Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
32 kB
Datum
08.06.2016
Erstellt
23.03.16, 14:51
Aktualisiert
23.03.16, 14:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Fraktion im Kreistag Euskirchen
Datum:
X Öffentliche Sitzung
F 26/2016
14.03.2016
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
08.06.2016
Zwangsbejagung auf Grundstücken im Kreis Euskirchen
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE
Sehr geehrter Herr Landrat,
seit der Verabschiedung des Bundesgesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften vom
6.12.2013 infolge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist es für
GrundeigentümerInnen möglich, die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft aus
ethischen Gründen zu beenden und damit das eigene Grundstück jagdrechtlich befrieden zu lassen.
In einem Bericht des Kölner Stadtanzeigers vom 24.02.2016 wurde jüngst ein Fall publik, in dem die
Untere Jagdbehörde Euskirchen einem solchen Antrag nicht stattgegeben hat und der entsprechend
vor Gericht geklärt werden musste. Aus Sicht der Antragsteller ist das Urteil des Europäischen
Gerichtshofes unbedingt zu begrüßen und es wäre sehr zu bedauern, wenn auf kommunaler Ebene
Betroffenen, die die Jagd aus moralischen Gründen ablehnen, hier Steine in den Weg gelegt würden.
Zur nächsten regulären Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 08.06.2016
bitten wir vor diesem Hintergrund um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele Personen sind im Kreis Euskirchen als GrundeigentümerInnen von der Neuregelung
potenziell betroffen?
2. In wie vielen Fällen kam es bislang zu einem Antrag auf Beendigung der Mitgliedschaft in der
Jagdgenossenschaft aus ethischen Gründen? Wie wurden diese Anträge beschieden? Ist die
Verwaltung bereit, potenziell Berechtigte anzuschreiben und auf ihre Rechte in diesem
Zusammenhang aufmerksam zu machen?
3. Welche Kosten fallen für die Betroffenen bei einer Antragstellung auf Beendigung der
Zwangsmitgliedschaft und Befriedung der eigenen Grundstücke aus ethischen Gründen an? Ist für
die Antragstellung anwaltliche Unterstützung erforderlich? Unter welchen Gesichtspunkten und nach
welchem Procedere findet die Überprüfung der ethischen Gründe der AntragstellerInnen statt?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Thomas Bell
(Fraktionsvorsitzender)
f.d.R. gez. Tobias Haßdenteufel
(Fraktionsgeschäftsführer)