Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
425 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
08.03.16, 14:47
Aktualisiert
19.04.16, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 21/2016
23.02.2016
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
10.03.2016
Kreisausschuss
06.04.2016
Kreistag
20.04.2016
Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen
im Kindergartenjahr 2016/2017
Sachbearbeiterin: Frau Hilger-Mommer
Tel.: 15-617
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Beschluss im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO).
Einplanung der Differenz erfolgt über Veränderungsliste.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr
2016/2017 zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die Gewährung der
Landeszuschüsse notwendigen Kindpauschalen dem Landschaftsverband zu melden.
2. Der Kreistag stimmt der Mittelbereitstellung im Rahmen des Haushalts 2016 zu.
-2Begründung:
Gemäß § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hat der örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung festzulegen, welche Gruppenformen und
Betreuungszeiten in den einzelnen Einrichtungen angeboten werden.
Die festgelegte Angebotsstruktur muss bis zum 15.03.2016 dem Landesjugendamt gemeldet werden
und ist die Basis für die Betriebskostenförderung der Einrichtungen und die Gewährung
des Landeszuschusses.
Der von den Trägern gemeldete Betreuungsbedarf stellt sich wie folgt dar:
2016 / 2017
U3
Ü 3 Gesamt
Bad Münstereifel
88,17 393,50 481,67
Blankenheim
50,34 168,42 218,76
Dahlem
17,54 122,04 139,58
Euskirchen
390,35 1.554,92 1.945,27
Hellenthal
35,74 146,83 182,57
Kall
48,75 243,00 291,75
Mechernich
185,25 727,19 912,44
Nettersheim
34,42 167,76 202,18
Schleiden
60,08 305,32 365,40
Weilerswist
216,41 588,66 805,07
Zülpich
116,40 484,25 600,65
Summe
1.243,45 4.901,89 6.145,34
Diff. zum Vorjahr
U3
Ü 3 Gesamt
+ 10,01 + 29,08 + 39,09
+ 13,85
+ 4,42 + 18,27
+ 4,02
+ 9,09 + 13,11
+ 73,28 - 15,41 + 57,87
+ 9,00
+ 0,41
+ 9,41
- 5,74
- 7,32 - 13,06
+ 12,68 + 13,94 + 26,62
+ 5,76
+ 0,16
+ 5,92
+ 20,67
- 2,60 + 18,07
+ 51,39 + 92,40 + 143,79
+ 10,30 + 40,25 + 50,55
+ 205,22 + 164,42 + 369,64
Diff. zum Vorjahr prozentual
U3
Ü 3 Gesamt
+ 12,8%
+ 8,0%
+ 8,8%
+ 38,0%
+ 2,7%
+ 9,1%
+ 29,7%
+ 8,0%
+ 10,4%
+ 23,1%
- 1,0%
+ 3,1%
+ 33,7%
+ 0,3%
+ 5,4%
- 10,5%
- 2,9%
- 4,3%
+ 7,3%
+ 2,0%
+ 3,0%
+ 20,1%
+ 0,1%
+ 3,0%
+ 52,4%
- 0,8%
+ 5,2%
+ 31,1%
+ 18,6%
+ 21,7%
+ 9,7%
+ 9,1%
+ 9,2%
+ 19,8%
+ 3,5%
+ 6,4%
Die Nachkomma-Stellen ergeben sich durch unterjährige Aufnahmen von Kindern.
Planung 2016/17
Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege
Die Quote ergibt sich aus der Relation der Geburtsjahrgänge (Stichtag 31.12.2015) zu den gebuchten Betreuungsangeboten.
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
außerhalb betreut
Summe
2016 / 2017
U 3 Tagespflege
88,17
14,00
50,34
3,00
17,54
1,00
390,35
69,00
35,74
5,00
48,75
16,00
185,25
30,00
34,42
3,00
60,08
19,00
216,41
27,00
116,40
34,00
8,00
1.243,45
229,00
Gesamt 0 - < 1 Jahre
102,17
113
53,34
69
18,54
28
459,35
542
40,74
39
64,75
89
215,25
233
37,42
50
79,08
99
243,41
169
150,40
160
8,00
1.472,45
1.591
Kinder
Quote
Quote
1 - < 2 Jahre 2 - < 3 Jahre 0 - < 3 Jahre 1 - < 3 Jahre
120
104
30,32%
45,61%
63
62
27,49%
42,67%
30
37
19,52%
27,67%
530
516
28,93%
43,91%
62
53
26,45%
35,43%
86
75
25,90%
40,22%
227
227
31,33%
47,41%
51
41
26,35%
40,67%
113
101
25,27%
36,95%
202
173
44,74%
64,91%
153
179
30,57%
45,30%
1.637
1.568
In NRW lag die Versorgungsquote in 2015/16 für Kinder von 0 - < 3 Jahren bei 36,9%, 1 - < 3 Jahren bei 54,9%.
