Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
6,1 MB
Datum
08.06.2016
Erstellt
23.05.16, 12:02
Aktualisiert
23.05.16, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksregierung Köln
Regionale Perspektiven
für die Planungsregion Köln
DIE REGIERUNGSPRÄSIDENTIN
www.brk.nrw.de
2
Impressum
Erarbeitet durch
Bezirksregierung Köln
Dezernat 32
Regionalentwicklung, Braunkohle
Telefon 0221/147-2032
Fax 0221/147-3624
regionalplanung@brk.nrw.de
Herausgeber
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Telefon 0221/147-0
Fax 0221/147-3185poststelle@brk.nrw.de
www.brk.nrw.de
Herstellung und Druck
Herstellung:
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit der BRK
Druck:
Druckerei der BRK
Stand: Oktober 2015
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2015
Regionale
Perspektiven
für die
Planungsregion
Köln
Inhaltsverzeichnis
4
Vorwort
6
1.
Perspektiven für die Regionalplanfortschreibung
1.1 Überblick
1.2 Motivation
1.3
Charakteristik der Planungsregion
1.4 Rahmenbedingungen
1.4.1
Politische und gesellschaftliche Entwicklungen
1.4.2
Rechtliche Vorgaben
1.4.3
Zielsetzungen des Entwurfs des Landesentwicklungsplans NRW
8
10
13
14
16
16
17
18
2.
Gesamträumliche Herausforderungen
2.1
Regionale und grenzüberschreitende Kooperationen
2.1.1
Regionale Kooperationen – Ausgangslage
2.1.2
Regionale Kooperationen – Handlungsfelder
2.1.3
Grenzüberschreitende Kooperationen – Ausgangslage
2.1.4
Grenzüberschreitende Kooperationen – Handlungsfelder
2.2
Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung
2.2.1 Ausgangslage
2.2.2 Handlungsfelder
2.3
Klimaschutz und Klimaanpassungen
2.3.1 Ausgangslage
2.3.2 Handlungsfelder
2.4 Risikovorsorge
2.4.1 Ausgangslage
2.4.2 Handlungsfelder
22
24
24
27
28
31
32
32
34
36
37
38
40
40
44
3.
Siedlungsflächen
3.1 Ausgangslage
3.1.1 Bevölkerung
3.1.2 Wirtschaft
3.1.3 Siedlungsraum
3.1.4
Fazit Ausgangslage
3.2
Handlungsfelder
3.2.1
Identifizierung Zentral bedeutsamer Allgemeiner Siedlungsbereiche
3.2.2
Bedarfsberechnung und Siedlungsflächenmonitoring
3.2.3
Sicherung und Entwicklung von Wirtschaftsflächen
3.2.4
Steuerung der Flächenentwicklung für Logistik und Häfen
3.2.5
Abstimmung von Siedlungsentwicklung und Mobilität
3.2.6
Steuerung des Großflächigen Einzelhandels
3.3
Fazit Siedlungsflächen
46
48
48
52
57
69
69
70
72
74
77
78
79
81
4. Freiraum
4.1
Ausgangslage
4.1.1
Zerschneidung des Freiraums
4.1.2
Schutzwürdige Böden
4.1.3 Landwirtschaft
4.1.4
Wald und Forstwirtschaft
4.1.5
Regionaler Biotopverbund
4.2
Handlungsfelder
4.2.1
Regionales Freiraumsystem als Teil Grüner Infrastruktur
4.2.2
Freiraumschutz in verdichteten Gebieten (Regionale Grünzüge)
84
87
90
92
93
96
99
100
101
102
Inhaltsverzeichnis
5
4.2.3
Unzerschnittene (Frei-)Räume
4.2.4
Schutzwürdige Böden
4.2.5 Landwirtschaft
4.2.6
Wald und Forstwirtschaft
4.2.7
Regionaler Biotopverbund
103
104
104
104
105
5. Wasser
5.1 Ausgangslage
5.1.1
Grundwasser- und Gewässerschutz sowie Talsperren
5.1.2
Vorbeugender Hochwasserschutz
5.2 Handlungsfelder
5.2.1
Grundwasser- und Gewässerschutz sowie Talsperren
5.2.2
Vorbeugender Hochwasserschutz
106
108
108
110
115
115
116
6.
Verkehr und Entsorgung
6.1 Verkehrsinfrastruktur
6.1.1 Ausgangslage
6.1.2 Handlungsfelder
6.2 Entsorgungsinfrastruktur
6.2.1 Ausgangslage
6.2.2 Handlungsfelder
118
120
120
120
121
121
122
7.
Nichtenergetische Rohstoffe
7.1 Ausgangslage
7.1.1
Regionaler Planungsbedarf
7.1.2
Regionalplanerische Instrumente
7.1.3
Vorkommen von Locker- und Festgesteinen
7.2 Handlungsfelder
7.2.1
Fortschreibung des Regionalplans
124
126
126
127
127
128
128
8.
Erneuerbare Energien
8.1
Energiepolitische und rechtliche Rahmenbedingungen
8.2 Ausgangslage
8.2.1 Windenergieanlagen
8.2.2 Solarenergieanlagen
8.2.3 Bioenergieanlagen
8.2.4 Wasserkraftwerke
8.2.5 Geothermie
8.3 Handlungsfelder
8.3.1 Windenergie
8.3.2 Solarenergie
8.3.3 Bioenergie
8.3.4
Wasserkraft
130
132
133
133
135
136
137
138
138
139
139
140
141
9. Braunkohle
9.1 Ausgangslage
9.2 Handlungsfelder
142
144
144
Verzeichnisse
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Quellenverzeichnis
146
148
150
6
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Vorwort
Perspektiven für die Region – Zukunftsaussichten für den Regierungsbezirk
Köln schaffen, auch dieser Aufgabe muss sich die Bezirksregierung Köln stellen. Wir unterstützen die Stärkung des Wirtschaftsstandortes und den Ausbau
der Wissensregion, damit unsere Region im Wettbewerb bestehen kann. Ebenso stehen der Schutz sowie die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen und der Umwelt im Vordergrund unserer Arbeit. Sie sind das Potenzial für
mehr Lebensqualität der Menschen in unserem Bezirk.
Die verschiedensten Fachkompetenzen, die der Bezirksregierung dabei zur
Verfügung stehen, reichen von der Genehmigung und Überwachung großer Industrieanlagen bis zur Aufsicht von Schulen, von der Stadtsanierung und der
Aufsicht über die kommunalen Finanzen bis hin zur Regionalplanung. Dieses
Arbeitsgebiet ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Regionalplanungsbehörde
– dem Dezernat 32 der Bezirksregierung – und des Regionalrates mit seinen
kommunalen Vertretern. Zentrales Instrument dabei ist der Regionalplan als
fachübergreifender gesamträumlicher Plan.
Die Notwendigkeit einer Gesamtfortschreibung der regionalen Entwicklungsziele steht dabei im Mittelpunkt der hier von der Regionalplanungsbehörde
vorgelegten Regionalen Perspektiven. In den letzten Jahren haben sich neue
Themen, neue Herausforderungen, neue Ziele ergeben. Klimawandel, veränderte ökonomische Rahmenbedingungen oder der demografische Wandel sind
bereits im Regierungs-bezirk Köln angekommen. Die rechtlichen Anforderungen an die Raumordnung haben sich weiterentwickelt und ein neuer Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen wird erarbeitet.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Diesen Veränderungen wollen wir uns mit der Fortschreibung des Regionalplans
Köln stellen. Den Weg zu einem neuen Regionalplan werden wir im Dialog gehen.
Eine breite Diskussion über die Ausgestaltung der zukünftigen Entwicklung in unserer Region ist dabei Aufgabe und Chance zugleich. Diese Einladung gilt für alle
interessierten und betroffenen regionalen Akteure und besonders für die Vertreter
des Regionalrates Köln.
Wir stehen noch am Anfang eines langen Weges. Die Regionalen Perspektiven sollen dazu die ersten Anregungen geben. Wesentlich für einen erfolgreichen regionalen Austausch ist, dass alle Akteure ergebnisoffen über die vielfältigen Positionen
in der Region diskutieren. Die Bezirksregierung wird diesen Prozess stützen und
tragen. Gemeinsames Ziel ist es, uns auf einen erfolgreichen regionalen Zukunftsplan für unseren Regierungs-bezirk zu verständigen. Ich bin zuversichtlich, dass
uns dies zusammen gelingen wird.
Ihre
Gisela Walsken – Regierungspräsidentin Köln
7
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2015
Perspektiven
für die
Regionalplanfortschreibung
1
1. Perspektiven für die Regionalplanfortschreibung
10
Perspektiven
für die
Regionalplanfortschreibung
1.1
Überblick
Der Regierungsbezirk Köln zeichnet
sich durch eine hohe Lebensqualität
und eine leistungsfähige Wirtschaftsstruktur aus. Gleichwohl ist es notwendig, den zukünftigen Herausforderungen, denen sich diese Planungsregion
stellen muss, bereits heute aktiv und
mit den richtigen Entscheidungen zu
begegnen.
Die Regionalplanungsbehörde der
Bezirksregierung Köln (Dezerant 32,
Regionalentwicklung) zeigt in den Regionalen Perspektiven auf, warum der
Regionalplan Köln überarbeitet werden muss und in welchen Bereichen
ein besonderer raumordnerischer
Handlungsbedarf gegeben ist, d.h.
welche regionalplanerischen Festsetzungen für die Entwicklung der Planungsregion Köln notwendig sind.
Festzustellen ist, dass sich sowohl
die Siedlungs- als auch die Freiraumstrukturen der Planungsregion
Köln als sehr heterogen und vielfältig darstellen. Die Ballungsräume
entlang der Rheinschiene und die
Städteregion Aachen sind geprägt
durch eine hohe Siedlungsdichte
und eine starke Wirtschaftskraft mit
entsprechenden Siedlungs-, Gewerbe- und Industriebereichen sowie
einem geringen verfügbaren Flächenpotenzial. Differenzierter zeigt
sich das Bild in den peripheren, weniger dicht besiedelten Bereichen.
Teilweise unterscheiden sich bereits
die einzelnen Kommunen innerhalb
der Kreisgebiete strukturell deutlich
voneinander. Ein ähnliches Bild zeigt
die Freiraumstruktur. Die dicht besiedelten Bereiche sind beeinflusst
durch einen geringen Freiraumanteil,
der sich stetig verringert. Die noch
weitgehend naturnahen Mittelgebirgslandschaften der Eifel und des
Bergischen Landes, die sich im Osten
und Süden der Rheinschiene bzw. im
Süden des Aachener Verdichtungs-
bereiches anschließen, sind von
einem hohen Waldanteil geprägt.
Die landwirtschaftliche Nutzung
beeinflusst stark den Freiraum der
westlichen Bördelandschaften. Ein
weiteres Spezifikum sind die Abgrabungslandschaften des rheinischen
Braunkohlereviers.
Sehr unterschiedlich zeigen sich
auch die aktuellen und zu erwartenden Folgen des demographischen
Wandels. Hier liegen Kommunen mit
Bevölkerungswachstum direkt neben
Gemeinden, die bereits heute mit weniger Einwohnern rechnen müssen.
Der Trend der wirtschaftlichen Entwicklung kann sich davon wiederum
unterscheiden.
Ein grundsätzliches Ziel der Raumordnung ist es, durch eine nachhaltige Entwicklung Zukunftschancen
zu eröffnen und die Gleichwertigkeit
der Lebensverhältnisse herzustellen. Dazu stellen die Regionalen Perspektiven umfassend die aktuelle
Ausgangslage in der Region Köln dar
und zeigen in den Handlungsfeldern
auf, welche Rahmenbedingungen
für die zukünftige Entwicklung gelten. Zusammenfassend ergeben sich
aus der aufgezeigten thematischen
Bandbreite folgende raumordnerische Handlungserfordernisse:
Siedlungsentwicklung
Die Entwicklung von Siedlungsflächen hat in der Planungsregion bedarfsgerecht zu erfolgen. Die Ermittlung des Umfangs der zukünftigen
Bauflächen erfolgt auf der Grundlage
des landesweit eingeführten Siedlungsflächenmonitorings sowie einer
abgestimmten Berechnungsmethodik. Dies kommt den unterschiedlichen Entwicklungserfordernissen in
der Planungsregion entgegen. Bei
der Siedlungsentwicklung gilt das
Leitbild der nachhaltigen europäischen Stadt, d.h. es ist ein kompaktes Siedlungsgefüge anzustreben.
1. Perspektiven für die Regionalplanfortschreibung
Bandartige Entwicklungen und Splittersiedlungen sind zu vermeiden, die
Innenentwicklung hat Vorrang vor
der Inanspruchnahme von Freiraum.
Zur Sicherung der Daseinsvorsorge
und gleichwertiger Lebensverhältnisse sind neben dem Zentrale-OrteKonzept des Landesentwicklungsplanes auf der regionalen und örtlichen
Ebene Zentral bedeutsame Allgemeine Siedlungsbereiche festzulegen.
Kommunen sollen nicht zuletzt aufgrund der demografischen Entwicklung ihre Siedlungsentwicklung auf
die Ortsteile konzentrieren, in denen
sich ein komprimiertes Angebot an
Infrastruktureinrichtungen befindet.
Die Ermittlung von möglichen Intensivierungen und Nachnutzungen vorhandener Gewerbe- und Industrieflächen (Brachflächen) hat Priorität vor
der Ausweisung von Neustandorten.
Eine bedarfsgerechte Gewerbeflächenentwicklung mit kooperativ und
interkommunal erarbeiteten regionalen Gewerbeflächenkonzepten soll
weitere Chancen eröffnen.
Freiraumsicherung
Die Sicherung des Freiraums mit
seinen vielfältigen Funktionen ist in
Korrespondenz zur Siedlungsentwicklung eine der zentralen Aufgaben
der räumlichen Entwicklung. Die zusätzliche Inanspruchnahme von Freiraum ist im Sinne der nachhaltigen
Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen möglichst zu vermeiden.
Die Zielsetzung für die Planungsregion besteht darin, ein zusammenhängendes und funktionsfähiges Freiraumsystem als Grüne Infrastruktur
zu sichern und dessen qualitative
Weiterentwicklung zu ermöglichen.
Die Erhaltung und Stärkung der vielfältigen Funktionen des Freiraums
ist ein wesentlicher Beitrag zur langfristigen Sicherung der Umwelt- und
Standortbedingungen und damit der
Lebensqualität aller Einwohner. Der
Auftrag des Freiraumschutzes betrifft
insbesondere die dicht besiedelten
und besonders belasteten Gebiete in
der Planungsregion Köln. Hier ist der
Nutzungsdruck auf den verbliebenen
Freiraum beträchtlich. Aufgrund der
Funktionen des verbliebenen Freiraums, z.B. für Erholungs- und Freizeitnutzung oder als lufthygienischer
und klimatischer Ausgleichsraum,
hat der Freiraumschutz in diesen Gebieten einen besonderen Stellenwert.
Im Regionalplan sind hier Regionale
Grünzüge als Vorranggebiete dauerhaft zu sichern.
Rohstoffsicherung
Für die nichtenergetischen Bodenschätze (Kiese, Sande, Steine) ist es
erforderlich, besonders geeignete Lagerstätten langfristig vor konkurrierenden Nutzungen zu sichern und für
eine geordnete Gewinnung vorzuhalten. Beides kann ausschließlich durch
die Festlegung von Bereichen für die
Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB)
in Regionalplänen verbindlich erfolgen. Insbesondere aufgrund jüngerer
Rechtsprechungen ist es erforderlich, die gegenwärtigen textlichen
und zeichnerischen Festlegungen in
Bezug auf die Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze des Regionalplans
zu überprüfen und sie auf der Basis
eines bezirksumfassenden Abgrabungskonzepts fortzuschreiben.
Erneuerbare Energien
Dem Ausbau der Windenergie kommt
eine wichtige Rolle im Rahmen der
Energiewende zu. Eine räumliche
Steuerung dieser privilegierten Nutzung ist zwingend erforderlich, um die
Wirkungen auf die Bevölkerung, sowie
Natur und Landschaft zu minimieren.
Nach den Zielen des Entwurfes zum
Landesentwicklungsplan sollen daher neben den Konzentrationsflächen
in den Flächennutzungsplänen der
Kommunen nun auch Vorranggebiete
für die Windenergie in den Regionalplänen dargestellt werden. Die Anla-
11
12
1. Perspektiven für die Regionalplanfortschreibung
gen der Solar- und Bioenergie sind in
der Regel nicht raumbedeutsam und
werden über die Vorgaben des Baurechtes umgesetzt. Für die Einzelfälle, in denen diesen Vorhaben eine
Raumbedeutsamkeit zukommt, wird
der Regionalplan Köln entsprechende textliche Ziele und Grundsätze zur
räumlichen Steuerung aufnehmen.
Klimaschutz/-anpassung
Im Klimaschutzgesetz NRW wurden
Ziele definiert, die auch in die Raumordnungspläne d.h. die Regionalpläne aufgenommen werden sollen. Die
raumordnerische Sicherung des Freiraums ist eine wesentliche Maßnahme
der Klimaanpassung. Das gilt insbesondere für die Freiräume in Verdichtungsgebieten wie der Rheinschiene,
die als Regionale Grünzüge gesichert
werden. Diese dienen den angrenzenden Siedlungsbereichen als Kaltluftentstehungsgebiete und Frischluftschneisen. Bei der Festlegung der
Regionalen Grünzüge ist dies zu beachten. Auch die regionalplanerische
Sicherung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für den vorbeugenden
Hochwasserschutz und die angestrebte kompakte Siedlungsentwicklung
mit einer verkehrsarmen Erschließung
dienen dem Klimaschutz.
Risikovorsorge
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadtund Raumforschung hat von 2013
bis 2015 das Modellprojekt der
Raumordnung Vorsorgendes Risikomanagement in der Regionalplanung
durchgeführt. Der Regierungsbezirk
Köln war dabei die Modellregion.
Betrachtet wurden die Gefährdungen durch Flusshochwasser, Erdbeben und die hier ansässigen Störfallbetriebe. Es ist vorgesehen, die
Ergebnisse der Studie in die Fortschreibung des Regionalplans Köln
einfließen zu lassen.
Erhaltende Kulturland-
schaftsentwicklung
Charakteristische Kulturlandschaften stellen mit ihrer Vielfalt einen
wichtigen Faktor für die Lebensqualität der Bevölkerung in einer Region
dar. Sie stiften Identität und fördern
die Ausbildung eines regionalen Bewusstseins. Die Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung wird als fachübergreifend angelegtes Thema in
den fortzuschreibenden Regionalplan
einfließen. Über regionalplanerische
Festsetzungen sollen bei Planung und
Änderung räumlicher Nutzungen die
Qualität, Eigenart und Schönheit der
Kulturlandschaften des Planungsraumes erhalten und entwickelt werden.
Regionale Kooperationen –
Metropolregion Rheinland
Im Regierungsbezirk Köln gibt es
zahlreiche teilweise langjährige und
gut ausgebildete regionale Kooperationen mit unterschiedlichen inhaltlichen Ausrichtungen, die in der Regel
sehr starke räumliche Bezüge haben
und damit für die Regionalplanung
von Bedeutung sind. Diese Kultur
der freiwilligen Zusammenarbeit ist
eine gute Grundlage zur Bewältigung
der zukünftigen raumordnerischen
Herausforderungen, wie der Sicherung der Daseinsvorsorge oder des
demographischen Wandels. Vor dem
Hintergrund geänderter gesellschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen werden interkommunale und
regionale Kooperationen zukünftig
zur Sicherung gemeinsamer Infrastrukturen oder Entwicklung von
Wohn- und Gewerbeflächen weiter
an Bedeutung gewinnen. Der Prozess zur Bildung einer Metropolregion Rheinland ist das aktuellste
Beispiel in der Region. Im April 2015
haben dazu die betroffenen regionalen Akteure auf Initiative der Regierungspräsidentinnen aus Köln
1. Perspektiven für die Regionalplanfortschreibung
und Düsseldorf eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen Verkehr
und Infrastruktur, Bildung und Forschung, Standortmarketing, Kultur
und Regionalplanung vereinbart. Es
ist geplant, noch im Jahre 2015 ein
entsprechendes Arbeitsprogramm
abzustimmen. Zielsetzung des fortzuschreibenden Regionalplans Köln
ist es, insbesondere die interkommunale und regionale Flächenentwicklung zu ermöglichen und zu fördern.
Die Inhalte, Informationen, Daten und
Handlungsempfehlungen der Regionalen Perspektiven wurden zu dem
Zweck zusammengestellt, den regionalen Entscheidungsträgern darzulegen, warum der Regionalplan Köln
fortgeschrieben werden muss, wo
sich die drängenden Konflikte befinden und welche Möglichkeiten regionalplanerischer Festlegungen sich
zur Lösung anbieten. Die Regionalen
Perspektiven sind insofern die Basis
für die anstehende Fortschreibung
des Regionalplans Köln.
1.2
Motivation
Wie kaum eine anderere Region in
Deutschland ist der Regierungsbezirk Köln – in der Folge als Planungsregion Köln bezeichnet – geprägt
von den räumlichen Verflechtungen
zwischen den städtischen Zentren
am Rhein und im Aachener Raum
und den angrenzenden vielfältigen
Landschaftsräumen des Bergischen
Landes, der Eifel, der Börde oder des
Siebengebirges. Um auf der Grundlage dieser Ausgangsbedingungen
auch zukünftig eine nachhaltige
Entwicklung in der Planungsregion
zu ermöglichen, sind bereits heute zielgerichtete Entscheidungen
und Vereinbarungen zu treffen. Der
Raumordnung, d.h. insbesondere der
Regionalplanung, kommt mit ihren
überörtlichen und fachübergreifenden Regelungsmöglichkeiten dabei
eine wichtige Rolle zu.
Der aktuelle Regionalplan Köln gliedert sich in drei räumliche Teilabschnitte: Region Köln, Region Aachen,
Region Bonn/Rhein-Sieg. Diese sind
seit dem Jahr 2001, 2003 bzw. 2004
rechtskräftig. Da diesen Planwerken
lange Erarbeitungszeiträume vorausgehen, sind die zugrunde gelegten
inhaltlichen Konzepte noch einige
Jahre älter. Dies bedeutet wiederum,
dass sich viele der aktuellen raumrelevanten Entwicklungen nicht in
den geltenden regionalplanerischen
Festlegungen wiederfinden: Demographischer Wandel, wirtschaftlicher
Strukturwandel, großflächiger Einzelhandel, die europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, rechtliche Anforderungen an die räumliche
Steuerung der Rohstoffsicherung
oder Kulturlandschaftsentwicklung
seien hier nur beispielhaft angeführt.
Die nun angestrebte Gesamtfortschreibung der seit über 10 Jahren
geltenden räumlichen Teilabschnitte
des Regionalplans Köln bietet eine
hervorragende Möglichkeit, die aktuellen regionalen Handlungserfordernisse gebündelt in eine vorausschauende und nachhaltige regionale
Siedlungsentwicklung einfließen zu
lassen. Darüber hinaus hat die Landesregierung beschlossen, den Landesentwicklungsplan NRW grundlegend zu überarbeiten. Dazu wurde
am 25.06.2013 ein erster Entwurf (ergänzt durch Kabinettsbeschlüsse
vom 28.04.2015 und 23.06.2015)
vorgelegt. Wenn der Landesentwicklungsplan voraussichtlich im Jahr
2016 rechtskräftig ist, wird sich daraus ein Überarbeitungsbedarf für die
nordrhein-westfälischen Regionalpläne ergeben, da deren Inhalte aus den
Vorgaben des Landesentwicklungsplanes zu entwickeln sind.
13
14
1. Perspektiven für die Regionalplanfortschreibung
Auch die stetig wachsende Konkurrenz unter den europäischen Regionen, sowie die Notwendigkeit öffentliche Mittel effizienter einzusetzen,
lässt für die räumliche Planung die
Notwendigkeit einer verstärkten Kooperation unter den Gebietskörperschaften und den regionale Akteuren
erkennen. Die sich abzeichnende Bildung einer Metropolregion Rheinland
über die Grenzen der Planungsregion
Köln hinweg kann dazu neue Möglichkeiten eröffnen.
Die Regionalplanungsbehörde hat
sich auf der Grundlage dieser Entwicklungen das Ziel gesetzt, in einem
ersten Arbeitsschritt die gegenwärtige Ausgangslage der wichtigen
raumrelevanten Nutzungen für die
gesamte Planungsregion Köln in dem
hier vorliegenden Startdokument, den
Regionalen Perspektiven, darzustellen.
Adressaten sind neben den Mitgliedern des Regionalrates auch
die regionalen Akteure wie Fachverwaltungen,
Kommunen
oder
Interessensverbände. Die nachfolgenden Ausführungen
betrachten
insbesondere, in welchen Handlungsfeldern Regionalplanung die
aktuellen Prozesse aktiv mitgestalten
kann oder wo sich neue Aufgaben für
die Raumordnung ergeben.
Durch die Aufbereitung der aktuellen
raumordnerischen
Fragestellungen
der Planungsregion Köln in den anschließenden Kapiteln der Regionalen
Perspektiven wird die Möglichkeit eröffnet, die regionalen Entscheidungsträger schon sehr frühzeitig in den
Prozess der anstehenden Regionalplanfortschreibung einzubinden. Ziel
ist es, gemeinsam mit den Regionalratsmitgliedern und den regionalen
Akteuren im Vorfeld des formalen
Planverfahrens eine inhaltliche Diskussion zu führen und sich auf gemeinsame Leitlinien der Regionalplanfortschreibung zu verständigen. Diese
Ergebnisse stellen dann die Basis für
den noch ausstehenden Grundsatzbeschluss des Regionalrates zur Regionalplanfortschreibung dar.
1.3 Charakteristik der
Planungsregion Köln
Die Planungsregion erstreckt sich in
West-Ost-Richtung auf einer Länge
von 135 km und in Nord-Süd-Richtung
auf 122 km. Mit einer Ausdehnung
von 7.400 km2 ist sie mit Abstand die
größte Planungsregion in NRW (Regionalverband Ruhr 4.400 km2, Planungsregion Düsseldorf 3.500 km2).
Hier lebten zum Stichtag 31.12.2013
4,4 Millionen Einwohner, womit die
Region fast so bevölkerungsstark ist
wie der Regionalverband Ruhr mit
5,05 Millionen Einwohnern. Die Planungsregion Düsseldorf beheimatet
3,2 Millionen Menschen. Die Einwohnerdichte in der Planungsregion Köln
lag im Jahr 2014 mit 598 Einwohnern
je km2 über dem Landesdurchschnitt
von 516 Einwohnern je km² (IT.NRW
2014a).
Geprägt ist die Region von einer großen Heterogenität hinsichtlich ihrer
Raum-, Wirtschafts- und Sozialstruktur. Die Siedlungsbereiche konzentrieren sich schwerpunktmäßig auf
das Städteband längs des Rheins,
den südlichen Teil der Rheinschiene.
Hier liegen die drei großen kreisfreien
Städte des Bezirks: Köln, Leverkusen
und Bonn. Die westlichste Großstadt
ist Aachen, Mittelpunkt einer zweiten – kleineren – Städteballung im
Dreiländereck, die in den Agglomerationen um Maastricht und Lüttich
ihre europäischen Partner findet. Die
4 Großstädte Aachen, Bonn, Köln, Leverkusen hatten im Jahr 2014 mit zusammen 1.748.000 Einwohnern einen
Anteil von ca. 40% an der Bevölkerung der Planungsregion und von gut
9,9% am Landeswert. Die Stadt Köln
ist dabei mit 1.034.200 Einwohnern
1. Perspektiven für die Regionalplanfortschreibung
die mit Abstand größte Stadt in NRW
(IT.NRW 2014a).
an naturschutzfachlich bedeutenden
Gebieten.
Die Planungsregion Köln verfügt über
eine sehr abwechslungsreiche Raumstruktur. Den Kern bildet die vom
Rhein durchflossene Kölner Bucht,
ein Teil der Niederrheinischen Tieflandbucht. Auf der westlichen und
der östlichen Seite wird sie von den
Höhen des Rheinischen Schiefergebirges flankiert; diese sind in der
Planungsregion Köln das südliche
Bergische Land und die Nordeifel. Der
zweite Agglomerationsschwerpunkt
Aachen grenzt südlich direkt an die
Ausläufer der Nordeifel und des Hohen Venns. Im Norden der Planungsregion geht die Landschaft in die Niederrheinische Tiefebene über.
Die Industrie- und Gewerbeflächen konzentrieren sich vor allem im Großraum
Köln, aber auch in Aachen und entlang
der Autobahn A4 zwischen Aachen
und Köln, in geringerer Ausprägung
zudem im Nordwesten der Planungsregion. Gerade in der Rheinebene treffen
Wohn- und Industrie- bzw. Gewerbeansiedlungen unmittelbar auf-einander.
Kennzeichnend für die Planungsregion
Köln ist auch ihre wirtschaftsstrukturelle Vielseitigkeit. Vor allem im Niederrheinischen Tiefland, in der Jülicher
Börde, in der Kölner Bucht und der Eifel
ist nach wie vor die Landwirtschaft mit
Obst- und Gemüseanbau, Viehzucht
und Weidewirtschaft bedeutend. Längs
des Rheins erstrecken sich in Leverkusen, Köln und Wesseling zahlreiche
bedeutende Unternehmen der (petro-)
chemischen, pharmazeutischen und
Lebensmittelindustrie sowie des Automobilbaus. Köln ist als größte Stadt der
Planungsregion außerdem ein Zentrum
von Handel, Dienstleistung, Medien
und Tourismus. Im Bonner Raum sind
neben einzelnen DAX-Unternehmen
mittelständisches Gewerbe, Handel
und Dienstleistung vorherrschend. Hier
finden sich Standorte bedeutender Wissenschafts-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, darunter auch zahlreiche UN-Institute. Ein weiterer wichtiger
Wirtschaftsfaktor ist der Tourismus.
Auch die Landschafts- und Freiraumstruktur ist vielfältig. Während im
schwächer besiedelten Raum östlich der Rheinebene eine heterogene
land- bzw. forstwirtschaftliche Nutzung vorherrscht, zieht sich westlich
der Rheinebene mit den Börden ein
breites Landwirtschaftsband von
Euskirchen über Düren nach Nordwesten. Südlich und südwestlich
von Aachen, Düren und Euskirchen
finden sich die wenigen zusammenhängenden Waldgebiete der westlichen Planungsregion Köln. Insgesamt
liegt der Anteil von Landwirtschaftsflächen an der Gesamtfläche bei
47,8%, der Anteil der Wald- und
Gehölzflächen bei 29,4%. Mit einem Flächenanteil von 46,9%
werden vom aktuellen Regionalplan bereits heute weite Teile der
Planungsregion als Bereich zum
Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung abgesichert. Ausnahmen bilden das breite
Landwirtschaftsband im Westen der
Planungsregion sowie die dicht besiedelte Rheinebene. Gerade in der südlichen Rheinebene, aber auch westlich
von Euskirchen sowie südöstlich von
Bonn findet sich die höchste Dichte
Der Nordwesten der Planungsregion
Köln ist Zentrum des Rheinischen
Braunkohlereviers und geprägt von
der Braunkohleförderung in den großflächigen Abbaugebieten Garzweiler
II, Inden II und Hambach. Der einst
ausgedehnte Steinkohlenbergbau im
Westen und Südwesten der Planungsregion (Aachener Revier) wurde bis
Ende der 1990er Jahre eingestellt. Die
Wirtschaft in dieser Region konzentriert sich nach dem Strukturwandel
auf mittelständisches Gewerbe, Produktion (Glas- und Kunststoffproduk-
15
16
1. Perspektiven für die Regionalplanfortschreibung
tion, Metallverarbeitung), oder auch
chemische und pharmazeutische Industrie. Die Stadt Aachen ist Zentrum
von Maschinenbau, Elektrotechnik,
Autozulieferern und Süßwarenproduktion und beherbergt zudem bedeutende Forschungseinrichtungen.
Ebenfalls
einen
Strukturwandel
durchlief das Bergische Land im Osten der Planungsregion. Die dortige
Wirtschaft war bis ins 20. Jahrhundert
geprägt von Eisen-, Blei- und Kupferbergbau sowie Metall-, Textil- und
Papierproduktion. Heute dominieren
mittelständisches Gewerbe (Elektrotechnik, Maschinen- und Fahrzeugbau, Metall- und Kunststofferzeugung
und -verarbeitung) und Dienstleistung (Tourismus).
1.4 Rahmenbedingungen
1.4.1 Politische und gesellschaft liche Entwicklungen
Die Planungsregion Köln sieht sich
aktuell und in naher Zukunft mit dynamisch verlaufenden Wandlungsprozessen konfrontiert: der sich in
den Teilräumen sehr unterschiedlich
vollziehende demografische Wandel,
die veränderten Standortansprüche
der regionalen Wirtschaft, der Klimawandel mit den notwendigen räumlichen Anpassungen, die Energiewende, die Endlichkeit der Flächeninanspruchnahme und der Zustand
der Infrastrukturen bilden die zentralen Handlungsfelder einer zukunftsgerechten Politik und Planung.
Dieser differenziert zu betrachtende
Transformationsprozess ist gekennzeichnet von parallelen, gegenläufigen
oder sogar sich widersprechenden Entwicklungen. Die politische und administrative Zielsetzung sollte nun darin
bestehen, unter Berücksichtigung dieser Ausgangslage den räumlichen Um-
bau und die qualitative Weiterentwicklung der Region so auszugestalten,
dass zukunftsfähige Raumstrukturen,
d.h. die Lebens- und Standortqualität
in der Planungsregion Köln, gesichert
bleiben. Auch die Raumordnung muss
sich diesen politischen und gesellschaftlichen Veränderungen stellen.
Um Wirkung zu erzielen, bedeutet dies
für die Regionalplanung, dass eine
Fortschreibung der Planunterlagen an
die aktuellen Raumentwicklungen unumgänglich ist.
Die zukünftige Siedlungsentwicklung
in der Planungsregion Köln hat sich
den demographischen Herausforderungen – kurz gesagt: weniger, älter,
bunter – zu stellen. Darüber hinaus
hat die Ausweisung neuer Bauflächen
flächensparend d.h. bedarfsgerecht
zu erfolgen. Dies leitet sich u.a. aus
der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und den politischen Beschlüssen
der Landesregierung ab. Dabei sind
kompakte Siedlungsstrukturen mit
belebten Zentren und einer leistungsfähigen Nahversorgung anzustreben.
Denn zusammenhängend bebaute, in
sich geschlossene Kommunen mindern nicht nur die Freiraumbeanspruchung, vielmehr führen diese auch zu
besseren Erreichbarkeiten, die gerade
im Hinblick auf eine alternde Gesellschaft an Bedeutung gewinnen.
Neben der Sicherung von Wohnstandorten ist es Aufgabe der Raumordnung,
auch den wirtschaftlichen Strukturwandel zu begleiten. Die vorhandene
ökonomische Stärke der Region ist zu
erhalten und möglichst weiter auszubauen, um Arbeitsplätze zu sichern und
zu schaffen. Daher ist es anzustreben,
die räumlichen Voraussetzungen für die
Nutzung regionaler Wachstums- und
Innovationspotenziale zu stärken. Als
Grundlage bedarf es dabei einer angemessenen und leistungsfähigen infrastrukturellen Ausstattung des Raumes.
Dies gilt für die Verkehrs- und Leitungst-
1. Perspektiven für die Regionalplanfortschreibung
rassen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Ablagerungen, Rohstoffversorgung
oder Anlagen zur Energiegewinnung.
Daraus leitet sich für die Regionalplanung das Ziel ab, gemeinsam mit den
Kommunen der Planungsregion ein
bedarfsgerechtes Angebot von Wohnbauflächen und Wirtschaftsflächen planerisch zu sichern. Dieses muss sowohl
in der Lage sein, die Daseinsvorsorge
zu sichern als auch Entwicklungen zu
ermöglichen. Die Beachtung der Risikovorsorge dieser Siedlungsbereiche vor
Hochwasser- oder Hitzegefahren bzw.
technischen Störfällen ist dabei ein neues Handlungsfeld der Raumordnung.
Der Zustand von Natur und Landschaft ist ebenfalls entscheidend für
die Lebens- und Standortqualität in
der Region. Dabei gilt der gesamtgesellschaftliche und landesplanerische Auftrag, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und eine
nachhaltige Nutzung der natürlichen
Ressourcen zu gewährleisten. Neben
diesem traditionellen und durch die
Fachgesetze vorgegebenen Schutzauftrag besteht auch der Auftrag zur
Entwicklung des Landschaftsraums
als Standort für Naherholung und
als Kulturlandschaft zu entwickeln.
Immer häufiger müssen die Sicherungs- und Schutzüberlegungen
mit Nutzungsansprüchen an den
Freiraum als Wirtschaftsraum (Tourismus, großflächige Freizeiteinrichtungen, erneuerbare Energien, Wasserwirtschaft, Landwirtschaft und
Gartenbau, Rohstoffgewinnung etc.)
abgewogen werden. Zukünftig werden sich auch neue Anforderungen an
den Freiraum durch den sich abzeichnenden Klimawandel und die daraus
entstehenden Anpassungsprozesse
ergeben. In der Planungsregion Köln
ist es eine besondere Herausforderung, auch in den hoch verdichteten
Siedlungsbereichen ein ökologisch
wirksames Freiraumverbundsystem
dauerhaft zu erhalten.
1.4.2 Rechtliche Vorgaben
Die Rechtsgrundlagen für regionalplanerische Entscheidungen bilden
das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG), der Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW), der LEP NRW
– Schutz vor Fluglärm und der LEP
NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel sowie das Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW)
mit Durchführungsverordnung (LPlG
NRW DVO). Das im Jahr 2008 novellierte ROG fällt seit der Föderalismusreform in den Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung und gilt daher
in den Bundesländern unmittelbar,
soweit keine eigenständigen Regelungen zur Raumordnung getroffen
wurden (Beispiel Bayern). Das ROG
beschreibt in § 1 die Aufgabe, die der
Raumordnung zukommt, und trägt
dabei den Aspekten der unterschiedlichen Nutzungsansprüche Rechnung,
die an den Raum gestellt werden. Es
enthält u. a. materielle Vorgaben für
Raumordnungspläne in Form der
Grundsätze der Raumordnung (§ 2
ROG), wichtige Begriffsbestimmungen (§ 3 ROG) und regelt die Bindungswirkung der Erfordernisse der
Raumordnung (§ 4 ROG). Daneben
enthält es auch verfahrensrechtliche
Vorschriften über die Raumordnung
in den Ländern.
In NRW ist das Recht der Raumordnung durch das LPlG NRW vom
3.05.2005 geregelt (letzte Änderung
29.01.2015). Es ergänzt das unmittelbar geltende ROG und enthält u. a.
Vorschriften zur Organisation der
Raumordnung, Regelungen zum Inhalt und Aufstellungsverfahren der
Raumordnungspläne und befasst sich
mit den Instrumenten zur Planverwirklichung und Plansicherung.
Der LEP NRW vom 11.05.1995, ergänzt
durch den LEP NRW – Schutz vor Flug-
17
18
1. Perspektiven für die Regionalplanfortschreibung
lärm und den LEP NRW – Sachlicher
Teilplan Großflächiger Einzelhandel,
legt die materiellrechtlichen Ziele und
Grundsätze der Raumordnung für die
Gesamtentwicklung des Landes fest
(§ 17 LPlG NRW). Eine weitere Konkretisierung dieser Ziele und Grundsätze erfolgt auf der unteren Stufe der
Raumordnung durch die Aufstellung
von Regionalplänen. Sie sind aus dem
Raumordnungsplan für das Landesgebiet zu entwickeln und legen daher
auf der Grundlage des LEP NRW die
regionalen Ziele der Raumordnung
für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Plangebiet
(§ 18 Abs. 1 Satz 1 LPlG NRW) und
insbesondere für die nachfolgende
kommunale Bauleitplanung fest. Die
Vorschriften für das Verfahren zur Erarbeitung und Aufstellung sowie die
Anzeige der Regionalpläne gegenüber
der Landesplanungsbehörde finden
sich sowohl im unmittelbar geltenden
ROG (insbes. §§ 8 ff. ROG) als auch im
LPlG NRW und in der dazu erlassenen
Durchführungsverordnung.
bei der Regionalplanungsbehörde,
der kreisfreien Stadt oder dem Kreis
ausliegen und die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben ist.
Bestandteil des Regionalplanaufstellungsverfahrens ist die strategische
Umweltprüfung. Ziel ist es dabei,
durch die frühzeitige, systematische
Berücksichtigung von Umweltbelangen ein hohes Umweltschutzniveau
für die planerischen Entscheidungsebenen sicherzustellen. Dazu wird ein
Umweltbericht erstellt und veröffentlicht. Das Verfahren zur Änderung oder
Fortschreibung der Regionalpläne beginnt mit dem Erarbeitungsbeschluss
durch den Regionalrat. Danach erfolgt
die Beteiligung gemäß § 13 LPlG NRW
i.V.m. § 10 ROG, d.h. es werden sowohl
die Öffentlichkeit als auch die in ihren Belangen berührten öffentlichen
Stellen über das Planverfahren unterrichtet, und es wird ihnen Gelegenheit
gegeben, eine Stellungnahme abzugeben. Die Bürgerinnen und Bürger werden in einer Bekanntmachung darüber
informiert, dass der Planentwurf, die
Begründung und der Umweltbericht
1.4.3 Zielsetzungen des Entwurfs
des Landesentwicklungs plans NRW
Der Anspruch einer strategischen Regionalplanung umfasst auch die Partizipation der Betroffenen. Daher werden von der Regionalplanungsbehörde
je nach Bedeutung der anstehenden
Planungen auch weitere Schritte als
die rechtlich geforderten unternommen, um die Anstoßwirkung zur Beteiligung zu verbessern. So berichtet die
Bezirksregierung Köln beispielsweise
regelmäßig auf ihrer Internetseite über
anstehende Regionalplanänderungsverfahren. Auch über die anstehende
Fortschreibung des Regionalplans
Köln wird die Regionalplanungsbehörde die Bürgerinnen und Bürger sowohl
eingehend informieren als auch beteiligen. Ziel der Regionalplanfortschreibung sollte eine möglichst breite Akzeptanz der Planung sein.
Am 25.06.2013 hat die Landesregierung die Überarbeitung des geltenden LEP NRW aus dem Jahr 1995
beschlossen. Dazu wurde ein Entwurf
für einen neuen Landesentwicklungsplan (LEP-E NRW) vorgelegt. Dieser
befindet sich gegenwärtig im Erarbeitungsverfahren. Mit Beteiligung der in
ihren Belangen berührten öffentlichen
Stellen, verbunden mit einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen
vom 30.08.2013 bis zum 28.02.2014,
konnten sowohl die Bürgerinnen und
Bürger als auch die Träger der öffentlichen Belange zu den neuen Regelungen des LEP-E NRW Stellung nehmen.
Nach Auswertung der vorgebrachten
Anregungen und Bedenken hat die
Landesregierung einige Änderungen
des ursprünglichen Entwurfes be-
1. Perspektiven für die Regionalplanfortschreibung
schlossen. Dazu wird es eine erneute
Beteiligung geben.
Als zusammenfassender, überörtlicher und fachübergreifender Raumordnungsplan muss der Landesentwicklungsplan für das gesamte
Landesgebiet NRW unterschiedliche
Anforderungen an den Raum aufeinander abstimmen, auftretende Konflikte ausgleichen und Vorsorge für
verschiedene Nutzungen und Funktionen des Raumes treffen. Zentrale
Leitvorstellung des LEP-E NRW ist
dabei eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit
seinen ökologischen Funktionen in
Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen
Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen des
Landes beiträgt. Der LEP-E NRW verfolgt dabei u. a. folgende strategische
Ausrichtung:
Daseinsvorsorge: Zentrale Orte
und Innenstädte stärken
Nach 2040 wird die Bevölkerung
voraussichtlich in allen Teilräumen
des Landes abnehmen, wodurch es
zu Tragfähigkeitsproblemen insbesondere bei den Infrastrukturen der
Daseinsvorsorge kommen wird. Um
dieser Entwicklung entgegenzuwirken, muss die weitere Siedlungsentwicklung bereits jetzt auf Standorte
konzentriert werden, an denen auch
langfristig ein attraktives Angebot
an öffentlichen und privaten Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen bereitgestellt werden kann.
Der LEP-E NRW legt dazu in einem
Ziel die Ausrichtung der räumlichen
Entwicklung auf das dreistufige System der zentralen Orte fest. Vor diesem Hintergrund unterschiedlicher
regionaler Anpassungsprozesse in
wachsenden, stagnierenden und
schrumpfenden Gemeinden ist ein
verstärktes Zusammenwirken öffentlicher und privater Akteure gefordert.
Bedarfsgerechte und flächen sparende Siedlungsentwickung:
Freirauminanspruchnahme
verringern
Durch eine bedarfsgerechte Flächensicherung für Wohnen, Gewerbe bzw.
Industrie und eine flächensparende, kompakte und regional ausgeglichene
Siedlungsentwicklung
ist
zugleich eine möglichst geringe Inanspruchnahme des Freiraums sicherzustellen. Bis zum Jahr 2020 soll sich
das tägliche Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf 5 ha reduzieren. Infolge der anzustrebenden
nachhaltigen Raumentwicklung und
des demografischen Wandels – mit
den entsprechenden Schrumpfungsprozessen – wird der Schwerpunkt der
Siedlungsentwicklung zukünftig weniger in der quantitativen Neuausweisung von Baugebieten im Freiraum,
sondern eher im Erhalt und der qualitativen Entwicklung gewachsener Siedlungsstrukturen liegen. Der konsequenten Nachnutzung von vormals genutzten, brachliegenden Bau- und Siedlungsflächen wird dabei ebenso wie der
Innenentwicklung eine wichtige Rolle
zukommen. Der Bedarf an zusätzlichen
Siedlungsflächen soll von den Kommunen und Regionalplanungsbehörden auf
der Basis einer landeseinheitlichen
Methode ermittelt und im Siedlungsflächenmonitoring nachvollzogen werden.
Ausbau der erneuerbaren
Energien
Durch eine konsequente Nutzung der
erneuerbaren Energien, insbesondere
der Windenergie, soll der Anteil dieser
Energiequellen an der Stromversorgung in NRW bis 2020 auf mindestens
15% ausgebaut werden. Dazu wird die
Regionalplanung – so das landesplanerische Ziel – Vorranggebiete für die
Windenergienutzung festlegen.
Wachstum und Innovation
fördern
Durch die Festlegungen des LEP-E NRW
zur Sicherung eines bedarfsgerechten
19
20
1. Perspektiven für die Regionalplanfortschreibung
Angebotes an Flächen für Gewerbe
und Industrie, wird auch erreicht, dass
die Position des Landes als attraktiver
Wirtschaftsstandort gefestigt und ausgebaut wird. Diese Herausforderung
können die Gemeinden insbesondere
durch eine intensive Kooperation bewältigen, die darauf abzielt, die Position
im Wettbewerb zu verbessern. Regionale Gewerbeflächenkonzepte sind dabei eine wichtige Grundlage.
Natur, Landschaft und Arten vielfalt sichern
Zur Sicherung der biologischen Vielfalt
sollen weiterhin ca. 15% der Landesfläche als Kernflächen eines alle Landesteile übergreifenden Biotopverbundes
erfasst und bewahrt werden.
Erhaltende Kulturlandschafts entwicklung
Die Regionalplanung in NRW bekommt
den
landesplanerischen
Auftrag, die Vielfalt der Kulturlandschaften und des raumbedeutsamen
kulturellen Erbes im besiedelten und
unbesiedelten Raum zu erhalten und
zu gestalten. Die kulturlandschaftliche Vielfalt mit ihrem raumbedeutsamen kulturellen Erbe ist ein wichtiger Faktor für die Lebensqualität der
ortsansässigen Bevölkerung und ein
bedeutendes Potenzial für die Regionalentwicklung und den Wettbewerb
der Regionen.
Rohstoffversorgung
langfristig sichern
Der überarbeitete LEP-E NRW bestätigt die Aufgabe der Regionalplanung,
die Wirtschaft mit mineralischen Rohstoffen zu versorgen. Zur Versorgungssicherheit wird ein Zeitraum von 20
bzw. 35 Jahren je Gesteinsart festgelegt. Durch ein Monitoring wird dies
sichergestellt. Ziel ist es, einem Ausgleich zwischen den Interessen der
Wirtschaft und des Freiraumschutzes
Rechnung zu tragen.
Mobilität und Erreichbarkeit
gewährleisten
Der demographische Wandel wird
auch Auswirkungen auf das Mobilitätsverhalten einer alternden Gesellschaft
haben. Eine enge Verknüpfung der
Siedlungen mit einem für alle Bevölkerungsgruppen nutzbaren Angebot
des öffentlichen Personenverkehrs
ist planerisches Gebot. Ebenso brauchen die wirtschaftlichen Entwicklungen eine funktionsgerechte Verkehrsinfrastruktur. Wenn auch der Regionalplanung für die eigentliche Verkehrsentwicklung nur eine eingeschränkte Regelungskompetenz zukommt, so ist die
Siedlungs- und Freiraumentwicklung
daran auszurichten.
Regionale Kooperationen,
grenzüberschreitende
Zusammenarbeit und
Metropolregion Rheinland
In den Leitvorstellungen des LEP-E
NRW werden mehr regionale Kooperationen in verschiedenen Bereichen
gefordert. Insbesondere in Hinblick auf
die Lebensqualität können kooperative und arbeitsteilige Angebote Kosten
sparen und ein hohes Versorgungsniveau sichern. In einem landesplanerischen Grundsatz wird daher die
Erarbeitung regionaler Entwicklungskonzepte für die Daseinsvorsorge und
eine nachhaltige Regionalentwicklung
gefordert, die als Fachbeiträge bei der
Fortschreibung des Regionalplans Köln
zu berücksichtigen sind. Die Bildung
von Metropolregionen in NRW, auch
z.T. in grenzüberschreitenden Kooperationen, wird ebenfalls durch die Festlegungen des LEP-E NRW gestützt.
