Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
02.06.2016
Erstellt
23.05.16, 12:02
Aktualisiert
23.05.16, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 209/2016
04.05.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
02.06.2016
Antrag der Stadt Euskirchen, Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen, auf Gewährung eines
Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des
Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in
53879 Euskirchen, Stettiner Straße 36a
Sachbearbeiterin: Frau Kremer
Tel.: 15-625
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 28
(Ermächtigungsübertragung)
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Stadt Euskirchen, Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen, zu
den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige
Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Stettiner Straße 36a, einen Zuschuss in
Höhe von 22.953,00 € zu gewähren.
-2Begründung:
Die Stadt Euskirchen, Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen, bittet mit Antrag vom 31.08.2015 um
Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des
Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen,
Stettiner Straße 36a.
Es sollen 6 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen
und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Stadt Euskirchen, Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen,
auf 22.952,69 €.
Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei
Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 72.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
22.953,00 €
1. Gesamtkosten
2. Landeszuschuss im Rahmen der
Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018
3. Kreiszuschuss
4. Trägeranteil
20.660,00 €
2.293,00 €
0,00 €
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)