunft“
1. Bestandsaufnahme
„komm auf Tour“ ist ein Impulsangebot zur Stärkenentdeckung mit Elementen der
Berufsorientierung und Lebensplanung für Jugendliche in der 7. Klasse der Hauptschulen
und der Gesamtschulen sowie der 8. Klasse einzelner Förderschulen. Die Teilnahme an
„komm auf Tour“ bildet die Vorstufe zum Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“.
Die stärkenorientierten Erfahrungen, die die SchülerInnen bei „komm auf Tour“ machen,
dienen als Einstieg in die Potenzialanalyse, die ungefähr ein Jahr später in den Schulen
stattfindet. Folgende Schulformen sind konkret beteiligt: drei Hauptschulen, vier
Gesamtschulen und zwei Förderschulen.
22
Kooperationspartner präsentieren die Stärken im Parcours, © Sinus
2. Ziele
a) Alle SchülerInnen der o. g. Jahrgänge nehmen an dem Projekt teil.
b) Der Elternabend wird von 120 Eltern besucht.
c) Die Zahl der KooperationspartnerInnen an den Durchführungstagen wird um 20 % erhöht.
d) Es wird ein/e neue/r KooperationspartnerIn gewonnen.
e) Die LehrerInnen lernen das Angebot für die Berufs- und Lebensplanung im Kreis
Euskirchen kennen.
f) Alle SchülerInnen werden in der Woche nach der Projektdurchführung bzgl. ihrer
Eindrücke befragt. Diese Befragung wird ausgewertet, die Ergebnisse werden in einem
schriftlichen Bericht dargestellt.
g) Eine Klasse der Gesamtschule Weilerswist wird im Folgeschuljahr erstmalig seit der
Projekteinführung im Kreis Euskirchen im Jahr 2008 im Anschluss an die
Potenzialanalyse bzgl. der Einflüsse von „komm auf Tour“ auf ihre Entscheidung zur
Berufsfelderkundung befragt.
3. Planung und Umsetzung
November 2015:
Terminplanung, Klärung Durchführungsort Cityforum Euskirchen
Finanzierung:
Februar 2016:
April 2016:
Juli 2016:
Angebot der Firma Sinus BfK: 30.044,02 €
Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit zur Kofinanzierung,
Übernahme von 50 % der Gesamtkosten, in Zahlen: 15.172,01 €
Ergänzungsantrag für einen weiteren Durchführungstag aufgrund
Neuzugewanderter; 4.474,38 €
Personelle Ressourcen:
Aufgaben der Landesbediensteten im Regionalen Bildungsbüro: KooperationspartnerInnenAkquise, Planung und Durchführung KooperationspartnerInnen-Sitzung, Erstellen
Einsatzplan KooperationspartnerInnen, Handout Angebot KooperationspartnerInnen für
LehrerInnen und Eltern sowie Durchführungszeiträume für Schulen, Projektleitung vom 13.
bis 17.11.2016, ganztätig vor Ort, Pressearbeit.
Umsetzung
07.07.2016:
06.10.2016:
13.11.2016:
KooperationspartnerInnen-Sitzung
Lehrkräfteworkshop in Kooperation mit Sinus BFK
Parcoursaufbau und Einführung für KooperationspartnerInnen
23
14.11. – 17.11.2016:
14.11.2016:
16.11.2016:
17.11.2016:
46. KW:
Projektdurchführung: drei Durchläufe pro Tag à zwei Stunden
Pressetermin
Elternabend im Parcours
Abschlussbesprechung mit KooperationspartnerInnen
Schülerbefragung
4. Ergebnisse und Ausblick
a) 753 angemeldeten SchülerInnen von 10 Schulen nehmen an dem Projekt teil.
b) Der Elternabend wird von 116 Eltern besucht.
c) Die Zahl der KooperationspartnerInnen an den Durchführungstagen wird von 24 auf 30
Personen/Tag erhöht.
d) Es werden neue KooperationspartnerInnen gewonnen: Schulberatungsstelle Kreis
Euskirchen.
e) Die LehrerInnen kennen anhand des während des Projektes durchgeführten
Lehrkräfteservice das Angebot für die Berufs- und Lebensplanung im Kreis Euskirchen
und verfügen alle über das KooperationspartnerInnen-Handout.
f) Zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Jahresberichtes liegt die Auswertung der
Schülerbefragung noch nicht vor.
g) Während eines Durchlaufes je Durchführungstag werden sowohl die LehrerInnen, die an
dem Lehrkräfteservice teilnehmen, als auch alle KooperationspartnerInnen befragt.
Ergebnis der Befragung
Lehrkräfte:
24
Haben Sie heute neue Kontakte geknüpft?
12
10
8
6
4
2
0
14.11.2016
15.11.2016
stimmt nicht
stimmt
16.11.2016
stimmt sehr
17.11.2016
Haben Sie heute neue Informationen erhalten?
15
10
5
0
14.11.2016
15.11.2016
stimmt nicht
16.11.2016
stimmt
17.11.2016
stimmt sehr
KooperationspartnerInnen
1. Ich habe SchülerInnen über die Angebote meiner Institution informiert.
stimmt nicht
33
stimmt
13
stimmt sehr
8
2. Ich habe LehrerInnen über die Angebote meiner Institution informiert.
stimmt nicht
27
stimmt
12
stimmt sehr
15
25
3. Ich habe Komm auf Tour für den Austausch mit anderen NetzwerkpartnerInnen genutzt.
stimmt nicht
10
stimmt
26
stimmt sehr
19
Der Antrag zur Kofinanzierung des Projektes für das Schuljahr 2017/18 wird im November
2016 gestellt. Die Durchführung ist für den Zeitraum 28.11. bis 01.12.2017 geplant.
3.2.2 „Lernen im Doppelpack“ – Informationsveranstaltung zum dualen
Studium für SchülerInnen der gymnasialen Oberstufe
1. Bestandsaufnahme
Eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis – das ist das besondere Plus des dualen
Studiums. Hochschulen in der Region und Unternehmen im Kreis Euskirchen bieten die
Kombination von Ausbildung und Studium – kammergeprüfter Berufsabschluss und Bachelor
– in zahlreichen Berufen an. Das Regionale Bildungsbüro in Kooperation mit der
Wirtschaftsförderung des Kreises, der Fachhochschule Aachen und der Agentur für Arbeit
hat es sich 2012 zur Aufgabe gemacht, SchülerInnen aus dem Kreis über diese besondere
Form der Ausbildung zu informieren.
2. Ziele
a) Drei Vorträge von Hochschulen und/oder
Ausbildungsformat des dualen Studiums.
Unternehmen
informieren
über
das
b) Drei Hochschulen und drei Unternehmen präsentieren im Anschluss an die Vorträge an
Informationsständen ihr Angebot zum dualen Studium.
c) 200 SchülerInnen und 30 Eltern nehmen an der Veranstaltung teil.
d) Die Presse berichtet über die Veranstaltung und das duale Studium.
e) TeilnehmerInnen Hochschulen und Unternehmen bekunden Interesse an der Fortsetzung
des Veranstaltungsformates.
3. Planung und Umsetzung
Oktober 2015:
1. Vorbereitungssitzung
Akquise Hochschulen und Unternehmen
Absprache bzgl. Durchführung der Veranstaltung im EmilFischer-Gymnasium Euskirchen
November 2015:
Layout Flyerdruck
März 2016:
Versand Einladungsflyer und Anmeldung der Schulen
Kontaktaufnahme der Landesbediensteten im
Regionalen Bildungsbüro/Moderatorin zu Referenten
Vorbereitung Veranstaltungsmoderation
21. April 2016:
Durchführung der Informationsveranstaltung
Mittelplanung:
Finanzierung:
Oktober 2014:
Kostenübernahme Layout und Druck des Einladungsflyers in
Höhe von 78,89 €: DemografieInitiative Kreis Euskirchen
Personelle Ressourcen:
Stellenanteil Landesbedienstete im Regionalen Bildungsbüro
Umsetzung:
Oktober 2015:
Februar 2016:
März 2016:
21. April 2016:
22. April 2016:
Akquise der teilnehmenden Hochschulen und Unternehmen
durch Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen und Agentur für
Arbeit Brühl
Erstellen Pressemappe und Grußwort für den Landrat in enger
Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen
Versand Einladungsflyer und Anmeldung der Schulen
Detailabsprachen per Telefon und Mail bzgl.
Veranstaltungsverlauf zwischen Regionalem Bildungsbüro/
Moderatorin und Referenten
Vorbereitung Veranstaltungsraum
Moderation der Veranstaltung
Pressearbeit für die Homepage Kreis Euskirchen
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Drei Vorträge von Hochschulen und von einem Unternehmen informieren über das
Ausbildungsformat des dualen Studiums.
b) Sechs Hochschulen, die Studienberatung der Agentur für Arbeit und drei Unternehmen
präsentieren im Anschluss an die Vorträge an Informationsständen ihr Angebot zum
dualen Studium.
c) 300 SchülerInnen und ca. 25 Eltern nehmen an der Veranstaltung teil.
26
d) Eine Berichterstattung über die Veranstaltung erfolgt auf den Internetseiten des KoBIZ
und der Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen.
e) In einem Abschlussinterview mit allen teilnehmenden Hochschulen und Unternehmen am
21. April 2016 bekunden diese Interesse an der Fortsetzung des Veranstaltungsformates
im kommenden Jahr.
Im Schuljahr 2016/17 wird die Veranstaltung in Kooperation mit der FH Aachen, der
Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen und der Agentur für Arbeit im Clara-Fey-Gymnasium
Schleiden am 22.06.2017 angeboten.
Informationsbörse im EFG, © C. Gladow
3.2.3 ANTalive – zdi
1. Bestandsaufnahme
Der Kreis Euskirchen ist seit Juni 2015 Mitglied im Verein ANTalive e.V. Somit können
SchülerInnen der Gymnasien und Gesamtschulen des Kreises Euskirchen in einem ersten
Schritt von den vornehmlich in Düren, Jülich und Aachen angebotenen MINT-Projekten
profitieren. Die Aufgabe von ANTalive e.V. – zdi besteht vor allem darin, SchülerInnen für
naturwissenschaftliche und technische Schulfächer zu begeistern und so den Grundstein
dafür zu legen, dass sie sich perspektivisch entweder für ein naturwissenschaftliches,
ingenieurwissenschaftliches oder technisches Studium bzw. eine entsprechende Ausbildung
entscheiden. So soll insbesondere dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.
Das Regionale Bildungsbüro wird in der Kooperation mit dem Verein von der
Wirtschaftsförderung des Kreises sowie der Agentur für Arbeit unterstützt.
2. Ziele
a) Das Regionale Bildungsbüro informiert zusammen mit dem Geschäftsführer des Vereins
alle Gymnasien und Gesamtschulen im Kreisgebiet in Einzelgesprächen über das
Angebot.
b) Alle Gymnasien und Gesamtschulen sind Mitglied des Vereins ANTalive e.V.
c) Die Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen und die Agentur für Arbeit unterstützen
den Verein bei der Akquise von Unternehmen aus der Region zwecks Ausdehnung des
Programms.
d) Bis Ende 2016 werden sechs Unternehmen für ein Angebot im Rahmen der MINTFörderung gewonnen.
e) Die Kooperationsmöglichkeiten werden auf die Universität Bonn, Fachbereich Physik und
auf das Deutsche Museum Bonn ausgedehnt.
f) Die Mitgliedsschulen stellen interessierte SchülerInnen für die Teilnahme an Projekten
vom Unterricht frei, damit diese an den Wettbewerben GO-ING und GO-IT im Juli 2016
teilnehmen.
g) 15 SchülerInnen nehmen an den unter f) genannten Projekten teil.
27
3. Planung und Umsetzung
2. Schulhalbjahr 2015/16: Beratung der Gesamtschulen in Euskirchen und Mechernich,
des Emil-Fischer-Gymnasiums in Euskirchen
1. Schulhalbjahr 2016/17: Beratung folgender Schulen:
Johannes Sturmiums Gymnasium Schleiden
St.-Michael-Gymnasiums
St. Angela-Gymnasiums Bad Münstereifel
Gesamtschule Weilerswist
Personelle Ressourcen:
Stellenanteil Landesbedienstete im Regionalen Bildungsbüro, Unterstützung durch
Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen und Agentur für Arbeit
Umsetzung:
Die geplanten Termine finden in Absprache mit dem Geschäftsführer des Vereins statt.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Das Regionale Bildungsbüro informiert zusammen mit dem Geschäftsführer des Vereins
die o.g. Gymnasien und Gesamtschulen im Kreisgebiet in Einzelgesprächen über das
Angebot.
b) Bis auf zwei Gymnasien und zwei Gesamtschulen sind alle Schulen Mitglied des Vereins
ANTalive e.V.
c) Die Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen und die Agentur für Arbeit unterstützen
den Verein bei der Akquise von Unternehmen aus der Region zwecks Ausdehnung des
Programms.
d) Bis Ende 2016 werden drei Unternehmen für ein Angebot im Rahmen des Wettbewerbs
im Juli 2017 gewonnen.
e) Die Kooperationsmöglichkeiten sind auf die Universität Bonn, Fachbereich Physik und auf
das Deutsche Museum Bonn ausgedehnt.
f) Die Mitgliedsschulen stellen interessierte SchülerInnen für die Teilnahme an Projekten
vom Unterricht frei, damit diese an den Wettbewerben GO-ING und GO-IT im Juli 2016
teilnehmen.
g) 15 SchülerInnen aus dem Kreis Euskirchen haben an den unter f) genannten Projekten in
Düren und Aachen teilgenommen.
h) Das KoBIZ plant ein Wettbewerbsangebot für Juli 2017.
3.2.4 Wettbewerb ANTalive im KoBIZ – Imagefilm
1. Bestandsaufnahme
Die Aufgabe von ANTalive e.V. - zdi besteht vor allem darin, Schülerinnen und Schüler für
naturwissenschaftliche und technische Schulfächer zu. Um den individuelle Neigungen der
an MINT interessierten SchülerInnen entgegenzukommen, findet in jedem Schuljahr vor den
Sommerferien ein Wettbewerb in Unternehmen der Region statt.
Das KoBIZ bietet für das Schuljahr 2016/17 erstmals folgendes Wettbewerbsthema an:
Erstellung eines Imagekurzfilms und eines Fotoprojektes über die Themen im KoBIZ,
Wettbewerbstitel: Film ab – Schule meets KoBIZ. Ein Blick hinter die Kulissen
28
2. Ziele
a) Die SchülerInnen erstellen einen Kurzfilm im Sinne einer Imagekampagne über die
Arbeitsinhalte des KoBIZ.
b) Die SchülerInnen lernen die Abteilung KoBIZ und einzelne Aufgabenschwerpunkte
kennen.
c) Die SchülerInnen erstellen einen Film/ein Fotoprojekt für die Zielgruppe der
Jugendlichen im Kreis Euskirchen.
d) Die Projektergebnisse werden einer Jury im Rahmen der Abschlussveranstaltung des
Wettbewerbs präsentiert.
e) Das KoBIZ stellt den Film der Personalabteilung der Kreisverwaltung zwecks Präsentation
in der Personalversammlung Herbst 2017 unter dem Aspekt „interkulturelle Öffnung“ zur
Verfügung.
f) Die Projektergebnisse werden im Rahmen einer Ausstellung in den Räumen der
Kreisverwaltung im Herbst 2017 veröffentlicht.
3. Planung und Umsetzung
Planung
Oktober 2016:
Ideensammlung und Abstimmung über Projektdurchführung im KoBIZ
– alle MitarbeiterInnen werden in die Planung und Umsetzung
einbezogen.
Abstimmung der Projektumsetzung durch die Steuerungsgruppe KoBIZ
November 2016: Erstellen eines Konzeptes
Kontaktaufnahme Medienzentrum/EDV als Kooperationspartner
Dezember 2016: Informationstransfer an ANTalive zwecks Flyerdruck
März 2017:
Detailplanung der Wettbewerbswoche
Umsetzung
Juli 2017:
Durchführung der Wettbewerbswoche und Präsentation der
Ergebnisse
3.2.5 Berufswahl-SIEGEL
1. Bestandsaufnahme
Das Berufswahl-SIEGEL wird den Schulen der Sek I und II für herausragende Arbeit im
Bereich der Berufs- und Studienorientierung verliehen. Aktuell verfügen 10 Schulen im Kreis
Euskirchen über das Berufswahl-SIEGEL. Die Gültigkeit des SIEGELS verlängert sich von
drei auf fünf Jahre.
2.
a)
b)
c)
Ziele
Acht Schulen nehmen an der Rezertifizierung teil.
Acht Schulen reichen fristgerecht ihre Bewerbungen im Regionalen Bildungsbüro ein.
Acht Schulen erhalten nach Ablauf des Bewerbungs- und Auditverfahrens erneut das
Berufswahl-SIEGEL.
d) Alle anderen Schulen nehmen erstmalig am SIEGEL-Prozess teil.
e) Es steht eine ausreichende Zahl an Jurymitgliedern zur Verfügung.
29
3. Planung und Durchführung
Die Organisation des Gesamtprozesses im Kreis Euskirchen – vom Kriterienworkshop für
Schulen über die Zusammenstellung und Durchführung des Juryprozesses bis zur
Veranstaltungsorganisation der SIEGEL-Verleihung liegt beim Regionalen Bildungsbüro.
Mai 2016:
Abfrage per Mail an alle Schulen Sek I/II bzgl. Teilnahmeinteresse am
SIEGEL-Prozess
Juni 2016:
Versand Bewerbungsunterlagen, Kriterienworkshop für Schulen
Personelle Ressourcen:
Stellenanteil Landesbedienstete im Regionalen Bildungsbüro
Stellenanteil MitarbeiterInnen KoBIZ für die Jurysitzung, Audit und Verleihung des SIEGELS
Umsetzung
Keine Schule meldet sich für die Re-Zertifizierung an. Eine Schule zeigt Interesse an einer
Erstbewerbung.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Im kommenden Schuljahr wird das Regionale Bildungsbüro die Schulen, die re-zertifiziert
werden müssen, intensiv ansprechen. Dies gilt ebenso für noch nicht zertifizierte Schulen.
b) Die Beratung einer interessierten Schule sowie der Kriterienworkshop finden aus Mangel
an Zeit seitens dieser Schule nicht statt.
3.3 Bildungsprojekte
3.3.1 Pädagogische Landkarte – außerschulische Lernorte
1. Bestandsaufnahme
Seit Sommer 2016 wird mit der „Pädagogischen Landkarte NRW“ ein kostenfreier
Internetservice zur Verfügung gestellt, der Schulen aller Schulformen und anderen
pädagogischen Einrichtungen einen Überblick über außerschulische Lernorte in ihrer Nähe
und im Regierungsbezirk Köln bietet.
Zur weiteren Information über das Angebot: http://www.paedagogische-landkartenrw.de/Start.
3.3.2 Medienprävention: Lokale Fachtagungen „Medienkompetenz im
Netzwerk vor Ort“
1. Bestandsaufnahme
Seit Mitte 2014 ist das Regionale Bildungsbüro Netzwerkpartner im Opfernetzwerk e.V.
Weitere PartnerInnen sind die Kreispolizeibehörde Euskirchen, das Kreisjugendamt, der
Weiße Ring, der Kriseninterventionsdienst des DRK, die Caritas, Frauen helfen Frauen e.V.,
der Runde Tisch gegen häusliche Gewalt und die Trauma-Ambulanz des Marienhospitals in
Euskirchen.
Das Regionale Bildungsbüro versteht sich in diesem Themenfeld als Netzwerker und
Dienstleister für die Förderung der Medienkompetenz und unterstützt in diesem
Aufgabenbereich das Netzwerk bei der Planung und Umsetzung von Fachtagungen.
30
2. Ziele
a) Aufgrund der regionalen Struktur im Kreis Euskirchen werden zwei Fachtagungen
durchgeführt, damit möglichst viele Fachkräfte und Eltern sowohl im Süd- als auch im
Nordkreis erreicht werden.
b) Mithilfe
der
Fachtagungen
wird
die
Kommunikation
mit
LehrerInnen,
SchulsozialarbeiterInnen, ErzieherInnen, MitarbeiterInnen der Jugendhilfe und diverser
anderer Bildungseinrichtungen zur Förderung der Medienkompetenz fortgesetzt.
c) Qualifizierung von Fachkräften und Eltern zu aktuellen medienpädagogischen Themen
und Fragestellungen wie z. B. Cybermobbing, Sexting, soziale Netzwerke, WhatsApp,
YouNow
d) Den Fachkräften und Eltern wird der Zugang zu präventiven Angeboten erleichtert, indem
die NetzwerkpartnerInnen vor Ort vorgestellt und deren Aktivitäten bekannt gemacht
werden.
e) Informationsveranstaltungen
für
Eltern
im
Rahmen
der
kreisweiten
Schulpflegschaftssitzung zu den Themen: „Was ist (Cyber-)Mobbing und wie können
Eltern Lösungsprozesse unterstützen“; „Gefahren in der Nutzung digitaler Medien“;
„Medienkompetenzerziehung – Was kann zu Hause getan werden?“ in Kooperation mit
dem AK Elterndelegierte (siehe Projektskizze AK Elterndelegierte)
f) Unterstützung der Schulen bei der Ausarbeitung von schulischen Präventionskonzepten,
welche sich aktiv um die Einbindung von Medienkompetenzerziehung kümmern
3. Planung und Umsetzung
Die Planung der Fachtagungen ist in 2015 erfolgt.
4. Ergebnisse und Ausblick
Die Fachtagungen finden am 07. März 2016 im Emil-Fischer-Gymnasium Euskirchen und am
14. März 2016 im Clara-Fey-Gymnasium Schleiden statt. In Euskirchen nehmen 120
Personen an der Veranstaltung teil, in Schleiden 40 Personen. Die Fachtagung in
Euskirchen wird von Barbara Scholz, Lehrerin im Emil-Fischer Gymnasium, moderiert, in
Schleiden übernimmt die Moderation Bettina Ismar, Mitarbeiterin im Regionalen
Bildungsbüro.
Der Teilnehmerkreis setzt sich vornehmlich aus MitarbeiterInnen der Kindertagesstätten im
Kreis Euskirchen sowie SchulsozialarbeiterInnen zusammen. Aufgrund der Vernetzung mit
den Schulpflegschaften aller Schulen im Kreis Euskirchen nehmen auch zahlreiche
interessierte Eltern an den Fachtagungen teil.
Vorträge zum Thema Medienkompetenz erfolgen durch Herrn Felling, AJS NRW, Herrn
Mecheler, Wellenbrecher e.V. und durch Herrn Dickopp, Präventionsstelle der Kriminalpolizei
zur rechtlichen Situation im Umgang mit Smartphones.
Die im Herbst 2015 ausgebildeten Medienscouts der Kaplan-Kellermann-Realschule und des
Clara-Fey-Gymnasiums unterstützen zusammen mit ihren LehrerInnen und einer
Elternvertreterin aus dem AK Elterndelegierte die Veranstaltung auf einer
Podiumsdiskussion. Hier steht die Frage nach Handy-Regeln in Schulen im Fokus. Die
Regelungen sind sehr unterschiedlich: vom absoluten Verbot der Handynutzung in der
Schule bis hin zur Nutzung des Smartphones zu Recherchezwecken im Unterricht.
An einem „Markt der Möglichkeiten“ rund um das Thema Mediennutzung beteiligen sich
folgende Institutionen: Schulpsychologische Beratungsstelle, Weißer Ring, Medienzentrum
Kreis Euskirchen, Wellenbrecher e.V.
31
Über die Veranstaltung wird auf der Homepage der Kreisverwaltung berichtet.
Für März 2017 wird eine weitere Fachtagung mit den Themen aktuelle Entwicklungen in der
Mediennutzung; mobile Medien, aktuelle Apps, Hate-Speech und Medienarbeit mit
Flüchtlingen geplant.
Podiumsdiskussion Medienscouts, Lehrerinnen, Elternvertreterin zum Thema „Handynutzung in der Schule“, © B.Ismar, RBB
(KoBIZ)
3.3.3 Medienscout NRW
1. Bestandsaufnahme
Für das Schuljahr 2016/17 wird in Kooperation mit der Medienbeauftragten des Kreises
Düren der Aufbauworkshop „Implementierung und Austausch“ angeboten. Dieser richtet sich
an alle ausgebildeten Medienscouts in beiden Kreisen sowie an interessierte Schulen, die an
einem Medienkonzept arbeiten möchten. Das Regionale Bildungsbüro übernimmt in
Kooperation mit der Medienbeauftragten Kreis Düren und beiden Unteren Schulaufsichten
die Planung und Koordinierung.
2. Ziele
a) 54 Personen – LehrerInnen und SchülerInnen aus beiden Kreisen nehmen an dem
Workshop teil.
b) Die Landesbedienstete des Regionalen Bildungsbüros veröffentlicht die Aktivitäten auf der
Homepage des Kreises.
3. Planung und Umsetzung
Juli 2016:
Planungsgespräch mit der Medienberaterin Kreis Düren
Zusage
Projektteilnahme
Kreis
Euskirchen/Düren
durch
Landesanstalt für Medien NRW
Durchführungsort: Kaufmännisches Berufskolleg Düren
Abstimmung Einladung und Anmeldeverfahren durch das
Regionale Bildungsbüro mit den Schulräten Euskirchen/Düren
August 2016:
Versand Einladungen an Schulen
10. November 2016:
Durchführung Aufbauworkshop
Mittelplanung:
Finanzierung:
Die ReferentInnen für den Aufbauworkshop werden im Rahmen des Landesprojektes
finanziert.
32
Übernahme der Cateringkosten für die Durchführung des Aufbauworkshops in Höhe von
250,00 € jeweils entsprechend der Teilnehmerzahl in den Kreisen durch die Regionalen
Bildungsbüros Kreis Euskirchen und Düren.
Personelle Ressourcen:
Stellenanteil Landesbedienstete im Regionalen Bildungsbüro
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Folgende Schulen aus dem Kreis Euskirchen nehmen an dem Aufbauworkshop
Medienscout NRW teil: Gesamtschule Weilerswist, Emil-Fischer-Gymnasium und SanktMichael-Gymnasium Bad Münstereifel
b) Von insgesamt 54 Personen nehmen sieben LehrerInnen und 16 SchülerInnen aus den
unter a) genannten Schulen teil.
c) Auf der Homepage des Kreises Euskirchen wird über das Projekt berichtet.
3.4 Partizipation
3.4.1 Konferenz der Schulpflegschaftsvorsitzenden
1. Bestandsaufnahme
Seit dem Schuljahr 2012/2013 initiiert das Regionale Bildungsbüro einmal pro Schuljahr eine
kreisweite Konferenz der Schulpflegschaftsvorsitzenden der Grund-, Haupt-, Förder- und
Realschulen sowie der Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs. Aus diesen
Konferenzen ergeben sich zum einen Aufträge an den hier entstandenen AK
Elterndelegierte, zum anderen werden Informationsbedarfe erhoben, die anschließend in
weiteren Veranstaltungen abgedeckt werden.
2.
a)
b)
c)
d)
e)
Ziele
Die Schulpflegschaftsvorsitzenden verstehen sich als Multiplikatoren in ihren Systemen.
Die Schulpflegschaftsvorsitzenden sind Bestandteil des Regionalen Bildungsnetzwerkes.
Informationsbedarfe werden erhoben und anschl. in weiteren Veranstaltungen abgedeckt.
Schaffung von Transparenz über die aktuellen Arbeitsschwerpunkte des KoBIZ.
Transparenz über die Arbeit des AK Elterndelegierte und Erweiterung des AK
Elterndelegierte durch weitere interessierte Schulpflegschaftsvorsitzende.
3. Planung und Umsetzung
09. Juni 2016
Planungssitzung mit dem AK Elterndelegierte
03. November 2016
Konferenz der Schulpflegschaftsvorsitzenden
Themenschwerpunkt: Cybermobbing
4. Ergebnisse und Ausblick
a) 26 Schulpflegschaftsvorsitzende aus allen o.g. Schulformen nehmen an der Konferenz
teil.
b) Es wird die Vereinbarung getroffen, dass die Schulpflegschaftsvorsitzenden alle
Informationen aus der Sitzung per Mail an die jeweilige Elternschaft der Schulen
weiterleiten.
33
c) Dem im vergangenen Jahr erhobenen Informationsbedarf zum Thema Cybermobbing wird
entsprochen: Vortrag zum Thema Mediensucht durch Herrn Schmölders,
Medienpädagoge
d) Der AK Elterndelegierte informiert über die Arbeit des vergangenen Jahres und über das
von ihm aktuell gewählte Thema „Schülertransport“ und erhebt hier die Bedarfe der
anderen Schulpflegschaftsvorsitzenden per Fragebogen. Die Auswertung befindet sich
unter 3.4.2
3.4.2 AK Elterndelegierte
1. Bestandsaufnahme
Die Mitglieder des AKs Elterndelegierte – seit 2014 aktiv – entwickeln mit Unterstützung
durch
das
Regionale
Bildungsbüro
die
jährlich
stattfindende
kreisweite
Schulpflegschaftssitzung. Das priorisierte Thema und Arbeitsschwerpunkt bis zur Sitzung
aller Schulpflegschaftsvorsitzenden im November ist „Mediensucht“. Für das Schuljahr
2016/17 wählt der AK das Thema „Schülertransport“, welches in der Sitzung aller
Schulpflegschaftsvorsitzenden abgestimmt werden soll.
2. Ziele
a) Der AK beschließt die Planung und Umsetzung der kreisweiten Schulpflegschaftssitzung
2016/17.
b) Der AK entwickelt ein inhaltliches Format für die Schulpflegschaftssitzung am 03.11.2016.
c) Für die Sitzung der Schulpflegschaftsvorsitzenden wird die inhaltliche Expertise eines
externen Referenten in Kooperation mit dem AJS zum Thema Mediensucht gewonnen.
d) Zum neuen Themenschwerpunkt Schülertransport gibt sich der AK folgende
Aufgabenstellungen:
- Sammlung der möglichen Probleme auf Schulpflegschaftssitzungen aller Schulen
- Was können Eltern unternehmen?
- Lösungsorientierter Austausch mit der Kreisverwaltung und der RVK, moderiert von
Eltern des AKs
3. Planung und Umsetzung
21.01.2016:
Sitzung AK Elterndelegierte
07.04.2016:
Sitzung AK Elterndelegierte
09.06.2016:
Sitzung AK Elterndelegierte
03.11.2016:
Sitzung kreisweite Schulpflegschaftsvorsitzende
30.11.2016:
Sitzung AK Elterndelegierte
4. Ergebnisse und Ausblick
Auswertung
des
Fragebogens
zum
Thema
„Schülertransport“,
Schulpflegschaftssitzung 03.11.2016, siehe nächste Seite.
kreisweite
34
Kreisweite Schulpflegschaftssitzung 2016/17 am 03.11.2016
Auswertung Fragebogen zum Thema "Schülertransport"
1. Wer bestimmt, wann, wo und
wer transportiert wird?
