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Info GB (Fortschreibung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln )

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
86 kB
Datum
08.06.2016
Erstellt
23.05.16, 12:02
Aktualisiert
23.05.16, 12:02
Info GB (Fortschreibung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 151/2016 13.05.2016 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 08.06.2016 Fortschreibung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln Der mittlerweile 15 Jahre alte Regionalplan des Regierungsbezirks Köln spiegelt nicht mehr die aktuelle Entwicklung wider und soll daher in den nächsten Jahren fortgeschrieben werden. Hierbei sollen die drei räumlichen Teilabschnitte (Aachen, Köln, Rhein-Sieg) zu einem Regionalplan für den gesamten Regierungsbezirk Köln zusammengefasst werden, der neue Landesentwicklungsplan (LEP) NRW auf regionaler Ebene umgesetzt und die Planung an veränderte Rahmenbedingungen und die aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst werden. Für die Bereiche „Erneuerbare Energien“ und „Nicht energetische Rohstoffe“ sind sachliche Teilpläne vorgesehen. Erste Grundlage für den Diskussions- und Planungsprozess ist die „Regionale Perspektive“ (s. Anlage 1). Dem formellen Verfahren wird ein informelles Planverfahren vorangestellt. Hierzu wurden den Hauptverwaltungsbeamten die neuen Ziele für die Region im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 29.01.2016 bei der Bezirksregierung Köln vorgestellt. Die Präsentation ist als Anlage 2 beigefügt. Eine weitere Information der Kommunen ist für den Kreis Euskirchen beim Kreisgespräch am 09.05.2016 erfolgt (Präsentation s. Anlage 3). An dieser Veranstaltung haben alle Kommunen des Kreises teilgenommen. In dem Termin betonten die Mitarbeiter der Bezirksregierung, dass die Fortschreibung des Regionalplans im gesetzlich vorgeschriebenen Gegenstromprinzip, also gemeinsam mit den Kreisen und Kommunen, erarbeitet wird. Seitens der Kommunen und des Kreises wird kritisch gesehen, dass der Planung der Entwurf des LEP NRW zugrunde gelegt wird, obwohl dazu noch ein Beteiligungsverfahren stattgefunden hat und über die Stellungnahmen noch nicht beschlossen wurde. Es wurde auch eine frühzeitige Beteiligung für die Teilbereiche „Erneuerbare Energien“ und „Nicht energetische Rohstoffe“ eingefordert, ebenso zu den Fachbeiträgen, die im Vorfeld erarbeitet werden (z.B. Biotopverbund). Anfang 2017 soll nach dem Zeitplan der Bezirksregierung mit der Erfassung der Ausgangslage und der Abstimmung der Ziele der einzelnen Kommunen im Kreis begonnen werden. Nach Auswertung der Kommunalgespräche für den gesamten Regierungsbezirk und Erarbeitung der Fachbeiträge wird -2ein Plankonzept erstellt, das dann ins formelle Verfahren eingebracht wird. Eine Übersicht über den Ablauf des formellen Verfahrens ist als Anlage 4 beigefügt. Mit dem Abschluss des Verfahrens ist nicht vor 2020 zu rechnen. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)