In den folgenden Kapiteln werden für
die einzelnen Themenfelder der Regionalplanung die aktuellen Herausforderungen beschrieben. Auf der Grundlage dieser Bestandsanalyse werden
mögliche Handlungsfelder zur Fortschreibung des Regionalplans Köln
entwickelt.
1. Perspektiven für die Regionalplanfortschreibung
21
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2015
23
Gesamträumliche
Herausforderungen
2
2. Gesamträumliche Herausforderungen
24
Gesamträumliche
Herausforderungen
2.1
Regionale und grenzüber-
schreitende Kooperationen
Das folgende Kapitel befasst sich mit
regionalen Kooperationen von öffentlichen und privaten Institutionen. Der
Prozess der Bildung einer Metropolregion Rheinland ist das aktuellste
Beispiel regionaler Zusammenarbeit.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche
weitere regionale Kooperationsstrukturen, die im Anschluss vorgestellt
werden. Die grenzüberschreitenden
Kooperationen haben eine lange Tradition. Sie sind für die Abstimmung
räumlicher Planungen und Entwicklungen unerlässlich.
2.1.1 Regionale Kooperationen –
Ausgangslage
In der Planungsregion Köln gibt es
zahlreiche, teilweise langjährige regionale Kooperationen (vgl. Abb. 1) mit
unterschiedlichen inhaltlichen Ausrichtungen, die in der Regel sehr starke
räumlichen Bezüge haben und damit
für die Regionalplanung von großer
Bedeutung sind. Zunächst gliedert
sich die Planungsregion in zwei formal verfasste Regionen: Region Köln/
Bonn e.V. und Zweckverband Region
Aachen. Über die genannten Strukturen hinaus gibt es zahlreiche kommunale Kooperationen, beispielsweise für
interkommunale Gewerbegebiete oder
Einzelhandelskonzepte zur Tourismusförderung, die eine wichtige Grundlage
für die räumliche Planung darstellen,
an dieser Stelle jedoch nicht behandelt
werden können.
Metropolregion Rheinland
Der geltende LEP NRW weist die Region Rhein-Ruhr als europäische Metropolregion aus. Die realen Entwicklungen konnten diesem Anspruch einer
metropolitanen Großregion allerdings
nicht gerecht werden. Im Ruhrgebiet
bildete sich mit der Metropole Ruhr
auch begrifflich ein metropolitaner
Kern, während im Rheinland mit seinen weitaus größeren Potenzialen der
Wille zur Zusammenarbeit, abgesehen
von einigen Einzelinitiativen, fehlte.
Neben der IHK-Konferenz Metropole Rheinland im Juni 2011 trafen sich
beispielsweise die beiden Großstädte
Köln und Düsseldorf 2011, 2013 und
im Mai 2015 zu Regio-Gipfeln. Erst auf
Initiative der beiden Regierungspräsidentinnen von Düsseldorf und Köln
im Frühjahr 2015 erhielten die einzelnen Aktivitäten eine gemeinsame
Klammer. Der Grundstein für die Metropolregion Rheinland wurde gelegt.
Gleichzeitig hat die Landesregierung
im neuen LEP-E NRW klargestellt, dass
neben der Metropole Ruhr die Metropolregion Rheinland entstehen kann.
Ziel einer Metropolregion Rheinland
ist es, die bereits vorhandenen starken
Strukturen im Rheinland zu verbessern und von außen wahrnehmbarer
zu machen. Bis Anfang 2016 soll ein
Arbeitsprogramm verabschiedet werden. Als vorrangige Arbeitsfelder wurden zunächst die Bereiche Verkehr/
Infrastruktur,
Forschung/Bildung,
Standortmarketing und Kultur identifiziert. Auch die Zusammenarbeit der
Regionalplanungsbehörden Köln und
Düsseldorf soll intensiviert werden.
Damit hat sich ein neues Handlungsfeld für die Regionalplanung eröffnet.
Das rheinische Städtewachstum und
die Entwicklung einer bezirksübergreifenden grünen Infrastruktur sind
erste Themen der engeren Zusammenarbeit.
Region Köln/Bonn e.V.
Der Verein Region Köln/Bonn e.V.
wurde im Jahr 1992 gegründet und ist
ein Zusammenschluss der kreisfreien
Städte Köln, Bonn und Leverkusen
sowie der Kreise Rhein-Sieg-Kreis,
Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss,
Oberbergischer Kreis und RheinischBergischer Kreis. Weitere Mitglieder
sind die Wirtschaftskammern und
Sparkassen der Region, der Landschaftsverband Rheinland und der
2. Gesamträumliche Herausforderungen
25
Region köln/bonn e.v.
Innovationsregion Rheinisches Revier
Indeland, Kreis Düren
Indeland, teilnehmende Kommunen
Regionaler Arbeitskreis
Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler
StädteRegion Aachen
Zweckverband Region Aachen und Aachener
Gesellschaft für Innovation und
Technologietransfer
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes nrw; © GEOBASIS NRW 2015
Abb. 1: Bestehende Regionale Kooperationen
Deutsche Gewerkschaftsbund. Die
Bezirksregierung Köln und der Kreis
Ahrweiler sind als Gäste in den Entscheidungs- und Arbeitsgremien des
Vereins eingebunden. Ziel ist es, die
regionale Zusammenarbeit zu stärken. Acht Arbeitsfelder (Siedlungsentwicklung, Natur und Landschaft,
Rhein, Wirtschaftsförderung, Klima/
Energie, Tourismus, Kultur und Europa) bilden die Basis für das Regionalmanagement der Region Köln/
Bonn. Seit 2008 engagiert sich der
Verein als Metropolregion Köln/Bonn
im Initiativkreis Europäischer Metropolregionen in Deutschland. Aktuell
wird in der Region Köln/Bonn ein Agglomerationskonzept erstellt, in dem
Zukunftsbilder für die räumliche Entwicklung mit allen raumgestaltenden
Akteuren erarbeitet werden sollen.
2. Gesamträumliche Herausforderungen
26
Zweckverband Region Aachen
Während die Region Köln/Bonn
schon auf zwei Jahrzehnte Zusammenarbeit zurückblicken kann, befindet sich der Zweckverband Region Aachen mit seiner Gründung
im Januar 2013 noch in der Anfangsphase. Neben der StädteRegion Aachen sind die Stadt Aachen sowie die
Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg Verbandsmitglieder unter der
Präsidentschaft der Regierungspräsidentin in Köln. Das Aufgabenspektrum ist vielfältig: Die Initiierung und
Pflege regionaler Netzwerke und die
Kooperation mit der niederländischbelgisch-deutschen Euregio MaasRhein stehen im Vordergrund. Hinzu
kommt die Koordination nationaler
und europäischer Förderprogramme. Inhaltlich geht es um die Weiterentwicklung der Bildungs-, Wissensund Gesundheitsregion sowie um die
Themen Tourismusentwicklung und
Daseinsvorsorge. In diesem Zusammenhang sollen auch das Regionalmarketing und die Öffentlichkeitsarbeit verbessert werden. Unter dem
Dach des Zweckverbands findet auch
die Zusammenarbeit mit der Aachener Gesellschaft für Innovation und
Technologietransfer mbH statt.
Aachener Gesellschaft für
Innovation und
Technologietransfer mbH
Die Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbh
(AGIT) besteht schon seit 1983 als
regionale Wirtschaftsförderungsagentur. Sie deckt denselben Raum wie
der Zweckverband Region Aachen ab.
Sie bewirbt und entwickelt die Technologieregion Aachen und ist Ansprechpartner für die Standortsuche internationaler, nationaler und regionaler
Unternehmen. Die AGIT koordiniert
das Regionale Gewerbeflächen-Monitoring, das 2002 als Modellprojekt
startete, mit dem Ziel, die Flächenvermarktung zu optimieren und die
Transparenz des Gewerbeflächenmarktes zu verbessern.
StädteRegion Aachen
Die StädteRegion Aachen ist ein Kommunalverband bestehend aus dem Altkreis Aachen mit den Städten Alsdorf,
Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath,
Monschau, Stolberg und Würselen
sowie den Gemeinden Simmerath
und Roetgen sowie der regionsangehörigen Stadt Aachen mit Rechtsstellung einer kreisfreien Stadt. Mit der
Bildung des Kommunalverbandes im
Jahr 2009 gingen verschiedene Aufgaben der Stadt Aachen aus den Bereichen Jugend und Bildung, Soziales,
Ordnungs- und Ausländerwesen, Veterinär- und Gesundheitswesen sowie
Daseinsvorsorge und Jagd/Fischerei
auf die StädteRegion über.
Innovationsregion
Rheinisches Revier
Das Rheinische Revier, zu dem die
Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg,
der Rhein-Erft-Kreis, der Rhein-Kreis
Neuss sowie die StädteRegion Aachen
gehören, ist durch die Gewinnung, Verstromung und Veredlung der Braunkohle geprägt. In dieser Region soll die
Innovationsregion Rheinisches Revier
(IRR) wirken. Die Gesellschaft entwickelt Leitbilder, Innovationsstrategien
und Handlungskonzepte und unterstützt den Strukturwandel durch Initiierung und Durchführung von Projekten, wie z.B. den Ideenwettbewerb zur
nachhaltigen Entwicklung der Energieregion. Das gemeinsam von der Landesregierung und dem Rheinischen
Revier getragene Projekt startete im
Jahr 2011 und wurde im April 2014 in
eine GmbH überführt.
Regionaler Arbeitskreis
Entwicklung, Planung und
Verkehr Bonn/Rhein-Sieg/
Ahrweiler
Der Regionale Arbeitskreis Entwicklung, Planung und Verkehr Bonn/
2. Gesamträumliche Herausforderungen
Rhein-Sieg/Ahrweiler (:rak) ist eine
freiwillige, die Landesgrenzen übergreifende Kooperationsform, in der
die beiden Kreise und alle 28 Städte,
Gemeinden und Verbandsgemeinden
des Raums Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler in Aufgabenfeldern der räumlichen
Planung eng zusammenarbeiten. Die
Gründung der Arbeitsgemeinschaft
geht auf den Hauptstadtbeschluss
zum Umzug von Bonn nach Berlin im
Jahr 1991 zurück. Ziel ist es, mit dem
Instrument der freiwilligen Kooperation die nachhaltige Raumentwicklung
in der Region zu fördern. Der Arbeitskreis ist auf dem Gebiet der Planung
und Siedlungsentwicklung tätig und
hat verschiedene regionale Konzepte
(Regionales Einzelhandels- und Zentrenkonzept, Regionales Handlungskonzept Wohnen 2020 etc.) entwickelt.
Indeland GmbH
Die Indeland GmbH – ein Projekt der
EuRegionalen 2008 – entwirft Perspektiven für die Zeit nach dem Braunkohleabbau in der Region. Träger des
gemeinsamen Konzepts sind der
Kreis Düren, die Städte Eschweiler
und Jülich, die Gemeinden Langerwehe, Inden, Niederzier, Aldenhoven und
Linnich sowie die Aachener Stiftung
Kathy Beys. Zurzeit wird ein Masterplan indeland 2030 erarbeitet und diskutiert, in dem Perspektiven für die gesamte Region formuliert werden. Zur
selben Thematik haben sich auch für
die Tagebaue Hambach (:terra nova)
und Garzweiler (Erkelenz, Mönchengladbach, Titz und Jüchen) regionale
Kooperationsverbünde gebildet.
Interkommunaler Arbeitskreis
der Planer aus den beteiligten
Kommunen
Die Stadt Köln pflegt aufgrund der
siedlungsstrukturellen Verflechtungen seit Jahren eine enge Zusammenarbeit mit den westlich angrenzenden
Kommunen des Rhein-Erft-Kreises.
Hierzu wurde 2010 ein halbjährlich
tagendes Bürgermeistertreffen ins
27
Leben gerufen, das inhaltlich von einem interkommunalen Arbeitskreis
der Planer aus den beteiligten Kommunen (IntAK) vorbereitet wird.
2.1.2 Regionale Kooperationen –
Handlungsfelder
Die Kultur der freiwilligen Zusammenarbeit in der Planungsregion hat eine
lange Tradition und ist im landesweiten
Vergleich besonders ausgeprägt. Sie
ist eine gute Grundlage für zukünftiges
regionalplanerisches Handeln. Auch im
Entwurf des Landesentwicklungsplans
ist sie insbesondere in Hinblick auf den
demografischen Wandel und die Daseinsvorsorge verankert. Vor dem Hintergrund geänderter gesellschaftlicher
und rechtlicher Rahmenbedingungen
werden die interkommunalen und regionalen Kooperationen zukünftig weiter
an Bedeutung gewinnen.
In den ländlichen Räumen wird es
darum gehen, gemeinsam Infrastrukturen, wie Schulen, Kindertagesstätten
und Ärzte, zu halten, um die im Raumordnungsgesetz geforderten gleichwertigen Lebensverhältnisse zu gewährleisten. Für die Menschen in den
schrumpfenden Regionen geht es also
um den Erhalt ihrer Lebensqualität.
In Regionen mit Flächenengpässen
müssen gemeinsame Konzepte gefunden werden, um die erforderlichen
Wohn- und Gewerbeflächenentwicklungen zu ermöglichen. Sowohl der
LEP-E NRW als auch die Planungspraxis sehen interkommunale Kooperationen als möglichen Schlüssel für die
Verortung von Flächen unter qualitativen Gesichtspunkten. Aus den Monitoringdaten der Bezirksregierung Köln
wird erkennbar, dass die vorhandenen Bauflächen, insbesondere für gewerbliche Ansiedlungen, mancherorts
knapp werden. In anderen Regionen
stehen sie zwar ausreichend zur Verfügung, befinden sich aber aus heutiger
Nachfragesicht nicht immer an den
2. Gesamträumliche Herausforderungen
28
richtigen Standorten. Ein Blick über
die kommunalen Grenzen hinweg ist
für eine zukünftige Potenzialanalyse
daher unerlässlich.
Und letztlich sind auch die Kommunen mit einer kritischen Haushaltssituation auf interkommunale Zusammenarbeit angewiesen, weil sie für
die Erstellung und den Erhalt von Infrastruktureinrichtungen zur Erschließung neuer Baugebiete allein nicht
mehr aufkommen können. Darüber
hinaus werden zunehmend auch von
den europäischen Förderprogrammen
wie LEADER oder EFRE regionale Kooperationen als Grundlage für die Bewilligung von Mitteln der Europäischen
Union gefordert.
2.1.3 Grenzüberschreitende
Kooperationen –
Ausgangslage
Ausgehend von den Leitbildern, Zielen
und Strategien, die auf europäischer
Ebene besonders in den letzten 15 Jahren entwickelt wurden, sollen die räumlichen Zusammenhänge zwischen den
europäischen Staaten und Regionen
herausgestellt und ihnen in allen Politikbereichen mehr Gewicht verliehen werden. Damit sollen die noch an den nationalstaatlichen Grenzen bestehenden
Hindernisse und Probleme überwunden werden. Regionalplanerisch relevante ökologische, ökonomische und
soziale Zusammenhänge sind an den
Grenzen der Planungsregion Köln mit
den Niederlanden und Belgien greifbar. Der Auftrag zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit leitet sich
aus dem Raumordnungsgesetz und
dem LEP-E NRW ab. Der LEP-E NRW
beauftragt die Regionalplanung, durch
grenzüberschreitende und transnationale Zusammenarbeit die Raumentwicklung in Europa mitzugestalten
(LEP-E NRW, Grundsatz 5-3). In der
Zusammenarbeit mit den Niederlanden und Belgien stehen der Regional-
planungsbehörde Köln formelle und
informelle Instrumente zur Verfügung.
Formell sind es vor allem Beteiligungen
an Planungsverfahren. Im informellen
Tätigkeitsbereich eröffnet das Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) den Regionalplanungsbehörden
Mitwirkungsmöglichkeiten. Aus dieser Bandbreite
an informellen Instrumenten werden
im Folgenden einige grenzüberschreitende Kooperationen vorgestellt.
Deutsch-Niederländische
Raumordnungskommission
(Unterkommission Süd)
Die Deutsch-Niederländische Raumordnungskommission (DNROK) wurde 1967 gegründet und fördert die
Zusammenarbeit der beiden Staaten
im Bereich der gemeinsamen Grenze
durch gegenseitige Information und
die Abstimmung raumbedeutsamer
Planungen und Maßnahmen. Mitglieder der für die Planungsregion Köln
räumlich relevanten Unterkommission
Süd sind auf niederländischer Seite
das Raumordnungsministerium und
die Provinzen Limburg, Gelderland
und Overijssel, auf deutscher Seite
die Landesplanungsbehörde sowie
die Regionalplanungsbehörden der Bezirksregierungen Münster, Düsseldorf
und Köln. Abstimmungsbedarf erwächst vor allem aus den unterschiedlichen Planungssystemen, Planungsinhalten und der nicht deckungsgleichen Umsetzung europäischer
Richtlinien. So kann der niederländische staatliche Raumentwicklungsplan Strukturvison Rohrleitungen an
den Grenzpunkten zur Planungsregion
Köln nicht an eine entsprechende Darstellung im Regionalplan Köln anknüpfen, da eine solche nicht Gegenstand
des Regionalplans ist. Als Projekte der
DNROK wurden z.B. eine Übersichtskarte mit allen raumbedeutsamen
grenzüberschreitenden und grenznahen Planungen und Projekten erarbeitet (DNROK 2007) und das Buchprojekt Recht ohne Grenzen (Grotefels et
al. 2011) unterstützt.
2. Gesamträumliche Herausforderungen
Benelux-Union
Die Benelux-Union wurde 1958 von Belgien, den Niederlanden und Luxemburg
als Benelux-Wirtschaftsunion gegründet. Der neue Benelux-Vertrag aus dem
Jahre 2008 erweitert die Möglichkeiten
zur regionalen und europäischen Zusammenarbeit, die NRW auf der Grundlage der Petersberger Erklärung von
2008 wahrnimmt, auch in der Raumordnung. Schwerpunkte sind Informationsaustausch und Verfahrensabstimmungen. In den mit Raumordnung
befassten Gremien sind die verschiedenen Planungsebenen aus den grenzrelevanten Regionen Belgiens, der Niederlande und aus Luxemburg vertreten,
von deutscher Seite die Landesplanungsbehörde in Zusammenarbeit mit
der Regionalplanungsbehörde Köln. Die
Planungsregion Köln weist als einzige
eine gemeinsame Grenze mit Belgien
und den Niederlanden auf und arbeitet
auch anderweitig mit beiden Nachbarstaaten zusammen.
Euregio Maas-Rhein
Ziel der 1976 als kommunale Arbeitsgemeinschaft gegründeten Euregio
Maas-Rhein (EMR) ist es, durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit die
Lebensqualität ihrer knapp vier Millionen Einwohner zu verbessern. Sie verwaltet die für die finanzielle Förderung
grenzüberschreitender Projekte wichtige Gemeinschaftsinitiative Europäische Territoriale Zusammenarbeit
der Europäischen Union (INTERREG).
Mitglieder sind die niederländische
Provinz Limburg, die flämische Provinz
Limburg (Belgien), die wallonische
Provinz Lüttich (Belgien), die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens und
der Zweckverband Region Aachen.
Die EMR2020-Strategie definiert als
Kernthemen der Zukunft Wirtschaft
und Innovation, Arbeitsmarkt, Unterricht und Ausbildung, Kultur und Tourismus, Gesundheitsversorgung und
Sicherheit. Den Querschnittsthemen
Mobilität und Infrastruktur, nachhaltige Entwicklung, territoriale Analyse
29
sowie Interessenvertretung und Regionalvermarktung wird eine verstärkende Hebelwirkung bei der Umsetzung
zugesprochen.
Dreiländerpark
Der Dreiländerpark ist eine niederländisch-belgisch-deutsche Kooperation.
Kernraum ist der Freiraum innerhalb
des grenzüberschreitenden Städterings Maastricht-Heerlen-Hasselt-Aachen-Lüttich (MHHAL) mit Verbindungen zu den umgebenden Freiräumen.
Die Kooperation begann Anfang der
1990er Jahre, als bei der Erarbeitung
einer raumordnerischen Entwicklungsperspektive für diesen Städtering die
Notwendigkeit erkannt wurde, sich für
den Erhalt und die Entwicklung des
landwirtschaftlich geprägten, landschaftlich wertvollen und kulturhistorisch vielfältigen Freiraumes innerhalb
des Städterings einzusetzen. Es kooperieren fünf Regionen aus drei Ländern:
Die niederländische und die flämische
Provinz Limburg, die wallonische Provinz Lüttich, die Deutschsprachige
Gemeinschaft Belgiens, auf deutscher
Seite die Stadt Aachen, die StädteRegion Aachen und die Bezirksregierung
Köln. Die Staatskanzlei des Landes
NRW unterstützt die Kooperation. Seit
2014 arbeitet der Dreiländerpark mit
der Euregio Maas-Rhein zusammen.
Schwerpunkt der Arbeit ist die Entwicklung von Projekten, bisher z.B. Aquadra
(grenzüberschreitende Wasserbewirtschaftung), Habitat Euregio (euregionale Plattform für Natur und Landschaft)
und LP3-LP: Landschaftspolitik für den
Dreiländerpark (umfassende Landschaftsvision). Zukünftig sollen Kommunikation, Wissensvermittlung und
Netzwerkbildung verstärkt werden.
Initiativkreis Metropolitane
Grenzregionen
Der
Initiativkreis
Metropolitane
Grenzregionen (IMeG) wurde 2011
gegründet. Vorläufer war seit 2008
das Modellvorhaben der Raumordnung: Überregionale Partnerschaften
2. Gesamträumliche Herausforderungen
30
Abb. 2: Euregio Maas-rhein und dreiländerpark
Euregio maas-rhein
dreiländerpark (Kernraum)
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes nrw; © GEOBASIS NRW 2015
in grenzüberschreitenden Verflechtungsräumen. Langfristiges Ziel des
IMeG ist die Bildung grenzüberschreitender europäischer Metropolregionen. Mitglieder des Initiativkreises
sind das Saarland, die Regionalverbände Mittlerer Oberrhein, Südlicher
Oberrhein, Hochrhein-Bodensee und
Bodensee-Oberschwaben; das Land
Rheinland-Pfalz ist assoziiert. Nach
der Regio Aachen e.V. und der Euregio Maas-Rhein engagiert sich seit
2015 die StädteRegion Aachen im
IMeG. Die Mitgliedsregionen liegen
alle an der westlichen bzw. südwestlichen deutschen Grenze. Ihr jeweiliger Verdichtungsraum setzt sich
im Nachbarland bzw. in ihren Nachbarländern fort. Zusammen mit den
dortigen Zentren bilden sie jeweils
einen funktionalen Verflechtungsraum und erfüllen damit die Voraussetzungen für grenzüberschreitende
europäische Metropolregionen. Eine
zwischen Bund und Ländern abgestimmte Politik muss noch entwickelt werden. Dazu will der IMeG beitragen, indem er eine Strategie zur
Vertiefung der Kooperationsstrukturen entwickelt, das Konzept der starken Grenzregionen als Entwicklungsmotoren ausbaut und diesen Ansatz
in den Leitbildern der Raumentwicklung verankert. Im „Entwurf der Leitbilder und Handlungsstrategien für
die Raumentwicklung in Deutschland 2013“ der Ministerkonferenz
für Raumordnung wurden erstmals
auch die metropolitanen Grenzregionen des IMeG berücksichtigt (MKRO
2013, S. 3,6). Auch in seiner Stellungnahme zum LEP-E NRW hat der IMeG
diesen Ansatz vertreten. Diesem hat
sich der mit Kabinettsbeschluss vom
28.04.2015 geänderte Grundsatz 5-2
geöffnet.
2. Gesamträumliche Herausforderungen
Arbeitsgemeinschaft
Grenzregion Charlemagne
Die Arbeitsgemeinschaft Grenzregion
Charlemagne ist ein Zusammenschluss
von Kommunen und regionalen Gebietskörperschaften im Dreiländereck
Belgiens, der Niederlande und Deutschlands. Mitglieder sind die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, die niederländischen Gemeinden Heerlen und
Vaals, die niederländische Städteregion
Parkstad Limburg sowie die Stadt Aachen und die StädteRegion Aachen.
Die Arbeitsgemeinschaft Grenzregion
Charlemagne setzt sich für die Weiterentwicklung eines gemeinsamen
Wirtschaftsraums ein. Die primären
Themen sind Arbeitsmarkt, Wirtschaft
und Infrastruktur/Mobilität. So findet
z.B. im Bereich des Groß- und Einzelhandels jährlich ein Diskussionsforum
zwischen Politikern und Experten statt.
Arbeitsgemeinschaft Grenzüber-
schreitender Wohnungsmarkt
Die
Arbeitsgemeinschaft
Grenzüberschreitender
Wohnungsmarkt
begann 2011 mit dem Aufbau einer
grenzüberschreitend vergleichbaren
Datenbasis zur Beobachtung des
Wohnungsmarkts im Dreiländereck
Belgien/Niederlande/Deutschland.
Kommunale Mitglieder sind die belgische Gemeinde Raeren, die niederländische Städteregion Parkstad Limburg, die niederländische Gemeinde
Vaals, die Stadt Aachen, die der
StädteRegion Aachen angehörenden
Kommunen und die Gemeinde Aldenhoven. Regionale Mitglieder sind die
niederländische Provinz Limburg und
die Bezirksregierung Köln. Anlass der
Zusammenarbeit waren einerseits
Wohnungsleerstände auf niederländischer Seite, andererseits steigende
Studentenzahlen und positive gewerbliche Entwicklungen in der Stadt
Aachen. Der erste Bericht über den
grenzüberschreitenden Wohnungsmarkt 2013 (Provincie Limburg et al.
2013) wertet vergleichbare, allgemein
zugängliche Daten aus den Bereichen
31
Bevölkerung, Wohnungsbestand und
Wohnungsmarktentwicklung aus.
Beispiele weiterer
Kooperationen
Außer diesen Kooperationen gibt es
eine Vielzahl von überwiegend kommunalen Kooperationen, die entweder
auf allen Themenfeldern zusammenarbeiten oder die sich schwerpunktmäßig mit einzelnen Themen wie
Tourismus, Arbeitsmarkt, Mobilität
oder Natur- und Landschaftsschutz
beschäftigen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, seien folgende
Kooperationen genannt:
die grenzüberschreitenden Städtenetze MAHHL (ehemals MHHAL),
Eurode und Euromosa
die Naturparke Eifel-Ardennen,
Maas-Schwalm-Nette und Heidenaturpark
die Nationalparkregion Meinweg.
2.1.4 Grenzüberschreitende
Kooperationen –
Handlungsfelder
Für den Aachener Raum steht im
Vordergrund, seine Scharnierfunktion
zwischen der Metropolregion Rheinland und den westlich gelegenen
niederländischen und belgischen
Verdichtungsräumen um Maastricht,
Heerlen, Hasselt und Lüttich zu gestalten. Orientierung dazu bietet der
Entwurf der Ministerkonferenz für
Raumordnung vom 3.06.2013 zur Konkretisierung und Weiterentwicklung
der Leitbilder und Handlungsstrategien der Bundesraumordnung für die
Raumentwicklung in Deutschland, der
erstmals den Ansatz metropolitaner
Grenzregionen im Leitbild 1 textlich und
zeichnerisch aufgreift (MKRO 2013, S.
3,6). Auch der Grundsatz 5-2 des LEPE NRW ist für grenzüberschreitende
Ansätze offen. Der Initiativkreis Metropolitane Grenzregionen (IMeG) bietet
konzeptionelle Grundlagen.
2. Gesamträumliche Herausforderungen
32
Wo Flächenengpässe auf Flächenüberhang und Wohnungsleerstand im
Nachbarland stoßen, ist eine gemeinsame
Wohnungsmarktbeobachtung
sinnvoll. Die Erarbeitung von methodischen Grundlagen und international vergleichbaren Indikatoren wurde von der
Arbeitsgemeinschaft Grenzüberschreitender Wohnungsmarkt bereits geleistet. Die Herausforderung besteht in der
Verstetigung dieses Ansatzes zu einem
dauerhaften Instrument.
Eine wichtige Aufgabe ist die Aufrechterhaltung des grenzüberschreitenden Informationsnetzes. Nur so können
frühzeitig die aus raumrelevanten Entwicklungen und Planungsentscheidungen in den Nachbarländern resultierenden Raumnutzungsanforderungen in
der Planungsregion Köln eingeschätzt
werden. Stichworte dazu sind Logistikfunktionen, multimodale Verkehrszentren, hafenaffine Flächennutzungen.
In Zeiten finanzieller und personeller Engpässe, wie sie auch in den Nachbarländern bestehen, sind geförderte
Projekte wertvoll, um neue Strategien
für grenzspezifische Probleme zu entwickeln und Ziele umzusetzen. Grenzüberschreitende Kooperationen haben
mit ihrem internationalen Ansatz einen
Vorteil im Wettbewerb um Fördermittel.
Die Herausforderung besteht darin, genügend Ressourcen zu konzentrieren,
um Projekte überhaupt bis zur Antragsreife zu bringen.
In der Projektarbeit wird insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation der
kritische Punkt regelmäßig nach dem
Förderende erreicht, wenn zur Fortsetzung der informellen Zusammenarbeit
Partnerbeiträge erforderlich werden.
Die Verstetigung von in Projekten angeschobenen Entwicklungen ist daher
eine besondere Herausforderung. Ein
Lösungsansatz könnte die Einbeziehung von Wirtschaftsunternehmen und
-verbänden vor Ort und ehrenamtlichen
Interessensgruppen sowie die gezielte
Eruierung von weiteren Fördermöglichkeiten sein.
Kooperationen werden in Zukunft
verstärktInformationen überVerfahrensfragen bereitstellen müssen. Es besteht
grenzüberschreitender Informationsbedarf über die verschiedenen Arten von
raumrelevanten Planungsverfahren, die
Durchführung von formellen Verfahrensbeteiligungen einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsmittel
gegenüber deutschen Planungen.
2.2
Erhaltende Kulturland schaftsentwicklung
2.2.1 Ausgangslage
Charakteristische Kulturlandschaften
stellen mit ihrer Vielfalt einen wichtigen Faktor für die Lebensqualität der
Bevölkerung einer Region dar. Sie stiften Identität und fördern die Ausbildung eines regionalen Bewusstseins.
Mit der Erhaltenden Kulturlandschaftsentwicklung verfolgt das Land NRW
das Ziel, die Vielfalt seiner Kulturlandschaften und das kulturlandschaftliche Erbe zu schützen und weiterzuentwickeln. Es knüpft damit an
die Bestrebungen auf europäischer
Ebene (Europäisches Raumentwicklungskonzept, Europäische Kommission 1999) und auf Bundesebene (§ 2
ROG, Leitbilder der Raumentwicklung
(MKRO 2006, MKRO 2013) an.
Die dem LEP-E NRW (LEP-E NRW, Kap.
3) zugrunde liegende raumordnerische Definition der Kulturlandschaft
ist weitgehend und zielt sowohl auf
den Freiraum als auch auf den Siedlungsraum ab. Kulturlandschaften sind
demnach das Ergebnis der Wechselwirkungen zwischen naturräumlichen
Gegebenheiten und menschlicher
Nutzung und Gestaltung im Laufe der
Geschichte. Wie aus dem Begriff der
Erhaltenden
Kulturlandschaftsentwicklung abzuleiten, bergen die Kulturlandschaften einerseits ein erhaltenswürdiges kulturelles Erbe, andererseits
sind sie dynamisch und fortwährend
2. Gesamträumliche Herausforderungen
Veränderungen unterworfen. Den im
geltenden Regionalplan Köln enthaltenen Vorgaben zu Wertvollen Kulturlandschaften liegt dagegen eine primär naturschutzorientierte Definition
der Kulturlandschaften zugrunde. Entsprechend den Vorgaben des LEP NRW
sind die wertvollen Kulturlandschaften
auf den Freiraum beschränkt und beziehen sich auf besonders naturnahe
und extensiv genutzte Landschaften.
Dem Erhalt des kulturellen Erbes wird
im geltenden Regionalplan in einem
separaten Kapitel (Denkmalschutz)
Rechnung getragen. Die Erhaltende
Kulturlandschaftsentwicklung, wie im
LEP-E NRW vorgesehen, wird insofern
ein neu konzipiertes Thema im fortgeschriebenen Regionalplan sein.
Die Berücksichtigung kulturlandschaftlicher Belange ist ein wichtiger
Aspekt für die räumliche Planung. Der
auch in der Planungsregion Köln zu verzeichnende anhaltend intensive und
schnelle Landschaftswandel (vgl. Abb.
3) birgt die Gefahr der Nivellierung regionaler Besonderheiten, die zu einer
zunehmenden Vereinheitlichung und
Austauschbarkeit von Siedlungs- und
Landschaftsbildern führt. Mit der Erhaltenden Kulturlandschaftsentwicklung kann die Regionalplanung dazu
beitragen, dem drohenden Verlust regionaler Vielfalt und Identität entgegenzuwirken.
Als Grundlage für das Thema Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung erstellten die Landschaftsverbände Wesfalen-Lippe und Rheinland im Vorfeld
der Erarbeitung des neuen Landesentwicklungsplans den Fachbeitrag für
ganz NRW (LWL/LVR 2007). Dieser
gliedert das Land NRW flächendeckend
in 32 Kulturlandschaften. Die Vorgaben
des LEP-E NRW (LEP-E NRW, Kap. 3)
sehen vor, dass die Regionalplanung
Leitbilder zur Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaften festlegt.
Die innerhalb der Kulturlandschaften
identifizierten
landesbedeutsamen
33
Kulturlandschaftsbereiche sollen unter
Wahrung ihres besonderen Wertes entwickelt und ihre wertgebenden Elemente und Strukturen erhalten werden. Die
regionalplanerische Ebene wird darüber hinaus beauftragt, weitere Bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche zu
berücksichtigen. In beeinträchtigten
Landschaftsbereichen sollen Möglichkeiten zur Gestaltung neuer hochwertiger Kulturlandschaften genutzt werden
(LEP-E NRW, Grundsatz 3-4). Die Umsetzung der Erhaltenden Kulturlandschaftsentwicklung soll nach dem LEPE NRW als interdisziplinäre Aufgabe mit
den vorhandenen Instrumenten auf
Ebene der Regional-, Bauleit- und Landschaftsplanung erfolgen. Dabei sollen
einerseits das landschafts- und baukulturelle Erbe sowie bedeutsame archäologische Denkmäler und Fundbereiche
bei Planungen und Maßnahmen berücksichtigt werden. Andererseits soll
auch eine behutsame Weiterentwicklung des vielfältigen Erbes im Kontext
der wirtschaftlichen Entwicklung ermöglicht bzw. unterstützt werden.
In der Planungsregion Köln findet die
Vielfalt der nordrhein-westfälischen
Kulturlandschaften in besonderem
Maße ihren Ausdruck. Sie hat entsprechend der räumlichen Gliederung des
Fachbeitrags Anteil an 11 der 32 Kulturlandschaftseinheiten des Landes
NRW. Innerhalb dieser Einheiten wird
ein erheblicher Teil der Planungsregion
als „landesbedeutsamer“ oder als „bedeutsamer“ Kulturlandschaftsbereich
(vgl. Abb. 4) bewertet. Als landesbedeutsam werden in der Planungsregion
Köln zehn der 29 Kulturlandschaftsbereiche in NRW eingestuft (LEP-E NRW,
Abb. 2). Zu diesen zählen städtische
Räume (Köln, Aachen), stärker landschaftlich-freiraumgeprägte Bereiche
(Siebengebirge, Monschauer Land,
Erft mit Swist und Rotbach/Euskirchener Börde-Voreifel, Wahner Heide/
Siegburg), bodendenkmalpflegerisch
bedeutsame Straßenkorridore (Römische Limesstraße, Römische Straße
2. Gesamträumliche Herausforderungen
34
Abb. 3:
Veränderung der Bodennutzung als Indikator für den
fortwährenden
Landschaftswandel
(Veränderungen in hektar pro tag)
landwirtschaft
wald
siedlung und verkehr
3
2
1
0
1998 - 2002
2003 - 2007
2008 - 2012
-1
-2
Quelle: IT.NRW 2012
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
-3
Köln-Heerlen) und Bereiche mit besonderem denkmalpflegerischem Schwerpunkt (Brühler Schlösser/Vorgebirge).
Als bedeutsam werden 30 weitere,
teils großflächige Kulturlandschaftsbereiche in der Planungsregion identifiziert. Kleinflächige Bereiche, zahlreiche kulturlandschaftlich bedeutsame
Stadtkerne, linienhafte Strukturen und
kulturlandschaftlich wertvolle Sichtbeziehungen aus dem Fachbeitrag können als weitere Planungsgrundlagen
Berücksichtigung finden.
2.2.2 Handlungsfelder
Die charakteristischen Kulturlandschaften der Planungsregion Köln
sind ein bedeutendes Potenzial für die
Regionalentwicklung. Mit der Erhaltenden Kulturlandschaftsentwicklung
soll der neue Regionalplan dazu beitragen, die Vielfalt und Identität der
Planungsegion – auch als Standortund Wirtschaftsfaktor – zu stärken.
Die Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung wird als übergreifend angelegtes Thema in den fortzuschreibenden Regionalplan einfließen. Mithilfe
regionalplanerischer Instrumente soll
ein Beitrag geleistet werden, bei der
Planung und Änderung räumlicher
Nutzungen und Funktionen die Qualität, Eigenart und Schönheit der Kulturlandschaften zu erhalten bzw. zu
steigern. Als einer der ersten Schritte
ist eine Gliederung der Planungsregion in regionale kulturlandschaftliche
Raumeinheiten zu entwickeln. Als Ausgangspunkt für eine fachliche Diskussion soll zunächst eine gegenüber der
vergleichsweise kleinteiligen Differenzierung des LEP-E NRW vereinfachte,
raumstrukturell deutlich ablesbare
kulturlandschaftliche
Gliederung
(vgl. Abb. 5) dienen. Demnach lassen
sich unter Berücksichtigung der naturräumlichen Gegebenheiten und
der vorhandenen Nutzungsstruktur
zwei urban-industriell geprägte Kulturlandschaftsteilräume (Köln-Bonner
Rheinschiene und Aachener Land)
von drei waldreichen Mittelgebirgskulturlandschaftsteilräumen
(Eifel,
Bergisches Land/Siegtal, Mittelrheinische Pforte) und einem offenen,
primär agrarisch geprägten Kulturlandschaftsteilraum des Tieflandes
(Niederrheinisches Tiefland/Börde)
unterscheiden. Hinzu kommt die Ville
als nicht derart klar nach der Nutzung
zu typisierender Höhenzug, der die
Agrarlandschaft der Börde in markanter Weise von der Stadtlandschaft der
2. Gesamträumliche Herausforderungen
Abb. 4: KulturLandschaftsbereiche
Rheinschiene trennt. Die Übergänge
zwischen den Kulturlandschaftseinheiten sind fließend.
Für die im Weiteren noch abschließend zu definierenden regionalen Kulturlandschaftsräume der Planungsregion Köln sollen im Prozess der
Regionalplanfortschreibung Leitbilder entwickelt werden, ggf. auch teilräumlich differenziert. Innerhalb der
verschiedenen Teilräume sind entsprechend der Maßstabsebene des
Regionalplanes die regional bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiche mit
ihren wertgebenden Elementen und
Strukturen herauszuarbeiten. Dabei
sollen insbesondere Alleinstellungsmerkmale, die die Einzigartigkeit der
Kulturlandschaftsbereiche
zeigen,
identifiziert und beschrieben werden.
Mit den Kulturlandschaftsbereichen
35
landesbedeutsam
bedeutsam
hauptfliessgewässer
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes nrw; © GEOBASIS NRW 2015
Quelle: LWL/LVR 2007
verknüpfte textliche Darstellungen
sollen die Berücksichtigung der kulturlandschaftlichen Belange auf den
nachfolgenden Planungsebenen sicherstellen. Als neu zu gestaltende
Kulturlandschaftbereiche
(LEP-E
NRW, Grundsatz 3-4) sind in erster
Linie die großflächigen Bereiche der
Braunkohletagebaue zu betrachten.
Fachliche Basis für die Umsetzung
der Erhaltenden Kulturlandschaftsentwicklung im Regionalplan wird in
erster Linie ein vom Landschaftsverband Rheinland erarbeiteter kulturlandschaftlicher Fachbeitrag für die
Planungsregion Köln sein, der voraussichtlich 2016 vorliegen wird. Er wird
insbesondere wertvolle historische
Kulturlandschaftsbereiche markieren
und beschreiben, in denen sich besondere kulturlandschaftliche Merkmale
verdichtet haben, oder die mit einer be-
2. Gesamträumliche Herausforderungen
36
Abb. 5: Regionale KulturLandschaftsteilräume – mögliche Gliederung
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, Geobasisdaten der Kommunen und des Landes nrw; © GEOBASIS NRW 2015
sonderen räumlichen Wirkung verbunden sind. Zudem wird er archäologisch
bedeutsame Bereiche der Planungsregion kennzeichnen. Für den Teilraum
Region Köln/Bonn liegt mit dem Masterplan Grün ein weiterer fachlicher
Beitrag vor, der charakteristische
Kulturlandschaften beschreibt und
Leitvorstellungen zu deren Entwicklung im Sinne einer Basisinfrastruktur
(Regionales
Kulturlandschaftsnetzwerk) enthält. Auch der für die Regionalplanfortschreibung zu erstellende
Fachbeitrag des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
NRW (LANUV NRW) wird als Planungsgrundlage zu berücksichtigen sein, insbesondere, soweit er sich auf charakteristische und erhaltenswerte Landschaftsbildeinheiten der Planungsregion bezieht. Bei der aus den ver-
schiedenen Planungsgrundlagen zu
erarbeitende Konzeption der Erhaltenden Kulturlandschaftsentwicklung für
den neuen Regionalplan Köln sollen die
maßgeblichen Akteure der Planungsregion frühzeitig eingebunden werden.
2.3
Klimaschutz und
Klimaanpassungen
Obwohl in NRW schon zahlreiche Maßnahmen zum Schutz des Klimas durchgeführt werden, zeichnet sich ab, dass
der Klimawandel bereits Realität ist; er
ist aus öffentlichen Debatten nicht mehr
wegzudenken. Die allgemeinen Trends
sind grundsätzlich bekannt. Die Durchschnittstemperatur steigt und Wetterextreme, wie zum Beispiel Hitzewellen,
2. Gesamträumliche Herausforderungen
37
11°C
Abb. 6:
entwicklung der Jahresdurchschnittstemperatur in nrw
1900 bis 2013
10°C
9°C
8°C
1900
1905
1910
1915
1920
1925
1930
1935
1940
1945
1950
1955
1960
1965
1970
1975
1780
1985
1990
1995
2000
2005
2010
2013
7°C
nehmen zu. Um den Klimaänderungen
zu begegnen und sie zu reduzieren,
müssen sich die Bewohner, Politiker
sowie die Verwaltung der Planungsregion Köln auf die Änderungen einstellen. Hinsichtlich der Maßnahmen
zum Klimawandel wird zwischen Klimaschutz und Klimaanpassung unterschieden. Klimaschutz beschreibt die
Vermeidung weiterer Klimaänderungen, zum Beispiel durch das Einsparen
von Treibhausgasen. Klimaanpassung
bedeutet den Umgang mit den unvermeidbaren Klimaänderungen, zum
Beispiel durch die Ausweisung von
Überschwemmungsbereichen.
2.3.1 Ausgangslage
In NRW steigt die Jahresdurchschnitstemperatur langfristig an. Die höchsten Werte seit 1900 betrugen 10,5°C
in den Jahren 2000 und 2007 sowie
10,4°C im Jahr 2011. Auch wenn die
Temperatur im Vergleich über die Jahre stark schwankt, erhöhte sie sich
tendenziell im vergangenen Jahrhundert um mehr als 1°C (vgl. Abb. 6). Die
Prognosen des Regionalen Klimaatlasses für das kommende Jahrhundert
gehen von einem mittleren Anstieg
der Durchschnittstemperatur von ca.
3,2°C aus. Die Zahl der Sommertage,
das sind Tage, an denen die Temperatur auf über 25°C steigt, wird um
durchschnittlich 29 Tage, die Zahl der
heißen Tage (mindestens > 30°C) um
13 Tage steigen (Helmholtz-Gemeinschaft o.J.).
Politische Vorgaben in NRW
Im Klimaschutzgesetz NRW hat die
Landesregierung Ziele definiert, die
nach § 12 Abs. 6 LPlG NRW auch
in die Raumordnungspläne, das heißt
in den Landesentwicklungsplan und
die Regionalpläne, aufgenommen
werden sollen. Die Gesamtsumme
der in NRW emittierten Treibhausgase soll demnach bis 2020 um 20%
und bis 2050 um 80% im Vergleich
zu 1990 gesenkt werden. Zur Verringerung der Treibhausgasemissionen
sollen der Ressourcenschutz, die
Energieeinsparung und der Ausbau
der erneuerbaren Energien gefördert
werden. Aufbauend auf § 3 Klimaschutzgesetz NRW soll der von der
Landesregierung zu erarbeitende
Klimaschutzplan NRW Maßnahmen
festlegen, die dem Erreichen dieser
Ziele dienen, beispielsweise die Sicherung von Standorten für die Speicherung von Energie. Darüber hinaus
sollen sektorspezifische Anpassungsmaßnahmen entwickelt werden (§§ 3,
6 Klimaschutzgesetz NRW). Für die
Raumordnung sind im Entwurf des Klimaschutzplans insbesondere folgende Maßnahmen zur Durchführung
vorgesehen (MKULNV NRW 2015g,
S. 204ff):
Erstellung eines Fachbeitrages
Klima
temperatur
trend (Linear)
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
Quelle: deutscher wetterdienst 2015
(DWD o.J. Stand 1-2015)
2. Gesamträumliche Herausforderungen
38
Erstellung eines Fachbeitrages
Wasser und Klimawandel
Entwicklung planerischer Strategien zur Klimaanpassung und Biodiversität
Auflockerung großer Siedlungsräume durch ein gestuftes städtischregionales Freiraumsystem
Der LEP-E NRW sieht verschiedene
Grundsätze für die Berücksichtigung
des Klimaschutzes und der Klimaanpassung bei raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen vor. Den
Schwerpunkt im Bereich Klimaschutz
bilden Maßnahmen zu einer energiesparenden Siedlungs- und Verkehrsentwicklung sowie einer klimaverträglichen Energieversorgung. Zur
Anpassung an den Klimawandel sollen zu erwartende Klimaänderungen
berücksichtigt werden, insbesondere
durch Maßnahmen wie Festlegung von
Überschwemmungsbereichen oder
Erhaltung von Kaltluftbahnen und innerstädtischen Grünflächen. Der Klimawandel ist ein globaler Trend, der
sich regional und lokal unterschiedlich auswirkt. Auf die neuen und unterschiedlich stark ausgeprägten
Problemstellungen muss die Planung
individuell und auf verschiedenen
Planungsebenen (z. B. Regionalplanung, Bauleitplanung) reagieren. Im
Planungs- und Raumordnungsrecht
können stark differenzierte Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen festgesetzt und durchgeführt
werden. Im Bereich des Klimaschutzes, wie beispielsweise bei der Einsparung von CO2, sind Maßnahmen eher
im kleinteiligen, individuellen Bereich
umsetzbar. Die Regionalplanung ist
hier auf wenige Einsatzfelder wie das
Festlegen von Vorranggebieten für
die Windenergie beschränkt. Es ist
aber nicht möglich, CO2-Obergrenzen
oder Ähnliches festzulegen. Die Regionalplanung kann vorwiegend Anpassungsmaßnahmen entwickeln und
Grundsätze für weitere Umsetzungsebenen formulieren.
2.3.2 Handlungsfelder
Auf der Ebene der Regionalplanung
werden bereits viele Maßnahmen
umgesetzt und vorbereitet, die aktiv
dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienen, bislang jedoch noch
nicht als solche explizit benannt sind
(z.B. regionale Grünzüge). Allein der
Freiraumschutz als zentrales Element
der Raumordnung wirkt sich positiv
auf das (Mikro-)Klima aus. Durch den
Klimawandel entstehen Handlungsfelder in vielen einzelnen Teilbereichen
der Regionalplanung, in denen daher
Klimaschutz und Klimaanpassung
berücksichtigt werden müssen. Diese
werden im Folgenden dargestellt.
Freiraum
Der größt mögliche Schutz des Freiraums dient vorwiegend dem Erhalt
der Naturfunktionen. Lebensräume für
Tiere und Pflanzen sollen erhalten und
entwickelt werden. Gleichzeitig bietet
der Freiraum ausgleichende Funktionen für angrenzende Siedlungsräume
(z.B. Kaltluftentstehungsgebiete). Natürliche CO2-Senken, wie Moore und
Wälder, binden klimaschädliche Gase
(UBA 2015, S. 86). Regionale Grünzüge sichern Frischluftschneisen in den
Verdichtungsräumen und sorgen für
ausgeglichene Temperaturen innerhalb der Siedlungsbereiche. Neben
der Funktion des Luftaustausches für
Siedlungsbereiche nehmen sie auch
eine besondere Rolle als Kaltluftentstehungsgebiete ein. Sie sind besonders
unter der Berücksichtigung der Nachverdichtung und der damit verbundenen möglichen Bildung von urbanen
Hitzeinseln zu betrachten und müssen
zukünftig unter Hervorhebung ihrer
positiven Wirkung auf das Stadtklima
als Klimaanpassungsmaßnahme gesichert werden. Durch den Klimawandel
2. Gesamträumliche Herausforderungen
sind ebenfalls Flora und Fauna betroffen. Zu den Klimaanpassungsmaßnahmen gehört daher die Sicherung von
Bereichen zum Schutz der Natur. Sie
sichern aktuelle Lebensräume und sollen in Zukunft auch als Ersatzstandorte
für den klimawandelbedingten Wegfall von Lebensräumen ausgewiesen
werden. Ein Biotopverbundsystem soll
die Vernetzung der Lebens- und Ausweichräume gewährleisten (UBA 2015,
S. 208f). Die Forstwirtschaft muss sich
auf den Klimawandel einstellen und als
Klimaanpassungsmaßnahme verstärkt
Arten aufforsten, die gegen die zukünftigen klimatischen Bedingungen resistent sind.