□
Gemei nde/Schul - □ Schul konferenz
trä ger
14
2. Wer bestimmt die
Unternehmen?
0
□
Gemei nde/Schul - □ Schul konferenz
trä ger
13
3. Wer erstellt die Fahrpläne?
□
Gemei nde/Schul tr □ Schul konferenz
ä ger
4. Wer kontrolliert die
Transportunternehmen?
(Gütesiegel)
□
Gemei nde/Schul - □ Schul e
trä ger
8
3
5. Wer überprüft, wie voll die
Busse sind?
□ Schul e
□ Sons O ge
2
□ Schul e
0
1
□ Schul e
0
2
1
□ Tra nsportunternehmen (Sti chwort
Subunternehmer)
□ El tern
1
1
11
□ Behörde (Pol i zei
9
□ Behörde (Pol i zei )
0
6. Nach welchen Kriterien wird die
□ ta ts ächl i che Schül erza hl a us den ei nzel nen Gemei nden
Anzahl der Busse ausgelegt?
0
□
Tra ns portunternehmen
(Sti chwort
Subunternehmer)
□ Sons O ge
4
2
□
Tra ns portunternehmen
(Sti chwort
Subunternehmer)
□ Sons O ge
□
□ Buspa ten/Schül erGemei nde/Schul □ Schul e
s couts
trä ger
5
2
4
□ El tern
2
□ Sons O ge
2
□ Fi na nzmi Pel /Kos ten
9
7. Wer definiert die Rechte und
Pflichten der Busfahrer (Erzieher,
Willkürliches Handeln …)?
□
Gemei nde/Schul - □ Schul konferenz
trä ger
4
□ Schul e
0
6
7
□ Unternehmen
1
□ SonsO ge
8
6
Der AK-Elterndelegierte wird sich im März 2017 im Rahmen der Arbeitssitzung mit einem
Mitarbeiter des Schulamtes Kreis Euskirchen über die rechtlichen Hintergründe zum Thema
Schülertransport austauschen und die Ergebnisse anschließend in Form eines
Informationsbriefes für alle Eltern zusammenfassen.
35
3.4.3 Schülerpartizipation
3.4.3.1 Identifizierung der Schülervertretungen und Bedarfe derer im Kreis
Euskirchen
1. Bestandsaufnahme
Eine Schülervertretung hat die Funktion die gesamte Schülerschaft ihrer eigenen Schule zu
vertreten. Eine essenzielle Verbindung stellt daher der Vertrauenslehrer dar. Er gilt als die
Person, welche die maßgebliche Kooperation zwischen der Schülerschaft und allen
Lehrenden aufrecht hält. Schülervertretungen können außerdem selbst in Kooperation mit
anderen Schulen stehen und sich austauschen. Im Kreis Euskirchen gibt es ein solches
Netzwerk bisher nicht. Mit 30 weiterführenden Schulen aus elf verschiedenen Kommunen ist
nur knapp die Hälfte der gesamten Schülerschaft im Kreis durch eine Schülervertretung
vertreten. Hellenthal kann keine Schülervertretungen aufweisen, wohingegen Schleiden an
jeder Schule eine dokumentieren kann. Dieses Projekt bezieht sich auf Schulen, die eine
Schülervertretung aufweisen können.
2. Ziele
a) Recherche nach vorhandenen Schülervertretungen
b) Bedarfsabfrage anhand des Auswertungsbogens
c) persönliche Gespräche an jeder Schule
d) Wünsche/Ideen umsetzen, Hilfe leisten wo Unterstützung benötigt wird
e) Umsetzung einer bedarfsorientierten Veranstaltung für alle Schülervertretungen im Kreis
Euskirchen
3. Planung und Umsetzung
Die Planung und Umsetzung des Schülervertretungsprojektes obliegt der Stelle des
freiwilligen politischen Jahres (FSJ_P). Als alleinige Gesprächspartnerin wird letztere bei
jedem Termin anwesend sein und auch die anschließende Beratung, nach Auswertung der
Fragebögen, durchführen.
bis 16.09.2016:
bis 07.10.2016:
bis 30.11.2016:
ab Dezember 2016:
Versand der Fragebögen an die jeweiligen Schulen
Rücksendung der Fragebögen/Auswertung
Gespräche an jeder Schule durchgeführt/Beginn der Projektumsetzung
Planung und Umsetzung einzelner Schulprojekte sowie der unter e)
genannten Veranstaltung
4. Ergebnisse und Ausblick
Das FSJ-Politik wird in gegenseitigem Einverständnis zum 30.11.2016 vorzeitig aufgehoben,
so dass hier keine Ergebnisse dargestellt werden können.
3.4.3.2 Vollversammlung Schülervertretungen im Kreis Euskirchen
1. Bestandsaufnahme
Schülervertretungen sind ein gutes Beispiel für gesellschaftliches Engagement von
Jugendlichen für Jugendliche. Die Aufgabe der Stelle des freiwilligen politischen Jahres
besteht darin, ein kreisweites Netzwerk aller Schülervertretungen zu installieren. Bisher
wurde der Kontakt zwischen den einzelnen Schulen zu der Stelle des FSJ_P hergestellt.
Dieser soll jedoch durch die Vollversammlung zum einen intensiviert werden und zum
anderen das Kennenlernen der Schülervertretungen untereinander fördern. Das Netzwerk,
welches planmäßig geschaffen werden soll, reduziert sich auf den übergeordneten Begriff
der Bezirksschülervertretung (BSV), einem Jugendgremium, das die Möglichkeit hat, sich in
politische Entscheidungsprozesse mit einzubringen und somit die gesamte Schülerschaft
des Kreises Euskirchen vertreten kann. Die BSV ist eine demokratisch gewählte Gruppe aller
Schülervertretungen, die alle SchülerInnen auf einer höheren Ebene, vor allem in Bezug auf
die Kooperation und den Austausch zwischen Erwachsenen und der Jugend hinsichtlich
ihrer Interessen und Wünsche, vertreten kann.
2. Ziele
a) gegenseitiges Kennenlernen aller Schülervertretungen
b) Identifizierung anderer SchülerInnen zur Kooperation für schulübergreifende Projekte
c) mehr Jugendliche in die aktive Gestaltung des regionalen Bildungsnetzwerks einbinden,
für politische Bildung und Beteiligung werben und Partizipationsmöglichkeiten aufzeigen
d) Verbesserung der SV-eigenen Arbeitsweise durch folgende Workshops:
• Öffentlichkeitsarbeit
• Rhetorik
• Jugendbeteiligung in politischen Gremien
• Projektmanagement
• SV-Rechte
36
3. Planung und Umsetzung
Die Planung und Umsetzung der Veranstaltung obliegt der Stelle des freiwilligen politischen
Jahres und der Landesbediensteten/Einsatzstellenleiterin im Regionalen
Bildungsbüro/KoBIZ. Es wird von einer Beteiligung von 75 SchülerInnen ausgegangen.
bis 9. Januar 2017: Versand der Einladungen
bis 17.Februar 2017: Rückmeldungsfrist für Zu-/Absagen
16. März 2017:
Vollversammlung Schülervertretungen
4. Ergebnisse und Ausblick
Das FSJ-Politik wird in gegenseitigem Einverständnis zum 30.11.2016 vorzeitig aufgehoben,
so dass die Veranstaltung abgesagt wird. Zum Sommer 2017 ist eine erneute Besetzung der
Stelle FSJ-Politik geplant.
3.5 Kooperationen
3.5.1 Netzwerken im Regionalen Bildungsnetzwerk Kreis Euskirchen
1. Bestandsaufnahme
Um den Aufgaben im Regionalen Bildungsnetzwerk gerecht zu werden, bedarf es
regelmäßiger Netzwerkarbeit mit allen am Bildungsprozess beteiligten AkteurInnen. Aus
diesem Grund ist die Landesbedienstete Mitglied in folgenden Gremien:
- AK Ausbildung – Beruf – Chancengleichheit
- Beirat Jobcenter EU-aktiv
- Lenkungskreis Berufswahl-SIEGEL Rheinland
- LVR – runder Tisch
- Regionalkonferenz der Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen
- Fachkonferenz der Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen Förderschulen mit den
Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung
- AK Competentia Kammerbezirk Aachen – Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen
- PSAG – Projektgruppe Sucht Kreis Euskirchen
- AG §78 Kreis Euskirchen
- Opfernetzwerk e.V. Euskirchen
- Organisationsteam Ausbildungs- und Studienbörse im Kreis Euskirchen
2. Ergebnisse und Ausblick
Folgende Projekte/Maßnahmen werden in 2016 umgesetzt:
- zwei Fachtagungen zum Thema Medienprävention in Kooperation mit dem Opfernetzwerk
e.V. Euskirchen, Umsetzung 2016 (siehe Projektskizze 3.3.2)
- Umsetzung neues Bewerbungsverfahren Berufswahl-SIEGEL für die Bewerbungsphase
2016/17 in Kooperation mit dem Lenkungskreis Berufswahl-SIEGEL Rheinland (siehe
Projektskizze 3.2.5)
- Unterstützung der Kommunalen Koordinierungsstelle bei der Planung des
Gesundheitsparcours in Kooperation mit Competentia Kammerbezirk Aachen –
Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen, Agentur für Arbeit Brühl, Jobcenter EU-aktiv,
Umsetzung Juni 2016 (siehe Projektskizze 3.2.8)
37
- Ausbildungs- und Studienbörse 2016 (siehe Projektskizze 3.2.6)
- Entwicklung von Handlungsempfehlungen für Schulen im Umgang mit Sucht (PSAG
Sucht)
3.5.2 Kooperation mit Regionalen Bildungsbüros
1. Bestandsaufnahme
Die Regionalen Bildungsbüros im Kammerbezirk treffen sich i. d. R. dreimal pro Jahr zu
Arbeitssitzungen. Darüber hinaus findet zweimal pro Jahr ein informeller Austausch aller
Geschäftsstellen der Regionalen Bildungsnetzwerke in Köln statt. Die Bezirksregierung Köln
lädt die Landesbediensteten dieser Geschäftsstellen zudem zweimal pro Jahr zu
Arbeitssitzungen ein.
Die Sitzungen der Leitungen der Regionalen Bildungsbüros StädteRegion Aachen, Kreis
Düren, Kreis Heinsberg und Kreis Euskirchen – initiiert durch den Zweckverband Aachen
finden im November 2016 statt. Im Juni 2016 findet erstmals eine Tagung für alle Regionalen
Bildungsbüros und Kommunalen Koordinierungen in der Region, die der o.g. Zweckverband
organisiert, statt.
2. Ziele
a) Die Sitzungen im Kammerbezirk Aachen dienen dem Austausch über einzelne Projekte
entlang der Bildungsbiografie.
b) Kenntnisse über einzelne Entwicklungen in der Region führen zu einem Transfer von
Projektformaten.
c) Die enge Kooperation führt zu Ressourcenbündelung durch Umsetzung bereits erprobter
Formate in den Regionen.
d) Der informelle Austausch aller Regionalen Bildungsbüros im Regierungsbezirk Köln wird
zur Kompetenzerweiterung der MitarbeiterInnen im Bereich neuer Themen genutzt.
e) Die Arbeitssitzungen der pädagogischen MitarbeiterInnen mit der Bezirksregierung Köln
werden zur Planung von Jahressitzungen in den Regionen vor Ort genutzt.
3. Planung und Umsetzung
Der Zweckverband Aachen übernimmt die Organisation einer Tagung aller Regionalen
Bildungsbüros und Kommunaler Koordinierungen im Kammerbezirk Aachen für Juni 2016.
Die Regionalen Bildungsbüros aus Düren, Heinsberg und Euskirchen treffen sich zweimal im
Jahr zum Austausch und Transfer gelingender Bildungsprojekte.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Der Transfer von Projektformaten erfolgt zwischen einzelnen Regionalen Bildungsbüros
auf telefonischem und digitalem Weg sowie zwischen Düren, Heinsberg und Euskirchen
in zwei Jahressitzungen.
b) Der informelle Austausch aller Regionalen Bildungsbüros im Regierungsbezirk Köln findet
im Frühjahr und Herbst 2016 statt.
c) Die Arbeitssitzungen der Landesbediensteten mit der Bezirksregierung Köln dienen im
September 2016 zur Planung eines Workshops zur zum Thema Bildungskonferenz.
38
3.5.3 Kooperation mit dem Kompetenzteam NRW
1. Bestandsaufnahme
Die Kooperation zwischen dem Regionalen Bildungsbüro und dem Kompetenzteam Kreis
Euskirchen/Rhein-Erft-Kreis ist in der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis
Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen festgelegt. Die Leitung und Ko-Leitung sind
Mitglieder der Bildungskonferenz.
Die regelmäßige Kooperation zwischen den beiden Geschäftsstellen bezieht sich auf die
Themenschwerpunkte Schulentwicklung und Unterrichtsentwicklung. Das Regionale
Bildungsbüro erhebt hierzu Bedarfe der LehrerInnen der einzelnen Facharbeitsgruppen.
Folgende Fortbildungen werden gemeinsam geplant:
a) Stärkung der Beratungskompetenz von KlassenlehrerInnen Jahrgang 8 der Schulen, die
im Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ aktiv sind
b) Qualifizierung der Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen aller Schulformen
2. Ziele
a) Die KooperationspartnerInnen setzen die Meldungen der Fortbildungsbedarfe der
LehrerInnen im Kreis Euskirchen um.
b) Das Regionale Bildungsbüro unterstützt die Ko-Leitung des Kompetenzteams bei der
Planung der Fortbildungen.
3. Planung und Umsetzung
16.03.2016 und
Stärkung der Beratungskompetenz in Kooperation mit dem
13.04.2016:
Kompetenzteam Düren
14.09.2016:
Basisqualifizierung Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen in
Kooperation mit dem Kompetenzteam Aachen, Heinsberg
26./27.10.2016
Aufbauqualifizierung Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen in
Kooperation mit dem Kompetenzteam Aachen, Heinsberg
4. Ergebnisse und Ausblick
An der Fortbildung „Stärkung der Beratungskompetenz“ nehmen 21 LehrerInnen teil. Diese
Fortbildung wird jedes Schuljahr für die „nachrückende“ Generation der KlassenlehrerInnen
Jahrgang 8 durchgeführt. Im Schuljahr 2016/17 werden diese im Frühjahr stattfinden.
An der Qualifizierung der Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen aller Schulformen
nehmen 12 LehrerInnen teil.
3.5.4 Bildungsportal
Die vertraglich vereinbarte dreijährige Laufzeit des Pilotprojektes „Bildungsportal des Kreises
Euskirchen“ endet am 30.06.2016. Der Ausschuss für Bildung und Inklusion hat am
15.03.2016 einstimmig beschlossen, das Pilotprojekt mit Ablauf der vertraglichen Bindung
einzustellen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die ursprüngliche Intention für die
Einrichtung des Bildungsportals, die Angebote kleinerer, nicht kommerzielle Anbieter
gebündelt zu bewerben, oftmals bereits an den fehlenden Ressourcen für den nicht
unerheblichen Aufwand der Schnittstellenkompatibilität mit dem Portal scheitert.
Entsprechend wird das Angebot von einigen kleineren Anbietern nicht angenommen und das
39
ursprüngliche Ziel, die gesamte regionale Bildungslandschaft des Kreises Euskirchen
abzubilden, ist nicht umsetzbar. Die größeren Anbieter betreiben für sich gesehen bereits ein
gutes Marketing und eine gute Publikation ihrer Angebote. Insoweit wird das dezentrale
System der Angebotsdarstellung der jeweiligen Anbieter als grundsätzlich ausreichend
angesehen. Diese Auffassung wird von den kreisnahen Anbietern Kreisvolkshochschule und
KreisSportBund geteilt. Als weitere Begründung ist die insgesamt als nicht zufriedenstellend
zu bewertende Zusammenarbeit mit dem Betreiber des Portals zu nennen.
Der Ausschuss für Bildung und Inklusion hat als mögliche Alternative die Aufnahme auf der
Webseite www.weiterbildung-eu.de vorgeschlagen.
3.6 BMBF-Projekt: „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für
Neuzugewanderte“
3.6.1
Einrichtung einer aus Bundesmitteln geförderten Stelle für die „Kommunale
Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ im KoBIZ
1. Bestandsaufnahme
Die steigenden Flüchtlingszahlen stellen die Kommunen im Kreis Euskirchen vor hohe
Anforderungen. Sie sind zuständig für Versorgung und Unterbringung. Aufgrund der
persönlichen Situation der Flüchtlinge (keine angelegten Angebote zur Schaffung von
Tagesstruktur, kein Zugang zu Integrationskursen, Information der Medien über die
Fluchtumstände) sind immer mehr BürgerInnen bereit, sich freiwillig zu engagieren. In jeder
kreisangehörigen Kommune im Kreis Euskirchen haben sich Initiativen gegründet, um
Flüchtlingen zu helfen und ihnen hier eine Orientierung zu geben. Seitens der
bürgerschaftlich Engagierten erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen
Kommunen, um Hilfen und Angebote zu optimieren. Die Unterstützung der Flüchtlinge reicht
von Orientierungsangeboten über Deutschförderangebote bis hin zu Angeboten von
Freizeitaktivitäten.
Wohlfahrtsverbände,
kirchliche
Vereinigungen
und
diverse
Beratungsstellen haben auf die Situation reagiert und erstellen Angebote, teilweise in
Kooperation untereinander, um Kommunen und freiwillig engagierte BürgerInnen (im
Ehrenamt) zu unterstützen.
2. Ziele
a) Erhalt der Zuwendung des Bundes aus dem Förderprogramm „Kommunale Koordinierung
der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ für die Dauer von 24 Monaten für die
Unterstützung des beschriebenen Netzwerkes im Bereich Bildung.
b) Einbettung des Vorhabens in das kommunale Bildungsmanagement und die kommunale
Verwaltungsstruktur.
Die Stelle der Bildungskoordination ist in das Regionale Bildungsnetzwerk integriert. Seit
der Installierung des Regionalen Bildungsnetzwerkes im Jahr 2009 existieren im Kreis
Euskirchen vielfältige Kooperationsstrukturen und Integrationsangebote, teilweise initiiert
durch das KoBIZ und die entsprechenden Institutionen und Gremien, die jedoch aufgrund
der aktuellen Herausforderungen (s.o.) noch nicht für die Zielgruppe der
Neuzugewanderten und der Institutionen etc., die sich um diese kümmern, transparent
dargestellt sind.
c) Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft
Es ist angestrebt, dass die/der BildungskoordinatorIn unter Nutzung der vorhandenen
Strukturen alle Angebote und AkteurInnen ihren Inhalten, Zielgruppen, Rollen und
Aufgaben im Bildungsprozess entsprechend sinnvoll miteinander verknüpft.
40
3. Planung und Umsetzung
Planung
Mittelplanung:
Summe Personalausgaben gemäß Gesamtfinanzierungsplan vom
07.07.2016 für den Zeitraum von zunächst zwei Jahren: 94.241,04 €
Summe sächliche Verwaltungsaufgaben gemäß Gesamtfinanzierungsplan
07.07.2016 für den Zeitraum von zunächst zwei Jahren: 7.000,00 €
Finanzierung:
vom
Projektförderung für den Zeitraum von zunächst zwei Jahren aus
Mitteln des Bundes als nicht rückzahlbare Zuschüsse
Zuwendungsfähiger Mehraufwand für Personal und Reisekosten
Umsetzung
Die Antragstellung auf Einrichtung einer (für eine Einwohnerzahl eines Kreises bis
200.000 Einwohner) Stelle
„Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für
Neuzugewanderte“ im KoBIZ erfolgt am 07.07.2016.
4. Ergebnisse und Ausblick
Dem
Antrag
auf
Gewährung
der
Bundeszuweisung
mit
detaillierter
Vorhabenbeschreibung wird nach Vorbereitung mit der zuständigen Stelle Deutsches
Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. vom zuständigen Bundesministerium für Bildung
und Forschung mit Zuwendungsbescheid vom 18.07.2016 in vollem Umfang entsprochen.
Die Einstellung der Bildungskoordinatorin erfolgt zum 01.09.2016.
Im Weiteren sind die Tätigkeiten der Bildungskoordinatorin dargestellt.
3.6.2
Auf- und Ausbau kommunaler Koordinierungsstrukturen anhand Identifizierung
und unter Einbindung relevanter Bildungsakteure
1. Bestandsaufnahme
Mit der Umsetzung der Förderrichtlinie zur Kommunalen Koordinierung der
Bildungsangebote für Neuzugewanderte steht ein Instrument zur Verfügung, das Bildung als
Schlüsselfunktion für Integration wahrnimmt. Zugänge in das Regelsystem Kindergarten,
Schule, Ausbildung und Beruf tragen dazu bei, dass zugewanderte Menschen sich schneller
integrieren und Perspektiven haben. Um die Zugänge in das Bildungssystem und somit in
die Gesellschaft zu öffnen, bedarf es einer transparenten Übersicht der Bildungs-,
Orientierungs- und Beratungsangebote sowie der Maßnahmen im Kreis Euskirchen, damit
diese passgenau aufeinander abgestimmt werden können und gegebenenfalls neue
Angebote geschaffen werden können. Um die aktuellen Bedarfe zu ermitteln, ist eine enge
Zusammenarbeit sämtlicher relevanter AkteurInnen im Bildungsnetzwerk (intern und extern)
erforderlich. Hierfür werden die vorhandenen Strukturen und Netzwerke genutzt und für den
Bereich Bildungsangebote angepasst respektive neue AkteurInnen erfasst.
2. Ziele
a) Die Bildungskoordinatorin wird eingebunden in bereits bestehende Netzwerkstrukturen
im KoBIZ.
b) Die Bildungskoordinatorin kooperiert eng mit der Kommunalen Koordinierung, dem
Kommunalen Integrationszentrum und dem Integrationsbeauftragten des Kreises
Euskirchen
41
c) Die Bildungskoordinatorin übernimmt die Leitung der bestehenden AG Sprachliche
Bildung und Beschäftigung des Netzwerkes Vielfalt und Integration
d) Identifizierung der relevanten BildungsakteurInnen im Kreis Euskirchen
e) Einbindung
der
relevanten
BildungsakteurInnen
und
eventuell
neuer
NetzwerkpartnerInnen in vorhandene Strukturen
3. Planung und Umsetzung
Herbst 2016:
- Hospitation bei Veranstaltungen/ Arbeitstreffen von MitarbeiterInnen der verschiedenen
Handlungsfelder des KoBIZ
- Vorstellung der Arbeit und Ziele der Bildungskoordinatorin bei relevanten Veranstaltungen
(intern und extern)
- Organisation und Durchführung der AG Sprachliche Bildung und Beschäftigung in
Kooperation mit dem Ehrenamtskoordinator
- Identifizierung der Schnittstellen der Bildungskoordinatorin mit der Kommunalen
Koordinierung, dem Kommunalen Integrationszentrum und dem Integrationsbeauftragten
- Netzwerkarbeit mit BildungsakteurInnen und AnbieterInnen von Angeboten für
Zugewanderte
- Schnittstellenidentifizierung innerhalb der Kreisverwaltung und in den Kommunen
4.
a)
b)
c)
Ergebnisse und Ausblick
September/Oktober 2016: Die Bildungskoordinatorin hospitiert und nimmt teil an:
Dolmetscherschulung zur Ausbildungsbörse
SMILE-Projekt
Inforeihe zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt in Hellenthal
Einführung des BFE-Portals
AK KiTa-Grundschule
AG §78 KJHG "Kindertageseinrichtungen und Tagespflege“
AG Sprachliche Bildung und Beschäftigung
Planungssitzung Arbeitsagentur / FH / Wirtschaftsförderung
AG Frauen und Migration
Planungsgruppe Integration junger Flüchtlinge
Demografie-Workshop zum Thema „Jugendliche haben erschwerte Bedingungen
für
den Bildungserwerb“
Arbeitstreffen mit Sprachkursträgern, Jobcenter, Haus der Familie, Jugendamt,
Inklusionskoordinator, Stadtbücherei und Integrationsrat Euskirchen
November / Dezember 2016: Die Bildungskoordinatorin hospitiert und nimmt teil an:
Arbeitstreffen Integration Point
Arbeitstreffen DRK und Kreissportbund
kreisweite Schulpflegschaftssitzung
Integrationskurskonferenz
Komm auf Tour
Ausschuss Bildung und Inklusion
Durchführung der AG Sprachliche Bildung und Beschäftigung
Die bisherige Vernetzung der relevanten Akteure führt nunmehr schon zu einer ersten
Bündelung der Anfragen für Bedarfe und Möglichkeiten neuer Angebote bzw.
Kooperationen, die die Bildungskoordinatorin nun zusammenfasst, auswertet und
koordiniert. Zukünftig soll im Rahmen des Netzwerkes die Zusammenarbeit und der
42
d)
e)
f)
g)
Austausch weiter intensiviert werden und auf Augenhöhe gemeinsam das Ziel der
Transparenz und Passgenauigkeit der Angebote erreicht werden.
Der Austausch mit dem Kommunalen Integrationszentrum erfolgt in Bezug auf die
Seiteneinstiegsberatung, die Ehrenamtsarbeit, die Flüchtlingshilfe, die Einrichtung eines
Übersetzungshilfepools oder beispielsweise bzgl. des Übergangs von Schule – Beruf.
Der Austausch mit der Kommunalen Koordinierungsstelle betrifft.
Im Frühjahr 2017 wird der Abstimmungsprozess zwischen Behörden, Kommunen und den
relevanten Arbeitsmarktakteuren im SGB II und SGB III ausgebaut, um die Angebote,
Bedarfe und Förderinstrumente sowie AnsprechpartnerInnen gezielt weiterzugeben und
Transparenz zu schaffen.
Die Installierung und im Weiteren die Unterstützung eines Arbeitskreises kommunaler
SozialarbeiterInnen, Integrationsbeauftragter der Kommunen und SozialarbeiterInnen der
Offenen Jugendarbeit erfolgt im Frühjahr 2017.
3.6.3
Identifizierung von Bildungsangeboten für Neuzugewanderte
1. Bestandsaufnahme
Im Kreis Euskirchen sind mit Stand September 2016 rund 2300 Asylbewerber aus knapp 40
Ländern aktuell im Kreis Euskirchen untergebracht, von denen knapp 1100 aus den fünf
unsicheren Herkunftsländern mit guter Bleibeperspektive (Iran, Irak, Syrien, Eritrea und
Somalia) und rund 360 aus den sicheren Herkunftsländern ohne Bleibeperspektive sind. Bei
der mittleren Gruppe mit knapp 760 Asylbewerbern haben etwa 20 Prozent gute Aussichten
auf einen Verbleib in Deutschland. Seit November 2015 erhalten Asylbewerber und
Geduldete mit jeweils guter Bleibeperspektive einen Zugang zu Integrationskursen des
Bundes. Um die Zeit zu überbrücken und zu nutzen, bis der Status geklärt ist und der
Integrationskurs
startet,
bieten
viele
ehrenamtliche
FlüchtlingshelferInnen,
Wohlfahrtsverbände und Träger kostenlose Deutschkurse für AnfängerInnen bzw.
Alphabetisierungskurse vor Ort an. Um einen besseren Zugang zu Ausbildung und Beruf zu
bekommen, benötig man das Sprachniveau B1. Aktuell gibt es sechs Kursträger von
Integrationskursen und Alphabetisierungskursen im Kreis Euskirchen. Diese Kurse finden
größtenteils im Stadtgebiet Euskirchen statt. Aktuelle Herausforderungen sind
Sprachkursangebote mit Kinderbetreuung, in Ortsnähe und mit weniger Zugangshürden.
Neben den Angeboten, über die Sprache Zugang zu Gesellschaft und Bildung zu erfahren,
gibt es spezielle Angebote für Frauen, für Kinder und Jugendliche in Schule und Freizeit,
Angebote von Sportvereinen, Angebote für den Übergang von der Schule in den Beruf sowie
Möglichkeiten, im Rahmen von Praktika, Bundesfreiwilligendienst, FSJ oder der
Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen den Weg in das
Bildungssystem zu finden. Viele Angebote sind nicht transparent genug bzw. nicht
zugänglich aufgrund von sprachlichen oder interkulturellen Hürden oder weil das Angebot die
Zugewanderten nicht erreicht oder nicht dem Bedarf entspricht.
2. Ziele
a) Identifizierung sämtlicher formaler (schulische Bildung; berufliche und technische
Bildung, die zu einem Zertifikat führt) Bildungsangebote für Neuzugewanderte und
Migranten über alle Lebensphasen hinweg
b) Identifizierung interkultureller Angebote der Wohlfahrtsverbände, Vereine, Bibliotheken
und der VHS
43
3. Planung und Umsetzung
Herbst 2016:
- Erhebung der aktuellen Sprachförderangebote
- Erhebung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte an Schulen, Berufsschulen,
Weiterbildungseinrichtungen und Universitäten mit ihren Zugangsvoraussetzungen und
Perspektiven
- Erhebung der Angebote für Neuzugewanderte, die zur außerschulischen Bildung gehören
und zum Erwerb non-formaler Kompetenzen führen und Erhebung der Perspektiven, die
sich aus den erworbenen Kenntnissen ergeben
- Erhebung von Bildungsangeboten, die der interkulturellen Öffnung dienen
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Im Austausch mit den Sprachkursträgern werden die aktuellen Termine der zertifizierten
Sprach- und Integrationskurse im Kreis Euskirchen sowie deren AnsprechpartnerInnen
und Zugangsvoraussetzungen erhoben.
b) Die Deutschförderkurse der Ehrenamtlichen in den jeweiligen Kommunen werden vom
Ehrenamtskoordinator erfasst und in der Gesamtübersicht der Sprachkurse getrennt von
den professionellen Kursen dargestellt.
c) Die Sprachangebote für die Zugewanderten aus den sicheren Herkunftsländern sowie aus
denen der mittleren Gruppe (die weder zu den unsicheren noch zu den sicheren
Herkunftsländern gehören) sind nicht zufriedenstellend.
d) Die Sprach- und Integrationskurse mit Kinderbetreuung decken nicht den Bedarf.
e) Die zertifizierten Sprach- und Integrationskurse sind zu zentral in der Stadt Euskirchen
verteilt – hier muss der genaue Bedarf vor Ort in den kommenden Monaten noch ermittelt
werden.
f) Bildungsangebote im non-formalen Bereich erfolgen durch Sportvereine, Musikschulen,
Kirchen, VHS etc. Hier gibt es niedrigschwellige Integrationsangebote wie Nähkurse,
Reitkurse, Eltern-Kind-Treffen, Kochkurse, Sportturniere.
g) Im Frühjahr 2017 werden die Qualifizierungs- und Bildungsangebote für Flüchtlinge
erhoben, die beschäftigungsorientiert sind, die Kompetenzen feststellen, die unterstützen
bei der Vermittlung in Ausbildung und Arbeit, handwerkliche Qualifizierungsmaßnahmen
oder auch vorbereitenden Maßnahmen zum Nachholen eines Schulabschlusses.
h) Die Schwerpunkte im Frühjahr werden die Identifizierung kommunaler und regionaler
Bedarfe sowie die Identifizierung von Lücken und die Sichtbarmachung von
Doppelstrukturen sein.
i) Mitte 2017 wird es eine Übersicht online basierter Informationsportale geben, die
maßgeblich für Transparenz sorgen, die Zugänge zu Angeboten
erweitern und
Zuständigkeiten zusammenfassen sollen.
