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Dringlichkeitsentscheidung GB (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2016/2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
425 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
08.03.16, 14:47
Aktualisiert
19.04.16, 12:02

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 21/2016 23.02.2016 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 10.03.2016 Kreisausschuss 06.04.2016 Kreistag 20.04.2016 Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2016/2017 Sachbearbeiterin: Frau Hilger-Mommer Tel.: 15-617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Beschluss im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO). Einplanung der Differenz erfolgt über Veränderungsliste. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2016/2017 zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die Gewährung der Landeszuschüsse notwendigen Kindpauschalen dem Landschaftsverband zu melden. 2. Der Kreistag stimmt der Mittelbereitstellung im Rahmen des Haushalts 2016 zu. -2Begründung: Gemäß § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung festzulegen, welche Gruppenformen und Betreuungszeiten in den einzelnen Einrichtungen angeboten werden. Die festgelegte Angebotsstruktur muss bis zum 15.03.2016 dem Landesjugendamt gemeldet werden und ist die Basis für die Betriebskostenförderung der Einrichtungen und die Gewährung des Landeszuschusses. Der von den Trägern gemeldete Betreuungsbedarf stellt sich wie folgt dar: 2016 / 2017 U3 Ü 3 Gesamt Bad Münstereifel 88,17 393,50 481,67 Blankenheim 50,34 168,42 218,76 Dahlem 17,54 122,04 139,58 Euskirchen 390,35 1.554,92 1.945,27 Hellenthal 35,74 146,83 182,57 Kall 48,75 243,00 291,75 Mechernich 185,25 727,19 912,44 Nettersheim 34,42 167,76 202,18 Schleiden 60,08 305,32 365,40 Weilerswist 216,41 588,66 805,07 Zülpich 116,40 484,25 600,65 Summe 1.243,45 4.901,89 6.145,34 Diff. zum Vorjahr U3 Ü 3 Gesamt + 10,01 + 29,08 + 39,09 + 13,85 + 4,42 + 18,27 + 4,02 + 9,09 + 13,11 + 73,28 - 15,41 + 57,87 + 9,00 + 0,41 + 9,41 - 5,74 - 7,32 - 13,06 + 12,68 + 13,94 + 26,62 + 5,76 + 0,16 + 5,92 + 20,67 - 2,60 + 18,07 + 51,39 + 92,40 + 143,79 + 10,30 + 40,25 + 50,55 + 205,22 + 164,42 + 369,64 Diff. zum Vorjahr prozentual U3 Ü 3 Gesamt + 12,8% + 8,0% + 8,8% + 38,0% + 2,7% + 9,1% + 29,7% + 8,0% + 10,4% + 23,1% - 1,0% + 3,1% + 33,7% + 0,3% + 5,4% - 10,5% - 2,9% - 4,3% + 7,3% + 2,0% + 3,0% + 20,1% + 0,1% + 3,0% + 52,4% - 0,8% + 5,2% + 31,1% + 18,6% + 21,7% + 9,7% + 9,1% + 9,2% + 19,8% + 3,5% + 6,4% Die Nachkomma-Stellen ergeben sich durch unterjährige Aufnahmen von Kindern. Planung 2016/17 Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege Die Quote ergibt sich aus der Relation der Geburtsjahrgänge (Stichtag 31.12.2015) zu den gebuchten Betreuungsangeboten. Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich außerhalb betreut Summe 2016 / 2017 U 3 Tagespflege 88,17 14,00 50,34 3,00 17,54 1,00 390,35 69,00 35,74 5,00 48,75 16,00 185,25 30,00 34,42 3,00 60,08 19,00 216,41 27,00 116,40 34,00 8,00 1.243,45 229,00 Gesamt 0 - < 1 Jahre 102,17 113 53,34 69 18,54 28 459,35 542 40,74 39 64,75 89 215,25 233 37,42 50 79,08 99 243,41 169 150,40 160 8,00 1.472,45 1.591 Kinder Quote Quote 1 - < 2 Jahre 2 - < 3 Jahre 0 - < 3 Jahre 1 - < 3 Jahre 120 104 30,32% 45,61% 63 62 27,49% 42,67% 30 37 19,52% 27,67% 530 516 28,93% 43,91% 62 53 26,45% 35,43% 86 75 25,90% 40,22% 227 227 31,33% 47,41% 51 41 26,35% 40,67% 113 101 25,27% 36,95% 202 173 44,74% 64,91% 153 179 30,57% 45,30% 1.637 1.568 In NRW lag die Versorgungsquote in 2015/16 für Kinder von 0 - < 3 Jahren bei 36,9%, 1 - < 3 Jahren bei 54,9%. Der Rechtsanspruch gilt ab dem 1.Lebensjahr. 30,70% 45,94% -4- Buchungsverhalten Inanspruchnahme Stunden 100% 90% 28,5% 28,7% 80% 30,4% 33,1% 34,9% 34,5% 70% 60% 45 Std. 50% 40% 53,5% 57,4% 35 Std. 57,3% 55,4% 53,7% 54,8% 30% 20% 10% 18,0% 13,9% 12,3% 11,5% 11,3% 10,7% 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 0% 25 Std. -5- Aufteilung U 3 / Ü 3 7.000 6.000 1.243,45 528,21 5.000 568,76 951,69 1.035,78 1.038,23 4.000 Kinder U3 Kinder Ü3 3.000 4.912,48 4.936,99 4.809,93 4.711,29 4.737,47 4.901,89 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2.000 1.000 0 2011/2012 -6- Entwicklung Kindpauschalen in den Gruppenformen 5.000 4.500 4.000 3.500 3.000 Gruppenform I 2.500 Gruppenform II 2.000 Gruppenform III 1.500 1.000 500 0 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 -7- Entwicklung der Kinderzahlen im Kreis (Stand 31.12.2015): Vorjahr aktuell Differenz 0 - < 3 Jahre 0 - < 3 Jahre 0 - < 3 Jahre Bad Münstereifel 314 337 + 23 Blankenheim 158 194 + 36 Dahlem 110 95 - 15 1.525 1.588 + 63 Hellenthal 158 154 -4 Kall 231 250 + 19 Mechernich 656 687 + 31 Nettersheim 137 142 +5 Schleiden 287 313 + 26 Weilerswist 454 544 + 90 Zülpich 466 492 + 26 Summe 4.496 4.796 + 300 Euskirchen + 6,7% -8Finanzielle Auswirkungen: Aus der Bedarfsmeldung zum 15.03.2016 ergeben sich nach Berechnung der landesseitig hinterlegten Werte zunächst folgende finanzielle Auswirkungen: in Tsd. € Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe Betriebskosten 3.781 1.709 803 14.709 1.293 1.900 7.229 1.379 2.735 7.040 4.283 46.860 Zuweisung an Träger Landeszuweisung auf Basis KP auf Basis KP 3.411 1.540 1.540 708 634 278 12.462 5.675 1.175 515 1.526 665 6.530 2.954 1.128 508 2.457 1.103 6.404 3.078 3.599 1.617 40.867 18.641 davon: U 3 174 90 38 774 46 77 356 71 113 539 191 2.469 Kreisanteil auf Basis KP 1.871 832 356 6.787 659 861 3.576 620 1.354 3.326 1.983 22.225 Hierin sind die Kosten für die 22 Familienzentren i. H. v. 289 T€, die Kosten für die Tagespflegeplätze sowie die freiwillige Bezuschussung der kommunalen Träger nicht enthalten. Bei den o.g. Werten ist allerdings zu berücksichtigen, dass die landesseitig verwendeten Kindpauschalen um 1,5 % gegenüber dem vorherigen Kindergartenjahr steigen. Nach Informationen des Landkreistages Nordrhein-Westfalen ist jedoch avisiert, dass in Kürze eine Gesetzesänderung erfolgen wird, wonach die Kindpauschalen um 3,0 % (statt 1,5 %) steigen werden (Ergebnis der Verhandlungen zwischen kommunalen Spitzenverbänden und den Regierungsfraktionen im Dezember). Infolgedessen ist tatsächlich mit folgenden finanziellen Auswirkungen zu rechnen: in Tsd. € Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe Betriebskosten 3.832 1.732 814 14.921 1.310 1.927 7.329 1.398 2.773 7.135 4.344 47.516 Zuweisung an Träger Landeszuweisung auf Basis KP