Siedlungstätigkeit und
Flächeninanspruchnahme
Eine kompakte Siedlungsstruktur
hilft, den Klimawandel einzudämmen;
die Innenentwicklung soll dazu weiter fortgesetzt werden. Die im Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehene
Innenentwicklung, sprich die Nachverdichtung und das Schließen von
innerstädtischen Freiflächen, kann
jedoch die Entstehung von urbanen
Hitzeinseln fördern. In den Sommermonaten kann sich warme Luft in
innerstädtischen Bereichen stauen.
Diese Hitzeinseln beeinflussen das
Stadtklima negativ und können sich
auf bestimmte Bevölkerungsgruppen
schädlich auswirken. Insbesondere in
Ballungsräumen mit einer hohen Dichte und einem hohen Versiegelungsgrad entstehen höhere Durchschnittstemperaturen als im Umland, der
Unterschied kann zurzeit bis zu 6°C
betragen. Die Intensität dieses Effekts
nimmt mit steigender Einwohnerzahl
und Dichte zu, eine Steigerung durch
den Klimawandel ist zu erwarten (UBA
2015, S. 214). Daher sollen zukünftig als Klimaanpassungsmaßnahme
verstärkt Kaltluftentstehungsgebiete
und Belüftungsschneisen als regionale
Grünzüge gesichert werden. Eine Innenverdichtung sollte nur so maßvoll
geschehen, dass klimatische Nega-
39
tivwirkungen ausgeschlossen sind.
Innerstädtische Grün-, Wald- und
Wasserflächen, die besondere Klimaausgleichsfunktionen übernehmen,
sollen erhalten werden. Oft sind die
betroffenen Räume jedoch unter der
Darstellungsschwelle der Regionalplanung, sodass auf sie nur Einfluss
über textliche Festlegungen im Regionalplan genommen werden kann.
Für den Regionalplan müssen diese
Räume identifiziert und in ihren Funktionen erhalten werden, um eine Verschlechterung der klimatischen Situation in den einzelnen Bereichen zu
vermeiden.
Energie
Der Bereich der erneuerbaren Energien birgt für die Ebene der Regionalplanung die größten Potenziale für den
Klimaschutz. Durch ihre Entwicklung
lässt sich die Freisetzung klimaschädlicher Gase reduzieren. Der LEP-E
NRW trägt der Regionalplanung die
Ausweisung von Vorranggebieten für
Windenergieanlagen auf (Kap. 8.).
Von dem Ausbau dürfen jedoch keine
Schutzgüter beeinträchtigt werden,
es bedarf einer besonderen Betrachtung der menschlichen Gesundheit
und des Artenschutzes. Neben dem
Ausbau von erneuerbaren Energien
soll jedoch auch in der Planungsregion Köln eine größere Energieeffizienz
erreicht werden. Dies dient ebenfalls
dem Einsparen von Treibhausgasen
als Klimaschutzmaßnahme.
Wasser
Der Klimawandel erhöht die Wahrscheinlichkeit von Überschwemmungen vor allem an kleineren
Gewässern. Durch § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) werden Überschwemmungsgebiete gesichert. In
Ergänzung sind im Regionalplan Köln
hochwassersensible Bereiche als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den
vorbeugenden
Hochwasserschutz
festgelegt. Diese sollen auch weiterhin als Klimaanpassungsmaßnahme
2. Gesamträumliche Herausforderungen
40
dargestellt werden, um für die Regionalplanung Steuerungsmöglichkeiten im Bereich des Hochwasserschutzes zu erhalten.
Identifizierung von klimatischen
Problemräumen
Spezielle Geländeformationen, wie z. B.
enge Flusstäler mit ungünstiger Luftaustauschfunktion, sollen vor einer Verschlechterung ihres Klimas geschützt
werden. Dies kann z.B. durch eine Vermeidung von Bebauung erfolgen.
2.4 Risikovorsorge
2.4.1 Ausgangslage
Nach den Terroranschlägen am
11.09.2001 auf das World Trade Center in New York sind die kritischen
Infrastrukturen als die wesentlichen
Elemente für das Funktionieren unseres staatlichen Gemeinwesens
stärker in den Fokus der Risikovorsorge gerückt. Einem Risiko liegt stets
eine Art von realer Gefahr zugrunde:
Gefahr wird als der Tatbestand einer
objektiven Bedrohung durch ein zukünftiges Ereignis definiert, wobei die
Gefährdung mit einer bestimmten
Eintrittswahrscheinlichkeit auftritt.
Zum Risiko wird eine Gefahr durch die
zu erwartenden Schäden bzw. Folgen
des Ereignisses (BMVI 2015, S. 8).
Sowohl technische als auch sozioökonomische Infrastrukturen gelten als
kritische Infrastrukturen, wenn deren
Ausfall oder Störung wesentliche Beeinträchtigungen des Gemeinwesens
zur Folge hat. Zu ihnen gehören u.a.
die Einrichtungen der Energieversorgung, des Transports und Verkehrs,
der öffentlichen Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung,
aber auch die des Gesundheitswesens und des Katastrophenschutzes.
Tabelle 1 zeigt die unverzichtbaren
technischen und sozioökonomischen
Infrastrukturen. Bezüglich der Gefahren, denen kritische Infrastrukturen
ausgesetzt sein können, waren terroristische Risiken zwar der Auslöser
für die intensive Beschäftigung mit
dem Thema, aber danach rückten
auch Naturgefahren und Technikgefahren in den Fokus der Aufmerksamkeit. Diese besitzen aufgrund ihres
Raumbezugs für die Raumordnung
eine besondere Relevanz. Tabelle 2
zeigt einen Überblick über mögliche
Natur- und Technikgefahren.
Das Bundesministerium des Innern
entwickelte angesichts der umfassenden Problematik die Nationale KRITISStrategie (BMI 2009), um in Zusammenarbeit mit den anderen Ressorts
der Bundesebene, mit der Länder- und
der kommunalen Ebene sowie mit weiteren öffentlichen und privaten Akteuren den Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) zu verstärken. Das Thema
muss interdisziplinär bearbeitet werden, da fachspezifische Ansätze der
Risikovorsorge in den stark vernetzten
Strukturen unseres Gemeinwesens
zu kurz greifen. Aus diesem Grund
sind Beiträge aller Fachressorts, z.B.
des Verkehrs, des Städtebaus, des
Gesundheitswesens, der digitalen Infrastruktur, der Raumordnung erforderlich. Die Regionalplanung kann mit
ihrem zusammenfassenden, überörtlichen und fachübergreifenden Handlungsauftrag (§ 1 Abs. 1 Satz 1 ROG)
eine wichtige Funktion in der Risikovorsorge übernehmen.
Das Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung und das
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung haben 2013 das Modellprojekt der Raumordnung (MORO)
„Vorsorgendes Risikomanagement in
der Regionalplanung“ initiiert, um der
Bundesraumordnung praxisbezogene
Empfehlungen zur Integration der Risikovorsorge in die Regionalplanung
zu geben. Die Planungsregion Köln
als alleinige Modellregion des Projekts zeigt sich gerade gegenüber den
Naturgefahren Flusshochwasser und
2. Gesamträumliche Herausforderungen
41
Technische Infrastrukturen
Sozioökonomische Infrastrukturen
Energieversorgung
Gesundheitswesen, Ernährung
Informations- und
Kommunikationstechnologie
Notfall- und Rettungswesen,
Katastrophenschutz
Transport und Verkehr
Parlament, Regierung, öffentliche
Verwaltung, Justizeinrichtungen
(Trink-)Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung
Finanz- und Versicherungswesen
Medien und Kulturgüter
Tab. 1: Unverzichtbare technische und sozioökonomische Infrastrukturen
QUELLE: BMI 2009, S. 5
Erdbeben gefährdet. Sie ist zudem
Standort zahlreicher Störfallbetriebe.
Das große Schadenspotenzial in diesem Verdichtungsraum, der als Verkehrsknotenpunkt und Zentrum der
Energieerzeugung von europäischer
Bedeutung auch bedeutsame Kritische Infrastrukturen aufweist, lässt
ein hohes Risiko erwarten. Das Projekt
versucht auszuloten, inwieweit die Regionalplanung zu dessen Verringerung
beitragen könnte.
Während das europäische Recht für
verschiedene Sachbereiche die Verpflichtung enthält, sich auf der regionalen Ebene mit Risiken auseinanderzusetzen, so z.B. mit technischen
Störfällen, Wasserverunreinigungen
und Hochwasser (Seveso-III-R, WRRL,
HWRM-RL,UVP-RL2011,UVP-RL2014),
wird im Raumordnungsgesetz der
Begriff Risiko nicht explizit erwähnt.
Landesplanung und Regionalplanung
erhalten allerdings den Handlungsauftrag, dem Schutz kritischer Infrastrukturen Rechnung zu tragen (§ 2
Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 ROG). Diesen greift
der Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW bislang nicht auf. Teil sei-
ner strategischen Ausrichtung ist es
jedoch, bei Nutzungskonflikten den
Erfordernissen des Umweltschutzes
Vorrang einzuräumen, wenn Leben
und Gesundheit der Bevölkerung oder
die dauerhafte Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen gefährdet
sind (LEP-E NRW, S. 5). In den jeweiligen Sachkapiteln wird auf Gefahren,
z.B. die Empfindlichkeit des Siedlungsraums insbesondere gegen Hitze
und Starkregen (LEP-E NRW, Grundsatz 6.1-7, Abs. 2), und auf Risiken wie
Hochwasser (LEP-E NRW, Grundsatz
4-2) verwiesen. Mit dem Auftrag der
Raumordnung, Flächenvorsorge zu
betreiben (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ROG),
verbindet die Regionalplanung den
Aspekt des Schutzes der Bevölkerung
vor verschiedensten Gefahren, z.B. vor
emittierenden Gewerbe- und Industrieanlagen und Überschwemmungen.
Um diesem wichtigen Anliegen der
Regionalplanung gerecht zu werden,
werden im Modellprojekt nicht nur die
Kritischen Infrastrukturen behandelt,
sondern auch die Daseinsvorsorge
und die Versorgungssicherheit mit ihrem Beitrag zu einem funktionierenden Gemeinwesen.
2. Gesamträumliche Herausforderungen
42
Naturgefahren
Technikgefahren
(Störung/Ausfall)
Überschwemmung
Produktionsbetriebe
Sturm
Entsorgungsbetriebe
Starkregen
Rohstoffleitungen
Schneefall
Deiche
Schneelast
Hochwasser- und
Küstenschutzanlagen
Hitze
Bergbau/unterirdische
Bautätigkeiten
Dürre
Gefahrguttransporte auf unterschiedlichen Verkehrswegen
Waldbrand
…
Erdsenkung
…
Erdbeben
…
Tab. 2: Natur- und Technikgefahren
Bezirksregierung Köln, Dez. 32, 2015 Quelle: Nach BMVBS 2013, S.5
Aufgabe der Regionalplanung ist es,
regionalbedeutsame Risiken zu erkennen und für sie Handlungsstrategien im Sinne von Vermeidung,
Minimierung oder Kompensation zu
erarbeiten. Dabei wird der Handlungsrahmen von der Vorgabe der §§ 1 Abs.
1 und 8 Abs. 6 ROG zur überörtlichen
und fachübergreifenden Bedeutung
bestimmt: Die Regionalplanung kann
nur dort handeln, wo sie mit regionalplanerischen Maßnahmen die
Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadensereignisses und das von der
Empfindlichkeit der Raumnutzung
abhängige
Schadensausmaß
beeinflussen kann. Tabelle 3 zeigt die
Raumordnungsrelevanz von Risiken.
Risikoanalyse für die
Planungsregion Köln
Im Rahmen des Modellprojekts Vorsorgendes Risikomanagement in der
Regionalplanung wurde für die Planungsregion Köln eine Risikoanalyse
durchgeführt. Als Gefahren wurden
Flusshochwasser, technische Störfälle gemäß der Seveso-III-Richtlinie und
Erdbeben untersucht. Für die Untersuchung von urbanen Hitzewellen lagen
keine ausreichenden Datengrundlagen vor. Für jede Gefahr wurden Gefahrenstufen bestimmt. Auf der Seite der
Schutzgüter wurden 32 Raumnutzungen und -funktionen im Regionalplan,
wie z.B. Allgemeiner Freiraum- und
Agrarbereich, Allgemeiner Siedlungs-
2. Gesamträumliche Herausforderungen
Gefahrenkomplex
Überörtliche/
überfachliche
Auswirkungen
43
Überörtliche/überfachliche Bewältigungsstrategie im
Rahmen der Regelungskompetenz der Raumordnung
Beeinflussbarkeit
der Gefährdung
(Eintrittswahrscheinlichkeit
der Gefahr)
Beeinflussbarkeit der
Empfindlichkeit der
Raumnutzungen/-funktionen (insb. bei Siedlungserweiterungen)
Überschwemmungen
durch Flusshochwasser
ja
ja
ja
Überschwemmungen
durch Starkregen
ja
nein
(kommunale Ebene)
nein
(kommunale Ebene)
Überschwemmungen
durch Sturmfluten
ja
nein
ja
Hitze
ja
ja
ja
Waldbrände
ja
ja (Nutzungssteuerung)
ja
Erdbeben
ja
nein
nein
Geologische Untergrundgefahren wie
Erdsenkungen, Grundwasserwiederanstieg in
Bergbauregionen
ja
ja (teilweise)
ja (teilweise)
Gravitative
Massenbewegungen
nein (in der Regel in NRW
lokale Gefährdungen)
ja
ja
Sturm/Starkregen
ja
nein
nein
Schneefall/Schneelast
ja
nein
nein
Technische Störfälle
(SEVESO III)
ja (sofern Betriebsgelände überschreitend)
ja
ja
Sozial bedingte Gefahren
(Terror etc.)
ja
nein
nein
nein
Tab. 3: Raumordnungsrelevanz von Risiken
Bezirksregierung Köln, Dez. 32, 2015 Quelle: Nach BMVI 2015, S.27
2. Gesamträumliche Herausforderungen
44
bereich, Allgemeiner Siedlungsbereich
mit der Zweckbindung Freizeit/Erholung, Bereich für gewerbliche und
industrielle Nutzungen, Bereich mit
Grundwasser- und Gewässerschutzfunktionen, Bereich für den Schutz der
Natur etc., nach ihrer Empfindlichkeit
gegenüber den drei Gefahren bewertet. Dasselbe wurde für 12 Kategorien
kritischer Infrastrukturen aus den Bereichen Energieerzeugung, Leitungen,
Verkehr, Abfall- und Abwasserentsorgung, Talsperren, Soziale Infrastruktur
und Kulturerbe durchgeführt.
Hinsichtlich der Gefahr Flusshochwasser lassen die Ergebnisse der
Risikoanalyse folgende Aussagen zu:
Da die Risiken sehr stark von der
Empfindlichkeit der Raumnutzungen
geprägt sind, sind anders als an der
Rur die Überschwemmungsrisiken
an Rhein und Erft besonders hoch.
In dieser räumlichen Differenzierung
zeigt sich die größere Aussagekraft
der Risikoanalyse gegenüber einem
bloßen Gefahrenansatz, bei dem die
Topographie die Abgrenzung der Gefahrenstufen bestimmt und die Empfindlichkeit der Raumnutzungen und
-funktionen nicht einbezogen werden.
In der Risikoanalyse für technische Störfälle wurden die maximalen
Achtungsabstände mit einem Radius
von 1.500 m um die Betriebsbereiche
und Anlagen nach der Störfallverordnung zugrunde gelegt. Nur für wenige
der über 100 Fälle in der Planungsregion Köln liegen derzeit Daten über
die tatsächlich erforderlichen Abstände vor, die sich nach den verarbeiteten oder gelagerten Stoffen richten.
Die Betriebsbereiche und Anlagen
konzentrieren sich dabei an der Rur
und insbesondere an der Rheinschiene. Hohe Risiken aufgrund empfindlicher Raumnutzungen innerhalb der
Achtungsabstände treten im Raum
Aachen sowie im Bereich der Rheinschiene auf.
Der Risikoanalyse bezüglich Erdbeben liegt zugrunde, dass in der
Planungsregion Köln die Gefahr von
Osten nach Westen zunimmt. In der
höchsten Erdbebenzone 3 für Ereignisse, die statistisch gesehen alle
475 Jahre auftreten, liegen der nördliche Teil der StädteRegion Aachen
und der gesamte Kreis Düren mit einigen angrenzenden Gebieten. Die
Erdbebenzone 3 entspricht Stärke
7 auf einer Intensitätsskala, die dasSchadensausmaß an Bauten klassifiziert. Als bauliche Strukturen sind
Siedlungen und technische Infrastrukturen gegenüber Erdbeben am empfindlichsten. Das größte Erdbebenrisiko besteht somit für bauliche Strukturen im nordwestlichen Teil der Planungsregion Köln (BMVI 2015, Kap. 5).
2.4.2 Handlungsfelder
Die Ansätze und Ergebnisse des Modellprojekts Vorsorgendes Risikomanagement in der Regionalplanung
werden in der Gesamtfortschreibung
des Regionalplans Köln im Sinne eines Fachbeitrags berücksichtigt. Im
Einzelnen werden folgende Handlungsfelder definiert.
Umsetzung und Strategien
Zur Integration des neuen Themenfelds
in die Regionalplanung sind im Rahmen
eines Abwägungskonzepts und einer
Strategiefestlegung für den Umgang
mit Risiken grundsätzliche Fragen zu
klären: Welchen Stellenwert soll Risikovorsorge in der Abwägung im Rahmen
der Gesamtfortschreibung einnehmen?
Welche Strategien (Risikovermeidungs-, Risikominderungs-, Kompensationsstrategien) sollen für die verschiedenen Anforderungen an den Raum
verfolgt werden?
Integration in die Sachgebiete
Aufbauend auf den Ergebnissen des
Modellprojekts gilt es festzulegen, welche schutzwürdigen Raumnutzungen
und Raumfunktionen einbezogen werden und welche regionalplanerischen
Sachgebiete einen Beitrag zur Um-
2. Gesamträumliche Herausforderungen
setzung leisten können. Aufgrund des
Querschnittscharakters des vorsorgenden Risikomanagements kommen dazu
sowohl die Sachgebiete Siedlungsraum
und Freiraum als auch beispielsweise
die Sachgebiete Wasser, Verkehr, technische Infrastrukturen und Energieversorgung in Betracht. Das Themenfeld
Klimaanpassung ist auch betroffen, soll
aber selbst in die anderen Sachgebiete
integriert werden. Bereits in den Regionalen Perspektiven werden die im Modellprojekt untersuchten Gefahren in
einigen Kapiteln aufgegriffen: In Bezug
auf Flusshochwasser geschieht dies
im Kapitel 5 Wasser. In der Gesamtfortschreibung des Regionalplans
wird aufgrund der Konfliktträchtigkeit
zwischen hochwassersensiblen Bereichen und Siedlungstätigkeiten auch
dem Sachgebiet Siedlung eine wichtige Umsetzungsfunktion zukommen.
Hinsichtlich technischer Störfälle wird
in den Regionalen Perspektiven im
Kapitel 3 Siedlungsflächen bereits die
Abstandsproblematik bei der Standortsuche, -sicherung und -entwicklung
für bzw. von gewerblichen und industriellen Bauflächen angesprochen (vgl.
Kap. 3.2.3). Dieser Ansatz wird zur
Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie
(Seveso-III-RL) vertieft werden. Dabei
wird sich der regionalplanerische Umgang mit Abstandsaspekten zwischen
45
Störfallbetrieben und empfindlichen
Nutzungen sowohl auf die Neudarstellung von Siedlungsbereichen als auch
auf die Raumnutzungen im Bestand
beziehen. Das Risiko von urbanen Hitzewellen wird in den Regionalen Perspektiven unter dem Aspekt des Klimawandels als Handlungsfeld definiert
(vgl. Kap. 2.3). Bei der Gesamtfortschreibung soll es in die Sachgebiete
Siedlungsraum und Freiraum integriert werden.
Umweltprüfung
Die Integration der Risikovorsorge bedarf auch eines formalen Rahmens. Ein
weiteres Handlungsfeld ist daher die
Einbeziehung des Themenkomplexes
Risikovorsorge in die Umweltprüfung.
Diese schreibt die Prüfung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen von Planungen auf verschiedene Schutzgüter vor (UVP-RL 2011).
Ansatzpunkt für die Risikovorsorge
ist von diesen das Schutzgut Mensch
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ROG), dessen Bedeutung
durch die UVP-Änderungsnovelle 2014
(UVP-RL 2014) ausgeweitet wurde. Über
dieses Schutzgut können auch alle regionalbedeutsamen Kriterien der Risikovorsorge einfließen, die sich auf die
Daseinsvorsorge, die Versorgungssicherheit und die Funktionsfähigkeit unseres Gemeinwesens beziehen.
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2015
Siedlungsflächen
3
3. Siedlungsflächen
48
Siedlungsflächen
Die Planungsregion Köln ist seit jeher geprägt von Verdichtungsräumen entlang der Rheinschiene und
im Aachener Raum sowie von ländlichen Regionen wie der Eifel oder
dem Bergischen Land. 4,4 Millionen Einwohner verteilen sich auf ca.
7.365 km² Fläche. Mit etwa 598 Einwohnern pro km² gehört der Bezirk
zu den am dichtesten besiedelten
Regionen Europas (IT.NRW 2014a).
Um zukünftige Planungsaussagen für
die Siedlungsentwicklung formulieren zu können, ist es wichtig, die Bevölkerungs-, Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung der letzten Jahre zu
erfassen und auszuwerten. Eine wichtige Planungsgrundlage ist die Bevölkerungsvorausberechnung von IT.NRW.
Ausgangslage für die Planung ist die
Bestandsbeschreibung im Kapitel 3
Siedlungsflächen. Diese gliedert sich in
die Bereiche Bevölkerung, Wirtschaft
und Siedlungsraum. Aus dieser StatusQuo-Analyse werden unter dem Punkt
3.2 Handlungsfelder die Planungserfordernisse für alle raumrelevanten
Entwicklungen sowie für die Steuerung des Einzelhandels abgeleitet.
3.1
Ausgangslage
In diesem Kapitel werden die Entwicklungen der letzten Jahre, aktuellen Daten und Fakten sowie Prognosen für
die Planungsregion zu den Themen
Bevölkerung, Wirtschaft und Siedlungsraum als Grundlage regionalen
Handelns dargestellt. Die hierzu ausgewählten statistischen Datengrundlagen und Hintergründe zeigen heutige
Strukturen auf und machen Tendenzen ablesbar.
Der Themenblock Bevölkerung umfasst u.a. Daten zur Bevölkerungsvorausberechnung, Haushaltsprognose
und Bevölkerungsdichte. Datengrundlage für dieses Kapitel sind die Daten
von IT.NRW. Aktuelle Daten von 2014
zur Bevölkerungsprognose liegen zurzeit nur auf Kreisebene vor. Kommunale Daten und Daten zur Haushaltsprognose werden voraussichtlich erst in
der zweiten Jahreshälfte 2015 vorliegen. Die folgenden Aussagen beziehen
sich daher auf Daten von 2013.
Die wirtschaftliche Situation in der
Planungsregion wird anhand einer
zusammenfassenden Beschreibung
des Wirtschaftsraums, anhand von
Daten zur Produktivität und Wirtschaftsstärke zur Arbeitsplatzdichte
und zu Pendlerverflechtungen dargestellt. Diese bilden eine wichtige
Grundlage für die regionalplanerische Beurteilung des zukünftigen
Wirtschaftsflächenbedarfs.
Das Thema Siedlungsraum befasst
sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung.
Das Kapitel enthält außerdem das im
Landesentwicklungsplan NRW vorgegebene Zentrale-Orte-Konzept (ZOK)
als Grundlage regionalplanerischen
Handelns. Daten zur Siedlungsdichte
sowie zur Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung liefern ergänzende
Aussagen. Zudem wird die Flächennutzung sowohl auf der Ebene des Regionalplans als auch der Flächennutzungspläne (FNP) betrachtet. Dabei wird die
Flächenentwicklung auf kommunaler
Ebene der Regionalplandarstellung gegenübergestellt. Weiterhin erfolgt ein
Blick auf die tatsächlichen Nutzungen
in den regionalplanerisch gesicherten Gewerbe- und Industriebereichen
(GIB). Daten zum Siedlungsflächenmonitoring ermöglichen eine aktuelle Aussage zu den Siedlungsflächenpotenzialen in der Planungsregion.
3.1.1 Bevölkerung
Die Bevölkerungsentwicklung spielt
bei der anstehenden Fortschreibung
3. Siedlungsflächen
49
6%
Abb. 7:
Bevölkerungsentwicklung
1998 bis 2013
SU
BN : Bonn K: köln
lev:
AC: Städteregion aachen
BM: Rhein-erft-kreis
dn: KREIS DÜREN
EU: KREIS EUSKIRCHEN
GL: RHEINISCH-BERGISCHER KREIS
GM: OBERBERGISCHER KREIS
HS: KREIS HEINSBERG
SU: RHEIN-SIEG-KREIS
9%
8%
4%
4%
4%
2%
1%
BN
K
LEV
1%
AC
BM
DN
1%
EU
GL
GM
HS
-3%
des Regionalplans Köln eine wesentliche Rolle. Die Entwicklung der Bevölkerungs- und Haushaltszahlen
sowie die Verteilung der Bevölkerung
im Planungsraum sind wesentliche
Determinanten für die Ermittlung des
Wohnflächenbedarfs. Weitergehende
Einflüsse hat die Bevölkerungsentwicklung beispielsweise auch über die
Kaufkraftentwicklung auf die Entwicklung des Einzelhandels oder auf die
Veränderung von Verkehrsströmen.
Sie hat aber auch in der Regel über die
Entwicklung des Arbeitsmarktes Auswirkungen auf die Gewerbeflächenentwicklung. Abbildung 7 zeigt die
Bevölkerungsentwicklung in der Planungsregion seit 1998, die fast durchgängig eine positive Tendenz aufzeigt.
Insbesondere der Rhein-Sieg-Kreis
sowie die Städte Köln und Bonn weisen ein deutliches Wachstum von 6
bis 9 % auf. Allein der Oberbergische
Kreis verzeichnet im Zeitraum 1998
bis 2013 einen Bevölkerungsverlust
von 3%.
zuwächse erwartet werden, sind die
Bevölkerungszahlen in den ländlichen
Gemeinden teilweise weiter rückläufig. Die aktuellen Zahlen von IT.NRW
zur Bevölkerungsvorausberechnung
bis 2040 führten gegenüber den Vorjahresprognosen landesweit zu einer
Korrektur nach oben. Dabei liegen
zwei der vier Städte mit den höchsten Bevölkerungszunahmen bis 2040
in der Planungsregion Köln: Die Stadt
Köln erwartet ein Bevölkerungsplus
von 19,3%, die Stadt Bonn von 12,1%.
Aber auch die Stadt Leverkusen
(+7,9%) sowie der Rhein-Erft-Kreis
und der Rhein-Sieg-Kreis haben ein
Wachstum von 6 bis 8% zu verzeichnen. Neben weiteren stabilen Situationen in der Region (StädteRegion
Aachen +1,3%, Rheinisch-Bergischer
Kreis +0%, Kreis Heinsberg -1,2%,
Kreis Düren -1,9% und Kreis Euskirchen -2,5%) wird allein im Oberbergischen Kreis mit einer deutlichen
Bevölkerungsabnahme von fast 10%
gerechnet.
Bevölkerungsprognose
Der Blick in die Vergangenheit zeigt,
dass in der Planungsregion Köln ein
Nebeneinander von Schrumpfung
und Wachstum besteht. Das wird sich
zukünftig verstärkt fortsetzen. Während für viele Kommunen entlang
der Rheinschiene in den nächsten
Jahren noch starke Bevölkerungs-
Zum Stichtag 31.12.2013 lebten in der
Planungsregion Köln gut 4,4 Millionen
Einwohner (IT.NRW 2015). Laut der
Bevölkerungsvorausberechnung von
IT.NRW wird die Bevölkerungszahl in
der Planungsregion Köln noch bis zum
Jahr 2040 um 6,2% auf 4,6 Millionen
Einwohner steigen. Langfristig werden
die Bevölkerungszahlen jedoch in allen
leverkusen
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 2015
Quelle: IT.NRW 2013
3. Siedlungsflächen
50
Abb. 8: BevölkerungsPrognose 2011 bis 2030
(Veränderungen zum Jahr 2011 in prozent)
≤ -10%
> -10 bis -2%
> -2 bis 2%
> 2 bis 10%
> 10%
BN : Bonn K: köln
lev: leverkusen
AC: Städteregion aachen GL: RHEINISCH-BERGISCHER KrEIS
BM: Rhein-erft-kreis GM: OBERBERGISCHER KREIS
dn: KREIS DÜREN HS: KREIS HEINSBERG
EU: KREIS EUSKIRCHEN SU: RHEIN-SIEG-KREIS
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes nrw; © GEOBASIS NRW 2015
Quelle: IT.NRW 2014a
Kommunen der Planungsregion Köln
rückläufig sein. Grund dafür sind die
zunehmende Alterung der Gesellschaft
und eine geringe Geburtenrate. IT.NRW
geht heute von einer nach 2040 wieder verringerten Zuwanderung aus.
Zudem wird eine zahlenmäßige Umverteilung der Bevölkerung in den Altersgruppen stattfinden. Die stärksten
Bevölkerungszunahmen werden in den
Altersgruppen ab 65 Jahren erwartet,
die stärksten Bevölkerungsabnahmen
in der Altersgruppe der 10- bis 25-jährigen. Das teilweise enge Nebeneinander von Wachstum und Schrumpfung
lässt sich eindrücklich an Abbildung
8 ablesen: Während die Rheinschiene
und einige Kommunen im Westen der
Region noch eine positive Entwicklung
zu erwarten haben, müssen andere
Regionen leichte bis deutliche Bevölkerungsverluste hinnehmen. In dem
besonders vom Bevölkerungsrückgang
betroffenen Oberbergischen Kreis befinden sich ausschließlich schrumpfende Kommunen (≤ -10% bis -2%), in den
Kreisen Düren und Euskirchen dagegen
neben überwiegend schrumpfenden
auch stagnierende (˃-2% bis 2%) und
wachsende (2% bis ˃10%) Kommunen. Die Bevölkerungsentwicklung ist
eine wichtige Datengrundlage für die
Regionalplanung, da sie unmittelbar
Einfluss auf den zukünftigen Wohnflächenbedarf der Kommunen hat.
3. Siedlungsflächen
51
30%
Abb. 9:
entwicklung der Haushaltstypen
2010 bis 2030
20%
10%
0%
BN
K
LEV
AC
BM
DN
EU
GL
GM
HS
SU
Einpersonenhaushalte
zweipersonenhaushalte
dreipersonenhaushalte
vierpersonenhaushalte
BN : Bonn K: köln
lev:
AC: Städteregion aachen
BM: Rhein-erft-kreis
dn: KREIS DÜREN
EU: KREIS EUSKIRCHEN
GL: RHEINISCH-BERGISCHER KREIS
GM: OBERBERGISCHER KREIS
HS: KREIS HEINSBERG
SU: RHEIN-SIEG-KREIS
-10%
-20%
-30%
leverkusen
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 2015
Quelle: IT.NRW 2013
-40%
Haushaltsprognose
Neben einer rückläufigen Bevölkerungszahl in einigen Kommunen
steigt die Zahl der Ein- und Zweipersonenhaushalte bis zum Jahr 2030
an, während die Anzahl der Drei- und
Vierpersonenhaushalte zurückgeht
(Eine aktuelle Haushaltsprognose
bis 2040 liegt derzeit noch nicht
vor). Dieser Trend ist nicht nur in den
Verdichtungsräumen der Region zu
beobachten, sondern auch in nahezu allen Kreisen mit Ausnahme der
Städte Köln und Bonn (vgl. Abb. 9).
Gründe dafür sind die zunehmende
Alterung der Bevölkerung und die
damit verbundene Zunahme von
Singlehaushalten sowie die Haushaltsneugründung jüngerer Menschen.Durch die relative Zunahme
der Ein- und Zweipersonenhaushalte
und die Abnahme größerer Haushalte steigt die absolute Anzahl der
Haushalte. In Bonn nimmt sie beispielsweise bis zum Jahr 2030 um
12% zu. Im Kreis Euskirchen stagniert die Zahl der Haushalte in diesem Zeitraum. Einzig im Oberbergischen Kreis nimmt die Haushaltszahl
um durchschnittlich 8% ab (vgl. Abb.
10). Hier steigt zwar die Zahl der
Einpersonenhaushalte, die Bevöl-
kerungszahl geht jedoch insgesamt
zurück. Durch die noch steigende
Anzahl der Haushalte entsteht ein
weiterer Bedarf an Wohnbauflächen
in den Kommunen. Neben der Bevölkerungsprognose stellt die Haushaltsprognose somit eine wichtige
Grundlage für die Gesamtfortschreibung des Regionalplans dar.
Bevölkerungsdichte
Aus dem Verhältnis zwischen Einwohnerzahl und Flächengröße ergeben sich für die kreisfreien Städte
und deren Umland vergleichsweise
hohe Bevölkerungsdichten, während
der ländliche Raum geringere Bevölkerungsdichten aufweist. Bei den
Kreisen liegt ein heterogenes Bild vor:
Die Bevölkerungsdichte im RheinErft-Kreis ist mit durchschnittlich
8 Einwohnern pro Hektar Gesamtfläche 4 Mal höher als die des Kreises Euskirchen mit durchschnittlich
2 Einwohnern pro Hektar (vgl. Abb.
11). Diese Abbildung zeigt deutlich
die Lage der Verdichtungsräume, der
angrenzenden Randzonen sowie der
ländlichen Räume im Regierungsbezirk. Die Bevölkerungsdichte ist insofern auch eine Planungsdeterminante, als sie gleichzeitig Indikator für
3. Siedlungsflächen
52
Abb. 10:
Entwicklung der zahl der
Haushalte 2010 bis 2030
BN : Bonn K: köln
lev:
AC: Städteregion aachen
BM: Rhein-erft-kreis
dn: KREIS DÜREN
EU: KREIS EUSKIRCHEN
GL: RHEINISCH-BERGISCHER KREIS
GM: OBERBERGISCHER KREIS
HS: KREIS HEINSBERG
SU: RHEIN-SIEG-KREIS
12%
11%
7%
7%
HS
SU
6%
leverkusen
5%
4%
3%
3%
0%
BN
K
LEV
AC
BM
DN
EU
GL
GM
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 2015
Quelle: IT.NRW 2013
-8%
die kommunale Finanzsituation sein
kann. Kommunen mit geringer Bevölkerungsdichte und schrumpfender Bevölkerungszahl müssen einen
erhöhten Aufwand bei der Erhaltung
der Daseinsvorsorge betreiben. Umgekehrt führt in der Regel eine dichte
Siedlungsstruktur zu einem kostengünstigeren Erhalt und Betrieb von
leitungsgebundener und sozialer Infrastruktur.
Die beschriebenen Trends der Bevölkerungsentwicklung stellen viele
Herausforderungen für die Regionalplanung dar. Zum einen sind sie
Grundlage für die Ermittlung einer
bedarfsgerechten Wohnflächenentwicklung, unterstützt durch das Instrument des Siedlungsflächenmonitorings, zum anderen geht es um die
Erhaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen unserer
Planungsregion.
3.1.2 Wirtschaft
Im vom Strukturwandel geprägten
NRW spielt der Dienstleistungssektor
mit rund 6 Millionen Beschäftigten
mittlerweile die größte Rolle in der
wirtschaftlichen Entwicklung, gefolgt
vom Produktionssektor mit ca. 2,1 Millionen Beschäftigten (MWEIMH NRW
o.J.). Die Entwicklung ist in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf
besonders ausgeprägt.
Logistik, Tourismus und Gastronomie,
Werbung, Informatonstechnologie, Forschung, Finanz- und Versicherungswirtschaft bilden die Ankerpunkte
des nordrhein-westfälischen Dienstleistungssektors. In keiner anderen
Region Europas finden sich so viele wissenschaftliche Einrichtungen
(Hochschulen, Institute, Forschungsinstitute) auf so engem Raum wie in
NRW. Allein in der Planungsregion
Köln finden sich unter den 21 ansässigen Hochschulen mit der Universität
Köln und der RWTH Aachen zwei Exzellenzstandorte (IT.NRW 2014b).
NRW fungiert als Drehkreuz der
Güterströme auf den europäischen
Haupttransitrouten der Nord-Südund Ost-Westverteilung und der engen räumlichen und funktionalen
Verflechtung mit den sogenannten
ZARA-Häfen (Zeebrügge, Antwerpen,
Rotterdam und Amsterdam) sowie
den Flughäfen (u.a. Köln/Bonn). Die
Planungsregion Köln ist von dieser
Drehscheibenfunktion
besonders
betroffen.
3. Siedlungsflächen
53
≤ 2 EW/HA
> 2 bis 5 EW/HA
> 5 bis 10 EW/HA
> 10 bis 15 EW/HA
> 15 bis 20 EW/HA
> 20 bis 30 EW/HA
BN : Bonn K: köln
lev: leverkusen
AC: Städteregion aachen GL: RHEINISCH-BERGISCHER KrEIS
BM: Rhein-erft-kreis GM: OBERBERGISCHER KREIS
dn: KREIS DÜREN HS: KREIS HEINSBERG
EU: KREIS EUSKIRCHEN SU: RHEIN-SIEG-KREIS
Abb. 11: Bevölkerungsdichte
(Einwohner pro hektar)
Die Schwerpunkte des produzierenden Sektors in NRW lassen sich an
den wichtigsten Exportgütern ablesen (chemische Erzeugnisse, Maschinen, Metalle). Auch hier nimmt
die Planungsregion Köln mit dem
Fahrzeugbau und der chemischen Industrie eine wichtige Rolle ein.
Die folgenden Daten zu Produktivität
und Wirtschaftsstärke sowie zu Arbeitsplatzdichte und Pendlerverflechtungen sind Grundlagen für die
regionalplanerische Beurteilung des
zukünftigenWirtschaftsflächenbedarfs.
Wirtschaftsraum
Die Planungsregion Köln als Wirtschaftsraum
ist
gekennzeichnet
durch eine stark ausgeprägte regi-
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes nrw; © GEOBASIS NRW 2015
Quelle: IT.NRW 2013
onale Vielfalt. Zu ihr gehören 3 der
insgesamt 16 Wirtschaftsregionen in
NRW. Dies sind die Wirtschaftsregionen Köln, Bonn/Rhein-Sieg und Aachen (IHK/HWK NRW 2009, S. 39).
Die Wirtschaftsregion Köln ist einer der führenden Industriestandorte
Deutschlands. Zur Wirtschaftsregion
Köln zählen die Städte Köln und Leverkusen, der Rhein-Erft-Kreis sowie
der Rheinisch-Bergische Kreis und
der Oberbergische Kreis. Die Stadt
Köln als einwohnerstärkste Stadt in
NRW und des Regierungsbezirks ist
Dienstleistungs- und Handelsmetropole. Die Leitbranchen der Stadt
und der Wirtschaftsregion sind die
Versicherungs- und die Medienwirtschaft. Ebenso sind die Branchen der
Informations- und Kommunikations-
3. Siedlungsflächen
54
technik, der Gesundheitswirtschaft
und der Kulturwirtschaftsbranche
führend. Verlagshäuser und zahlreiche Fernsehsender prägen das Wirtschaftsleben. Neben der Universität
Köln, den Fachhochschulen in Köln
sowie weiteren privaten und öffentlichen Fach-/Hochschulen und Forschungseinrichtungen besteht ein
regionales Netz an Bildungseinrichtungen. Dies wird durch den Campus Leverkusen und den Campus
Gummersbach der Fachhochschule
Köln und diverse nicht universitäre
Forschungseinrichtungen
ergänzt.
Die Industrie und das verarbeitende
Gewerbe sind mit der Leitbranche
Fahrzeugbau in allen Teilen der Wirtschaftsregion mit Schwerpunkt in der
Stadt Köln vertreten. Zulieferbetriebe
aus dem Maschinenbau sowie der
metallver- und bearbeitenden Industrie haben sich auf den Automobilbau spezialisiert. Unternehmen aus
der Elektrotechnik, dem Papier-, Verlags- und Druckgewerbe sind ebenso
ansässig wie das Ernährungsgewerbe. In der Rheinschiene, dem angrenzenden Rhein-Erft-Kreis bis hin zum
eher vom verarbeitenden Gewerbe
geprägten Oberbergischen Kreis sind
zudem prägende Leitbranchen der
chemischen und pharmazeutischen
Industrie mit Sitz von Global Playern
ansässig. Die Gummi- und Kunststoffindustrie bildet einen damit stark
verbundenen Branchenzweig (IHK/
HWK NRW 2009, S. 102-109). Bei der
Versorgung mit Gütern übernimmt
das Handwerk eine wichtige Funktion. Weitere Zweige bilden Dienstleistungen, Zulieferer für die Industrie,
das Bau- und Ausbaugewerbe, das
Metall- und Elektrogewerbe und die
Gesundheit. Unter den vielfach mittelständisch familiengeführten Unternehmen im Bergischen Land finden
sich auch sogenannte Hidden Champions, die trotz mangelnden Bekanntheitsgrades eine Führungsposition innerhalb des Weltmarktes
einnehmen. Die Wirtschaftsregion
Köln ist weiterhin geprägt durch die
Abgrabung energetischer und nichtenergetischer Rohstoffe. Neben der
Braunkohle finden sich Kies, Sand,
Schluff, Ton, Quarz und Grauwacke.
Das Braunkohlerevier prägt mit der
Gewinnung, Verstromung und Veredlung der Braunkohle die Wirtschaftsund Industriekultur.
Die Wirtschaftsregion Bonn/
Rhein-Sieg setzt sich aus der Stadt
Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis mit
seinen 19 Kommunen zusammen.
Nach dem Umzug der Bundesregierung nach Berlin hat die Stadt
Bonn ihre Bedeutung als Verwaltungs- und Bürostandort weiter ausgebaut. Die Wirtschaftsregion Bonn/
Rhein-Sieg ist heuteWachstumsregion
in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Kongresswesen und Kultur.
Die Dienstleistungsbranche mit Informations-, Telekommunikations- und
Logistikunternehmen sowie anderen
produktionsnahen
Dienstleistern
prägen
die
Wirtschaftsregion.
Weltweit agierende Konzerne haben hier ihren Hauptfirmensitz wie
beispielsweise die Telekom oder
die Deutsche Post. Die Stadt Bonn
beherbergt 18 Organisationen der
Vereinten Nationen. Bonn und die
Region verfügen durch den Sitz der
Universität Bonn, weiterer Hochschulen, verschiedener Forschungsund Entwicklungseinrichtungen und
Institute, nationaler und internationaler wissenschaftlicher Einrichtungen über eine breite Bildungs- und
Forschungslandschaft mit entsprechender Neugründungskultur. In der
Wirtschaftsregion und hier eher im
traditionell vom produzierenden Gewerbe geprägten Rhein-Sieg-Kreis
sind der Maschinenbau, Automobilzulieferer, die chemische Industrie und die kunststoffverarbeitende
Industrie die führenden Branchen.
Der Mittelstand ist bedeutendster
Wirtschaftsfaktor der Region. Das
Handwerk übernimmt die Versorgungsfunktion und agiert als Zulie-
3. Siedlungsflächen
ferer für die Industrie und Gewerbebetriebe. In der Wirtschaftsregion
Bonn/Rhein-Sieg sind Vorkommen
nichtenergetischer Feststoffe vorhanden wie Spezialkiese, wertvolle
Tonvorkommen, Basalt und Grauwacke (IHK/HWK NRW 2009, S. 68-73).
Die Wirtschaftsregion Aachen
setzt sich zusammen aus der kreisfreien Stadt Aachen und dem ehemaligen Kreis Aachen sowie den Kreisen
Düren, Euskirchen und Heinsberg.
Die Lage der Stadt Aachen im Dreiländereck zwischen Deutschland,
Belgien und den Niederlanden ist
auch in Bezug auf Warenströme hervorzuheben. Der Dienstleistungsbereich ist stärkster Sektor mit einem
hohen Anteil an öffentlichen und
persönlichen Dienstleistungen. Leitbranchen sind hier Forschung und
Entwicklung, technische Ingenieurberufe, die Gesundheitswirtschaft,
Logistik und der Tourismus. Die Wirtschaftsregion ist geprägt von Papiergewerbe, Maschinenbau, Ernährungsgewerbe, chemischer Industrie,
Metallerzeugung und -bearbeitung
sowie Gummi- und Kunststoffwarenherstellung. International agierende Konzerne wie Lindt, Zentis
und Philips sind hier beheimatet.
Die Wirtschaftsregion und insbesondere die Stadt Aachen sind
Technologie-, Forschungs- und Wissenschaftsstandort mit der RWTH
Aachen als Exzellenzuniversität, dem
Forschungszentrum Jülich GmbH als
größter Großforschungseinrichtung
in Deutschland, der Fachhochschule
Aachen mit der Abteilung Jülich, diversen Instituten, Forschungs- und Entwicklungslabors. Schwerpunkte der
Forschung
sind
Maschinenbau,
Elektrotechnik, Medizin, Werkstoffwissenschaften, Informatik, Nachrichtentechnik,
Kunststoffund
Umwelttechnik. Der Westen bzw.
Nordwesten der Planungsregion ist
geprägt durch die Braunkohlentagebaue Inden, Hambach und Ausläufer des Tagebaus Garzweiler. Zudem
55
sind insbesondere im Norden des
Kreises Düren, des Kreises Heinsberg und der StädteRegion Aachen
Abgrabungsflächen für Kiese und
Sande vorhanden (IHK/HWK NRW
2009, S. 61-63).
Produktivität und
Wirtschaftsstärke
Die Produktivität der Planungsregion
wird definiert durch das Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Erwerbstätigem. Wirtschaftsstärke meint eine
Betrachtung des BIP je Einwohner.
Mit einem BIP je Erwerbstätigem
von ca. 67.240€ (NRW: 65.960€)
und einer Wirtschaftsstärke von ca.
34.912€ (NRW 32.870€) rangiert
die Planungsregion Köln auf Platz
zwei in NRW hinter der Planungsregion Düsseldorf. Insbesondere die
kreisfreien Städte Bonn mit einem
BIP je Erwerbstätigem von 83.000€
und Leverkusen mit 82.000€ nehmen hinsichtlich ihrer Produktivität
Spitzenplätze auch im landesweiten
Vergleich ein. Ein Grund für die überdurchschnittliche Produktivität der
Rheinstädte liegt darin, dass sich die
Hauptzentralen vieler DAX-Konzerne
in den Großstädten der Planungsregion befinden. Bei den Kreisen
liegen der Rhein-Sieg-Kreis und der
Rhein-Erft-Kreis in der Planungsregion und auch landesweit über dem
Durchschnittswert. Die hinsichtlich
ihrer Produktivität wirtschaftlich
weniger starken Kreise Heinsberg,
Düren und Euskirchen weisen alle
eine positive Entwicklung zu den
Vergleichszahlen der letzten Jahre
auf. Auch die Wirtschaftsstärke der
kreisfreien Städte entlang der Rheinschiene liegt deutlich über dem Landesdurchschnitt. Bonn erreicht die
höchsten Werte mit einem BIP von
63.000€ je Einwohner (NRW ca.
33.000€), gefolgt von der Stadt Köln
mit 47.000€ und Leverkusen mit ca.
41.000€. Die StädteRegion Aachen
und der Oberbergische Kreis folgen
mit leicht unterdurchschnittlichen
3. Siedlungsflächen
56
Abb. 12: Wirtschaftsstärke
(Bruttoinlandsprodukt je Einwohner in EURO)
< 30.000 €
30.000 bis 60.000 €
> 60.000 €
BN : Bonn K: köln
lev: leverkusen
AC: Städteregion aachen GL: RHEINISCH-BERGISCHER KrEIS
BM: Rhein-erft-kreis GM: OBERBERGISCHER KREIS
dn: KREIS DÜREN HS: KREIS HEINSBERG
EU: KREIS EUSKIRCHEN SU: RHEIN-SIEG-KREIS
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes nrw; © GEOBASIS NRW 2015
Quelle: IT.NRW 2012
Werten von ca. 30.000€. Das BIP
je Einwohner liegt im Kreis Düren,
Rhein-Sieg-Kreis und Rhein-ErftKreis unterhalb von 29.000€ und somit auch unterhalb des landesweiten
Durchschnitts. Der Kreis Heinsberg,
der Rheinisch-Bergische Kreis und
der Kreis Euskirchen erwirtschaften
das niedrigste BIP je Einwohner in
der Planungsregion (ca. 22.000€ bis
24.000€, vgl. die zusammengefassten Werte in Abb. 12).
Arbeitsplatzdichte
Die Planungsregion Köln hat, verglichen mit NRW, eine unterdurchschnittliche Erwerbslosenrate von
7,7% (8,2% in NRW) (BRK 2013).
Bei der Arbeitsplatzdichte finden
sich in den Städten Köln und Bonn
die höchsten Werte, gefolgt von der
StädteRegion Aachen, der Stadt Leverkusen und dem Oberbergischen
Kreis. Die niedrigste Dichte weisen
der Rhein-Sieg-Kreis und der Kreis
Heinsberg auf (vgl. Abb. 13).
Pendlerverflechtungen
Zusammen mit der Arbeitsplatzdichte lassen die Pendlerverflechtungen
Rückschlüsse auf die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit der Kreise und
Kommunen zu. Städtische Regionen
weisen häufig eine hohe Arbeitsplatzdichte auf. Somit üben sie eine große
Anziehungskraft auf die Erwerbstätigen der Umgebung aus. Dies bestätigt ein Blick auf die Pendlerverflech-
3. Siedlungsflächen
57
Abb. 13:
Arbeitsplatzdichte
(erwerbstätige je 1.000 Einwohner)
tungen in der Planungsregion (vgl.
Abb. 14). Bonn und Köln als Ballungszentren ziehen viele Einpendler an.
Bonn hat mit über 80% die höchste
Einpendlerquote in der Planungsregion, gefolgt von Köln mit über 58%.