3.6.4 Beratung der politischen Gremien, der Kommunen und Arbeits- und
Bildungsakteure und Impulssetzung neuer Angebote
1. Bestandsaufnahme
Die identifizierten Bildungsangebote sollen transparent den Kommunen, den hauptamtlichen
und ehrenamtlichen Helfenden in der Flüchtlingshilfe sowie Neuzugewanderten und
MigrantInnen zur Verfügung gestellt werden, um gezielt beraten zu können. Wenn Angebot
und Nachfrage sich verzahnen lassen und Bedarfe regelmäßig erfasst und kommuniziert
44
werden resp. neu bewertet werden, kann Bildung entlang einer Bildungskette zu gelingender
Integration führen. Die Bildungskoordinatorin steht in intensiven Austausch mit AkteurInnen
und arbeitet an den Schnittstellen gezielt auf eine gute Kommunikation hin, um kurze Wege
zu schaffen, Doppelstrukturen abzubauen und Angebote sinnvoll zu bündeln bzw. Brücken
zu bauen. Des Weiteren ist es wichtig, bei erheblichen Bedarfen einen politischen Auftrag
anzustoßen, damit Hürden abgebaut und die notwendigen Maßnahmen einfacher umgesetzt
werden können.
2. Ziele
a) Unterstützung der Planungsgruppe „Integration junger Flüchtlinge“
b) Beratung der BildungsakteurInnen bei der Impulsgebung neu zu installierender Angebote
und Maßnahmen
c) Beratung der politischen Gremien
3. Planung und Umsetzung
Herbst 2016
- Teilnahme an der Projektgruppe „Integration junger Flüchtlinge“
- Arbeitstreffen mit den Trägern von Sprachkursen und Bildungsangeboten zur Ermittlung
von Bedarfen und möglichem Anstoß von Kooperationen zur Bündelung von
Kompetenzen und Förderinstrumenten
- Teilnahme und Beratung an der Steuerungsgruppe des KoBIZ
- Teilnahme am Entscheidungsgremium des KoBIZ
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Aktuelles Thema ist die Situation der Flüchtlinge aus der mittleren Gruppe (weder aus den
unsicheren noch sicheren Herkunftsländern), die aktuell knapp 800 Asylbewerber umfasst
und von den laut Erfahrung der Ausländerbehörde ca. 20 % einen Schutz in Aussicht
haben. Welche Zugänge zu Sprachkursen und in Ausbildung und Praktika gibt es für
diese Menschen? Was ist mit den AsylbewerberInnen, die zwischen 18 und 25 Jahre alt
sind und einen Schulabschluss nachholen oder eine Ausbildung absolvieren wollen? Um
solche Angelegenheiten zu klären, sind der Austausch und die Beratung mit Gremien
wichtig und unumgänglich.
b) Es hat sich im Austausch mit den Sprachkursträgern herausgestellt, dass es einen
erhöhten Bedarf an Integrationskursen mit Alphabetisierung gibt, dass die KompAS-Kurse
(Integrationskurse mit Berufsorientierung) noch freie Kapazitäten haben, dass Träger und
Wohlfahrtsverbände bei Bedarf flexibel einen Kurs ins Leben rufen können und dies
funktionierend in Kooperationen untereinander absprechen werden. Gearbeitet wird an
der Umsetzung, Kurse auch außerhalb der Stadt Euskirchen stattfinden zu lassen, um so
die Zugänge zu erleichtern. Zudem wird nach Lösungen gesucht, Sprachkurse mit
Kinderbetreuung anzubieten.
c) Es gibt Träger, die die finanzielle Ausstattung von Sprachkursen flexibel übernehmen
können, es bedarf jedoch mehr qualifizierter Dozenten (Idee: Referentenpool) und
Räume, in denen längerfristig Kurse stattfinden können.
d) Im Netzwerk der BildungsakteurInnen werden Ressourcen erfasst, die mit Angeboten und
Bedarfen abgeglichen werden und dann zur effektiven Umsetzung von Maßnahmen
genutzt werden können.
e) Mitte 2017 soll die Beratung der Kommunen in den Bereichen Angebote und Vernetzung
erfolgen, damit passgenau Angebote abgefragt und weitergeleitet werden sowie
Kooperationen im Netzwerk nach Bedarf stattfinden können.
45
f) Die Beratung der politischen Gremien wird 2017 intensiv fortgesetzt, die Beratung der
DemografieInitiative Kreis Euskirchen soll initiiert werden.
g) Für die sich aus den schon bisher erhobenen Bedarfen ergebenen, neu zu installierenden
Angeboten, erfolgt ein Austausch mit den Arbeitsmarkt- und BildungsakteurInnen.
h) Im Herbst 2017 erfolgt die Unterstützung bei der Fortschreibung des Sozialberichtes
sowie des Integrationsberichtes des Kreis Euskirchen.
i) In den Arbeitsgruppen werden Fragen diskutiert, welche Möglichkeiten der Integration es
in Arbeit und Ausbildung für die AsylbewerberInnen der mittleren Gruppe gibt (die, die
weder zu den sicheren noch zu den unsicheren Herkunftsländern gehören). Wie ist die
Umsetzung der 3+2 Regelung für Ausbildungsberufe? Diese Fragen sind für
ArbeitsmarktakteurInnen und Unternehmen von Bedeutung.
j) Der Zugang zu Bildung ist mit Hürden und Herausforderungen verbunden, wie die Dauer
des Asylverfahrens, zu wenig Kindergarten- und Schulplätze für Neuzugewanderte resp.
Personal oder das fehlende Verständnis vom deutschen Bildungssystem.
46
4 Kommunale Koordinierungsstelle
4.1 Potenzialanalyse Schuljahr 2016/17
4.1.1 Potenzialanalyse – Zentrale Ausschreibung
1. Bestandsaufnahme
Ein wichtiger Bestandteil der individuellen Förderung für SchülerInnen in der Jahrgangsstufe
8 im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung ist die Potenzialanalyse.
Im Kreis Euskirchen wurde die Potenzialanalyse in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16
von der Kommune – in Kooperation mit der Kommunalen Koordinierungsstelle KAoA und der
Vergabestelle des Kreises – ausgeschrieben. Die Trägerabrechnung erfolgte über die
Kommunale Koordinierungsstelle, die die Mittel bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des
nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) beantragt und formell korrekt abgewickelt
hat.
Der Vorteil der kommunalen Ausschreibung war, dass die regionalen Besonderheiten
berücksichtigt werden konnten. So konnte die Potenzialanalyse beispielweise in diesen
Schuljahren in den Räumlichkeiten der Schulen stattfinden.
Das Land NRW hat jedoch entschieden, dass die Potenzialanalyse ab dem Schuljahr
2016/17 zentral ausgeschrieben wird. Die Kommunalen Koordinierungsstellen haben hierbei
keine Einwirkungsmöglichkeiten auf die Leistungsbeschreibung, außer bei der Meldung der
Schülerzahlen sowie bei der Losbildung. Dies bedeutet auch, dass die Potenzialanalysen ab
dem Schuljahr 2016/17 ausschließlich außerhalb der Schule durchgeführt werden.
Nähere Informationen zur Potenzialanalyse siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015.
2. Ziele
a) Ermittlung von genauen Schülerzahlen und Meldung von Anpassungsbedarfen an die
LGH
b) Festlegung der Lose zwischen der Kommunalen Koordinierungsstelle und der
Schulaufsicht und Übersendung des Ergebnisses an die LGH
c) Information der Schulaufsicht und der Gremien über das Ausschreibungsergebnis und
Kurzkonzepte
d) Information der Schulen über das Ausschreibungsergebnis
3. Planung und Umsetzung
− Bedarfsabfrage in den KAoA-Schulen, um die Zahl der SchülerInnen, die im Schuljahr
2016/17 an der Potenzialanalyse teilnehmen werden, zu ermitteln
− Abstimmung mit dem Schulrat zur Losbildung. Die Lose werden nach Schulformen
gebildet.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die angepassten Schülerzahlen wurden an die LGH gemeldet.
b) Die Abstimmung mit dem Schulrat zur Losbildung ist erfolgt.
c) Die Schulaufsicht und die entsprechenden Gremien wurden über das
Ausschreibungsergebnis und die Kurzkonzepte informiert. Den Zuschlag für den Kreis
47
Euskirchen hat ein Trägerverbund des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) mit dem
Bildungsinstitut der Rheinischen Wirtschaft (BRW) erhalten.
Demnach führt das BZE in den Förder-, Real- und Gesamtschulen die Potenzialanalysen
durch, während das BRW für die Durchführung der Potenzialanalyse in Hauptschulen und
Gymnasien zuständig ist.
d) Die Schulen wurden über das Ausschreibungsergebnis informiert und haben die
Kurzkonzepte über die Bezirksregierung Köln zugesandt bekommen.
e) Eine schnelle Kontaktherstellung zwischen Trägern und Schulen wurde gewährleistet.
4.1.2 Potenzialanalyse – Durchführung
1. Bestandsaufnahme
Durch den neuen Runderlass zur Berufs- und Studienorientierung ist die Teilnahme an „Kein
Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) ab dem Schuljahr 2016/17 grundsätzlich für alle
öffentlichen Schulen im Sekundarbereich I und II in Nordrhein-Westfalen verbindlich
vorgeschrieben, d.h. im Kreis Euskirchen nehmen alle öffentlichen und privaten Schulen an
KAoA teil, außer dem privaten St.-Angela-Gymnasium in Bad Münstereifel sowie die drei
STAR-Schulen5.
Aufgrund von Schulschließungen, auslaufenden Schulen und Neugründungen bleibt die
Schullandschaft im Kreis Euskirchen weiterhin dynamisch. Im Schuljahr 2016/17 ist wegen
der Schulschließung der Don-Bosco-Schule, Förderschule, und der Willi-Graf-Realschule ein
Rückgang der teilnehmenden Schulen zu verzeichnen, während die Gesamtschulen Eifel
und Mechernich mit ihrem erstmaligen Jahrgang 8 in das Landesvorhaben KAoA einsteigen.
Die auslaufenden Schulen - Hauptschule Mechernich in Kall, Hauptschule Nettersheim,
Realschule im Feytal sowie Realschule Schleiden - haben im Schuljahr 2016/17 keinen
Jahrgang 8 mehr, somit werden in diesen Schulen auch keine Potenzialanalysen
durchgeführt, jedoch nehmen sie weiterhin an den Standardelementen von KAoA für die
Jahrgänge 9 und 10 teil.
Im Kreis Euskirchen werden im Schuljahr 2016/17 voraussichtlich 2.057 SchülerInnen an der
Potenzialanalyse teilnehmen.
5
Im Kreis Euskirchen nehmen drei Förderschulen an dem Berufsorientierungsprogramm Schule trifft
Arbeitswelt (STAR) teil. Voraussichtlich ab dem Schuljahr 2017/18 wird STAR ebenfalls in das
Landesvorhaben integriert.
48
Abbildung: Anzahl der SchülerInnen, die im Kreis Euskirchen an der Potenzialanalyse
teilgenommen haben bzw. teilnehmen werden.
Quelle: Eigene Erhebung der Kommunalen Koordinierungsstelle KAoA – KoBIZ, Kreis Euskirchen und
Schulstatistik sowie Abrechnungsdaten zu trägergestützten Standardelementen (SBO)
2. Ziele
a) Durchführungszeitraum der Potenzialanalyse im Schuljahr 2016/17 ist von August bis
Dezember 2016
b) Im Schuljahr 2016/17 sollen insgesamt 2.057 SchülerInnen an der Potenzialanalyse
teilnehmen – aus acht Gymnasien, vier Haupt-, fünf Real-, fünf Förderschulen und drei
Gesamtschulen.
c) Informationsweitergabe und Beratung der Schulen, um Unsicherheiten vorzubeugen,
eine reibungslose Durchführung zu ermöglichen und entsprechende Planungen im
Schulkalender vorzunehmen
d) Information der Schulen über die Umsetzung von Potenzialanalysen
e) Gewährleistung einer reibungslosen Planung zur Durchführung der Potenzialanalyse
seitens der Träger
f) Durchführung von Auswertungsgesprächen mit den SchülerInnen, deren Eltern und den
Trägern nach der Potenzialanalyse am nächsten Tag oder aber spätestens innerhalb
einer Woche
g) Das Ergebnis der Potenzialanalyse wird von den SchülerInnen im Berufswahlpass
abgeheftet.
h) Evaluation der Potenzialanalyse im Anschluss an die Durchführung
i) Die Kommunale Koordinierungsstelle dient als Schaltstelle zwischen den Trägern,
Schulen, MAIS, Schulaufsicht und der Abrechnungsstelle LGH.
3. Planung und Umsetzung
− Vor den Sommerferien werden die Schulen über die Modalitäten zur Durchführung der
Potenzialanalyse informiert.
− Die Schulen werden von der Kommunalen Koordinierungsstelle über das Ergebnis der
Ausschreibung informiert und darauf hingewiesen, dass die Träger in Kürze mit ihnen
Kontakt aufnehmen werden.
49
−
Die Träger nehmen Kontakt zu den Schulen auf und terminieren den
Elterninformationsabend, den Durchführungszeitraum der Potenzialanalysen und klären
die Rahmenbedingungen für den Durchführungstag.
.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die Potenzialanalysen werden bis Dezember 2016 durchgeführt.
b) Da zum Jahresberichtsende die Durchführung der Potenzialanalysen noch nicht
endgültig abgeschlossen ist, liegen z.Z. keine konkreten Zahlen vor. Für SchülerInnen,
die an ihrer Schule, bspw. krankheitsbedingt, nicht an der Potenzialanalyse teilnehmen
konnten, bieten die Träger für den Kreis Euskirchen einen Ersatztermin an.
c) Die Informationsweitergabe und Beratung der Schulen erfolgte vor allem, um
Unsicherheiten vorzubeugen, eine reibungslose Durchführung zu ermöglichen und
entsprechende Planungen im Schulkalender vorzunehmen.
d) Nach der Bekanntgabe, welche Träger den Zuschlag erhalten haben, wurden die
Schulen unverzüglich informiert. Eine schnelle Kontaktherstellung zwischen Trägern und
Schulen wurde gewährleistet.
e) Die Schulen wurden über die Umsetzungsmodalitäten von Potenzialanalysen informiert.
f) Die Durchführung der Potenzialanalyse lief weitestgehend reibungslos.
g) Je nach Bedarf wurden die Schulen und die Eltern zum Thema Potenzialanalyse beraten.
h) Die Kommunale Koordinierungsstelle diente in dem ganzen Prozess als Schaltstelle
zwischen den Trägern, Schulen, MAIS, Schulaufsicht und der Abrechnungsstelle LGH.
4.1.3
Landesweite Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren (LaKI)
Unterarbeitskreis „migrationssensible Potenzialanalyse“
1. Bestandsaufnahme
Nähere
Informationen
zur
„Landesweite
Koordinierungsstelle
Kommunaler
Integrationszentren (LaKI) Unterarbeitskreis „migrationssensible Potenzialanalyse“ siehe
KoBIZ-Jahresbericht 2015.
Fortschreibung in 2016:
2.
a)
b)
c)
Ziele
Regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen
Empfehlungen für die nächste Ausschreibung der Potenzialanalyse formulieren
Erstellung einer Empfehlung für die Träger
3. Planung und Umsetzung
Teilnahme an dem Arbeitskreistreffen am:
− 13.05.2016 in Dortmund
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Aufgrund von Terminüberschneidungen war eine regelmäßige Teilnahme an den
Arbeitskreistreffen nicht immer möglich.
b) Ein Empfehlungsschreiben für die nächste Ausschreibung der Potenzialanalyse ist nicht
erfolgt, da die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks
e.V. (LGH) die Potenzialanalyse für die nächsten drei Jahre ausgeschrieben hat.
50
c) Die Zielsetzung des Arbeitskreises, Kriterien für eine migrationssensible Potenzialanalyse
zu entwickeln, hat sich geändert, da die Potenzialanalyse für die nächsten drei Jahre
ausgeschrieben ist und somit keine Anpassungen mehr möglich sind. Daher ist eine
weitere Beteiligung an dem Arbeitskreis nicht mehr notwendig.
4.2 Portale und Austauschforen
4.2.1 BAN-Portal
1. Bestandsaufnahme
„Das Belegungs-, Abrechnungs- und Nachweisportal („BAN-Portal“) ist ein Dienst der
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH), der
unter Einbezug eines externen Dienstleisters entwickelt wurde. Die Hauptintention ist die
Gewährung einer revisionssicheren Fördermittelvergabe im Rahmen der trägergestützten
Standardelemente von „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule - Beruf in
NRW“.
51
„Die LGH übernimmt gemeinsam mit einem externen Dienstleister die Aufgabe der
Programmierung des BAN-Portals und ist für die Gesamtadministration zuständig.“6
Nähere Informationen zum BAN-Portal siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015.
Fortschreibung in 2016
2. Ziele
a) Nutzung
des
BAN-Portals
bei
der
Bedarfsabfrage
der
trägergestützten
Berufsfelderkundungen
b) Koordinierung der Anmeldungen für die trägergestützten Berufsfelderkundungen
6
Quelle: https://www.bo-instrumente-in-nrw.de//ueber.php.
c)
d)
e)
f)
Nutzung des BAN-Portals bei der Bedarfsabfrage der trägergestützten Praxiskurse
Koordinierung der Anmeldungen für die Praxiskurse
Unterstützung der Lehrkräfte bei der Nutzung des BAN-Portals
Die Rückmeldungen von Trägern und Schulen bzgl. der Nutzung des BAN-Portals sollen
an die LGH weitergeleitet werden.
3. Planung und Umsetzung
Das BAN-Portal wird laufend für die Koordinationsaufgaben genutzt.
4.
a)
b)
c)
Ergebnisse und Ausblick
Die Meldung der KAoA-Schulen zur Freischaltung im BAN-Portal ist an die LGH erfolgt.
Eine erste Bedarfsabfrage bzgl. trägergestützte Berufsfelderkundung ist erfolgt.
Für die Koordination der trägergestützten Praxiskurse wird das BAN-Portal vermehrt erst
im zweiten Schulhalbjahr 2016/17 genutzt werden.
Über die Erneuerungen und Zusatzfunktionen, wie z.B. Bedarfsabfrage bei den
trägergestützten Berufsfelderkundungen, werden die Kommunalen Koordinierungsstellen
sowie die Schulen von LGH noch informiert.
4.2.2 qualiboXX/ überaus
1. Bestandsaufnahme
„Aus GPC, LänderAktiv und qualiboXX wurde die neue Fachstelle Übergänge in Ausbildung
und Beruf, kurz überaus. Dieses Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)
wendet sich an praktisch Tätige, an regionale Akteure, konzeptionell Interessierte und
politische Entscheider in den Handlungsfeldern am Übergang Schule - Beruf. Diese reichen
von der Berufsorientierung über die individuelle Begleitung und Qualifizierung am Übergang
bis hin zur Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung.“7
überaus bietet den NutzerInnen eine geschlossene Lern- und Arbeitsplattform an. Dies
ermöglicht die fachliche, bundesweite oder regionale Vernetzung in virtuellen Gruppen,
sodass die NutzerInnen sich in geschlossenen Gruppen institutions- und/oder
professionsübergreifend austauschen und zusammenarbeiten können.
Die in der qualiboXX von der Kommunalen Koordinierungsstelle (KoKo) gegründeten
Gruppen „KAoA Euskirchen“ sowie „KoKo-Kammerbezirk-Aachen“ sind in überaus
übertragen worden und werden wie gewohnt von der KoKo moderiert.
Näheres zur qualiboxx siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015.
Fortschreibung in 2016
2. Ziele
a) Sichtung der Informationen in überaus und Informationstransfer an die
NetzwerkpartnerInnen
b) Informationsaustausch u. a. mit den überregionalen KoKos über die Gruppe „Kommunale
Koordinierung“
c) Austausch der KoKos über die Gruppe „KoKo-Kammerbezirk-Aachen“ im Kammerbezirk
Aachen
7
Quelle: www.ueberaus.de
52
d) Vorstellung der Gruppe „KAoA-Euskirchen“ in den Facharbeitsgruppensitzungen sowie in
Gesprächen mit den Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen (StuBo)
e) Moderation der Gruppen
f) Supportleistung an die TeilnehmerInnen der moderierten Gruppen
g) In der Gruppe „KAoA Euskirchen“ sollen den TeilnehmerInnen alle Einladungen,
Protokolle, Präsentationen, aber auch Neuigkeiten zu KAoA sowie Informationen zum
Thema Übergang Schule - Beruf zur Verfügung gestellt werden.
h) In der Gruppe „KAoA Euskirchen“ können sich die TeilnehmerInnen im Forumsbereich
austauschen und sich über das „Schwarze Brett“ über die Neuigkeiten informieren, so
dass die Netzwerkarbeit intensiviert werden kann.
3. Planung und Umsetzung
Die von der KoKo moderierten Gruppen werden laufend betreut.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die Informationen in überaus sind gesichtet. Weiterleitung der Informationen an die
Netzwerkpartner ist erfolgt.
b) Im Forum der Gruppe „Kommunale Koordinierung“ sind Fragen bzgl. Umsetzung von
KAoA platziert. Informationsaustausch findet statt.
c) Die Gruppe „KoKo-Kammerbezirk-Aachen“ wird von den Kommunalen Koordinierungen
im Kammerbezirk Aachen zum Informationstransfer genutzt.
d) überaus sowie die Gruppe „KAoA Euskirchen“ werden in der Regionalkonferenz den
StuBos des Kreises vorgestellt.
e) Die KoKo moderiert die Gruppen.
f) Die KoKo steht allen TeilnehmerInnen bei Fragen zu den Gruppen zur Verfügung.
g) In der Gruppe „KAoA Euskirchen“ stehen alle Einladungen, Protokolle, Präsentationen zu
den Facharbeitsgruppensitzungen sowie alle Neuigkeiten und aktuelle Informationen zum
Thema Übergang Schule - Beruf zur Verfügung.
h) Die TeilnehmerInnen der Gruppe „KAoA Euskirchen“ nutzen wenig die Möglichkeit, über
das Forum Fragen zu platzieren und/oder zu diskutieren.
In den kommenden Sitzungen der Facharbeitsgruppen wird erneut die Plattform überaus
vorgestellt sowie auf den Mehrwert der Nutzung der Gruppenfunktion hingewiesen.
4.2.3
Regionaltreffen Rheinland der Kommunalen Koordinierungsstellen
1. Bestandsaufnahme
Das Regionaltreffen richtet sich an die MitarbeiterInnen der Kommunalen
Koordinierungsstellen (KoKo) und an ausgewählte Akteure auf Landesebene wie z.B. die
Vertreter des Referats II A2 aus dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des
Landes Nordrhein-Westfalens (MAIS) sowie aus dem Ministerium für Schule und
Weiterbildung (MSW).
Nähere Informationen zu den Regionaltreffen siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015.
Fortschreibung in 2016:
2.
a)
b)
c)
Ziele
Regelmäßige Teilnahme an den Regionaltreffen
Informationstransfer MAIS an KoKos
Informationsaustausch zwischen den KoKos
53
d) Verbreitung der Informationen der Regionaltreffen an NetzwerkpartnerInnen vor Ort
3. Planung und Umsetzung
Teilnahme an:
03.03.2016: 12. Regionaltreffen KoKos im Rheinland, Düsseldorf mit
thema „Kommunale Koordinierungsstellen in der
Handlungsfelds 2 – Systematisierung des Übergangs“
23.06.2016: 13. Regionaltreffen KoKos im Rheinland, Köln mit dem
„Kommunale Koordinierungsstellen in der Umsetzung des
Attraktivität des dualen Systems“
08.09.2016: Zwischenbilanz-Veranstaltung zu „Kein Abschluss
Düsseldorf
01.12.2016: 14. Regionaltreffen KoKos im Rheinland mit dem
„Rückblick auf 2016 und Ausblick auf 2017“, Köln
dem SchwerpunktUmsetzung des
Schwerpunktthema
Handlungsfelds 3 –
ohne
Anschluss“,
Schwerpunktthema
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die KoKo nimmt an den Regionaltreffen regelmäßig teil.
b) Die Vertreter des MAIS informieren die KoKos über die Neuigkeiten und den Stand des
Landesvorhabens KAoA.
c) Ein Informationsaustausch zwischen den KoKos findet sowohl in Kleingruppen als auch
im Plenum statt.
d) Für die Zwischenbilanz-Veranstaltung wurde das KoBIZ als best practice der
kultursensiblen Gestaltung von KAoA angefragt und hatte gemeinsam mit der
Landeskoordinierungsstelle der Integrationszentren (LaKI) einen Informationsstand.
54
Auch in 2017 ist eine regelmäßige Teilnahme an Regionaltreffen geplant.
4.2.4
Landesweite Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren (LaKI)
Arbeitskreis Übergang Schule – Beruf
1. Bestandsaufnahme
„Junge Menschen mit Migrationshintergrund sind noch immer – trotz positiver Entwicklung
auf dem Arbeitsmarkt und der Anstrengungen vieler Beteiligter – mehr als andere von
Brüchen und Risiken im Übergang von der Schule in den Beruf betroffen. Deshalb setzen die
Kommunalen Integrationszentren (KI) an diesem wichtigen Bildungsübergang an.“8
Im Sinne des Querschnitts werden diese Treffen von der Kommunalen Koordinierungsstelle
(KoKo) des Kreises wahrgenommen.
Näheres zur „Landesweiten Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren (LaKI)
Arbeitskreis Übergang Schule – Beruf“ siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015.
Fortschreibung in 2016
2. Ziele
a) Regelmäßige Teilnahme an den Arbeitskreistreffen
b) Informationsaustausch zwischen den KIs zum Thema Übergang Schule - Beruf,
insbesondere KAoA und SeiteneinsteigerInnen 16+
8
(Quelle: http://www.kommunale-integrationszentren-nrw.de/uebergang_schule_beruf)
c) Berichte aus den Unterarbeitsgruppen Elternkooperation und interkulturelles Portfolio zum
Sachstand
d) Vorstellung der Ergebnisse von der Unterarbeitsgruppe „migrationssensible
Potenzialanalyse“
e) Verbreitung der Informationen der Arbeitskreistreffen an Netzwerkpartner vor Ort
3. Planung und Umsetzung
Teilnahme an den Arbeitskreistreffen am:
• 01. - 03. März 2016 in Bad Sassendorf
• 27. September 2016 in Dortmund
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Regelmäßige Teilnahme an den Arbeitskreistreffen ist erfolgt.
b) Informationstransfer zwischen den KIs zum Thema Übergang Schule – Beruf findet statt.
Im Austausch weist die KoKo die KI-KollegInnen auf die Rahmenbedingungen von KAoA
hin, denn nicht alle KIs haben den gleichen Informationsstand. Auch die Zusammenarbeit
zwischen KI und KoKo ist je nach Region sehr unterschiedlich ausgeprägt.
c) Die Unterarbeitsgruppe interkulturelles Portfolio informiert das Plenum über ihre
Ergebnisse: Im Berufswahlpass NRW wurden interkulturelle Elemente aufgenommen.
d) Die Unterarbeitsgruppe „migrationssensible Potenzialanalyse“ präsentiert erste
Ergebnisse, weist auf die Problematik mit der zentralen Ausschreibung der
Potenzialanalyse hin.
e) Über die Inhalte des Arbeitskreistreffens sind die NetzwerkpartnerInnen zeitnah informiert.
4.3 Facharbeitsgruppen
4.3.1 Facharbeitsgruppe 1 „Berufs- und Studienorientierung“
1. Bestandsaufnahme
Zur Umsetzung des Handlungsfeldes 1 „Berufs- und Studienorientierung“ im Kreis
Euskirchen wurde bereits im Februar 2014 die Facharbeitsgruppe 1 (FAG 1) implementiert.
Nähere Informationen zur Facharbeitsgruppe 1 „Berufs- und Studienorientierung“ siehe
KoBIZ-Jahresbericht 2015.
Fortschreibung in 2016:
2. Ziele
a) Ein regelmäßiger Austausch und Informationstransfer zwischen den TeilnehmerInnen der
FAG ist zu gewährleisten.
b) Alle Protokolle, Einladungen, Präsentationen sowie Neuigkeiten werden den
TeilnehmerInnen u.a. in überaus zur Verfügung gestellt.
c) Die Sitzungen finden einmal im Quartal statt.
d) Die Sitzungen finden rotierend bei den teilnehmenden Institutionen statt.
e) Gemeinsame Entwicklung einer Handreichung zur Vorbereitung und Durchführung von
Praxiskursen
f) Vorstellung von Monitoringergebnissen der Standardelemente
g) Die TeilnehmerInnen sollen über den neuen Berufs- und Studienorientierungs (BO)-Erlass
informiert werden.
55
Planung und Umsetzung
− Die zwei Sitzungen haben in folgenden Räumlichkeiten stattgefunden:
18. Februar 2016, GHS Friedrich-Haass-Schule Bad Münstereifel
21. Juni 2016, Kreisverwaltung Euskirchen
Im 3. Quartal fand kein Facharbeitsgruppentreffen statt, da sich die TeilnehmerInnen im
Rahmen der Regionalkonferenz für Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen (StuBos)
getroffen und ausgetauscht haben.
• In Unterarbeitsgruppen haben die StuBos die Kriterien für die Teilnahme an
Praxiskursen sowie die Koordination der Vor- und Nachbereitung der Praxiskurse
in der Schule erarbeitet.
• Die Kriterien, die in den Unterarbeitsgruppen besprochen werden, hat die KoKo
zusammengefasst und daraus eine Handreichung erstellt.
• Die Handreichung wird in der Facharbeitsgruppe abgestimmt und die KoKo
versendet diese an alle StuBos im Kreis Euskirchen zur Information.