Der Rechtsanspruch gilt ab dem 1.Lebensjahr.
30,70%
45,94%
-4-
Buchungsverhalten Inanspruchnahme Stunden
100%
90%
28,5%
28,7%
80%
30,4%
33,1%
34,9%
34,5%
70%
60%
45 Std.
50%
40%
53,5%
57,4%
35 Std.
57,3%
55,4%
53,7%
54,8%
30%
20%
10%
18,0%
13,9%
12,3%
11,5%
11,3%
10,7%
2011/2012
2012/2013
2013/2014
2014/2015
2015/2016
2016/2017
0%
25 Std.
-5-
Aufteilung U 3 / Ü 3
7.000
6.000
1.243,45
528,21
5.000
568,76
951,69
1.035,78
1.038,23
4.000
Kinder U3
Kinder Ü3
3.000
4.912,48
4.936,99
4.809,93
4.711,29
4.737,47
4.901,89
2012/2013
2013/2014
2014/2015
2015/2016
2016/2017
2.000
1.000
0
2011/2012
-6-
Entwicklung Kindpauschalen in den Gruppenformen
5.000
4.500
4.000
3.500
3.000
Gruppenform I
2.500
Gruppenform II
2.000
Gruppenform III
1.500
1.000
500
0
2011/2012
2012/2013
2013/2014
2014/2015
2015/2016
2016/2017
-7-
Entwicklung der Kinderzahlen im Kreis (Stand 31.12.2015):
Vorjahr
aktuell
Differenz
0 - < 3 Jahre
0 - < 3 Jahre
0 - < 3 Jahre
Bad Münstereifel
314
337
+ 23
Blankenheim
158
194
+ 36
Dahlem
110
95
- 15
1.525
1.588
+ 63
Hellenthal
158
154
-4
Kall
231
250
+ 19
Mechernich
656
687
+ 31
Nettersheim
137
142
+5
Schleiden
287
313
+ 26
Weilerswist
454
544
+ 90
Zülpich
466
492
+ 26
Summe
4.496
4.796
+ 300
Euskirchen
+ 6,7%
-8Finanzielle Auswirkungen:
Aus der Bedarfsmeldung zum 15.03.2016 ergeben sich nach Berechnung der landesseitig
hinterlegten Werte zunächst folgende finanzielle Auswirkungen:
in Tsd. €
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe
Betriebskosten
3.781
1.709
803
14.709
1.293
1.900
7.229
1.379
2.735
7.040
4.283
46.860
Zuweisung an Träger Landeszuweisung
auf Basis KP
auf Basis KP
3.411
1.540
1.540
708
634
278
12.462
5.675
1.175
515
1.526
665
6.530
2.954
1.128
508
2.457
1.103
6.404
3.078
3.599
1.617
40.867
18.641
davon: U 3
174
90
38
774
46
77
356
71
113
539
191
2.469
Kreisanteil
auf Basis KP
1.871
832
356
6.787
659
861
3.576
620
1.354
3.326
1.983
22.225
Hierin sind die Kosten für die 22 Familienzentren i. H. v. 289 T€, die Kosten für die Tagespflegeplätze
sowie die freiwillige Bezuschussung der kommunalen Träger nicht enthalten.
Bei den o.g. Werten ist allerdings zu berücksichtigen, dass die landesseitig verwendeten
Kindpauschalen um 1,5 % gegenüber dem vorherigen Kindergartenjahr steigen.
