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Beschlussvorlage GB (Zweckverband Naturpark Rheinland hier: Änderung der Verbandssatzung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
34 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
23.05.16, 12:02
Aktualisiert
23.05.16, 12:02
Beschlussvorlage GB (Zweckverband Naturpark Rheinland
hier: Änderung der Verbandssatzung) Beschlussvorlage GB (Zweckverband Naturpark Rheinland
hier: Änderung der Verbandssatzung)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 214/2016 12.05.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 08.06.2016 Kreisausschuss 22.06.2016 Kreistag 06.07.2016 Zweckverband Naturpark Rheinland hier: Änderung der Verbandssatzung Sachbearbeiter/in: Herr Fritze Tel.: 15 236 Abt.: 60 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt dem Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland zur Änderung der Verbandssatzung vom 08.12.2015 zu. -2Begründung: Der Kreis Euskirchen ist Mitglied des Zweckverbandes Naturpark Rheinland. Die Zweckverbandsversammlung hat am 08.12.2015 die als Anlage (Synopse) beigefügten Änderungen der §§ 22 und 23 der Zweckverbandssatzung einstimmig beschlossen. Hintergrund der Änderung ist eine überörtliche Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW aus dem Jahr 2010. Dabei wurde festgestellt, dass es Differenzen zwischen der nach § 22 (Finanzbedarf) beschriebenen und der tatsächlich angewendeten Berechnung der allgemeinen Umlage gibt. Die Empfehlung der GPA sieht vor, die Berechnung beizubehalten und die Satzung dementsprechend anzupassen. Des Weiteren wurde empfohlen, die Satzung im Hinblick auf das Neue Kommunale Finanzwesen (NKF) anzupassen. Die Verbandsversammlung hatte jedoch in ihrer Sitzung vom 17.02.2010 beschlossen, dass sämtliche Satzungsänderungen zurückgestellt werden. Mit Schreiben vom 21.05.2015 wurde der Zweckverband von der Bezirksregierung aufgefordert, die Änderungen nunmehr vorzunehmen. Gemäß § 9 Abs. 3 der Zweckverbandsversammlung bedürfen Beschlüsse der Verbandsversammlung zu § 8 Abs. 1, Buchstabe h) "Satzungsänderungen" der Zustimmung der kommunalen Verbandsmitglieder. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)