3. Ergebnisse und Ausblick
a) Ein regelmäßiger Austausch und Informationstransfer zwischen den TeilnehmerInnen der
FAG wird gewährleistet.
b) Alle Protokolle, Einladungen, Präsentationen sowie Informationen werden den
TeilnehmerInnen in überaus zur Verfügung gestellt.
c) Die Sitzungen finden regelmäßig statt.
d) Die TeilnehmerInnen haben die Möglichkeit, verschiedene Schulen und Institutionen
kennenzulernen, da die Sitzungen rotierend tagen.
e) Gemeinsam wird eine Handreichung zur Vorbereitung und Durchführung von
Praxiskursen entwickelt und allen StuBos zur Verfügung gestellt.
f) Die Ergebnisse, die im Rahmen des Monitoring der Standardelemente durch das BANPortal abgefragt wurden, werden in der Facharbeitsgruppe vorgestellt und besprochen.
g) Die TeilnehmerInnen werden über den neuen BO-Erlass informiert.
4.3.2 Facharbeitsgruppe 2 „Übergangsangebote“
1. Bestandsaufnahme
Das Handlungsfeld 2 „Systematisierung des Übergangs“ beschäftigt sich mit den Angeboten
im Übergang von der allgemeinbildenden Schule in die Ausbildung, die der Realisierung
einer verbindlichen Ausbildungsperspektive dienen. Ziel ist, die Angebote im Übergang zu
systematisieren und die Zugangssteuerung in die Angebote zu optimieren.
Nähere Informationen zur FAG 2 siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015.
Fortschreibung in 2016:
2. Ziele
a) Ein regelmäßiger Austausch und Informationstransfer zwischen den TeilnehmerInnen der
FAG ist gewährleistet.
b) Die Sitzungen finden einmal im Quartal statt.
c) Die Anschlussvereinbarung ist in den KAoA-Schulen etabliert.
56
3. Planung und Umsetzung
- Im Jahr 2016 hat die FAG 2 nicht getagt.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Der Austausch und Informationstransfer zwischen den TeilnehmerInnen der FAG ist
weiterhin durch Mails und Sitzungen wie der jährlichen Regionalkonferenz gewährleistet.
b) Die Anschlussvereinbarung ist in den Schulen als Standardelement etabliert. (siehe 4.4.2)
c) Die kumulierten Daten der Anschlussvereinbarungen aus dem Schuljahr 2013/14 und
2014/15 lagen der KoKo verspätet vor. Da sich nur 44% aller SchülerInnen an der
Eingabe der Daten in das Portal EckO beteiligt haben, erschienen die Daten nicht
ausreichend valide, um eine bedarfsgerechte Planung in der FAG vorzunehmen.
d) In 2017 soll eine neue Ausrichtung der FAG erfolgen, um wieder einen regelmäßigen
Tagungsrhythmus einzurichten.
e) Anhand der kumulierten Daten der Anschlussvereinbarung aus dem Schuljahr 2015/16
soll ein Abgleich der Bedarfe und der tatsächlichen Angebote avisiert werden.
4.3.3 Facharbeitsgruppe 3 „Duale Ausbildung“
1. Bestandsaufnahme
Ein wichtiges Anliegen des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) ist
es, die Attraktivität der dualen Berufsausbildung zu erhöhen. Die Berufsausbildung im dualen
System ist modern und bietet exzellente Weiterbildungsmöglichkeiten. Dennoch sind die
vielfältigen Chancen nicht ausreichend bekannt.9
Das Handlungsfeld 3 „Attraktivität der dualen Berufsausbildung“ widmet sich diesem Thema.
Nähere Informationen zur FAG 3 siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015.
Fortschreibung in 2016
2. Ziele
a) Ein regelmäßiger Austausch und Informationstransfer zwischen den TeilnehmerInnen der
FAG ist zu gewährleisten.
b) Alle Protokolle, Einladungen, Präsentationen sowie Neuigkeiten sollen den
TeilnehmerInnen u.a. in überaus zur Verfügung gestellt werden.
c) Die Sitzungen finden einmal im Quartal statt.
d) Darstellung der Übergänge im Schuljahr 2014/15 anhand von Schüler Online-Daten
e) Kontinuierliche Bekanntmachung der freien Ausbildungsplätze in den Schulen im Kreis
Euskirchen
f) Erstellung von Konzepten, um die „Attraktivität der dualen Ausbildung“ zu steigern und die
Möglichkeiten/Chancen aufzuzeigen
3. Planung und Umsetzung
− Vorstellung von Schüler Online Daten: Übergangsstatistik der SchülerInnen der
Sekundarstufe (Sek) I für das Schuljahr 2014/15 nach Schulabschluss sowie nach
Schulform.
9
Quelle: http://www.arbeit.nrw.de/ausbildung/uebergang_schule_beruf/index.php
57
− Die Agentur für Arbeit stellt für den Kreis Euskirchen Zielberufe, in denen unversorgte
BewerberInnen nach einem Ausbildungsplatz suchen sowie die unbesetzten
Ausbildungsplätze vor.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) In der Facharbeitsgruppensitzung findet ein reger Austausch statt.
b) Alle Protokolle, Einladungen, Präsentationen sowie Neuigkeiten stehen den
TeilnehmerInnen u.a. in überaus zur Verfügung.
c) Im Frühjahr ist die Facharbeitsgruppensitzung aufgrund zu weniger Rückmeldungen
ausgefallen. Die Facharbeitsgruppensitzungen werden zukünftig nach Bedarf stattfinden.
d) Die Übergangsstatistik der SchülerInnen der Sekundarstufe I wird anhand von Schüler
Online dargestellt.
e) Der Arbeitgeberservice (AGS) der Agentur für Arbeit sendet einmal im Monat an die
Kommunale Koordinierungsstelle (KoKo) eine Liste mit unbesetzten Ausbildungsplätzen.
Die KoKo sendet diese Liste an die Sek I und Sek II Schulen im Kreis Euskirchen.
f) Konzepte zur Steigerung der „Attraktivität der dualen Ausbildung“ werden erarbeitet.
4.4 Unterstützende und begleitende Projekte und Maßnahmen im Übergang
Schule – Beruf
4.4.1
Standardelement SBO 6.3 Praxiskurse im Schuljahr 2015/16
1. Bestandsaufnahme
Die Praxiskurse vermitteln vertiefende Einblicke in einzelne Berufsfelder bzw. berufliche
Tätigkeiten und werden bei Bildungsträgern oder in Betrieben durchgeführt.
Nähere Informationen zu den Praxiskursen siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015.
Fortschreibung in 2016
2. Ziele
a) Evaluation der Praxiskurse für das Schuljahr 2015/16.
b) Informationsweitergabe an die Träger zur Finanzierung sowie zu den geänderten
Rahmenbedingungen
c) Koordination und Abstimmung: angebotene und nachgefragte Berufsfelder
d) Abstimmung der Durchführungszeiträume für die Praxiskurse mit den Trägern
e) Abstimmung der Handreichung „Praxiskurse“ mit den Trägern
f) Werbung und Informationsweitergabe an die Schulen zur Umsetzung von Praxiskursen
g) Beantragung des maximalen Platzkontingents von 439 SchülerInnen für den Kreis
Euskirchen bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen
Handwerks e.V. (LGH).
3. Planung und Umsetzung
Januar 2016:
Sitzung zu trägerstützten Standardelementen
Informationen über die geänderten Rahmenbedingungen, wie zum
Beispiel der angeforderten Teilnehmerzahl.
Abstimmung mit den Trägern über die angebotenen Berufsfelder, den
Durchführungszeitraum sowie die Anmeldemodalitäten.
58
Juni 2016:
Juli 2016:
September 2016:
Trägersitzung: Abstimmung der Handreichung „Praxiskurse“ mit den
Trägern. Weitergabe von neuen Informationen zur Umsetzung der
Praxiskurse im Schuljahr 2016/2017 an die Träger.
Beantragung von 439 Praxiskursplätzen bei der LGH
Bezirksregierung
sendet
in
verschiedenen
Sprachen
die
Datenschutzerklärung sowie den Elternbrief zu Praxiskursen an die
Schulen.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Obwohl die tatsächliche Teilnahme im Schuljahr 2015/16 (79 SchülerInnen), absolut
gesehen, im Vergleich zu dem Schuljahr 2014/15 (72 SchülerInnen) angestiegen ist, ist
sie prozentual, durch die starke Zunahme der möglichen Teilnehmerzahl, gesunken.
Insgesamt werden die Praxiskurse von teilnehmenden Schulen als sehr positiv
wahrgenommen.
59
Abb.: Übersicht Praxiskurse Schuljahr 2015/16 im Kreis Euskirchen
Quelle: Eigene Erhebung der Kommunalen Koordinierungsstelle KAoA – KoBIZ, Kreis Euskirchen und
Schulstatistik – Abrechnungsdaten zur trägergestützten SBO
b) Die Träger werden in den Trägersitzungen über die geänderten Rahmenbedingungen
informiert.
c) Eine Abstimmung mit den Trägern bzgl. der angebotenen Berufsfelder ist erfolgt.
d) Mit den Trägern und den Schulen werden feste Zeiträume für die Durchführung der
Praxiskurse für die nächsten Schuljahre abgestimmt, sodass die Schulen die Praxiskurse
frühzeitig in ihrer Planung berücksichtigen sowie die SchülerInnen entsprechend beraten
können. Ab dem Schuljahr 2016/17 werden die Praxiskurse immer in der Woche nach den
Halbjahreszeugnissen stattfinden.
e) Träger sichten die Handreichung „Praxiskurse“ und stimmen dieser zu.
f) Mit der Handreichung „Praxiskurse“ werden die Schulen über das Standardelement
„Praxiskurse“ informiert.
g) Für das Schuljahr 2016/17 werden bei der LGH für 439 SchülerInnen Praxiskursplätze
beantragt.
4.4.2 Standardelement SBO 7.3 Koordinierte Übergangsgestaltung mit
Anschlussvereinbarung
1. Bestandsaufnahme
In einem individuellen Beratungsgespräch bilanzieren SchülerInnen ihren bisherigen
Prozess der Berufs- und Studienorientierung auf der Grundlage der Standardelemente
zum Ende des Jahrgangs 9, spätestens zu Beginn des Jahrgangs 10. Diese individuelle
Bilanz wird im Portfolioinstrument dokumentiert und ist die Grundlage für die
Anschlussvereinbarung sowie für die weitere Beratung. Die Ergebnisse können von den
SchülerInnen in das Portal zur Eckdaten-Onlineerfassung (EckO) auf der Seite des
Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) eingetragen werden.
Nähere Informationen zum SBO 7.3 siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015.
Fortschreibung in 2016:
2. Ziele
a) Das standardisierte Formular wird den Schulen in ausreichender Stückzahl von der
Bezirksregierung zur Verfügung gestellt.
b) Die Schulen erhalten von der Bezirksregierung jeweils ein Informationsschreiben für
SchülerInnen
und
ein
Informationsschreiben
für
Eltern,
in
denen
die
Anschlussvereinbarung als Standardelement in KAoA vorgestellt wird.
c) Die SchülerInnen füllen in einem individuellen Beratungsgespräch frühestens am Ende
der Jahrgangsstufe 9, spätestens am Ende der Jahrgangsstufe 10, das Formular der
Anschlussvereinbarung aus.
d) Die SchülerInnen tragen ihre Ergebnisse in EckO ein.
3. Planung und Umsetzung
- Da es sich hierbei um ein Instrument im Rahmen der schulischen Beratung handelt, ist
vorrangig die Schulaufsicht für die Informationsweitergabe in die Schulen zuständig. Die
Kommunale Koordinierungsstelle (KoKo) ist prozessbegleitend tätig.
- In enger Absprache mit der KoKo informiert der Fachberater KAoA der Bezirksregierung
die Schulen.
- Der Fachberater unterstützt die Schulen bei der Eingabe in das Portal EckO beratend.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Das Informationsschreiben und das standardisierte Formular werden den Schulen von der
Bezirksregierung in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.
b) Aufgrund der Datenlage ist es der KoKo nicht möglich, die Daten weder als
Planungsgröße noch als Bedarfsfeststellung an Anschlussoptionen zu nutzen.
c) Die KoKo wird auch zukünftig die Notwendigkeit der Daten zur regionalen
Bedarfserfassung beim Ministerium (MSW) und der Schulaufsicht nachdrücklich betonen.
d) Im Schuljahr 2014/15 haben 357 SchülerInnen ihre Daten in EckO erfasst.
60
Abb.: Auswertung der Online-Erhebung von Eckdaten (EckO) zur Anschlussvereinbarung
Beteiligung von SchülerInnen in NRW
Quelle: Kein Abschluss ohne Anschluss. Übergang Schule - Beruf in NRW. Ergebnisse des Monitorings zur
Umsetzung der Standardelemente der Berufs- und Studienorientierung im Schuljahr 2014/2015, G.I.B. mbH,
2016
4.4.3 Standardelement SBO 6.1 Berufsfelder erkunden
1. Bestandsaufnahme
Das Standardelement „Berufsfelder erkunden“ liefert den Jugendlichen erste Impulse,
realistische Vorstellungen über die Berufswelt und die eigenen Fähigkeiten und Interessen
zu entwickeln.
Nähere Informationen zum SBO 6.1 siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015.
Fortschreibung in 2016:
2.
a)
b)
c)
d)
Ziele
Alternativveranstaltungen werden als Berufsfelderkundung (BFE) anerkannt.
Die KoKo organisiert und koordiniert selber Alternativveranstaltungen.
Ein BFE-Online-Buchungsportal soll installiert werden.
Im Rahmen des zweiten Aktionstages „Berufliche Bildung“ und des „Tages der offenen
Tür“ in den Berufskollegs des Kreises Euskirchen lernen SchülerInnen duale
Ausbildungsberufe kennen.
e) Die KoKo kooperiert eng mit der Wirtschaftsförderung des Kreises, um regionale Betriebe
für die Bereitstellung von BFE-Plätzen zu sensibilisieren.
f) Alle SchülerInnen des Jahrgangs 8 im Kreis Euskirchen erleben drei Berufsfelder an
jeweils einem Tag.
3. Planung und Umsetzung
- Juni 2016: Durchführung der Gesundheitsberufemesse als BFE-Alternativveranstaltung
(siehe 2.4)
61
- BFE-Alternativveranstaltungen wie das Angebot „WDR Studio“ werden als BFE
anerkannt.
- Installierung des BFE-Online-Portals mit Buchungsfunktion der Fa. Impiris (siehe 4.4.6)
- Umsetzung von BFE an den Berufskollegs (siehe 4.4.5)
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die Gesundheitsberufemesse ist von 405 SchülerInnen aus 17 Schulen als BFE genutzt
worden.
b) Die Schulen nutzen weiterhin ihre bereits vorhandenen und etablierten Kooperationen mit
Betrieben aus der Region, wie z. B. die KURS-Lernpartnerschaften.
c) Ein BFE-Online- Buchungsportal ist installiert worden.
d) BFE im Rahmen des Aktionstages „Berufliche Bildung“ und des „Tages der offenen Tür“
an den Berufskollegs wurde von 184 SchülerInnen genutzt.
e) Im Rahmen der Netzwerkarbeit im KoBIZ werden kontinuierlich BFE-Plätze bei
Unternehmen, Betrieben und Arbeitgebern aus der Region akquiriert.
f) Im Schuljahr 2014/15 haben 1.170 SchülerInnen Berufsfelderkundungen durchgeführt.
4.4.4
Berufsfelderkundungstage in der Kreisverwaltung
1. Bestandsaufnahme
Die Kreisverwaltung bietet bereits seit einigen Jahren erfolgreich Berufsfindungstage an. In
diesem Rahmen sollen die SchülerInnen die Aufgaben und Ausbildungsberufe in einer
öffentlichen Verwaltung kennenlernen.
Näheres zur BFE in der Kreisverwaltung siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015.
Fortschreibung in 2016
2. Ziele
a) Die BFE-Tage, die über das seit September 2016 installierte BFE-Online-Portal buchbar
sind, wurden in Absprache mit der Schulaufsicht und der Steuergruppe KoBIZ festgelegt
und der Personalabteilung kommuniziert.
b) Die Kreisverwaltung bietet mind. 10-12 Plätze in versch. Bereichen im BFE-Portal an: z.B.
in Fachabteilungen der aktuellen Ausbildungsangebote: Verwaltungsfachangestellte (z.B.
Straßenverkehrsamt, Jugendamt, Pressestelle, Katasteramt) GeomatikerIn mit der
Chance auf Kooperative Ingenieurausbildung, VermessungstechnikerIn mit der Chance
auf Kooperative Ingenieurausbildung, StraßenwärterIn, Fachkraft für Kreislauf- und
Abfallwirtschaft, Rettungsdienst etc.
c) Die Kreisverwaltung registriert sich als Unternehmen in BFE-Portal.
d) Die Angebote werden einzeln durch die Personalabteilung im Portal eingestellt.
e) SchülerInnen buchen den für sie interessanten Bereich.
3. Planung/Umsetzung
28.06.2016: Abstimmungsgespräch KoBIZ und Personalabteilung mit Vorstellung eines
möglichen Tagesablaufs:
9.00 Uhr
Empfang und kurze Einführung in die Verwaltungsgliederung der KV
9.15 Uhr
Ausbildungsberufe in der nichttechnischen Verwaltung
10.00 Uhr
Ausbildungsberufe in der technischen Verwaltung
10.45 Uhr
Ausbildungsberufe im Rettungsdienst
11.30 Uhr
Pause
62
12.00 Uhr
14.30 Uhr
SuS gehen in die einzelnen Fachabteilungen, begleitet von einem Azubi aus
der Abteilung, die/der als Coach fungiert, Vorstellung der Aufgaben in der
Abteilung, ggfs. Erstellen einer Arbeitsprobe
Ende des BFE-Tages, Feedback-Runde mit allen SchülerInnen, Ausgabe der
Teilnahme-Zertifikate und Verabschiedung
Klärung durch die Personalabteilung:
• Anzahl der BFE-Plätze
• Benennung der Abteilungen und Azubi-Coaches
• Festlegung der Anzahl der möglichen BFE-Tage
• Klärung, ob weitere Konzeption durch eine Projektgruppe von Azubis erfolgen kann (z.B.
Erstellung eines Handouts für SchülerInnen mit möglichen Ausbildungen,
Einstellungsvoraussetzungen, Ausbildungsdauer, Ausbildungsvergütung)
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die Personalabteilung zeigt Interesse an der Umsetzung von BFE-Tagen in der
Kreisverwaltung und mehrere Gespräche haben stattgefunden.
b) Die Kreisverwaltung hat sich als Unternehmen im Online-Portal registriert.
c) Es wurden drei Plätze im Berufsfeld „Wirtschaft und Verwaltung“ für den 02. Februar 2017
eingestellt.
d) Geplant ist die Aufstockung der Plätze auch an den anderen beiden BFE-Tagen.
e) SchülerInnen können ab Mitte Dezember 2016 die Plätze für 2017 online buchen.
4.4.5
Berufsfelderkundungen an den Berufskollegs
1. Bestandsaufnahme
In 2016 fanden bereits Berufsfelderkundungen im Rahmen des Tages der offenen Tür am
Thomas-Eßer-Berufskolleg und des Aktionstages „Berufliche Bildung“ am Berufskolleg Eifel
als Alternativveranstaltung zur betrieblichen BFE statt.
Näheres zur BFE an den BKs siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015.
Fortschreibung in 2016:
2. Ziele
a) In 2016 wird BFE weiter im Rahmen des Tages der offenen Tür des Thomas-EßerBerufskollegs (TEB) und des 2. Aktionstages „Berufliche Bildung“ des Berufskollegs Eifel
(BKE) angeboten.
b) Die Berufskollegs koordinieren den Einsatz entsprechender AnsprechpartnerInnen am
Tag selber, z. B. FachlehrerInnen, Auszubildende, VertreterInnen der Innungen.
c) Die Berufskollegs legen entsprechend ihrer Kapazitäten konkrete Platzzahlen fest.
d) Die Berufskollegs stellen ihre Angebote in das im September installierte BFE-OnlinePortal ein.
e) Die Anmeldungen werden ausschließlich über das installierte BFE-Online-Portal erfolgen.
f) Die SchülerInnen erhalten vor Ort nach der BFE eine Teilnahmebescheinigung, die über
das Portal individuell generiert werden kann.
63
2. Planung und Umsetzung
August 2016:
Rücksprache mit den Berufskollegs über eine erneute Durchführung
September 2016:
Erstellen der Angebote durch die Berufskollegs und Einstellen in das
BFE-Online-Portal
Informationen über die Angebote der Berufskollegs an Schulleitungen
Oktober 2016:
Informationen der Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen im
Rahmen der jährlichen Regionalkonferenz
Erinnerung an das Angebot bei den Schulen durch die KoKo per Mail
Öffentlichkeitsarbeit über die KoKo und die Pressestelle des Kreises
November 2016:
Erneute Erinnerungs-Mail an die Schulen mit Option der Anmeldung
über Listen
Informationen
der
Dezernentinnen
für
Realschulen
und
Gesamtschulen
Telefonische Nachfrage und erneute Bewerbung des Angebots bei
allen Schulen
3. Ergebnisse und Ausblick
a) Die Berufskollegs haben ihre Angebote im BFE-Online-Portal eingetragen.
b) Das TEB stellte insgesamt 40 Plätze in den Berufsfeldern Elektro, Verkehr/Logistik, Bau/
Architektur/Vermessung und Produktion/Fertigung zur Verfügung.
c) Am BKE standen insgesamt 180 Plätze in den Berufsfeldern Dienstleistung, Gesundheit
und Wirtschaft/Verwaltung zur Verfügung.
d) Beide Berufskollegs wurden von zahlreichen KooperationspartnerInnen, z.B. örtlichen
Betrieben, bei der Durchführung unterstützt.
e) Da die Buchungen über das Portal nur schleppend erfolgten, wurde den Schulen, um eine
erfolgreiche Durchführung zu gewährleisten, von der KoKo nochmals die Möglichkeit der
Anmeldung von SchülerInnen über Listen ermöglicht.
f) Am Thomas-Eßer-Berufskolleg wurden von den SchülerInnen insgesamt 29 Plätze in
Anspruch genommen.
g) Am Berufskolleg Eifel haben 155 SchülerInnen an einer BFE teilgenommen.
h) Die Anmeldungen erfolgten ausschließlich über das Portal, die Möglichkeit der
Anmeldung über Liste wurde von den Schulen nicht genutzt.
Im Januar 2017 wird ein Gespräch zur Nachbetrachtung unter Beteiligung der Schulleiter der
Berufskollegs, der Schulaufsicht, der Leiterin der Abteilung Schulen, dem GB III und der
KoKo stattfinden. Hier werden u.a. die Teilnahme der SchülerInnen und eine evtl.
Fortführung in 2017 thematisiert.
4.4.6
Standardelement SBO 6.1 Berufsfelder erkunden – Online-Portal
1. Bestandsaufnahme
Zur Erleichterung der Akquise von Berufsfelderkundungsplätzen, zur Systematisierung der
Angebote und als Unterstützung für Schulen zur Umsetzung der Berufsfelderkundungen
(BFE) hat die Steuergruppe KoBIZ im Juni 2015 entschieden, ein Online-Portal im Kreis
Euskirchen zu installieren.
Nähere Informationen zum Online-Portal siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015.
64
Fortschreibung in 2016:
2. Ziele
a) Die KoKo organisiert die Installierung eines Online-Portals mit Buchungsfunktion.
b) Eine Abstimmung der vier Gebietskörperschaften in der Region Aachen über die
Installierung eines gleichen Portals ist erfolgt, um ein überregionales Angebot für alle
SchülerInnen vorzuhalten
c) Das Portal wird bei Schulen und Betrieben vorgestellt und beworben.
d) Betriebe stellen ihre Angebote ein.
e) SchülerInnen nutzen das Portal und buchen individuell ihre Berufsfelderkundungen.
3. Planung und Umsetzung
April 2016:
Vorstellung der Buchungsplattform zur BFE der Fa. Impiris im Kreishaus
Abstimmung der Modalitäten der Auftragsvergabe mit der Zentralen
Vergabestelle des Kreises
Mai 2016:
Festlegung des Designs der Startseite und des Inhalts
Übermittlung der teilnehmenden Schulen mit Kontaktdaten an Impiris
Juni 2016:
Veranstaltung der Vereinigten Industrieverbände Düren, Jülich,
Euskirchen zur Vorstellung des Portals für die Kreise Düren und
Euskirchen
September 2016: Vorstellung des Portals für regionale Betriebe und Schulleitungen
Freischaltung für die Betriebe, Erstellen eines Flyers zur Bewerbung des
Portals
Oktober 2016:
Vorstellung des Portals bei Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen im
Rahmen der jährlichen Regionalkonferenz
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die Kreise Düren, Heinsberg und Euskirchen entscheiden sich für das Portal der Fa.
Impiris. Die StädteRegion Aachen hat sich aktuell noch nicht zu einer Installierung eines
BFE-Portals entschlossen.
b) Das Portal wurde unter der Domain www.kreis-euskirchen.bfe-nrw.de installiert.
c) Die BFE-Tage, die über das Portal buchbar sind, wurden in Absprache mit Schulaufsicht
und Steuergruppe KoBIZ festgelegt: Donnerstag, 02. Februar 2017, Dienstag, 04. April
2017, Montag, 03. Juli 2017
d) Die Zertifikate über die Teilnahme an einer BFE sind im Portal hinterlegt und können von
den Betrieben individuell für die SchülerInnen generiert werden.
e) Regionale Betriebe und überregionale Verbände sind über eine großangelegte Aktion in
Kooperation mit der Wirtschaftsförderung des Kreises per Anschreiben über das Portal
informiert worden.
f) Auf der Ausbildungs- und Studienbörse im September 2016 wurden Betriebe persönlich
angesprochen, das Portal vorgestellt und mit Hilfe des Flyers beworben.
g) Zum Stichtag 24.11.2016 haben 22 Betriebe 86 Angebote mit insgesamt 229 BFE-Plätzen
eingestellt.
h) Die erste Auflage des Flyers von 500 Exemplaren ist an Betriebe verteilt worden.
i) In 2017 soll eine enge Abstimmung mit regionalen Kammern und überregionalen
Verbänden zur intensiven Bewerbung des Portals bei ihren Mitgliedsbetrieben erfolgen.
65
4.4.7
Produktionsschule.NRW
1. Bestandsaufnahme
Produktionsschule.NRW bezeichnet das Förderprogramm des Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalens (MAIS) für alle
produktionsorientierten Maßnahmen. Die Durchführung erfolgt im Rahmen eines
Schuljahres, Beginn der Maßnahme ist jeweils der 01.September.
Näheres zur Produktionsschule.NRW siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015.
Fortschreibung in 2016:
Zum Schuljahr 2015/16 hat es Veränderungen im Verfahren geben. Die Kommunalen
Koordinierungsstellen (KoKo) wurden vom MAIS im Oktober 2015 gebeten, die
Vorabstimmung rechtskreisübergreifend durchzuführen und die Ergebnisse bis 20.11.2015
an das MAIS zurückzumelden. Dabei sind die KoKos erstmalig gebeten, diesen Prozess im
Handlungsfeld II (systematische Übergangsgestaltung) federführend zu koordinieren. Die
Stellungnahmen zu den eingereichten Konzepten der Träger sollen zukünftig ebenfalls von
den KoKos verfasst werden.
2. Ziele
a) Das Landesprogramm Produktionsschule.NRW soll weiter im Schuljahr 2015/16 im Kreis
Euskirchen umgesetzt werden.
b) Eine Abstimmung mit der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und dem Jugendamt
bezüglich Bedarfszahlen, Berufsfeldern soll erfolgen.
c) Eine Abstimmung mit den Berufskollegs bezüglich Beschulung der TeilnehmerInnen soll
erfolgen.
d) Eine Abstimmung mit dem durchführenden Träger hinsichtlich verbindlicher Absprachen
bei der Durchführung soll stattfinden.
e) Eine enge Vernetzung zwischen allen beteiligten AkteurInnen soll kontinuierlich
stattfinden.
f) Ein Termin zur Qualitätssicherung soll stattfinden.
3. Planung und Umsetzung
März 2016: Programmaufruf des MAIS
Information der KoKo an durchführenden Träger und an die Berufskollegs
Erhebung der Förderbedarfe auf Basis der Fördermöglichkeiten der jeweiligen
Rechtskreise
April 2016:
Einreichen der Konzepte durch die Träger bei der KoKo
Erstellen einer fachlichen Stellungnahme zu den Kriterien „Strukturmerkmale“
in den Konzepten durch die KoKo
Versand der Stellungnahmen und der Trägerunterlagen durch die KoKo an die
G.I.B.
Mai 2016:
Information über Ergebnisse des Interessensbekundungsverfahrens an die
KoKos und die Träger durch das MAIS
Juni 2016:
Antragstellung des Trägers auf Förderung bei der Bewilligungsbehörde
66
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Das Jobcenter EU-aktiv hat im Oktober 2015 einen Bedarf von 30 Plätzen für SGB-IIKunden Ü 25 gemeldet. Dieser Bedarf wurde im April 2016 auf 40 Plätze angehoben.
b) Die Rechtskreise SGB III und VIII haben keinen Bedarf an Plätzen gemeldet.
c) Im März 2016 wurde der Projektaufruf in Abstimmung an alle Träger im Kreis Euskirchen
weitergeleitet.
d) Folgende Berufsfelder wurden festgelegt: Berufe im Hotel- und Gaststättengewerbe,
Berufe im Bereich Handel/Lager-Logistik, Berufe mit Holz und Berufe im Metall/Maschinenbau.
e) Im April 2016 hat das BZE als einziger Träger ein Konzept bei der KoKo eingereicht. Dies
wurde gesichtet und die regionale Stellungnahme verfasst.
f) Im Juni 2016 hat das MAIS NRW die KoKo informiert, dass dem Konzept des
Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) ein positives Votum erteilt wurde. Damit
konnte die Teilnahme des Trägers an den REZ-Ausschreibungsverfahren erfolgen.
Gleichzeitig konnten die offiziellen Anträge auf Förderung aus dem ESF bei der
Bezirksregierung Köln gestellt werden.
g) Förder- und Durchführungszeitraum erstreckt sich erstmalig auf zwei Jahre, vom
01.09.2016 bis 31.08.2018, wobei das Schuljahr 2017/18 unter Haushaltsvorbehalt steht.
h) Da SGB III und VIII keine Plätze bestellt haben und damit keine schulpflichtigen
Jugendlichen an der Maßnahme teilnehmen werden, findet eine Beschulung durch die
Berufskollegs nicht mehr statt. Das BZE gewährleistet aber für die TeilnehmerInnen (TN),
die an einer Externenprüfung zur Erreichung eines Hauptschulabschlusses teilnehmen
wollen, regelmäßigen Unterricht und Vorbereitung auf die Prüfung.
i) Am 19. Oktober 2016 fand ein Gespräch zur Qualitätssicherung und eine Hospitation der
Produktionsschule.NRW mit den beteiligten Akteuren beim BZE statt. Zu diesem
Zeitpunkt befanden sich 18 TN in der Maßnahme.
j) Die Vermittlungsquote bei der Durchführung im Schuljahr 2015/16 beläuft sich wie folgt:
neun TN wurden in Arbeit, neun TN in Ausbildung, ein TN in Einstiegsqualifizierung, ein
TN in Selbständigkeit und 17 TN in weitere Maßnahmen vermittelt.
k) Der Verbleib der TN wird sechs Monate nach Beendigung der Fördermaßnahme durch
den durchführenden Träger ermittelt. Die dafür vorgesehenen Fragebögen werden dem
Träger durch die Regionalagentur weitergeleitet.
l) Ende Oktober 2016 fand zum zweiten Mal ein regionaler Runder Tisch
Produktionsschule.NRW unter der Beteiligung der Regionalagentur Aachen, aller Träger,
Agenturen, Jobcenter, Berufskollegs und KoKos der Region Aachen zum
Erfahrungsaustausch statt.