In der StädteRegion Aachen und in
Leverkusen gibt es einen geringeren
prozentualen Überschuss bei den
Einpendlern. In den Kreisen dominieren die Auspendlerzahlen insbesondere im Rhein-Sieg-Kreis und RheinErft-Kreis. Hier suchen über 70% der
Arbeitnehmer eine Arbeitsstätte außerhalb des eigenen Kreises auf. Der
Kreis Euskirchen, der Kreis Heinsberg und der Rheinisch-Bergische
Kreis folgen mit Werten über 63%.
Nur im Oberbergischen Kreis (und in
226 bis 260
> 260 bis 300
> 300 bis 340
> 340 bis 380
> 380 bis 484
BN : Bonn K: köln
lev: leverkusen
AC: Städteregion aachen GL: RHEINISCH-BERGISCHER KrEIS
BM: Rhein-erft-kreis GM: OBERBERGISCHER KREIS
dn: KREIS DÜREN HS: KREIS HEINSBERG
EU: KREIS EUSKIRCHEN SU: RHEIN-SIEG-KREIS
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes nrw; © GEOBASIS NRW 2015
Quelle: IT.NRW 2013
der StädteRegion Aachen) liegt der
Pendlersaldo zwischen Aus- und Einpendlern dicht beieinander.
3.1.3 Siedlungsraum
Die Steuerung der Siedlungsentwicklung ist neben der Sicherung der Freiräume eine wesentliche Aufgabe der
Regionalplanung in NRW. Aus der bisherigen Entwicklung des Siedlungsraums können gemeinsam mit der
Betrachtung der Bevölkerungs- und
Wirtschaftsentwicklung Schlüsse für
eine künftige Siedlungsentwicklung
gezogen werden.
3. Siedlungsflächen
58
Einpendler am Arbeitsort
Auspendler am Wohnort
BN : Bonn K: köln
lev: leverkusen
AC: Städteregion aachen GL: RHEINISCH-BERGISCHER KrEIS
BM: Rhein-erft-kreis GM: OBERBERGISCHER KREIS
dn: KREIS DÜREN HS: KREIS HEINSBERG
EU: KREIS EUSKIRCHEN SU: RHEIN-SIEG-KREIS
Abb. 14:
Pendlerverflechtungen
(Ein- und Auspendler bezogen auf
die erwerbstätigen in prozent)
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes nrw; © GEOBASIS NRW 2015
Quelle: IT.NRW 2013
Rechtliche Rahmenbedingungen
der Siedlungsflächenentwicklung
Neben den grundsätzlichen raumordnerischen Vorgaben im Raumordnungsgesetz des Bundes wird in
NRW die Siedlungsflächenentwicklung durch den Landesentwickungsplan (LEP NRW) gesteuert. Auf der
Grundlage von Zielen und Grundsätzen des LEP NRW werden in den Regionalplänen die Schwerpunkte der
Siedlungsentwicklung konkretisiert.
Dies geschieht in Abstimmung zwischen den Kommunen und der Regionalplanungsebene im Rahmen des
Gegenstromprinzips.
Um die konkurrierenden Raumnutzungen auch zukünftig angemessen
steuern zu können, gibt der LEP-E
NRW neue Ziele und Grundsätze für
Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)
und für die Darstellung von Bereichen für gewerbliche und industrielle
Nutzungen (GIB) vor. Eine bedarfsgerechte und flächensparende Neudarstellung von Siedlungsflächen ist
weiterhin zentrale Leitvorstellung
des Landesentwicklungsplans. Gemäß LEP-E NRW soll die Siedlungsentwicklung, also die Inanspruchnahme von Flächen für Wohnen und
Gewerbe, grundsätzlich in den festgelegten Siedlungsbereichen stattfinden. Es gilt der Vorrang der Innenentwicklung vor der Neuinanspruchnahme von Flächen. Die Erweiterung
von Ortsteilen mit weniger als 2.000
3. Siedlungsflächen
59
Abb. 15: Zentrale-Orte-Konzept des Landes NRW
oberzentrum
mittelzentrum
grundzentrum
BN : Bonn K: köln
lev: leverkusen
AC: Städteregion aachen GL: RHEINISCH-BERGISCHER KrEIS
BM: Rhein-erft-kreis GM: OBERBERGISCHER KREIS
dn: KREIS DÜREN HS: KREIS HEINSBERG
EU: KREIS EUSKIRCHEN SU: RHEIN-SIEG-KREIS
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes nrw; © GEOBASIS NRW 2015
Quelle: LEP-E NRW
Einwohnern ist im Rahmen der Eigenentwicklung möglich. Mit verschiedenen neuen Instrumenten, wie dem
Flächentausch oder der Einführung
einer einheitlichen Methode zur Bedarfsberechnung, sollen die Leitvorstellungen des LEP-E NRW zukünftig
umgesetzt werden. Eine weitere Neuerung ist die Einführung der Zentralörtlich bedeutsamen Allgemeinen
Siedlungsbereiche (ZASB). Die Siedlungsentwicklung soll sich auf die
Siedlungsbereiche konzentrieren, die
über ein gebündeltes Infrastrukturangebot verfügen (LEP-E NRW, Ziel
6.2-1, Regionale Perspektiven, Kap.
3.2.1). Die im LEP-E NRW vorgesehene Berücksichtigung von Haltepunkten des schienengebundenen
Nahverkehrs bei der Ausrichtung der
Siedlungsentwicklung auf die ZASB
wird auch in der Planungsregion Köln
zukünftig eine größere Bedeutung
erhalten. Ergänzend zu diesen Zielen
formuliert der LEP-E NRW für die Darstellung von GIB die Sicherung eines
ausreichenden
Flächenangebotes
für emittierende Betriebe auf Basis
regionaler Gewerbeflächenkonzepte.
Gleichzeitig sollen diese Bereiche vor
Beeinträchtigungen durch heranrückende sensible Nutzungen, wie z.B.
Wohnen, geschützt werden. GIB-Neudarstellungen sollen unmittelbar an
vorhandene ASB oder GIB anschließen, vorrangig auf Brachflächen liegen und möglichst in interkommunaler Zusammenarbeit entstehen. Im
3. Siedlungsflächen
60
Abb. 16: siedlungsdichte
(einwohner pro hektar siedlungs- und
verkehrsfläche)
≤ 10 EW/HA
> 10 bis 20 EW/HA
> 20 bis 30 EW/HA
> 30 bis 40 EW/HA
> 40 bis 50 EW/HA
BN : Bonn K: köln
lev: leverkusen
AC: Städteregion aachen GL: RHEINISCH-BERGISCHER KrEIS
BM: Rhein-erft-kreis GM: OBERBERGISCHER KREIS
dn: KREIS DÜREN HS: KREIS HEINSBERG
EU: KREIS EUSKIRCHEN SU: RHEIN-SIEG-KREIS
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes nrw; © GEOBASIS NRW 2015
Quelle: IT.NRW 2013
LEP-E NRW bleiben in der Planungsregion zwei Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben (Euskirchen-Weilerswist und
Geilenkirchen-Lindern) erhalten. Das
Thema Großflächiger Einzelhandel
ist in einem landesweiten Sachlichen
Teilplan vom 11.06.2013 geregelt worden (LEP NRW – Sachlicher Teilplan
Großflächiger Einzelhandel). Danach
sind Standorte des großflächigen
Einzelhandels nur in ASB möglich,
Standorte mit zentrenrelevanten
Kernsortimenten dürfen nur in zentralen Versorgungsbereichen der Kommunen festgesetzt werden.
Zentrale-Orte-Konzept
Eine weitere Vorgabe der Landesplanung für die Steuerung der Siedlungsentwicklung ist das ZentraleOrte-Konzept (ZOK) des Landes NRW.
Mit den 3 verschiedenen Zentrentypen Grund-, Mittel- und Oberzentrum sollen die unterschiedlichen Versorgungsaufgaben der Kommunen für
sich und ihr Umland aufgezeigt werden. Dieses Konzept stammt aus den
1970er Jahren und wurde unverändert
in den LEP NRW sowie in den LEP-E
NRW übernommen. In der Planungsregion Köln haben alle Kommunen mindestens die Funktion eines Grundzent-
3. Siedlungsflächen
61
≤ 15%
> 15 bis 25%
> 25 bis 45%
> 45 bis 65%
BN : Bonn K: köln
lev: leverkusen
AC: Städteregion aachen GL: RHEINISCH-BERGISCHER KrEIS
BM: Rhein-erft-kreis GM: OBERBERGISCHER KREIS
dn: KREIS DÜREN HS: KREIS HEINSBERG
EU: KREIS EUSKIRCHEN SU: RHEIN-SIEG-KREIS
Abb. 17:
siedlungs- und verkehrsfläche
(in prozent der gesamtfläche
der kommunen)
rums. Zudem gibt es die 3 Oberzentren
Aachen, Bonn und Köln (vgl. Abb. 15).
Ob die zentralörtliche Gliederung noch
den heutigen Gegebenheiten entspricht, müsste eine Aktualisierung
des ZOK ergeben, die zurzeit nicht
vorgesehen ist. Bei Fortschreibung des
Regionalplans ist also das abgebildete
Konzept der Zentralen Orte zugrunde
zu legen.
Siedlungsdichte
Ähnlich wie bei der Bevölkerungsdichte ergibt sich bei der Betrachtung der Siedlungsdichte ein klares
Bild der Verdichtungs- und ländlichen
Räume in der Planungsregion. Bei
der Siedlungsdichte handelt es sich
um das Verhältnis von Einwohnern
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes nrw; © GEOBASIS NRW 2015
Quelle: IT.NRW 2013
zur Siedlungs- und Verkehrsfläche
(SuV). Eine hohe Siedlungsdichte
lässt auf eine kompakte Siedlungsstruktur schließen. Sie verkürzt die
Wege der Wohnbevölkerung zu den
Einrichtungen der Daseinsvorsorge und ermöglicht eine effizientere
und kostengünstigere Versorgung
mit leitungsgebundenen Infrastrukturdiensten. Die Siedlungsdichte beträgt in der Planungsregion Köln
durchschnittlich 20 Einwohner pro
Hektar SuV. In der Rheinschiene sowie
in der StädteRegion Aachen kommen
auf die jeweiligen SuV deutlich mehr
Einwohner als beispielsweise im Kreis
Euskirchen. Der Rheinisch-Bergische
Kreis weist mit 24 Einwohnern pro
Hektar SuV die höchste, der Kreis
3. Siedlungsflächen
62
Abb. 18:
entwicklung der siedlungs- und
verkehrsfläche 1998 bis 2013
BN : Bonn K: köln
lev:
AC: Städteregion aachen
BM: Rhein-erft-kreis
dn: KREIS DÜREN
EU: KREIS EUSKIRCHEN
GL: RHEINISCH-BERGISCHER KREIS
GM: OBERBERGISCHER KREIS
HS: KREIS HEINSBERG
SU: RHEIN-SIEG-KREIS
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32 2015
Quelle: IT.NRW 2013
15%
14%
13%
leverkusen
12%
11%
9%
7%
7%
5%
3%
3%
BN
K
LEV
AC
BM
DN
Euskirchen mit rund 10 Einwohnern
pro Hektar SuV die geringste Siedlungsdichte unter den Kreisen auf (vgl.
Abb. 16). Durch den Anteil der SuV an
den Gesamtflächen der kreisfreien
Städte und Kreise (vgl. Abb. 17) lassen sich die städtisch und ländlich geprägten Gebiete der Planungsregion
erkennen. Während in den kreisfreien
Städten Köln, Bonn und Leverkusen
zum Teil mehr als die Hälfte der Bodenfläche durch SuV belegt ist (46 bis
61%), liegt in weiten Teilen des Kreises
Euskirchen der Siedlungsflächenanteil
deutlich niedriger (9 bis 15%).
Bevölkerungsentwicklung
im Vergleich zur
Siedlungsentwicklung
Das Verhältnis von Siedlungsentwicklung zur Bevölkerungsentwicklung
enthält wichtige Hinweise für die Regionalplanung, weil sich hieran auch
flächensparende Entwicklungen ablesen lassen. So hatte beispielsweise die
Stadt Köln im Betrachtungszeitraum
1998 bis 2013 den größten Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen (vgl.
Abb. 7), weist aber den geringsten
Siedlungsflächenzuwachs auf (vgl.
Abb. 18). Im gleichen Zeitraum ist die
Bevölkerung im Oberbergischen Kreis
wie auch im Rhein-Erft-Kreis zurückgegangen, verzeichnet jedoch die
höchste Flächenzunahme in der Pla-
EU
GL
GM
HS
SU
nungsregion. Der Flächenverbrauch
je Einwohner ist in der Planungsregion
sehr unterschiedlich. Natürlich hat die
Flächeninanspruchnahme auch viel
mit vorhandenen Flächenpotenzialen und -ansprüchen zu tun. Es stellt
sich die Frage, ob dieser Flächenverbrauch in Räumen mit vermeintlich
hohen Flächenpotenzialen so fortgesetzt werden soll oder ob auch hier
ein Umdenken stattfinden muss. Die
Regionalplanung sollte das Ziel verfolgen, den vorhandenen Siedlungsraum
effizient zu nutzen und eine weitere
Erhöhung der SuV pro Einwohner auch
bei steigenden Haushaltszahlen zu vermeiden.
Flächennutzung
Ähnlich wie die Bevölkerungs- und
Siedlungsentwicklung weist auch die
tatsächliche Nutzung der Siedlungsflächen in der Planungsregion deutliche räumliche Unterschiede auf. Der
Anteil an der SuV-Fläche, die für die
Wohnnutzung genutzt wird, schwankt
zwischen 24% in Köln und dem Kreis
Euskirchen und 45% im RheinischBergischen Kreis. In den meisten Kreisen und kreisfreien Städten belegt
die Wohnnutzung (zu der auch die
gemischten Bauflächen zählen) etwa
ein Drittel der SuV (vgl. Abb. 19). Der
Anteil der SuV-Flächen, die durch gewerbliche und industrielle Nutzung in
3. Siedlungsflächen
63
wohnen (gebäude- und freifläche)
gewerbe und industrie
(gebäude- und Freifläche)
sonstige nutzungen
Abb. 19:
Anteilige Nutzungen der Siedlungsund Verkehrsfläche
(in prozent der gesamtfläche)
Anspruch genommen werden, liegt in
den Städten und Kreisen bei 3 bis 9%.
Entlang der Rheinschiene werden die
höchsten Flächenanteile verzeichnet
9% der SuV-Flächen in den Städten
Köln und Leverkusen und 8% im angrenzenden Rhein-Erft-Kreis, der Kreis
Euskirchen und die Stadt Bonn beanspruchen mit ca. 3% die geringsten
Flächenanteile für gewerbliche Nutzungen. In der Stadt Aachen liegt der
Wert bei 5%. Beide Städte sind stark
dienstleistungsorientiert geprägt. Die
sonstigen Flächen umfassen Betriebsflächen, z.B. für Ver- und Entsorgung,
Verkehrsflächen und Friedhöfe.
BN : Bonn K: köln
lev: leverkusen
AC: Städteregion aachen GL: RHEINISCH-BERGISCHER KrEIS
BM: Rhein-erft-kreis GM: OBERBERGISCHER KREIS
dn: KREIS DÜREN HS: KREIS HEINSBERG
EU: KREIS EUSKIRCHEN SU: RHEIN-SIEG-KREIS
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes nrw; © GEOBASIS NRW 2015
Quelle: IT.NRW 2013
Flächennutzung im Vergleich
zur Regionalplandarstellung
Ein Abgleich der tatsächlichen Flächeninanspruchnahmen mit den Darstellungen des Regionalplans bringt
bemerkenswerte Ergebnisse: Längst
nicht die gesamte Siedlungsentwicklung findet in den regionalplanerisch dargestellten ASB und GIB
statt. So liegt in den kreisfreien Städten zwar ein relativ hoher Anteil der
Wohn- und Mischbauflächen in den
ASB (Aachen ca. 77%, Leverkusen
89%, Köln 93% und Bonn 96%). In
den eher ländlich geprägten Kreisen
wie Heinsberg oder Euskirchen liegen
jedoch ca. 50 bis 60% dieser Flächen
3. Siedlungsflächen
64
innerhalb
Ausserhalb
BN : Bonn K: köln
lev: leverkusen
AC: Städteregion aachen GL: RHEINISCH-BERGISCHER KrEIS
BM: Rhein-erft-kreis GM: OBERBERGISCHER KREIS
dn: KREIS DÜREN HS: KREIS HEINSBERG
EU: KREIS EUSKIRCHEN SU: RHEIN-SIEG-KREIS
Abb. 20: Kommunale Wohn- und Mischbauflächen
innerhalb und auSSerhalb der Allgemeinen
SiedlungsBereiche (in prozent)
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes nrw; © GEOBASIS NRW 2015
Quelle: IT.NRW 2013
außerhalb der ASB (vgl. Abb. 20).
Im Bereich der gewerblichen und industriellen Bauflächen ergibt sich
ein etwas anderes Bild (vgl. Abb. 21).
Bis zu 76% der gewerblichen und industriellen Bauflächen befinden sich
in den GIB des Regionalplans. In den
ländlichen Räumen ist allerdings ein
beachtlicher Anteil gewerblicher Bauflächen außerhalb der Siedlungsbereiche zu verzeichnen. Hier sind Flächenanteile im Freiraum bis zu 24% zu
finden. Eine Besonderheit liegt in der
kreisfreien Stadt Bonn vor; hier sind
knapp 70% aller gewerblich genutzten
Flächen im ASB verortet. Da nicht störende Gewerbebetriebe in ASB angesiedelt werden können und die Stadt
Bonn stark dienstleistungsorientiert
ist, ist diese Zahl plausibel. Umgekehrte Werte finden sich beispielsweise in
der Stadt Leverkusen (knapp 30% aller gewerblich genutzten Flächen liegen im ASB und ca. 70% im GIB), die
mit ihrem hohen Anteil an emittierenden Betrieben ganz andere gewerblich-industrielle Strukturen aufweist.
Der Tendenz der Flächennutzung außerhalb von Siedlungsbereichsdarstellungen ist besondere Aufmerksamkeit
zu schenken. Vor dem Hintergrund des
Ziels 2-3 LEP-E-NRW, nach dem sich
die Siedlungsentwicklung innerhalb
der regionalplanerisch festgelegten
Siedlungsbereiche zu vollziehen hat,
wird es bei der Gesamtfortschreibung
3. Siedlungsflächen
65
in gewerbe- und
industrieansiedlungsbereichen
in allgemeinen siedlungsbereichen
im freiraum
Abb. 21: Kommunale Gewerbe- und Industrieflächen
in den Gewerbe- und Industrieansiedlungs bereichen, in Allgemeinen Siedlungs bereichen und im Freiraum (in Prozent)
des Regionalplans darum gehen, dem
oben beschriebenen Trend stärker entgegen zu wirken.
Fremdnutzungen der Gewerbe-
und Industrieansiedlungs-
bereiche
Ein Blick auf die tatsächliche Belegung
der Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen zeigt, dass der Druck
auf GIB-Flächen durch andere Nutzungen steigt. Sowohl Einzelhandel als
auch Solarnutzungen sind in teilweise
beachtlichem Umfang in diesen Bereichen umgesetzt worden (in den einzelnen Gebietskörperschaften bis zu 17,6
ha durch Photovoltaikanlagen bzw. bis
zu 25 ha durch Großflächigen Einzel-
BN : Bonn K: köln
lev: leverkusen
AC: Städteregion aachen GL: RHEINISCH-BERGISCHER KrEIS
BM: Rhein-erft-kreis GM: OBERBERGISCHER KREIS
dn: KREIS DÜREN HS: KREIS HEINSBERG
EU: KREIS EUSKIRCHEN SU: RHEIN-SIEG-KREIS
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes nrw; © GEOBASIS NRW 2015
Quelle: IT.NRW 2014a
handel, vgl. Abb. 22 und 23). Bei dieser
Erfassung von Fremd- bzw. Mindernutzungen, die nicht innerhalb eines GIB
angesiedelt werden sollten, handelt es
sich um eine Trendanzeige. Nutzungen
ohne entsprechende planungsrechtliche Darstellung im FNP – also ohne
entsprechende Zweckbestimmung –
sind in dieser Erfassung nicht enthalten. Es ist davon auszugehen, dass die
wirkliche Fremdnutzung z.B. durch
Einzelhandel einen noch größeren Flächenumfang hat. Das bedeutet, dass
innerhalb der GIB auch Nutzungsarten
anzutreffen sind, die besser in anderen
Darstellungskategorien untergebracht
wären.
3. Siedlungsflächen
66
≤ 10 ha
> 15 bis 20 ha
> 10 bis 15 ha
> 20 Ha
keine flächen in den gewerbe- und
industrieansiedlungsbereichen
Abb. 22: Fremdnutzung der Gewerbe- und Industrie ansiedlungsBereiche durch bauleitplanerisch
dargestellten groSSflächigen Einzelhandel
(fnp-flächen in gib in hektar)
BN : Bonn K: köln
lev: leverkusen
AC: Städteregion aachen GL: RHEINISCH-BERGISCHER KrEIS
BM: Rhein-erft-kreis GM: OBERBERGISCHER KREIS
dn: KREIS DÜREN HS: KREIS HEINSBERG
EU: KREIS EUSKIRCHEN SU: RHEIN-SIEG-KREIS
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes nrw; © GEOBASIS NRW 2015
Quelle: IT.NRW 2014a
Siedlungsflächenpotenziale
In der Planungsregion Köln wurde im
Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung schon frühzeitig begonnen, die
Bauflächenreserven zu erfassen und zu
bewerten. Im Jahr 2010 wurde ein erster Flächenreport mit digital erfassten
Reserveflächen auf Flächennutzungsplanebene vorgelegt, der Flächenreport
2011 enthielt die Bauflächenreserven
der Siedlungsbereiche des Regionalplans, und der Flächenreport 2012
enthielt erneut mit den Kommunen abgestimmte FNP-Flächenreserven. Seit
Anfang 2014 werden die Flächenreserven auf der Grundlage eines landeseinheitlichen Kriterienkatalogs erfasst. Die
Erfassungsschwelle wurde landesweit
von 0,5 ha auf 0,2 ha gesenkt. Die Regionalplanungsbehörden und Kommunen waren aufgefordert, zum Stichtag
31.12.2013 aktuelle Daten an die Landesplanungsbehörde zu liefern. Das Monitoring wird zukünftig die Grundlage
für die regionale Bedarfsermittlung der
Wirtschaftsflächenbedarfe sein, dazu
müssen Monitoringdaten von mindestens 2 Monitoring-Perioden, also sechs
Jahren, vorliegen (LEP-E NRW, Erläuterungen zu Ziel 6.1-1). Für die Ermittlung
der Wohnflächenbedarfe gilt die vom
Land vorgegebene Berechnungsmethode.
Der Prozess der Datenerhebung
gestaltete sich in der Planungsregion
3. Siedlungsflächen
67
≤ 10 ha
> 15 bis 20 ha
keine flächen in den gewerbe- und
industrieansiedlungsbereichen
Abb. 23: Fremdnutzung der Gewerbe- und Industrie ansiedlungsBereiche durch bauleitplanerisch
dargestellte groSSflächige Solaranlagen
(FNP-flächen in GIB in hektar)
Köln schwierig. Bis heute liegen noch
nicht die Reserveflächendaten aller
Kommunen vor, obwohl diese eine wichtige Grundlage für zukünftige Flächendarstellungen sind. Die zum Stichtag
vorliegenden Daten wurden durch inzwischen eingegangene Angaben (Stichtag
31.05.2015) ergänzt und fehlende Angaben durch eigene Erhebungen ersetzt.
Die Auswertung der aktuellen Monitoringdaten lässt folgende Kernaussagen
zu: Insgesamt gibt es in der Planungsregion noch erhebliche Flächenreserven
von fast 10.000 ha, davon ca. 5.800 ha
Wohnbauflächenreserven und 4.130 ha
gewerbliche Bauflächenreserven. Die
Verteilung dieser Flächenreserven in
der Planungsregion ist wiederum
BN : Bonn K: köln
lev: leverkusen
AC: Städteregion aachen GL: RHEINISCH-BERGISCHER KrEIS
BM: Rhein-erft-kreis GM: OBERBERGISCHER KREIS
dn: KREIS DÜREN HS: KREIS HEINSBERG
EU: KREIS EUSKIRCHEN SU: RHEIN-SIEG-KREIS
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes nrw; © GEOBASIS NRW 2015
Quelle: IT.NRW 2014a
sehr heterogen; wenig erstaunlich
ist, dass die kreisfreien Städte Aachen (268 ha), Bonn (167 ha), Köln
(755 ha) und Leverkusen (153 ha) nur
über wenig Reserven verfügen, während in einigen Kreisen die Flächenreserven sehr groß sind. In Bezug
auf die absoluten Zahlen ist der Kreis
Düren Spitzenreiter mit ca. 1.535 ha,
es folgen der Rhein-Sieg-Kreis (1.382
ha), der Kreis Euskirchen (1.295 ha),
der Rhein-Erft-Kreis (1.150 ha), aber
auch die StädteRegion Aachen mit
ca. 1.053 ha.
Setzt man die Bauflächenreserven
ins Verhältnis zu den Einwohnerzahlen, ergibt sich ein sehr anschauli-
3. Siedlungsflächen
68
Abb. 24: Bauflächenreserven
(je Einwohner in m²)
Bauflächenreserven, davon:
Wohnbauflächenreserve
gewerbeflächenreserve
BN : Bonn K: köln
lev: leverkusen
AC: Städteregion aachen GL: RHEINISCH-BERGISCHER KrEIS
BM: Rhein-erft-kreis GM: OBERBERGISCHER KREIS
dn: KREIS DÜREN HS: KREIS HEINSBERG
EU: KREIS EUSKIRCHEN SU: RHEIN-SIEG-KREIS
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes nrw; © GEOBASIS NRW 2015
ches Bild der Heterogenität in der
Planungsregion (vgl. Abb. 24). Die
Kreise Düren und Euskirchen verfügen über Reserven von 57 bzw. 68
m2 je Einwohner, der Oberbergische
Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis,
der Rhein-Sieg-Kreis sowie der Kreis
Heinsberg liegen mit 16 bis 34 m2
je Einwohner im Mittelfeld (Durchschnitt in der Planungsregion 22 m²
je Einwohner), und bei den kreisfreien Städten betragen die Bauflächenreserven pro Einwohner maximal 10
m². Die Verteilung der Reserven pro
Einwohner auf Wohnflächenreserven und Gewerbeflächenreserven ist
ebenfalls unterschiedlich ausgeprägt:
In einigen Kreisen ist das Verhältnis
recht ausgeglichen (Rhein-Erft-Kreis,
Kreis Heinsberg oder Oberbergischer
Kreis), während andernorts, wie z.B.
im Kreis Euskirchen, die Wohnflächenreserven deutlich überwiegen.
Flächenengpässe in den großen Städten stehen Flächenüberhängen in vielen ländlichen Regionen gegenüber.
Der Auftrag an die Regionalplanung
wird deutlich: Gemeinsam mit den
Kommunen ist eine bedarfsgerechte
Siedlungsentwicklung auf der Grundlage der vorhandenen Flächenreserven zu erarbeiten.
3. Siedlungsflächen
3.1.4 Fazit Ausgangslage
Eines der wesentlichen, aber durchaus erwarteten Ergebnisse dieser
Bestandsaufnahme ist, dass die Planungsregion Köln sehr heterogen
strukturiert ist. Die Ballungsräume entlang der Rheinschiene und im Westen
des Bezirks sind geprägt durch eine
hohe Siedlungsdichte, eine starke
Wirtschaftskraft, ein geringes Flächenpotenzial, aber auch durch einen niedrigeren
Pro-Kopf-Flächenverbrauch.
Umgekehrt weisen die ländlicheren
Regionen geringe Siedlungsdichten,
weniger Wirtschaftskraft, größere Flächenreserven und einen relativ hohen
Pro-Kopf-Flächenverbrauch auf. Aber
auch diese Regionen bieten kein einheitliches Bild, sondern müssen differenziert betrachtet werden. Daneben
spielen weitere Faktoren eine wichtige
Rolle. Demografische Veränderungen
führen dazu, dass auch in schrumpfenden Regionen noch mit einem Anstieg
der Ein- bis Zweipersonenhaushalte zu
rechnen ist und die durchschnittliche
Wohnfläche pro Kopf weiter ansteigen
wird. Weiterhin ist davon auszugehen,
dass der Anteil älterer Menschen deutlich zunehmen wird (Kap. 3.1.1). Die
Folgen des demografischen Wandels
werden in der Planungsregion Köln
auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben (Rückgang der Erwerbstätigenzahlen, Fachkräftemangel etc.).
Hier müssen sich vom demografischen Wandel stark betroffene Kreise
in ihrer wirtschaftlichen Ausrichtung
positionieren und ihre Standortvorteile herausstellen (Kap. 3.1.2). Die Flächenansprüche der Wirtschaft, die
quantitativen und qualitativen Veränderungen unterliegen, müssen bedient
werden. Neue GIB-Ausweisungen werden erschwert durch zunehmende Restriktionen aufgrund naturräumlicher
Einschränkungen bis hin zu fehlender
Akzeptanz in der Bevölkerung. Diesen
regional sehr unterschiedlichen Anfor-
69
derungen muss die Regionalplanung
Rechnung tragen. Neben einer bedarfsgerechten und flächensparenden
Entwicklung der Wohn- und Gewerbeflächen in allen Teilen der Planungsregion wird es künftig darum gehen, kompakte Siedlungsstrukturen zu schaffen
bzw. zu erhalten. Der damit verbundene Anspruch an einen angemessenen
Umgang mit dem Freiraum findet sich
im Kapitel 4.2. Der zukünftige Regionalplan muss Kriterien definieren, um eine
angemessene Erreichbarkeit sowie eine
ausreichende Infrastrukturausstattung
gerade vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft zu gewährleisten.
3.2
Handlungsfelder
Die im vorangegangenen Kapitel 3.1
dargestellte umfassende Datenermittlung bildet gemeinsam mit den rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen eine erste Grundlage für
die Regionalplanfortschreibung. Als
wesentliches Ziel für den Siedlungsraum in NRW gibt die Landesplanung
die bedarfsgerechte und flächensparende Flächenentwicklung vor. Entsprechend soll der Freiraum gesichert
und entwickelt werden. Aufbauend
auf der beschriebenen Ausgangslage
beschäftigen sich die Handlungsfelder für den Siedlungsraum mit den
Themen, in denen Regionalplanung
auch zukünftig die Entwicklung des
Siedlungsraumes aktiv mitgestalten
kann. Die nachfolgende Auflistung
der einzelnen Handlungsfelder bedeutet keine Reihenfolge im Sinne einer
Gewichtung der einzelnen Themen
nach ihrer Bedeutung. Die Wahrung
gleichwertiger
Lebensverhältnisse
ist Grundlage regionalplanerischen
Handelns. Wie dies unter den veränderten Rahmenbedingungen weiterhin gewährleistet werden kann und in
welchem Kontext neue Steuerungs-
3. Siedlungsflächen
70
modelle regionalplanerisch angewendet werden können, erläutert das
erste Handlungsfeld „Identifizierung
Zentral bedeutsamer Allgemeiner
Siedlungsbereiche“ (Kap. 3.2.1).
Die Regionalplanung strebt ein
bedarfsgerechtes Angebot von Siedlungs- und Wirtschaftsflächen in den
Kommunen an. Die methodische
Herangehensweise zur Ermittlung
der zukünftigen Bedarfe an diesen
Flächen wird im zweiten Handlungsfeld „Bedarfsberechnung und Siedlungsflächenmonitoring“ dargestellt
(Kap. 3.2.2).
Ein weiteres regionalplanerisches
Handlungsfeld findet sich in dem
Kapitel 3.2.3 „Sicherung und Entwicklung von Wirtschaftsflächen“.
Zukünftige Aufgabe wird die Ermittlung vorhandener Reserven bzw. eine
Überprüfung bereits vorhandener
S i e d l u n gsf l ä c h e n d a rst e l l u n ge n
für gewerbliche und industrielle
Nutzungen sein. Zudem sind im
engen Austausch mit den Kommunen
qualitativ
differenzierte
Standortprofile für die Wirtschaftsflächenentwicklung zu entwickeln.
Die unter dem Aspekt der steigenden Güterströme wachsenden
Flächenansprüche der Logistikunternehmen und Standorte für Warenumschlagplätze wie Häfen verlangen zunehmend eine regionalplanerische
Betrachtung. Ein möglicher Ansatz
regionalplanerischer Steuerung wird
im Handlungsfeld „Steuerung der
Flächenentwicklung für Logistik und
Häfen“ benannt (Kap. 3.2.4).
Wachsende Mobilität in Bezug
auf Warenströme bzw. Pendlerverflechtungen wirkt sich auch auf die
Siedlungsentwicklung aus. Inwieweit
Regionalplanung diese Entwicklungen lenken bzw. steuernd eingreifen
kann, stellt das Kapitel „Abstimmung
von Siedlungsentwicklung und Mobilität“ dar (Kap. 3.2.5).
Der Einzelhandel prägt die
Kommunen und sichert die Versorgung der Bevölkerung. Es ist eine
wichtige Aufgabe der Raumordnung, dazu beizutragen, den großflächigen Einzelhandel an städtebaulich integrierte und für alle
Bevölkerungsgruppen
erreichbare
Standorte zu lenken. Gleichzeitig sollen die Zentren vor der zunehmenden
Konkurrenz von autokundenorientierten Ansiedlungen geschützt und
die Gewerbe- und Industriestandorte
für die gewerbliche Wirtschaft gesichert werden. Die daraus resultierenden Aufgaben für die Regionalplanung beleuchtet das Handlungsfeld
„Steuerung des Großflächigen Einzelhandels“ (Kap. 3.2.6).
3.2.1 Identifizierung Zentral
bedeutsamer Allgemeiner
Siedlungsbereiche
Die im Kapitel 3.1.1 dargestellten Daten
zur Bevölkerungsentwicklung machen
deutlich, dass die Planungsregion Köln
nicht nur aus Wachstumsregionen
besteht. Bereits heute zeichnen sich
an einigen Stellen Schrumpfungstendenzen ab, die sich zukünftig fortsetzen werden. Der demographische
Wandel hat unter anderem Folgen für
die Siedlungsdichten und den Flächenverbrauch, die öffentlichen Infrastrukturen und deren Auslastung, die
Wohnungsmärkte, die wirtschaftliche
Entwicklung und die öffentlichen Haushalte, die Arbeitsmärkte und die Sozialpolitik. Der demographische Wandel
bedeutet vor allem für die flächendeckende Sicherung der Daseinsvorsorge eine Herausforderung.Die Summe
der Infrastruktureinrichtungen wird
auch als Daseinsvorsorge bezeichnet.
Die angemessene Gewährleistung einer Versorgung mit Dienstleistungen
und Infrastrukturen der Daseinsvorsorge, insbesondere die Erreichbarkeit
von Einrichtungen und Angeboten der
Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen, ist zur Sicherung von
Chancengleichheit in den Teilräumen,
3. Siedlungsflächen
auch in dünn besiedelten Regionen,
als Grundsatz im Raumordnungsgesetz des Bundes festgelegt. Mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in allen
Teilräumen Deutschlands durch ein
Mindestmaß an Einrichtungen der
Daseinsvorsorge soll allen Bürgern
Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden.
Das Gleichwertigkeitsprinzip ist verfassungsrechtlich verankert. Gleichwertigkeit bedeutet jedoch nicht
Gleichheit. Vielmehr bestehen regional unterschiedliche Bedarfe, Präferenzen, räumliche Strukturen und
Entwicklungen, weswegen die Gleichwertigkeit als Richtungsvorgabe zu
verstehen ist (ARL 2006). Über das
dreistufige
Zentrale-Orte-Konzept
(Kap. 3.1.3) soll die Siedlungs- und
Infrastruktur an den Leitbildern der
dezentralen Konzentration und der
Bündelung der sozialen Infrastruktur
ausgerichtet werden (§ 2 Abs. 2 Nr. 2
Satz 4 und Nr. 3 Satz 1 und 2 ROG). Die
Bereiche, in denen das Zentrale-OrteKonzept zum Tragen kommt, sind die
Fortentwicklung der Siedlungsstruktur, die Versorgung der Bevölkerung
mit Infrastruktur, die effiziente, umweltverträgliche Verkehrsentwicklung
und die gewerbliche Wirtschaftsförderung. Der LEP-E NRW (LEP-E NRW, Ziel
2-1, Grundsatz 2-2) greift die Vorgaben
des Raumordnungsgesetzes auf. Ziel
ist es, die räumliche Entwicklung auf
das bestehende System Zentraler Orte
auszurichten. Als Grundsatz wird auch
im LEP-E NRW die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse durch
Ausrichtung der Daseinsvorsorge auf
das Zentrale-Orte-Konzept formuliert.
Konzept der Zentral
bedeutsamen Allgemeinen
Siedlungsbereiche
Das Konzept der Zentralörtlich bedeutsamen Allgemeinen Siedlungsbereiche (ZASB), wurde mit dem
LEP-E NRW eingeführt (LEP-E NRW,
Grundsatz 6.2-1). In der Planungsregion Köln gibt es eine Vielzahl an Mit-
71
tel- und Grundzentren (vgl. Abb. 15),
deren Tragfähigkeit durch den demographischen Wandel gefährdet wird.
Die mangelnde Auslastung kommunaler Infrastruktur führt dazu, dass
weniger Menschen zukünftig für den
Erhalt der Infrastruktur aufkommen
müssen. Aus diesem Grund wurde im
LEP-E NRW wie schon im Baugesetzbuch verankert, bei der Ausweisung
neuer Baugebiete die Berücksichtigung der Infrastrukturfolgekosten
auch auf Ebene der Regionalplanung
eingeführt. Eine Möglichkeit zur
künftigen Steuerung der Siedlungsentwicklung ist die Festlegung von
ZASB. Der LEP-E NRW legt in einem
Grundsatz fest, dass die Siedlungsentwicklung in den Gemeinden auf
solche ASB auszurichten ist, die
über ein räumlich gebündeltes Angebot an öffentlichen und privaten
Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen verfügen. Im Vorfeld
der Regionalplanfortschreibung wird
die Regionalplanungsbehörde die
ZASB in Abstimmung mit den Kommunen ermitteln. In jeder Kommune
soll mindestens ein ZASB festgelegt werden, in dem zumindest die
Tragfähigkeit von Einrichtungen der
Grundversorgung gesichert sein soll.
Dabei soll auch die Ausrichtung der
ZASB auf den schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr berücksichtigt werden. Anlass
zur Festlegung von ZASB geben das
bundesweite Ziel einer flächensparenden und verkehrsminimierenden
Siedlungsentwicklung sowie die Gefährdung der Tragfähigkeit von Infrastruktureinrichtungen durch den
demographischen Wandel. Durch die
vorrangige Siedlungsentwicklung an
den ZASB kann die Tragfähigkeit der
dortigen Versorgungseinrichtungen
auch bei einer rückläufigen Bevölkerungsentwicklung gesichert werden,
Zentren können gestärkt und es kann
der Bevölkerungsabwanderung vorgebeugt werden. Zur Vorbereitung
auf die Festlegung der ZASB hat die
3. Siedlungsflächen
72
Regionalplanungsbehörde eine bezirksweite Erhebung von öffentlichen
Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen durchgeführt und ausgewertet. Diese Erhebung bietet eine
gute Grundlage, um gemeinsam mit
den Kommunen die ZASB identifizieren zu können.
3.2.2 Bedarfsberechnung und
Siedlungsflächenmonitoring
Der LEP NRW sichert den Kommunen
eine bedarfsgerechte und flächensparende Siedlungsentwicklung zu.
Diese soll im Sinne der nachhaltigen
europäischen Stadt kompakt gestaltet werden, bandartige Entwicklungen
und Splittersiedlungen sollen vermieden werden. Dabei hat die Innenentwicklung Vorrang vor Inanspruchnahme von Freiraum. Dies sind wichtige
Vorgaben für die Regionalplanung.
Gemeinsam mit den Kommunen
müssen Siedlungsflächenbedarfe für
Wohnen und Gewerbe ermittelt und in
nachhaltige Siedlungskonzepte umgesetzt werden.
Bedarfsberechnung
Im Jahr 2013 hat die Landesplanungsbehörde eine landesweit einheitliche
Methode zur Ermittlung des zukünftigen Siedlungsflächenbedarfs eingeführt (Kap. 3.1.3, Unterpunkt Siedlungsflächenpotenziale). Der Bedarf
an Wohnbauflächen setzt sich aus
den Komponenten Neubedarf wegen noch zunehmender Haushaltszahlen, Ersatzbedarf für Abrisse und
Fluktuationsreserve zusammen. Der
Bedarf an neuen Wirtschaftsflächen
ergibt sich gemäß LEP-E NRW aus
den Ergebnissen des Siedlungsflächenmonitorings (§ 4 Absatz 4 LPlG
NRW). Dazu soll zukünftig für jeweils eine Region (mindestens einen
Kreis) die durchschnittliche jährliche
Inanspruchnahme der letzten (min-
destens zwei) Monitoringperioden
zugrunde gelegt und zum Planungszeitraum in Relation gesetzt werden.
Flächenmonitoring
Im Kapitel 3.1.3, Unterpunkt Siedlungsflächenpotenziale, wurde bereits
auf die im Siedlungsflächenmonitoring
erfassten – sehr unterschiedlichen
– Flächenpotenziale in der Planungsregion Köln eingegangen. Mit der Einführung landeseinheitlicher Kriterien
für das Siedlungsflächenmonitoring
hat die Landesplanungsbehörde ein
Instrument geschaffen, mit dem sich
Kommunen und die Regionalplanungsbehörde permanent einen aktuellen Überblick über Bauflächen und
Bauflächenreserven, unterteilt nach
Wohnbau- und gewerblichen Bauflächen, verschaffen können. Kommunen und Regionalplanungsbehörden
haben in 3-jährlichem Rhythmus der
Landesplanungsbehörde über die aktuellen Flächendaten zu berichten.
Diese Flächenbeobachtung soll mittelfristig Grundlage zur Ermittlung
des Wirtschaftsflächenbedarfs sein.
Die Regionalplanungsbehörde Köln
wird bei der Gesamtfortschreibung
des Regionalplans möglicherweise
noch nicht flächendeckend über diese
Datengrundlage verfügen, der LEP-E
NRW fordert einen Beobachtungszeitraum von mindestens 6 Jahren. Daher
werden neben der Bedarfsberechnung
und den Monitoringdaten weitere Faktoren in die Flächenbedarfsermittlung
einfließen können. Die Regionalplanungsbehörde kann in begründeten
Fällen von den genannten Richtwerten
abweichen.
Wohnbauflächen
Insgesamt hat die Nachfrage nach
Wohnbauflächen in den letzten Jahren
in der Planungsregion Köln nachgelassen. Die aktuelle Datenerhebung des
Siedlungsflächenmonitorings kommt
zu dem Ergebnis, dass abgesehen von
den kreisfreien Städten Köln und Bonn
3. Siedlungsflächen
überall rein rechnerisch vorläufig noch
ausreichend Wohnbauflächenreserven
vorhanden sind (vgl. Abb. 24). Bei der
Fortschreibung des Regionalplans
werden die Bedarfsberechnung sowie
die Verortung von Wohnbauflächen
zukünftig wie schon in der Vergangenheit gemeinsam mit den Kommunen
im Gegenstromprinzip erfolgen. Während es in den Ballungsräumen darum
gehen wird, geeignete Flächen für die
Neudarstellung von ASB nach den landesplanerischen Kriterien zu finden,
wird es in einigen ländlichen Regionen
Aufgabe der Regionalplanung sein, in
Zusammenarbeit mit den Kommunen
Flächenüberhänge behutsam abzubauen. Ziel in diesen Regionen wird
es sein, die Siedlungsentwicklung so
zu steuern, dass vorhandene Infrastrukturen dauerhaft erhalten bleiben
können. Vor diesem Hintergrund ist es
wichtig, dass die Kommunen über aktuelle Stadtentwicklungskonzepte und
Flächennutzungspläne verfügen.
Wirtschaftsflächen
Bei der Betrachtung des Bedarfs
werden zukünftig die Ergebnisse
des
Siedlungsflächenmonitorings
herangezogen und mit dem Planungszeitraum in Verbindung gebracht. Das Siedlungsflächenmonitoring der Bezirksregierung Köln
(Kap. 3.1.3 Unterpunkt Siedlungsflächenpotenziale) stellt die Flächenreserven auf Flächennutzungsplanebene dar. Parallel erstellen die
Kreise und Kommunen derzeit flächendeckend eigene (teilregionale)
Gewerbeflächenkonzepte bzw. haben
diese bereits etabliert (z.B. AGIT). Auf
dieser Basis lassen sich aktuelle regionalplanerische Reserven ermitteln.
Die Diskussion um die qualitative
Bewertung der ermittelten Reserven
für die gewerbliche Positionierung
der kreisfreien Städte und Kreise wird
den zukünftigen Planungsprozess
begleiten. Grundsätzlich wird zukünftig eine quantitative Bedarfsanalyse
73
immer im Zusammenhang mit einer
qualitativen Bedarfsanalyse zu sehen
sein (LEP-E NRW, Ziel und Erläuterung
6.1-1). Eine Bewertung der wirtschaftlichen Entwicklung in den betroffenen Regionen ist ebenso erforderlich wie ein genauer Blick auf
die anzutreffenden Nutzungen in
den vorhandenen GIB-Flächen und
somit auch auf Flächenverbrauch
durch Fehlentwicklungen bzw. Mindernutzungen der GIB-Flächen in
der Vergangenheit. Im Hinblick auf
vorhandene Flächenreserven und anstehende Bedarfsanalysen wird wie
bei den Wohnbauflächen in engem
Austausch mit den Kreisen und Kommunen bei der anstehenden Regionalplanfortschreibung auch über
Flächenrücknahme und Flächentausch diskutiert werden müssen. Dabei sind zunächst alle Möglichkeiten
der Innen- und Brachflächenentwicklung auszuschöpfen. In diesem Zusammenhang können auch sogenannte Planungsleichen, d.h. Flächen, die
aus unterschiedlichen Gründen trotz
vorhandenen Planungsrechts nicht zu
entwickeln sind, zurückgegeben werden. Mit dem Instrument des Flächentauschs können stattdessen
neue, qualitativ hochwertigere Standorte dargestellt werden (LEP-E NRW,
Ziel und Erläuterungen 6.1-1). Weiterhin ist schon heute ersichtlich, dass
es mancherorts zu Flächenengpässen kommen wird. Angesichts des zu
erwartenden Wachstums der großen
Städte am Rhein zeichnet sich ab,
dass nicht überall der errechnete Flächenbedarf auf dem Gebiet der jeweiligen Stadt abgedeckt werden kann.
Hier wird die Regionalplanung Moderationsprozesse einleiten, um gemeinsam mit den umliegenden Kommunen Lösungen zu finden. Diese
sollten in interkommunale oder regionale Konzepte münden, die wiederum
die Basis für die zukünftige Planung
sind (Kap. 2.1.1 Regionale Kooperationen).
3. Siedlungsflächen
74
3.2.3 Sicherung und Entwicklung
von Wirtschaftsflächen
Die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Ansiedlung, Sicherung und
Entwicklung von gewerblichen und
industriellen Bauflächen haben sich
in den letzten Jahren deutlich verändert. Insbesondere Ansprüche an die
Qualität der Standorte mit optimaler
Verkehrsanbindung (bi- bzw. trimodale Anbindungen) und die zunehmende
Siedlungsnähe und -verdichtung mit
Folgen in Bezug auf die Immissionsund Risikoabschätzung wie Seveso
(Kap. 2.4 Risikovorsorge) spielen eine
immer wichtigere Rolle bei der kommunalen und regionalen Flächensicherung. Auch zu berücksichtigende
weiche Standortfaktoren wegen veränderter Anforderungen seitens der
Wirtschaft entscheiden über die Qualität der Standorte.
Zielsetzungen aus dem
LEP-Entwurf
Die im LEP-E NRW geforderte regionale Kooperation zur bedarfsgerechten Gewerbeflächenentwicklung soll
– in Kooperation mit den Kommunen
und Kreisen – in ein regionales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
bzw. in qualitativ differenzierte Standortprofile münden (LEP-E NRW, Ziel
und Erläuterungen 6.3-1).
Ermittlung neuer GIB-Standorte
Neue GIB-Standorte werden zukünftig nur erschwert zu finden sein.
Entweder schränken vorhandene
Restriktionen bereits heute Suchräume stark ein oder regionalplanerische Vorgaben, wie beispielsweise multimodale Schnittstellen,
sind nicht überall anzutreffen. Aufgabe der Regionalplanung wird zukünftig sein, im engen Austausch mit den
Kommunen die verschiedenen Nutzungsansprüchen und vorhandenen
Darstellungen zu aktualisieren und
bedarfsgerecht auch Neudarstellungen vorzunehmen. Im LEP NRW und
auch im LEP-E NRW wird der Flächentausch als Möglichkeit genannt,
bereits heute Flächen außerhalb der
Siedlungsbereichsdarstellungen des
Regionalplans auszuweisen zu können. Ob zukünftig wegen rückläufiger
Einwohnerentwicklung nicht mehr benötigte Wohnsiedlungsflächen vermehrt eine Option für gewerbliche
Bauflächenentwicklungen darstellen
können, bleibt zu prüfen (LEP-E NRW,
Ziel und Erläuterungen 6.1-1).
Ermittlung möglicher
Intensivierung
Neben der Ermittlung vorhandener
GIB-Reserven, also der quantitativen
Erfassung, wird die qualitative Überprüfung der heute dargestellten GIBFlächen – in Zusammenarbeit mit den
Kommunen – Aufgabe der Regionalplanung sein. Hierzu gehört auch eine
genaue Betrachtung sensibler Flächendarstellungen bzw. -nutzungen
im Umfeld vorhandener gewerblicher
Betriebe. Die Aktivierung vorhandener Brachflächen bzw. mindergenutzter Flächen ist immer dort ein
wichtiger Ansatz, wo Nutzungen in
größerem Umfang aufgegeben wurden. Als Brachflächen definiert der
LEP-E NRW nicht mehr genutzte Flächen (insbesondere Altstandorte der
Industrie und ehemalige Bahnflächen
sowie die militärischen Konversionsflächen), die als Potenzial für neue
Nutzungen dienen können (LEP-E
NRW, Grundsätze und Erläuterungen
6.1-6 und 6.1-8, Ziel und Erläuterung
6.1-1). Da die Aufbereitung dieser Flächen meist ein längerer Prozess ist,
sollten diese möglichst frühzeitig in
regionale Konzepte integriert werden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass
eine Wiedernutzung von gewerblichen Brachflächen immer an die wirtschaftliche Dynamik der betroffenen
Region gekoppelt ist (BBSR 2011).
