Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
265 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
29.03.16, 12:06
Aktualisiert
07.04.16, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 143/2016
23.03.2016
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
06.04.2016
Kreisausschuss
06.04.2016
Kreistag
20.04.2016
Bundesverkehrswegeplan 2030
Am 16.03.2016 wurde der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 durch das
Bundesverkehrsministerium veröffentlicht.
Ab 21.03.2016 bis einschließlich zum 02.05.2016 besteht nun für die Öffentlichkeit sowie für
Behörden die Möglichkeit, schriftlich zum Bundesverkehrswegeplan Stellung zu nehmen.
In Anbetracht der Kürze der Zeit soll mit dieser Info eine erste Einschätzung zur vorläufigen Beratung
gegeben werden. Nach erfolgter Diskussion auf den politischen und fachlichen Ebenen beabsichtigt
die Verwaltung, dem Kreistag eine abschließende Stellungnahme zur Weiterleitung an das
Bundesverkehrsministerium zum Beschluss vorzulegen.
Mit Beschluss zu D 70/2012 beauftragte der Kreistag die Verwaltung, ausgewählte
Straßenbaumaßnahmen für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans an die
Straßenbaubehörde des Landes zu melden. Der Katalog mit Maßnahmenvorschlägen der
kreisangehörigen Kommunen und der Kreisverwaltung wurde dementsprechend an die
Straßenbaubehörde weitergeleitet.
„Ab 2012 erfolgte die Bewertungsphase mit der Prüfung und Bewertung der […] angemeldeten
Projekte.“ (Bundesverkehrswegeplan 2030, S. 45)
Die Neubewertung der Maßnahmen gliedert sich in folgende Dringlichkeitsstufen:
Vordringlicher Bedarf (VB) / Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung (VB-E)
Wichtigstes Kriterium für die Einstufung der Vorhaben in die Dringlichkeitskategorie VB/VB-E ist das
Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Innerhalb dieser vordringlichen Projekte sind Vorhaben
mit VB-E gekennzeichnet, die aus fachlicher Sicht eine besonders hohe verkehrliche Bedeutung
haben und deshalb frühzeitig umgesetzt werden sollen. Voraussetzung dafür ist ein in der Regel
hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis und ein hoher Beitrag des Vorhabens zur Minderung bzw.
Beseitigung von Engpässen.
Projekte werden zudem nur dann in den VB-E eingestuft, wenn sie keine hohe Umweltbetroffenheit
aufweisen bzw. wenn naturschutzfachliche Probleme bereits umfassend in Planfeststellungsverfahren
abgearbeitet wurden. Dies soll dazu beitragen, dass die Vorhaben des VB-E zu einem möglichst
-2frühen Zeitpunkt des Geltungszeitraums des BVWP 2030 begonnen bzw. umgesetzt werden können.
[…]
Weiterer Bedarf / Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB/WB*)
In die Dringlichkeitskategorie WB/WB* werden Vorhaben eingestuft, denen ein grundsätzlicher
verkehrlicher Bedarf zugeschrieben wird, deren Investitionsvolumen jedoch den voraussichtlich bis
2030 zur Verfügung stehenden Finanzrahmen überschreitet. Beim Verkehrsträger Straße sind
innerhalb des Weiteren Bedarfs Vorhaben mit Planungsrecht als WB*-Projekte gekennzeichnet. Die
Auftragsverwaltungen der Länder können die Projektplanung für Maßnahmen des WB* aufnehmen.“
(Bundesverkehrswegeplan 2030, S. 11f.)
Für das Kreisgebiet finden in den Projektlisten des Bundesverkehrswegeplans folgende Maßnahmen
Berücksichtigung:
Maßnahme
Invest
Dringlichkeitskategorie
(Mio. €) BVWP 2030 BVWP 2003
1 A 1, AS Adenau bis AS Lommersdorf (NW)
126,9
VB
VB
2 A 1, AS Lommersdorf bis AS Blankenheim
49,6
VB
VB
3 B 266, OU Roggendorf
6,6
VB
VB
5 B 265, OU Weiler i.d. Ebene
4
WB
-
4 B 56, OU Euskirchen
33,8
WB*
VB
6 B 265, OU Schleiden / Gemünd
45
WB
-
Unberücksichtigt aus der o.g. Stellungnahme blieben folgende Projektanmeldungen:
aus den Kreisvorschlägen
AS Satzvey
aus den Vorschlägen kreisangehöriger Kommunen
Anbindung der L 162 im Bereich der Ortschaft Lüssem an die B 56n
Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der A 1 für die Ortschaften Pesch, Zingsheim und
Engelgau
Zur Nachvollziehbarkeit der Einordnung in die jeweiligen Dringlichkeitsstufen stellt das
Bundesverkehrsministerium die Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Analyse, der umwelt- und
naturschutzfachlichen Beurteilung sowie der raumordnerischen und städtebaulichen Beurteilung zur
Einsicht im Projektinformationssystem PRINS ( http://www.bvwp-projekte.de ) zur Verfügung.
