Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Dringlichkeitsentscheidung GB (Resolution in den Kreisen und kreisfreien Städten in der Region Köln/Bonn zur inhaltlichen Unterstützung der Kampagne für die Stilllegung der belgischen Atomkraftwerke in Tihange und Doel)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
103 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
28.01.16, 11:12
Aktualisiert
30.03.16, 14:46
Dringlichkeitsentscheidung GB (Resolution in den Kreisen und kreisfreien Städten in der Region Köln/Bonn zur inhaltlichen Unterstützung der Kampagne für die Stilllegung der belgischen Atomkraftwerke in Tihange und Doel) Dringlichkeitsentscheidung GB (Resolution in den Kreisen und kreisfreien Städten in der Region Köln/Bonn zur inhaltlichen Unterstützung der Kampagne für die Stilllegung der belgischen Atomkraftwerke in Tihange und Doel)

öffnen download melden Dateigröße: 103 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 18/2016 20.01.2016 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 06.04.2016 Kreistag 20.04.2016 Resolution in den Kreisen und kreisfreien Städten in der Region Köln/Bonn zur inhaltlichen Unterstützung der Kampagne für die Stilllegung der belgischen Atomkraftwerke in Tihange und Doel Sachbearbeiter/in: Herr Derichs Tel.: 15 317 Abt.: 13 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die in der Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Resolution. Begründung: Die belgische föderale Nuklearaufsichtsbehörde Agence Fédérale de Contrôle Nucléaire (AFCN) hat trotz internationaler Proteste – insbesondere aus den Nachbarländern - dem Betreiber Electrabel das Hochfahren der AKW-Blöcke Doel 3 (in der Nähe von Antwerpen) und Tihange 2 (in der Nähe von Lüttich) genehmigt. -2- Beide Anlagen waren bereits abgeschaltet worden und sollten 2015 endgültig vom Netz gehen. Die Laufzeit der Anlagen wurde nun von der AFCN als der zuständigen Behörde in Belgien um zehn Jahre bis 2025 verlängert. Diese Verlängerung widerspricht der früheren Auffassung der AFCN, nach der beide Anlagen wegen tausender Risse in den Reaktorbehältern im Frühjahr 2014 bereits abgeschaltet worden und nach 40 Jahren Laufzeit in 2015 vom Netz gehen sollten. Die Auffassung, dass die Risse nun plötzlich keine Gefahr mehr für die Sicherheit der Reaktoren darstellen, wird von Experten als unverantwortlich bezeichnet. Angesichts der langen Serien von Sicherheitspannen, Notabschaltungen und anderen Störfällen in den beiden belgischen Atomkraftwerken, ist nicht nachzuvollziehen, warum die AFCN das Wiederanfahren genehmigt hat. Der Kreis Euskirchen teilt die berechtigte Sorge vieler Menschen im Kreisgebiet, dass unverantwortlich mit dem Risiko einer atomaren Katastrophe seitens der belgischen Behörden verfahren wird. Der Kreis Euskirchen will daher, im Schulterschluss mit den Kreisen und kreisfreien Städten der Region Köln/Bonn, eine Resolution verabschieden, um darin die sofortige und endgültige Stilllegung der oben erwähnten Atomkraftwerke zu fordern. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Die nächste Sitzung des Kreistages findet erst am 20. April 2016 statt. Da aufgrund aktueller Entwicklungen (Wiederanfahren der AKW-Blöcke Doel 3 und Tihange 2) dringender Handlungsbedarf besteht, soll die Resolution im Rahmen dieser Dringlichkeitsentscheidung beschlossen werden. gez. Kolvenbach gez. Schulte gez. Reiff gez. Grutke gez. Troschke gez. Dürer gez. Rosenke Landrat gez. Bell (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)