3. Siedlungsflächen
75
Hamburg
Bremen
Amsterdam
Osnabrück
Utrecht
Hannover
Magdeburg
Rotterdam
Zeebrugge
Gent
Brüssel
Calais
Lille
für die planungsregion köln
relevante verkehrskorridore
north sea – baltic
rhine – alpine
north sea – mediterranean
Düsseldorf
Antwerpen
Abb. 25:
das transeuropäische
verkehrsnetz, TEN-T,
(ausschnitt)
Köln
Lüttich/Liège
Frankfurt
Luxemburg
Würzburg
Mannheim
Paris
Nürnberg
Metz
Stuttgart
München
Strassburg
Erstellung qualitativ
differenzierter Standortprofile
Die Erstellung qualitativ differenzierter
Standortprofile wird die Basis zukünftiger GIB-Darstellungen im Regionalplan bilden. Die Profile beinhalten die
Ermittlung von Kriterien für die Standortqualität, die Auswertung vorhandener Konzepte, die Erstellung eigener
Grundlagen sowie die Zusammenführung der Daten in Entwürfe zur
Flächendarstellung des neuen Regionalplans durch die Regionalplanungsbehörde. Die Planungsregion ist nicht
nur von starken räumlichen Disparitäten geprägt. Die regionalen Unterschiede zeigen sich auch an den
wirtschaftlichen Aktivitäten der Kreise
und kreisfreien Städte, die z.T. sehr
unterschiedliche Schwerpunkte erkennen lassen. Dies betrifft auch die
Ballungs- und Arbeitsplatzzentren
entlang der Rheinschiene im Vergleich
zu ländlichen, eher wohnstandortgeprägten Räumen. Die Auswertung z.B.
der Wirtschaftskraft und Arbeitsplatzdichte ergibt jedoch auch im ländlichen
Raum starke Unterschiede. Die vom
LEP-E NRW geforderten qualitativ differenzierten Standortprofile sind eine
geeignete Arbeitsgrundlage, um im
zukünftigen Regionalplan den verschiedenen Wirtschaftsregionen mit ihren
unterschiedlichen (teil-)regionalen Ansprüchen gerecht werden zu können.
Räumliche Auswirkungen
Das Vorhandensein möglichst restriktionsarmer Räume mit guter
Anbindung bestimmt die Lagegunst
und somit aktiv die Gewerbeflächenpolitik in den Kommunen und Kreisen (BBSR 2011, S. 11). Der Regionalplan muss mit seinen Flächendarstellungen die Diskrepanz zwischen
den Anforderungen an ökonomisch
attraktive Standorte und den landesplanerischen Vorgaben einer nachhaltigen Flächenpolitik bewältigen.
Die Arbeitsplatzdichte bzw. die Wirtschaftskraft ist erwartungsgemäß
hoch in den kreisfreien Städten des
Regierungsbezirks. Erstaunlich ist jedoch, dass weniger dicht besiedelte
Kreise, die zudem stark vom demografischen Wandel betroffen sind,
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 2015
Quelle: nach european commission o.j. stand 2013
3. Siedlungsflächen
76
Abb. 26:
Wachstum der
Güterverkehrsleistung
im Rheinland bis 2025
Insgesamt
Straße
Schiene
Wasser
Quelle: IHK-Initiative Rheinland o.j.,
büro G29 – Aachen;
Datengrundlage IVV Ingenieurgruppe Aachen
10%
20%
30%
40%
eine hohe Arbeitsplatzdichte und
nahezu ausgeglichene Pendlerströme vorweisen, wie beispielsweise der
Oberbergische Kreis. Dies zeugt von
einer soliden Wirtschaftsstruktur. Insbesondere die Standortsicherung von
Betrieben sowie ein bedarfsgerechtes Angebot an kurzfristig verfügbaren gewerblichen Flächen sind
ein wichtiger Handlungsauftrag der
Kommunen und Kreise an die Regionalplanung. Neben einer kompakten
Siedlungsstruktur führt auch Siedlungsverdichtung zu einem Heranrücken sensibler Bereiche an störende
Nutzungen.Folgen können Einschränkungen vorhandener Betriebsstätten
bzw. Wegfall vorhandener Gewerbeflächen sein. Beispielsweise werden
ehemalige Produktionsstandorte zu
attraktiven Wohnlagen und erzeugen damit Nutzungskonflikte mit den
noch vorhandenen Gewerbe- bzw. Industrienutzungen.
Die Praxis zeigt, dass industrielle
und gewerbliche Ansiedlung bzw.
Verlagerung bereits früh wegen zu
erwartender Konflikte (Emissionen,
Erschließung, Verfügbarkeit der Flächen etc.) auf Umsetzungshindernisse stößt. Dies gilt sogar innerhalb
bestehender kommunaler bzw. regionalplanerisch gesicherter Darstellungskategorien, z.B. GIB-Flächen.
Aufgabe der Regionalplanung
Die angestrebte Reduzierung des
Flächenverbrauchs wird oft als Ein-
50%
60%
70%
80%
90%
100%
schränkung der Flexibilität kommunaler Planungen wahrgenommen.
Bereits jetzt zeigt die kreisweite Erarbeitung neuer Gewerbeflächenkonzepte jedoch, dass sie eine Chance
für die Kommunen sein kann, vor
dem Hintergrund der eigenen Rahmenbedingungen z.B. von Flächenengpässen zukünftige gewerbliche
Entwicklungen im größeren Rahmen
interkommunal oder regional abzubilden. Ziel der Regionalplanung
muss es sein, die Voraussetzungen
für Kommunen zu schaffen, den Unternehmen ausreichend Sicherungsflächen anzubieten und diese vor heranrückenden sensiblen Nutzungen
zu schützen. Reaktivierungen von
gewerblichem Bauland im Innenbereich sind aufwendige Prozesse. Eine
langfristige Betrachtung der Infrastrukturfolgekosten wird der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung ein größeres Gewicht verleihen,
auch wenn die Regionalplanung nur
zusammen mit den lokalen Akteuren
eine Umsetzung dieser Anforderung
vornehmen kann.
Die Bedeutung für diese nachhaltige
Siedlungsflächenentwicklung
kann
auch an der Einrichtung landesweiter
Projekte wie dem Flächenpool NRW
gemessen werden, den die Regionalplanungsbehörde von Beginn an
begleitet. Wie im Kapitel 3.1.3, Unterpunkt Fremdnutzungen der Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche, dargestellt, finden Fremd- bzw.
3. Siedlungsflächen
Mindernutzungen auf hochwertigen
GIB-Flächen statt. Es bleibt zu untersuchen, ob dies ein Indiz für eine
veränderte Flächennachfrage ist, da
diese Nutzungen ggf. auch in anderen
Darstellungskategorien des Regionalplans untergebracht werden könnten.
Ein zentrales Anliegen der Regionalplanung wird es sein, hochwertige
GIB-Flächen für gewerblich-industrielle Nutzung vorzuhalten. Nicht störende gewerbliche Nutzungen sind
im ASB zu verorten. Ziel der Regionalplanung ist es, die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit der Kommunen
und Kreise unter Abwägung aller Belange zu stärken. Hierzu muss die
Regionalplanung auf der Grundlage
verschiedener regionaler Gewerbeflächenkonzepte der AGIT und der Kreise ein Gewerbeflächenkonzept für die
Planungsregion Köln erarbeiten, das
Grundlage für die bedarfsgerechte
Wirtschaftsflächenausweisung im zukünftigen Regionalplan sein wird.
3.2.4 Steuerung der Flächen entwicklung für Logistik
und Häfen
Der Transport und die Verteilung von
Gütern gewinnen in einer global vernetzten Welt zunehmend an Bedeutung. Aufgrund seiner geographischen
Lage und starken Wirtschaftskraft
weist das Rheinland vielfältige nationale und internationale Verflechtungen
auf. Die Planungsregion Köln befindet sich in einer exponierten Lage der
Nord-Süd- und Ost-West-Magistralen,
den von der EU bestimmten Verkehrskorridoren zur Förderung des Binnenmarktes (Transeuropäisches Verkehrsnetz, TEN-T, European Commission
o.J.), wie in Abb. 25 dargestellt.
Eine besondere Bedeutung kommt hier
der Verflechtung mit den sogenannten
ZARA-Häfen zu (Zeebrügge, Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam), die
77
verstärkt Güterverkehre und logistische Tätigkeiten ins Hinterland verlagern. Die Planungsregion Köln wird
zukünftig von einer starken Zunahme
der Güterverkehrsströme betroffen
sein und ist daher auch auf die planerische Steuerung sowie den Ausbau
von Flächen für die Logistikbranche
angewiesen. Nach einer Prognose der
Initiative Rheinland der rheinischen
Industrie- und Handelskammern (IHKInitiative Rheinland o.J.) wird der Güterverkehr im Rheinland bis 2025
um rund 60% zunehmen. Demnach
werden ca. 93% dieser Transportleistung über die Straße, gefolgt von der
Schiene und der Binnenschifffahrt bewältigt werden müssen (vgl. Abb. 26).
Es besteht ein verstärktes wirtschaftliches Interesse, als Transitregion eine
zusätzliche Wertschöpfung aus diesen
Güterströmen zu erzielen und Arbeitsplätze zu schaffen. Von Interesse sind
hier vor allem Wirtschaftszweige der
modernen Logistik, die neben der Verteilerfunktion von Waren auch logistische Zusatz- und Serviceleistungen
anbieten. Bereits heute ist vielerorts
die Kapazitätsgrenze der Verkehrsinfrastruktur, und hier insbesondere der
Straßeninfrastruktur, erreicht. Umso
mehr ist es geboten, die wachsenden
Güterströme durch eine geschickte
Kombination der verschiedenen Verkehrsträger Auto, Bahn und Binnenschifffahrt zu bewältigen. Gleichzeitig
ist es aber auch erforderlich, die Belastungen aus der Zunahme dieser
Verkehrsströme zu erkennen und zu
mindern. Auch aus klimapolitischen
Aspekten ist eine Verlagerung von der
Straße auf die umweltfreundlicheren
Transportmittel der Bahn und Binnenschifffahrt notwendig.
Zielsetzungen aus dem
LEP-Entwurf
Der LEP-E NRW enthält die Zielvorgabe, dass neue GIB im unmittelbaren
räumlichen Anschluss an vorhandene
Siedlungsbereiche festzulegen sind
und nur unter sehr engen Vorausset-
3. Siedlungsflächen
78
zungen von dieser Standortbindung
abgewichen werden kann (LEP-E
NRW, Ziel 6.3-3). Potenzielle Logistikflächen sollen über eine kurzwegige
Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verfügen
und auch an Verkehrsträger mit hoher Transportkapazität, insbesondere
Bahn oder Schiff, an multimodalen
Schnittstellen, d.h. Angebot verschiedener Verkehrsträger an einem Ort,
angebunden sein (LEP-E NRW, Grundsatz 6.3-5). Gleichzeitig soll bei der
Planung von Umschlagstandorten zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern dem Ausbau vorhandener Güterverteilzentren und Häfen der Vorrang
vor der Entwicklung neuer Standorte
gegeben werden (LEP-E NRW, Grundsatz 8.1-10, Erläuterung).
Räumliche Auswirkungen
Für die Regionalplanung ergibt sich
daraus die Notwendigkeit, umweltverträgliche Standorte für Betriebe
der Logistik an multimodalen Schnittstellen verschiedener Verkehrsträger anzubieten und diesen den Vorzug vor reinen Autobahnstandorten
einzuräumen. Gleichzeitig müssen
die Häfen in ihrer Funktionsfähigkeit gesichert und vor heranrückenden fremden Nutzungen geschützt
werden. Soweit möglich, sollten den
Häfen räumliche Entwicklungsmöglichkeiten geboten werden. Größere Logistikbetriebe erfordern in der
Regel einen Standort in einem Industrie- und Gewerbebereich und
umfangreiche zusammenhängende
Flächen mit einem unmittelbaren
Anschluss an die Verkehrsinfrastruktur. Aufgrund des wirtschaftlichen
Strukturwandels ist die Nachfrage
nach Standorten für die industrielle Produktion rückläufig und wird in
bestimmten räumlichen Korridoren
durch moderne Betriebe der Logistikwirtschaft ersetzt. Deren Flächenbedarfe lassen sich voraussichtlich im
Rahmen der allgemeinen Flächenbe-
darfe für Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) befriedigen.
Bei der Fortschreibung des Regionalplanes gilt es, die Anforderungen der
Logistikbranche bei der Zuordnung
von Flächen und Nutzungen zu berücksichtigen und eine umweltverträgliche Abwicklung der Verkehre
durch den Vorrang von Standorten
mit kombinierter Verkehrsanbindung
zu gewährleisten. Dabei sind die allgemeinen landesplanerischen Vorgaben für die Bedarfsermittlung und
Ausweisung von Siedlungsflächen
für Bereiche mit vorrangiger Logistiknutzung zu beachten.
3.2.5 Abstimmung von Siedlungs entwicklung und Mobilität
Wie in den vorangegangenen Kapiteln an vielen Stellen aufgezeigt, erfordert das Leitbild einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung eine enge
Verzahnung zwischen Mobilität und
Siedlungsentwicklung. Eine älter werdende Gesellschaft entwickelt auch
veränderte
Mobilitätsbedürfnisse.
Eine
gute
Infrastruktur
beeinflusst bereits heute die Standortentscheidung für Wohnlagen. Zukünftig wird eine ÖPNV-Anbindung
abgelegener Wohnlagen an die
Versorgungszentren der Kommunen
unter wirtschaftlichen Erwägungen
zunehmend unattraktiv. Eine gute
Erreichbarkeit von Wohn- und Gewerbestandorten ist wichtig zur Vermeidung zusätzlicher Verkehre. Die
Nähe der Wohnsiedlung zu vorhandener Infrastruktur unter dem Aspekt
der Infrastrukturfolgekosten für die
Kommune wird zum entscheidenden
Kriterium bei der Ausweisung neuer
Wohnstandorte und der Sicherung
vorhandener Wohnlagen. Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie der
Bundesregierung verlangt eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
3. Siedlungsflächen
von Freiraum auch bei der Infrastrukturplanung. Vorhandene Trassen sind
vorrangig zu nutzen und auszubauen.
Die Umsetzung neuer Trassenplanungen wird erschwert durch wachsende
Raumwiderstände und eine kritischer
werdende Bevölkerung. Mobilitätskosten und steigende Energiepreise stellen entfernungsintensive Lebensstile
zunehmend in Frage. Der Klimawandel
erfordert eine starke Verminderung der
Treibhausgasemissionen des Autoverkehrs. Parallel leiden immer mehr Einwohner unter verkehrsbedingten Geräusch- und Abgasemissionen. Neue
Verkehrskonzepte und der Ausbau des
nichtmotorisierten Nahverkehrs rücken in den Fokus der Siedlungs- und
Verkehrsplanung.
Zielsetzungen aus dem
LEP-Entwurf
An der Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die Zentren der Nahversorgung und die Haltepunkte insbesondere des schienengebundenen
Personennahverkehrs (SPNV) sollte
konsequent festgehalten werden
(LEP-E NRW, Ziele 6.2-1 und 6.2-2).
Ein guter Anschluss an den SPNV/
ÖPNV ist bei der Wahl der räumlichen
Lage neuer Siedlungsbereiche zu gewährleisten. Die siedlungs- und verkehrsinfrastrukturelle Planung sollen
aufeinander abgestimmt werden.
Aufgabe der Regionalplanung
Regionalplanung kann zu einer verbesserten Abstimmung von Siedlungsund Verkehrsplanung insofern beitragen, als sie für Transparenz zwischen
den Planungsebenen der Bedarfspläne des Bundes und der Länder und
den kommunalen Planungen sorgt.
Durch die Steuerung der Siedlungsentwicklung nimmt die Regionalplanung unmittelbar Einfluss auf Verkehrsentwicklungen. Eine Verdichtung
der Siedlungsbestände an SPNV-erschlossenen Standorten ist anzustreben. Dies kann beispielsweise durch
79
die Erhebung aktueller und geplanter
SPNV-Haltepunkte und die Verschneidung mit vorhandenen Flächenpotenzialen geschehen. Gleichzeitig ist die
konsequente Begrenzung peripherer,
autoabhängiger Wohnstandorte kleinerer Ortslagen auf die Eigenentwicklung zu gewährleisten. Die räumliche
Nähe von Wohnen, Arbeiten und Versorgungseinrichtungen, wie im Leitbild
der europäischen Stadt verankert, hat
auch geringere Verkehrsbelastungen
zur Folge. Regionalplanung kann hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten.
Die derzeitigen Reurbanisierungstendenzen bieten weitere gute Voraussetzungen für eine verkehrseffiziente
Raumentwicklung. Vorhandene informelle regionale Konzepte liefern einen
wichtigen Beitrag zu einer abgestimmten Siedlungsflächenentwicklung und
werden in die Gesamtfortschreibung
des Regionalplans als Fachbeitrag
einfließen. Sie bündeln verschiedene
Aspekte der Siedlungs- und Mobilitätsentwicklung. Beispielhaft sei hier das
Agglomerationskonzept der Kooperation Region Köln/Bonn e.V. genannt.
3.2.6 Steuerung des Groß flächigen Einzelhandels
Der Einzelhandel ist auch in der Planungsregion Köln seit Jahren erheblichen Veränderungen unterworfen.
Kennzeichen dieses Strukturwandels
sind u.a. Konzentrationsprozesse bei
den Anbietern und ein stetiges Wachstum der Verkaufsflächen bei gleichzeitig stagnierender Kaufkraft der
Bevölkerung. Der Rückzug des Einzelhandels aus den Zentren und Wohnstandorten an die verkehrlich gut erschlossenen Randlagen der Orte oder
in die Gewerbegebiete stellt die Kommunen und die Region vor neue Aufgaben. Verstärkt wird dieser Prozess
durch die wachsende Bedeutung des
Internethandels.
3. Siedlungsflächen
80
Zielsetzungen aus dem
LEP-Entwurf
Der LEP-E NRW übernimmt den bereits im Jahr 2013 rechtskräftig gewordenen LEP NRW – Sachlicher Teilplan
Großflächiger Einzelhandel. Ein zentrales Anliegen ist es, die Bedeutung
des Einzelhandels für die Sicherung
und Entwicklung der Innenstädte und
Zentren und die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung zu sichern.
Negative Auswirkungen für die räumliche Entwicklung und Versorgung sollen mit seinen Vorgaben für Standorte, Größenordnungen und Sortimente
verhindert werden.
angebotes kann Leerstände, Verödung
und infolgedessen nicht selten negative Auswirkungen auf andere Versorgungsfunktionen zur Folge haben.
Die bevorzugte Ansiedlung von Einzelhandel in Gewerbegebieten kann
zur Verdrängung von Gewerbe und
Industrie in den für sie vorgehaltenen
Bereichen führen. Nicht selten könnte die Neuausweisung von Gewerbeund Industriebereichen und damit
die Inanspruchnahme von Freiflächen
bei standortgerechter Steuerung des
Einzelhandels an städtebaulich integrierte Standorte vermieden bzw. reduziert werden.
Räumliche Auswirkungen
Der beschriebene Strukturwandel hat
erkennbare negative Folgen für den
ländlichen Raum und die Städte der
Planungsregion Köln. Er führt in vielen Räumen zu einer Ausdünnung der
Versorgung. Der Einzelhandel kann
bereits heute vielerorts nicht mehr
in ausreichendem Umfang im räumlichen Verbund mit den sonstigen Infrastrukturangeboten wie Verwaltungen,
Schulen und Gesundheitseinrichtungen in den Zentren und an Standorten
mit Nahverkehrsanbindung angeboten werden. Im ländlichen Raum, der
aufgrund des demografischen Wandels besonders betroffen ist, kann diese Entwicklung die Erreichbarkeit und
Gewährleistung der Grundversorgung
vor allem für weniger mobile Menschen gefährden. Daher kommt der
standortgerechten Entwicklung und
Steuerung des Einzelhandels eine bedeutende Rolle zu. Die Erreichbarkeit
und Verfügbarkeit von Infrastruktureinrichtungen und die Sicherung der
Daseinsvorsorge für alle Räume und
Bevölkerungsgruppen ist zu gewährleisten. Für die Funktion, Attraktivität
und Lebensvielfalt der Innenstädte
und Zentren ist der Einzelhandel ein
unverzichtbarer Bestandteil. Der Verlust eines attraktiven Einzelhandels-
Aufgabe der Regionalplanung
Aufgabe der Regionalplanungsbehörde ist es, die Zielvorgaben des LEP
NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel auf der Ebene des
Regionalplanes umzusetzen und – sofern erforderlich – zu konkretisieren.
Die gemeinsame Aufgabe besteht darin, die positive Entwicklungskraft des
Einzelhandels zu nutzen
zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse und der Daseinsvorsorge in allen Räumen und für alle
Bevölkerungsgruppen
zum Erhalt der Attraktivität des
ländlichen Raumes durch Erreichbarkeit und Verfügbarkeit von Infrastruktur
als unverzichtbarer Bestandteil für
die Funktionsfähigkeit und Attraktivität unserer Zentren und Innenstädte.
Gleichzeitig gilt es, Fehlentwicklungen
aufgrund nicht integrierter Standorte
des Einzelhandels zu vermeiden durch:
Sicherung der Gewerbe- und Industriegebiete für emittierende Betriebe vor Standortkonkurrenzen des
Einzelhandels
Vermeidung der Inanspruchnahme von Freiraum für Gewerbe- und
Industriegebiete aufgrund von Verdrängungseffekten durch den Einzelhandel.
3. Siedlungsflächen
Regionale
Einzelhandelskonzepte
In der Vergangenheit wurden in der
Planungsregion Köln gute Erfahrungen mit der interkommunalen Kooperation zu Themen des großflächigen
Einzelhandels gemacht. Der Austausch und die frühzeitige gegenseitige Information sind unverzichtbar,
um Konkurrenzen zwischen den Kommunen und Standorten zu vermeiden
und Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen. Diese Kooperationen
sollen weiterhin von der Regionalplanung aktiv unterstützt und in anderen
Regionen beworben werden.
Bedeutung des Einzelhandels
für die Zentral bedeutsamen
Allgemeinen Siedlungsbereiche
Der LEP-E NRW führt die Zentral
bedeutsamen Allgemeinen Siedlungsbereiche (ZASB) als neues
Instrument für eine konzentrierte
Siedlungsentwicklung an Standorten
mit einem gebündelten Angebot an
Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen ein (Kap. 3.2.1). Diese
werden durch die Regionalplanungsbehörden in Abstimmung mit den
Kommunen festgelegt (LEP-E NRW,
Grundsatz und Erläuterungen 6.2-1).
Bei der beabsichtigten Bündelung
möglichst vieler Funktionen in enger
räumlicher Zuordnung kommt dem
Einzelhandel als Frequenzbringer
auch für andere zentralörtliche
Versorgungs- und Dienstleistungs
einrichtungen
eine
besondere
Bedeutung zu. Gleichzeitig wird es
geboten sein, die Vorgaben der Landes- und Regionalplanung für die
standortgerechte Entwicklung des
großflächigen Einzelhandels zur Sicherung der Funktion der ZASB mit
zu betrachten.
81
3.3
Fazit Siedlungsflächen
Die Steuerung der Siedlungsentwicklung ist eine zentrale Aufgabe der Regionalplanung. Dabei ist die Siedlungsentwicklung immer im Zusammenhang mit der Freiraumentwicklung zu
betrachten: Mehr Siedlungsflächen
bedeuten weniger Freiraum. Eine nachhaltige Raumentwicklung ist als zentrale Leitvorstellung im Raumordnungsgesetz des Bundes verankert.
In NRW wird dieses Leitbild im LEP
NRW sowie im LEP-E NRW konkretisiert. Die vorangegangenen Kapitel
haben deutlich gemacht, dass der
Handlungsbedarf groß ist:
Geänderte Rahmenbedingungen,
wie der demografische Wandel, die
Globalisierung der Wirtschaft, aber
auch der Klimawandel, schlagen sich
auf der regionalen Ebene nieder und
müssen von der Regionalplanung berücksichtigt werden.
Für diese Herausforderungen hat
das Land der Regionalplanung neue
Instrumente, wie das Siedlungsflächenmonitoring, einheitliche Bedarfsberechnungsmethoden, die Ermittlung von ZASB oder die Erstellung regionaler Gewerbeflächenkonzepte, an
die Hand gegeben.
Regionale Planungsprozesse werden wie bisher im Gegenstromprinzip
erfolgen, d.h. Regionalplanung kann
nur gemeinsam mit den Kommunen
erfolgreich sein. Wichtig wird dies
insbesondere bei der Ermittlung und
Überprüfung vorhandener Reserveflächen bzw. Neudarstellungen von
Siedlungsflächen.
Zur regionalplanerischen Aufgabe zählt auch die Sicherung der Daseinsvorsorge mit einem gebündelten
Angebot an öffentlicher und privater
Infrastruktur in den Zentren und integrierten städtebaulichen Standorten.
3. Siedlungsflächen
82
Die Sicherung eines bedarfsgerechten Angebotes von Siedlungsflächen für Wohnen und Wirtschaft
wird eine besondere Herausforderung
sein. Dies gilt auch unter dem Aspekt
zunehmender Mobilität bzw. veränderter Standortansprüche der Unternehmen.
Zudem wird erforderlich sein, für
den wachsenden Wirtschaftszweig
der Logistik geeignete Flächen mit
multimodaler Verkehrsanbindung zu
sichern und anzubieten.
Im Kapitel 3.1 Ausgangslage ist deutlich geworden, dass die räumlichen
Unterschiede in der Planungsregion
Köln groß sind und die Disparitäten
weiterhin zunehmen werden. Vor
diesem Hintergrund muss Regional-
planung den unterschiedlichen Anforderungen aller Teilräume gerecht
werden und eine bedarfsgerechte
Siedlungsentwicklung ermöglichen.
Die Entscheidung über zukünftige
Flächenentwicklungen kann nur gemeinsam mit den Kreisen, kreisfreien Städten und Kommunen erfolgen.
Eine weitere Herausforderung der
Regionalplanung wird es sein, Akzeptanz für Planungen und Prozesse
bei der Bevölkerung herzustellen.
Transparente Planverfahren und die
frühzeitige Einbeziehung aller Akteure sind daher ein wichtiges Anliegen
bei der Regionalplanfortschreibung.
Die Moderation dieser Prozesse unter
frühzeitiger Einbeziehung der Öffentlichkeit bedarf daher besonderer Aufmerksamkeit.
3. Siedlungsflächen
83
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2015
85
Freiraum
4
4. Freiraum
86
Freiraum
Die Sicherung des Freiraums und
seiner Funktionen ist eine der zentralen Aufgaben einer nachhaltigen
räumlichen Entwicklung. Sie trägt
wesentlich dazu bei, den Schutz der
natürlichen Lebensgrundlagen zu
gewährleisten und zukünftige Gestaltungsmöglichkeiten für die Raumnutzung zu erhalten.
Die Funktionen des Freiraums sind
vielfältig. Freiraum ist unter ökologischen, ökonomischen und sozialen
Aspekten von Bedeutung. Der Freiraumschutz dient unter ökologischen
Aspekten dem Erhalt von Böden und
ihrer Funktionen (u.a. Filter- und Puffereigenschaften), dem Erhalt von
Lebensräumen für wildlebende Tiere
und Pflanzen, der Sicherung eines
ausgeglichenen
Wasserhaushaltes
(insbesondere der Regeneration von
Grundwasservorkommen und dem
Abfluss von Hochwasser) und dem
lufthygienischen und klimatischen
Ausgleich. Zu den ökonomischen
Funktionen des Freiraums zählt insbesondere seine Aufgabe als Standort
für die land- und forstwirtschaftliche
Produktion. Im Zuge der Energiewende erlangt der Freiraum zunehmend
Bedeutung als Standort für die Nutzung erneuerbarer Energien. Weiterhin stellt der Freiraum Standorte für
die Versorgung mit Rohstoffen und
Ressourcen bereit. Das Freiraumelement Wasser bildet die Grundlage für
Landwirtschaft, Trinkwasserversorgung, gewerbliche Nutzungen, Energieerzeugung und dient dem Transport. Eine der sozialen Funktionen des
Freiraums besteht darin, freiraumgebundene Erholungsnutzungen zu
ermöglichen. Darüber hinaus ist der
Freiraum prägend für die kulturlandschaftliche Charakteristik eines Raumes und kann in Form eines Archivs
dessen Entwicklungs- und Gestaltungsgeschichte widerspiegeln. Er ist
damit wesentlich für die Identifikation
der Menschen mit dem Lebensraum
einer Region.
Die Sicherung und Entwicklung des
Freiraums ist unter den genannten
Aspekten ein wichtiger Bestandteil
einer Grünen Infrastruktur. Mit der
Strategie der Grünen Infrastruktur
wird auf europäischer Ebene das Ziel
verfolgt, ein Netzwerk von multifunktionalen natürlichen und naturnahen
Gebieten, Flächen und Elementen zu
errichten, das intakte und stabile Ökosysteme erhält bzw. entwickelt und zur
Gesundheit und zum Wohlbefinden
der Menschen beiträgt (Europäische
Kommission 2014). Die Grundsätze
im Raumordnungsgesetz (§ 2 ROG)
greifen die vielfältigen Aspekte des
Freiraumschutzes im Sinne der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung auf. Sie beauftragen die
Regionalplanung, ein übergreifendes
ökologisch wirksames Freiraumverbundsystem zu schaffen und die weitere Zerschneidung von Landschaft
und Waldflächen zu vermeiden. Die
Inanspruchnahme von Freiraum soll
begrenzt werden, und es sollen die
räumlichen Voraussetzungen für die
Land- und Forstwirtschaft in ihrer
Bedeutung für die Nahrungs- und
Rohstoffproduktion erhalten bzw.
geschaffen werden. Der Raum ist in
seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Böden, des Wasserhaushaltes, der Tier- und Pflanzenwelt
sowie des Klimas einschließlich der
jeweiligen Wechselwirkungen zu entwickeln, zu sichern oder wiederherzustellen. Der LEP-E NRW knüpft an
die Vorgaben des Raumordnungsgesetzes an. Leitvorstellung des Landes
NRW ist es, die Inanspruchnahme von
Freiraum zu minimieren, indem eine
am Bedarf orientierte, möglichst flächensparende und kompakte Siedlungsentwicklung erreicht wird. Langfristig soll im Sinne einer nachhaltigen
Raumentwicklung angestrebt werden,
dass kein Wachstum von Siedlungsund Verkehrsfläche auf Kosten des
Freiraums (Netto-Null) mehr erfolgt
(LEP-E NRW, Einleitung bzw. Grundsatz 6.1-2).
4. Freiraum
Die freiraumspezifischen Vorgaben
des LEP-E NRW (LEP-E NRW, Kap. 7)
zielen auf die Sicherung und Entwicklung des Freiraums und seiner Funktionen, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und eine nachhaltige
Nutzung der Ressourcen ab. Für die
Regionalplanung formuliert der LEP-E
NRW den Auftrag (LEP-E NRW, Ziel 7.13), den Freiraum durch Festlegung von
Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen (AFAB), Waldbereichen und
Oberflächengewässern zu sichern,
durch Festlegung von Freiraumfunktionen zu ordnen und zu entwickeln
und Vorsorge für einzelne Nutzungen
im Freiraum zu treffen.
4.1
Ausgangslage
Die Planungsregion Köln weist eine
überaus vielfältige Freiraumstruktur
auf. Sie hat Anteil an 4 der 8 naturräumlich definierten Großlandschaften des Landes NRW: der Eifel (mit Siebengebirge), dem Bergischen Land,
der Niederrheinischen Bucht und dem
Niederrheinischen Tiefland. Weiter
differenziert nach der vorhandenen
Siedlungs- und Nutzungsstruktur
lassen sich in der Planungsregion die
nachfolgenden (Frei-)Raumeinheiten
beschreiben.
Das Zentrum der Region prägt
der stark verdichtete Ballungsraum
entlang des Rheins, die Köln-Bonner
Rheinschiene, als Teil eines großräumigen Siedlungsbandes zwischen Duisburg im Norden und Bonn im Süden. In
diesem Teilraum ist der Freiraum stark
zurückgedrängt und zerschnitten und
einem hohen Druck konkurrierender
Nutzungen ausgesetzt. Gleichwohl
sind auch hier neben den bestimmenden Freiraumbereichen entlang des
Rheins weitere wertvolle Freiräume,
z.B. das Kölner Grünzugsystem, und
Kulturlandschaften, z.B. im Bereich
Wahner Heide und im Bereich der
Siegmündung, erhalten geblieben.
87
Das Bergische Land schließt östlich der Bergischen Heideterrassenlandschaft an die Ballungsgebiete
entlang des Rheins an. Hier findet sich
eine typische Mittelgebirgslandschaft,
geprägt durch Höhenrücken und Täler
mit einem feinen Netz aus Fließgewässern und einem häufig kleinteiligen Wechsel von Offenland und Wald.
Besonders prägend ist aufgrund des
relativ hohen Niederschlags das Element Wasser. Der großräumig ausgewiesene Naturpark Bergisches Land
und teils großflächige zusammenhängende Waldgebiete unterstreichen die
hohe Bedeutung dieses Teilraumes für
Erholung und Naturerleben.
Die westliche Grenze des verdichteten Gebiets im Rheintal bildet die
Ville, die als durchschnittlich nur 5 Kilometer breiter Höhenzug sehr unterschiedliche Gesichter zeigt. Es wechseln teilräumlich dichte Bebauung mit
intensiver landwirtschaftlicher oder
gartenbaulicher Nutzung und Wald.
Vor allem im nördlichen Villebereich
prägen verschiedenartig rekultivierte
Braunkohlentagebaue das Bild. Die
bewaldeten Teilbereiche der Ville sind
als ballungsnaher Freizeit- und Erholungsraum (Naturpark Rheinland) und
als Lebensraum für Tiere und Pflanzen
von großer Bedeutung.
Die Mittelrheinische Pforte stellt
als Landschaft vulkanischen Ursprungs eine Besonderheit in der
Region dar. Der charakteristische Taleinschnitt mit den weithin sichtbaren
Bergkuppen bildet den durch das
milde Klima des Rheintals geprägten
südlichen Abschluss der Region an
der Landesgrenze. In den großflächig
bewaldeten Bereichen des Siebengebirges befinden sich das älteste
Naturschutzgebiet Deutschlands und
der älteste Naturpark in NRW.
Der an den Villerücken westlich
angrenzende Teil der Planungsregion
Köln ist durch die offene Landschaft
der Jülicher und Zülpicher Börde mit
einem hohen Anteil landwirtschaftlicher Nutzung und weiträumigen
4. Freiraum
88
Blickbeziehungen gekennzeichnet. In
klimatisch besonders begünstigten
Bereichen findet sich auch gartenbauliche Nutzung. So ist z.B. die Landschaft rund um Meckenheim durch
eines der bedeutendsten Obstanbaugebiete Deutschlands charakterisiert.
Innerhalb der waldarmen Bördelandschaft bilden die Niederungen der
wenigen Fließgewässer, insbesondere
die Erft- und Ruraue, prägnante und
raumgliedernde Elemente. Die Braunkohlentagebaue Hambach, Inden und
Garzweiler stellen großräumige Eingriffe in die bestehende Landschaftsstruktur dar, die mit großen Herausforderungen für die künftige Landschaftsentwicklung verbunden sind.
Im nordwestlichen Teilbereich der
Planungsegion Köln liegt das Niederrheinische Tiefland, das als Ausläufer
einer großflächigen Flussterrassenlandschaft in den nördlichen Kreis
Heinsberg hineinreicht. Auch hier
dominieren offene, landwirtschaftlich
geprägte Landschaften, die durch die
Auen von Rur und Wurm sowie die des
Bereichs Schwalm-Nette gegliedert
sind. Im nördlichen Bereich des Naturraums in der Planungsregion Köln
(Raum Wegberg/Wassenberg) finden
sich größere Waldflächen. Mit dem
Anteil am grenzüberschreitenden Naturpark Maas-Schwalm-Nette verfügt
dieser Naturraum auch über eine besonders für die naturorientierte Erholung geeignete Landschaft.
Als weiterer vergleichsweise dicht
besiedelter Raum in der Planungsregion Köln ist neben der Rheinschiene der Ballungsraum Aachen zu
nennen. Seine Freiraumstruktur ist
stark durch morphologische Charakteristika (Aachener Kessel) und eine
frühe städtisch-industrielle Entwicklung geprägt, ablesbar u.a. an den
Halden des ehemaligen Steinkohlenbergbaus, .
Die Eifel ist charakteristisch für
weite Teile der Kreise Euskirchen,
Düren und der StädteRegion Aachen.
Die teils stark bewaldete und relativ
dünn besiedelte Mittelgebirgslandschaft ist aufgrund des atlantischen
Klimas mit relativ hohen Niederschlägen ebenfalls stark durch das Element
Wasser gekennzeichnet. Geologisch und
morphologisch sind in der Landschaft der Eifel sehr verschiedenartige
Teilräume zu finden. Der in der Planungsregion Köln befindliche Teil des
deutsch-belgischen Naturparks (Hohes
Venn-Eifel) umfasst u.a. naturnahe Moorlandschaften, zahlreiche Bachtäler und
Quellgebiete, mehrere Talsperren, große
zusammenhängende Waldflächen und
charakteristische Kalklandschaften.
Als statistischer Indikator für die gesamträumliche Betrachtung der Freiraumsituation in der Planungsregion
Köln kann die Verteilung bzw. Entwicklung der Freiflächen, als Pendant zur
Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV),
herangezogen werden. Dabei zeigt
sich für die relativ dicht besiedelte
Planungsregion spiegelbildlich ein
vergleichsweise geringer Freiflächenanteil. Dieser entspricht mit ca. 76%
in etwa dem Landesmittel von NRW,
liegt aber deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt (ca. 85%).
Bei differenzierter Betrachtung ergibt
sich ein heterogenes Bild. Trotz des
im Durchschnitt eher geringen Freiflächenanteils weisen ca. zwei Drittel der
Kommunen einen gegenüber dem Landesdurchschnitt höheren Freiflächenanteil auf. Die höchsten Werte von teils
über 90% finden sich in ländlich strukturierten Eifelgemeinden des Kreises
Euskirchen und im Bereich von Eifel- und Bördegemeinden des Kreises
Düren. Dem gegenüber stehen die extrem verdichteten Bereiche mit besonders geringem Freiflächenanteil, die
in der Regel auch stärkere Belastungen (z.B. bezüglich Luft, Klima, Lärm)
aufweisen. Diese finden sich in erster
Linie in den Ballungsräumen entlang
der Rheinschiene und im Bereich der
StädteRegion Aachen. Die Städte
4. Freiraum
89
≤ 60%
> 60 bis 75%
> 75%
BN : Bonn
K: köln
lev: leverkusen
AC: Städteregion aachen
GL: RHEINISCH-BERGISCHER KrEIS
BM: Rhein-erft-kreis
GM: OBERBERGISCHER KREIS
dn: KREIS DÜREN HS: KREIS HEINSBERG
EU: KREIS EUSKIRCHEN SU: RHEIN-SIEG-KREIS
Abb. 27:
Freiflächenanteil
(in Prozent der Gesamtfläche)
Köln, Bonn und Leverkusen haben mit
einem Anteil von teils weniger als 40
bis 50% die geringsten Freiflächenanteile. Außerhalb der Ballungsräume
fallen weitere Kommunen mit relativ
geringen Freiflächenanteilen auf, so in
ballungsnahen Bereichen des RheinErft- und Rhein-Sieg-Kreises, in der
Stadt Düren, in Teilen des nördlichen
Kreises Heinsberg und des östlichen
Oberbergischen Kreises (vgl. Abb. 27).
Deutliche räumliche Unterschiede in
der Planungsregion zeigen sich auch,
wenn man die Verteilung der Freiflächen in Relation zur Einwohnerzahl
betrachtet (vgl. Abb. 28). Während
den Einwohnern in den am dichtesten
besiedelten Kommunen, in den Städten Köln, Bonn und Leverkusen, lediglich zwischen 153 und 224 m² Freiflä-
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes nrw; © GEOBASIS NRW 2015
Quelle: IT.NRW 2013
che pro Kopf zur Verfügung stehen,
steigt die Fläche in stärker ländlich
strukturierten Kreisen auf 5.770 m²
je Einwohner an. Einzelne, besonders
dünn besiedelte Gemeinden des Kreises Euskirchen erreichen mit Werten
von 15.000 bis über 20.000 m² je
Einwohner das mehr als Hundertfache der verdichteten Gebiete. Verfolgt
man die Entwicklung der Freiflächensituation in der Planungsregion Köln
in den letzten 15 bis 20 Jahren, so
wird eine anhaltende Freiflächeninanspruchnahme deutlich Die Siedlungsund Verkehrsfläche (SuV) nahm im
Zeitraum 1992 bis 2012 um 14% zu
(NRW 15,7%). Absolut bedeutet dies
eine Reduzierung der Freiflächen um
mehr als 21.000 ha und damit um eine
Größe von mehr als der Hälfte des Ge-
4. Freiraum
90
Abb. 28:
Freifläche je Einwohner
BN : Bonn
K: köln
lev:
AC: Städteregion aachen
BM: Rhein-erft-kreis
dn: KREIS DÜREN
EU: KREIS EUSKIRCHEN
GL: RHEINISCH-BERGISCHER KREIS
GM: OBERBERGISCHER KREIS
HS: KREIS HEINSBERG
SU: RHEIN-SIEG-KREIS
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
Quelle: IT.NRW 2013
5.770 m²
leverkusen
3.048 m²
2.722 m²
1.947 m²
1.516 m²
943 m²
224 m²
153 m²
198 m²
BN
K
LEV
AC
1.124 m²
BM
1.187 m²
DN
biets der kreisfreien Stadt Köln. Für
den betreffenden Zeitraum entspricht
dies einem Freiflächenverlust von
ca. 3 ha pro Tag. Dabei stehen relativ
geringere Freiflächenverluste in den
bereits stark verdichteten kreisfreien
Städten der Rheinschiene (Bonn ca.
5%, Köln ca. 6,5%, Leverkusen 12%)
und in der StädteRegion Aachen (8%)
besonders starken Rückgängen von
mehr als 15 bis über 20% im RheinErft-Kreis, Kreis Heinsberg, RheinSieg-Kreis, Oberbergischen Kreis und
Kreis Euskirchen gegenüber.
4.1.1 Zerschneidung des Freiraums
Die zunehmende Zerschneidung
des Freiraums stellt einen wesentlichen Beeinträchtigungsfaktor dar,
der durch die anhaltende Flächeninanspruchnahme für Siedlungsraum
und Infrastruktureinrichtungen hervorgerufen wird. Zerschneidungs- und
Verinselungseffekte führen über den
quantitativen Verlust hinaus zu einer
qualitativen Verschlechterung des verbleibenden Freiraums. Diese kann z.B.
Funktionen für den Biotopverbund, die
Erholungseignung,
schützenswerte
Landschaftsbilder oder gewachsene
Kulturlandschaften in negativer Weise betreffen u.a. durch Verinselung,
Barrierewirkungen und Emissionsbelastungen. Man spricht in diesem
EU
GL
GM
HS
SU
Zusammenhang auch von einer indirekten Flächeninanspruchnahme, die
beispielsweise im Umfeld von Verkehrstraßen deutlich über die tatsächliche Flächenbeanspruchung hinausgehen kann. Der LEP-E NRW nimmt
sich dieser Problematik in Form eines
Grundsatzes zum Schutz unzerschnittener Räume an (LEP-E NRW Kap. 7,
Grundsatz 7.1-4). Im gültigen Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln
finden sich bislang keine vergleichbaren Regelungen. Als unzerschnittene
verkehrsarme Räume werden Räume
definiert, die nicht von Verkehrswegen
oder Bebauung zerschnitten werden,
so von Straßen (mit mehr als 1.000
KFZ/24h), Schienenwegen, schiffbaren Kanälen, flächenhafter Bebauung
oder Betriebsflächen mit besonderen
Funktionen, wie z. B. Verkehrsflugplätzen. In der Planungsregion Köln ist die
Zerschneidung des Freiraums durch
technogene Elemente wie Straßen,
Schienenwege, flächenhafte Bebauung oder Betriebsflächen vergleichsweise stark ausgeprägt. Auf der Basis
der vom Landesamt für Natur, Umwelt
und Verbraucherschutz NRW ermittelten unzerschnittenen verkehrsarmen
Räume ist festzustellen, dass aktuell
bereits mehr als 30% (NRW ca. 27%)
der Fläche in Räume kleiner als einen
Quadratkilometer zerschnitten ist.
Wie in Abbildung 29 zu erkennen, sind
dienoch erhaltenen größeren unzerschnittenen verkehrsarmen Räume
4. Freiraum
91
Abb. 29: Unzerschnittene verkehrsarme Räume
über die Planungsregion verteilt. Unzerschnittene verkehrsarme Räume
größer als 100 km² sind in NRW nur
dreimal, alle außerhalb der Planungsregion Köln, erhalten geblieben. Aktuelle Ermittlungen der LANUV NRW
zeigen allerdings, dass sich derart große Räume auch in der Eifel ergeben,
wenn man angrenzende rheinlandpfälzische Gebiete (10-km-Puffer) einbezieht. Die Größenordnung über 50
km² bis 100 km² findet sich in der Planungsregion Köln sechsmal, teils unter
Einbeziehung der benachbarten Regierungsbezirke Nordrhein-Westfalens.
Diese Räume liegen in den Mittelgebirgsregionen (Eifel und Bergisches
Land) und sind durch einen relativ hohen Waldanteil gekennzeichnet. Auch
20 bis 50 km²
> 50 bis 100 km²
hauptfliessgewässer
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes nrw; © GEOBASIS NRW 2015
Quelle: Lanuv nrw o.J. Stand 2014
die zwischen 20 und 50 km² großen
unzerschnittenen verkehrsarmen Räume liegen primär in den stärker bewaldeten Bereichen der Planungsregion.
Teilweise blieben diese auch innerhalb
oder im Randbereich stärker verdichteter Teilräume (Kottenforst/Ville und
rheinnahe Bereiche) erhalten und stellen dort wertvolle siedlungsnahe Erholungsgebiete und Kernbereiche des Freiraumverbundsystems dar. Der durch
landwirtschaftliche Nutzung geprägte
Freiraum in der niederrheinischen Bucht
ist dagegen vergleichsweise stark zerschnitten. Hier sind, teils im Bereich der
Braunkohlentagebaue, nur wenige unzerschnittene verkehrsarme Räume von
20 bis 50 km² verblieben.
4. Freiraum
92
4.1.2 Schutzwürdige Böden
Zu den wichtigen Aspekten des Schutzes natürlicher Ressourcen gehört der
Bodenschutz. Die schutzwürdigen Böden der Planungsregion erfüllen in besonderem Maße wichtige Funktionen.
Hierzu gehören Filter-, Regelungs- und
Pufferfunktionen (z.B. in Bezug auf
den Wasserhaushalt), Funktionen als
Lebensraum und Lebensgrundlage für
Menschen, Tiere und Pflanzen oder als
Archiv der Kulturgeschichte. Die Minimierung der Freirauminanspruchnahme, Leitvorstellung des LEP-E NRW,
ist das wesentliche Instrument für den
Bodenschutz in der Regionalplanung.
Im LEP-E NRW (LEP-E NRW, Grundsatz 7.1-5) werden darüber hinaus spezifische Grundsätze zum Bodenschutz
in der räumlichen Planung definiert.
Danach sind insbesondere die Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und
Schutzwürdigkeit der Böden bei allen
raumbedeutsamen Planungen und
Maßnahmen als Voraussetzung für
den nachhaltigen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu berücksichtigen. Den für die landwirtschaftliche Nutzung besonders wertvollen
Böden wird im Kapitel Landwirtschaft
des LEP-E NRW (LEP-E NRW, Grundsatz 7.5-2) Rechnung getragen. Sie sollen für Siedlungs- und Verkehrszwecke
nicht in Anspruch genommen werden.
Fachliche Grundlage für die Bewertung der Böden in der Planungsregion Köln ist die 2014 neuaufgelegte
Karte der schutzwürdigen Böden des
Geologischen Diensts NRW (GD NRW
2014). Aus dieser lässt sich je nach Erfüllung der genannten Bodenfunktionen stufenweise die Schutzwürdigkeit
der Böden ableiten. Als weitere Kriterien können die Naturnähe der Böden
und klimarelevante Funktionen in die
Bewertung einfließen.
Dass bereits mehr als 20% der
Fläche der Planungsregion Köln
aufgrund von Nutzung oder Inanspruchnahme nur noch Böden mit
geringer bzw. sehr geringer Naturnähe aufweisen, unterstreicht das Erfordernis, den weiteren Verlust oder
die Beeinträchtigung dieser wertvollen und endlichen Lebensgrundlage
möglichst zu vermeiden. Unter dem
Aspekt der Schutzwürdigkeit stellen
Böden mit besonderer Regelungsund Pufferfunktion bzw. besonderer
Bodenfruchtbarkeit die flächenmäßig größte Einheit in der Planungsregion dar. Mehr als 30% der Fläche
der Planungsregion Köln sind hier
in Verbindung mit einem besonders
naturnahen Zustand zu berücksichtigen. Räumlich betrifft die Verbreitung
dieser Böden insbesondere große
Teile der vorwiegend ackerbaulich
genutzten Kölner Bucht (Jülicher und
Zülpicher Börde), Bereiche der KölnBonner Rheinebene und des östlich
der Stadt Bonn gelegenen Pleiser Hügellands. Für eine möglichst flächenhafte Erhaltung dieser Böden sprechen insbesondere der Schutz des
Grundwassers und das Ziel der Erhaltung einer nachhaltig ertragssicheren
Landwirtschaft.