Nach Informationen des Landkreistages Nordrhein-Westfalen ist jedoch avisiert, dass in Kürze eine
Gesetzesänderung erfolgen wird, wonach die Kindpauschalen um 3,0 % (statt 1,5 %) steigen werden
(Ergebnis der Verhandlungen zwischen kommunalen Spitzenverbänden und den Regierungsfraktionen im Dezember). Infolgedessen ist tatsächlich mit folgenden finanziellen Auswirkungen zu
rechnen:
in Tsd. €
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe
Betriebskosten
3.832
1.732
814
14.921
1.310
1.927
7.329
1.398
2.773
7.135
4.344
47.516
Zuweisung an Träger Landeszuweisung
auf Basis KP
auf Basis KP
3.458
1.561
1.561
717
643
282
12.642
5.757
1.191
522
1.548
675
6.620
2.995
1.144
516
2.491
1.118
6.490
3.120
3.650
1.640
41.438
18.904
davon: U 3
177
91
38
786
47
78
361
72
115
546
194
2.505
Kreisanteil
auf Basis KP
1.896
843
361
6.885
668
873
3.625
629
1.372
3.370
2.011
22.534
In diesen Zahlen nicht enthalten sind die Beträge, die durch die frei gewordenen Mittel aus dem
Betreuungsgeld geleistet werden sollen: Dabei werden 100 Mio. € über ein dreijähriges Ü3Investitionsprogramm ausgereicht und weitere 330 Mio. € innerhalb von drei Kindergartenjahren über
einen allein landesseitig zahlbaren Zuschuss zu den Kindpauschalen weitergegeben. Dieser
Zuschuss soll im Rahmen eines Zuschlags lediglich durchlaufenden Charakter haben. Damit
verändern sich die Zuweisungen an die Träger sowie die Landeszuweisung, nicht jedoch der
Kreisanteil.
-9Die Planungsgarantie beläuft sich im Kindergartenjahr 2016/17 auf 1.063 T€.
Abzüglich des Landeszuschusses in Höhe von ca. 364 T€ sowie des Trägeranteils in Höhe von ca.
140 T€ ergibt sich ein Mehraufwand für den Kreis in Höhe von ca. 560 T€ (Rundungsdifferenz).
Davon entfallen ca. 233 T€ auf das Haushaltsjahr 2016.
Im Vergleich zum Kindergartenjahr 2015/2016 erhöhen sich die Betriebskosten von ca. 44.408 T€
(letzte Aktualisierung Land: 02.03.2016) um ca. 3.108 T€ auf ca. 47.516 T€.
Die Steigerung von ca. 7 % ist auf folgende Faktoren zurückzuführen:
-
Ausbau des Angebots für U3- Kinder (205 Kindpauschalen) und Ü3 – Kinder (165
Kindpauschalen)
Umsetzung des Rechtsanspruches für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr
Erhöhung der Kindpauschalen um pauschal 3,0 % und der Mietpauschalen um pauschal 1,5
%.
Haushaltsjahr 2016:
Bezogen auf das Haushaltsjahr 2016 ergibt sich ein Zuschussbedarf (Betriebskostenzuschüsse
abzüglich Landeszuschuss) in Höhe von insgesamt ca. 22.173 T€.
Der Haushalt 2016 weist bisher diesbezüglich einen Zuschussbedarf von 21.230 T€ aus. Damit ergibt
sich ein Mehraufwand von 943 T€.
Insgesamt ist damit für das Haushaltsjahr 2016 mit einem Mehraufwand von 953 T€, der sich wie
folgt zusammensetzt:
- Betriebskostenzuweisungen Träger:
- Planungsgarantie:
- freiwilliger Zuschuss kommunale Träger:
+ 710 T€
+ 233 T€
+
10 T€
+ 953 T€.
Die o.g. Zahlen basieren auf den von den Trägern auf der Basis der Anmeldungen angegebenen
Kindpauschalen und können sich aufgrund von unterjährigen Betreuungsverträgen ändern.
Aufgrund des Anstiegs der Kindpauschalen um ca. 6 % wird ebenfalls von einem Mehrertrag von 100
T€ bei den Elternbeiträgen ausgegangen.
Für die freiwillige Bezuschussung der kommunalen Träger in Höhe von 6 % der Kindpauschalen
ergibt sich für das Haushaltjahr 2016 ein Bedarf in Höhe von ca. 748 T€ . Bisher sind im Haushalt 738
T€ eingeplant. Es ergibt sich ein Mehraufwand von 10 T€ (siehe Vorlage V 2014/2016).