4.5 Kooperationen
4.5.1 Regionaler Ausbildungskonsens Kammerbezirk Aachen
1. Bestandsaufnahme
Aufgabe des Regionalen Ausbildungskonsenses ist u. a. die Zusammenführung von Angebot
und Nachfrage im Bereich der dualen Ausbildung. Neben diesem Ziel werden gleichzeitig
wichtige Anstöße für
die zukunftsgerichtete Weiterentwicklung
des dualen
Ausbildungssystems gegeben.
67
Näheres zum Regionalen Ausbildungskonsens siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015
Fortschreibung in 2016:
2.
a)
b)
c)
d)
Ziele
Fortschreibung des regionalen Handlungsplans im Auftrag des MAIS NRW
Differenzierte Analyse der Ausbildungssituation und des Fachkräftebedarfs in der Region
Planung von Maßnahmen zur Erhöhung der Zahl abgeschlossener Ausbildungsverträge
Abstimmung der Aktivitäten der PartnerInnen im Ausbildungskonsens
3. Planung und Umsetzung
Februar 2016: Fortschreibung des regionalen Handlungsplans auf Basis der Erfahrungen
und Ergebnisse aus 2015 per E-Mail
Konsenssitzungen in 2016:
• 29. Januar 2016
• 16. Februar 2016
• 13. April 2016
• 29. Juni 2016
• 06. September 2016
• 07. November 2016
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Der Handlungsplan 2016 ist fortgeschrieben worden.
b) Die Mitglieder des Regionalen Ausbildungskonsenses stellen regelmäßig Daten zum
Ausbildungsmarkt in der Region Aachen zu Verfügung.
4.5.2 Arbeitskreis Ausbildungsvorbereitungsklassen
1. Bestandsaufnahme
Die Übergangsbegleitung in Form individueller Unterstützung von SchülerInnen im Übergang
in eine Ausbildung bildet ein Standardelement in KAoA. Zielgruppe dieses Arbeitskreises
sind vor allem SchülerInnen in den Ausbildungsvorbereitungsklassen an den Berufskollegs.
Näheres zum Arbeitskreis Ausbildungsvorbereitungsklassen siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015
Fortschreibung in 2016:
2.
a)
b)
c)
Ziele
Abgrenzung bzw. Schnittstellen zu bestehenden Hilfsangeboten sollen identifiziert werden
Zielgruppe der SchülerInnen der Ausbildungsvorbereitungsklassen soll definiert werden
Entwicklung von Projektideen und Konzepten zur Unterstützung der o. g. SchülerInnen in
enger Abstimmung beider Berufskollegs im Kreis Euskirchen
3. Planung und Umsetzung
Juni 2016: Sitzung mit Beteiligung Verwaltungsleitung, Leitungen Abt. 40 und 51,
Schulleitungen und StuBos der Berufskollegs Kreis Euskirchen, Leitung KoBIZ
und Kommunale Koordinierungsstelle
68
4. Ergebnis und Ausblick
a) Die Schulleitungen der Berufskollegs haben erste Entwürfe entwickelt.
b) In einem nächsten Gespräch im November 2016 sollen weitere Schritte abgestimmt
werden.
4.5.3 KAoA im Gemeinsamen Lernen
1. Bestandsaufnahme
Im Zuge der Inklusion steigt die Anzahl der SchülerInnen im Gemeinsamen Lernen (GL)
stetig an.
Das bedeutet, dass diese SchülerInnen nicht nur in ihrem Schulalltag eine besondere
Förderung brauchen, sondern auch bei ihrer Berufsorientierung.
Ein Ergebnis aus den Sitzungen der Facharbeitsgruppe 1 „Studien- und
Berufswahlorientierung“ sowie der AG LVR-Runder Tisch STAR ist, dass im KAoA-Prozess
die SchülerInnen im GL noch nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Im Austausch mit der Schulrätin für Förderschulen, der Inklusionsfachberaterin, dem
Regionalen Bildungsbüro, der Kommunale Koordinierungsstelle KAoA, der Berufsberatung
sowie der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit werden die Problemlagen identifiziert und
die möglichen Handlungsbedarfe erörtert.
2. Ziele
a) Auftaktveranstaltung „KAoA im Gemeinsamen Lernen“, um die LehrerInnen für dieses
Thema zu sensibilisieren
b) Benennung von Standardelementen, die insbesondere im Rahmen des GL prioritär
behandelt werden.
c) Gründung einer Arbeitsgemeinschaft (AG), die sich mit dem Thema „KAoA im
gemeinsamen Lernen“ auseinandersetzt und Handlungsempfehlungen für die Schulen
erarbeitet.
d) Gewährleistung des Austausches sowie des Informationstransfers zwischen den
TeilnehmerInnen der AG
e) Definition von ersten Arbeitsschritten
3. Planung und Umsetzung
Juni 2016
1. Austauschtreffen zum Thema Berufsorientierung/-beratung
für SchülerInnen im GL mit den oben genannten
KooperationspartnerInnen
Planungstreffen für die Veranstaltung „KAoA im GL“ mit der
der Schulrätin für Förderschulen, der Inklusionsfachberaterin,
dem Regionalen Bildungsbüro und der Kommunale
Koordinierungsstelle KAoA
September 2016
Auftaktveranstaltung „KAoA im Gemeinsamen Lernen“
Eingeladen sind Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen,
SonderschulpädagogInnen sowie interessierte Lehrkräfte im
Jahrgang 8
Oktober 2016
2. Austauschtreffen zum Thema Berufsorientierung/ -beratung
für SchülerInnen im GL mit den oben genannten
KooperationspartnerInnen
69
1. Sitzung der AG „KAoA im Gemeinsamen Lernen“ in der
Georgschule Euskirchen
4. Ergebnis und Ausblick
a) Im Rahmen der Auftaktveranstaltung werden den TeilnehmerInnen verschiedene
Aufgaben mit externen Störungsfaktoren gestellt und sie werden für das Thema
„Gemeinsames Lernen“ sensibilisiert.
b) Berufswahlpass, Potenzialanalyse, Berufsfelderkundung (BFE) sowie das
Betriebspraktikum werden anhand folgender Fragen erörtert:
• Welche Unterstützung benötigen die SchülerInnen im GL?
• Was benötigt die Schule an Unterstützung?
• Was gibt es schon in Schule?
c) Interessierte Lehrkräfte melden sich bei der KoKo für die AG an.
d) Die erste Sitzung der AG findet am 03. November 2016 statt.
e) Im Rahmen der ersten AG-Sitzung wird ein Informationstransfer zwischen den
TeilnehmerInnen gewährleistet.
f) Die AG definiert erste Arbeitsschritte:
Vorstellung der Aufgabenbereiche der Reha-Beratung
Erarbeitung einer Checkliste zu den trägerstützen Standardelementen für die Schulen
insbesondere im Bereich des GL
4.5.4
Zusammenarbeit der Schulaufsicht und der Kommunalen Koordinierungsstelle
als UmsetzungspartnerInnen vor Ort
1. Bestandsaufnahme
Die Kooperation zwischen der Schulaufsicht und der KoKo wird nicht durch einen
gesetzlichen Rahmen gestaltet, sondern durch Kommunikation und Miteinander zum Wohle
der SchülerInnen. Förderlich für eine gelingende Umsetzung des Landesprogramms KAoA
ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der KoKo und der
Schulaufsicht.
Näheres hierzu siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015
Fortschreibung in 2016
2. Ziele
a) Die monatlichen Jour Fixe gemeinsam mit Unterer Schulaufsicht Hauptschule und
Fachberater KAoA der Bezirksregierung finden weiter statt.
b) Eine Info-Veranstaltung für die neuen KAoA-Schulen findet statt.
c) Halbjährlich findet eine Regionalkonferenz aller Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen
statt.
3. Planung und Umsetzung
- Regelmäßiger Jour fixe zwischen Unterer Schulaufsicht Hauptschule, Fachberater KAoA
und KoKo
- Schneller Transfer der aktuellen Informationen der beiden Ministerien
- Regelmäßiger Informationstransfer an alle Schulleitungen und Studien- und
BerufswahlkoordinatorInnen (StuBo)
70
- 11. März 2016: Informationsveranstaltung zur Umsetzung von KAoA für die neu
eingestiegenen Schulen
- 04. Oktober 2016: Gemeinsame Durchführung einer Regionalkonferenz aller StuBos des
Kreises Euskirchen
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Der Jour fixe findet regelmäßig am ersten Dienstag im Monat statt.
b) Der Jour fixe wird anlassbezogen um die Teilnahme einer Vertretung der Agentur für
Arbeit erweitert.
c) Der Fachberater ist Ansprechpartner für die Belange der Bezirksregierung bzw. des
MSW, die KoKo transferiert die Informationen des MAIS.
d) An der Informationsveranstaltung für neue KAoA-Schulen nahmen zwei Schulleitungen
und acht StuBos bzw. Klassenlehrkräfte des Jahrgangs 8 aus fünf Schulen teil.
e) An der Regionalkonferenz nahmen insgesamt 26 StuBos aus 22 Schulen teil.
4.5.5 Kooperation mit der Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen
1. Bestandsaufnahme
Um auf Initiativen der Kreisverwaltung zur Förderung des Fachkräftenachwuchses
aufmerksam zu machen, wollen KoKo und Wirtschaftsförderung des Kreises zukünftig enger
kooperieren.
2. Ziele
a) Das Landesvorhabens KAoA ist bei den Betrieben im Kreis Euskirchen bekannt.
b) Es wird kontinuierlich für die Umsetzung von Praxisphasen in Betrieben geworben.
c) Es finden monatliche Jour fixe-Termine der Wirtschaftsförderung und der KoKo statt.
3. Planung und Umsetzung
- Jour Fixe-Termine fanden im Juni, Juli und August statt
- 27. September 2016: Gemeinsame Informationsveranstaltung zur Installierung des
BFE-Online-Portals (siehe dort)
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Der Jour fixe findet regelmäßig statt. Weitere Termine für November und Dezember sind
terminiert.
b) Die Veranstaltung wurde in Kooperation durchgeführt. Es nahmen ca. 50 Betriebe an der
Veranstaltung teil.
c) Die Wirtschaftsförderung wird bei ihren Betriebsbesuchen das Landesvorhaben KAoA
vorstellen und betriebliche Praxisphasen bewerben.
d) Der BFE-Flyer wird der Wirtschaftsförderung in ausreichender Stückzahl zur Verfügung
gestellt.
4.5.6
Kooperation mit dem Jugendamt des Kreises Euskirchen
1. Bestandsaufnahme
Insbesondere für benachteiligte Jugendliche kann der Übergang von der Schule in die
Berufswelt eine Aufgabe sein, bei deren Bewältigung sie Unterstützung benötigen.
71
Um eine abgestimmte und nachhaltige Unterstützung zu gewährleisten, müssen
Schnittstellen zwischen der Jugendhilfe und der Kommunalen Koordinierungsstelle für KAoA
definiert und eine Kooperation angestrebt werden.
2. Ziele
a) Es finden regelmäßige Gespräche zum Informationsaustausch mit VertreterInnen des
Jugendamtes statt.
b) Das Landesvorhaben KAoA und die KoKo sind bei den SchulsozialarbeiterInnen im Kreis
Euskirchen bekannt.
c) Angebote mit niederschwelligem Ansatz für benachteiligte Jugendliche werden
abgestimmt.
3. Planung und Umsetzung
Januar 2016: Informationsgespräch mit dem Leiter des Jugendamtes zu Schüler Online
April 2016:
Sitzung der SchulsozialarbeiterInnen
Juni 2016:
Austausch mit dem Leiter des Jugendamtes zu Ausbildungsvorbereitungsklassen am Berufskolleg
August 2016: Austausch mit der Koordinatorin Schulsozialarbeit des Jugendamtes
Oktober 2016: Teilnahme an einer Veranstaltung „Schulsozialarbeit“ beim LVR Köln
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Ein regelmäßiger Austausch findet statt.
b) Bei der Sitzung der SchulsozialarbeiterInnen wurden KAoA und die weiteren
Berufsorientierungsmaßnahmen des Kreises vorgestellt.
c) Die KoKo steht allen SchulsozialarbeiterInnen als Beratungsstelle zur Berufsorientierung
an Schulen zur Verfügung.
d) Die KoKo leitete den Projektaufruf zur Produktionsschule.NRW an das Jugendamt weiter.
e) Im Gespräch im Juni wurde das Thema „Jugendwerkstätten“ als Instrument der
Jugendhilfe kurz angesprochen. Dies sollte in 2017 nochmals thematisiert werden.
4.5.7
„Schüler Online“
1. Bestandsaufnahme
Seit dem Übergang zum Schuljahr 2012/2013 wird die Webanwendung „Schüler Online“ im
Kreis Euskirchen im Rahmen der Kommunalen Koordinierung und im Sinne der
Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ auf freiwilliger Basis von den abgebenden
und aufnehmenden Schulen eingesetzt.
Näheres hierzu siehe KoBIZ-Jahresbericht 2015
Fortschreibung in 2016:
2. Ziele
a) Alle 33 teilnehmenden Schulen tragen durch Weitergabe des Flyers,
Einführungsveranstaltungen für die SchülerInnen und durch die Einhaltung der Fristen zu
einem planmäßigen und erfolgreichen Anmeldeverfahren bei.
b) Alle vom Übergang Ende des Schuljahres 2015/2016 betroffenen SchülerInnen, die von
den abgebenden Schulen in das System importiert wurden und ein Passwort zur
72
c)
d)
e)
f)
Anmeldung erhalten haben, sollen vor den Sommerferien 2016 nachgewiesen haben,
dass sie ihre Schulpflicht erfüllen.
Das System wird durch die Bereitstellung eines Zugangs für die Ausbildungsbetriebe
erweitert.
Spätestens bis Ende November 2016 soll der Übergang aller SchülerInnen vollständig
dokumentiert sein.
Regelmäßiger Informationstransfer zwischen der Kommunalen Koordinierungsstelle und
den teilnehmenden Schulen
Teilnahme der Menno-Simons-Realschule an „Schüler Online“
3. Planung und Umsetzung
Planung
Januar 2016:
Versand der Informationsflyer für die SchülerInnen an die
teilnehmenden Schulen
ab Februar 2016:
Information der Betriebe, die ihre Auszubildenden am ThomasEßer-Berufskolleg und Berufskolleg Eifel zum BerufsschulUnterricht anmelden, durch die KoKo und die zuständigen
Kammern
bis November 2016:
Evaluierung hinsichtlich möglicher Ergänzungen des Flyers
durch Abfrage bei den Berufskollegs
November/Dezember 2016: Erstellung und Versand des Flyers an die Schulen für die
Anmeldung zum Schuljahr 2017/2018; Bereitstellung der
Informationen auf der Kreishomepage und Grafikerstellung der
„Meilensteine“ für die Schulen
Dezember 2016:
Einführungsveranstaltung für die Menno-Simons-Realschule
Mittelplanung:
Zweimal jährlich anfallende Anwendungs- und Supportkosten in Höhe von jeweils 6.503,80
€; 220,15 € für die Flyer-Aktualisierung; 281,61 € für den Flyer-Druck. Die Schulung der neu
einsteigenden Realschule erfolgt im Dezember 2016 durch das Kommunale Rechenzentrum.
Finanzierung: aus Sachmitteln der Kommunalen Koordinierungsstelle
Umsetzung
Die Kommunale Koordinierungsstelle informiert bzw. erinnert die Schulen per E-Mail und in
Einzelfällen zusätzlich telefonisch hinsichtlich durchzuführender Schritte und der Einhaltung
von Fristen. Insbesondere informiert sie die Schulaufsicht und die Abteilung Schulen sowie
die betreffenden Schulen regelmäßig hinsichtlich der Zahl der noch unversorgten
SchülerInnen. Sie ist stets Ansprechpartnerin in allen den Ablauf betreffenden
Angelegenheiten und begleitet die abgebenden und aufnehmenden Schulen koordinierend
im gesamten Prozess.
Umsetzung auf Schulebene
29.01.- 01.07.16:
1. und 2. Anmeldephase mit jeweils darauf folgender Entscheidung
über Aufnahme/Warteliste/Ablehnung
30.01.16:
Zentraler Beratungs- und Anmeldetag im Thomas-EßerBerufskolleg und im Berufskolleg Eifel
73
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Aufgrund der Erkrankung der zuständigen Projektmitarbeiterin für Schüler Online seit Juni
2016 wurde in diesem Jahr keine Rückmeldung der aufnehmenden Schulen erfragt und
keine Verbleibstatistik, der nicht zum Unterricht erschienenen sowie noch unversorgten
SchülerInnen erstellt.
b) Durch den Einstieg einer weiteren Realschule zum Anmeldeverfahren für das Schuljahr
2017/2018, nehmen aktuell 7 Hauptschulen, eine Gesamtschule, 7 Realschulen, 7
Gymnasien und 5 Förderschulen an Schüler Online teil.
Vom 03. Februar bis zum 07. Juli 2017 wird das Verfahren zur Anmeldung und Aufnahme für
das Schuljahr 2017/2018 im Kreis Euskirchen mithilfe von „Schüler Online“ erneut innerhalb
von zwei Anmeldefenstern durchgeführt.
NEU:
4.5.8 Treffen der Bezirksregierung Köln und der Kommunalen Koordinierungsstellen
1. Bestandsaufnahme
Um die Umsetzung von Standardelementen (SBO) im Rahmen von „Kein Abschluss ohne
Anschluss“ (KAoA) zu verbessern, finden seit dem Frühjahr 2016 gemeinsam mit den
VertreterInnen der Bezirksregierungen, Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
(MAIS), Gesellschaft für Innovative Beschäftigung (G.I.B.) sowie der Kommunalen
Koordinierungsstellen (KoKo) Workshops statt. An den Workshops können aus einer
Bezirksregierung jeweils eine Kommunale Koordinierungsstelle aus einer Stadt und eine
KoKo aus einem Kreis vertretend für den gesamten Regierungsbezirk teilnehmen.
Die Vertreter der elf Kommunalen Koordinierungsstellen aus dem Regierungsbezirk Köln
sowie Herr Blöß, Dezernent für die Bezirksregierung Köln mit der Generale für das
Landesprogramm KAoA treffen sich seit dem Frühjahr quartalsweise, um sich über den
Umsetzungsstand von KAoA auszutauschen sowie die Vorbereitung der o.g. Workshops zu
den verschiedenen Standardelementen zu gewährleisten.
2.
a)
b)
c)
d)
e)
Ziele
Informationsaustausch zwischen dem Dezernenten der Bezirksregierung und KoKos
Abstimmung über die VertreterIn, die/der an den Workshops teilnehmen soll
Inhaltliche Vorbereitung der Workshops
Inhaltliche Nachbereitung der Workshops
Austausch über die Umsetzung der SBO
3. Planung und Umsetzung
• Im gemeinsamen Treffen werden konkrete Fragen zu den Workshops formuliert.
• Eine Abstimmung über die Vertretungsregelung in den Workshops findet statt.
April 2016
1. Treffen der KoKos Bezirksregierung Köln ohne den Dezernenten zur
Vorbereitung der Workshops
Juni 2016
2. Treffen der KoKos Bezirksregierung Köln mit dem Dezernenten zur
Besprechung der Workshops
74
September 2016
3. Treffen der KoKos Bezirksregierung Köln mit dem Dezernenten zur
Nachbesprechung der Workshops und Aufgabenklärung
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Informationsaustausch zwischen dem Dezernenten der Bezirksregierung und den KoKos
fand statt.
b) In gemeinsamer Abstimmung wurden die VertreterInnen für die Workshops benannt.
c) Konkrete Fragen wurden zur Vorbereitung der Workshops formuliert und auf mögliche
Problemfelder hingewiesen.
d) Die Ergebnisse der Workshops und insbesondere die von der G.I.B. als Ergebnis des
Workshops zusammengefasste VMI-Matrix10 wurden besprochen.
e) Ein reger Austausch über die Umsetzung der SBOs fand statt.
Perspektivisch werden die Treffen über die Workshops hinaus fortgesetzt, da der
Informationstransfer zwischen den KoKos und der Bezirksregierung Köln als sehr wertvoll
geschätzt und für eine möglichst reibungslose Umsetzung der Standardelemente in den
Schulen als notwendig gesehen wird.
4.5.9 Abstimmung über die Einrichtung von neuen Bildungsgängen nach
Berufskollegs- Anrechnungs- und Zulassungsverordnung (BKAZVO)
1. Bestandsaufnahme
Das Spektrum der Handlungsmöglichkeiten der BKAZVO beinhaltet zum einen
Anrechnungsmöglichkeiten für Jugendliche, die nach dem erfolgreichen Besuch eines
Vollzeitbildungsganges in ein Ausbildungsverhältnis in einen anerkannten Ausbildungsberuf
eintreten. Zum anderen ist der rechtliche Rahmen gegeben, um mit einer vollzeitschulischen
Berufsausbildung (in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Assistentenberuf)
die Zulassung zu einer Kammerprüfung zu erwerben.
Zielgruppe sind förderbedürftige Jugendliche und sogenannte „Altbewerber“, d.h.
ausbildungsreife junge Menschen, bei denen der Orientierungsprozess und Bewerbungen
nicht direkt zu einer Ausbildung geführt haben und junge Erwachsene, die auf dem
Ausbildungsmarkt noch keine adäquate Ausbildung gefunden haben.
2. Ziele
a) Die KoKo koordiniert den Abstimmungsprozess in der Region.
b) Der Informationstransfer durch die KoKo erfolgt.
c) Eine Abstimmung über mögliche Bedarfe und die Einrichtung dieses Bildungsgangs an
den Berufskollegs in der Steuergruppe KoBIZ findet statt.
d) Der Regionale Ausbildungskonsens bestätigt die Notwendigkeit.
e) Ein Antrag auf Genehmigung bei der Bezirksregierung erfolgt bei positivem Beschluss des
Schulträgers.
f) Der Antrag wird seitens der Bezirksregierung genehmigt.
10
Die VMI-Matrix stellt die Abläufe und Verantwortlichkeiten dar.
75
3. Planung und Umsetzung
April 2016
Weitergabe der Informationen durch die KoKo an die Abteilung 40 als
Schulträger der kreiseigenen Berufskollegs und an die Studien- und
BerufswahlkoordinatorInnen dieser Berufskollegs
Juli 2016
Kontaktaufnahme mit Fachberater der Bezirksregierung zum Thema
BKAZVO
August 2016 Vorstellung des Bildungsgangs in der Steuergruppe KoBIZ durch den
Fachberater
Oktober 2016 Arbeitsmarktprognose im Rahmen des Handlungsplans des Regionalen
Ausbildungskonsens
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die Informationen sind an alle relevanten PartnerInnen weitergegeben worden.
b) Die BKAZVO wurde im Rahmen einer Sitzung der Steuergruppe KoBIZ vorgestellt und
beraten.
c) An dieser Sitzung nahmen die Schulleitungen der Berufskollegs als Gäste und beratende
Experten teil.
d) Die Wahrnehmung und Akzeptanz auf dem Arbeitsmarkt dieses Bildungsgangs wurde
kritisch betrachtet.
e) Es besteht Zweifel, dass die benötigte Anzahl der SchülerInnen zur Gründung einer
solchen Klasse mit einer Mindestgröße von 16 bzw. 25 SchülerInnen im ländlichen Gebiet
erreicht wird.
f) Ein kreisweiter Bedarf wird daher vorerst nicht erkannt.
g) Laut der Arbeitsmarktprognose des Regionalen Ausbildungskonsenses wird eine
Ausbildung nach BKAZVO für die Berufsgruppen Landwirtschaft, Tierpflege, Forst- und
Gartenbau, Floristik und Raumausstattung nicht empfohlen.
h) Eine Ausbildung nach BKAZVO ist am ehesten im Bereich der öffentlichen Verwaltung zu
empfehlen. Allerdings macht hier die Einführung eines vollzeitschulischen Bildungsgangs
wenig Sinn.
i) Eine Ausbildung nach BKAZVO im Bereich Verkauf könnte aussichtsreich sein.
j) Aufgrund des Beschlusses der Steuergruppe und der Arbeitsmarktprognose des
Regionalen Ausbildungskonsenses wird kein Antrag bei der Bezirksregierung Köln zur
Einrichtung von Bildungsgängen nach BKAZVO gestellt.
76
5 Kommunales Integrationszentrum
5.1 Interkulturelle Öffnung
5.1.1
Wegweiser für MigrantInnen
1. Bestandsaufnahme
Ein deutschsprachiger Wegweiser für MigrantInnen „Willkommen im Kreis Euskirchen“ ist
Ende 2014 vom KI in Kooperation mit der Integrationsagentur des DRK zusammengestellt
worden und wurde als Broschüre in Taschenformat veröffentlicht. Er trägt zur Transparenz
über die Dienstleistungen, Beratungsmöglichkeiten und Hilfsangebote im Bildungs- und
Sozialbereich für Menschen mit Migrationshintergrund unter Einbeziehung der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei.
Im Jahr 2015 ist der Wegweiser neben Deutsch in weiteren neun Sprachen veröffentlicht
worden: Englisch, Französisch, Arabisch, Kurdisch (Kurmandschi), Türkisch, Russisch,
Tigrinisch (Eritrea), Albanisch und Serbisch.
Da viele Menschen im Kreis die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, sich der
Wegweiser aber gerade an sie richtet, ist es notwendig, ihn in weitere Sprachen zu
übersetzen. Der Wunsch nach einem mehrsprachigen Wegweiser ist von vielen Seiten,
insbesondere von den EhrenamtlerInnen, geäußert worden. Daher liegt auch 2016 der
Fokus auf der Übersetzung des Wegweisers in andere Sprachen, die im Kreis Euskirchen
gehäuft gesprochen werden.
2. Ziele
a) Die Broschüre wird bis Ende 2016 in die persische und die
paschtunische Sprache übersetzt.
b) Die Broschüre wird Mitte 2016 in den Sprachen Englisch,
Russisch und Türkisch in zweiter Auflage neu aufgelegt.
c) Die Broschüre wird ab Herbst 2016 in französischer Sprache
neu aufgelegt.
d) Die Broschüre ist in den übersetzten Sprachen als PDF-Datei
auf der Homepage des Kreises Euskirchen als
Veröffentlichung abrufbar.
3. Planung und Umsetzung
Ab Herbst erfolgt die Übersetzung und Veröffentlichung des Wegweisers in persischer
Sprache und wird zusätzlich in Paschtunisch übersetzt. Auch im Herbst erfolgt die zweite
Auflage in Französisch.
Alle Versionen sind auf der Homepage des Kreises als PDF-Datei verfügbar.
Die Kosten zur Erstellung der Wegweiser werden übernommen von der DemografieInitiative
Kreis Euskirchen und vom Landesprogramm KOMM-AN-NRW.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die Broschüre Wegweiser für MigrantInnen wird von Einzelpersonen, Ehrenamtlichen,
Beratungsstellen, Sozialämtern und vom Jobcenter angefordert. Die Rückmeldungen sind
sehr positiv, die Nachfrage ist weiterhin vorhanden.
b) Nach Bedarf werden die Wegweiser weiterhin aktualisiert und neu aufgelegt.
77
5.1.2
InteGreat App
1. Bestandsaufnahme
Im Kreis Euskirchen gibt es inzwischen viele Angebote für die unterschiedlichen Bedarfe von
Geflüchteten. Einen ersten Schritt zur Transparenz leistet der Wegweiser für MigrantInnen.
Darüber hinaus ist es für die Orientierung im Kreis insbesondere für geflüchtete Menschen
notwendig, unkompliziert und schnell an relevante Informationen zu kommen. Da Geflüchtete
meist keinen Zugang zu einem PC haben, sind sie auf ihr Smartphone angewiesen. Deshalb
ist es sinnvoll, diese Informationen in einer App zu bündeln. Die InteGreat App bietet den
Vorteil, dass die Inhalte kreisspezifisch verfasst werden können und nach dem Download
offline verfügbar sind. So können sich die AdressatInnen auch ohne mobiles Internet über
Adressen, Öffnungszeiten u.v.m. informieren. Auch für EhrenamtlerInnen werden in der App
Informationen gebündelt und aktualisiert.
2.
a)
b)
c)
d)
Ziele
Bereitstellung der Informationen in der InteGreat-App für den Kreis Euskirchen
Übersetzung der Inhalte auf Arabisch, Englisch und Französisch
Bewerben und Launch der App
Aktualisierung der Inhalte und Veranstaltungen auf Basis von Rückmeldungen aus dem
Kreis
e) ggf. Übersetzungen in weitere Sprachen
3. Planung und Durchführung
Die bereitgestellten Inhalte werden in die Sprachen Arabisch, Englisch und Französisch
übersetzt. Änderungen und Aktualisierungen werden von MitarbeiterInnen des KI übersetzt.
Finanzierung: Übersetzungsauftrag Arabisch, Englisch und Französisch (KOMM-AN)
4. Ergebnisse und Ausblick
Die Inhalte der App sind auf Deutsch verfasst und die Übersetzungsaufträge werden noch im
laufenden Jahr fertig gestellt. Im Januar 2017 wird die App online gehen und beworben. Das
Feedback der NutzerInnen wird regelmäßig eingepflegt und die App wird vom KI aktualisiert.
5.1.3
Übersetzungshilfepool
1. Bestandsaufnahme
Das KoBIZ wurde im vergangenen Jahr verstärkt zur Vermittlung von
Übersetzungshelfenden nachgefragt. Der Terminus ÜbersetzungshelferIn beschreibt das
ehrenamtliche Engagement von mehrsprachigen Personen, die keine professionelle
Ausbildung zum/zur DolmetscherIn/ÜbersetzerIn o.ä. haben. Bisher vermittelte das KI ad hoc
aus einem Pool von Freiwilligen. Die Kooperationspartner Caritas, Integrationsagentur DRK
und Jugendmigrationsdienst verfuhren ähnlich. Der Übersetzungshilfe-Pool (ÜH-Pool) soll
die Anfragen und die Vermittlung von Übersetzungshelfenden nun im KI bündeln. Dazu
gehört ein systematisiertes Verfahren der Vermittlung, das die Privatsphäre der
Ehrenamtlichen sicherstellt und eine einheitliche Regelung der Aufwandsentschädigung an
die Ehrenamtlichen. Darüber hinaus beinhaltet der ÜH-Pool eine regelmäßige Schulung der
Ehrenamtlichen und Treffen zum gegenseitigen Austausch. So kann dem ehrenamtlichen
Engagement die notwendige Unterstützung und Anerkennung entgegengebracht werden.