Planerisch besonders zu berücksichtigende Böden aufgrund ihres hohen Biotopentwicklungspotenzials erstrecken sich auf ca. 10% der Fläche
der Planungsregion Köln. Dies sind
die Böden extremer Standortverhältnisse, z.B. Böden, die besonders nass,
besonders trocken, sehr nährstoffarm oder sehr nährstoffreich sind. Sie
stellen in Form von flachgründigen
Felsböden und Grundwasserböden
einen beträchtlichen Flächenanteil
im Bereich der bewaldeten Mittelgebirgslagen der Eifel und des nordöstlichen Bergischen Landes. Ziel ist hier
der Erhalt standortbedingter Extrema
als Grundlage für den Schutz oder die
Entwicklung wertvoller Lebensräume.
Böden, die besonders wertvolle Archive der Natur- und Kulturgeschichte darstellen, sind in
der Planungsregion nur kleinflächig verbreitet. Es handelt sich
dabei um Böden, die sich aus beson-
4. Freiraum
derem Ausgangsmaterial entwickelten oder an deren Entstehung außergewöhnliche Prozesse beteiligt waren,
beispielsweise Böden aus tertiären
(bergische Heideterrasse) und kreidezeitlichen (Aachener Hügelland)
Gesteinen oder aus Vulkaniten (Siebengebirge). Die Seltenheit und geringe räumliche Verbreitung in der
Planungsregion Köln (˂ 1%) erfordern
eine besondere Berücksichtigung im
Einzelfall.
Als klimarelevante Böden werden
Böden bezeichnet, die eine Funktion
als Kohlenstoffsenke bzw. Kohlenstoffspeicher haben. Hierzu gehören
Moor- und Stauwasserböden. Sie
haben in der Regel auch ein besonderes Biotopentwicklungspotenzial.
Insgesamt sind gemäß Geologischem
Dienst NRW ca. 4% der Böden der Planungsregion unter Einbeziehung der
Naturnähe als klimarelevante Böden
von besonderer Wertigkeit einzustufen. Damit ist das auf den Schutz des
Klimas bezogene Potenzial der Böden
in der Planungsregion Köln als relativ
gering zu bewerten.
4.1.3 Landwirtschaft
Die Landwirtschaft bildet durch die
Produktion von Lebens- und Futtermitteln und nachwachsenden Rohstoffen
die Grundlage für vor- und nachgelagerte Wirtschaftszweige insbesondere
der Ernährungswirtschaft. Sie ist insofern weit über die eigentliche Flächenbewirtschaftung hinaus ein wichtiger
Wirtschaftsfaktor. Mit einem Flächenanteil von ca. 45% (NRW 50%, IT.NRW
2013) ist die Landwirtschaft nach wie
vor der größte Flächennutzer in der
Planungsregion Köln. Sie prägt damit
in besonderem Maße den Freiraum
und trägt Verantwortung für die Entwicklung der Kultur- und Erholungslandschaft und die Sicherung der
natürlichen Lebensgrundlagen. Insbesondere in den ländlichen Räumen
93
kann die Landwirtschaft über spezifische Angebote (z.B. Direktvermarktung, Gastronomie, Tourismus) auch
zu einer Stärkung der Regionalentwicklung beitragen. Der LEP-E NRW
(LEP-E NRW, Grundsatz 7.5-1) stellt
auf diese in dem Begriff der multifunktionalen Landwirtschaft aggregierten vielfältigen Wirkungsbereiche
ab. Landesplanerisch wird angestrebt,
die räumlichen Voraussetzungen für
die Entwicklung der Landwirtschaft
zu sichern und dazu beizutragen, die
landwirtschaftlichen Betriebs-standorte als Ausgangspunkte für die Flächenbewirtschaftung zu erhalten. Bei
der Abwägung konkurrierender Nutzungen sollen (LEP-E NRW, Grundsatz
7.5-2) agrarstrukturelle Erfordernisse,
z.B. besonders wertvolle Bereiche mit
hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit oder Eignung sowie günstige betriebswirtschaftliche Gegebenheiten,
berücksichtigt werden. In der Planungsregion Köln gibt es insgesamt
6.356 landwirtschaftliche Betriebe
(14,5% aller Betriebe in NRW), von
denen 42% im Nebenerwerb bewirtschaftet werden. Der Anteil der
Betriebe mit Viehhaltung ist mit
65% (NRW 75%, Regierungsbezirk
Münster 84%, InVeKoS, StMELF
o.J., Stand 2014) vergleichsweise
gering. Die durchschnittlich von einem Betrieb bewirtschaftete Fläche
in der Planungsregion beträgt ca.
48 ha. Der Anteil der Eigentumsflächen an der Betriebsfläche liegt
mit 35% relativ niedrig (NRW 45%).
Die naturräumlich verschiedenartige
Ausstattung innerhalb der Planungsregion führt hinsichtlich der agrarstrukturellen Merkmale zu großen
Unterschieden. Neben den Naturräumen Börde, Eifel, Bergisches Land
und Niederrheinisches Tiefland lassen sich Agrarregionen des urbanen
und suburbanen Raumes abgrenzen.
Besonders günstige naturräumliche
Voraussetzungen für die Landwirtschaft finden sich in den Bördebereichen der Niederrheinischen Bucht
4. Freiraum
94
Abb. 30: Landwirtschaftliche Fläche im jahr
2013 und deren Entwicklung seit 2000
≤ 30%
> 30 bis 50%
> 50%
Abnahme > 10%
BN : Bonn
K: köln
lev: leverkusen
AC: Städteregion aachen
GL: RHEINISCH-BERGISCHER KrEIS
BM: Rhein-erft-kreis
GM: OBERBERGISCHER KREIS
dn: KREIS DÜREN HS: KREIS HEINSBERG
EU: KREIS EUSKIRCHEN SU: RHEIN-SIEG-KREIS
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes nrw; © GEOBASIS NRW 2015
Quelle: IT.NRW 2013
und im Niederrheinischen Tiefland.
Entsprechend treten hohe Anteile
landwirtschaftlich genutzter Flächen
auf (vgl. Abb. 30). So werden z.B. in
der Gemeinde Titz (Kreis Düren) 85%
des Gemeindegebiets (95% der Freiflächen) landwirtschaftlich genutzt.
Aufgrund der günstigen Voraussetzungen ist in diesen Räumen die
ackerbauliche Nutzung deutlich vorherrschend: 95% der landwirtschaftlichen Fläche des Rhein-Erft-Kreises,
90% der landwirtschaftlichen Fläche des Kreises Heinsberg und 87%
der landwirtschaftlichen Fläche des
Kreises Düren werden ackerbaulich
genutzt. Nahezu bei allen Kommunen der Niederrheinischen Bucht und
des Niederrheinischen Tieflands liegt
der Ackerflächenanteil am Gemeindegebiet bei über 40%, häufig bei
über 60%. Bezogen auf die Anteile
der Ackerfläche an der bewirtschafteten Fläche (vgl. Abb. 31) weisen
vor allem Kommunen im östlichen
Bördegebiet hohe Werte von über
60% bis hin zu über 90% (Gemeinde
Merzenich, Kreis Düren) auf. Andere
Verhältnisse finden sich demgegenüber in den Mittelgebirgsregionen.
Hier ist, da ein höherer Anteil der Flächen mit Wald bestockt ist, der Anteil
landwirtschaftlicher Flächen generell
geringer (vgl. Abb. 30). Aufgrund
ungünstigerer Bedingungen für die
landwirtschaftliche Bewirtschaftung
(Topographie, geringere Bodengüte)
ist in diesen Teilregionen die Grün-
4. Freiraum
95
Abb. 31:
Ackerflächen
(in prozent der Bewirtschafteten fläche
der Betriebe)
landnutzung in Verbindung mit Viehhaltung bestimmend. Zumeist liegt
der Ackerflächenanteil deutlich unter
20% der jeweiligen Gemeindefläche.
Im Rheinisch-Bergischen Kreis werden 82%, im Oberbergischen Kreis
90% der landwirtschaftlichen Flächen als Dauergrünland genutzt. Besonders günstige Voraussetzungen
für Dauerkulturen (z.B. Obstbau und
Baumschulen) bieten offensichtlich
die klimatisch begünstigten Bereiche
der Rheinschiene, vor allem im
Raum Bonn/Rhein-Sieg. Während der
Anteil der Dauerkulturen in der Planungsregion Köln bei ca. 1% der landwirtschaftlichen Nutzfläche liegt, ist
er im Rhein-Sieg-Kreis mit ca. 6%
signifikant höher. Besonders geringe
Anteile landwirtschaftlicher Fläche
≤ 30%
> 30 bis 60%
> 60%
BN : Bonn
K: köln
lev: leverkusen
AC: Städteregion aachen
GL: RHEINISCH-BERGISCHER KrEIS
BM: Rhein-erft-kreis
GM: OBERBERGISCHER KREIS
dn: KREIS DÜREN HS: KREIS HEINSBERG
EU: KREIS EUSKIRCHEN SU: RHEIN-SIEG-KREIS
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes nrw; © GEOBASIS NRW 2015
Quelle: IT.NRW 2013 (Ackerflächen), invekos (StMELF o.J. Stand 2014) (betriebsdaten)
weisen in der Planungsregion die stärker bewaldeten Kommunen und die
Kommunen in den dichter besiedelten Teilräumen der Rheinschiene auf.
In den verdichteten Bereichen steht
die Landwirtschaft aufgrund beengter Verhältnisse, eines hohen Drucks
konkurrierender Nutzungsansprüche
und stärkerer Nutzungskonflikte (z.B.
immissionsschutzrechtlicher Art) vor
besonderen Herausforderungen.
Betrachtet man die Entwicklung des
landwirtschaftlichen Flächenanteils,
so ist landesweit ein erheblicher
Rückgang zu verzeichnen. Im Zeitraum zwischen 1996 und 2009 ging
die landwirtschaftliche Fläche in NRW
um mehr als 85.000 ha zurück. Dies
entspricht fast der Gesamtfläche
4. Freiraum
96
des Oberbergischen Kreises. Auch
in der Planungsregion Köln ist nahezu flächendeckend ein Rückgang zu
verzeichnen. Im Zeitraum 2000 bis
2013 reduzierte sich die landwirtschaftliche Fläche um mehr als 4%
(ca. 15.000 ha) und damit um eine
Fläche größer als die der kreisfreien
Stadt Bonn. Besonders stark (> 10%
der landwirtschaftlichen genutzten
Fläche im Jahr 2013) waren die Rückgänge (abgesehen von tagebaubedingten Effekten im Rheinischen Revier) in den verdichteten Bereichen
der Rheinschiene und im Bergischen
Land (vgl. Abb. 30). Damit betrifft
die Abnahme vor allem Bereiche mit
ohnehin schon relativ geringen Anteilen landwirtschaftlicher Fläche. Auch
bezogen auf die Zahl der Betriebe ist
ein starker Rückgang zu verzeichnen.
Von 1999 bis 2007 sank die Zahl der
Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe
um ca. 17%. Kommunen mit einer
besonders deutlichen Abnahme von
Betrieben sind nach Angabe der Landwirtschaftskammer NRW vornehmlich
im suburbanen/urbanen Raum zu finden. Beispielsweise lag der Rückgang
von Betrieben in den letzten 10 Jahren
in Bornheim, Siegburg und Wesseling
bei mehr als 30%, in Alfter und Troisdorf sogar bei mehr als 40% .
4.1.4 Wald und Forstwirtschaft
Die Waldflächen prägen in besonderem Maße die Freiraumstruktur der
Planungsregion. Sie stellen zudem
eine wichtige Ressource dar. Neben
ökonomischen Funktionen als Grundlage der Forst- und Holzwirtschaft
und als Energieträger entfalten Wälder vielfältige Wohlfahrtswirkungen.
Sie sind bedeutend für die Erholung
der Menschen, als Lebensraum für
Pflanzen und Tiere und als Schutzbzw. Ausgleichsflächen (z.B. bezogen
auf Klima/Lufthygiene, Immissionen,
Bodenbelastungen oder den Wasser-
haushalt). Bewaldete Bereiche stellen
zudem ein landschaftsbildprägendes
Identifikationsmerkmal dar. In Bezug
auf den globalen Klimawandel (Kap.
2.3) haben Wälder neben klimatischen Ausgleichsfunktionen (Klimaanpassung) Bedeutung als CO²-Senke
(Klimaschutz). Besondere Bedeutung
ist den vorhandenen Waldflächen in
der Planungsregion auch vor dem
Hintergrund beizumessen, dass die
Entwicklung von Wäldern bis zur vollen Funktionsfähigkeit den üblichen
Zeithorizont der räumlichen Planung
weit überschreitet.
Der LEP-E NRW (Kap. 7.3) trägt der
Wertigkeit von Waldflächen Rechnung, indem er Ziele zur Walderhaltung und Bedingungen für die Inanspruchnahme von Wald formuliert.
Eine Öffnung der Regelungen für die
Waldinanspruchnahme sieht der LEPE NRW unter bestimmten Voraussetzungen für die Windenergienutzung
vor. Darüber hinaus enthält er Grundsätze für die Vermehrung von Wald in
waldarmen Gebieten und zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Wäldern.
Der Regionalplan stellt gemäß Landesforstgesetz NRW (§ 7 LFoG NRW)
bzw. LPlG NRW (§ 18) als forstlicher
Rahmenplan die regionalen Erfordernisse und Maßnahmen zur Sicherung
der für die Entwicklung der Lebensund Wirtschaftsverhältnisse notwendigen forstlichen Voraussetzungen
dar. Die regionalplanerischen Regelungen beinhalten insofern über den
landesplanerisch gebotenen Schutz
und die Weiterentwicklung der Waldflächen hinaus auch weitergehende
Vorgaben, die auf forstfachbehördlicher Ebene umzusetzen sind, z.B.
zur Bewirtschaftung von Waldflächen.
Die Planungsregion Köln weist mit ca.
27% einen in etwa dem Bundes- und
Landesdurchschnitt entsprechenden
Waldanteil auf. Mit ca. 470 m² Waldfläche je Einwohner liegt sie zwar
ebenfalls in der Größenordnung des
Landesdurchschnitts. Ein Vergleich
4. Freiraum
zum bundesweiten Wert von ca. 1.200
m² Waldfläche je Einwohner zeigt allerdings, dass den Einwohnern der
Planungsregion Köln vergleichsweise
wenig Waldfläche pro Kopf zu Verfügung steht. Bei näherer Betrachtung
ergibt sich eine sehr unterschiedliche Verteilung von Waldanteilen (vgl.
Abb. 32). Besonders hohe Waldanteile finden sich vor allem in Teilen
der Eifel und des Bergischen Landes.
Die 2 Gemeinden Roetgen (StädteRegion Aachen) und Engelskirchen
(Oberbergischer Kreis) sind mit den
höchsten Waldanteilen (> 60%) als
waldreiche Gemeinden im Sinne des
LEP NRW einzustufen. Relativ hohe
Waldanteile von über 20%, teils über
40%, finden sich auch in Kommunen
im Randbereich der dicht besiedelten
Rheinschiene, so im Bereich des Kottenforstes (Stadt Bonn, Alfter), des
Siebengebirges (Königswinter, Bad
Honnef), im Bereich der rekultivierten
Ville (Frechen, Hürth und Brühl) oder
des Bergischen Landes (Rösrath,
Bergisch Gladbach, Odenthal, Wermelskirchen, Burscheid). Diese Wälder können hier wichtige Funktionen,
z.B. als ballungsnahe Erholungsräume oder in Bezug auf Klimaausgleich
und Lufthygiene wahrnehmen. Geringere Waldanteile weisen naturgemäß
die stark landwirtschaftlich geprägte Niederrheinische Bucht und das
Niederrheinische Tiefland auf. Die in
diesen Naturräumen gelegenen Kommunen sind im Sinne des LEP NRW
überwiegend als waldarm (Waldanteil
< 20%) einzustufen. Die geringsten
Waldanteile (teils weniger als 3%)
weisen Kommunen in den landwirtschaftlich geprägten Teilen der Kreise
Heinsberg, Düren, Euskirchen und des
Rhein-Sieg-Kreises auf. In der Planungsregion Köln gelten ca. 40% der
Kommunen im Sinne der Definition
des LEP NRW als waldarm. Zwischen
dem Jahr 2000 und dem Jahr 2013
hat in der Planungsregion die Waldfläche um insgesamt mehr als 10.000 ha
und damit um ca. 5% zugenommen.
97
Mehr als die Hälfte der Waldflächen
(52%) sind Laubwaldbestände, deren
Anteil in den letzten 20 Jahren um ca.
2% (ca. 4.000 ha) zugenommen hat.
Etwas mehr als die Hälfte der Wälder
sind Privatwald. Mehr als die Hälfte
der Wälder weist ein Alter über 60
Jahre auf, ca. 15% der Wälder sind der
Altersklasse über 100 Jahre zuzuordnen.
In der Planungsregion sind im Wesentlichen 4 forstliche Wuchsgebiete zu unterscheiden. Diese nach den
standörtlichen Verhältnissen abgegrenzten Gebiete sind eine wichtige Bezugsbasis für die räumliche
Planung und die forstliche Bewirtschaftung. Zu differenzieren ist zwischen den Wuchsgebieten des Tieflands (Niederrheinische Bucht und
Niederrheinisches Tiefland) mit geringen Waldanteilen (10 bis 15%) und
den Wuchsgebieten der Mittelgebirge
(Nord-Westeifel und Bergisches Land)
mit höheren Waldanteilen (˃ 30%).
Die Wälder in der Planungsregion Köln
werden von 4 Regionalforstämtern
zuzüglich Nationalparkforstamt Eifel
verwaltet. Betrachtet man die vom
Landesbetrieb Wald und Holz NRW
vermarkteten Holzmengen, so zeigt
sich, dass über 50% innerhalb der
Planungsregion Köln und fast 70% in
NRW verbleiben. Besonders großflächige und zusammenhängende Waldgebiete sind in der Eifel, insbesondere im Bereich der Rureifel (Hürtgenwald), und im Bergischen Land (Nutscheid, Leuscheid) zu finden. Mit dem
Kottenforst, der (rekultivierten) Ville,
dem Siebengebirge und dem Bereich
Königsforst/Wahner Heide verfügt
die Planungsregion auch im direkten
Umfeld der dicht besiedelten Rheinschiene über große zusammenhängende Waldgebiete.
Entsprechend der nationalen Biodiversitätsstrategie (BMU 2007) sollen bis
zum Jahr 2020 5% der Waldflächen
der natürlichen Entwicklung überlas-
4. Freiraum
98
Abb. 32: Waldflächen
(in Prozent der Gesamtfläche)
≤ 20%
> 20 bis 40%
> 40 bis 60%
> 60%
BN : Bonn
K: köln
lev: leverkusen
AC: Städteregion aachen
GL: RHEINISCH-BERGISCHER KrEIS
BM: Rhein-erft-kreis
GM: OBERBERGISCHER KREIS
dn: KREIS DÜREN HS: KREIS HEINSBERG
EU: KREIS EUSKIRCHEN SU: RHEIN-SIEG-KREIS
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes nrw; © GEOBASIS NRW 2015
Quelle: IT.NRW 2013
sen sein. Das Land NRW gehört zu den
Bundesländern, die insbesondere für
die Erhaltung der mitteleuropäischen
Buchen- und Eichenwälder besondere
Verantwortung tragen. Die Ausweisung von Wildnisentwicklungsgebieten soll dazu führen, dass der
natürlichen Entwicklung der Waldökosysteme mehr Raum gegeben wird.
Hier werden Waldflächen ausgewiesen, die sich ohne forstliche Bewirtschaftung entwickeln sollen. In der
Regel handelt es sich um Laubwaldbestände > 5 ha, die zu wesentlichen
Teilen aus älteren Laubholzbeständen bestehen. Unter anderem sollen
damit gefährdete Arten, die an die
Alters- und Zerfallsphasen der Wälder gekoppelt sind, erhalten werden.
Aktuell sind in der Planungsregion
Köln 22 Waldgebiete des staatlichen
Forstes mit einer Fläche von ca. 6.050
ha als Wildnisgebiete aus der Bewirtschaftung genommen, dies sind
knapp 50% der Wildnisgebietsfläche
des Landes. Das größte Wildnisgebiet
stellt mit knapp 4.000 ha die Kernzone des Nationalparks Eifel dar. Neben
den Wildnisgebieten sind in der Planungsregion Köln 17 Naturwaldzellen
mit einer Gesamtfläche von ca. 330
ha festgesetzt und der natürlichen
Entwicklung überlassen. Zusammen
mit den Wildnisgebieten beträgt der
Anteil der einer natürlichen Entwicklung überlassenen Waldflächen in der
Planungsregion Köln damit ca. 3%.
4. Freiraum
4.1.5 Regionaler Biotopverbund
Aufgrund der anhaltenden und teilweise noch steigenden Intensität der
Raumnutzungen ist weltweit eine
Gefährdung der biologischen Vielfalt
zu beobachten. Auch internationale
Übereinkommen wie die UN-Biodiversitätskonvention (UN 1992) und
übergeordnete Vorgaben zur Erhaltung von Lebensräumen und Arten
auf europäischer Ebene konnten das
fortschreitende Artensterben und
die Bedrohung der biologischen Vielfalt nicht aufhalten. Nach dem NRWUmweltbericht (MKULNV NRW 2013)
sind 45% der beobachteten Arten
(40% der Farn- und Blütenpflanzen,
45% der Säugetierarten, ˃ 50% der
Vogelarten, > 55% der Schmetterlingsarten) in NRW gefährdet, vom
Aussterben bedroht oder bereits
ausgestorben. Auch der Artenschutzreport des Bundesamtes für Naturschutz (BfN 2015) stellt bundesweit
eine alarmierende Fortsetzung der
Gefährdung der biologischen Vielfalt
fest. Im Zentrum der Naturschutzpolitik des Landes NRW steht daher die
flächendeckende Sicherung und Entwicklung natürlicher Lebensräume
und des Naturhaushaltes. Neben dem
Schutz aktueller Vorkommen gefährdeter Arten und schutzwürdiger Gebiete soll insbesondere der Erhalt und
die Entwicklung eines Verbunds zwischen geeigneten Lebensräumen gewährleistet werden. Der LEP-E NRW
stellt Gebiete für den Schutz der Natur (GSN) dar, die sich aufgrund ihrer
Größe und Struktur besonders dazu
eignen, zur Sicherung der biologischen Vielfalt in NRW beizutragen.
Diese stellen die großflächigen Kernbereiche (> 150 ha) des landesweiten
Biotopverbunds dar. Neben diesen
Vorgaben lassen sich aus der in Erarbeitung befindlichen Biodiversitätsstrategie des Landes übergeordnete
fachliche Leitziele zum Erhalt der Arten- und Lebensraumvielfalt in NRW
ableiten. Der Regionalplan hat die
99
Funktion eines Landschaftsrahmenplans (§ 15 LG NRW bzw. § 18 LPlG
NRW) und stellt die regionalen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung des Naturschutzes und
der Landschaftspflege dar. Hierzu gehört als wesentliche Aufgabe, den vom
LEP-E NRW vorgegebenen landesweiten Biotopverbund auf regionaler
Ebene zu konkretisieren. Bedeutsame
Bereiche des Biotopverbunds, sogenannte Kernbereiche, sind (LEP-E
NRW, Abb. 4) in der Planungsregion
u.a. die großen Auenkorridore (Rhein,
Erft, Ahr, Urft, Rur, Inde, Wurm, Sieg,
Agger, Wipper, Wupper und Schwalm/
Nette). Schwerpunkte für die Biotopvernetzung großflächiger Waldbereiche finden sich in der Eifel, im Bereich
Kottenforst/Ville, im Bereich Königsforst/Wahner Heide, im Siebengebirge,
im nördlichen Rheinisch-Bergischen
Kreis sowie nördlich und südlich des
Siegtals (Nutscheid, Leuscheid). Diese bilden gemäß Bundesamt für Naturschutz (BfN) auch Vernetzungsachsen eines länderübergreifenden
Verbunds großflächiger Waldlebensraumkomplexe. Weitere landesweit
bedeutsame Kernbereiche der Biotopvernetzung finden sich für den Typ
der Heide-, Moor- und Waldkomplexe
z.B. im Bereich der Wahner Heide und
in der Drover Heide bei Düren. Landesweite Schwerpunkträume für den
Verbund von Grünlandlebensräumen
liegen gemäß LEP NRW primär im südlichen Teil des Kreises Euskirchen.
Wesentliche Bestandteile des Biotopverbundes auf regionaler Ebene sind
zunächst die Flächen, die schon einen
hohen naturschutzfachlichen Wert
aufweisen und bereits weitestgehend
geschützt sind. Hier ist auf europäischer Ebene das Schutzgebietsnetz
Natura 2000 relevant, zu dem die
Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-RL)
und Vogelschutzgebiete (VogelschutzRL) gehören. Aktuell sind mit 120 FFHGebieten und 7 Vogelschutzgebieten
ca. 6% der Planungsregion Köln Be-
4. Freiraum
100
standteil von Natura 2000. Von besonderer Bedeutung für den Arten- und
Biotopschutz ist der 2004 eingerichtete Nationalpark Eifel, der eine Fläche
von rund 11.000 ha umfasst und insbesondere dem großräumigen Schutz
und der Entwicklung naturnaher Laubwälder dient. Der Großteil des bislang
einzigen Nationalparks in NRW soll
sich dabei als Prozessschutzfläche,
d.h. ohne menschlichen Einfluss oder
pflegende Eingriffe, entwickeln. Weiterhin sind in der Planungsregion Köln
775 Gebiete als Naturschutzgebiete
(NSG) festgesetzt. Zusammen mit
dem Nationalpark Eifel ergibt sich
aktuell ein Flächenanteil von ca. 10%
fachplanerisch für den Naturschutz
gesicherten Flächen (1997 ca. 3,5%).
Sowohl landesplanerisch (LEP-E NRW,
Ziel 7.2-1) als auch naturschutzfachliche Kernforderungen (BfN 2015) wird
das Ziel verfolgt, ein funktional kohärentes Biotopverbundnetz zu sichern
und zu entwickeln. Dies ist erforderlich, um die zwischen den schutzwürdigen Arten und Lebensräumen
notwendigenWechselbeziehungeninnerhalb zunehmend fragmentierter und
überformter Landschaften zu ermöglichen. Um dieses Ziel zu erreichen,
sind über die bereits aktuell besonders schutzwürdigen Flächen hinaus
Puffer- und Entwicklungsflächen zu
sichern, die die bestehenden Kerngebiete räumlich und funktional miteinander vernetzen und die für die Populationserhaltung der Arten notwendige
Verbindung gewährleisten. Hier liegt
eine besondere Verantwortung der Regionalplanung. Abbildung 33 zeigt das
Grundgerüst des Biotopverbundsystems in der Planungsregion Köln. Zusammengenommen sind ca. 18% der
Flächen durch die Darstellung als Bereich für den Schutz der Natur (BSN
= Vorranggebiet) im Regionalplan,
durch die Festsetzung als NSG oder
Nationalpark und/oder durch die Einbeziehung in das Natura-2000-Netz in
besonderem Maße für den Biotopverbund gesichert. Die im Regionalplan
dargestellten Vorbehaltsgebiete mit
der Funktion Bereich zum Schutz der
Landschaft und landschaftsorientierte
Erholung (BSLE) bilden in Teilen Ergänzungen des regionalen Biotopverbunds.
Die vom Regionalplan als Landschaftsrahmenplan
vorgegebenen
Erfordernisse des Naturschutzes und
der Landschaftspflege werden durch
den Landschaftsplan auf örtlicher
Ebene umgesetzt. In der Planungsregion Köln ist die Landschaftsplanung in den letzten 15 Jahren deutlich fortgeschritten. Aktuell sind ca.
80% der Fläche durch rechtskräftige
Landschaftspläne abgedeckt. Weitere
Säulen der fachplanerischen Umsetzung sind – neben der Ausweisung
von Schutzgebieten – der Vertragsnaturschutz (z.B. zur naturschutzgerechten Nutzung von Äckern und
Grünland), Artenschutzprogramme
für bestimmte Arten, die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen
der Eingriffsregelung und Fördermaßnahmen des Naturschutzes. Der
Rhein-Sieg-Kreis beteiligt sich seit
2010 unter dem Projektnamen Chance 7 an dem Bundesförderprogramm
Chance Natur. Zwischen dem Siebengebirge im Westen und der Gemeinde
Windeck an der mittleren Sieg sollen
in dem bis zum Jahr 2023 angelegten
Projekt mehr als 11.000 ha bundesweit bedeutsame Lebensräume und
Arten erhalten und gefördert werden.
4.2 Handlungsfelder
Eine Kernaufgabe bei der Fortschreibung des Regionalplans wird die
Überarbeitung der bestehenden Gliederung der Planungsregion Köln in
Siedlungsraum und Freiraum sein.
Dabei werden die zu erwartenden
Entwicklungen zugrunde zu legen
und vielfältige, teils konkurrierende
Nutzungsansprüche zu berücksichti-
4. Freiraum
101
BIOTOPVERBUND
BEREICHE FÜR DEN SCHUTZ DER NATUR,
NATURA-2000-Gebiete, NATIONALPARK,
NATURSCHUTZGEBIETe
Abb. 33: Biotopverbund in den GroSSlandschaften
Grosslandschaften
niederrheinische bucht
niederrheinischeS TIEFLAND
BERGISCHES LAND
EIFEL mit SIEBENGEBIRGE
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes nrw; © GEOBASIS NRW 2015
Quelle: Lanuv nrw o.j. stand 2015
gen sein. Wesentliche Rahmenbedingungen ergeben sich aus den zuvor
beschriebenen Leitvorstellungen und
Vorgaben der Landesentwicklungsplanung, die auf eine Minimierung
der Inanspruchnahme von Freiraum
gerichtet sind. In Teilräumen der Planungsregion Köln, insbesondere im urbanen und suburbanen Raum, wird –
auch bei konsequenter Verfolgung der
Ziele zur Innenentwicklung – weiterhin ein anhaltender Druck auf die verbliebenen Freiräume bestehen. Aus
der zuvor beschriebenen, auf den
Freiraum und seine vielfältigen Funktionen bezogenen Ausgangssituation
und aus den landesplanerischen Vorgaben, die auf den Schutz der natür-
lichen Lebensgrundlagen und eine
nachhaltige Nutzung der Ressourcen
abstellen, ergeben sich verschiedene, nachfolgend beschriebene Handlungsfelder für die Fortschreibung des
Regionalplans.
4.2.1 Regionales Freiraumsystem
als Teil Grüner Infrastruktur
Zur Sicherung der vielfältigen ökologischen Funktionen des Freiraums soll
die Regionalplanfortschreibung im Einklang mit dem grundlegenden Ziel erfolgen, ein zusammenhängendes und
funktionsfähiges Freiraumsystem in
4. Freiraum
102
der Planungsregion Köln zu sichern
und dessen qualitative Weiterentwicklung zu ermöglichen. Die künftige
Entwicklung soll so gestaltet werden,
dass der regionalplanerische Freiraum als Teil einer Grünen Infrastruktur zur langfristigen Sicherung der
Umwelt- und Standortbedingungen
in der Planungsregion Köln beitragen
kann und damit letztlich auch positive
Wirkungen auf die Lebensqualität der
Menschen erzielt. Dazu ist es notwendig, dass Freiraum soweit möglich als
vernetzter und durchgängiger Komplementärraum zum Siedlungsraum
erhalten bleibt. Für die Fortschreibung
des Regionalplanes bedeutet dies,
für in puncto Bedarf begründete und
nicht vermeidbare Inanspruchnahme
von Freiraum möglichst konfliktarme
Bereiche zu identifizieren. Insbesondere gilt es, entsprechend den landesplanerischen Vorgaben Zerschneidungseffekte oder Barrierewirkungen,
neue isolierte Siedlungsansätze und
den Verlust bzw. die Beeinträchtigung
von Freiraumbereichen besonderer
Empfindlichkeit oder Funktion zu vermeiden. Als Bewertungsgrundlage
sollen dafür schon zum Beginn des
Planungsprozesses die abwägungsrelevanten freiraumbezogenen Belange
umfassend ermittelt werden und mit
angemessenem Gewicht möglichst
frühzeitig Berücksichtigung finden.
Wesentliche Grundlagen werden in
diesem Zusammenhang der Fachbeitrag des Naturschutzes und der
Landschaftspflege, der Fachbeitrag
Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung, der forstliche Fachbeitrag, der
landwirtschaftliche Fachbeitrag und
die Karte der schutzwürdigen Böden
(GD NRW 2014) sein. Das Ziel der Sicherung und Entwicklung eines funktionsfähigen regionalen Freiraumsystems erfordert auch die Betrachtung
des geltenden Regionalplans in Bezug
auf potenzielle Konflikte mit Freiraumbelangen. In den Fällen, in denen problematische Darstellungen erkannt
werden, z.B. geplante Siedlungsentwicklung im Bereich wertvoller Biotopverbundflächen, im Bereich von
hochwassergefährdeten
Bereichen
oder in Engstellen der Freiraumvernetzung, sollen mit den Kommunen nach
Möglichkeit verträglichere Lösungen
entwickelt werden. Dabei soll auch
geprüft werden, inwieweit Potenziale
zur ökologischen Revitalisierung von
Brachflächen bestehen.
4.2.2 Freiraumschutz in
verdichteten Gebieten
(Regionale Grünzüge)
In den dichter besiedelten und besonders belasteten Bereichen der Planungsregion Köln hat der Schutz des
Freiraums zur Sicherung der Leistungsund Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und der Regenerationsfähigkeit
der natürlichen Lebensgrundlagen eine
besondere Bedeutung. Andererseits
muss aber aufgrund der Prognosen
zur Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung gerade in den urban und suburban geprägten Räumen mit einem
anhaltend großen Druck auf den verbliebenen Freiraum gerechnet werden.
Wichtige Aufgabe der Regionalplanung
ist es hier, die dauerhafte Sicherung
und Entwicklung von durchgängigen
und funktionsfähigen Freiraumzusammenhängen über kommunale Grenzen
hinweg zu gewährleisten. Als geeignetes Instrument steht dafür die Darstellungskategorie der Regionalen Grünzüge im Regionalplan zur Verfügung.
Mit den gemäß Verordnung zum LPlG
NRW (LPlG NRW DVO) als Vorranggebiet definierten Regionalen Grünzügen
soll der Freiraum als Ganzes mit seinen
vielfältigen Funktionen gesichert werden und sich im Gegensatz zu anderen Darstellungskategorien nicht auf
die Sicherung einer spezifischen Freiraumfunktion beschränken.
4. Freiraum
Bei der Fortschreibung des Regionalplans Köln ist zunächst zu ermitteln,
welche Teilräume des Bezirks aus
heutiger Sicht grundsätzlich eines
besonderen Freiraumschutzes durch
Regionale Grünzüge bedürfen. Definitionsgemäß sollen sich Regionale
Grünzüge räumlich insbesondere auf
verdichtete Gebiete konzentrieren.
Dabei stehen die Sicherung der relativ geringen Freiraumanteile eines
Raumes (Ausgleichs- und Ergänzungsfunktionen), das unerwünschte
Zusammenwachsen von Siedlungen
bzw. die unerwünschte Siedlungsentwicklung in bestimmten Bereichen
(verbindende und siedlungsgliedernde Funktionen) im Vordergrund. Ein
stärkeres Gewicht bekommen diese
Aspekte aufgrund der für die verdichteten Räume der Planungsregion zu
erwartenden Entwicklungen wie dem
weiteren Bevölkerungszuwachs und
klimatischen Veränderungen (Klimaanpassung). Die räumliche Abgrenzung der verdichteten Gebiete ist
bezogen auf die Regionalen Grünzüge nicht verbindlich vorgegeben. Die
räumliche Basis für die Konzeption der
Regionalen Grünzüge des geltenden
Regionalplans Köln fußte in erster Linie
auf fachlichen Grundlagen des LANUV
NRW und orientierte sich primär an der
siedlungsräumlichen Struktur des LEP
NRW. Sie bedarf bei der Fortschreibung
des Regionalplanes auf der Grundlage
aktueller raumstruktureller Kriterien
(z.B. aktueller Freiflächenanteil bzw.
Anteil Siedlungs- und Verkehrsfläche,
Bevölkerungsdichte) einer Überprüfung. Bei der konkreten Abgrenzung
der Grünzüge in den dichter besiedelten Teilräumen der Planungsregion
Köln soll besonderes Augenmerk auf
den Erhalt bzw. die Verbesserung der
Durchgängigkeit gelegt werden. Im
Einzelfall kann die Darstellung Regionaler Grünzüge dabei auch über verdichtete Gebiete hinaus begründet
sein, z.B. um Übergangsbereiche zum
103
ländlichen Raum zu sichern. Bei der
Konzeption der Regionalen Grünzüge
sollen auch fachliche Beiträge aus der
Region einbezogen werden. Hier ist insbesondere das Konzept Regio Grün in
der Region Köln/Bonn zu nennen, das
ausgehend vom Inneren und Äußeren
Kölner Grüngürtel sieben miteinander
verbundene, den suburbanen Raum
gliedernde Freiraumkorridore entwickelt hat. Auch die teils vorhandenen
Untersuchungen in Bezug auf die Anpassung an den Klimawandel – klimaökologischer Ausgleich – (Kap. 2.3)
sind wichtige Planungsgrundlagen, die
in die Betrachtung einfließen sollen.
4.2.3 Unzerschnittene
(Frei-)Räume
Die noch erhaltenen unzerschnittenen
verkehrsarmen Räume der Planungsregion Köln (vgl. Abb. 29) stellen eine
wertvolle und endliche Ressource
dar, deren durch Flächeninanspruchnahme verursachter Verlust voraussichtlich nicht reversibel wäre. Im
Rahmen der Konzeption des neuen
Regionalplans, insbesondere bei der
Entwicklung der Darstellungen für
Siedlungsraum und Infrastruktur sollen die unzerschnittenen verkehrsarmen Räume berücksichtigt werden.
Ihre Inanspruchnahme soll möglichst
vermieden werden. Aufbauend auf den
Vorgaben des LEP-E NRW sollen textliche Regelungen im fortzuschreibenden Regionalplan sicherstellen, dass
unzerschnittene Räume auch auf der
Bauleitplan- und Fachplanungsebene
Berücksichtigung finden. In besonderem Maße schützenswert sind die
sechs in den Mittelgebirgslandschaften der Planungsregion gelegenen unzerschnittenen verkehrsarmen Räume
über 50 km².
4. Freiraum
104
4.2.4 Schutzwürdige Böden
Dem
vorsorgenden
Bodenschutz
kommt bei der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen eine hohe Bedeutung zu. Der neue Regionalplan für
die Planungsregion Köln wird aufgrund
der landesplanerischen Vorgaben (bedarfsgerechte und flächensparende
Siedlungsentwicklung, Vermeidung der
Inanspruchnahme von Freiraum) dazu
beitragen, die weitere Inanspruchnahme schutzwürdiger Böden in der Planungsregion zu minimieren. Darüber
hinaus wird der vorsorgende Bodenschutz bei der konkreten räumlichen
Darstellung von Siedlungsraum und
Infrastruktureinrichtungen im Regionalplan qualitativ Berücksichtigung
finden. Dabei wird insbesondere der
Erhalt der gemäß Geologischem Dienst
NRW besonders schutzwürdigen und
sehr schutzwürdigen Böden, die noch
eine hohe bzw. sehr hohe Naturnähe
aufweisen, in den Blick zu nehmen sein.
Die auf Basis der aktuellen fachlichen
Grundlagen fortzuschreibenden textlichen Regelungen des Regionalplans
sollen, ggf. in Verbindung mit erläuternden Karten, sicherstellen, dass bei
zukünftigen raumbedeutsamen Maßnahmen auf Bauleit- und Fachplanungsebene die Leistungsfähigkeit,
Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit
der Böden berücksichtigt werden.
4.2.5 Landwirtschaft
Das wesentliche Handlungserfordernis ergibt sich aus dem anhaltenden
und gravierenden Rückgang landwirtschaftlich genutzter Flächen in der
Planungsregion Köln. Der neue Regionalplan kann im Wege der Umsetzung
der landesplanerisch vorgegebenen
bedarfsgerechten und flächensparenden Siedlungsentwicklung dieser
Negativ-Entwicklung entgegenwirken.
Damit kann er dazu beitragen, der
Landwirtschaft in der Planungsregion
eine langfristige Perspektive bieten.
Die angestrebte Sicherung des Freiraums kann im urbanen und suburbanen Raum, der vom Rückgang
landwirtschaftlicher Fläche besonders
betroffen ist, auch deren dauerhafte
Erhaltung bewirken.
Als Grundlage für die Regionalplanfortschreibung erarbeitet die Landwirtschaftskammer Rheinland einen Fachbeitrag, mit dessen Hilfe insbesondere
die agrarstrukturell besonders wertvollen Bereiche in der Planungsregion
Köln ermittelt werden sollen. Damit
können diese sowohl bei den Abwägungsentscheidungen im Rahmen der
Fortschreibung des Regionalplans als
auch nachfolgend auf der Bauleit- und
Fachplanungsebene
berücksichtigt
werden können.
4.2.6 Wald und Forstwirtschaft
Auf der Basis eines vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW zu erarbeitenden forstlichen Fachbeitrags für
die Planungsregion Köln werden die
Darstellungen des Regionalplans zum
Erhalt und zur Entwicklung von Waldflächen fortgeschrieben. Die überarbeiteten textlichen Regelungen
sollen insbesondere gewährleisten,
dass die verschiedenen Waldfunktionen, seine Rohstoff-, Schutz- und
Erholungsfunktionen, bei raumbedeutsamen Planungen angemessen
berücksichtigt werden. In den gemäß
LEP NRW waldarmen Kommunen der
Planungsregion soll darüber hinaus
auf eine Waldvermehrung hingewirkt
werden. In waldarmen Kommunen,
insbesondere mit extrem geringen
Waldanteilen (< 5 bzw. < 10%), sind
verstärkte Bemühungen der verschiedenen Akteure zum Erhalt und
zur Entwicklung von Waldflächen
begründet. Diese können durch regionalplanerische Darstellungen unterstützt werden. Potenziale zur Er-
4. Freiraum
höhung des Waldanteils können hier
z.B. Ausgleichs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen nach Eingriffen
in die Landschaft, beispielsweise
beim Abbau von Bodenschätzen,
die landschaftliche Einbindung von
Siedlungsflächen oder der Immissionsschutz an Siedlungs- oder Verkehrsflächen sein. Räumlich bieten
sich bestehende Waldbereiche bzw.
vorhandene Rest- und Kleinwaldflächen unterhalb der regionalplanerischen Darstellungsschwelle als
Anknüpfungspunkte für eine Waldentwicklung an. Die veränderten
Vorgaben des Landes NRW zur Inanspruchnahme von Waldflächen
bezogen auf die Windenergie sind
im Regionalplan durch textliche Regelungen zu konkretisieren und in
Verbindung mit der Darstellung von
Vorranggebieten umzusetzen. Hierzu ist ein der Regionalplanfortschreibung vorgeschaltetes separates
Verfahren (Sachlicher Teilabschnitt
Erneuerbare Energien) vorgesehen.
Das Ziel des Landes NRW, den Anteil
naturnaher Wälder zu erhöhen, soll
bei der Fortschreibung des Regionalplanes unterstützt werden. Besonderes Augenmerk soll auch auf
dem Erhalt der in der Planungsregion Köln vorhandenen großflächigen
und zusammenhängenden Waldbereiche (vgl. Abb. 29) liegen. Teils
ergeben sich unter diesen Aspekten enge Bezüge zu den regionalen
Erfordernissen des Naturschutzes
und der Landschaftspflege. Auch
die in den Regionalplan integrierten
Aussagen zur Waldbewirtschaftung
sollen in Hinblick auf die Funktion
als forstlicher Rahmenplan fortgeschrieben werden. Als zusätzliche
Aspekte könnten hier z.B. die Baumartenwahl in Zeiten des Klimawandels, die Funktion von Wäldern für
den Klimaausgleich (Klimaanpassung), die langfristige Bindung von
Kohlenstoff durch Wälder (Klimaschutz) oder das angestrebte Ziel
zur Sicherung biologischer Vielfalt
105
in den Waldgebieten zu berücksichtigen sein.
4.2.7 Regionaler Biotopverbund
Als Grundlage für die Darstellungen
des Regionalplanes, der auch die
Funktion eines Landschaftsrahmenplans erfüllt, erarbeitet das LANUV
NRW einen Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege
(§ 15a LG NRW). Die dort in anhand
aktueller Datengrundlagen vorgeschlagenen Verbundflächen werden
die fachliche Basis dafür sein, die bestehenden regionalplanerischen Darstellungen der BSN und BSLE zu überprüfen. Auch wenn grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass
die für den regionalen Biotopverbund
bedeutsamen Bereiche in weiten Teilen bereits gesichert sind, kann sich
gegenüber dem gültigen Regionalplan
Aktualisierungsbedarf ergeben. Insbesondere könnte dieser aufgrund
neuerer Erkenntnisse und Daten zum
Artenschutz, zu großräumigen Wildtierwanderkorridoren, in Bezug auf
den Schutz unzerschnittener verkehrsarmer Räume (vgl. Abb. 29), zur
beabsichtigten Entwicklung von Wildnisgebieten (Kap. 4.1.4) oder bezogen
auf die Anpassung an den Klimawandel
(klimasensible Arten, Klimakorridore)
begründet sein. Auch die Weiterentwicklung der fachplanerischen Festsetzungen (Landschaftspläne, Schutzgebietsverordnungen) seit Erarbeitung des gültigen Regionalplanes
sowie laufende oder geplante Naturschutzprojekte (z.B. Chance 7) können zu veränderten Darstellungen im
Regionalplan führen.
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2015
107
Wasser
5
5. Wasser
108
Wasser
5.1
Ausgangslage
„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend
behandelt werden muss.“ (§1 WRRL).
Zur Umsetzung dieses Anspruchs gemäß den Vorgaben des ROG richtet
sich der Entwurf des LEP-E NRW sowohl an die Regionalplanung als auch
an die wasserwirtschaftliche Fachplanung. Die Regionalplanung berücksichtigt entsprechend vielfältige Belange des Wassers: den Grundwasserschutz, insbesondere die öffentliche Trinkwasserversorgung, die Funktionen von Oberflächengewässern
(einschließlich Talsperren und Stauanlagen) sowie den vorbeugenden Hochwasserschutz. Dabei ist die Regionalplanung einerseits an die Ermittlungen
und Festsetzungen der Wasserwirtschaft gebunden. Andererseits besteht
ein regionalplanerischer Gestaltungsspielraum schwerpunktmäßig im vorsorgenden Handlungsauftrag. So
nimmt die Regionalplanung z.B. weit
über den zeitlichen und räumlichen
Festsetzungshorizont der Fachplanung
hinaus räumliche Abgrenzungen mit
Vorgaben zur Raumnutzung vor, sei es
im Grundwasser- und Gewässerschutz,
bei Vorsorgebereichen für Talsperren
oder im vorbeugenden Hochwasserschutz.
5.1.1 Grundwasser- und Gewässer schutz sowie Talsperren
Das ROG enthält in § 2 Grundsätze
zur Entwicklung, Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit
des Wasserhaushalts und zum Grundwasserschutz. Im LEP-E NRW werden
die Vorgaben des ROG in Ziele und
Grundsätze der Landesplanung zur
Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Wasserhaushalts, zu ökologisch hochwertigen Oberflächengewässern und
ihrer Nutzung, zur Sicherung von Trink-
wasservorkommen und zur Sicherung
von Talsperrenstandorten umgesetzt
(LEP-E NRW, Kap. 7.4). Außerdem
macht der LEP-E NRW unter dem Aspekt des Klimawandels Vorgaben zur
langfristigen Sicherung von Wasserressourcen und zur Standortvorsorge für die Nutzung und Speicherung
erneuerbarer Energien (LEP-E NRW,
Grundsätze 4-1 und 4-2). Aufgabe der
wasserwirtschaftlichen Fachplanung
ist es, nach den Bestimmungen der
Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einen guten ökologischen
und chemischen Zustand des Grundwassers und der Oberflächengewässer zu erhalten oder zu entwickeln.
Diese Anforderungen werden im Wasserhaushaltsgesetz konkretisiert und
von der wasserwirtschaftlichen Fachplanung mittels detaillierter Maßnahmenprogramme für den Bewirtschaftungsplan 2016–2021 (MKULNV NRW
2014a) umgesetzt. Diese Maßnahmen
sind in der Regel auf der Ebene der
Regionalplanung nicht raumrelevant.
Die Regionalplanung trägt jedoch
durch die Ordnung der Raumnutzungen dazu bei, für die öffentliche
Trinkwasserversorgung
relevante
Grundwasservorkommen sowie Oberflächengewässer und ihre wasserwirtschaftlichen Zweckbestimmungen zu
sichern. Die Freihaltung der Einzugsbereiche von Wassergewinnungsanlagen, die Trinkwasser für die öffentliche
Versorgung aus dem Grundwasser und
aus Trinkwassertalsperren fördern,
geschieht im gültigen Regionalplan
mit der Darstellung von Bereichen mit
Grundwasser- und Gewässerschutzfunktionen (BGG). Diese umfassen
die Wasserschutzzonen I bis III A der
förmlich festgesetzten Wasserschutzgebiete und als vorsorgenden Schutz
vor Raumnutzungskonkurrenzen auch
die der geplanten und der im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete. Die Erläuterungskarte
grenzt zudem die räumlich ausgedehnten Wasserschutzzonen III B sowie
Grundwassergefährdungsgebiete
in
5. Wasser
der Eifel, im Bergischen Land und im
Siebengebirge ab, in denen aufgrund
des kalkhaltigen geologischen Untergrunds Schadstoffe besonders schnell
in das Grundwasser gelangen können.