auf Basis KP 3.458 1.561 1.561 717 643 282 12.642 5.757 1.191 522 1.548 675 6.620 2.995 1.144 516 2.491 1.118 6.490 3.120 3.650 1.640 41.438 18.904 davon: U 3 177 91 38 786 47 78 361 72 115 546 194 2.505 Kreisanteil auf Basis KP 1.896 843 361 6.885 668 873 3.625 629 1.372 3.370 2.011 22.534 In diesen Zahlen nicht enthalten sind die Beträge, die durch die frei gewordenen Mittel aus dem Betreuungsgeld geleistet werden sollen: Dabei werden 100 Mio. € über ein dreijähriges Ü3Investitionsprogramm ausgereicht und weitere 330 Mio. € innerhalb von drei Kindergartenjahren über einen allein landesseitig zahlbaren Zuschuss zu den Kindpauschalen weitergegeben. Dieser Zuschuss soll im Rahmen eines Zuschlags lediglich durchlaufenden Charakter haben. Damit verändern sich die Zuweisungen an die Träger sowie die Landeszuweisung, nicht jedoch der Kreisanteil. -9Die Planungsgarantie beläuft sich im Kindergartenjahr 2016/17 auf 1.063 T€. Abzüglich des Landeszuschusses in Höhe von ca. 364 T€ sowie des Trägeranteils in Höhe von ca. 140 T€ ergibt sich ein Mehraufwand für den Kreis in Höhe von ca. 560 T€ (Rundungsdifferenz). Davon entfallen ca. 233 T€ auf das Haushaltsjahr 2016. Im Vergleich zum Kindergartenjahr 2015/2016 erhöhen sich die Betriebskosten von ca. 44.408 T€ (letzte Aktualisierung Land: 02.03.2016) um ca. 3.108 T€ auf ca. 47.516 T€. Die Steigerung von ca. 7 % ist auf folgende Faktoren zurückzuführen: - Ausbau des Angebots für U3- Kinder (205 Kindpauschalen) und Ü3 – Kinder (165 Kindpauschalen) Umsetzung des Rechtsanspruches für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr Erhöhung der Kindpauschalen um pauschal 3,0 % und der Mietpauschalen um pauschal 1,5 %. Haushaltsjahr 2016: Bezogen auf das Haushaltsjahr 2016 ergibt sich ein Zuschussbedarf (Betriebskostenzuschüsse abzüglich Landeszuschuss) in Höhe von insgesamt ca. 22.173 T€. Der Haushalt 2016 weist bisher diesbezüglich einen Zuschussbedarf von 21.230 T€ aus. Damit ergibt sich ein Mehraufwand von 943 T€. Insgesamt ist damit für das Haushaltsjahr 2016 mit einem Mehraufwand von 953 T€, der sich wie folgt zusammensetzt: - Betriebskostenzuweisungen Träger: - Planungsgarantie: - freiwilliger Zuschuss kommunale Träger: + 710 T€ + 233 T€ + 10 T€ + 953 T€. Die o.g. Zahlen basieren auf den von den Trägern auf der Basis der Anmeldungen angegebenen Kindpauschalen und können sich aufgrund von unterjährigen Betreuungsverträgen ändern. Aufgrund des Anstiegs der Kindpauschalen um ca. 6 % wird ebenfalls von einem Mehrertrag von 100 T€ bei den Elternbeiträgen ausgegangen. Für die freiwillige Bezuschussung der kommunalen Träger in Höhe von 6 % der Kindpauschalen ergibt sich für das Haushaltjahr 2016 ein Bedarf in Höhe von ca. 748 T€ . Bisher sind im Haushalt 738 T€ eingeplant. Es ergibt sich ein Mehraufwand von 10 T€ (siehe Vorlage V 2014/2016). Seitens des Landes werden gemäß § 22 KiBiz für Kinder in Tagespflege 260 Fallpauschalen à 769 € / Jahr gewährt. Die finanziellen Auswirkungen sind auf der Grundlage des im Kreis Euskirchen bestehenden Konsens hinsichtlich der Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden an Planung und Finanzierung errechnet. - 10 Des Weiteren sind folgende Besonderheiten zu beachten: 360 Kinder mehr in Kindertageseinrichtungen Zusätzliche, neu entstandene Gruppen bieten Platz für 151 Kinder (80 in Euskirchen, 30 vorübergehend 45 - in Weilerswist, 16 in Me.