Seitens des Landes werden gemäß § 22 KiBiz für Kinder in Tagespflege 260 Fallpauschalen
à 769 € / Jahr gewährt.
Die finanziellen Auswirkungen sind auf der Grundlage des im Kreis Euskirchen bestehenden
Konsens hinsichtlich der Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden an Planung
und Finanzierung errechnet.
- 10 Des Weiteren sind folgende Besonderheiten zu beachten:
360 Kinder mehr in Kindertageseinrichtungen
Zusätzliche, neu entstandene Gruppen bieten Platz für 151 Kinder (80 in Euskirchen, 30 vorübergehend 45 - in Weilerswist, 16 in Me.-Weyer, 10 in Nettersheim). Bei ansonsten räumlich
gleich bleibendem Platzangebot erschließt sich, dass die Unterbringung von den übrigen 209 Kindern
kreisweit nur durch Überbelegungen, Umwandlungen integrativer u.a. Gruppen und restriktivem
Umgang mit 45 Stunden Buchungen möglich wurde.
Diese Situation stellt eine Belastung für ErzieherInnen und die Kinder dar. Mittelfristig ist zum Erhalt
der Qualität in den Kindertageseinrichtungen ein weiterer Ausbau notwendig.
Kinder von AsylbewerberInnen:
Bei der vorliegenden Planung sind nur in geringer Zahl Kinder von Flüchtlingen als angemeldete
Kinder berücksichtigt.
§24 SGB VIII regelt den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung für alle Kinder.
Erste Erfahrungen zeigen, dass hier ein Bedarf durch die Eltern in deutlich geringerem Umfang
angemeldet wird. Mit dem Kennenlernen des Angebots wird sich sicher das Interesse und Vertrauen
der Eltern in diese Institution steigern.
§ 3b des Kinderbildungsgesetzes sieht grundsätzlich vor, dass Eltern den Bedarf für einen
Betreuungsplatz 6 Monate vor Inanspruchnahme anmelden. Sofern notwendig wird - wie für alle
Kinder - auch für die Kinder von AsylbewerberInnen eine kurzfristige Lösung gesucht. Dies gilt
insbesonders, wenn Kinder im Alter von 5 - 6 Jahren kommen, die möglichst viel Sprache und Kultur
lernen sollten, bevor sie eingeschult werden. Um der besonderen Situation gerecht zu werden,
werden Spielgruppen, Eltern-Kind Gruppen durch das Brückenprojekt (s. V 198/2016) initiiert.
Die beantragten Kindpauschalen bilden den aktuellen Bedarf ab. Nur in wenigen KiTas sind noch
Plätze frei, die im Laufe des Kindergartenjahres vergeben werden können. Weitergehender Bedarf
wird möglichst kurzfristig zu decken sein, da die Effekte auf die Integration der Kinder und ihrer
Familien durch den Besuch einer Tageseinrichtung sehr hoch eingeschätzt werden.
Stadt Bad Münstereifel:
Wie in der D12/2015 angekündigt, wurde mit Kreismitteln eine zusätzliche Gruppenform II in der
Kindertageseinrichtung des Kinderschutzbundes in Bad Münstereifel geschaffen. Zu dem Zweck
wurden in Modulbauweise auf dem Außengelände Gruppenräume angebaut, das Außengelände
musste in der Folge erweitert werden. Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bad Münstereifel
sowie das Landesjugendamt stimmen dieser Lösung bisher nur bis 31.07.2017 zu.
Die Anmeldungen waren auch zu diesem Kindergartenjahr weiterhin hoch, Bedarfe konnten nur
gedeckt werden, indem alle Träger von Kindertageseinrichtungen erheblichen Überbelegungen
zugestimmt haben. Reduzierungen der Gruppenstärke für Kinder mit Behinderung sind nur in sehr
geringem Umfang möglich.
Aufgrund der bisherigen Entscheidung der Stadt Bad Münstereifel zum "Konsens" sind vorsorglich
Mittel für den Neubau einer dann 4gruppigen Einrichtung im Kreishaushalt eingeplant. Planung und
Durchführung werden jedoch in dem verbleibenden Zeitraum kaum zu schaffen sein.