In weiten Teilen der Planungsregion
Köln gibt es ergiebige und sehr ergiebige Grundwasserkörper. Zudem
befinden sich Trinkwassertalsperren
in der Eifel, im Bergischen Land und
im Einzugsgebiet der Sieg. Somit
verteilen sich die derzeit 55 förmlich
festgesetzten
Wasserschutzgebiete
und entsprechend auf der Ebene des
Regionalplans die BGG über die gesamte Planungsregion. Von den damit
zusammenhängenden Nutzungsbeschränkungen sind folglich alle Regionen betroffen: die landwirtschaftlich
geprägten Landschaften der Jülicher
und Zülpicher Börde und des Niederrheinischen Tieflands, die stark verdichtete, industriell geprägte Rheinschiene, die relativ dünn besiedelten
Mittelgebirgslandschaften der Eifel
und des Bergischen Landes, die teilweise gewerblich geprägt sind. Vom
Ausmaß der Fläche her betrachtet bestehen Raumnutzungskonkurrenzen
vor allem zwischen den Vorranggebieten für die Trinkwasserversorgung
(BGG) und häufig überlagernden Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB),
teilweise auch Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB). Im
Hinblick auf die vielfältigen Raumnutzungskonkurrenzen verwundert es
nicht, dass das Rohwasser aus 91 der
94 Wassergewinnungsanlagen in der
Planungsregion Köln vor einer Abgabe
ins Trinkwassernetz aufbereitet werden muss, damit die Grenzwerte der
Trinkwasserverordnung
(TrinkwVO)
eingehalten werden. Die Gründe dafür
sind in der Planungsregion Köln regional unterschiedlich. Intensive landwirtschaftliche Nutzung insbesondere
in der Jülicher und Zülpicher Börde, im
Niederrheinischen Tiefland und in der
Voreifel führen durch die Belastung
mit Nitrat zu einem schlechten chemi-
109
schen Zustand der Grundwasserkörper. In den Grundwasserkörpern im
Einzugsgebiet von Rotbach und Mittlerer Erft, an der oberen Erft bis südlich Euskirchen und im Einzugsgebiet
der Swist kommen hohe Belastungen
durch Pflanzenbehandlungs- und
Schädlingsbekämpfungsmittel hinzu.
Im Bereich der ehemaligen und rezenten Braunkohletagebaue bewirken
Sulfat, Ammonium und – insbesondere in den historischen Bergbaugebieten – Schwermetalle als typische
bergbaubedingte Belastungen einen
schlechten chemischen Zustand der
Grundwasserkörper. In der Rheinniederung von Bad Honnef im Süden bis
Köln im Norden der Planungsregion
verursachen Einträge aus Industrie- und Gewerbestandorten und Kontaminationen aus Altablagerungen
und Altstandorten einen schlechten
chemischen Zustand der Grundwasserkörper. Dort bestehen Belastungen
aus halogenierten Kohlenwasserstoffen, perfluorierten Tensiden und Mineralölkohlenstoffen incl. Aromaten.
Im Bergischen Land, im Einzugsgebiet
der Sieg und an Kyll und Ahr befinden
sich – bis auf zwei kleinräumige – alle
Grundwasserkörper in einem guten
chemischen Zustand (Steckbriefe
der Teileinzugsgebiete von Rhein und
Maas, MKULNV NRW 2014 b bis h, jeweils Kap. 5 und 7).
Die Wasserwirtschaft setzt zeitlich
vorrangig die Wasserschutzgebiete mit turnusmäßig nach 40 Jahren
erloschenen Wasserrechten fest. An
zweiter Stelle steht der Abschluss
von laufenden Festsetzungsverfahren
für weitere geplante Wasserschutzgebiete, danach werden zusätzliche Planungen verfolgt. Nicht nur
die Verunreinigungsgefahr, sondern
auch die teils Jahrzehnte umfassende
Zeitspanne von der ersten schematischen Abgrenzung eines ins Auge
gefassten Wasserschutzgebiets bis
zur fachplanerischen Festsetzung
unterstreichen die Wichtigkeit der re-
5. Wasser
110
gionalplanerischen Darstellung von
BGG: Insbesondere mit der Einbeziehung der in Planung sowie der im
Festsetzungsverfahren befindlichen
Wasserschutzgebiete bietet die Regionalplanung einen vorsorgenden
Schutz für die Trinkwasserversorgung.
Auch Talsperren und Stauanlagen
sind ein wesentlicher Teil des Wasserhaushalts. Mit 38 Talsperren und
Stauanlagen, errichtet seit Beginn
des 20. Jahrhunderts in den regenreichen Mittelgebirgsregionen von Eifel,
Bergischem Land und im Einzugsgebiet der Sieg, haben diese künstlichen Oberflächengewässer gerade
in der Planungsregion Köln ein besonderes Gewicht. Talsperren haben
außer der bereits angesprochenen
Trinkwasserfunktion weitere wasserwirtschaftliche
Zweckbestimmungen. Daher sichert der Regionalplan
den Wasserkörper der Talsperren
und Stauanlagen selbst als Vorranggebiet Oberflächengewässer und
schützt damit außer der Trinkwassergewinnung die wasserwirtschaftlichen Zweckbestimmungen Hochwasserschutz, Krafterzeugung und
Niedrigwasseraufhöhung vor vermeidbaren Beeinträchtigungen. Zwei
Vorsorgebereiche für potenzielle langfristigeTalsperrenplanungen,die Naafbachtalsperre und die Prether-/Platißbachtalsperre, werden wie schon
bisher im LEP-E NRW festgelegt
(LEP-E NRW, Ziel 7.4-4). Im rechtsrheinischen und linksrheinischen
Mittelgebirgsraum wird damit jeweils ein Standort für eine ggf. notwendig werdende zusätzliche Talsperre vor Nutzungen gesichert,
die einer auf lange Sicht möglicherweise erforderlichen
Talsperrenplanung entgegenstehen könnten.
Andernfalls gingen diese Optionen
unumkehrbar verloren.
Die Bewirtschaftung der bestehenden Talsperren und Stauanlagen
wird im Laufe der Zeit an geänderte
Bedarfe angepasst: So begann die
Wasserwirtschaft vor ca. 15 Jahren,
die Herausforderungen des Hochwasserschutzes in den Betriebsplänen
aller Talsperren zu berücksichtigen.
Seitdem muss auch in Trinkwassertalsperren ganzjährig ein Sicherheitsvolumen für Hochwasserereignisse vorgehalten werden. Eine weitere neue
Herausforderung stellt der Beitrag
von Talsperren zur Energieerzeugung
und -speicherung im Rahmen des Klimaschutzes dar. Der LEP-E NRW enthält die Vorgabe (LEP-E NRW, Grundsätze 7.4-5 und 10.1-3), bestehende
oder geplante Talsperren als Standorte für die Erzeugung und Speicherung
von Energie zu sichern. Wegen der
zunehmend fluktuierenden Stromerzeugung wird das Erfordernis zum
Ausbau der Speicherkapazitäten gesehen. In diesem Zusammenhang
kann auch der Grundsatz zur Standortvorsorge für die Nutzung und Speicherung erneuerbarer Energien (LEPE NRW, Grundsatz 4-1) auf Talsperren
bezogen werden. Derzeit gibt es in
der Planungsregion Köln 8 Talsperren
und 10 Stauanlagen mit der wasserwirtschaftlichen Funktion Krafterzeugung, keine davon im Pumpspeicherbetrieb.
Ob der Klimawandel Auswirkungen
auf den regionalplanerischen Grundwasser- und Gewässerschutz sowie
den Schutz der Oberflächengewässer
im Regionalplan haben wird, wird der
vorgesehene Fachbeitrag Wasser und
Klimawandel darlegen.
5.1.2 Vorbeugender
Hochwasserschutz
Hochwasser sind natürliche Ereignisse, mit denen immer wieder gerechnet
werden muss. Höhe und zeitlicher Ablauf von Hochwassern sind in der Vergangenheit durch die Flächennutzung
im Einzugsgebiet, durch Gewässeraus-
5. Wasser
bau und Verkleinerung der natürlichen
Retentionsräume bereits ungünstig beeinflusst worden. Dem Schutz und der
Erweiterung von Flächen für den Hochwasserabfluss und -rückhalt kommt
daher in der Raumordnung eine große
Bedeutung zu. Auch in diesem Sachgebiet ist die Raumordnung gemäß § 1
Abs. 1 ROG gefordert, unterschiedliche
Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen, Konflikte auszugleichen und Vorsorge für Nutzungen
und Funktionen im Raum zu treffen. Es
gilt der raumordnerische Grundsatz,
für den vorbeugenden Hochwasserschutz zu sorgen, im Binnenland vor
allem durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen
und Entlastungsflächen (§ 2 Abs. 2 Nr.
6 Satz 5 ROG). Der LEP-E NRW sieht
auch im vorbeugenden Hochwasserschutz eine gemeinsame Aufgabe
von Wasserwirtschaft und Raumordnung (LEP-E NRW, Erläuterung zu
Ziel 7.4-6). Die Aufgaben der wasserwirtschaftlichen Fachplanung sind
die Ermittlung und Festsetzung von
Überschwemmungsgebieten, die wasserrechtliche Genehmigung von Bauvorhaben und von Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes
sowie die Umsetzung der Ziele der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL). Die Raumordnung setzt dagegen schon vor der
Bauleitplanung an. Ihre Aufgabe besteht darin,
Vorranggebiete gemäß § 8 Absatz 7 ROG für den vorbeugenden
Hochwasserschutz darzustellen und
dafür Sorge zu tragen, dass sie von
hochwasserempfindlichen oder den
Abfluss behindernden Nutzungen,
insbesondere von zusätzlichen Siedlungsbereichen und Bauflächen, freigehalten und Bauflächenreserven in
Überschwemmungsbereichen
zurückgenommen werden,
dass als Retentionsraum geeignete Bereiche vorsorgend vor baulichen
Nutzungen gesichert werden und
111
in deichgeschützten und von Extremhochwasser erreichbaren Gebieten die potentielle Überflutungsgefahr bei der räumlichen Nutzung
berücksichtigt wird (LEP-E NRW, Ziele
7.4-6 und 7.4-7, Grundsatz 7.4-8). Die
Maßnahmen sollen auch zur Anpassung an den Klimawandel beitragen
(LEP-E NRW, Grundsatz 4-2).
Diese Aufgaben erwachsen aus der
starken Konkurrenz zwischen Raumnutzungen für den vorbeugenden
Hochwasserschutz und praktisch
allen den Freiraum in Anspruch nehmenden Raumnutzungen. Seit jeher ist Flussnähe für Siedlungs-,
Gewerbe- und Verkehrsnutzungen
hoch attraktiv und insbesondere
nach technischen Maßnahmen wie
Flussbegradigungen auch mit einem
vermeintlich verringerten Hochwasserrisiko verbunden: Das Wasser
diente und dient der Trinkwasserversorgung, als gewerblicher und
industrieller Rohstoff und Energiequelle, der Fluss als Transport- und
Handelsweg mit Hafenfunktionen,
die Flussaue als Trasse für andere Verkehrsmittel und als günstiger
Siedlungs- und Handelsstandort.
In neuerer Zeit bietet die Flussnähe
attraktive Wohnlagen und repräsentative Dienstleistungsstandorte, insbesondere durch Umnutzung ehemaliger Gewerbe- und Hafenflächen.
In den Mittelgebirgslandschaften der
Eifel und des Bergischen Landes konzentrierte sich die Siedlungsentwicklung traditionell in den engen Tälern.
Daher ist dort topographisch bedingt die Raumnutzungskonkurrenz
zwischen Siedlungsfunktionen und
hochwassersensiblen Bereichen besonders ausgeprägt.
5. Wasser
112
Der folgende regionale Überblick über
tatsächliche Hochwasserereignisse
belegt die Betroffenheit der gesamten
Planungsregion Köln von dieser Gefahr. Abb. 34 dient der Übersicht über
die Flussgebietseinheiten der Gewässer mit ihren Teileinzugsgebieten entsprechend der räumlichen Gliederung
in der Fachplanung (MKULNV NRW
2015d, S. 12).
Im Teileinzugsgebiet RheingrabenNord entwickelt sich Hochwasser am
langsamsten, die hohen Wasserstände können über mehrere Wochen erhalten bleiben. Am nördlich von Bonn
beginnenden Niederrhein ereignen
sich die maßgeblichen Hochwasser
im Winter; sie entstehen meist, wenn
in den Monaten Januar und Februar
die Schneeschmelze mit anhaltenden
Niederschlägen zusammenfällt. Die
Hochwasser am Niederrhein werden
zudem maßgeblich von der Mosel
beeinflusst. Für den Rhein sind 22 Ereignisse dokumentiert, besonders gut
diejenigen in der Stadt Köln. Das älteste erfasste Ereignis aus dem Jahr
1342, eines der wenigen Sommerhochwasser am Rhein, lag in der Größenordnung eines Jahrtausend-Hochwassers, mit hunderten Toten. Das
Ereignis im Februar 1374 erreichte den
höchsten Wasserstand in historischer
Zeit. Die höchsten Hochwasserwellen
am Rhein entstanden jedoch meist
im Zusammenhang mit Eisstand, wie
1784. Heutzutage lassen schnellere
Fließzeiten, die Wärmeeinleitungen
und die besseren Möglichkeiten, das
Eis gezielt zu zerkleinern, dieses Risiko
gering erscheinen. Weitere Hochwasser am Pegel Köln zwischen 1930 und
2004, die erfasst wurden, werden im
Deutschen Gewässerkundlichen Jahrbuch als neunthöchstes (April 1983),
siebthöchstes (Mai 1983), dritthöchstes (Dezember 1993) und zweithöchstes (Januar 1995) in diesem Zeitraum
klassifiziert, teilweise mit Todesfällen.
Am Mehlemer Bach in Bonn kam es
häufiger zu Überschwemmungen infolge von Starkniederschlägen, wobei das
Hochwasser 2010 als extremes Ereignis eingestuft wurde. In der Planungsregion Köln wurden innerhalb des
Teileinzugsgebiets Rheingraben-Nord
die Hochwasserschutzanlagen im Allgemeinen für ein statistisch 200-jährliches Hochwasser bemessen. Nur in
wenigen Stadtteilen Kölns wurde aus
technischen oder städtebaulichen
Gründen eine Schutzhöhe lediglich
vor dem 100-jährlichen Hochwasser
vorgesehen. Ein Versagen der Hochwasserschutzeinrichtungen
würde
aufgrund der flachen Topographie
bereits bei einem statistisch gesehen
10-jährlichen Hochwasser und insbesondere bei einem 100-jährlichen
Hochwasser zu großflächigen Überflutungen von Siedlungs- und Industrieflächen führen (MKULNV NRW
2015d, S. 19, 21).
Im Teileinzugsgebiet Erft entstehen Hochwasser hauptsächlich
aufgrund von lokalen sommerlichen
Starkregen. Bereits aus dem Mittelalter sind schadenbringende Hochwasserereignisse überliefert, so von
der Erft in Bad Münstereifel im Juli
1460 mit 150 Toten und 3000 Stück
getötetem Vieh; 1888 und 1925 gab
es weitere Jahrhunderthochwasser.
Insgesamt verzeichnet die Münstereifeler Chronik zahlreiche Hochwasserereignisse. An anderen Gewässern
des Erfteinzugsgebiets gab es folgende
besonders bemerkenswerte Hochwasserereignisse: im September 2007 am
Eschweiler Bach ein etwa 1000-jährliches Ereignis, im Januar 1961 an
der Swist, im März 1963 am Rotbach,
im Februar 1984 am Kuchenheimer
Mühlengraben
(Erftmühlenbach),
Rotbach, Lechenicher Mühlenbach,
Liblarer Mühlenbach und Neffelbach,
im Mai/Juni 1984 an Swist und Erft als
höchstes Ereignis zwischen 1969 und
2004, im Februar 1987 am Rotbach,
im September 2007 und Juli 2009 am
Veybach, im Juli 2014 an der Erft (ca.
30- bis 40-jährliches Ereignis) und an
der Swist (ca. 20-jährliches Ereignis).
Mehrere Hochwasserrückhaltebecken
5. Wasser
113
Maas
Maas Nord
Maas süd
Abb. 34: Flussgebietseinheiten und
teileinzugsgebiete
schützen die Siedlungsgebiete insbesondere in den Kommunen Bedburg,
Kerpen-Horrem, Bergheim, Erftstadt
und Bad Münstereifel mindestens vor
einem 100-jährlichen Hochwasser
(MKULNV NRW 2015c, S. 20f).
Im Teileinzugsgebiet Maas Süd
kam es immer wieder zu starken Hochwasserereignissen. Besonders betroffen waren die größeren Gewässer Rur,
Inde, Vichtbach, Wurm, Urft und Olef.
Das größte bekannte und weitgehend
dokumentierte Hochwasserereignis
an der Inde und Vicht ist das von 1890.
In jüngerer Zeit traten große Hochwasserereignisse vor allem in den Jahren
2007, 2011 und 2014 auf. Das Abflussgeschehen an der Rur wird maßgeblich
durch das Talsperrensystem Eifel-Rur
reguliert. Durch eine Reduzierung der
Rhein
Erft
RHEINGRABEN NORD
SIEG
WUPPER
MITTELRHEIN-MOSEL
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes nrw; © GEOBASIS NRW 2015
Quelle: NACH MKULNV nrw 2015d, S.12
Abflüsse werden Hochwasser in den
Kommunen am Unterlauf der Rur
stark abgemildert. Im Teileinzugsgebiet
Maas-Süd gibt es zudem zahlreiche
Hochwasserrückhaltebecken und, insbesondere an der Inde, einige Deichanlagen (MKULNV NRW 2015a, S. 21f).
Im Teileinzugsgebiet Sieg liegen
Beobachtungswerte der Pegel über
ca. 50 Jahre vor. Die Hochwasser treten überwiegend im Winterhalbjahr
auf (Ausnahme 1998). Zu nennen sind
das Winterhochwasser 1970 am Eipbach (Eitorf), 1984 an der gesamten
Sieg als das bislang höchste gemessene. Starkregenereignisse führten zu
Hochwasserereignissen im Juni 2005
am Jabach (Lohmar), im Mai 2001 u.a.
an Agger (Engelskirchen, Gummersbach), Bröl (Nümbrecht, Waldbröl) und
5. Wasser
114
Wiehl (Weiershagen, Wiehl, Reichshof,
Bielstein), im Juni 2005 wieder am
Jabach (Lohmar), im August 2008 an
Agger (Troisdorf) und Eipbach (Eitorf).
Auf ein 100-jährliches Hochwasser ausgelegte Schutzeinrichtungen schützen
die Siedlungsgebiete an der Sieg in
Bonn, Troisdorf, Sankt Augustin, Siegburg, Hennef und Eitorf. Dasselbe gilt
für die Siedlungsgebiete an der Agger in Lohmar, Overath und Troisdorf
sowie für die an der Sülz in Rösrath
(MKULNV NRW 2015e, S. 18, 20).
Im Teileinzugsgebiet Wupper kam
es 1852 und 1890 zu starken Überflutungen. Auch Leichlingen am Unterlauf
war immer wieder betroffen, so auch
1909, 1912 und 1925, bis es zu Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes kam (Schulz-Walden 2012).
Das Abflussgeschehen im Teileinzugsgebiet Wupper wird maßgeblich durch
das aus vier Talsperren bestehende
Talsperrensystem im Einzugsgebiet
der oberen Wupper und durch die Große Dhünn-Talsperre im Einzugsgebiet
der Dhünn reguliert. Dadurch werden
Hochwasser im Unterlauf der Talsperren stark abgemildert (MKULNV NRW
2015f, S. 17, 19).
Wie dieser Überblick zeigt, muss trotz
aller Anstrengungen zum Hochwasserschutz weiterhin in den Teileinzugsgebieten aller Gewässer mit Hochwasserereignissen
gerechnet werden. Daher ist die flächenbezogene
Hochwasservorsorge zur Senkung des
Schadenspotenzials ein wichtiger
Handlungsauftrag, adressiert an die
Regionalplanung, die Kommunale Bauleitplanung und die Fachplanung. Diese Aufgabe setzt der gültige Sachliche
Teilabschnitt Vorbeugender Hochwasserschutz bereits (BRK 2006/2010)
differenziert um:
Ü b e rs c h we m m u n g s b e re i c h e
schützen als Vorranggebiete für den
vorbeugenden Hochwasserschutz vor
weiterer
Flächeninanspruchnahme
durch Bauleitplanung.
Sie überlagern auch ASB und GIB.
Die Vorranggebiete enthalten auch
möglicherweise zur Rückgewinnung
geeignete Räume, mit einem eigenen
textlichen Schutzziel.
Langfristig aufgrund der Beendigung
des Braunkohlenabbaus entstehende
Überschwemmungsbereiche werden
vorsorglich als zukünftige Überschwemmungsbereiche gesichert.
Bereiche hinter Deichen und Hochwasserschutzeinrichtungen werden
als Vorbehaltsgebiete gekennzeichnet. Hier soll dem Überflutungsrisiko
bei der Raumnutzung ein besonderes
Gewicht beigemessen werden.
Seit den Entwurfsphasen für die beiden
räumlichen Teilabschnitte des Sachlichen Teilabschnitts Vorbeugender
Hochwasserschutz haben sich insbesondere mit der fachplanerischen Umsetzung der europäischen HWRM-RL
die Datengrundlagen bedeutend verbessert: Es stehen nun für 116 Risikogewässer in der Planungsregion Köln
aktuell festgesetzte Überschwemmungsgebiete, Hochwassergefahrenund Hochwasserrisikokarten zur Verfügung. Die beiden letztgenannten grenzen Gebiete mit statistisch gesehen
häufig, alle 100 Jahre sowie seltener
wiederkehrenden Hochwasserereignissen ab. Zusätzliche Informationen
in den Karten sind die vorhandenen
Hochwasserschutzeinrichtungen,
Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten bei Überschwemmung, die
Zahl der von den möglichen Überschwemmungen betroffenen Flächennutzungen und der Einwohner in
den überfluteten Ortsteilen sowie die
Industriebetriebe mit umweltgefährdenden Stoffen. Zusammengefasst
zeigt die Auswertung dieser Karten,
dass in der Planungsregion Köln in allen Teileinzugsgebieten Hochwasser-
5. Wasser
schutzeinrichtungen wie Deiche und
Hochwasserrückhaltebecken bestehen, in den Mittelgebirgsräumen die
Talsperrensysteme mit Hochwasserschutzfunktion. In weiten Teilen besteht
Schutz vor einem statistisch 100-jährlichen Hochwasser, am Rhein überwiegend vor einem 200-jährlichen. Bei
einem Versagen dieser Schutzeinrichtungen käme es aber in regional sehr
unterschiedlicher Ausprägung bereits
bei einem 10- oder einem 100-jährlichen Hochwasserereignis zu Überflutungen. Insbesondere in den flachen
Lagen können diese großflächig Siedlungs- und Industrieflächen betreffen
(Beiträge zu den Hochwasserrisikomanagementplänen Rhein und Maas
für Teileinzugsgebiete, MKULNV NRW
2015a, c, d, e, f, jeweils Kap. 3.1.5, 3.3 ).
Ein seltener als statistisch 100- bzw.
am Rhein 200-jährlich auftretendes
Hochwasserereignis würde entsprechend weiträumigere Auswirkungen
haben, da die Hochwasserschutzeinrichtungen in der Planungsregion Köln
hierfür nicht ausgelegt sind. Aufgrund
des teilweise weiten räumlichen Abstands zum Fließgewässer ist hier das
Bewusstsein für die eigene mögliche
Betroffenheit in der Bevölkerung, aber
auch bei Betreibern von Unternehmen
häufig nicht vorhanden, sodass es an
Maßnahmen zur Vorsorge mangelt.
Von einem Extremhochwasserereignis
wären 75 der 99 Kommunen in der Planungsregion betroffen: Es würden dort
Überflutungen unterschiedlicher Ausdehnung und Wassertiefe stattfinden.
(MKULNV NRW 2015a, S. 98f, MKULNV
NRW 2015b, S.121-128). Davon wären
auch 80 Betriebe in 19 Kommunen
betroffen, die gefährliche Stoffe verarbeiten oder lagern. Von diesen können
dabei durch Wasserverschmutzung
Gefahren für andere Schutzgüter ausgehen (MKULNV NRW 2015a, S. 100,
MKULNV NRW 2015b, S.129-131).
Der vorgesehene Fachbeitrag Wasser
und Klimawandel wird zeigen, ob auf-
115
grund des Klimawandels auch auf den
vorbeugenden Hochwasserschutz der
Regionalplanungsebene Auswirkungen
zu erwarten sind.
5.2
Handlungsfelder
5.2.1 Grundwasser- und
Gewässerschutz sowie
Talsperren
Trinkwasserschutz
Die Schutzbedürftigkeit der Trinkwasservorkommen bleibt hoch. Daher gilt
es in der Gesamtfortschreibung, auf aktueller Basis sowohl die festgesetzten
als auch die noch im wasserwirtschaftlichen Festsetzungsverfahren befindlichen und die als Neuplanung avisierten
Wasserschutzgebiete als Vorranggebiete für den Grundwasser- und Gewässerschutz darzustellen. Dabei muss
auch der regionalplanerische Umgang
mit turnusmäßig abgelaufenen und
mit aufgehobenen Wasserschutzgebietsverordnungen, auch im Zusammenhang mit dem Braunkohleabbau,
sowie mit der Wasserschutzzone III B
geklärt werden.Bezüglich der Konkurrenz zwischen Grundwasserschutz
und Rohstoffsicherung bleibt die bevorstehende Novellierung des Landeswassergesetzes NRW abzuwarten. Im
Gesetzesentwurf ist ein Abgrabungsverbot im Wasserschutzgebiet, auch
in der Wasserschutzzone III B, vorgesehen.
Talsperren zur Energie erzeugung und -speicherung
Die Planungsregion Köln hat sich in
dem für ein Wasserspeicherkraftwerk
an der Rurtalsperre durchgeführten
Regionalplanänderungsverfahren und
dem zugehörigen Raumordnungsverfahren mit den raumbezogenen Anforderungen dieser Raumnutzung bereits auseinandergesetzt. Die Rurtalsperre wies im vom Investor durchgeführten Standortscreening unter den
5. Wasser
116
Talsperren in der Planungsregion Köln
die beste Eignung auf. Eine vom Aggerverband in Auftrag gegebene Studie hält es aus technischer Sicht für
grundsätzlich machbar, an den in der
Planungsregion Köln untersuchten Talsperren Aggertalsperre, Rurtalsperre
und Wuppertalsperre ein Pumpspeicherwerk zu errichten (Hydroprojekt
2012). Die vom Land NRW in Auftrag
gegebene Potenzialstudie Pumpspeicherkraftwerke wird im Rahmen der
Gesamtfortschreibung Berücksichtigung finden.
5.2.2 Vorbeugender
Hochwasserschutz
Aktualisierung der Hochwasser-
vorrang- und -vorbehaltsgebiete
Aufgrund der umfangreichen neuen
fachplanerischen Festsetzungen von
Überschwemmungsgebieten und der
im Rahmen der Umsetzung der europäischen HWRM-RL zur Verfügung
stehenden Hochwassergefahren- und
Hochwasserrisikokarten und regional
relevanten Umsetzungsmaßnahmen
werden die bestehenden Abgrenzungen der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz aktualisiert. Außerdem
werden, soweit im regionalplanerischen Maßstab darstellbar, alle übrigen der 116 Risikogewässer einbezogen, für die erstmalig Ermittlungen
durchgeführt wurden.
Methodische Fortentwicklung
des vorbeugenden
Hochwasserschutzes
Ein weiteres Handlungsfeld sind methodische Weiterentwicklungen des
Sachlichen Teilabschnitts Vorbeugender Hochwasserschutz. Zum einen
ist Ziel 7.4-6 Abs. 2 Satz 2 LEP-E NRW
regionalplanerisch umzusetzen, das
hochwasserempfindliche oder den
Abfluss behindernde Nutzungen in
Überschwemmungsbereichen explizit
nur als Ausnahmen nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz ermöglicht. Damit wird
für die Bauleitplanung und in Anpassungsverfahren (§ 34 LPlG NRW) Klarheit zwischen den Vorgaben des Regionalplans und den Entscheidungen der
Wasserbehörden geschaffen. Einen
Anlass zur methodischen Fortentwicklung in der Gesamtfortschreibung bietet auch die derzeitige Überlagerung
der Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz, insbesondere
mit Siedlungsbereichen. Beide Vorranggebiete entfalten eine Ausschlusswirkung gegenüber anderen raumbedeutsamen Nutzungen, soweit diese
mit den vorrangigen Funktionen oder
Nutzungen nicht vereinbar sind (§ 8
Abs. 7 Nr. 1 ROG). Im Rahmen der Gesamtfortschreibung wird die Regionalplanungsbehörde zusammen mit den
Kommunen eine Lösung erarbeiten.
Risikovorsorge im
vorbeugenden
Hochwasserschutz
Im Modellprojekt der Bundesraumordnung Vorsorgendes Risikomanagement in der Regionalplanung
(Kap. 2.4) wird Flusshochwasser als
eine regional raumrelevante Gefahr
für das Gemeinwesen in der Planungsregion Köln eingeschätzt. Als neues
Handlungsfeld wird daher die Auseinandersetzung mit den Ansätzen und
Ergebnissen des Modellprojekts definiert. In diesem Projekt werden z.B.
Fragen aufgeworfen zur Einbeziehung
der Wassertiefe bei Überflutungen
in die Abgrenzung von Vorrang- und
Vorbehaltsgebieten, zu einer stärkeren regionalplanerischen Vorsorge in
den Vorbehaltsgebieten und zu einer
differenzierteren Betrachtung von
Raumnutzungen entsprechend ihrer
Empfindlichkeit gegenüber Hochwasser. Die Ergebnisse dieses Modellprojekts werden in der Gesamtfortschreibung im Sinne eines Fachbeitrags
Berücksichtigung finden.
5. Wasser
117
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2015
119
Verkehr und
Entsorgung
6
6. Verkehr und Entsorgung
120
Verkehr und
Entsorgung
6.1 Verkehrsinfrastruktur
6.1.1 Ausgangslage
Die Planungsregion Köln ist über die
transeuropäischen Straßen, Schienen- und Wasserstraßen hervorragend erreichbar. Der Hauptbahnhof
Köln gehört zu den wichtigsten Verkehrsknoten, und die Kölner Häfen
sind der zweitgrößte Binnenhafen
Deutschlands. Zudem besteht eine
sehr gute Anbindung an den Flughafen Köln/Bonn, den zweitgrößten
Frachtflughafen Deutschlands. Für
kombinierten Ladungsverkehr ist der
Raum Köln der größte Umschlagplatz
im europäischen Binnenland. Durch
ein dichtes Straßen- und Schienennetz ist die Planungsregion Köln auch
in sich eng vernetzt.
Wirtschaftliches Wachstum, steigende Motorisierung der Bevölkerung,
höhere Mobilität und eine erhebliche
Zunahme des Transitverkehrs einerseits, nachlassende Anstrengungen
des Staates bei den Erhaltungsinvestitionen in die Verkehrsinfrastruktur
andererseits, haben zu nicht unerheblichen Engpässen, Überlastungen
und Störungen, insbesondere im Bereich der Rheinbrücken, geführt. Die
Verkehrsprobleme stellen sich zunehmend als Engpassfaktor für eine positive wirtschaftliche Entwicklung dar.
Regionalplanerisches Ziel ist es, das
Verkehrssystem als Einheit verkehrsträgerübergreifend
und
integrativ
weiterzuentwickeln. Dabei sollen die
Anteile des nicht motorisierten und
des öffentlichen Verkehrs am gesamten Personenverkehr sowie die Anteile
des Schienengüterverkehrs und der
Binnenschifffahrt am gesamten Güterverkehr gesteigert werden. Gemäß
den Vorgaben des LEP-E NRW hat hier
der Ausbau vorhandener Verkehrswege bzw. ihrer Kapazitäten Vorrang
gegenüber Neubauplanungen. Davon
ausgenommen sind die Infrastruktur
für nichtmotorisierte Mobilität sowie
neue Schieneninfrastruktur, die der
Verlagerung von Güterverkehren aus
Siedlungsbereichen dient (LEP-E NRW,
Ziel 8.1-2). Um die regionalplanerischen
Festlegungen zum Verkehr richtig einzuordnen, ist es allerdings wichtig zu
wissen, dass es ist nicht Aufgabe der
Raumordnung ist, den Aus- und Neubau
von Verkehrswegen im Regionalplan
festzulegen. Die Festlegung der prioritären Maßnahmen ist ein eigenständiges Vorhaben der Fachplanungsträger.
Dies geschieht in den verkehrlichen
Bedarfsplänen des Bundes und des
Landes (Bundesverkehrswegeplan und
Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan NRW,
bestehend aus ÖPNV-Bedarfsplan –
Schiene – und Landesstraßenbedarfsplan). Für die Neufassung des Kapitels
Verkehrsinfrastruktur in der Regionalplanfortschreibung ist daher darauf zu
achten, sich auf die tatsächlichen raumordnerischen Kompetenzen zu beschränken, keinen regionalpolitischen
Wunschkatalog zu formulieren und den
Entscheidungen der Fachplanungsträger nicht vorzugreifen.
6.1.2 Handlungsfelder
In einem ersten Arbeitsschritt
soll zur Orientierung und als Arbeitsgrundlage das bestehende funktionale Straßen- und Schienennetz
in einer kartenmäßigen Darstellung
abgebildet werden. Um zu gewährleisten, dass die Umsetzung der Bedarfspläne langfristig nicht durch
andere Planungen und Maßnahmen
behindert wird, stellt der Regionalplan
über das Bestandsnetz hinaus auch
die Verkehrsplanungen der jeweiligen
Bedarfspläne zeichnerisch dar. Der
Regionalplan stellt schließlich auf
der Grundlage der entsprechenden
Vorgabe der Anlage 3 zur LPlG NRW
DVO auch die regionalbedeutsamen
Verkehrstrassen dar, also die verbindlichen Verkehrswegeplanungen der
Kreise und Kommunen von regional-
6. Verkehr und Entsorgung
planerischer Bedeutung. Im Bereich
des Schienennetzes sind danach alle
Personen- und Güterverkehrsstrekken, aber auch die Schienenstrecken
des regionalbedeutsamen öffentlichen Personennahverkehrs darzustellen (also S-Bahnen, City-Bahnen und
Stadtbahnen).
Unabhängig von der nachrichtlichen Darstellung eines Vorhabenträgers zum Aus- und Neubau von
Straßen oder Bahnstrecken können
im Regionalplan Trassen und Standorte für den Verkehr als Vorranggebiet
(ggf. mit der Wirkung als Eignungsgebiet) vor entgegenstehenden Nutzungen gesichert werden. Hierbei handelt
es sich nicht um eine (nicht zulässige)
Vorgabe an die Fachplanung, die entsprechende Infrastruktur zu bauen.
Auch wird damit einem Planfeststellungsbeschluss über den Standort
oder den Trassenverlauf nicht vorgegriffen. Mit der entsprechenden Ausweisung als Vorranggebiet werden
die entsprechenden Flächen allein
für die Ebene der Bauleitplanung vor
anderen Nutzungen, insbesondere
der Inanspruchnahme als Wohn- oder
Gewerbegebiet, gesichert. Sowohl der
Bundesverkehrswegeplan als auch
der Landesstraßenbedarfsplan sind
für Vorhaben im Planungszeitraum
nach 2015 fortzuschreiben; sie sind
neben den im ÖPNV-Bedarfsplan
Schiene bzw. Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan dargestellten Vorhaben
die Grundlage für die im Regionalplan
neu darzustellenden Trassen.
Der LEP-E NRW enthält die Zielvorgabe, dass nicht mehr genutzte,
für die regionale Raumentwicklung
bedeutsame Schienenwege von der
Regionalplanung als Trassen zu sichern sind. Hierdurch werden die
entsprechenden Flächen für die Ebene der Bauleitplanung vor anderen
Nutzungen, insbesondere der Inanspruchnahme als Wohn- oder Gewerbegebiet, gesichert. Es ist daher Ziel
der Raumordnung, die für die regionale Raumentwicklung bedeutsamen
121
stillgelegten einschließlich der entwidmeten Schienentrassen zukünftig
vor Nutzungen zu schützen, die eine
Nutzung als Schienenweg künftig
ausschließen oder behindern könnten. Wesentliche Planungsgrundlage
ist insofern eine Erfassung sämtlicher
Bahnstrecken in der Planungsregion
Köln (auch von Stadtbahnstrecken),
die zurzeit ohne Nutzung (demontiert,
ohne Betrieb) sind, sowie eine Abstimmung mit der Nahverkehr Rheinland GmbH und den Kommunen. In
diesem Zusammenhang werden auch
die in der Vergangenheit verfügten
Streichungen von Schienenwegen im
Regionalplan Köln kritisch zu reflektieren sein.
6.2
Entsorgungsinfrastruktur
In NRW sind im Jahr 2012 im Durchschnitt pro Einwohner ca. 472 kg
Haushaltsabfälle angefallen (MKULNV
NRW 2012, S. 26). Die Summe der
Siedlungsabfälle insgesamt beläuft
sich in NRW auf ca. 12,8 Millionen Tonnen, in der Planungsregion Köln im
Jahr 2012 auf ca. 3,34 Millionen Tonnen (MKULNV NRW 2012 S. 22f). Der
Bedarf an Deponieraum wird durch
die Fachbehörden bestimmt. Deponiestandorte gelten in der Regel ab einer Größe von 10 ha als raumbedeutsam, sie werden als Vorranggebiete
gemäß § 8 Absatz 7 Nummer 1 ROG
im Regionalplan gesichert. Die Regionalplanung überprüft die Raumverträglichkeit von raumbedeutsamen
Deponiestandorten, das heißt, deren
Vereinbarkeit mit anderen Raumansprüchen.
6.2.1 Ausgangslage
Im LEP-E NRW (LEP-E NRW, Ziel 8.31) hält die Landesregierung an der
bisherigen Praxis im Umgang mit
6. Verkehr und Entsorgung
122
der Darstellungspflicht von raumbedeutsamen Deponien im Regionalplan fest. So sind Standorte für
raumbedeutsame Deponien, die für
die Entsorgung von Abfällen erforderlich sind, in den Regionalplänen
als Vorranggebiete zu sichern, Deponiestandorte sind dabei verkehrlich
umweltverträglich anzubinden (LEPE NRW, Ziel 8.3-3). Grundsätzlich soll
eine möglichst entstehungsortnahe
Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle durch die Verteilung der Standorte von Deponien und Abfallbehandlungsanlagen ermöglicht werden
(LEP-E NRW, Grundsatz 8.3-4). Der
Regionalplan Köln konkretisiert diese
Ziele weiter: So sind außerhalb der
zeichnerisch dargestellten Standortbereiche raumbedeutsame Abfalldeponien nicht zuzulassen.
Durch das MKULNV NRW wird der
Abfallwirtschaftsplan gemäß § 33
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
erstellt. In diesem Plan werden die
Ziele der Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung dargestellt. In
der Abfallwirtschaftsplanung sind gemäß § 30 Abs. 5 KrWG die Ziele der
Raumordnung zu beachten. Der Geltungsbereich des Abfallwirtschaftsplans ist räumlich das Land NRW,
sachlich bezieht sich der Plan auf die
Siedlungsabfälle, die dem öffentlich
rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden (MKULNV NRW 2015h,
S. 18). Wesentliche Ziele der Abfallwirtschaftsplanung sind insbesondere (MKULNV NRW 2015h, S. 20ff):
Entsorgungssicherheit
Regionale Entsorgungsautarkie
Entsorgung in der Nähe des Entstehungsorts
Entsorgung im Lande der Entstehung (in NRW, Grundsatz der
Autarkie)
Ressourcen- und Klimaschutz
In der Planungsregion Köln soll gemäß Entwurf des Abfallwirtschaftsplans in zwei Entsorgungsregionen
geteilt werden (MKULNV NRW 2015h,
S. 26ff). Das MKULNV stellt im Abfallwirtschaftsplan eine sehr gute
Versorgungslage für behandlungsbedürftige Siedlungsabfälle in NRW fest
– es besteht Entsorgungssicherheit
(MKULNV NRW 2015h, S. 13).
Neben dem Abfallwirtschaftsplan, der
in seiner Betrachtung auf die dem
öffentlichen Entsorgungsträger überlassenen Abfälle beschränkt ist, wurde im Auftrag des MKULNV eine Studie für den Bedarf an Deponieraum
der Deponieklasse I (DK I) in NRW
erstellt. Auf diesen Deponien werden
insbesondere Bau- und Abbruchabfälle, Abfälle aus der Instandhaltung
des Verkehrswegenetzes, Abfälle und
Reststoffe aus thermischen Prozessen sowie aus der thermischen Abfallbehandlung (Aschen und Schlacken)
entsorgt (Prognos AG/INFA 2013, S. 4).
In der Planungsregion Köln soll das
vorhandene Deponierestvolumen bereits in naher Zukunft (rechnerisch)
verbraucht sein. Zusammenfassend
lässt sich daher für die Planungsregion
Köln feststellen, dass dort ein Bedarf
für DK-I-Deponievolumen gegeben
ist (Prognos AG/INFA 2013, S. 15f).
Für die im Regionalplan dargestellten Deponien sind nur wenige Datengrundlagen über Verfüllfortschritt und
Reserveflächen verfügbar. Mit Stand
Juni 2015 sind die in Tabelle 4 aufgezählten raumbedeutsamen Deponiestandorte zeichnerisch dargestellt.
6.2.2 Handlungsfelder
Gemäß den o.a. Vorgaben der Landesregierung aus dem LEP-E NRW sind
auch weiterhin raumbedeutsame Deponien als Vorranggebiet zeichnerisch
im Regionalplan darzustellen. Bei der
Genehmigung von neuen raumbedeutsamen Deponien ist ein Regionalplanänderungsverfahren erforderlich,
um die Raumverträglichkeit und Verein-
6. Verkehr und Entsorgung
123
Teilabschnitt
Region Aachen
Teilabschnitt
Region Bonn/
Rhein-Sieg
Teilabschnitt
Region Köln
Deponien für
Siedlungsabfälle
6
1
3
Deponien für
Gewerbeabfälle
1
–
5
Deponien für
Sonderabfälle
–
1
2
Tab. 4: Deponiestandorte
barkeit mit anderen Zielvorstellungen
der Raumordnung und Landesplanung
zu überprüfen. Die Darstellung der Deponien soll ebenfalls über ein textliches
Ziel im Regionalplan gesichert werden.
Da im Bereich der Siedlungsabfälle
nach Aussage des Abfallwirtschaftsplans Entsorgungssicherheit besteht,
besteht in diesem Bereich kein Handlungsbedarf für die Regionalplanung.
Hinsichtlich der Nachfrage nach Depo-
Quelle: Regionalplan köln (BRK 2001, 2003, 2004)
nievolumen der DK I können weitere Deponien in der Planungsregion geschaffen und im Regionalplan dargestellt
werden, wenn im Einzelfall der Bedarf
nachgewiesen ist und der Standort mit
den Zielen der Raumordnung vereinbar ist. Bereits im Regionalplan zeichnerisch dargestellte Standorte sollten
hinsichtlich ihres Verfüllfortschritts, der
Reserven und der Erweiterungsmöglichkeiten untersucht werden.
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2015
125
Nichtenergetische
Rohstoffe
7
7. Nichtenergetische Rohstoffe
126
Nichtenergetische
Rohstoffe
7.1 Ausgangslage
7.1.1 Regionaler Planungsbedarf
Auch mehr als einhundert Jahre
nach der Industrialisierung stellen die rohstoffproduzierenden und
rohstoffverwendenden
Industrien
bedeutende Wirtschaftszweige in
NRW dar. Im bundesweiten Vergleich
nimmt NRW bei der Fördermenge
von Bodenschätzen nach wie vor
eine Spitzenposition ein. Die hohe
Bevölkerungs-, Siedlungs- und Infrastrukturdichte in NRW sind wesentliche Gründe dafür, dass dieses
Bundesland nicht nur ein Produktionsschwerpunkt, sondern auch
ein Verbrauchsschwerpunkt von Bodenschätzen ist. Eine Vielzahl der
Bodenschätze wird in NRW über Tage
gewonnen. Die Gewinnung von oberflächennahen Bodenschätzen (z.B.
Kiese, Sande, Steine) konkurriert
in besonderem Maße mit anderen
Raumnutzungsansprüchen. Schließlich ist der oberflächennahe Abbau
von Bodenschätzen (Tagebau) mit
erheblichen Eingriffen – insbesondere in die Landschaft und den Naturhaushalt – verbunden. Der Abbau
von oberflächennahen Bodenschätzen ist eine Nutzung auf Zeit. Nach
Beendigung von Tagebauen verbleiben Gruben oder Baggerseen, die
verfüllt oder unverfüllt rekultiviert
werden. Durch Rekultivierungen, Renaturierungen und funktionale Wiedernutzbarmachungen von Abgrabungsflächen kann das ursprüngliche
Landschaftsbild wiederhergestellt,
mitunter auch aufgewertet werden
z.B. durch Anlage von hochwertigen
Biotopen. Einige Abgrabungsflächen
bieten darüber hinaus besondere Potenziale für Freizeitnutzungen, z.B.
für Wasserskianlagen.
Aus diesen Gründen und aus der Tatsache heraus, dass Lagerstätten und Bo-
denschätze standortgebunden, nicht
vermehrbar und endlich sind, besteht
ein besonderes Handlungserfordernis
für die Landes- und Regionalplanung
zur langfristigen räumlichen Sicherung von Lagerstätten vor konkurrierenden Nutzungen und zur geordneten Gewinnung von oberflächennahen
Bodenschätzen. Beide Aufgaben
fallen der Raumordnung zu, da für
sie kein fach- oder EU-rechtliches
Schutzregime besteht. Fachrechtliche Schutzregime bestehen z.B.
durch die Ausweisung von Natur- und
Wasserschutzgebieten. Die kommunale Ebene kann diese Aufgabe nicht
übernehmen, da ihr einerseits die
überregionale Perspektive fehlt. Andererseits kann die Bauleitplanung
aus rechtlichen Gründen nur eingeschränkt zu einer verbindlichen räumlichen Steuerung der Gewinnung
oberflächennaher Bodenschätze beitragen. Der regionalen Ebene kommt
bei der Rohstoffversorgung eine besondere Bedeutung zu. Als überörtliche, zusammenfassende und fachübergreifende Planung kann sie unter Berücksichtigung aller Belange
die konfliktärmsten Flächen einer
Region für den Rohstoffabbau bereichsscharf identifizieren, diese
vor konkurrierenden Nutzungen
(z.B. vor Siedlungsentwicklung) sichern und für den Abbau rechtlich
nutzbar machen. Hierbei tritt die
Regionalplanung für die Interessen
nachfolgender Generationen ein:
Einerseits trägt sie zu einer langfristigen Versorgungssicherheit von
(endlichen) Bodenschätzen bei, andererseits bereitet sie auch die Rekultivierung der Abgrabungsflächen planerisch vor. Durch den langfristigen
Planungsansatz bieten die regionalplanerischen Festlegungen auch Abgrabungsunternehmen und Kommunen ein hohes Maß an Planungssicherheit.
7. Nichtenergetische Rohstoffe
7.1.2 Regionalplanerische
Instrumente
Das wesentliche abgrabungsrechtliche Instrument der Regionalplanung
ist die zeichnerische Festlegung von
Bereichen für die Sicherung und
den Abbau von oberflächennahen
nichtenergetischen Bodenschätzen
(BSAB) in möglichst konfliktarmen
Räumen. Im Regionalplan werden
außerdem textliche Ziele festgelegt,
wovon die folgenden von besonderer
Bedeutung sind:
Sicherung der Lagerstätten: Innerhalb der zeichnerisch dargestellten BSAB dürfen keine Nutzungen
erfolgen, welche mit einer Abgrabung
nicht vereinbar sind (Vorranggebiet
nach § 8 Abs. 7 Nr. 1 ROG)
Räumliche Steuerung der Gewinnung: Außerhalb der zeichnerisch
dargestellten BSAB dürfen entsprechende Bodenschätze nicht abgebaut
werden (Eignungsgebiete nach § 8
Abs. 7 Nr. 3 ROG).
Diese Zielinhalte sind von öffentlichen
Stellen in Planungs-, Genehmigungsund Planfeststellungsverfahren raumbedeutsamer Maßnahmen und Nutzungen zu beachten. Vorhaben zur
Gewinnung von oberflächennahen
Bodenschätzen sind in der Regel
raumbedeutsam. Das Erfordernis zur
Festlegung von BSAB in Regionalplänen als Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten ergibt
sich aus dem Landesentwicklungsplan NRW.
7.1.3 Vorkommen von
Locker- und Festgesteinen
In der Planungsregion Köln werden
vor allem Lockergesteine gewonnen
und hiervon überwiegend die Bodenschätze Kies/Kiessand. Dies begründet sich durch die Rohstoffvorkom-
127
men. Die Lager- und Abbaustätten
von Kies/Kiessand verteilen sich
räumlich von Nordwesten quer durch
die Planungsregion nach Südosten.
Gewinnungsschwerpunkte sind der
Kreis Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis,
der Kreis Euskirchen und der RheinSieg-Kreis. Die übrigen Lockergesteine verteilen sich nach Lagerstätten.
Eine Besonderheit in der Planungsregion Köln stellen Sande und Kiese aus
dem Zeitalter Tertiär dar. Diese Bodenschätze zeichnen sich durch sehr
hohe Quarzgehalte, also durch eine
besondere Reinheit, aus. Deutschlandweit existieren nach heutigem
Kenntnisstand keine vergleichbar
ergiebigen Lagerstätten. Zu dieser
besonderen Bodenschatzgruppe zählen beispielsweise die Quarzsande im
Raum Frechen, z.B. für die Glasherstellung, sowie die hochreinen, weißen
Quarzkiese im Raum Kottenforst/Ville,
z.B. als Filterkies. Festgesteine werden
in der Planungsregion vergleichsweise
wenig abgebaut, davon am meisten
Grauwacke im Oberbergischen Kreis
und im Rhein-Sieg-Kreis sowie Kalkstein südöstlich von Aachen und in der
Eifel. Dolomit und Basalt werden nur
an sehr wenigen Standorten gewonnen, nämlich im Rheinisch-Bergischen
Kreis und im Rhein-Sieg-Kreis. Insgesamt befinden sich in der Planungsregion Köln derzeit ca. 100 genehmigte
Abgrabungsstandorte, davon ca. 80%
für Lockergesteine und ca. 20% für
Festgesteine.