2. Ziele
a) Zentrale Verwaltung und Organisation von Anfragen und Übersetzungshelfenden im KI
78
b) schriftliche Vereinbarungen zwischen Auftrag gebender Institution, ÜH-Pool und
Übersetzungshelfenden
c) Einheitliche Entschädigung der ÜbersetzungshelferInnen mit 15 Euro/Stunde zzgl.
Fahrkosten
d) Freiwillige Schulungen für ÜbersetzungshelferInnen zu relevanten Themen wie z.B.
Selbstschutz, Distanzierung etc.
e) Gezielte Akquise von ÜbersetzungshelferInnen
3. Planung und Durchführung:
Die ÜbersetzungshelferInnen werden zu einer Info-Veranstaltung eingeladen.
Finanzierung:
- Entschädigungszahlungen für Ehrenamtliche (beauftragende Institution)
- Verpflegung für Schulungen und Netzwerktreffen (KI)
- Honorar für DozentInnen der Schulungen (DemografieInitiative)
4. Ergebnisse und Ausblick
Die Kooperation zwischen KI, Caritasverband Euskirchen, Integrationsagentur DRK und
Jugendmigrationsdienst startete im Oktober 2016. Zum aktuellen Zeitpunkt haben sich die
KooperationspartnerInnen auf die grundlegende Aufgabenverteilung im Projekt geeinigt.
Weitere Schritte der Organisation werden bis Ende des Jahres eingeleitet. 2017 wird das
Projekt mit den o.g. Zielen umgesetzt.
5.1.4
Grundlagen interkultureller Kompetenz für MitarbeiterInnen und Führungskräfte
der Kreisverwaltung Euskirchen
1. Bestandsaufnahme
Eine erfolgreiche Integrationsarbeit ist auch abhängig davon, inwieweit Kommunen und
Verwaltungen über interkulturelle Sensibilisierung bei ihren MitarbeiterInnen verfügen. Ein
Grobkonzept einer möglichen Seminarreihe zu interkultureller Kompetenz wurde im Herbst
2015 dem Personalmanagement der Kreisverwaltung durch das KI vorgelegt.
2. Ziele
Nach Abstimmung innerhalb der unterschiedlichen Arbeitsebenen der Kreisverwaltung unter
Einbindung des KI sollen Qualifizierungsangebote zur interkulturellen Sensibilisierung in
2016 angeboten werden.
3. Planung und Durchführung
Anhand der vom KI erstellten Grobkonzeption einer Interkulturellen Öffnung des Kreises
recherchiert die Personalabteilung zu entsprechenden Angeboten. Das KI wird beratend
hinzugezogen.
Im September und Oktober 2016 wird ein kostenloses Angebot der G.I.B. fachlich durch das
KI geprüft. Ein Erstgespräch zwischen Personalabteilung, G.I.B. und Allgemeinem Vertreter
des Kreises wird durch das KI fachlich mit vorbereitet und begleitet.
4. Ergebnisse und Ausblick
Zwei erste Fortbildungsangebote auf MitarbeiterInnenebene im Rahmen des Konzeptes
„Interkulturelle Kompetenz“ werden ab Herbst 2016 durch die G.I.B. angeboten.
79
Weitere Angebote (bis zu vier) auf MitarbeiterInnenebene werden in 2017 durchgeführt. Die
Führungsebene wird ab 2. Halbjahr 2017 an vergleichbaren Fortbildungen teilnehmen. Der
Gesamtprozess wird als Teil des geplanten Kreisentwicklungskonzepts verstanden und in
2017 installiert.
5.1.5
Informationen zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt
1. Bestandsaufnahme
Die Sozialämter der kommunalen Verwaltungen wünschen sich Informationen zum Thema
Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt.
Auf Anregung des Geschäftsbereichsleiters III (GBL) wird eine Info-Reihe ins Leben gerufen,
bei der der GBL III-Leiter mit Integration Point, Ausländerbehörde, DemografieInitiative und
KI kommunale MitarbeiterInnen und in der Flüchtlingsarbeit engagierte Bürgerinnen und
Bürger in der jeweiligen Kommune zu dem Thema informieren.
2. Ziele
a) Information der kommunalen MitarbeiterInnen zu Zugangsvoraussetzungen
Möglichkeiten.
b) Bis Ende 2016 sind mindestens acht Kommunen informiert.
und
3. Planung und Durchführung
Das KI übernimmt in Absprache mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden die
Terminorganisation, um möglichst alle Akteurinnen an einen Tisch zu bekommen.
Der Integration Point (Jobcenter) informiert in einem PowerPoint-Vortrag über die
Möglichkeiten und Grenzen der Integration der Geflüchteten mit unterschiedlichen
Bleibeperspektiven. GBL III-Leiter, Ausländerbehörde, DemografieInitiative und KI ergänzen
den Vortrag.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Bisher wurde die Info-Reihe in den Kommunen Mechernich, Kall, Euskirchen, Schleiden,
Hellenthal, Weilerswist, Blankenheim und Zülpich durchgeführt. Die Reihe wurde von
engagierten BürgerInnen angenommen.
b) Bis Ende 2016 bzw. Anfang 2017 sollen die restlichen Kommunen informiert werden.
c) Nach Auswertung und Reflexion der Runden wird es in 2017 für die Kommunen eine
weitere Info-Reihe in einer Neuauflage geben. Dabei werden Gesetzesänderungen und
bisher gemachte Erfahrungen berücksichtigt.
5.1.6
Unterstützung der Runden Tische in den Kommunen und Kirchengemeinden
1. Bestandsaufnahme
In vielen Kommunen sind in 2015 Runde Tische zur Thematik Flüchtlingshilfe gebildet
worden. Dort treffen sich in regelmäßigen Abständen Ehrenamtliche, VertreterInnen von
Kirchen, Gemeinden, Institutionen (z. B. Caritas, DRK), Vereinen und das KI.
80
2. Ziele
a) Das KI beantwortet bei diesen Treffen grundsätzliche Fragen, leitet fachliche Fragen an
entsprechende Abteilungen (z. B. Ausländeramt) des Kreises oder Institutionen weiter und
gibt entsprechende Antworten an die Runden zurück.
b) Das KI erhebt Bedarfe der bürgerschaftlich Engagierten und auch der Flüchtlinge und
reagiert darauf im Rahmen seiner Möglichkeiten.
3. Planung und Umsetzung
Das KI nimmt regelmäßig teil an Treffen des Flüchtlingsnetzwerks Nordeifel (Treffen in
Gemünd für Schleiden, Hellenthal, Nettersheim, Blankenheim, Kall, Dahlem, Zülpich, Bad
Münstereifel) am Runden Tisch Mechernich und am Runden Tisch Flüchtlingsarbeit Stadt
Euskirchen.
Das KI erstellt einen E-Mail-Verteiler dieser Runden Tische und gibt regelmäßig alle
wichtigen Informationen, die es erhält, per Mail an die TeilnehmerInnen (z. B.
Arbeitsmarktzugang, verständliche Übersichten und Grafiken im Zusammenhang mit
Praktika für Flüchtlinge, Gesetzesänderungen etc.) weiter.
4. Ergebnis und Ausblick
a) Das KI nimmt in 2016 an 14 Runder-Tisch-Treffen teil und informiert TeilnehmerInnen
über Unterstützungsmöglichkeiten im Ehrenamt und entsprechende Kooperationen,
NetzwerkpartnerInnen und Initiativen.
b) Auch in 2017 wird das KI Einladungen zu Runder-Tisch-Treffen nachkommen und die
TeilnehmerInnen vor Ort über Unterstützungsmöglichkeiten informieren.
5.1.7
Arbeitskreis der Ehrenamts- und IntegrationskoordinatorInnen der Kommunen
und Kirchengemeinden
1. Bestandsaufnahme
Zwischen Frühjahr und Herbst 2016 haben einige Kommunen und Kirchengemeinden
hauptamtliche Kräfte eingestellt, die sich um die Themen Flüchtlinge, Integration und
Ehrenamt kümmern und damit die MitarbeiterInnen der jeweiligen Sozialämter entlasten
sollen.
Zusätzlich wurde im KI im Rahmen des Landesprogramm KOMM-AN-NRW eine Stelle
geschaffen, die die Integrationsprozesse von Geflüchteten begleiten und das Ehrenamt
stärken soll.
Das KI hat MitarbeiterInnen der Kommunen und Kirchengemeinden mit diesen sehr
ähnlichen Aufgabengebieten zu einem Arbeitskreis zusammengeführt, um einen
gegenseitiges Kennenlernen und einen Austausch zu ermöglichen.
2. Ziele
a) Die TeilnehmerInnen treffen sich mindestens sechs Mal im Jahr.
b) Projektideen werden ausgetauscht (zur Vermeidung von Doppelstrukturen) und ggf.
gemeinsam durchgeführt.
c) Die TeilnehmerInnen geben sich gegenseitig Hilfestellungen im Rahmen der kollegialen
Beratung.
3. Planung und Umsetzung
Im Sommer 2016 findet das erste Treffen statt, um sich gegenseitig kennen zu lernen. Im
Herbst 2016 folgen zwei weitere Treffen.
Das KI organisiert die jeweiligen Treffen, die reihum bei den TeilnehmerInnen stattfinden.
81
4. Ergebnis und Ausblick
a) Bisher haben drei Treffen stattgefunden mit jeweils 14 TeilnehmerInnen. Die
Austauschtreffen wurden von allen angenommen.
b) Für 2017 wird geplant, sich als Organ in Fragen der Integration von Geflüchteten zu
positionieren und zu etablieren.
c) In den Treffen im Frühjahr 2017 werden gemeinsame Projekte angedacht.
5.1.8
Unterstützung von freiwillig engagierten BürgerInnen rund um die
Flüchtlingsarbeit
1. Bestandsaufnahme
Immer mehr Flüchtlinge leben im Kreis Euskirchen. Sie haben als AsylbewerberInnen bis zur
Klärung ihres Aufenthaltsstatus keinen Zugang zu regulären Deutsch- bzw.
Integrationskursen. Oft erleben sie im Alltag aufgrund der fehlenden Sprachkenntnisse
Isolation. Um aus dieser Isolation herauszukommen, ist es wichtig, sie möglichst schnell an
Deutschförderkursen teilnehmen zu lassen. Deshalb haben es sich viele BürgerInnen im
Kreis zur Aufgabe gemacht, ihnen auf ehrenamtlicher Basis in ihren Gemeinden und Städten
niederschwellige Orientierungs- und Deutschförderkurse sowie Alltagshilfen anzubieten.
Darunter fallen
- niedrigschwellige Orientierungskurse in Form von aktiver Alltagshilfe zu Themen wie
geografische Lage der Kommunen und des Kreises, Mülltrennung, Verkehrsregeln,
öffentlicher Nahverkehr, Einkaufen, Behördengänge, Arztbesuche etc.
- niedrigschwellige Deutschkurse auf Konversationsbasis
82
2. Ziele
Das KI aktualisiert viermal im Jahr die Liste der Alphabetisierungs-, Orientierungs- und
Deutschförderkurse von Ehrenamtlichen, VHS, Caritas und JMD in den einzelnen Städten
und Gemeinden.
3. Planung und Umsetzung
Die bereits bestehenden Alphabetisierungs-, Orientierungs- und Deutschförderkurse von
Ehrenamtlichen, VHS, Caritas und JMD werden seit Herbst 2014 vom KI in einer Übersicht
veröffentlicht.
Die Übersicht ist nach Kommunen sortiert und wird seit August 2014 als PDF-Datei an einen
bestehenden Verteiler alle 2 Monate aktualisiert versendet und auf der Homepage der
Kreisverwaltung veröffentlicht.
Gespräche mit und Anfragen von Ehrenamtlichen werden genutzt, um den
Unterstützungsbedarf rund um Flüchtlingshilfe zu erfassen. Auch die Teilnahme an Runden
Tischen (Flüchtlingsnetzwerk Nordeifel) zur Flüchtlingshilfe im Kreis wird als Gelegenheit
genutzt, um Bedarfe abzufragen.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Den Einladungen zu 14 Runder-Tisch-Treffen in 2016 in den Kommunen werden seitens
des KI nachgekommen. Dort kann das KI seine Unterstützungsangebote vorstellen und
Bedarfe ermitteln.
b) Veranstaltungen, die von NetzwerkpartnerInnen im Bereich Unterstützungsangebote für
EhrenamtlerInnen in der Flüchtlingsarbeit durchgeführt werden, werden vom KI an
Interessierte weitergeleitet.
c) Das KI legt bis Herbst 2016 die Liste der Alphabetisierungs-, Orientierungs- und
Deutschförderkurse von EhrenamtlerInnen, VHS, Caritas und JMD in den einzelnen
Städten und Gemeinden vier Mal aktualisiert auf.
d) Ab Herbst 2016 werden die offiziellen Kursangebote der Träger von der
Bildungskoordination des RBB erfasst und veröffentlicht. Das KI (Koordination im
Landesprogramm KOMM-AN-NRW) wird weiterhin die offenen Angebote der freiwillig
engagierten BürgerInnen in einer Übersicht zusammenfassen.
5.1.9
Basiswissen Flüchtlingsarbeit in Kooperation mit der Integrationsagentur des
DRK
1. Bestandsaufnahme
Viele engagierte BürgerInnen in der Flüchtlingshilfe haben Fragen und suchen Antworten
rund um das Thema Flüchtlingsarbeit. Sie sind nicht immer hinreichend informiert über
Beweggründe der Flucht, über das Prozedere der Asylantragsverfahren, über Fragen rund
um die Gesundheitsversorgung und über rechtliche Bestimmungen. Oft fühlen sie sich
verunsichert, sind sehr betroffen und involviert und geraten dadurch an ihre persönlichen
Leistungsgrenzen. Es wird während der Teilnahme des KI an den Runden Tischen
Flüchtlingsarbeit bei den Kirchen und Kommunen deutlich, dass es einen großen Bedarf an
grundsätzlichen Informationen zum Thema AsylbewerberInnen gibt.
Das KI und die Integrationsagentur des DRK entwickeln im Frühjahr 2015 einen
Informationsvortrag für ehrenamtlich tätige BürgerInnen in der Flüchtlingshilfe über
verschiedene Aspekte rund um das Thema Flüchtlingsarbeit und Ehrenamt.
2. Ziele
a) Der Info-Vortrag der Integrationsagentur des DRK und des KI hat folgende Inhalte:
Informationsvermittlung zur Lebensrealität von Flüchtlingen, Grundlagen des
Asylverfahrens, Möglichkeiten des Gesundheitssystems für Asylsuchende, Selbstfürsorge
und Grenzen des Ehrenamtes und bei Bedarf: Auftragsfindung bzw. Klärung von
Einsatzmöglichkeiten in der Arbeit mit Flüchtlingen. Dieser DRK/KI-Info-Vortrag soll
zunächst lediglich Grundlagen vermitteln.
b) Das KI und die Integrationsagentur des DRK halten diesen Vortrag bis Ende 2016 vier Mal
in den Städten und Gemeinden des Kreises.
3. Planung und Durchführung
Gemeinsam mit der Integrationsagentur des DRK ist vom KI ein Präsentationsformat für
engagierte BürgerInnen im Flüchtlingsbereich in 2015 entwickelt und 2016 vorgeführt
worden.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die Präsentation wird in den Kommunen Mechernich-Roggendorf und dreimal in
Euskirchen gezeigt. Dort erreicht sie 20 (Mechernich) und 3x15 (Euskirchen) Interessierte.
83
b) In 2017 wird die Präsentation in dieser Form voraussichtlich nicht mehr durchgeführt
werden, da die meisten BürgerInnen, die engagiert sind, über ausreichend Basiswissen
verfügen.
5.1.10 Info-Reihen „Engagiert für Flüchtlinge“ und „Ehrenamt stärken“
1. Bestandsaufnahme
Vielen EhrenamtlerInnen fehlen Hintergrundinformationen zu den Herkunftsländern,
Fluchtgründen und Unterstützungsmöglichkeiten. In einer Info-Reihe sollen daher
grundsätzliche Informationen von Fachleuten, die nach den Vorträgen noch für Rückfragen
zur Verfügung stehen, geboten werden.
2. Ziele
a) Das KI und der jeweilige Kooperationspartner reagieren mit den Veranstaltungen auf die
Bedarfe der engagierten BürgerInnen.
b) Mit den Vortragsreihen sollen mindestens 20 Personen pro Veranstaltung erreicht werden.
3. Planung und Umsetzung
Ende 2015 wurde mit dem Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e. V., Aktion
Neue Nachbarn, die Info-Reihe geplant.
Bei der Auswahl der Themen sind die Wünsche und Bedarfe der engagierten BürgerInnen.
Zu den einzelnen Themen werden gemeinsam ReferentInnen und Veranstaltungsorte
gesucht und ausgewählt.
Für das jeweilige Halbjahr werden Faltblätter mit den Terminen und Inhalten erstellt.
Im 1. Halbjahr 2016 wurden mit dem Kooperationspartner Caritas Euskirchen (Erzbistum
Köln) acht Veranstaltungen durchgeführt.
Themen sind Asylrecht, Kurzfilmabend von und mit unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen, Islam, Trauma, Syrien, Verbraucherschutz, Roma, Eritrea.
Für das 2. Halbjahr 2016 wurden neun Veranstaltungen mit der Caritas Euskirchen geplant.
Themen: Ausbildung für junge Geflüchtete, Asylrecht, Christen im Nahen Osten, Serbische
Roma, Irak, Flüchtlingsfrauen, Christlich-islamischer Dialog, Grenzpolitik Europas.
Die Finanzierung im ersten Halbjahr erfolgte über die DemografieInitiative und das
Katholische Bildungswerk Euskirchen. Im zweiten Halbjahr erfolgte die Finanzierung über
das Landesprojekt KOMM-AN-NRW und das Katholische Bildungswerk.
84
In Kooperation mit der Caritas für die Region Eifel e. V. (Bistum Aachen) Caritas-Zentrum
Kall wurden für das zweite Halbjahr zum ersten Mal eine ähnliche Reihe mit fünf
Veranstaltungen unter dem Titel „Ehrenamt stärken“ geplant. Themen: Traumabelastung,
Übergang Schule/Beruf für junge Flüchtlinge, Afghanistan, Maghreb, Kurden.
Hier erfolgt die Finanzierung über die DemografieInitiative und das Landesprojekt KOMMAN-NRW.
Für beide Reihen werden Faltblätter gedruckt. Auflage Euskirchen pro Halbjahr 5.000 Stück,
Auflage Kall 2.500 Stück.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Im ersten Halbjahr wurden acht Veranstaltungen durchgeführt und 178 Personen (Ø 21
Personen) erreicht.
b) Bei den bisher durchgeführten vier Veranstaltungen im zweiten Halbjahr wurden
durchschnittlich 25 Personen erreicht (Stand: 31.10.2016).
c) 2017 werden die Veranstaltungen in veränderter Form weitergeführt. Sie werden unter
anderem um Workshops ergänzt.
5.1.11 Förderprogramm KOMM-AN NRW
Für die Jahre 2016/2017 legt die Landesregierung mit „KOMM-AN NRW“ ein umfangreiches
Landesprogramm auf, an dem alle Städte und Gemeinden in NRW partizipieren können.
„KOMM-AN NRW“ setzt sich aus den folgenden Programmteilen zusammen:
I. Stärkung der Kommunalen Integrationszentren (KI)
II. Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort.
Programmteil I
Stärkung der KI - Einrichtung einer aus Landesmitteln NRW geförderten Stelle für die
„Koordination Vernetzung und Qualifizierung im Bereich Integration, insbesondere der
Flüchtlingshilfe entlang der Integrationskette“ im KoBIZ – Ehrenamtskoordinator
1. Bestandsaufnahme
Die steigenden Flüchtlingszahlen stellen die Kommunen im Kreis Euskirchen vor hohe
Anforderungen. Sie sind zuständig für Versorgung und Unterbringung. Aufgrund der
persönlichen Situation der Flüchtlinge (keine angelegten Angebote zur Schaffung von
Tagesstruktur, kein Zugang zu Integrationskursen, Information der Medien über die
Fluchtumstände) sind immer mehr BürgerInnen bereit, sich freiwillig zu engagieren. In jeder
kreisangehörigen Kommune im Kreis Euskirchen haben sich Initiativen gegründet, um
Flüchtlingen zu helfen und ihnen hier eine Orientierung zu geben. Seitens der
bürgerschaftlich Engagierten erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen
Kommunen, um Hilfen und Angebote zu optimieren. Die Unterstützung der Flüchtlinge reicht
von Orientierungsangeboten über Deutschförderangebote bis hin zu Angeboten zu
Freizeitaktivitäten.
Wohlfahrtsverbände,
kirchliche
Vereinigungen
und
diverse
Beratungsstellen haben auf die Situation reagiert und erstellen Angebote, teilweise in
Kooperation untereinander, um Kommunen und freiwillig engagierte BürgerInnen (im
Ehrenamt) zu unterstützen.
85
2. Ziele
a) Erhalt der Zuwendung des Landes NRW aus dem Förderprogramm „KOMM-AN NRW,
Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen“ für die Zeit
bis 31.12.2017.
b) Einbettung des Vorhabens in das kommunale Querschnittsmanagement und die
kommunale Verwaltungsstruktur:
Die Stelle des Ehrenamtskoordinators ist im Kommunalen Integrationszentrum
angegliedert. Seit der Installierung des Kommunalen Integrationszentrums im Jahr 2013
existieren
im
Kreis
Euskirchen
vielfältige
Kooperationsstrukturen
und
Integrationsangebote, teilweise initiiert durch das KoBIZ und die entsprechenden
Institutionen und Gremien. Durch eine Verbesserung der Koordinierungsstrukturen im
Kreis Euskirchen, den Aufbau und Ausbau von Netzwerken und das hierdurch
entstehende Zusammenwirken von kommunalen Einrichtungen, betroffenen Ämtern und
freien Trägern aus der Ehrenamtsarbeit soll das Kommunale Integrationszentrum
unterstützt bzw. erweitert werden. Des Weiteren soll eine Unterstützung durch Angebote
im Rahmen von Einbindung neuer Initiativen in die Netzwerke und der Aufbau von
begleitenden Qualifizierungsmaßnahmen erfolgen.
c) Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft
Es ist angestrebt, dass der/die EhrenamtskoordinatorIn unter Nutzung der vorhandenen
Strukturen die Koordination von Aufgaben, die sich durch die geflüchteten Menschen vor
Ort insbesondere bei der Arbeit von ehrenamtlich Tätigen ergeben, übernimmt. Zudem ist
er/sie für die Vernetzung und Qualifizierung des Ehrenamts und den Ausbau der
Kooperation mit anderen im Flüchtlingsbereich tätigen Behörden und Institutionen
verantwortlich.
86
3. Planung und Umsetzung
Mittelplanung:
Festbetragsfinanzierung Personalausgaben gemäß Gesamtfinanzierungsplan
12.05.2016 für die Zeit bis zum 31.12.2017: 50.000 € / Jahr.
vom
Summe Sachausgabenzuschuss gemäß Gesamtfinanzierungsplan vom 12.05.2016 für die
Zeit bis zum 31.12.2017: 10.000 € / Jahr.
Finanzierung: Projektförderung für den Zeitraum bis 31.12.2017 aus Mitteln des Landes als
nicht rückzahlbare Zuschüsse. Zuwendungsfähiger Mehraufwand für Personal und
Sachausgaben.
Umsetzung
Die
Antragstellung
auf
Einrichtung
einer
Stelle
(entsprechend
der
am
Flüchtlingsaufnahmegesetz bemessenen Zuteilung von Flüchtlingen für das Jahr 2016)
„Kommunale Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung im Bereich Integration“ im KoBIZ
ist am 12.05.2016 erfolgt.
4. Ergebnis und Ausblick
a) Dem Antrag auf Gewährung der Landeszuweisung wird im Kontext der Förderung des
„Kommunalen Integrationszentrums“ mit
Zuwendungsbescheid vom 16.08.2016
entsprochen.
b) Die Arbeitsaufnahme des Ehrenamtskoordinators erfolgt am 01.07.2016. Unter Ziffer 5.1.7
sind die Tätigkeiten des Ehrenamtskoordinators aufgeführt.
Programmteil II
Bedarfsorientierte Maßnahmen
1. Bestandsaufnahme
Ein wichtiger Partner für die Umsetzung von bedarfsorientierten Maßnahmen für die
Integration Neuzugewanderter vor Ort sind die vielfältigen AkteurInnen, die sich für eine
gelingende Integration der neuzuwandernden Menschen in Nordrhein-Westfalen einsetzen.
Eine Ausweitung der Angebote des Zusammenkommens und der Orientierung im neuen
Umfeld (Fahrradwerkstatt, Freizeitgestaltung, Sprach- und Spielgruppen, Begleitung zu
Behörden, Räume der Begegnung zwischen Geflüchteten und Einheimischen,
Qualifizierungsangebote für Ehrenamtliche) ist erforderlich, um die bisher aufgebauten
ehrenamtlichen Strukturen zu stärken.
2. Ziele
Ziel von Programmteil II ist eine den örtlichen Bedarfen in der Flüchtlingshilfe Rechnung
tragende, weitestgehend flexible Förderung der Begegnung, des Austauschs und der
Verständigung von Einheimischen und Flüchtlingen („Bedarfsorientierte Maßnahmen vor
Ort“). Dem Kreis Euskirchen stehen Mittel in Höhe von 86.526 € für das Haushaltsjahr 2016
zur Verfügung.
3. Planung und Durchführung
Februar: Teilnahme an Informationsveranstaltungen, Einarbeitung in die Förderkonzeption
März: Vorabinfo aller Kommunen über das kommende Förderprogramm, Aufruf zur
Einreichung
von
Projektideen
April:
Antragstellung
durch
die
Kommunen,
Kirchenverbände,
Vereine
Antragsstellung durch den Kreis für die Fördermittel „Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort“
Juni
bis
Dezember:
Koordinierung
der
Förderprogrammabwicklung
Oktober:
Antragstellung
durch
die
Kommunen,
Kirchenverbände,
Vereine
November: Antragsstellung durch den Kreis für die Fördermittel „Bedarfsorientierte
Maßnahmen vor Ort“ 2017
4. Ergebnisse und Ausblick
Die Kommunen, Kirchenverbände, Vereine haben die geplanten Maßnahmen in folgenden
Bausteinen umgesetzt: Renovierung und/oder Ausstattung sowie laufender Betrieb von
Ankommenstreffpunkten, Begleitung von Flüchtlingen, Angebote des Zusammenkommens
und der Orientierung, Printmedien, Internetseiten, Übersetzungen, Qualifizierung von
Ehrenamtlichen, persönlicher Austausch von Ehrenamtlichen
5.1.12 Interkulturelle Woche
1. Bestandsaufnahme
Die bundesweit stattfindende Interkulturelle Woche findet 2016 zum zweiten Mal im Kreis
Euskirchen statt. Unter dem Motto „Vielfalt – das Beste gegen Einfalt“ bieten
Religionsgemeinschaften, Vereine, Wohlfahrtsverbände, Städte, Gemeinden und Schulen
Veranstaltungen, Aktionen sowie Diskussionen für alle BürgerInnen mit und ohne
Migrationshintergrund an. Ziel ist die Begegnung unterschiedlicher Menschen zum Abbau
von Ängsten und zur Schaffung von Verständnis. Durch gesellschaftliche Teilhabe entsteht
Gleichberechtigung und findet Integration statt.
87
2. Ziele
a) Im Jahr 2016 finden im Kreis Euskirchen wieder Veranstaltungen im Rahmen der
Interkulturellen Woche (vom 25. September bis zum 02. Oktober) statt.
b) Das KI informiert NetzwerkpartnerInnen im Frühjahr 2016 über die anstehende
Interkulturelle Woche und steht bis Herbst 2016 als Koordinierungsstelle zur Verfügung.
c) Das KI plant ein Eröffnungsfest im Interkulturellen Garten in Zülpich.
d) Das KI veröffentlicht ab Sommer 2016 alle ihm bekannten Veranstaltungen im Rahmen
der Interkulturellen Woche.
3. Planung und Umsetzung
Planung
Flyer und Plakate
Entwurf und Druck Flyer
Proben und Auftritt Trommelgruppe
Eröffnungsfeier
Material Eröffnungsfeier
Kostenbeteiligung Klezmer-Konzert
Entwurf und Druck Plakat Klezmer-Konzert
Raummiete
Kinderprogramm
259,42 EUR
476,00 EUR
600,00 EUR
95,16 EUR
500,00 EUR
89,70 EUR
500,00 EUR
300,00 EUR
Gesamtkosten
2.820,28 EUR
Finanzierung: Die Mittel wurden aus dem Budget der DemografieInitiative zur Verfügung
gestellt.
Umsetzung
- Planungstreffen mit KooperationspartnerInnen (Jugendmigrationsdienst, Projekt BINGO,
Integrationsagentur DRK, Caritasverband Euskirchen, Caritasverband Eifel, Frauen helfen
Frauen e.V., KreisSportBund, wirkstatt e.V., Diakonie Kontaktkreis Flüchtlingsarbeit
Blankenheim, Runder Tisch Flüchtlingshilfe Zülpich, Projekt Interkultureller Garten
Zülpich)
- Organisation der Eröffnungsfeier
- Unterstützung bei der Organisation des Interkulturellen Festes auf Kloster Steinfeld.
- Unterstützung der Caritas Euskirchen bei der Organisation eines Klezmer-Konzertes
- Flyererstellung und Bewerbung des Programms auf der Internetseite
www.interkulturellewoche.de, auf der Homepage des Kreises Euskirchen, über den EMail-Verteiler des Netzwerkes Vielfalt und Integration sowie gezielte Einladung der
Flüchtlingshilfen vor Ort
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Insgesamt acht Veranstaltungen und eine Ausstellung werden im Rahmen der
Interkulturellen Woche aufgeführt und beworben.
b) Das Eröffnungsfest im Interkulturellen Garten Zülpich am 25.9.16 ist gut besucht. Es
findet ein reger Austausch unter den Ehrenamtlichen und Flüchtlingen aus den
verschiedenen Kommunen statt.
c) Gemeinsam mit den KooperationspartnerInnen findet am 01.10.16 das Interkulturelle Fest
auf Kloster Steinfeld statt.