Die folgenden Bewertungsergebnisse und die Begründung der Dringlichkeit für die Einzelprojekte
wurden dem Projektinformationssystem PRINS entnommen:
A 1, AS Adenau bis AS Lommersdorf (NW) und
A 1, AS Lommersdorf bis AS Blankenheim
Die Bewertung der Einzelabschnitte in Bezug auf das Gesamtprojekt A 1, AS Kehlberg bis AS
Blankenheim wurde bei der Dringlichkeitsbewertung zusammenhängend vorgenommen. Bei den
Einzelabschnitten erfolgt jeweils der Verweis auf das Hauptprojekt.
Bewertungsergebnisse
Projektbewertung
-3Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)
Umweltbetroffenheit (Modul B)
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)
5,4
hoch
gering
nicht bewertungsrelevant
Begründung der Dringlichkeitseinstufung
Das Projekt ist aufgrund des hohen Nutzen-Kosten-Verhältnisses vordringlich. Es erfolgt eine
Einstufung in den Vordringlichen Bedarf.
Vorläufige Stellungnahme aus Sicht der Fachabteilung
Aufgrund des bereits laufenden Planfeststellungsverfahrens und des fortgeschrittenen Umsetzungsund Abstimmungsstandes ist aus Sicht der Fachabteilung durch das Bundesministerium zu prüfen, ob
für den Abschnitt AS Lommersdorf bis AS Blankenheim eine vom Gesamtprojekt abweichende
höhere Einstufung in die Dringlichkeitsstufe VB-E erfolgen kann.
B 266, OU Roggendorf
Bewertungsergebnisse
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)
Umweltbetroffenheit (Modul B)
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)
Projektbewertung
5,5
mittel
gering
hoch
Begründung der Dringlichkeitseinstufung
Das Projekt ist aufgrund des hohen Nutzen-Kosten-Verhältnisses vordringlich. Es erfolgt eine
Einstufung in den Vordringlichen Bedarf.
Vorläufige Stellungnahme aus Sicht der Fachabteilung
Die Einordnung des Projektes in den Vordringlichen Bedarf ist aus Sicht des Kreises Euskirchen
angemessen.
B 265, Weiler der Ebene
Bewertungsergebnisse
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)
Umweltbetroffenheit (Modul B)
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)
Projektbewertung
2,5
gering
nicht bewertungsrelevant
unbedeutend
Begründung der Dringlichkeitseinstufung
Wegen des vergleichsweise hohen Nutzen-Kosten-Verhältnisses ist das Projekt wirtschaftlich.
Aufgrund des noch frühen Planungsstandes mit Blick auf die verfügbaren Investitionsmittel erfolgt
eine Einstufung in den Weiteren Bedarf.
Vorläufige Stellungnahme aus Sicht der Fachabteilung
Aus Sicht der Fachabteilung kann die Bewertung der städtebaulichen Bedeutung mit Hinblick auf die
vorhandene hohe Anwohnerbelastung nicht nachvollzogen werden. Nur durch die Umgehung können
die anlastenden Schwerlastverkehre aus der Ortslage abgezogen werden. Ein bereits erfolgter
Versuch, durch verkehrslenkende Maßnahmen Milderungen herbei zu führen, ist an der Klage eines
Speditions-Unternehmers bereits gescheitert.
