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Anfrage DIE LINKE (Zwangsbejagung auf Grundstücken im Kreis Euskirchen hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
32 kB
Datum
08.06.2016
Erstellt
23.03.16, 14:51
Aktualisiert
23.03.16, 14:51
Anfrage DIE LINKE (Zwangsbejagung auf Grundstücken im Kreis Euskirchen
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

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Inhalt der Datei

Fraktion im Kreistag Euskirchen Datum: X Öffentliche Sitzung F 26/2016 14.03.2016 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 08.06.2016 Zwangsbejagung auf Grundstücken im Kreis Euskirchen hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE Sehr geehrter Herr Landrat, seit der Verabschiedung des Bundesgesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften vom 6.12.2013 infolge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist es für GrundeigentümerInnen möglich, die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft aus ethischen Gründen zu beenden und damit das eigene Grundstück jagdrechtlich befrieden zu lassen. In einem Bericht des Kölner Stadtanzeigers vom 24.02.2016 wurde jüngst ein Fall publik, in dem die Untere Jagdbehörde Euskirchen einem solchen Antrag nicht stattgegeben hat und der entsprechend vor Gericht geklärt werden musste. Aus Sicht der Antragsteller ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes unbedingt zu begrüßen und es wäre sehr zu bedauern, wenn auf kommunaler Ebene Betroffenen, die die Jagd aus moralischen Gründen ablehnen, hier Steine in den Weg gelegt würden. Zur nächsten regulären Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 08.06.2016 bitten wir vor diesem Hintergrund um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie viele Personen sind im Kreis Euskirchen als GrundeigentümerInnen von der Neuregelung potenziell betroffen? 2. In wie vielen Fällen kam es bislang zu einem Antrag auf Beendigung der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft aus ethischen Gründen? Wie wurden diese Anträge beschieden? Ist die Verwaltung bereit, potenziell Berechtigte anzuschreiben und auf ihre Rechte in diesem Zusammenhang aufmerksam zu machen? 3. Welche Kosten fallen für die Betroffenen bei einer Antragstellung auf Beendigung der Zwangsmitgliedschaft und Befriedung der eigenen Grundstücke aus ethischen Gründen an? Ist für die Antragstellung anwaltliche Unterstützung erforderlich? Unter welchen Gesichtspunkten und nach welchem Procedere findet die Überprüfung der ethischen Gründe der AntragstellerInnen statt? Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Bell (Fraktionsvorsitzender) f.d.R. gez. Tobias Haßdenteufel (Fraktionsgeschäftsführer)