88
d) Gemeinsam mit den KooperationspartnerInnen findet am 02.10.16 in Euskirchen das
Konzert „Klezmer trifft Derwisch“ des Ensembles Noisten im Alten Casino Euskirchen
statt.
e) Die Resonanz auf alle anderen Veranstaltungen ist ebenso positiv.
f) Auch 2017 wird die Interkulturelle Woche in ähnlichem Umfang wieder im Kreis
Euskirchen stattfinden. Das KI bindet weitere PartnerInnen mit ein und bewirbt die
Veranstaltungen.
5.2 Bildung
5.2.1
Rucksack Grundschule
1. Bestandsaufnahme
Das Projekt „Rucksack Grundschule“ richtet sich an Eltern mit Migrationshintergrund und ihre
Kinder im ersten bis vierten Schuljahr sowie an die Grundschulen, die von diesen Kindern
besucht werden. Ziel des Programms Rucksack Schule ist es zum einen, die Bildungs- und
Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus im Sinne der Förderung und
Entwicklung der Kinder auszubauen, um deren Bildungschancen zu erweitern. Dabei liegt
ein Schwerpunkt auf der Förderung der Mehrsprachigkeit. Zum anderen wird die Erziehungsund Sozialkompetenz der Eltern gestärkt. Nicht zuletzt zielt das Programm darauf ab, eine
interkulturelle Unterrichts- und Schulentwicklung zu fördern.
Die Kinder werden im Unterricht in allen Fächern in der deutschen Sprache unterrichtet und
im Rucksackprojekt von den Eltern wie auch im herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) in
der Familiensprache gefördert. Die Herkunftssprache wird als Ressource anerkannt und als
Lerngrundlage im Programm berücksichtigt. Die Themen des Programms werden inhaltlich
und zeitlich parallel im Klassenunterricht, HSU und den Elterngruppen behandelt.
„Rucksack Grundschule“ ist zudem ein Elternbildungsprogramm, in dem die Eltern in
wöchentlich stattfindenden Gruppentreffen in der Schule erfahren, wie sie ihre Kinder in der
allgemeinen und schulischen Entwicklung zu Hause optimal fördern können. Die häuslichen
Übungen erfolgen überwiegend in der Familiensprache. Da Gruppen von Müttern
unterschiedlicher Herkunft besucht werden, ist die Gruppensprache Deutsch. Diese
Möglichkeit, ihre Deutschkenntnisse zu erweitern, nutzen die Mütter sehr gerne. Die
Rucksackgruppen werden von ElternbegleiterInnen geleitet, die selbst einen
Migrationshintergrund aufweisen. Durch die Teilnahme an der Rucksackgruppe werden
Mütter besser in das Schulleben eingebunden, beteiligen sich aktiv an Veranstaltungen der
Schule und finden besseren Zugang zum deutschen Bildungssystem, welches sich zum Teil
erheblich von den Bildungssystemen anderer Länder unterscheidet.
Die Grundschulen erhalten mit „Rucksack Grundschule“ ein Angebot zur mehrsprachigen
und interkulturellen Unterrichts- und Schulentwicklung, das auf Wertschätzung und
Anerkennung von Vielfalt, Ressourcen und Kompetenzen beruht und im Schulprogramm
festgeschrieben wird.
2. Ziele
a) Neben den zwei bereits aktiven Grundschulen (Stotzheim und KGS Mechernich) konnte
eine weitere Schule im Kreis Euskirchen gewonnen werden (GGS Weststadt).
b) Das KI stellt die kontinuierliche und regelmäßige Begleitung und Beratung und
Weiterbildung der ElternbegleiterInnen sicher.
c) Das KI eröffnet den ProgrammpartnerInnen den Zugang zu den Lernmaterialien des
Programms und berät, unterstützt und informiert bedarfsentsprechend.
89
d) Das Projekt „Rucksack Grundschule“ wird vom KI koordiniert. Die Projektumsetzung wird
verbindlich mit den federführenden Schulleitungen festgeschrieben.
3. Planung und Umsetzung
- Das Rucksack-Jahr 2015-16 startete routiniert im September 2015. Die beiden
dienstälteren ElternbegleiterInnen arbeiteten die neue Kollegin gut ins Team ein.
- Das KI plant und führt vier gemeinsame Austauschtreffen in Kooperation mit dem
Jugendamt für die ElternbegleiterInnen und Kontaktpersonen der fünf KiTas und drei
Schulen durch.
- Die ElternbegleiterInnen der Schulen treffen sich zusätzlich einmal im Monat zur
Besprechung der Themen und Materialien.
- Im April 2016 findet eine Fortbildung für alle ElternbegleiterInnen, LehrerInnen und
ErzieherInnen zum Thema Mehrsprachigkeit und dialogisches Vorlesen im Kreishaus
statt.
- Vor den Sommerferien zum Ende des Schuljahres erhalten alle teilnehmenden Mütter im
Rahmen einer Feierstunde im Kreishaus eine Urkunde, die ihr Engagement für ihre Kinder
würdigt. Auch die ElternbegleiterInnen werden ausgezeichnet.
- Die Stadt Mechernich übernimmt die Honorarkosten für die Elternbegleitung ab dem
Schuljahr 2016/2017.
- Durch die DemografieInitiative erfolgt eine Anschubfinanzierung für zwei weitere
Grundschulen
(2016/2018),
durch
die
die
ElternbegleiterInnen
eine
Aufwandsentschädigung erhalten und die Gruppen mit mehrsprachigen Kinderbüchern
sowie Spiel- und Bastelmaterial ausgestattet werden.
4. Ergebnis und Ausblick
a) Das Projekt ist bis zum Schuljahresende 2016 an drei Schulen des Kreises Euskirchen
installiert: Schule an der Hardtburg in Euskirchen-Stotzheim (2014), Katholische
Grundschule Mechernich (2014) und Grundschule Weststadt (2015).
b) Im Schuljahr 2015/2016 nehmen 22 Mütter russischer, türkischer, arabischer,
marokkanischer, brasilianischer, albanischer und rumänischer Herkunft mit insgesamt 49
Kindern in den drei Gruppen am Projekt teil.
c) Das Projekt Rucksack-Schule ist gebunden an das Schuljahr. In der Grundschule
Mechernich wird die Elternbegleitung über die Stadt Mechernich finanziert. Im Herbst
2016 muss hier erneut über eine Weiterfinanzierung gesprochen werden. Die
Weststadtschule ist noch bis zum Ende des Schuljahres 2017 dabei, d.h. es muss auch
hier über eine weitere Finanzierung gesprochen werden. Zwei weitere Schulen können im
neuen Schuljahr 2016/2017 einsteigen.
d) Das Erlernen der Schriftsprache als Voraussetzung für die Bildungssprache wird durch
Ausleihe von zweisprachigen Büchern einerseits und Informationen über eine sinnvolle
Nutzung der Unterhaltungsmedien (Fernsehen, PC, Smartphone) andererseits gefördert.
In den Gruppen stehen Bücher- und Materialkisten, welche die Mütter ausleihen können.
Die Kinder erweitern ihr Wissen und ihren Wortschatz spielerisch.
e) In den Gruppen, in denen junge Mütter mit noch kleinen Geschwisterkindern sind, kann
eine Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt werden. Dies ermöglicht den Müttern an der
Gruppe teilzuhaben.
f) Für das Schuljahr 2016/2017 werden weitere mehrsprachige Bücher angeschafft. Eine
Präsenzauswahl wird im KoBIZ stehen.
g) Für das Programm Rucksack-Schule stehen neue Materialien der LaKI zur Verfügung.
Diese Materialien werden in die Arbeit integriert und bilden die Basis.
90
h) Die ElternbegleiterInnen nehmen an Qualifizierungsmaßnahmen teil (Basisqualifizierung,
30 Std./Jahr).
i) Das KI trifft sich monatlich mit den ElternbegleiterInnen und schult diese in ihren
Aufgaben, bespricht die Themen und Materialien und bereitet die ElternbegleiterInnen auf
ihre Arbeit in den Müttergruppen vor.
j) Es gibt Arbeitstreffen zwischen KI, KontaktlehrerIn und ElternbegleiterIn, um die neuen
Materialien kennenzulernen und mit Leben zu füllen.
k) Eine Fortbildungsveranstaltung für ElternbegleiterInnen und LehrerInnen sowie
ErzieherInnen wird angeboten.
l) Für die Eltern gibt es Info-Nachmittage zu bedarfsgerechten Themen und
Fragestellungen.
m) Zum Schuljahresende wird eine gemeinsame Feier organisiert, während der die Urkunden
verliehen werden.
5.2.2
„Wie funktioniert Grundschule?“ – Informationsveranstaltung für Eltern mit
Migrationshintergrund
1. Bestandsaufnahme
Das KI hat im Rahmen eines Kooperationsprojekts mit der Integrationsagentur des DRK und
dem Verein Frauen helfen Frauen einen Vortrag „Wie funktioniert Grundschule?“ entwickelt.
Er ist für Eltern mit Migrationshintergrund entwickelt, deren Kinder im Vorschulalter sind.
Damit es ihnen gelingt, trotz ganz anderer eigener Schulerfahrungen, ihr Kind im Schulalltag
in Deutschland zu begleiten und zu unterstützen, informiert das KI in bildgestützter Sprache
über die Anmeldung und Einschulung, über das Leben und Lernen in der Grundschule, über
Leistungsbewertung und Zeugnisse und über die Möglichkeiten und Chancen der
Elternmitwirkung. Dieser Vortrag kann von KiTas abgerufen werden. (Weitere Erläuterungen
siehe Jahresbericht 2015)
2. Ziele
Interessierte KiTas buchen im Rahmen von Informationsveranstaltungen für Vorschuleltern
mit Migrationshintergrund diesen KI-Vortrag.
3. Planung und Umsetzung
- KiTas melden ihren Bedarf und KI und KiTa treffen eine Absprache über Termin und
Durchführung.
- Der Vortrag wird an KiTas gehalten.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die Kita Frauenbergerstraße Euskirchen hat im Mai und im Oktober 2016 Eltern mit
Migrationshintergrund zum Vortrag eingeladen. Insgesamt sind 27 Erziehungsberechtigte
der Einladung gefolgt.
b) 2017 soll der Vortrag auch in arabischer Sprache angeboten werden.
c) Generell muss überdacht werden, ob es zukünftig nicht sinnvoller wäre, diesen Vortrag
zentral an einem Ort für mehrere KiTas anzubieten.
91
5.2.3
SmiLe – Sprachbildung mit individuellem Spracherfolg
1. Bestandsaufnahme
Das Projekt SmiLe ist ein Sprachpatenschaftsprojekt, das Ende 2014 im Kreis installiert
worden ist. Innerhalb des Projektes unterstützt eine stetig anwachsende Zahl von
Ehrenamtlichen neu zugewanderte Kinder und Jugendliche in Form einer Sprachpatenschaft
in Bildungseinrichtungen. (Weitere Erläuterungen siehe Jahresbericht 2015)
2. Ziele
a) Weitere SmiLe-SprachpatInnen werden in 2016 gefunden und in einer zwei- bzw.
viermoduligen Einführungsveranstaltung vom KI auf ihren Einsatz in Schulen und KiTas
vorbereitet.
b) Die Einführungsveranstaltungen werden mehrmals im Jahr angeboten.
c) Für weitere Schulen und in KiTas sind neue SprachpatInnen gefunden.
3. Planung und Umsetzung
- Das Projekt wird von zwei MitarbeiterInnen des KI betreut. Sie sind für die Planung und
Durchführung der Einführungsveranstaltung, für das Zusammenführen von Schulen und
SmiLe- SprachpatInnen und für deren weitere Unterstützung und Begleitung zuständig.
- Alle vier Monate wird im Netzwerk, im Wochenspiegel und auf der Homepage des Kreises
ein neuer Schulungsdurchlauf für das Projekt „SmiLe“ bekannt gegeben.
- Interessenten werden von pädagogischen MitarbeiterInnen des KI jeweils in
Einführungsmodulen auf ihre Tätigkeit als SprachpatIn vorbereitet.
- Danach wird passgenau nach einem Einsatzort und einem Patenkind gesucht. Schulen
und KiTas werden konkret angefragt und über das Angebot informiert.
- Bei Interesse und Bedarf treffen sich Sprachpate/Sprachpatin, KI-MitarbeiterIn,
EinrichtungsleiterIn und GruppenleiterIn bzw. KlassenlehrerIn vor Ort, um sich
kennenzulernen und die Rahmenbedingungen festzulegen.
- In regelmäßigen Abständen finden Austauschtreffen statt, entweder im Kreishaus oder bei
der Netzwerkpartnerin, der Grundschule Mechernich, bei denen die PatInnen Gelegenheit
haben, den anderen ihre Erfahrungen mitzuteilen und über Herausforderungen rund um
SmiLe zu diskutieren.
- Das SmiLe- Schulungsangebot wird in Oberstufen der Gymnasien in Euskirchen, Zülpich,
Bad Münstereifel und Mechernich und die Realschule Kaplan Kellermann angeboten und
durchgeführt.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Im Januar findet für interessierte OberstufenschülerInnen des St. Michael-Gymnasiums
Bad Münstereifel eine weitere Kompakteinführungsveranstaltung statt. Danach werden 20
SchülerInnen in die Grundschule und die beiden Kitas als SprachpatInnen vermittelt.
b) Im Februar werden 35 OberstufenschülerInnen aus den Gymnasien Am Turmhof
Mechernich und Emil-Fischer Euskirchen an Grundschulen in Zülpich, Euskirchen und
Mechernich, an Kindertagesstätten in Euskirchen, Weilerswist und Mechernich und in die
Internationale Klasse des Emil-Fischer-Gymnasiums vermittelt,
c) Im März findet aufgrund der hohen Nachfrage eine doppelte Einführungsveranstaltung
statt. Im Juni und November finden weitere statt. Alle SmiLies haben ein Patenkind in
einer Einrichtung bekommen.
d) Im Oktober finden SmiLe-Kompaktmodule für OberstufenschülerInnen der Gymnasien
Marienschule und Emil-Fischer Euskirchen, Am Turmhof Mechernich und Sankt Michael
92
e)
f)
g)
h)
i)
Bad Münstereifel statt. Diese sind in umliegende Kitas, Grundschulen und weiterführende
Schulen vermittelt worden.
Insgesamt sind Stand Ende November 200 SmiLies aktiv.
Die Austauschtreffen finden sechsmal im Jahr 2016 statt, ungefähr alle zwei Monate.
Für 2017 werden wieder Fördergelder aus der DemografieInitiative für Material,
Verpflegung und Referenten für die Module und Austauschtreffen beantragt.
Im Frühjahr findet ein Kompaktmodul für die Oberstufe des Frankengymnasiums Zülpich
statt.
Mindestens drei Einführungsveranstaltungen für Erwachsene und vier bis fünf
Austauschtreffen sind für 2017 vorgesehen.
5.2.4
Seiteneinstiegsberatung
1. Bestandsaufnahme
Als SeiteneinsteigerInnen werden Kinder und Jugendliche bezeichnet, die im Laufe eines
Schuljahres ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen in den Kreis einreisen und in das
hiesige Schulsystem eingegliedert werden. Die Aufgabe ist es, die Kinder und Jugendlichen
dahingehend zu beraten, dass sie die Möglichkeiten zur Integration in das deutsche
Schulsystem wahrnehmen können, schnell die deutsche Sprache erlernen und so erfolgreich
einen Schulabschluss anstreben können. Dafür ist es erforderlich, eine passende Schule mit
geeigneten Fördermöglichkeiten zu finden. Im Schuljahr 2015/16 (01.08.15 - 31.07.16) sind
576 Kinder und Jugendliche beraten worden.
2. Ziele
a) Im Rahmen der Seiteneinstiegsberatung werden alle gemeldeten schulpflichtigen Kinder
und Jugendlichen entsprechend ihrer mitgebrachten Kompetenzen (Bildungsbiografie)
bedarfsgerecht und systemoptimiert beraten und an in Betracht kommende Schulen
empfohlen.
b) Alle am Prozess des Seiteneinstiegs beteiligten KooperationspartnerInnen
(Gesundheitsamt, Schulen, Schulaufsichten) sind über das Verfahren der Beratung
informiert.
3. Planung und Umsetzung
- Die Beratung ist wie geplant umgesetzt worden. (Siehe Jahresbericht 2015)
4. Ergebnisse und Ausblick
a) In enger Zusammenarbeit mit der Unteren Schulaufsicht Generale Migration wurde ein
Beratungsverfahren entwickelt, das alle SeiteneinsteigerInnen erfasst und zu einer
Schulempfehlung führt. In 90 % der Fälle nimmt die Schule auf. Lehnt sie den
Schulbesuch ab, weist die entsprechende Schulaufsicht zu.
b) Mit dem Gesundheitsamt wurde im März 2014 ein Verfahren abgestimmt, das die
Anmeldung der SeiteneinsteigerInnen zur Schul- und Gesundheitsüberprüfung regelt.
c) Die Zahl der Seiteneinstiegsberatungen ist fortwährend angestiegen. Wurden im
Schuljahr 2014/2015 insgesamt 198 Kinder und Jugendliche beraten, so waren es 576
Kinder und Jugendliche im Schuljahr 2015/2016.
d) Bis November 2016 wurden 59 Kinder und Jugendliche der Sek I + II beraten und 18
Kinder der Primarstufe im Stadtbezirk Euskirchen
93
5.3 Angebote für Schulen
5.3.1
Impulse und Unterstützung: Unterricht für neu zugewanderte Kinder und
Jugendliche
1. Bestandsaufnahme
Mit Beratungs- und Unterstützungsanfragen rund um Unterricht für Neuzugewanderte
wenden sich viele Schulen an KI und Schulaufsicht. Sie wünschen sich Unterstützung bei
der Entwicklung ihrer pädagogischen und didaktischen Fähigkeiten sowohl hinsichtlich
sprachsensiblen Unterrichts in mehrsprachigen Klassen als auch hinsichtlich der
Sensibilisierung für interkulturelle Haltungen und für eigenes vorurteilsbewusstes Handeln.
Das KI bietet für die betroffenen Lehrkräfte aller Schulformen im Kreis die Möglichkeit, sich
innerhalb eines Arbeitskreises gegenseitig zu unterstützen. (Nähere Erläuterungen siehe
Jahresbericht 2015)
2. Ziele
a) Das KI plant und führt in Kooperation mit der Unteren Schulaufsicht Generale Migration
für alle interessierten Lehrkräfte aller Schulformen Informationsveranstaltungen rund um
die Beschulung von Seiteneinsteigern durch.
b) Das KI organisiert und begleitet Treffen des Arbeitskreises: Praxisgespräche Unterricht
für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche.
3. Planung und Umsetzung
- In 2016 werden vier offizielle Treffen des Arbeitskreises geplant und durchgeführt. Hier
werden Inputs zu den gewünschten Inhalten geboten. Dazu werden Vortragende
eingeladen.
- In 2016 werden vier Treffen zum informellen kollegialen Austausch geboten.
- ReferentInnen zu verschiedenen Themen werden gesucht und gebucht.
- Ende 2016 findet ein Deutsch als Zweitsprache (DaZ)-Tag statt, in dem ReferentInnen in
Workshops unterschiedliche Inhalte für alle interessierten Lehrkräfte anbieten. Dafür sind
Mittel bei der DemografieInitiative beantragt. Als KooperationspartnerIn kommt das
Kompetenzteam in Frage.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Im Februar findet das erste Treffen des AK statt. Hier werden Bedarfe zur weiteren
Planung zukünftiger AK eruiert. 30 Lehrkräfte haben das Angebot wahrgenommen.
b) Im April findet das zweite Treffen statt. Thomas Rellecke (Untere Schulaufsicht) und
Benedicte Remmert (Schulberatungsstelle) stellen sich den Fragen der 20 anwesenden
Lehrkräfte.
c) Im Mai findet das Treffen zum informellen Austausch statt. Frau Remmert führt in die
Methode der kollegialen Fallberatung ein. Anwesend sind 13 Lehrkräfte.
d) Zu einem weiteren Angebot der kollegialen Fallberatung im August 2016 sind keine
Lehrkräfte gekommen.
e) Im September findet ein Workshop zu „Theaterpädagogische Methoden im Unterricht mit
neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen“ statt. Anwesend sind 14 Lehrkräfte.
f) Im November findet ein Workshop zu „Aussprachetraining im DaZ-Unterricht“ statt.
Anwesend sind 14 Lehrkräfte.
g) Im November findet ein Vortrag „Trauer und Trauma im Kontext Schule“ statt. Anwesend
sind acht Lehrkräfte.
h) Der geplante DaZ-Tag findet nicht statt.
i) Aufgrund der immer kleiner werdenden Resonanz wird das Format in 2017 geändert.
Dann sollen nur noch Austauschtreffen in kleineren Gruppen stattfinden.
94
5.3.2
Fachberatungsstelle für Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU)
1. Bestandsaufnahme
An neun Schulen im Raum Euskirchen findet nachmittags Herkunftssprachlicher Unterricht
(HSU) in 10 Sprachen statt. Herkunftssprachliche Lehrkräfte unterrichten jeweils ihre
Sprache, entsprechend den HSU-Lehrplänen. Diesen Schulen und deren HSU-Lehrkräften
bietet das KI als Fachberatungsstelle für den Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU)
Beratung und Betreuung an. Darüber hinaus unterstützt das KI die Untere Schulaufsicht im
Besetzungsverfahren für die HSU Stellen.
2. Ziele
siehe Jahresbericht 2015
3. Planung und Umsetzung
- Schulen und HSU-Lehrkräfte werden anlassbezogen von der Unteren Schulaufsicht
Generale Migration über die Fachberatungsstelle und deren Aufgaben informiert.
- Wenn Schulen oder HSU-Lehrkräfte Beratungs- oder Betreuungsbedarf unterjährig
anzeigen, berät und betreut die Fachberatung entsprechend.
- Im April 2016 wurden Schulen über die anstehenden Sprachprüfungen informiert.
- Im März 2016 meldeten Schulen entsprechend SchülerInnen zu den Sprachprüfungen an.
- Im April 2016 wurden die Sprachprüfungen an den Unterrichtsschulen durchgeführt.
Prüfende sind zwei HSU-Lehrkräfte bzw. bei Fehlen des/der zweiten Prüfenden der/die
Fachberatende HSU.
- Die Untere Schulaufsicht wurde im Besetzungsverfahren der vakanten HSU Stelle
Türkisch unterstützt. In der Vorauswahl der Bewerber hat das KI beratend und prüfend
mitgewirkt. Das KI wurde von der Unteren Schulaufsicht in die Auswahlkommission
eingeladen und stand der Kommission beratend zu Seite. Die Auswahlkommission erteilte
dem KI Stimmrecht bei der Auswahl der Lehrkraft.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die Fachberatungsstelle wird 2016 vier- bis sechsmal pro Monat von Schulen oder HSULehrkräften um Beratung gebeten.
b) Vier Sprachprüfungen wurden mithilfe der Fachberatung im April 2016 durchgeführt. Acht
Prüfungen fanden insgesamt statt.
c) Im Schuljahr 2016/2017 wurde eine Stelle für HSU Türkisch mit einer Lehrkraft besetzt.
d) Auch in 2017 wird die Fachberatung HSU ihre Tätigkeit wie oben beschrieben fortsetzen.
5.3.3
Planung und Durchführung der Treffen von Lehrkräften im
Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU)
1. Bestandsaufnahme
Die Kreise Euskirchen und Düren kooperieren weiterhin. (Siehe Jahresbericht 2015)
2. Ziele
a) Das KI plant und organisiert in Kooperation mit den Unteren Schulaufsichten Generale
Migration Euskirchen und Düren das HSU-Lehrkräfte-Austauschtreffen.
b) Das KI beteiligt sich gegebenenfalls auch inhaltlich an der Veranstaltung.
c) Das KI stellt in Kooperation mit den Schulaufsichten für Schulen ein Infopaket rund um
HSU zusammen.
95
3. Planung und Umsetzung
- Das HSU-Lehrkräftetreffen fanden im April 2016 in Kronenburg statt.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Inhalte des Austauschtreffens am 14./15.04.2016 in Kronenburg waren „DEIF“, das
Portfolio für SchülerInnen mit individuellen Förderbedarf, „Grenzziehung und achtsame
Autorität in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen“ und ein genereller Austausch rund
um Fragen der HSU-Lehrkräfte zu ihrem Einsatz (Schulaufsicht).
d) Die Referentin für das Thema „DEIF“ war Frau Schleker-Hensch, Inklusionsbeauftragte in
Düren, der Referent für das Thema“ Grenzziehung und achtsame Autorität in der Arbeit
mit Kindern und Jugendlichen“ war Herr Mechler von Wellenbrecher e.V.
e) Das zweite Treffen fand am 1. und 2. Dezember 2016 statt.
f) Die Zusammenarbeit der beiden Schulaufsichten und der KI-MitarbeiterInnen wird im Jahr
2017 fortgeführt.
5.3.4
Spirit of Fair-Halten – Erlebnispädagogisches Integrationsprojekt
1. Bestandsaufnahme
An den Berufskollegs im Kreis Euskirchen werden neuzugewanderte junge Menschen in
insgesamt sechs Internationalen Förderklassen unterrichtet. Das KI bietet den BKs an, das
erlebnispädagogische Integrationsprojekt „Spirit of Fair-Halten“ eine Woche lang an einem
der BKs durch den Erfurter Verein „Spirit of Football e. V.“ durchführen zu lassen.
2. Ziele
a) Die Projektwoche wird an einem der BKs durchgeführt.
b) Spirit of Football e. V. setzt auf die Leidenschaft für den Fußball, um für Weltoffenheit und
gegen Ausgrenzung jeglicher Art zu sensibilisieren. Fußball fördert als Teamsport soziale
und
kreative
Kompetenzen
(Fairness,
Durchsetzungsvermögen)
verlangt
Entscheidungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein für eigenes Handeln und das
Team. Erlebnispädagogisches und non-formelles Lernen, die Vermittlung von Werten
einer demokratischen und offenen Gesellschaft sowie Fairplay stehen im Fokus des
Workshops.
3. Planung und Umsetzung
- Das KI nimmt Kontakt zum Verein auf, klärt die Rahmenbedingungen ab und informiert
die BKs - das TEB nimmt das Angebot an.
- Das KI organisiert zusammen mit dem TEB und dem Verein die Projektwoche und die
Pressearbeit.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) In der Woche vom 5.-9.12.16 führt der Erfurter Verein „Spirit of Football e. V.“
Unterstützung durch das KI Spirit of Fair-Halten durch. Die 76 SchülerInnen der
Internationalen Förderklassen des TEB nehmen jeweils einen Tag an dem Projekt
Jeder Projekttag ist aufgeteilt in theoretische und praktische Phasen, in die
TeilnehmerInnen aktiv mit eingebunden werden. Höhepunkt der Projektwoche ist
gemeinsame Abschlussveranstaltung aller Gruppen am Freitag, den 9.12.16.
mit
vier
teil.
die
die
96
b) Aufgrund der positiven Resonanz der teilnehmenden SchülerInnen, Lehrkräfte und
SozialpädagogInnen sowie zur nachhaltigen Sicherung des Erlebten und Gelernten, soll
auch in 2017 eine Projektwoche durchgeführt werden.
5.4 Ausbildung und Beruf
5.4.1
Projektgruppe Integration junger Flüchtlinge
1. Bestandsaufnahme
Als Ergebnis der Kampagne „Berufliche Qualifizierung zur Integration junger Flüchtlinge im
Alter von 18–21 Jahren“ aus 2015 (siehe Jahresbericht 2015) ist die Projektgruppe
„Integration junger Flüchtlinge“ entstanden.
Die TeilnehmerInnen der Projektgruppe sind Integration Point, Arbeitsagentur, Jobcenter,
Integrationsagentur DRK, Jugendmigrationsdienst, Ausländerbehörde, (zeitweise die KreisVHS) und das KI.
2. Ziele
a) Ausbau der Willkommenskultur im Kreis Euskirchen, Erhalt des sozialen Friedens durch
„Zu-tun-Haben“ und insbesondere mit Blick auf die perspektivische Fachkräftesicherung.
b) Zusammenführen von Angeboten der Träger (Sprachkurse, Berufsvorbereitende
Maßnahmen) und Nachfragen von geflüchteten Menschen.
c) Kurz- und mittelfristig sollen weitere Angebote von antragsberechtigten Institutionen
erfolgen.
c) Die Projektgruppe trifft sich mindestens sechs Mal im Jahr.
3. Planung und Umsetzung
- Die AkteurInnen der Kampagne fassen sich zu einer Projektgruppe „Integration jünger
Flüchtlinge“ und vereinbaren regelmäßige Treffen.
- Die Planung der Kurse im Kreisgebiet und das Zusammenkommen der Zielgruppe und
AnbieterInnen erfolgt mit Unterstützung der v.g. Projektgruppe.
- Die Träger von Integrationskursen und berufsvorbereitenden Maßnahmen werden
beraten.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Verstetigung und Ausbau des Settings der zuständigen Rechtskreise SGB II und SGB III
in enger Kooperation mit der Ausländerbehörde Kreis Euskirchen unter Einbindung der
jeweiligen
Fördermöglichkeiten
der
PartnerInnen
bzw.
der
ESF-/Bundes/Landesprogramme, bedarfsabhängig unter Koordination von KI.
b) Weiterer Ausbau der gesellschaftlichen Integration und damit der Willkommenskultur im
Kreis Euskirchen
c) Die geflüchteten Menschen, die nicht aus den Ländern mit sehr hoher Bleibeperspektive
stammen, sollen Perspektiven erhalten, da auch bei der „mittleren Gruppe“ ein längerer
Aufenthalt in Deutschland erwartet wird.
97
5.5 Sprache
5.5.1 „Sprachstark – Qualität in sprachheterogenen Schulen – QUISS“
1. Bestandsaufnahme
Das Programm „sprachstark – Qualität in sprachheterogenen Schulen QuisS“ der
Bezirksregierung Köln stellt ein Unterstützungsangebot für sprachheterogene Schulen dar.
Das grundlegende Ziel dieses Programmes ist es, die Bildungserfolge aller SchülerInnen
unabhängig von der sprachlichen oder sozialen Herkunft in der Schule zu verbessern. Die
Erfahrung zeigt, dass Maßnahmen zur sprachlichen Bildung oder zur Entwicklung der
Lernkompetenz und Selbstwirksamkeit allen Kindern und Jugendlichen nutzen, egal, welche
Herkunftssprache sie sprechen.
Die sukzessive Implementierung von QuisS an Schulen erstreckt sich auf mehrere
Handlungsfelder (Unterrichtsentwicklung, Schulentwicklung, Vernetzung in der Kommune,
ergänzende Angebote) .
Die GGS Nordstadt in Euskirchen ist seit dem Schuljahr 2014/15 QuisS-Schule.