Entsprechend der vorliegenden Begründung wird auf das vergleichsweise hohe Nutzen-Kosten
Verhältnis verwiesen. Die Investitionskosten liegen mit 4,0 Mio. € im niedrigem Niveau der
-4Bedarfsplanung. Mit Hinblick auf die fünfjährliche Bedarfsplanüberprüfung und der damit
verbundenen Möglichkeit, eventuell frei werdende Mittel für die Ortsumgehung Weiler einsetzen zu
können, besteht für die Maßnahme nur eine Realisierungschance, wenn der Straßenbauverwaltung
die Möglichkeit gegeben wird, die begonnenen Planungen weiterführen zu können. Vor diesem
Hintergrund wird es für notwendig erachtet, eine Einstufung zumindest in die Dringlichkeitsstufe WB*
zu fordern, damit bei zukünftigen Bedarfsplanungen die Voraussetzungen für eine weiterführende
Einstufung geschaffen werden können.
B 56, OU Euskirchen
Bewertungsergebnisse
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)
Umweltbetroffenheit (Modul B)
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)
Projektbewertung
3,4
mittel
nicht bewertungsrelevant
gering
Begründung der Dringlichkeitseinstufung
Das Projekt ist wirtschaftlich und wird dem Weiterem Bedarf mit Planungsrecht zugewiesen, damit mit
der Planung unmittelbar begonnen werden kann.
Vorläufige Stellungnahme aus Sicht der Fachabteilung
Entgegen der Begründung sind die Planungen nach Kenntnisstand des Kreises bereits begonnen.
Somit handelt es sich planerisch um eine Fortsetzungsmaßnahme, mit dem Ziel des Einstiegs in das
Planfeststellungsverfahren. Vor dem Hintergrund der ausgewiesenen Wirtschaftlichkeit und in
Anbetracht des im vordringlichen Bedarf eingeordneten Teilprojektes B 56 OU Swisttal/Miel sowie der
unter den laufenden Projekten eingegliederten OU-Düren, wird die Einstufung wegen des
Netzzusammenhangs als zu gering eingeschätzt. Die Einordnung in den vordringlichen Bedarf
erscheint aus Sicht des Kreises insoweit adäquater.
B 265, OU Schleiden
Bewertungsergebnisse
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) (Modul A)
Umweltbetroffenheit (Modul B)
Raumordnerische Bedeutung (Modul C)
Städtebauliche Bedeutung (Modul D)
Projektbewertung
2,2
mittel
gering
gering
Begründung der Dringlichkeitseinstufung
Aufgrund des Nutzen-Kosten-Verhältnisses ist das Projekt ausreichend wirtschaftlich. Gleichwohl
erfolgt eine Einstufung in den Weiteren Bedarf.
Vorläufige Stellungnahme aus Sicht der Fachabteilung
Aufgrund der Ergebnisse der Integrierten Verkehrsplanung des Kreises, wird seitens der
Fachabteilung vorgeschlagen, bei der Straßenbaubehörde anzuregen, für zukünftige Bewertungen
der Maßnahme eine Untersuchung der Tunnelvariante zur Entlastung der Ortslage Gemünd in die
Betrachtungen mit einzubeziehen. Die derzeitige Einstufung des Projektes in den Weiteren Bedarf
wird als angemessen angesehen.
Weitere angemeldete Vorhaben
Eine Bewertung der AS Satzvey sowie der o.g. kommunalen Vorschläge wurde nicht vorgenommen.
Eine Begründung hierzu liegt nicht vor. Diese ist aus Sicht der Fachabteilung einzufordern.
-5Seitens der Fachabteilung wird vorgeschlagen, die dargestellten Stellungnahmen zu den
Einzelmaßnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Bundesverkehrswegeplan für den
Kreis Euskirchen vorzubringen sowie eine Begründung für die Nichtbetrachtung der übrigen
gemeldeten Maßnahmen einzufordern.
Generelles
„Auf Grundlage des BVWP werden die Bedarfspläne für die einzelnen Verkehrsträger entworfen.
Diese werden als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze in den Deutschen Bundestag eingebracht
und von diesem verbindlich beschlossen. Alle fünf Jahre werden aufgrund gesetzlicher Regelungen
Bedarfsplanüberprüfungen durchgeführt.
Auf den nachfolgenden Planungsstufen werden die einzelnen Projekte des BVWP bzw. der
Bedarfspläne von den jeweiligen Vorhabenträgern vertieft. Hierbei werden je nach Erfordernis
Raumordnungsverfahren, Linien- bzw. Trassenbestimmungsverfahren und Planfeststellungsverfahren
durchlaufen.