-Weyer, 10 in Nettersheim). Bei ansonsten räumlich gleich bleibendem Platzangebot erschließt sich, dass die Unterbringung von den übrigen 209 Kindern kreisweit nur durch Überbelegungen, Umwandlungen integrativer u.a. Gruppen und restriktivem Umgang mit 45 Stunden Buchungen möglich wurde. Diese Situation stellt eine Belastung für ErzieherInnen und die Kinder dar. Mittelfristig ist zum Erhalt der Qualität in den Kindertageseinrichtungen ein weiterer Ausbau notwendig. Kinder von AsylbewerberInnen: Bei der vorliegenden Planung sind nur in geringer Zahl Kinder von Flüchtlingen als angemeldete Kinder berücksichtigt. §24 SGB VIII regelt den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung für alle Kinder. Erste Erfahrungen zeigen, dass hier ein Bedarf durch die Eltern in deutlich geringerem Umfang angemeldet wird. Mit dem Kennenlernen des Angebots wird sich sicher das Interesse und Vertrauen der Eltern in diese Institution steigern. § 3b des Kinderbildungsgesetzes sieht grundsätzlich vor, dass Eltern den Bedarf für einen Betreuungsplatz 6 Monate vor Inanspruchnahme anmelden. Sofern notwendig wird - wie für alle Kinder - auch für die Kinder von AsylbewerberInnen eine kurzfristige Lösung gesucht. Dies gilt insbesonders, wenn Kinder im Alter von 5 - 6 Jahren kommen, die möglichst viel Sprache und Kultur lernen sollten, bevor sie eingeschult werden. Um der besonderen Situation gerecht zu werden, werden Spielgruppen, Eltern-Kind Gruppen durch das Brückenprojekt (s. V 198/2016) initiiert. Die beantragten Kindpauschalen bilden den aktuellen Bedarf ab. Nur in wenigen KiTas sind noch Plätze frei, die im Laufe des Kindergartenjahres vergeben werden können. Weitergehender Bedarf wird möglichst kurzfristig zu decken sein, da die Effekte auf die Integration der Kinder und ihrer Familien durch den Besuch einer Tageseinrichtung sehr hoch eingeschätzt werden. Stadt Bad Münstereifel: Wie in der D12/2015 angekündigt, wurde mit Kreismitteln eine zusätzliche Gruppenform II in der Kindertageseinrichtung des Kinderschutzbundes in Bad Münstereifel geschaffen. Zu dem Zweck wurden in Modulbauweise auf dem Außengelände Gruppenräume angebaut, das Außengelände musste in der Folge erweitert werden. Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bad Münstereifel sowie das Landesjugendamt stimmen dieser Lösung bisher nur bis 31.07.2017 zu. Die Anmeldungen waren auch zu diesem Kindergartenjahr weiterhin hoch, Bedarfe konnten nur gedeckt werden, indem alle Träger von Kindertageseinrichtungen erheblichen Überbelegungen zugestimmt haben. Reduzierungen der Gruppenstärke für Kinder mit Behinderung sind nur in sehr geringem Umfang möglich. Aufgrund der bisherigen Entscheidung der Stadt Bad Münstereifel zum "Konsens" sind vorsorglich Mittel für den Neubau einer dann 4gruppigen Einrichtung im Kreishaushalt eingeplant. Planung und Durchführung werden jedoch in dem verbleibenden Zeitraum kaum zu schaffen sein. Kreisstadt Euskirchen: Der Neubau zweier Einrichtungen im Stadtgebiet (4-gruppig An der Vogelrute und 3-gruppig in Stotzheim) schreitet voran, beide Kindertageseinrichtungen werden zum neuen Kindergartenjahr in Betrieb gehen (Stotzheim zum 01.09.16). - 11 - Gemeinde Weilerswist: Bei der Planung für das Kindergartenjahr 2016/17 blieben zunächst trotz des Ausbaus der Plätze und Überbelegung erneut ca. 45 U3 Kinder im Kernort unversorgt. