Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
34 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
23.05.16, 12:02
Aktualisiert
23.05.16, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 214/2016
12.05.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
08.06.2016
Kreisausschuss
22.06.2016
Kreistag
06.07.2016
Zweckverband Naturpark Rheinland
hier: Änderung der Verbandssatzung
Sachbearbeiter/in: Herr Fritze
Tel.: 15 236
Abt.: 60
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt dem Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark
Rheinland zur Änderung der Verbandssatzung vom 08.12.2015 zu.
-2Begründung:
Der Kreis Euskirchen ist Mitglied des Zweckverbandes Naturpark Rheinland. Die
Zweckverbandsversammlung hat am 08.12.2015 die als Anlage (Synopse) beigefügten Änderungen
der §§ 22 und 23 der Zweckverbandssatzung einstimmig beschlossen.
Hintergrund der Änderung ist eine überörtliche Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW
aus dem Jahr 2010. Dabei wurde festgestellt, dass es Differenzen zwischen der nach § 22
(Finanzbedarf) beschriebenen und der tatsächlich angewendeten Berechnung der allgemeinen
Umlage gibt. Die Empfehlung der GPA sieht vor, die Berechnung beizubehalten und die Satzung
dementsprechend anzupassen. Des Weiteren wurde empfohlen, die Satzung im Hinblick auf das
Neue Kommunale Finanzwesen (NKF) anzupassen. Die Verbandsversammlung hatte jedoch in ihrer
Sitzung vom 17.02.2010 beschlossen, dass sämtliche Satzungsänderungen zurückgestellt werden.
Mit Schreiben vom 21.05.2015 wurde der Zweckverband von der Bezirksregierung aufgefordert, die
Änderungen nunmehr vorzunehmen.
Gemäß § 9 Abs. 3 der Zweckverbandsversammlung bedürfen Beschlüsse der Verbandsversammlung
zu § 8 Abs. 1, Buchstabe h) "Satzungsänderungen" der Zustimmung der kommunalen
Verbandsmitglieder.
gez. i.V.
Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)