Zeitpunkt und Reihenfolge der Projektumsetzungen hängen letztlich von dessen Priorisierung im
VB/VB-E, dem Planungsstand sowie den verfügbaren Finanzmitteln ab.“ (Bundesverkehrswegeplan
2030, S. VI)
Wie dem vorangestellten Text des Bundesverkehrswegeplans zu entnehmen ist, stellt die
Weiterentwicklung der Planung und der damit verbundenen Abstimmungsstände eine der
wesentlichen Voraussetzungen für die Beibehaltung der Dringlichkeit bei der Bedarfsplanüberprüfung
dar. Es ist damit zu rechnen, dass unreife Projekte bei Bedarfsplanüberprüfungen zugunsten anderer
Projekte zurückgestellt werden und die Gelder gegebenenfalls auch in andere Bundesländer
abfließen.
Insofern wird es für wichtig gehalten, einen Appell an die Landesregierung NRW zu richten, dass die
Planungskapazitäten und somit die personellen Ressourcen dem hohen Bedarf an
Straßenbaumaßnahmen angepasst werden. Letztendlich können nur fertig geplante Maßnahmen
realisiert bzw. bei einer Weiterentwicklung des Bedarfsplanes berücksichtigt werden.
Bereich Schiene
Nachfolgend sind Auszüge aus dem Entwurf des BVWP wiedergegeben, die den Gegenstand und die
Grenzen des BVWP aufzeigen sowie den Untersuchungsumfang darstellen. Hierdurch wird die
Einstufung der Schienenprojekte nachvollziehbar:
„Der Bundesverkehrswegeplan gilt für den Planungshorizont von 2016 bis 2030 und umfasst sowohl
anfallende Erhaltungs- bzw. Ersatzinvestitionen als auch Aus- und Neubauprojekte auf den
Verkehrsnetzen der … Schiene in der Zuständigkeit des Bundes. Bei Aus- und Neubaumaßnahmen
konzentriert sich der BVWP auf die Bewertung von Vorhaben, die großräumig wirksam sind sowie
eine wesentlich kapazitätssteigernde bzw. qualitätsverbessernde Wirkung entfalten.
Beim Verkehrsträger Schiene wurden Projektvorschläge für den BVWP 2030 durch das BMVI
gesammelt. Die DB Netz AG, die Bundesländer, Verbände, Initiativen, weitere
Eisenbahninfrastrukturunternehmen sowie Bürger haben von der Möglichkeit, dem BMVI Projekte
zum Aus- und Neubau von Schienenstrecken zu empfehlen, intensiv Gebrauch gemacht.
Rund 1.100 Vorschläge für Aus- und Neubauvorhaben im Bereich der Schiene wurden dem BMVI im
Anmeldezeitraum zum BVWP 2030 übermittelt – davon blieben nach der Bereinigung von Dubletten
rd. 400 Projekte übrig. Aus diesen wurden in einer Vorprüfung zunächst diejenigen Projekte
identifiziert, die grundsätzlich für die Aufnahme in den BVWP 2030 geeignet waren. Für sämtliche
Vorhaben wurde daher eine gutachterliche Erstbewertung durchgeführt, je nach individuellen
Erfordernissen in unterschiedlicher Untersuchungstiefe. Wenn ein Projektvorschlag nach
gutachterlicher Einschätzung eindeutig unwirtschaftlich war, wurde dieser weniger intensiv untersucht
als im Falle einer schwer einschätzbaren Wirtschaftlichkeit. Nicht in den Plan aufgenommen wurden
-6Projekte aus dem Bereich des Nahverkehrs, da diese Maßnahmen in die Zuständigkeit der Länder
fallen.
Nach Abschluss der Erstbewertungen sind ca. 60 Projektvorschläge für Schienenstrecken verblieben,
welche die Grundanforderungen zur Aufnahme in den BVWP erfüllten. Aus diesen wurden wiederum
20 Vorhaben aus den Kernbereichen des Schienennetzes ausgewählt, in denen höhere Kapazitäten
(abgeleitet aus Engpassanalysen) bzw. kürzere Fahrzeiten am dringendsten erforderlich sind. Diese
Projekte wurden in einer 1. Phase für den Entwurf des BVWP 2030 in Form von Nutzen-KostenAnalysen, umwelt- und naturschutzfachlichen sowie raumordnerischen Beurteilungen vollständig
bewertet.
