Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
26 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
29.03.16, 12:06
Aktualisiert
29.03.16, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 2/V 194/2016
Datum: 23.03.2016
ÖPNV-Bedarfsplan
hier: Vorschlag des Kreises Euskirchen zur Priorisierung der gemeldeten Maßnahmen
Zwischenzeitlich sind alle Bewertungsbögen, die den Kreis Euskirchen tangieren, vom NVR
übersandt worden.
Aus den vom NVR vorausgefüllten Bewertungsbögen ergeben sich die Art und Beschreibung
des Vorhabens sowie (teilweise) die Kostenkategorie. Bisher nicht bekannt ist, welche
Priorisierung der NVR selber für die von ihm und von Dritten gemeldeten Maßnahmen
vorgenommen hat.
Es können sich somit unterschiedliche Einschätzungen ergeben, über die letztendlich in der
Zweckverbandsversammlung des NVR entschieden werden muss.
Alle Bögen sind der Verwaltungsergänzung als Anlage 1 in einem zusammengefassten
Dokument beigefügt. Die ursprüngliche Nummerierung der Maßnahmen (Ziffer 1 – 13 der
Vorlage) wurde aufgegeben, da der NVR teilweise mehrere Projekte in einem Bogen
zusammengefasst hat. Stattdessen wird im Folgenden die lfd. Nummer der Meldung gemäß
Vorschlagsliste Regionalrat verwendet (4. Zeile der Bögen).
Verwaltungsseitig wurden die Felder „Einschätzung der Dringlichkeit“ und
„Gesamteinschätzung der Dringlichkeit“ ausgefüllt. Bei Bögen, die mehrere Maßnahmen
umfassen, wurde teilweise unter Bemerkungen auf eine ggf. vorliegende differenzierte
Einstufung hingewiesen.
Maßnahmen, die vom NVR als indisponible Maßnahmen gemeldet wurden, wurden
kreisseitig dem Vordringlichen Bedarf zugeordnet. Auch dies wurde unter „Bemerkungen“
angegeben.
Hinzuweisen ist noch auf eine Unklarheit bei der Maßnahme „Pendlerparkhaus Euskirchen
(lfd. Nr. 177 und 179)“, die zweimal und mit unterschiedlichen Kostenangaben auftaucht.
Vermutlich sind hier zwei unterschiedliche Antragsstände berücksichtigt worden. Der NVR
wird für eine spätere Bereinigung sorgen. Aus Kreissicht wurde „beiden“ Projekten höchste
Priorität eingeräumt.
Zur besseren Übersicht sind in Anlage 2 alle Einzelmaßnahmen und die verwaltungsseitige
Einstufung zusammengefasst. Maßnahmen, die in der ursprünglichen Vorlage nicht enthalten
waren und ggf. abweichende Einstufungen, sind grau unterlegt dargestellt.
Bei Fragen zu den Inhalten der einzelnen Maßnahmen bzw. zum weiteren Verfahren steht in
der Sitzung der Geschäftsführer der NVR GmbH, Herr Dr. Reinkober, zur Verfügung.
gez.
i.V.
Poth