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, wird die Gemeinde Weilerswist die neue 6-gruppige KiTa um 3 Gruppen der Gruppenform II erweitern, sodass zum Sommer ausreichend Plätze zur Verfügung stehen sollten. Stadt Mechernich In Mechernich stellte die hohe Anzahl der Ü3 Kinder ohne Kindergartenplatz (hier sind bereits Kinder von Flüchtlingen dabei) eine besondere Herausforderung dar, die auch mit massiven Überbelegungen nicht zu kompensieren ist. In Zusammenarbeit mit der Stadt Mechernich und der Arbeiterwohlfahrt als Träger wird für dieses Jahr eine unkonventionelle Lösung geschaffen: mit einem Kleinbus werden insgesamt 16 Kinder aus dem Kernort in die Kindertageseinrichtung nach Weyer gefahren. Dort ist die ehemals zweigruppige integrative Einrichtung in den letzten Jahren nur noch eingruppig betrieben worden, sodass relativ einfach ein erweiterter Betrieb möglich ist. Die Stadt Mechernich plant, die sehr enge Platzsituation besonders im Kernort durch Neubau und Erweiterung zu beheben. Stadt Zülpich In Zülpich werden zum Kindergartenjahr 2016/17 keine zusätzlichen Plätze geschaffen, allerdings wurden Gruppenformen verändert, um mehr Kinder zu betreuen und auch hier in allen KiTas Überbelegungen bereits zum jetzigen Zeitpunkt eingeplant. Zuzüge in vorhandene und geplante Neubaugebiete werden mit der Schaffung zusätzlicher Plätze einhergehen müssen, da der Bedarf ansonsten nicht zu decken sein wird. Kinder mit Behinderung Integrative Gruppen werden ab dem Kindergartenjahr 2016/17 nicht mehr gefördert, Kinder mit Behinderung werden überwiegend in den Kindertageseinrichtungen an ihrem Wohnort gefördert und betreut. Einige Eltern die die besondere Erfahrung der ehemals integrativen Kindertageseinrichtungen nutzen möchten, melden ihr Kind mit Förderbedarf gezielt dort an. Die Möglichkeit, mit zusätzlichen Mitteln des Landschaftsverbandes Gruppenstärken für diese Kinder zu reduzieren, ist aufgrund des hohen Bedarfs an Plätzen nur punktuell möglich. Weiterhin gibt es 4 heilpädagogische Gruppen im Kreis, die unverändert durch den LVR als überörtlichen Sozialhilfeträger finanziert sind. Perspektive: Aus den Mitteln, die auf Bundesebene für das Betreuungsgeld eingeplant waren, wird in NRW eine weitere Finanzierung des Ausbaus von Kinderbetreuungsplätzen nach den bisherigen Fördergrundsätzen geplant (siehe oben). Vorgesehen ist entsprechend dem Entwurf der Richtlinien auch eine Förderung des Ausbaus von Ü3-Plätzen. Für den Kreis Euskirchen ist eine Zuteilung in Höhe von 1.241.390,99 € für 2016 - 2018 avisiert. - 12 Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Die Frist für die dem Landesjugendamt zu meldende Angebotsstruktur für die Betriebskostenförderung der Einrichtung sowie die Gewährung des Landeszuschusses endet am 15.03.2016. gez. Kolvenbach gez. Cremer gez. Grutke gez. Reiff gez. Troschke gez. Dürer gez. i. V. Poth gez. Bell Landrat (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)