Die verbliebenen Streckenprojekte werden nach derzeitiger gutachterlicher Einschätzung deutlich
geringere Wirkungen insbesondere zur Engpassauflösung in den Kernbereichen des Schienennetzes
erzielen. Für sie erfolgt die Detailbewertung in einer 2. Phase der Projektbewertungen im Nachgang
des BVWP. Im Vordringlichen Bedarf ist ein Budget als Platzhalter für die Projekte vorgesehen, die
sich bei den Bewertungen der 2. Phase als sinnvolle Ergänzung des Schienennetzes herausstellen.
In der Gesamtschau aller Projekte des Vordringlichen Bedarfs der 1. Phase haben sich die
Verkehrsströme so verändert, dass zwar der Großteil der im Bezugsfall identifizierten Engpässe
beseitigt wird, zum Teil aber andere kleinere Engpässe auftreten. Für diese Engpässe wurden durch
den Bewertungsgutachter bereits Ideen zu deren Beseitigung entwickelt. Die abschließende
Untersuchung der verbliebenen Engpässe wird zusammen mit den Projekten der Phase 2
durchgeführt.
Ebenfalls werden die zentralen Großknoten im deutschen Schienennetz erst in der 2. Phase
untersucht. Diese Knotenprojekte können voraussichtlich einen wichtigen Beitrag zur
Engpassauflösung im Schienennetz leisten. Aufgrund der verkehrlichen Komplexität werden diese
Knoten im Nachgang des BVWP detailliert untersucht, um die notwendigen konkreten Maßnahmen in
den Knoten zu identifizieren und deren Wirtschaftlichkeit nachzuweisen. …. Für beide Bereiche ist im
Vordringlichen Bedarf ein Budget vorgesehen.“
Der Kreis Euskirchen hatte auf Grundlage der Beschlussfassung zur o.a. D 70/ 2012 lediglich
Maßnahmen aus dem Bereich Straße gemeldet. Der NVR hat stellvertretend für die zugehörigen
Kreise die Ausbaumaßnahmen zum Knoten Köln in den Regionalrat eingebracht. Die vom NVR und
von Dritten gemeldeten Maßnahmen beinhalten auch solche, die das Gebiet des Kreises Euskirchen
tangieren:
a) Reaktivierung der Schienenstrecke Euskirchen – Düren
Diese Maßnahme wurde nicht in den BVWP aufgenommen. Ausweislich der gutachterlichen
Begründung „würde die Strecke nach dem Bau nicht elektrifiziert und würde damit nicht durch den
SPFV (Schienenpersonenfernverkehr) und den SGV (Schienengüterverkehr) genutzt werden. Da es
sich daher um eine Maßnahme des SPNV (Schienenpersonennahverkehr) handele, sei der
Projektvorschlag nicht in den BVWP aufzunehmen.
Vorläufige Stellungnahme aus Sicht der Fachabteilung
Für die Strecke Euskirchen – Düren besteht, zumindest nach derzeitigem Planungsstand, keine
fernverkehrliche Relevanz.
Zwar wurde eine Elektrifizierung der Bördebahn für den ÖPNV-Bedarfsplan angemeldet. Dies vor
dem Hintergrund der vorgesehenen Elektrifizierung der angrenzenden Strecken (Euregiobahn und
Nordast RTB im Norden und Eifelbahn und Voreifelbahn im Süden). Hierdurch ergäben sich
günstigere Betriebs- bzw. Fahrzeugkosten durch Durchbindungskonzepte.