Kreisstadt Euskirchen:
Der Neubau zweier Einrichtungen im Stadtgebiet (4-gruppig An der Vogelrute und 3-gruppig in
Stotzheim) schreitet voran, beide Kindertageseinrichtungen werden zum neuen Kindergartenjahr in
Betrieb gehen (Stotzheim zum 01.09.16).
- 11 -
Gemeinde Weilerswist:
Bei der Planung für das Kindergartenjahr 2016/17 blieben zunächst trotz des Ausbaus der Plätze und
Überbelegung erneut ca. 45 U3 Kinder im Kernort unversorgt. Um diesem Bedarf gerecht zu werden,
wird die Gemeinde Weilerswist die neue 6-gruppige KiTa um 3 Gruppen der Gruppenform II
erweitern, sodass zum Sommer ausreichend Plätze zur Verfügung stehen sollten.
Stadt Mechernich
In Mechernich stellte die hohe Anzahl der Ü3 Kinder ohne Kindergartenplatz (hier sind bereits Kinder
von Flüchtlingen dabei) eine besondere Herausforderung dar, die auch mit massiven
Überbelegungen nicht zu kompensieren ist. In Zusammenarbeit mit der Stadt Mechernich und der
Arbeiterwohlfahrt als Träger wird für dieses Jahr eine unkonventionelle Lösung geschaffen: mit einem
Kleinbus werden insgesamt 16 Kinder aus dem Kernort in die Kindertageseinrichtung nach Weyer
gefahren. Dort ist die ehemals zweigruppige integrative Einrichtung in den letzten Jahren nur noch
eingruppig betrieben worden, sodass relativ einfach ein erweiterter Betrieb möglich ist.
Die Stadt Mechernich plant, die sehr enge Platzsituation besonders im Kernort durch Neubau und
Erweiterung zu beheben.
Stadt Zülpich
In Zülpich werden zum Kindergartenjahr 2016/17 keine zusätzlichen Plätze geschaffen, allerdings
wurden Gruppenformen verändert, um mehr Kinder zu betreuen und auch hier in allen KiTas
Überbelegungen bereits zum jetzigen Zeitpunkt eingeplant. Zuzüge in vorhandene und geplante
Neubaugebiete werden mit der Schaffung zusätzlicher Plätze einhergehen müssen, da der Bedarf
ansonsten nicht zu decken sein wird.
Kinder mit Behinderung
Integrative Gruppen werden ab dem Kindergartenjahr 2016/17 nicht mehr gefördert, Kinder mit
Behinderung werden überwiegend in den Kindertageseinrichtungen an ihrem Wohnort gefördert und
betreut. Einige Eltern die die besondere Erfahrung der ehemals integrativen Kindertageseinrichtungen
nutzen möchten, melden ihr Kind mit Förderbedarf gezielt dort an. Die Möglichkeit, mit zusätzlichen
Mitteln des Landschaftsverbandes Gruppenstärken für diese Kinder zu reduzieren, ist aufgrund des
hohen Bedarfs an Plätzen nur punktuell möglich.
Weiterhin gibt es 4 heilpädagogische Gruppen im Kreis, die unverändert durch den LVR als
überörtlichen Sozialhilfeträger finanziert sind.
Perspektive:
Aus den Mitteln, die auf Bundesebene für das Betreuungsgeld eingeplant waren, wird in NRW eine
weitere Finanzierung des Ausbaus von Kinderbetreuungsplätzen nach den bisherigen
Fördergrundsätzen geplant (siehe oben). Vorgesehen ist entsprechend dem Entwurf der Richtlinien
auch eine Förderung des Ausbaus von Ü3-Plätzen. Für den Kreis Euskirchen ist eine Zuteilung in
Höhe von 1.241.390,99 € für 2016 - 2018 avisiert.
- 12 Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Frist für die dem Landesjugendamt zu meldende Angebotsstruktur für die
Betriebskostenförderung der Einrichtung sowie die Gewährung des Landeszuschusses endet am
15.03.2016.
gez. Kolvenbach
gez. Cremer
gez. Grutke
gez. Reiff
gez. Troschke
gez. Dürer
gez. i. V. Poth
gez. Bell
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)