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Antrag CDU (Nebeneinkünfte aus Gremientätigkeiten hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
48 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
12.04.16, 14:47
Aktualisiert
12.04.16, 14:47
Antrag CDU (Nebeneinkünfte aus Gremientätigkeiten
hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion) Antrag CDU (Nebeneinkünfte aus Gremientätigkeiten
hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion)

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CDU KREISTAGSFRAKTION EUSKIRCHEN Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen Datum: A 110/2016 08.04.2016 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreistag 20.04.2016 Nebeneinkünfte aus Gremientätigkeiten hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion Sehr geehrter Herr Landrat, in den vergangenen Wochen sind wir als Mitglieder des Kreistages gebeten worden, im Rahmen der einschlägigen Bestimmungen der Kreisordnung (§ 28, Absatz 2) in Verbindung mit den Vorschriften des § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetzes Auskunft über unsere wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zu geben. Dieser Verpflichtung sind wir gerne nachgekommen, schafft sie dort die notwendige Transparenz im Rahmen unserer Tätigkeit. Dieses Gesetz sieht aber auch eine Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten durch Hauptverwaltungsbeamte vor (§§ 18, 19 KorruptionsbG). § 18 Abs. 2 regelt die Verpflichtung des Hauptverwaltungsbeamten, eine Aufstellung über alle Nebeneinnahmen vorzunehmen. Diese Aufstellung ist dem Kreistag einzelfallbezogen bis zum 31. März des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres vorzulegen. Namens und im Auftrag unserer Fraktion beantragen wir, in die Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung (öffentlicher Teil) das Thema "Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten durch Hauptverwaltungsbeamte" aufzunehmen und die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wann sind Sie als Hauptverwaltungsbeamter letztmalig dieser Verpflichtung nachgekommen? 2. Warum hat der Kreistag nicht (wie in anderen Gebietskörperschaften durchaus üblich) jährlich und unaufgefordert eine entsprechende Information durch Sie erhalten? -23. Wie gedenken Sie, den Kreistag in angemessener Form über ihre Nebeneinkünfte in den Jahren, in denen Sie Ihrer Anzeigepflicht offensichtlich nicht nachgekommen sind, im Nachhinein zu informieren? Gleichzeitig erwarten wir im nichtöffentlichen Teil der Kreistagssitzung zumindest eine detaillierte Information des Kreistages über Ihre Nebeneinkünfte im abgelaufenen Rechnungsjahr 2015. Damit wollen wir ebenfalls eine Aussage Ihrerseits zur Thematik hören, ob Sie diese Einnahmen in der Vergangenheit unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 31.03.2011 ganz oder teilweise an die Kreiskasse abgeführt haben und wenn ja, in welcher Höhe. Mit freundlichen Grüßen gez. Josef Reidt (Fraktionsvorsitzender) f.d.R. gez. Bernd Kolvenbach (Fraktionsgeschäftsführer)