Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
86 kB
Datum
08.06.2016
Erstellt
23.05.16, 12:02
Aktualisiert
23.05.16, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 151/2016
13.05.2016
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
08.06.2016
Fortschreibung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln
Der mittlerweile 15 Jahre alte Regionalplan des Regierungsbezirks Köln spiegelt nicht mehr die
aktuelle Entwicklung wider und soll daher in den nächsten Jahren fortgeschrieben werden. Hierbei
sollen die drei räumlichen Teilabschnitte (Aachen, Köln, Rhein-Sieg) zu einem Regionalplan für den
gesamten Regierungsbezirk Köln zusammengefasst werden, der neue Landesentwicklungsplan
(LEP) NRW auf regionaler Ebene umgesetzt und die Planung an veränderte Rahmenbedingungen
und die aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst werden. Für die Bereiche „Erneuerbare Energien“
und „Nicht energetische Rohstoffe“ sind sachliche Teilpläne vorgesehen.
Erste Grundlage für den Diskussions- und Planungsprozess ist die „Regionale Perspektive“ (s.
Anlage 1).
Dem formellen Verfahren wird ein informelles Planverfahren vorangestellt. Hierzu wurden den
Hauptverwaltungsbeamten
die
neuen
Ziele
für
die
Region
im
Rahmen
einer
Informationsveranstaltung am 29.01.2016 bei der Bezirksregierung Köln vorgestellt. Die Präsentation
ist als Anlage 2 beigefügt.
Eine weitere Information der Kommunen ist für den Kreis Euskirchen beim Kreisgespräch am
09.05.2016 erfolgt (Präsentation s. Anlage 3). An dieser Veranstaltung haben alle Kommunen des
Kreises teilgenommen. In dem Termin betonten die Mitarbeiter der Bezirksregierung, dass die
Fortschreibung des Regionalplans im gesetzlich vorgeschriebenen Gegenstromprinzip, also
gemeinsam mit den Kreisen und Kommunen, erarbeitet wird.
Seitens der Kommunen und des Kreises wird kritisch gesehen, dass der Planung der Entwurf des
LEP NRW zugrunde gelegt wird, obwohl dazu noch ein Beteiligungsverfahren stattgefunden hat und
über die Stellungnahmen noch nicht beschlossen wurde. Es wurde auch eine frühzeitige Beteiligung
für die Teilbereiche „Erneuerbare Energien“ und „Nicht energetische Rohstoffe“ eingefordert, ebenso
zu den Fachbeiträgen, die im Vorfeld erarbeitet werden (z.B. Biotopverbund).
Anfang 2017 soll nach dem Zeitplan der Bezirksregierung mit der Erfassung der Ausgangslage und
der Abstimmung der Ziele der einzelnen Kommunen im Kreis begonnen werden. Nach Auswertung
der Kommunalgespräche für den gesamten Regierungsbezirk und Erarbeitung der Fachbeiträge wird
-2ein Plankonzept erstellt, das dann ins formelle Verfahren eingebracht wird. Eine Übersicht über den
Ablauf des formellen Verfahrens ist als Anlage 4 beigefügt. Mit dem Abschluss des Verfahrens ist
nicht vor 2020 zu rechnen.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)