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Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Euskirchen, Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Stettiner Straße 36a)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
02.06.2016
Erstellt
23.05.16, 12:02
Aktualisiert
23.05.16, 12:02
Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Euskirchen, Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in
53879 Euskirchen, Stettiner Straße 36a) Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Euskirchen, Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in
53879 Euskirchen, Stettiner Straße 36a)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 209/2016 04.05.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 02.06.2016 Antrag der Stadt Euskirchen, Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Stettiner Straße 36a Sachbearbeiterin: Frau Kremer Tel.: 15-625 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 365 01 Zeile: 28 (Ermächtigungsübertragung) Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Stadt Euskirchen, Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen, zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Stettiner Straße 36a, einen Zuschuss in Höhe von 22.953,00 € zu gewähren. -2Begründung: Die Stadt Euskirchen, Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen, bittet mit Antrag vom 31.08.2015 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Stettiner Straße 36a. Es sollen 6 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden. Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag. Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Stadt Euskirchen, Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen, auf 22.952,69 €. Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 72.000,00 €. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 22.953,00 € 1. Gesamtkosten 2. Landeszuschuss im Rahmen der Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018 3. Kreiszuschuss 4. Trägeranteil 20.660,00 € 2.293,00 € 0,00 € gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)