In Anbetracht vordringlicher Elektrifizierungen an anderer Stelle (Voreifelbahn und Eifelstrecke bis
Kall) werden die zeitnahen Umsetzungschancen aber als eher gering eingeschätzt. Die Beauftragung
einer Machbarkeitsstudie zur Elektrifizierung der Bördebahn zur Bewertung des Kosten- NutzenFaktors ist derzeit vom NVR nicht geplant.
b) 2-gleisiger Ausbau und Elektrifizierung der Eifelstrecke zwischen Hürth-Kalscheuren
und Ehrang
-7Auch diese Maßnahme wurde nicht in den BWVP aufgenommen. Gutachterlich begründet wird dies
damit, dass „ein Ausbau der Eifelstrecke lediglich zu Entlastungen der Moselstrecke, nicht aber der
Strecken entlang des Rheines führen würde und aufgrund der engen Tunnelprofile eine
güterverkehrstaugliche Elektrifizierung der Strecke inklusive Tunnelausweitungen sehr kostenintensiv
sei. Wegen nicht vorliegender Wirtschaftlichkeit sei das Projekt nicht in den BVWP aufzunehmen.“
Vorläufige Stellungnahme aus Sicht der Fachabteilung
Eine Nutzung der Eifelstrecke im Schienengüterverkehr liegt nicht im Interesse des Kreises
Euskirchen, da damit die Betriebsstabilität im SPNV in Frage gestellt und auch eine Lärmbelastung zu
befürchten wäre.
Eine Elektrifizierung des Abschnittes zwischen Hürth-Kalscheuren und Kall wird aber seitens des
Kreises Euskirchen nach wie vor als erforderlich angesehen, um Fahrleistungsausweitungen im
SPNV zu ermöglichen. Sie gilt als eine Teilmaßnahme des Bahnknotens Köln. Dementsprechend
wurde diese Maßnahme auch für den ÖPNV-Bedarfsplan angemeldet.
c) Knoten Köln
Die Maßnahme „Knoten Köln“ umfasst mehrere Maßnahmen und wird im Entwurf des BVWP zweimal
geführt. Zum einen als "Knoten Köln" (Projektnummer: K - 003 -V01, Vorhaben des Potentiellen
Bedarfs) und zum anderen als „Großknoten (Frankfurt, Hamburg, Köln, …)“ mit der Projektnummer K001-V99 als Vordringlicher Bedarf mit Engpassbeseitigung.
Vorläufige Stellungnahme aus Sicht der Fachabteilung
Bei Betrachtung der zugrundeliegenden PRINS ergeben sich Unklarheiten: Das unter der
Projektnummer: K - 003 -V01 geführte Projekt enthält in der Beschreibung u.a. die Maßnahme
„Überwerfungsbauwerk Hürth-Kalscheuren“ und wird als „Vordringlicher Bedarf“ geführt. Als
„betroffen“ wird lediglich die Stadt Köln, und nicht der Rhein-Erft-Kreis sowie mittelbar der Kreis
Euskirchen und das Land Rheinland-Pfalz angeführt.
Die Maßnahme mit der Projektnummer K- 001-V99 wird hingegen als Potentieller Bedarf geführt.
Bei Unklarheiten zwischen dem Entwurfstext und den PRINS soll lt. Entwurf des BVWP dieser gelten.
Aus Sicht des NVR ist dies auch richtig; die Einstufung „Vordringlicher Bedarf“ im PRINS für die
Maßnahme K - 003 -V01 sei falsch. Die Maßnahme sei zunächst einmal in den Potentiellen Weiteren
Bedarf eingestuft. Hier werde der NVR zusammen mit DB Netz darauf hinarbeiten, dass der
Stufenaufstieg geschafft wird.
Bezüglich der Maßnahme K- 001-V99 sei es als ein erster Erfolg zu werten, für den Knoten Köln
erstmalig unter den Großknoten als Vordringlicher Bedarf genannt zu werden.
Der NVR wird als zuständiger Aufgabenträger des SPNV eine Beschlussfassung vorbereiten. Hier
sollten die Belange des Kreises Euskirchen berücksichtigt finden. So ist aus Sicht des Kreises
Euskirchen auf die Relevanz der Errichtung des Überwerfungsbauwerkes Hürth-Kalscheuren für die
Betriebsstabilität der Eifelstrecke hinzuweisen. Die Maßnahme wurde aus diesen Gründen auch
seitens des Kreises Euskirchen für den ÖPNV-Bedarfsplan angemeldet.
Herr Dr. Reinkober als Geschäftsführer der NVR GmbH wird gebeten, im Rahmen der Sondersitzung
des Fachausschusses am 06.04.2016 eine erste Einschätzung des NVR zu dem Entwurf des BVWP
abzugeben und über die weitere Vorgehensweise zu informieren.
gez.
i.V. Poth
Landrat
-8Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)