Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
48 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
12.04.16, 14:47
Aktualisiert
12.04.16, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
CDU
KREISTAGSFRAKTION
EUSKIRCHEN
Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
Datum:
A 110/2016
08.04.2016
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreistag
20.04.2016
Nebeneinkünfte aus Gremientätigkeiten
hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion
Sehr geehrter Herr Landrat,
in den vergangenen Wochen sind wir als Mitglieder des Kreistages gebeten worden, im Rahmen der
einschlägigen Bestimmungen der Kreisordnung (§ 28, Absatz 2) in Verbindung mit den Vorschriften
des § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetzes Auskunft über unsere wirtschaftlichen und persönlichen
Verhältnisse zu geben. Dieser Verpflichtung sind wir gerne nachgekommen, schafft sie dort die
notwendige Transparenz im Rahmen unserer Tätigkeit.
Dieses Gesetz sieht aber auch eine Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten durch Hauptverwaltungsbeamte vor (§§ 18, 19 KorruptionsbG). § 18 Abs. 2 regelt die Verpflichtung des
Hauptverwaltungsbeamten, eine Aufstellung über alle Nebeneinnahmen vorzunehmen. Diese
Aufstellung ist dem Kreistag einzelfallbezogen bis zum 31. März des dem Rechnungsjahr folgenden
Jahres vorzulegen.
Namens und im Auftrag unserer Fraktion beantragen wir, in die Tagesordnung der nächsten
Kreistagssitzung (öffentlicher Teil)
das Thema "Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten durch
Hauptverwaltungsbeamte" aufzunehmen und die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wann sind Sie als Hauptverwaltungsbeamter letztmalig dieser Verpflichtung nachgekommen?
2. Warum hat der Kreistag nicht (wie in anderen Gebietskörperschaften durchaus üblich) jährlich
und unaufgefordert eine entsprechende Information durch Sie erhalten?
-23. Wie gedenken Sie, den Kreistag in angemessener Form über ihre Nebeneinkünfte in den
Jahren, in denen Sie Ihrer Anzeigepflicht offensichtlich nicht nachgekommen sind, im
Nachhinein zu informieren?
Gleichzeitig erwarten wir im nichtöffentlichen Teil der Kreistagssitzung zumindest eine detaillierte
Information des Kreistages über Ihre Nebeneinkünfte im abgelaufenen Rechnungsjahr 2015. Damit
wollen wir ebenfalls eine Aussage Ihrerseits zur Thematik hören, ob Sie diese Einnahmen in der
Vergangenheit unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 31.03.2011
ganz oder teilweise an die Kreiskasse abgeführt haben und wenn ja, in welcher Höhe.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Josef Reidt
(Fraktionsvorsitzender)
f.d.R. gez. Bernd Kolvenbach
(Fraktionsgeschäftsführer)