Eine von der Bezirksregierung Köln gesetzte Bedingung für die kreisweite Möglichkeit der
Schulen zur Teilnahme am QuisS-Programm ist eine QuisS-Koordination vor Ort. Sie wird
vom KI Kreis Euskirchen gestellt. (Nähere Erläuterungen siehe Jahresbericht 2015, 5.5.1)
2. Ziele
Das KI unterstützt und begleitet die QuisS-Schulen koordinierend zwischen Schule und
Bezirksregierung bei der Implementierung eines nachhaltigen und erfolgreichen
sprachsensiblen Unterrichts in die Schul- und Unterrichtsentwicklung.
3. Planung und Umsetzung
In der Regel trifft sich die QuisS-Koordinatorin des KI mit der QuisS-Projektleitung der
Bezirksregierung Köln und anderen QuisS-KoordinatorInnen sechs mal, um Inhalte und
Rahmenbedingungen des QuisS-Programmes und seine praktische Umsetzung an Schulen
zu erarbeiten.
In Kooperation mit der QuisS-Koordinatorin des Kreises Düren werden in 2016 zudem alle
sechs Monate obligatorische QuisS-Sprachbeauftragten-Treffen geplant, organisiert und
durchgeführt.
Regelmäßig trifft sich die QuisS-Koordinatorin mit der Sprachbeauftragten und der QuisSSteuerungsgruppe der GGS Nordstadt zur Evaluation der bisher unter QuisS-Merkmalen
stattgefundenen schulischen und unterrichtlichen Maßnahmen und zur Absprache über
mögliche weitere Maßnahmen.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Die KollegInnen der GGS Nordstadt implementieren DemeK-Elemente sukzessive in ihrer
Schuleingangsklassen.
b) Das Treffen mit der Steuergruppe der GGS Nordstadtschule findet auf Wunsch der
Steuergruppe im August 2016 statt.
c) Die Sprachbeauftragten der Kreise Düren und Euskirchen treffen sich in 2016 zwei Mal
zum Austausch im KI Düren.
d) Die QuisS-KoordinatorInnen treffen sich im Laufe des Jahres sechs Mal in der
Bezirksregierung Köln zum Erfahrungsaustausch und um Unterstützungsangebote für
QuisS-Schulen kennenzulernen und aufzubereiten.
e) Die QuisS-Koordination wird im oben beschriebenen Umfang auch 2017 weiterlaufen.
98
5.6 Kultur, Sport und Freizeit
5.6.1
Interkultureller Garten Zülpich
1. Bestandsaufnahme
Um aus dem Freizeitgarten auf dem ehemaligen Landesgartenschau-Gelände einen
Interkulturellen Gemeinschaftsgarten zu etablieren, hat sich ein Projektteam aus sechs
Personen gebildet, das sich alle vier Wochen zur weiteren Planung trifft. Erste Arbeitstreffen
zur Vorbereitung des Gartens fanden im Winter 2015 statt. Für 2016 stehen Fördermittel der
DemografieInitiative zur Verfügung.
2. Ziele
a) Das KI und PartnerInnen vor Ort suchen weitere Interessenten für eine regelmäßige
Mitarbeit im Garten sowie für eine Vereinsgründung.
b) Das Projekt ist für die Übergangszeit (bis zur Vereinsgründung) an einen Verein
angedockt.
b) Regelmäßige
Arbeitstreffen
gemeinsam
mit
Menschen
mit
und
ohne
Migrationshintergrund finden statt.
3. Planung und Durchführung
Gemeinsam mit VertreterInnen der evangelischen und katholischen Kirche, des „Zülpich
Tafel e.V.“, des „Fair Zülpich e.V.“, VertreterInnen des Runden Tischs Zülpich für Flüchtlinge
sowie mit engagierten BürgerInnen führt das KI regelmäßige Austauschtreffen und
Informationsveranstaltungen durch. Über einen Flyer und über Presseaufrufe wird auf den
Interkulturellen Garten Zülpich aufmerksam gemacht.
Die Ausgaben für Pflanzmaterial, Küchenutensilien, Aufwandsentschädigungen und
Öffentlichkeitsarbeit lagen bei ca. 4.000 EUR und wurden aus Mitteln der
DemografieInitiative finanziert.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Im Januar und im Juni fanden Informationsveranstaltungen zur Bewerbung des Gartens
statt. Es konnten neben der Kümmerin zwei weitere Gärtnerinnen gewonnen werden. Ein
Flyer wurde erstellt und verteilt. Zwei Presseaufrufe zur Suche weiterer UnterstützerInnen
fanden mäßigen Erfolg. Während der Leuchtenden Gärten und bei der Eröffnungsfeier zur
Interkulturellen Woche im Kreis Euskirchen wurde das Gartenprojekt beworben.
b) Der FairZülpich e.V. hat sich bereit erklärt, das Projekt bis zu einer Vereinsgründung
anzugliedern, um bei vertraglichen und versicherungstechnischen Fragen zu unterstützen.
c) Es fanden zweimal in der Woche regelmäßige Arbeitstreffen statt, an denen in
unregelmäßigen Abständen Menschen mit Migrationshintergrund, insbesondere
Flüchtlinge teilnahmen. Bei verschiedenen Aktionen wurden Ernteprodukte im Garten
verarbeitet. Vereine nutzten den Garten als
Treffpunkt für Grillabende.
d) Für den Interkulturellen Garten Zülpich finden
sich 2017 mehr aktive UnterstützerInnen, es
können Menschen mit Migrationshintergrund
längerfristig eingebunden werden und es
gründet sich ein Verein.
Interkultureller Garten Zülpich © privat
99
5.6.2
Rollende Spielkiste
1. Bestandsaufnahme
Kinder in Flüchtlingsunterkünften fehlen häufig Anreize und Materialien zum Spielen. In
vielen Kommunen haben sich Initiativen gegründet, die regelmäßige Spielstunden für diese
Kinder anbieten. Materiell unterstützt werden diese Spielgruppen durch die rollenden
Spielkisten, die gefüllt sind mit Spielmaterial, das zum Basteln, Bewegen, Malen und Spielen
anregt. (weitere Ausführungen siehe Jahresbericht 2015)
2. Ziele
a) Kinder und Jugendliche in Flüchtlingsunterkünften des Kreises Euskirchen bekommen
Möglichkeiten und Anregungen in Spielgruppen zu spielen, zu basteln, zu singen und sich
zu bewegen.
b) Spielgruppenleitungen nutzen das Spielmaterial der rollenden Spielkiste.
3. Planung und Umsetzung
- Das Projekt „Rollende Spielkiste“ wird vom KI betreut.
- Die im Dezember geschulten Ehrenamtlichen RollkistenbegleiterInnen werden vermittelt.
- KooperationspartnerInnen und interessierte Spielgruppenleitungen melden Bedarfe an
und das KI stattet neue rollende Spielkisten bedarfsgerecht aus.
- Finanzielle Mittel für den Inhalt der Spielkisten werden beim Förderverein Vielfalt Leben
e.V. beantragt.
100
Sponsorenlauf der Euskirchener Gesamtschule unterstützt die Rollende Spielkiste mit seiner Spende an Vielfalt Leben e.V. © Vielfalt Leben e.V.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Spielkisten wurden sowohl an ehrenamtlich organisierte Spielgruppen als auch an Caritas
und Deutsches Rotes Kreuz für Spielgruppen ausgeliefert.
b) Spielgruppen in Kall, Marmagen, Blankenheim, Euskirchen, Satzvey, Mechernich sind mit
rollenden Spielkisten ausgestattet worden.
c) Vom KI geschulte ehrenamtliche RollkistenbegleiterInnen sind in Spielgruppen in
Marmagen, Satzvey und Kall tätig.
d) Das Projekt Brückenkitas des Jugendamtes Kreis Euskirchen wird fortlaufend durch
Spielkisten unterstützt. Aktuell sind Spielkisten in Bad Münstereifel, Mechernich und
Euskirchen im Einsatz.
e) Auf Anfrage werden weitere Spielkisten angeschafft und ausgestattet.
f) Der Förderverein VieLfalt Leben e. V. hat für die Beschaffung weiterer Kisten seine
finanzielle Unterstützung zugesichert.
5.7 Netzwerk „Vielfalt und Integration“
1. Bestandsaufnahme
Im Kreis Euskirchen werden AkteurInnen aus Wohlfahrtsorganisationen, Kirchen,
Migrantenorganisationen, Kulturvereinen, Initiativen, Vereinen, Städten und Gemeinden, die
sich mit Themen von Integration und Vielfalt auseinandersetzen, in der Facharbeitsgruppe
„Vielfalt und Integration“ zusammengeführt. Diese Facharbeitsgruppe bietet ihnen
Möglichkeiten der Netzwerkarbeit und Kooperation.
Die Aufgabe des KI besteht in der Geschäftsführung, der Koordination und der Moderation
der Facharbeitsgruppe „Vielfalt und Integration“. Dem Netzwerk zugehörig sind insgesamt
vier Arbeitsgruppen: „Sprachliche Bildung“, „Bürgerschaftliches Engagement“, „Projekte für
und mit Frauen mit Migrationshintergrund“ und „Willkommenskultur“.
2. Ziele
a) Interessierte NetzwerkpartnerInnen nehmen an den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft
„Sprachliche Bildung“ weiterhin teil. Die AG „Sprachliche Bildung“ wird 2016 um den
Aspekt der Beschäftigung erweitert und führt daher „AG Sprachliche Bildung und
Beschäftigung“ als Titel. Die inhaltliche Erweiterung führt folglich zu einer neuen,
erweiterten Zusammensetzung der AG-Mitglieder.
b) Interessierte NetzwerkpartnerInnen nehmen an den Sitzungen der Arbeitsgruppe
„Bürgerschaftliches Engagement“ weiterhin teil.
c) Interessierte NetzwerkpartnerInnen nehmen an den Sitzungen der Arbeitsgruppe
„Projekte mit und für Frauen mit Migrationshintergrund“ weiterhin teil. Die Gruppe
erweitert sich in ihrer Zusammensetzung in 2016 um Flüchtlingsbeauftragte und
Gleichstellungsbeauftragte aus Kommunen, eine Mitarbeiterin des Integration Points,
sowie eine Mitarbeiterin des Sozialpsychiatrischen Kompetenzzentrums Migration
Südliches Rheinland, Stadt Bonn, Kreis Euskirchen und Rhein-Sieg-Kreis.
d) Interessierte NetzwerkpartnerInnen nehmen an den Sitzungen der Arbeitsgruppe
„Willkommenskultur“ weiterhin teil.
e) Alle Arbeitsgruppen treffen sich im Laufe des Jahres zu mindestens zwei weiteren Treffen
und besprechen thematische Schwerpunkte, Arbeitsaufträge und Vorgehensweisen in
ihrem Handlungsfeld.
3. Planung und Durchführung
Im Frühjahr 2016 findet ein weiteres Treffen des Netzwerks mit zusätzlichen
NetzwerkpartnerInnen statt. Ein zweites Treffen des Plenums erfolgt im Herbst 2016.
In der AG „Sprachliche Bildung und Beschäftigung“ können Konzepte erarbeitet werden, wie
man Einzelpersonen und nicht gewerbliche Institutionen, die sich schon jetzt mit sprachlicher
Bildung von Menschen mit Migrationshintergrund im Kreis Euskirchen befassen,
professionell unterstützen und begleiten kann. Es sollen mit allen bereits tätigen
bürgerschaftlich Engagierten, Verbänden, Vereinen, Gruppierungen und Institutionen
gemeinsam Ideen zu einem flächendeckenden Angebot von Sprachkursen für Menschen mit
geringen oder keinen Deutschkenntnissen aller Altersgruppen entwickelt und Konzepte für
die Umsetzung erstellt werden. Die Moderation übernahm bisher das KI. Im Herbst 2016 wird
die Gruppe in Kooperation mit der Bildungskoordination des Regionalen Bildungsbüros und
der Ehrenamtskoordination des Kommunalen Integrationszentrums moderiert.
Aufgabe der Arbeitsgruppe „Bürgerschaftliches Engagement“ soll es sein, Menschen zu
unterstützen, die sich bürgerschaftlich für Flüchtlinge und schon länger hier lebende
101
zugewanderte Menschen engagieren. In der Arbeitsgruppe „Projekte mit und für Frauen mit
Migrationshintergrund“ werden wegen ihrer inhaltlichen Nähe mehrere vom Netzwerk
priorisierte Themen zusammengefasst. Die Gruppe einigt sich für 2016 auf den thematischen
Schwerpunkt „Frauenförderung“. Weitere Themen, mit denen sich die AG beschäftigt:
Erreichbarkeit der Zielgruppe der Migrantinnen und neuzugewanderten Frauen, viele
Schwangerschaften bei den Flüchtlingsfrauen, Frauen in den Interviews zur
Asylanerkennung, Frauensprachkurse, Bildungsideen für Frauen mit Migrationshintergrund,
Netzwerk W, Teilzeitausbildung für Migrantinnen. Der Vortrag „erfolgreicher Wiedereinstieg“
wird von einer Mitarbeiterin der Bundesagentur für Arbeit als Vortrag in bestehenden
Gruppen angeboten. Eine Vernetzung zur Beschäftigung von Frauen findet innerhalb der AG
statt.
Als Beitrag zur Willkommenskultur der Kreisverwaltung regt die Arbeitsgemeinschaft
„Willkommenskultur“ an, für Menschen mit Migrationshintergrund im Foyer ein Regal mit
mehrsprachigem Informationsmaterial aufzustellen und regelmäßig mit aktuellen Flyern und
Broschüren zu bestücken.
4. Ergebnisse und Ausblick
a) Im Mai und November fanden Treffen des Netzwerks Vielfalt und Integration statt.
b) Arbeitsgruppe „Sprachliche Bildung und Beschäftigung“
In der ersten Jahreshälfte 2016 fanden unter einem neuen Konzept und erweiterten
NetzwerkpartnerInnen vier Sitzungen statt (02.03.2016, 25.04.2016, 21.06.2016,
11.10.2016). Bei den ersten Treffen erfolgte eine Bestandsaufnahme der bestehenden
Angebote und die Bedarfe wurden ermittelt. Während der nächsten Treffen wurden diese
Punkte nachgearbeitet und an den Zielen der AG formuliert. Ziele der AG sind u.a.
Austausch ermöglichen, Vermeidung von Dopplungen von Angeboten durch Austausch,
Kooperationsmöglichkeiten erkennen, Bedarfsermittlung/Angebote schaffen.
Die NetzwerkpartnerInnen wünschen sich für das nächste Treffen eine Materialbörse
(Sprachmaterialien, Bücher) und Infos zu Fortbildungsmöglichkeiten für ehrenamtliche
DeutschlehrerInnen.
In 2017 finden weitere Treffen mit den NetzwerkpartnerInnen statt.
c) Arbeitsgruppe „Bürgerschaftliches Engagement Büment“
Die Arbeitsgruppe „Büment“ hat sich im Frühjahr 2016 aufgelöst. Grund dafür ist unter
anderem, dass sich im Umfeld und in den Arbeitszusammenhängen der AG- Mitglieder
aufgrund der politischen Lage viele neue Strukturen und weitere Herausforderungen im
Zusammenhang mit Ehrenamt und Flüchtlingshilfe aufgetan haben, die sowohl personelle
als auch zeitliche Ressourcen binden. Der Grundgedanke der AG „Büment“, eine
Plattform zu schaffen für Ideen und Anregungen im Bereich Ehrenamt rund um Migration
wird nun von vielen Trägern/Vereinen/Institutionen/Kommunen auf vielfältige Weise
bedient.
d) Arbeitsgruppe „Projekte mit und für Frauen mit Migrationshintergrund“
Grundfragen, denen sich die Gruppe stellt: Was wollen wir, dass die Frauen lernen? Was
wollen die Frauen selbst lernen? Besteht hier Augenhöhenprinzip? Hierüber muss
weiterhin reflektiert werden.
In 2017 wird sich diese AG insbesondere als Ideenpool mit dem Angebot „schWUNG für
Flüchtlingsfrauen“, das aus dem vom Jobcenter Kreis Euskirchen bereits installierten
Programm „schWUNG“ (Schwanger, Weiterbildung, Unterstützung und Gemeinschaft)
hervorgehen soll, befassen. Schwerpunkt des Austauschs ist weiterhin die Frage der
102
Erreichbarkeit der Zielgruppe Frauen mit Migrationshintergrund, insbesondere die Gruppe
geflüchteter Frauen.
e) Arbeitsgruppe Willkommenskultur
Im Frühjahr 2016 wurde über das KI ein Regal vor dem Ausländerbüro der
Kreisverwaltung aufgestellt. Menschen mit Migrationshintergrund können hier das
umfangreiche Angebot an mehrsprachigen Informationsmaterialien zu diversen Themen
(Sprachkursen, Integrationskursen, non-formale Bildungsmöglichkeiten, Staats-, Rechtsund Schulsystem in Deutschland, Zugang zu Arbeit und Ausbildung) im Wartebereich
durchlesen und kostenfrei mitnehmen.
Die Arbeitsgruppe hat sich 2016 einmal getroffen. Über eine Weiterführung in 2017 wird
beim Netzwerktreffen im November 2016 entschieden.
103
6 Ausblick des KoBIZ auf 2017
Das Regionale Bildungsbüro plant für 2017 folgende Schwerpunktziele:
1. Qualitätsentwicklung OGS
2. Bildungskoordination – Bildungsangebote für Neuzugewanderte
3. Freiwilliges Soziales Jahr/Politik: Schülerpartizipation
4. Konzeptentwicklung: Unterstützung von Beratungsteams in Schulen
Die Kommunale Koordinierungsstelle setzt für 2017 folgende Schwerpunktziele:
1. Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit
2. Optimierung und nachhaltige Implementierung der KAoA Standardelemente in der Schule
3. Ausbau des BFE-Online-Portals
4. Unterstützung
der
Berufskollegs
bei
der
Umsetzung
des
Konzeptes
„Ausbildungsvorbereitungsklassen“
5. Kooperation mit dem KI und dem RBB zum Thema Elternarbeit
Für die Jahre 2016 und 2017 werden im Kommunalen Integrationszentrum (KI) des
Kreises Euskirchen folgende Schwerpunktziele gesetzt:
1. Bildung
2. Arbeit und Ausbildung
Das Handlungsfeld „Bildung“ wird dabei als Schwerpunktthema fortgeführt. Mit dem
Querschnittsthema „Arbeit und Ausbildung“ setzt das KI ein neues Schwerpunktziel.
Die Umsetzung des neuen Schwerpunktziels – besonders für jugendliche Flüchtlinge –
erfolgt durch die enge Kooperation des KI mit der Kommunalen Koordinierungsstelle (KoKo)
des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ sowie mit dem Regionalen
Bildungsbüro.
104
7 KooperationspartnerInnen im Regionalen Bildungsnetzwerk
Das KoBIZ im Regionalen Bildungsnetzwerk arbeitet bei der Umsetzung der Aufgaben in den
einzelnen Handlungsfeldern mit allen Schulen im Kreis Euskirchen sowie mit folgenden
regionalen KooperationspartnerInnen zusammen:
Agentur für Arbeit Brühl und Euskirchen
Arbeitgeberverband Metall Köln
Ausbildungskonsens Kammerbezirk Aachen
Ausländeramt Kreis Euskirchen
Außerschulische Lernorte Kreis Euskirchen, Kreis Düren
AWO PIDES
Berufsbildungszentrum Euskirchen
Berufskolleg Eifel Kall
Bezirksregierung Köln
Bildungsinstitut der Rheinischen Wirtschaft e.V.
Caritasverband Kreisdekanat Euskirchen e.V.
Caritasverband für die Region Eifel e.V.
Competentia Region Aachen
DemografieInitiative Kreis Euskirchen
DGB Süd-West
donum vitae
DRK Kreisverband Euskirchen e.V.
DEKRA Akademie GmbH
EhrenamtlerInnen
Fachhochschule Aachen
FairZülpich e.V.
Flüchtlingshilfen/Runde Tische in allen Kommunen
Förderverein BZE
Frauenbildungshaus Zülpich
Gesundheitsamt Kreis Euskirchen
Gleichstellungsbeauftragte Kreis Euskirchen
Handwerkskammer Aachen
Handwerkskammer Köln
Industrie- und Handelskammer Aachen
Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg
InklusionsfachberaterInnen
InklusionskoordinatorInnen
Integrationsagentur DRK Euskirchen
Integrationsfachdienst
Integrationsrat Stadt Euskirchen
Internationaler Bund
Jobcenter EU-aktiv
Jugendamt Kreis Euskirchen
Jugendmigrationsdienst Euskirchen
Kommunale Koordinierung Düren, Aachen, Heinsberg
Kommunen Kreis Euskirchen
Kompetenzteam NRW
Kreishandwerkerschaft Rureifel
105
Landschaftsverband Rheinland
Opfernetzwerk Euskirchen
Präventionsstelle der Kriminalpolizei Kreis Euskirchen
Regionalagentur Aachen
Regionale Bildungsbüros Düren, Aachen, Heinsberg
RWTH Aachen
Schulamt Kreis Euskirchen
Tertia
Thomas-Eßer-Berufskolleg Euskirchen
Unternehmen in der Region
Verbraucherzentrale NRW
VHS Kreis Euskirchen
VIV Düren-Jülich-Euskirchen
Wellenbrecher e.V.
Wirkstatt e.V.
Wirtschaftsförderung Kreis Euskirchen
zdi-Zentrum ANTalive e.V.
ZfSL Jülich
Zweckverband Region Aachen
106
8 Öffentlichkeitsarbeit
8.1 Veröffentlichung der laufenden Projekte, Initiativen und Maßnahmen der
KooperationspartnerInnen des KoBIZ
Unter http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/kobiz.php können sich Interessierte
über laufende Projekte, Initiativen und Maßnahmen des KoBIZ im Regionalen
Bildungsnetzwerk informieren.
8.2 Veröffentlichungen des Regionalen Bildungsbüros
8.2.1
KooperationspartnerInnen „komm auf Tour 2016“
„komm auf Tour“ wird als gemeinsames Kooperationsprojekt örtlicher TrägerInnen der
Berufsorientierung, Lebensplanung über örtliche Kooperationstreffen vorbereitet und
durchgeführt. Eine Zusammenstellung der Angebote der KooperationspartnerInnen ist online
abrufbar unter: http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/rbbaktuelles.php#a3
8.2.2
Redaktionelle Arbeit
Die Maßnahmen, Projekte, Dokumentationen, Veranstaltungshinweise und -berichte werden
regelmäßig auf der Homepage http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/kobiz.php
veröffentlicht. Zudem erhalten die Printmedien sowie Radio Euskirchen regelmäßig
Informationen und Fotos zwecks Berichterstattung.
107
8.3 Veröffentlichungen der Kommunalen Koordinierungsstelle
8.3.1
Elternfahrplan Übergang Schule – Beruf – Studium
Die Facharbeitsgruppe „Duale Ausbildung“ hat einen Elternfahrplan weiterentwickelt, der
einen Überblick über den Prozess des Übergangs von der Schule in den Beruf und in das
Studium bietet sowie auf wichtige Termine und Unterstützungsmöglichkeiten hinweist. Online
abrufbar unter: http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/KokoAktuelles.php#a2
8.3.2
Handreichungen Übergangsangebote
Die Facharbeitsgruppe II im Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ hat eine
Handreichung für alle Beratungsfachkräfte, die sich mit der Berufswahlorientierung von
SchülerInnen
befassen,
erstellt,
online
abrufbar
unter:
http://www.kreiseuskirchen.de/service/schulen/KokoAktuelles.php
8.3.3
Schaubild „Angebotsübersicht Berufs- und Studienorientierung im Kreis
Euskirchen
Online
abrufbar
unter:
https://www.kreiseuskirchen.de/service/downloads/rb/Uebergang__Schule_Beruf_KAoA.pdf
8.3.4
Schaubild „Wohin nach der Schule im Kreis Euskirchen“
Online
abrufbar
unter:
euskirchen.de/service/downloads/rb/49Handreichung.pdf
http://www.kreis-
8.4 Veröffentlichungen des Kommunalen Integrationszentrums
8.4.1
Wegweiser für MigrantInnen in mehreren Sprachen
In Kooperation des Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrums (KoBIZ) Kreis
Euskirchen und der Integrationsagentur DRK Euskirchen ist der erste „Wegweiser für
MigrantInnen" für das Kreisgebiet Euskirchen entstanden. Der Wegweiser ist in Deutsch,
Türkisch, Russisch, Englisch, Französisch, Arabisch, Kurdisch (Kurmandschi), Tigrinisch
(Eritrea), Serbisch und Albanisch erschienen. Online abrufbar sind die „Wegweiser für
MigrantInnen“
unter:
http://www.kreiseuskirchen.de/service/schulen/VeroeffentlKoBIZ.php#a0.
8.4.2
Angebote zur Deutschförderung für Flüchtlinge
Im gesamten Kreis Euskirchen werden Deutschkurse für Flüchtlinge und MigrantInnen
sowohl von Bildungsträgern als auch von EhrenamtlerInnen angeboten. Eine Aufstellung des
aktuellen Kursangebotes ist online zu finden unter:
http://www.kreis-euskirchen.de/service/schulen/VeroeffentlKoBIZ.php#a0
108
8.4.3
Integrationsbericht
Der
Integrationsbericht
enthält
Grundlageninformationen
zu
Menschen
mit
Migrationshintergrund im Kreis und bildet die Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums
(KI) in den Handlungsschwerpunkten Bildung und Gesundheit ab. Die KI-Projekte in den
Handlungsfeldern Interkulturelle Öffnung, Bildung, Ausbildung und Beruf, Sprache,
Gesundheit sowie Kultur, Sport und Freizeit werden dargestellt. Die Koordination von
Förderaufrufen, das Netzwerk Vielfalt und Integration, der Erstellungsprozess des
Inklusionsplans
des
Kreises
Euskirchen,
Vernetzung
und
Zusammenarbeit,
Öffentlichkeitsarbeit sowie Monitoring und Schwerpunktziele des KI sind darin erfasst. Der
Bericht gibt somit einen Überblick über das gesamte Spektrum der Aktivitäten des
Kommunalen Integrationszentrums des Kreises Euskirchen.
https://www.kreis-euskirchen.de/service/downloads/rb/49integrationsbericht.pdf
9 Team Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum (KoBIZ)
Abteilungsleitung:
Sabine Sistig
Regionales Bildungsbüro:
Bettina Ismar, pädagogische Mitarbeiterin
Kati Jakob, Bildungskoordinatorin (seit 09/2016)
Lea Werner, FSJ- Politik (08 -11/2016)
Kommunale Koordinierungsstelle:
Christina Marx, Projektkoordination
Bilge Yalçınkaya, Projektmitarbeiterin,
Potenzialanalyse, Praxisphasen, überaus
Sarah Görgen, Projektmitarbeiterin, Schüler
online, Bildungsportal, Haus der kleinen Forscher
(bis 10/2016)
Elisabeth von Schrenk, Projektmitarbeiterin
Schüler online (ab 12/2016)
Tünde Wiebe, Verwaltungsmitarbeiterin (bis 08/
2016)
Carsten Weller, Verwaltungsmitarbeiter (08 12/2016)
Susanne Hofmann, Verwaltungsmitarbeiterin (ab
11/2016)
Massoud Tamo, BuFDi (ab 12/016)
Kommunales Integrationszentrum:
Vera Secker, Projektkoordination (seit 06/2016)
Controlling, Sozialplanung
Ilhan Güngör, Stellv. Leitung,
Seiteneinstiegsberatung,
Herkunftssprachlicher Unterricht
Jutta Bernardy, pädagogische Mitarbeiterin
SmiLe-Projekt, Seiteneinsteiger, QuisS
Ricarda Brecher, Projektmitarbeiterin
Rucksack,
interkulturelle
Öffnung,
AG
Migrantinnen (ab 09/2016)
Cosima
Wernecke,
Projektmitarbeiterin,
Übersetzungshilfe-Pool,
Integreat
App,
Ausbildung und Arbeit (seit 09/2016)
Roland Kuhlen, Projektmitarbeiter (bis Juni 2016)
Flüchtlingsarbeit, „Wegweiser für MigrantInnen“,
Gesundheitswegweiser
Ehrenamtskoordinator (seit 07/2016)
Ahmad Almohamad, BuFDi (seit 07/2016)
Henrike Berners, Projektkoordination (bis 06/2016),
Projektmitarbeiterin (06-12/2016)
Annette Bahner, Projektmitarbeiterin
Rucksack KiTa-GS, Arbeit mit MigrantInnen,
Krisenintervention (bis 04/2016),
109
10 Wichtige Abkürzungen
ANTalive
APO-BK
Angewandte Naturwissenschaften und
Technik live erleben (zdi Düren, Aachen,
Euskirchen)
Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Berufskolleg
BAMF
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
BAN-Portal
Belegungs-, Abrechnungs- und
Nachweisportal
BFE
Berufsfelderkundung/en
BiBB
Bundesinstitut für Berufsbildung
BMBF
Bundesministerium für Bildung und
Forschung
BRW
Bildungsinstitut der Rheinischen Wirtschaft
BZE
Berufsbildungszentrum Euskirchen
DaZ
Deutsch als Zweitsprache
EckO
Eckdaten-Onlineerfassung
ESF
Europäischer Sozialfond
FAG
Facharbeitsgruppe
G.I.B
Gesellschaft für innovative Beschäftigung
HSU
Herkunftssprachlicher Unterricht
IB
Internationaler Bund
IFa
Inklusionsfacharbeiter
IFD
Integrationsfachdienst
IFK
Internationale Förderklassen
IKos
Inklusionskoordinatoren
JiAplus
„Jugend in Arbeit plus“
JMD
Jugendmigrationsdienst
KAoA
Kein Abschluss ohne Anschluss
KI
Kommunales Integrationszentrum
KoKo
Kommunale Koordinierungsstelle
110
LaKI
Landesweite Koordinierungsstelle der
Kommunalen Integrationszentren
LfM
Landesanstalt für Medien
LGH
Landes-Gewerbeförderungsstelle
MAIS
Ministerium für Arbeit, Integration und
Soziales
MSW
Ministerium für Schule und Weiterbildung
NEW
Nordeifel-Werkstätten
PoA
Potenzialanalyse
QUISS
Qualität in sprachheterogenen Schulen
RBB
Regionales Bildungsbüro
SmiLe
Sprachbildung mit individuellem Lernerfolg
SoR
Schule ohne Rassismus
STAR
Schule trifft Arbeitswelt
StuBos
Studien- und BerufswahlkoordinatorInnen
SuS
Schülerinnen und Schüler
TuIV
Technikunterstützte
Informationsverarbeitung
Zdi
Zukunft durch Innovation
ZVS
Zentrale Vergabestelle
111