Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
103 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
28.01.16, 11:12
Aktualisiert
30.03.16, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 18/2016
20.01.2016
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
06.04.2016
Kreistag
20.04.2016
Resolution in den Kreisen und kreisfreien Städten in der Region Köln/Bonn zur inhaltlichen
Unterstützung der Kampagne für die Stilllegung der belgischen Atomkraftwerke in Tihange
und Doel
Sachbearbeiter/in: Herr Derichs
Tel.: 15 317
Abt.: 13
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die in der Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Resolution.
Begründung:
Die belgische föderale Nuklearaufsichtsbehörde Agence Fédérale de Contrôle Nucléaire (AFCN) hat
trotz internationaler Proteste – insbesondere aus den Nachbarländern - dem Betreiber Electrabel das
Hochfahren der AKW-Blöcke Doel 3 (in der Nähe von Antwerpen) und Tihange 2 (in der Nähe von
Lüttich) genehmigt.
-2-
Beide Anlagen waren bereits abgeschaltet worden und sollten 2015 endgültig vom Netz gehen.
Die Laufzeit der Anlagen wurde nun von der AFCN als der zuständigen Behörde in Belgien um zehn
Jahre bis 2025 verlängert. Diese Verlängerung widerspricht der früheren Auffassung der AFCN, nach
der beide Anlagen wegen tausender Risse in den Reaktorbehältern im Frühjahr 2014 bereits
abgeschaltet worden und nach 40 Jahren Laufzeit in 2015 vom Netz gehen sollten.
Die Auffassung, dass die Risse nun plötzlich keine Gefahr mehr für die Sicherheit der Reaktoren
darstellen, wird von Experten als unverantwortlich bezeichnet. Angesichts der langen Serien von
Sicherheitspannen, Notabschaltungen und anderen Störfällen in den beiden belgischen
Atomkraftwerken, ist nicht nachzuvollziehen, warum die AFCN das Wiederanfahren genehmigt hat.
Der Kreis Euskirchen teilt die berechtigte Sorge vieler Menschen im Kreisgebiet, dass
unverantwortlich mit dem Risiko einer atomaren Katastrophe seitens der belgischen Behörden
verfahren wird. Der Kreis Euskirchen will daher, im Schulterschluss mit den Kreisen und kreisfreien
Städten der Region Köln/Bonn, eine Resolution verabschieden, um darin die sofortige und endgültige
Stilllegung der oben erwähnten Atomkraftwerke zu fordern.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Die nächste Sitzung des Kreistages findet erst am 20. April 2016 statt. Da aufgrund aktueller
Entwicklungen (Wiederanfahren der AKW-Blöcke Doel 3 und Tihange 2) dringender Handlungsbedarf
besteht, soll die Resolution im Rahmen dieser Dringlichkeitsentscheidung beschlossen werden.
gez. Kolvenbach
gez. Schulte
gez. Reiff
gez. Grutke
gez. Troschke
gez. Dürer
gez. Rosenke
Landrat
gez. Bell
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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