Im geltenden Regionalplan Köln sind
Abgrabungsbereiche (BSAB) in 4 Teilabschnitten zeichnerisch festgelegt,
mit entsprechenden textlichen Zielen und Grundsätzen. Dies sind die 3
räumlichen Teilabschnitte Region
Köln, Region Aachen, Region Bonn/
Rhein-Sieg (BRK 2001, 2003, 2004)
und der Sachliche Teilabschnitt Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/
Ville (BRK 2012).
7. Nichtenergetische Rohstoffe
128
kies / kiessand
TON / SCHLUFF
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes nrw; © GEOBASIS NRW 2015
Quelle: Gd nrw o.j. stand 2015
Abb. 35:
Vorkommen von Lockergesteinen
7.2 Handlungsfelder
7.2.1 Fortschreibung des
Regionalplans
Der Abgrabungsfortschritt von Bodenschätzen wird vom Geologischen
Dienst kontinuierlich im Zuge eines
landesweiten
Abgrabungsmonitorings erfasst. Bisher bezieht es sich
ausschließlich auf Lockergesteine.
Die Ergebnisse werden in jährlich erscheinenden Berichten veröffentlicht.
Das Dezernat 32 der Bezirksregierung
Köln erhebt für jede Abgrabung regelmäßig die wesentlichen Daten bei den
Zulassungsbehörden (z.B. Abbautiefen, Laufzeiten, Rekultivierungsziele), gleicht sie mit dem Geologischen
Dienst ab und fasst die Ergebnisse in
einem bezirksweiten Abgrabungskataster zusammen. Mit den Daten aus
Abgrabungsmonitoring und Abgrabungskataster kann der Versorgungszeitraum je Bodenschatz verlässlich
ermittelt werden. Sollten die so ermittelten Versorgungszeiträume die
landesplanerisch definierten Versorgungszeiträume unterschreiten, sind
in den Regionalplänen bestehende
BSAB zu erweitern bzw. zusätzliche
BSAB auszuweisen. Gegenwärtig genügen die Versorgungszeiträume aller
Bodenschätze den raumordnungsrechtlichen Anforderungen – aus
Gründen der Versorgungssicherheit
besteht somit kein Planerfordernis.
Vielmehr erfordern rechtliche Gründe eine Regionalplanfortschreibung
des Kapitels Versorgung mit nichtenergetischen Rohstoffen. Gegenwärtig ist die Möglichkeit der regionalplanerischen
Steuerung
von
7. Nichtenergetische Rohstoffe
129
lockergesteine
festgesteine
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes nrw; © GEOBASIS NRW 2015
Abb. 36: Standorte genehmigter Abgrabungen
oberflächennahen Abgrabungsflächen
in den Teilabschnitten Region Köln,
Region Aachen und Region Bonn/
Rhein-Sieg aufgrund jüngerer Rechtsprechungen erheblich eingeschränkt.
Um die räumliche Steuerungswirkung
fürAbgrabungsflächen in der gesamten
Planungsregion vollumfänglich und
zeitnah wiederherzustellen, soll das
Thema Versorgung mit nichtenergetischen Rohstoffen aus dem Prozess der
Gesamtfortschreibung des Regionalplanes herausgenommen und zeitlich
vorgezogen werden. Dieser vorgezogenen Regionalplanfortschreibung muss
aus rechtlichen Gründen ein bezirksumfassendes Plankonzept zu Grunde
liegen, in welchem alle potenziellen Abgrabungsstandorte nach einheitlichen
Kriterien untersucht werden. Auf einer
solchen Grundlage können bestehen-
de BSAB bestätigt bzw. erweitert, bereits rekultivierte BSAB zurückgenommen und ggf. neue BSAB ausgewiesen
werden. Die grundsätzliche Fortschreibungsmethodik wird sich maßgeblich
an bestehenden Abgrabungsflächen
orientieren. Erweiterungen bestehender Abgrabungsbereiche soll Vorzug
vor Neuaufschlüssen gegeben werden.
Eine bezirksumfassende Regionalplanfortschreibung trägt zu einer gesteigerten Lesbarkeit und rechtlichen
wie inhaltlichen Harmonisierung bei.
Die Abgrabungsziele und -grundsätze
dieser bezirksweiten Regionalplanfortschreibung können als sachliches
Kapitel Versorgung mit nichtenergetischen Rohstoffen in die nachfolgende
Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Köln überführt werden.
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2015
131
Erneuerbare
Energien
8
8. Erneuerbare Energien
132
Erneuerbare
Energien
8.1 Energiepolitische und
rechtliche
Rahmenbedingungen
Der Ausbau der erneuerbaren Energien wurde in den letzten Jahren
wesentlich durch politische Zielsetzungen, entsprechende Gesetze und
Fördermaßnahmen bestimmt. In der
Folge haben die regenerativen Energiequellen bei der Energieversorgung
deutlich an Bedeutung gewonnen. Mit
der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2001 ist
der Anteil der regenerativen Energiequellen zur Deckung des Energiebedarfs deutlich gestiegen. So wurden in
NRW im Jahr 2009 insgesamt 9,8 Milliarden Kilowattstunden Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen. Dies
entsprach einem prozentualen Anteil
am Stromverbrauch von gerade einmal 7% (Landesarbeitsgemeinschaft
Erneuerbare Energien NRW, LEE NRW
o.J., Stand 2013). Anfang 2015 lag
ihr Anteil am NRW-Stromverbrauch
schon bei ca. 12% (EnergyMap, DGS/
RALsolar o.J., Stand 6-2015). Dabei ist
zu beachten, dass NRW ein sehr dicht
besiedeltes Land mit einem dichten
Netz von Infrastrukturen und Schutzgebieten ist, in dem die Raumansprüche der erneuerbaren Energiequellen
nicht einfach umzusetzen sind.
Die Landesregierung NRW hat sich
entsprechend den europäischen und
bundespolitischen Vorgaben zum Ziel
gesetzt, die erneuerbaren Energien in
NRW stärker auszubauen. Wichtige
Grundlage dazu ist die Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes im
Jahr 2013, in dem festgeschrieben
wurde, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen drastisch zu
reduzieren. Bis zum Jahr 2020 sollen gegenüber den Werten von 1990
25% der Treibhausgasemissionen, bis
2050 sogar über 80% eingespart
werden. Den erneuerbaren Energien kommt dabei eine Schlüsselrolle
zu. So soll beispielsweise die Wind-
energie bis zum Jahr 2020 15% des
Strombedarfes in NRW decken. Der
Landesregierung und der Landesverwaltung kommt nach den Forderungen des Klimaschutzgesetzes bei
der Umsetzung der Klimaschutzziele
eine besondere Verantwortung zu.
Mit dem Klimaschutzgesetz wurde
im Landesplanungsgesetz NRW (§ 12
Abs. 6 LPlG NRW) eine Regelung
aufgenommen, wonach die Klimaschutzziele in den Regionalplänen als
raumbezogene Ziele bzw. Grundsätze umzusetzen sind. Auch das ROG
formuliert in seinen Grundsätzen
(§ 2 Abs. 2 ROG), dass die raumordnerischen Voraussetzungen für den
Ausbau der erneuerbaren Energien zu schaffen sind. Grundsätzliche
Aufgabe der Raumordnung ist es, die
verschiedenen Nutzungsansprüche
an den Raum zu steuern. Hierunter
fallen auch die Anlagen der erneuerbaren Energien, wenn diese raumbedeutsam sind, wie beispielsweise
Windkraftanlagen, Windparks sowie
Freiflächensolaranlagen.
Im LEP-E NRW wurden daher konkrete
Festlegungen zur raumordnerischen
Steuerung der erneuerbaren Energien formuliert. Demnach werden die
Ausbauziele auch als landesplanerischer Grundsatz festgelegt (LEP-E
NRW, Stand 28.04.2015). Gemäß den
dargestellten politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen wird der
Regionalplanung in NRW die Aufgabe
zugewiesen, den Zubau an Anlagen
zur Produktion regenerativer Energien raumordnerisch zu steuern.
Dazu sind in den Regionalplänen
Vorranggebiete für die Nutzung von
Windenergie darzustellen. In einem
Grundsatz formuliert der LEP-E NRW
für die einzelnen Planungsregionen
in NRW anzustrebende Zielgrößen
(LEP-E NRW, Stand 28.04.2015). Im
Regionalplan Köln sollen demnach
zukünftig mindestens ca. 14.500 ha
Vorranggebiete für die Windenergie
dargestellt werden. Innerhalb dieser
8. Erneuerbare Energien
Gebiete sind alle räumlichen Planungen und Maßnahmen unzulässig, die
der vorrangigen Nutzung Wind entgegenstehen. Den raumordnerischen
Vorranggebieten kommt allerdings
keine außergebietliche Ausschlusswirkung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3
BauGB (Konzentrationswirkung) zu,
d.h. Windenergieanlagen können auch
außerhalb dieser Bereiche errichtet
werden. Um eine rechtsverbindliche
räumliche Steuerung von Windenergieanlagen gewährleisten zu können, müssen
weiterhin
die
Kommunen
gesamträumliche Konzepte erarbeiten
und Konzentrationszonen für Windenergie in ihren Flächennutzungsplänen darstellen. Die in den Regionalplänen festgelegten Vorranggebiete sind
dabei als Ziele der Raumordnung zu
beachten.
Für die Steuerung der Solarenergie
sieht der LEP-E NRW lediglich textliche Ziele und Grundsätze und keinen
konkreten Handlungsauftrag für die
Regionalplanung vor. Für die Energieträger Biomasse, Geothermie und
Wasserkraft werden im LEP-E NRW
keine expliziten Ziele und Grundsätze
formuliert.
8.2
Ausgangslage
Die Nutzung der erneuerbaren Energien ist flächenintensiv und damit
raumbedeutsam. Da die Planungsregion Köln sehr dicht besiedelt ist, löst
der geplante Ausbau der regenerativen Energien bereits heute deutliche
Raumnutzungskonflikte aus. Dies gilt
insbesondere für die Windenergie.
Um den regionalplanerischen Handlungsbedarf erfassen und bewerten
zu können, ist es notwendig, zunächst
die planungsrechtlichen Grundlagen
und den aktuellen Stand der Umsetzung des Ausbaus der erneuerbaren
Energien in der Planungsregion auf-
133
zuzeigen. Die Stromproduktion der
erneuerbaren Energiequellen in der
Planungsregion Köln beträgt jährlich ca. 2.300.000 MWh/Jahr (EnergyMap, DGS/RALsolar o.J., Stand
6-2015). Die Windenergie ist dabei
mit ca. 1.300.500 MWh/Jahr der bedeutendste Energieträger, es folgen
der Solarstrom mit 586.100 MWh/
Jahr, die Biomasse mit 325.700
MWh/Jahr sowie die Wasserkraft mit
41.000 MWh/Jahr. Die Kreise Euskirchen, Heinsberg und Düren haben in
der Planungsregion die relativ höchsten Produktionsraten an erneuerbarem Strom. Die Gründe dafür liegen
u.a. an den sehr unterschiedlichen
Voraussetzungen der natur- und siedlungsräumlichen Ausstattung in den
Teilregionen. Auch die Restriktionen
durch die technischen Infrastrukturen differieren teilweise erheblich.
8.2.1 Windenergieanlagen
Planungsrechtliche Grundlagen
Windenergieanlagen sind bauplanungsrechtlich privilegierte Außenbereichsvorhaben, d.h. sie können außerhalb der Ortslagen an jedem Standort errichtet werden, wenn die fachrechtlichen Vorgaben (Naturschutz,
Immissionsschutz etc.) nicht entgegenstehen. Durch positive Standortzuweisungen im Flächennutzungsplan (Konzentrationszonen) oder als
Ziele der Raumordnung (Vorrang-/
Eignungsgebiete) kann jedoch für
privilegierte Windenergieanlagen ein
Planungsvorbehalt erreicht werden
(§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Dies
bedeutet, die Errichtung von Windenergieanlagen wird auf konkrete
Bereiche beschränkt bzw. konzentriert. Das raumordnerische Ziel dieser räumlichen Steuerung ist es, die
Windenergieanlagen nicht mehr flächendeckend, sondern nur noch in
besonders dafür geeigneten Gebieten
zuzulassen. Damit werden die Um-
8. Erneuerbare Energien
134
Abb. 37:
grösse der konzentrationszonen
für windenergie in den fnp der
kommunen
1.321 ha
842 ha
BN : Bonn K: köln
lev: leverkusen
ACStadt: Stadt aachen
ACStReg Städteregion aachen ohne Stadt aachen
BM: Rhein-erft-kreis
dn: KREIS DÜREN
EU: KREIS EUSKIRCHEN
GL: RHEINISCH-BERGISCHER KREIS
GM: OBERBERGISCHER KREIS
HS: KREIS HEINSBERG
SU: RHEIN-SIEG-KREIS
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32 2015
833 ha
743 ha
566 ha
373 ha
230 ha
110 ha
0 ha
20 ha
BN
K
0 ha
LEV ACStadt ACStReg BM
weltwirkungen der Windenergieanlagen deutlich reduziert.
Bislang erfolgte die planerische
Steuerung der Windenergie in der
Planungsregion Köln im Sinne des
Subsidiaritätsprinzips auf der Ebene der kommunalen Bauleitplanung.
Bis Ende der neunziger Jahre waren
die kommunalen Konzentrationsflächenplanungen bereits weit fortgeschritten, ca. 50% der Kommunen
hatten entsprechende Darstellungen
in ihren Flächennutzungsplänen. Zum
Zeitpunkt der Überarbeitung der Teilabschnitte für die drei Regionen des
Regionalplans Köln bot das LPlG NRW
noch keine entsprechenden rechtlichen Regelungen zur Festsetzung von
Vorranggebieten. Daher sind im derzeit geltenden Regionalplan Köln keine Bereiche zur Windenergienutzung
(Vorrang- bzw. Eignungsbereiche) dargestellt worden. Stattdessen wurden
zur regionalplanerischen Steuerung
der kommunalen Windenergieplanungen seinerzeit bereits entsprechende
textliche Ziele festgelegt.
Den kommunalen Konzentrationszonen kommt bei der rechtsverbindlichen räumlichen Steuerung von
Windenergieanlagen nach wie vor
eine entscheidende Bedeutung zu.
Allerdings sind in den bauplanungs-
9 ha
DN
EU
GL
GM
HS
SU
rechtlichen Verfahren hohe Anforderungen an die Abwägung zu stellen.
Voraussetzung ist die Erarbeitung von
gesamträumlichen Konzepten. Aktuell
(Stand 6-2015) überarbeiten ca. 40%
der Kommunen in der Planungsregion
Köln ihre Windenergiekonzepte, um
neue zusätzliche Konzentrationszonen
auszuweisen.
Der LEP-E NRW sieht vor, dass in den
Regionalplänen Vorranggebiete zur
Nutzung der Windenergie darzustellen sind (Ziel 10.2-2 LEP-E NRW). Dabei sollen in den Planungsregionen
bestimmte Zielgrößen berücksichtigt
werden. Die nachfolgenden kommunalen Bauleitpläne haben dann die
Vorranggebiete im Sinne des § 4 Abs. 2
ROG zu beachten bzw. ihre Planungen
daraufhin anzupassen.
Stand der Umsetzung
Bei den derzeit vorhandenen Windenergieanlagen in der Planungsregion
Köln handelt es sich sowohl um privilegierte Einzelanlagen als auch um solche, die über die Konzentrationszonen
in den Bauleitplänen gesichert wurden
(vgl. Abb. 38). Datengrundlage der
Erfassung waren die Angaben der
Bundesnetzagentur (Stand 2013), des
Energieatlasses NRW (LANUV NRW
o.J., Stand 2013) und der Immissionsschutzbehörden als Geneh-
8. Erneuerbare Energien
135
Abb. 38:
anzahl der windenergieanlagen
123
116
100
60
BN : Bonn K: köln
lev: leverkusen
ACStadt: Stadt aachen
ACStReg Städteregion aachen ohne Stadt aachen
BM: Rhein-erft-kreis
dn: KREIS DÜREN
EU: KREIS EUSKIRCHEN
GL: RHEINISCH-BERGISCHER KREIS
GM: OBERBERGISCHER KREIS
HS: KREIS HEINSBERG
SU: RHEIN-SIEG-KREIS
60
24
12
0
0
BN
K
0
LEV ACStadt ACStReg BM
migungsbehörden.
Die
Angaben
wurden durch Abfragen bei den Kommunen und Kreisen aktualisiert und
mit den entsprechenden Flächenangaben zu Konzentrationszonen ergänzt
(Stand 2013). Demnach stehen in der
Planungsregion Köln zurzeit 497 Windenergieanlagen (Leistung > 0,1 MW)
mit einer installierten Nennleistung
von 669 MW Strom zur Verfügung.
In den Flächennutzungsplänen der
Kommunen der Planungsregion gibt
es aktuell 145 Konzentrationszonen
mit einer Gesamtgröße von 5.047 ha
(vgl. Abb. 37). Auffällig ist dabei
die räumliche Verteilung der Windenergieanlagen: Der Schwerpunkt
der Windenergieerzeugung liegt in
den westlichen Kreisen Euskirchen,
Heinsberg, Düren, Rhein-Erft und in
der StädteRegion Aachen bzw. der
Stadt Aachen (vgl. Abb. 38). Dieses
liegt zum einen am sehr guten Windpotenzial in diesen Gebieten. Zum
anderen ist auch die kompakte Siedlungsstruktur insbesondere in der
Jülicher und Zülpicher Börde anzuführen, die günstigere Schutzabstände zur vorhandenen Bebauung ermöglicht. Der Verdichtungsraum entlang der Rheinschiene ist demgegenüber, bedingt durch die erforderlichen Schutzabstände zu den Siedlungen und Infrastrukturen, kaum
für eine intensive Windenergienut-
1
DN
EU
GL
1
GM
HS
SU
zung geeignet. Der östliche Teil der
Planungsregion mit dem Oberbergischen und dem Rheinisch-Bergischen Kreis sowie Teilen des RheinSieg-Kreises
ist
gekennzeichnet
durch eine offenere Siedlungsstruktur (Splittersiedlungen), die Sicherheitsbelange des Flughafens Köln/
Bonn und ein im Vergleich zur westlichen Planungsregion eingeschränkteres Windenergiepotenzial. Für die
Windenergienutzung ergeben sich hier
somit mehr Restriktionen.
8.2.2 Solarenergieanlagen
Planungsrechtliche Grundlagen
Wie die Daten zur Stromeinspeisung
der Bundesnetzagentur belegen, werden Solaranlagen zumeist als gebäudebezogene Nebenanlagen errichtet.
Als bauliche Nebenanlagen sind diese
auf den Gebäuden im planungsrechtlichen Innenbereich in der Regel zulässig. Im Außenbereich privilegiert
das BauGB die Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an und auf Dach- und
Außenwandflächen von Gebäuden,
wenn die Anlagen dem Gebäude
baulich untergeordnet sind (§ 35
Abs. 1 Nr. 8 BauGB). Eine Raumbedeutsamkeit dieser Einzelanlagen ist
regelmäßig nicht gegeben.
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32 2015
8. Erneuerbare Energien
136
Im Gegensatz dazu stehen die Freiflächensolaranlagen. Bei diesen handelt
es sich um bauliche Anlagen nach
Landesbauordnung NRW. Eine Privilegierung, wie § 35 BauGB dies für Anlagen der Wind- und Bioenergie vorsieht, hat der Gesetzgeber für diese
Art der erneuerbaren Energiequelle
nicht vorgesehen. Zur planungsrechtlichen Sicherung von Freiflächensolaranlagen ist daher eine entsprechende
bauleitplanerische Darstellung und
Festsetzung notwendig. Nach den
geltenden raumordnerischen Zielsetzungen müssen die Bauflächen
für Solarenergieanlagen die gleichen
raumordnerischen Ziele erfüllen wie
die Siedlungsbauflächen. Zum Schutz
der Freiraumfunktionen sind demnach auch neue Bauflächen für Freiflächensolaranlagen in räumlich funktionaler Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten (Bestand und Planung)
auszuweisen. Bei der Nutzung solarer
Strahlungsenergie durch eigenständige Anlagen im Freiraum ist durchweg eine Raumbedeutsamkeit anzunehmen. Dies ist regelmäßig bereits
durch die Größe der Vorhaben begründet. Der LEP-E NRW sieht vor,
dass die Inanspruchnahme von Freiflächen für diese raumbedeutsame
Nutzung der Solarenergie möglichst
zu vermeiden ist.
Stand der Umsetzung
Insgesamt gibt es in der Planungsregion Köln über 42.600 dezentrale
Einzel-Solarenergieanlagen mit einer
Nennleistung von 650 MW (Energieatlas NRW, LANUV NRW o.J., Stand
2013). Diese sind nahezu vollständig
als Nebenanlagen der vorhandenen
Bebauung zugeordnet. Ein spezifisches räumliches Verteilungsmuster
ist nicht zu erkennen. Studien belegen, dass insbesondere die Nutzung
von Dachflächen nach wie vor ein sehr
großes Ausbaupotenzial von Solarenergieanlagen in der Planungsregion
Köln bietet. Demnach zeigt sich das
größte Potenzial in den rheinischen
Großstädten. Zudem bietet die Kölner
Bucht das beste Angebot an natürlicher solarer Strahlungsenergie innerhalb von NRW. Die Gemeinde Titz
weist mit 1.023 KWh/m² den landesweit besten Strahlungskennwert auf
(Potenzialstudie Solarenergie, LANUV
NRW 2013).
Für die Raumordnung sind hingegen
lediglich die raumbedeutsamen Freiflächensolaranlagen von Interesse. Elf
solcher Standorte sind aktuell in den
kommunalen Flächennutzungsplänen
der Planungsregion Köln dargestellt
(Siedlungsflächenmonitoring der Regionalplanungsbehörde Köln, Stand
2015); sie weisen ein Leistungsspektrum von 1,5 MW bis 10,5 MW je Anlage auf. Die bestehenden Anlagen
verteilen sich auf den Süden und den
Westen der Planungsregion und vollziehen damit räumlich annähernd das
Angebot der jährlich anfallenden solaren Strahlungsenergie nach.
8.2.3 Bioenergieanlagen
Als Bioenergieanlagen werden Anlagen bezeichnet, die der energetischen
Nutzung von Biomasse dienen. Vorwiegend handelt es sich hier um Biogasanlagen. Die Biomasse kann auch
in Bioethanolanlagen oder thermischen
Biomasseanlagen genutzt werden. Die
nachfolgenden Ausführungen beziehen
sich auf die am häufigsten genutzten
Biogasanlagen.
Planungsrechtliche Grundlagen
Nach den Regelungen des § 35 Absatz
1 Nr. 6 BauGB sind Biogasanlagen
unter Einhalten der dort genannten
Voraussetzungen im Außenbereich
privilegiert zulässig. Dem Gebot des
Außenbereichsschutzes
Rechnung
tragend, ist der Privilegierungstatbestand an enge Voraussetzungen
(§ 35 Abs. 1 Nr. 6 a bis d BauGB) gebunden. Biogasanlagen, die eine oder
8. Erneuerbare Energien
mehrere dieser Voraussetzungen
nicht erfüllen, können nicht als privilegierte Vorhaben im Außenbereich genehmigt werden. Aus planungsrechtlicher Sicht erfordern solche nicht
privilegierten Biogasanlagen entsprechende Ausweisungen in den Bauleitplänen der Kommunen. Soweit in
diesem Rahmen Änderungen der Flächennutzungspläne der Gemeinden
erforderlich werden, sind die Ziele der
Raumordnung und Landesplanung zu
beachten. Nicht privilegierte Biogasanlagen sind bauplanungsrechtlich
mit sonstigen gewerblichen Vorhaben
zu vergleichen. Um die weitere Zersiedlung der Landschaft zu verhindern, sind daher auch Biogasanlagen
nur in räumlicher Zuordnung, möglichst angrenzend an die im Regionalplan dargestellten Siedlungsbereiche
bzw. die in den Flächennutzungsplänen dargestellten Ortslagen vorzusehen. Darüber hinaus sind zudem die
sich ggf. aus den besonderen Freiraumfunktionen des Regionalplans
ergebenden Restriktionen zu beachten. Isoliert liegende Anlagenstandorte im landesplanerischen Freiraum
sind dagegen als gewerbliche Neuansätze generell zu vermeiden.Die
Schaffung von Baurechten für Biogasanlagen über die in § 35 Abs. 1 Nr.
6 a bis d BauGB genannten engen Voraussetzungen hinaus erfolgt über die
Aufstellung von Bebauungsplänen. Im
Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ist eine Biomasseanlage nach
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
insbesondere in Dorfgebieten, Gewerbe- und Industriegebieten und Sondergebieten zulässig.
Stand der Umsetzung
Die Bioenergieanlagen verteilen sich
in der Planungsregion räumlich relativ gleichmäßig (Energieatlas NRW,
LANUV NRW o.J., Stand 2013). Dabei
ist erkennbar, dass sich die Standorte trotz der Abhängigkeit von nachwachsenden Rohstoffen nicht nur im
landwirtschaftlich geprägten Raum
137
konzentrieren. In der Planungsregion Köln gibt es zurzeit (Energieatlas
NRW, LANUV NRW o.J., Stand 2013).
151 Bioenergieanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von 63 MW.
Die überwiegende Anzahl der Anlagen
sind privilegierte Nebenanlagen, die
landwirtschaftlichen Betrieben zugeordnet sind. Aus dem Vergleich mit
den anderen Planungsregionen ist
ersichtlich, dass die Bioenergie in der
Planungsregion Köln keinen Schwerpunkt bei den regenerativen Energiequellen bildet. Im Regierungsbezirk
Düsseldorf gibt es 264 Anlagen mit
einer Leistung von 125 MW, im Regierungsbezirk Münster sind es 562 Anlagen mit 191 MW (Energieatlas NRW,
LANUV NRW o.J., Stand 2013).
8.2.4 Wasserkraftwerke
Wasserkraftwerke setzen die kinetische Energie des Wassers in Strom
um. Dabei können diese grob in Laufwasser- und Speicherkraftwerke
unterschieden werden. Letztere benötigen eine zumeist künstliche Wasserrückhaltung.
Planungsrechtliche Grundlagen
Die Wasserkraftanlagen unterliegen
der wasserrechtlichen Genehmigung
bzw. Planfeststellung gemäß den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Die rechtlichen
Rahmenbedingungen der Wasserkraftnutzung ergeben sich dabei aus
der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der entsprechenden
Umsetzung im Wasserhaushaltsgesetz. Demnach sind Gewässer so zu
bewirtschaften, dass eine Verschlechterung ihres ökologischen und chemischen Zustands zu vermeiden ist. Der
Um- oder Ausbau der Fließgewässer
zur Wasserkraftnutzung hat erhebliche Umweltwirkungen zur Folge. Dies
bedeutet, dass es zukünftig kaum
möglich sein wird, neue Wasserkraft-
8. Erneuerbare Energien
138
anlagen an vorhandenen Fließgewässern vorzusehen. Fachleute sehen
demnach die Ausbaupotenziale im
Bereich der Wasserkraft weitestgehend als erschöpft an.
Stand der Umsetzung
Die Bedeutung der Wasserkraft für
die Gewinnung erneuerbarer Energie
ist in der Planungsregion Köln gering. Es gibt lediglich 54 Anlagen zur
Gewinnung von Strom aus Wasserkraft. Diese weisen eine Nennleistung
von 47 MW auf (Energieatlas NRW,
LANUV NRW o.J., Stand 2013). Die
räumliche Verteilung richtet sich nach
den vorhandenen Fließgewässern mit
Schwerpunkt in den Mittelgebirgslagen des Bergischen Landes und der
Eifel, die eine geeignete Strömungsenergie aufweisen. Hier sind auch die
Stauanlagen und Stauseen vorzufinden, die für eine Stromproduktion mit
genutzt werden. Die meisten dieser
Anlagen erfüllen dabei noch weitere
wasserwirtschaftliche Aufgaben wie
Trinkwasserschutz oder Niedrigwasseraufhöhung.
sind die entsprechenden Schutzvorschriften zum Trinkwasserschutz
zwingend zu beachten. Aus der vom
Geologischer Dienst NRW für das LANUV NRW gefertigten Potenzialstudie
Geothermie (LANUV NRW 2015) ergibt sich, dass NRW ein gutes bis sehr
gutes oberflächennahes geothermisches Potenzial besitzt. Dies gilt insbesondere für die Regierungsbezirke
Düsseldorf, Arnsberg und Köln.
Stand der Umsetzung
Die Nutzung der Geothermie erfolgt
zumeist oberflächennah über kleine
dezentrale Wärmepumpen. Als tiefengeothermische Großanlagen sind in
der Planungsregion Köln 14 Standorte
erfasst, deren Leistung über 0,1 MW
liegen
(Siedlungsflächenmonitoring
Regionalplanungsbehörde Köln, Stand
2015). Diese dienen in der Regel der
Wärmeversorgung einzelner Großabnehmer. Zur öffentlichen Stromversorgung ist diese Technologie derzeit
noch nicht geeignet. Für die geothermische Nutzung besonders geeignet
sind gemäß GD NRW der direkte Einzugsbereich entlang des Rheins sowie
die Mittelgebirgslagen der Eifel und des
Bergischen Landes.
8.2.5 Geothermie
Die Nutzung von geothermischer
Energie, zumeist zur Wärmeerzeugung, lässt sich unterteilen in die
Nutzung der oberflächennahen Wärme und der Tiefengeothermie.
Planungsrechtliche Grundlagen
Geothermische Anlagen haben einen
geringen oberirdischen Platzbedarf.
Daher bedarf es bei ihrer Zulassung in
der Regel keiner planungsrechtlichen
Vorbereitung durch die Bauleit- bzw.
Regionalplanung. Der geothermische
Austausch erfolgt zumeist über das
Medium Wasser. Demnach unterliegen die Anlagen dem Wasserrecht,
d.h. die Genehmigung zur Errichtung
und zum Betrieb erfolgt durch die
zuständige Wasserbehörde. Dabei
8.3
Handlungsfelder
Auf Grundlage der dargestellten planungsrechtlichen Grundlagen und
des Standes der Umsetzung zum
Ausbau der erneuerbaren Energien
gilt es, in einem weiteren Schritt zu
untersuchen, ob sich Nutzungskonflikte mit anderen Raumfunktionen
ergeben könnten und wie diese mit
Instrumenten der Raumordnung zu
lösen sind. Der weitere Ausbau der
erneuerbaren Energien wird zukünftig
ein raumordnerisches Handlungsfeld
darstellen. Daher sollte der Regionalplan Köln – wie der LEP-E NRW – ein
gesondertes Kapitel zu dieser Thematik vorsehen. Festzulegen sind dabei
8. Erneuerbare Energien
insbesondere Ziele und Grundsätze
für die Wind- und Solarenergienutzung. Entsprechende Klarstellungen
sollten für die Wasserkraft (Pumpspeicherkraftwerke) und Bioenergie
erfolgen. Für die Geothermie zeichnet
sich derzeit kein regionalplanerisches
Erfordernis ab. Diese Energiequelle ist
momentan noch nicht für eine großtechnische Stromproduktion geeignet. Die Anlagen haben in der Regel
keine Raumbedeutsamkeit. Regelungen im Regionalplan sind nicht notwendig.
8.3.1 Windenergie
Die Windenergie ist die erneuerbare
Energiequelle mit den aktuell stärksten Zuwachsraten und höchsten
Ausbauzielen. Überdies wirken Windenergieanlagen erheblich auf die betroffenen Räume, insbesondere auf
die Schutzgüter Natur, Landschaft
und Mensch, ein. Eine räumliche
Steuerung dieser privilegierten Nutzung ist daher zwingend erforderlich.
Bislang erfolgte die rechtsverbindliche Steuerung der Windenergie in der
Planungsregion Köln ausschließlich
über Konzentrationszonen nach § 35
Abs. 3 Satz 3 BauGB in der kommunalen Bauleitplanung. Da durch den
geplanten Zubau weiterer Windenergieanlagen zukünftig die Konflikte
insbesondere mit den Freiraumfunktionen zunehmen werden, kann dies
durch die kommunalen Planungen
allein nicht mehr bewältigt werden.
Auf der Ebene der Bauleitplanung
ist der vorsorgende Freiraumschutz
nicht Leitlinie der Planung. Eine landschaftsraumspezifische gemeindeübergreifende Bündelung der Standorte, die Vermeidung der Überlastung
sensibler Landschaftsbereiche oder
der vorsorgende Schutz wertvoller Naturbereiche kann nur durch entsprechende regionalplanerische Regelungen erreicht werden. Als Beispie-
139
le sind dabei der geplante Zubau an
Windenergieanlagen um den Nationalpark Eifel oder im Aachener Münsterwald zu nennen.
Nach den landesplanerischen Vorgaben des LEP-E NRW soll die Steuerung der Windenergie auf der Ebene der Regionalplanung über die
Festlegung von Vorranggebieten
erfolgen (LEP-E NRW, Ziel 10.2-2).
Da planungsrechtlich auf die Qualität als Eignungsgebiet und dessen
außergebietliche Wirkung verzichtet wurde, kommt diesen Gebieten
kein Planvorbehalt nach § 35 Abs. 3
Satz 3 BauGB zu. Daher müssen für
eine rechtsverbindliche Steuerung
von Windenergieanlagen weiterhin
die Kommunen Konzentrationszonen in ihren Flächennutzungsplänen
darstellen. Die nachfolgenden kommunalen Bauleitpläne haben dann
die Vorranggebiete im Sinne des § 4
Abs. 2 ROG zu beachten bzw. ihre
Planungen daraufhin anzupassen.
Voraussetzung dazu ist es, dass sich
kommunale Konzentrationsflächenplanung und die regionalplanerische
Vorranggebietsplanung im Sinne des
Gegenstromprinzips eng abstimmen.
Dabei ist zu beachten, dass bereits
über zwei Drittel der Kommunen in
der Planungsregion Konzentrationsflächen in ihrer Bauleitplanung dargestellt haben.
8.3.2 Solarenergie
Mit der großflächigen Nutzung solarer Strahlungsenergie im Freiraum
ist regelmäßig eine Beeinträchtigung
öffentlicher Belange zu erwarten. Aufgrund der starken Flächenkonkurrenz
in der Planungsregion sind Gebietskategorien des regionalplanerischen
Freiraums grundsätzlich nicht für die
Nutzung durch Freiflächensolarenergieanlagen geeignet. So sollen auch
landwirtschaftliche Nutzflächen nicht
8. Erneuerbare Energien
140
durch weitere Nutzungen, seien es der
Anlagenstandort der Solarenergieanlage selber oder die damit im Zusammenhang stehenden Kompensationsmaßnahmen, in Anspruch genommen
werden. Wie dargelegt, ist von ausreichenden Standortpotenzialen auf
und an vorhandenen Gebäuden in
der Planungsregion auszugehen. Ein
regionalplanerischer Steuerungsbedarf über eine regionalplanerische
Darstellung als Vorbehalts- oder Vorranggebiete für Freiflächensolaranlagen im Sinne einer Angebotsplanung
erscheint daher als nicht zielführend.
Die Konzentrationswirkung des § 35
Abs. 3 Satz 3 BauGB greift bei dieser
Nutzung nicht. Grundsätzlich ist es
aber weiterhin möglich, auch Freiflächensolaranlagen zu errichten. Mit
den aktuellen raumordnerischen Zielen steht es im Einklang, diese Vorhaben innerhalb der im Regionalplan
dargestellten ASB und GIB vorzusehen. Auch im Flächennutzungsplan
festgelegte Bauflächen sind im Allgemeinen geeignete Standorte. Darüber
hinaus sind im Einzelfall auch Flächen
geeignet, die sich im unmittelbaren
Anschluss an diese Siedlungsbereiche oder Bauflächen erstrecken.
Das EEG formuliert in seinen Förderbedingungen bestimmte Voraussetzungen, unter denen Freiflächensolaranlagen auch im raumordnerischen
Freiraum und Außenbereich gefördert
werden. Dabei handelt es sich um
Flächen, die sich in einem Korridor
von 110 m entlang von Autobahnen
und Schienenwegen erstrecken, bereits versiegelte Bereiche oder auch
Konversionsflächen wie militärische
Brachflächen, Deponien u.a. Da diese Kriterien nicht mit den aktuellen
landesplanerischen Zielen übereinstimmen, wurde für diese Fälle im
LEP-E NRW die Möglichkeit einer entsprechenden Ausnahmeprüfung aufgenommen. Wenn der Standort mit
den Schutz- und Nutzfunktionen der
jeweiligen zeichnerischen Darstellung
im Regionalplan vereinbar ist, soll im
Einzelfall auch eine Freiflächensolaranlage im Freiraum entstehen können. Wichtige Aufgabe für den neuen
Regionalplan Köln wird es daher sein,
diese im EEG und LEP-E NRW dargelegten Ausnahmetatbestände für
Freiflächensolaranlagen hinreichend
und abschließend zu regeln. Dazu bedarf es keiner zeichnerischen Darstellung, vielmehr einer verbindlichen
textlichen Festsetzung.
8.3.3 Bioenergie
Bei den bislang errichteten Biomasseanlagen handelte es sich zumeist
um nach § 35 BauGB privilegierte
Biogasanlagen. Mit weiter fortschreitender Technik und der Förderung der
Stromerzeugung aus Biogas durch
das EEG erreichen Biogasanlagen
mittlerweile vielerorts Kapazitäten,
die auch den seinerzeit erweiterten
Privilegierungsvoraussetzungen des
EEG nicht mehr entsprechen. Zudem
errichten auch zunehmend Entsorgungsunternehmen Biogasanlagen
zur Verwertung von Bioabfällen. Die
Frage der geeigneten Standorte für
diese Biogasanlagen rückt damit
wieder verstärkt in den Fokus der
Planung. Dabei ist zu beachten, dass
es sich häufig um die Erweiterung bestehender Anlagen im Außenbereich
handelt, die aus der Privilegierung
nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB fallen.
Mit der größeren Leistungsfähigkeit
dieser Anlagen gehen ein höherer
Flächenverbrauch, größere Anlagenbauten und ein gesteigertes Verkehrsaufkommen einher. Daher ist davon
auszugehen, dass sich diese Anlagen
auf die räumliche Entwicklung oder
die Funktionen der im Regionalplan
dargestellten Gebietskategorien auswirken werden. Die Biogasanlagen, die
die Privilegierungstatbestände des
§ 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB nicht (mehr)
erfüllen, bedürfen einer regionalpla-
8. Erneuerbare Energien
nerischen Steuerung. Grundsätzlich
werden diese Anlagen planungsrechtlich den gewerblich-industriellen Vorhaben gleichgestellt, d.h. diese sind in
räumlicher Zuordnung, möglichst angrenzend zu den im Regionalplan dargestellten Siedlungsbereichen bzw.
den in den Flächennutzungsplänen
dargestellten Ortslagen, vorzusehen.
Somit rücken Energieerzeugung und
Energieverbrauch räumlich zusammen. Eine gesonderte regionalplanerische Darstellung von Biogasanlagen
im Regionalplan oder in den Flächennutzungsplänen ist dabei nicht
zielführend. Die einzig spezifische
Unterscheidung zu den gewerblichindustriellen Biogasanlagen ist die
Anlieferung der Biomasse. Die regionalplanerische Steuerung der nicht
privilegierten raumbedeutsamen Biogasanlagen sollte daher im zukünftigen Regionalplan über einen ergänzenden textlichen Grundsatz erfolgen.
141
8.3.4 Wasserkraft
Der Ausbau der Wasserkraftnutzung
an bestehenden Gewässern stößt
an die Grenzen der ökologischen
Verträglichkeit. Das Medium Wasser
kann aber zukünftig für die Speicherung von Energie an Bedeutung gewinnen. Aufgrund der landesweiten
Bedeutung dieses Themas arbeitet
das MKULNV NRW aktuell (6-2015)
an einer landesweiten Potenzialstudie
für Pumpspeicherkraftwerke. Sowohl
die Eifel als auch das Bergische Land
bieten dazu entsprechende Möglichkeiten. Da die Neuanlage von Pumpspeicherkraftwerken teilweise mit
erheblichen Eingriffen in Natur und
Landschaft verbunden ist, kann die
Darstellung eines entsprechenden
Standortes im Regionalplan Köln nur
auf der Grundlage einer landesweiten
Vorgabe begründet werden.
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2015
143
Braunkohle
9
9. Braunkohle
144
Braunkohle
9.1
Ausgangslage
Die Tagebaue Garzweiler II, Hambach
und Inden II prägen das Rheinische
Braunkohlenrevier. Die Planung der Tagebaue auf regionaler Ebene ist in den
Braunkohlenplänen geregelt. Die Grenzen des Abbaugebietes sind parzellenscharf dargestellt. In den Plänen werden der Abbau festgelegt und die zukünftige Rekultivierung sowohl zeichnerisch als auch textlich dargestellt.
Die Landesregierung hat angesichts
der Energiewende eine Leitentscheidung zur Braunkohlenpolitik angekündigt. Der Braunkohlentagebau Garzweiler II soll verkleinert werden, das
bedingt eine Änderung des Braunkohlenplanes und seiner Rekultivierungsziele. In der Zukunft wird die Region
durch die Art der Rekultivierung der
drei Tagebaue ein neues und anderes
Landschaftsbild erhalten. Es werden
drei Restseen entstehen. Sie werden
unterschiedlich groß und zu verschiedenen Zeiten befüllt sein (vgl. Abb. 39).
9.2
Handlungsfelder
Die Auswirkungen der Restseen auf
die Umwelt, das Herbeiführen der
erforderlichen Wassermengen, das
Schaffen und Halten von angemessenen Wasserqualitäten und die erforderlichen Füllzeiten werden wissenschaftlich untersucht und in den
Braunkohlenplänen und in den wasserrechtlichen Verfahren festgelegt.
Die Wiederauffüllung der entleerten
Grundwasserleiter der Venloer Scholle, der Rurscholle und der Erftscholle
werden durch die Befüllung der Rest-
seen mit Rheinwasser (Tagebau Garzweiler und Hambach) und Rurwasser
(Tagebau Inden) gezielt beschleunigt.
Die Größe des Restsees Inden ist mit
1100 ha festgelegt. Die Konkretisierung der Wasserfläche des Tagebaus
Hambach erfolgt im Rahmenbetriebsplanverfahren im Jahr 2025. Die Verkleinerung des Abbaufeldes Garzweiler II durch die Leitentscheidung
bedingt eine Neufestlegung des Restsees im Braunkohlenplanverfahren.
Die umweltverträgliche Gestaltung
der Restseen in Verbindung mit den
Wiedernutzbarmachungszielen der
Braunkohlenpläne stellt ein mögliches Handlungsfeld für die Regionalplanung dar.
Der Masterplan der Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH greift die
Wiedernutzbarmachungsziele
des
Braunkohlenplans Inden II auf. Die
Regionalplanung wird sich ab jetzt mit
der Umsetzung zu befassen haben.
Bereits 2015 wird die Zwischennutzung im Bereich Inden-Schophoven
zu planen sein. Auch um die Tagebaue
Hambach und Garzweiler haben sich
regionale Kooperationen gebildet, die
interkommunal abgestimmte Leitlinien und Pläne für die Tagebaufolgelandschaften erarbeiten wollen. Es
sind der Zweckverband :terra nova
(Tagebau Hambach) und der informelle Planungsverband der Städte
Erkelenz und Mönchengladbach und
der Gemeinden Titz und Jüchen. Eine
frühzeitige Einbindung der Regionalplanungsbehörde ist zu begrüßen,
um die Anpassung der regionalen
Konzepte mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung in Einklang
bringen zu können.
9. Braunkohle
145
waldfläche
landwirtschaftliche Fläche
festgesetzte wasserfläche
noch zu konkretisierende wasserfläche
Abb. 39: Rekultivierungsziele der Tagebaue
Garzweiler II, Hambach und Inden II
Bezirksregierung Köln, Dezernat 32
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes nrw; © GEOBASIS NRW 2015
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2015
147
Verzeichnisse
Verzeichnisse
148
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildungen
Abb. 1
Abb. 2
Abb. 3
Abb. 4
Abb. 5
Abb. 6
Abb. 7
Abb. 8
Abb. 9
Abb. 10
Abb. 11
Abb. 12
Abb. 13
Abb. 14
Abb. 15
Abb. 16
Abb. 17
Abb. 18
Abb. 19
Abb. 20
Abb. 21
Abb. 22
Abb. 23
Abb. 24
Abb. 25
Abb. 26
Abb. 27
Abb. 28
Abb. 29
Abb. 30
Abb. 31
Abb. 32
Abb. 33
Abb. 34
Abb. 35
Abb. 36
Abb. 37
Abb. 38
Abb. 39
Bestehende Regionale Kooperationen
25
Euregio Maas-Rhein und Dreiländerpark
30
Veränderung der Bodennutzung als Indikator für den
fortwährenden Landschaftswandel
34
Kulturlandschaftsbereiche
35
Regionale Kulturlandschaftsteilräume – mögliche Gliederung
36
Entwicklung der Jahresdurchschnittstemperatur in NRW 1900 bis 2013
37
Bevölkerungsentwicklung 1998 bis 2013
49
Bevölkerungsprognose 2011 bis 2030
50
Entwicklung der Haushaltstypen 2010 bis 2030
51
Entwicklung der Zahl der Haushalte 2010 bis 2030
52
Bevölkerungsdichte
53
Wirtschaftsstärke
56
Arbeitsplatzdichte
57
Pendlerverflechtungen
58
Zentrale-Orte-Konzept des Landes NRW
59
Siedlungsdichte
60
Siedlungs- und Verkehrsfläche
61
Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche 1998 bis 2013
62
Anteilige Nutzungen der Siedlungs- und Verkehrsfläche
63
Kommunale Wohn- und Mischbauflächen innerhalb und
außerhalb der ASB
64
Kommunale Gewerbe- und Industrieflächen in den GIB, ASB und
im Freiraum
65
Fremdnutzung der GIB durch bauleitplanerisch
dargestellten Großflächigen Einzelhandel
66
Fremdnutzung der GIB durch bauleitplanerisch
dargestellte großflächige Solaranlagen
67
Bauflächenreserven
68
Das Transeuropäische Verkehrsnetz
75
Wachstum der Güterverkehrsleistung im Rheinland bis 2025
76
Freiflächenanteil
89
Freifläche je Einwohner
90
Unzerschnittene verkehrsarme Räume
91
Landwirtschaftliche Fläche im Jahr 2013 und deren Entwicklung seit 2000
94
Ackerflächen
95
Waldflächen
98
Biotopverbund in den Großlandschaften
101
Flussgebietseinheiten und Teileinzugsgebiete
113
Vorkommen von Lockergesteinen
128
Standorte genehmigter Abgrabungen
129
Größe der Konzentrationszonen für Windenergie in den
FNP der Kommunen
134
Anzahl der Windenergieanlagen
135
Rekultivierungsziele der Tagebaue Garzweiler II, Hambach und Inden II
145
Verzeichnisse
149
Tabellen
Tab. 1
Tab. 2
Tab. 3
Tab. 4
Unverzichtbare technische und sozioökonomische Infrastrukturen
Natur- und Technikgefahren
Raumordnungsrelevanz von Risiken
Deponiestandorte
41
42
43
123
Verzeichnisse
150
Quellenverzeichnis
Die meisten der aufgeführten Grundlagen sind im Internet frei verfügbar. Um das Auffinden zu erleichtern, sind die Internetadressen angegeben. Da sich Informationen im Internet täglich ändern
können, kann nicht garantiert werden, dass die Quelle unter der angegebenen Internetadresse auch
künftig verfügbar ist. Der Abrufstand ist der 26.06.2015, abweichende Stände sind angegeben.
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Verzeichnisse
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MKULNV NRW 2014b
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MKULNV NRW 2014c
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http://www.flussgebiete.nrw.de/img_auth.php/b/b4/PE-Stb_Maas_S%C3%BCd_Entwurf_20141222.pdf
MKULNV NRW 2014d
Teileinzugsgebiet Rhein/Erft NRW.
http://www.flussgebiete.nrw.de/img_auth.php/7/79/PE-Stb_Erft_Entwurf_20141222.pdf
MKULNV NRW 2014e
Teileinzugsgebiet Rhein/Mittelrhein und Mosel NRW.
http://www.flussgebiete.nrw.de/img_auth.php/1/15/PE-Stb_MittelrheinMoselNRW_Entwurf_20141222.pdf
MKULNV NRW 2014f
Teileinzugsgebiet Rhein/Rheingraben Nord.
http://www.flussgebiete.nrw.de/img_auth.php/2/2d/PE-Stb_Rheingraben-Nord_Entwurf_20141222.pdf
MKULNV NRW 2014g
Teileinzugsgebiet Rhein/Sieg NRW.
http://www.flussgebiete.nrw.de/img_auth.php/e/e2/PE-Stb_Sieg_NRW_Entwurf_20141222.pdf
MKULNV NRW 2014h
Teileinzugsgebiet Rhein/Wupper.
http://www.flussgebiete.nrw.de/img_auth.php/1/1e/PE-Stb_Wupper_Entwurf_20141222.pdf
MKULNV 2015a
Ministerium für Umwelt, Landschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW: Hochwasserrisikomanagementplan Maas NRW. Entwurf, Stand: 3-2015,
http://www.flussgebiete.nrw.de/img_auth.php/7/71/Hochwasserrisikomanagementplan_
Maas_2015.pdf
Verzeichnisse
MKULNV 2015b
Ministerium für Umwelt, Landschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW: Hochwasserrisikomanagementplan Rhein NRW. Entwurf, Stand: 3- 2015
http://www.flussgebiete.nrw.de/img_auth.php/b/bf/Hochwasserrisikomanagementplan_
Rhein_2015.pdf
MKULNV NRW 2015c bis f
Ministerium für Umwelt, Landschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW: Beiträge zum Hochwasserrisikomanagementplan Rhein NRW für die Teileinzugsgebiete. Entwurf, Stand: 3-2015.
Die Teileinzugsgebiete im Einzelnen:
MKULNV NRW 2015c
Teileinzugsgebiet Erft.
http://www.flussgebiete.nrw.de/img_auth.php/e/e3/Beitrag_Teileinzugsgebiet_Erft_2015.pdf
MKULNV NRW 2015d
Teileinzugsgebiet Rheingraben Nord.
http://www.flussgebiete.nrw.de/img_auth.php/c/cf/Beitrag_Teileinzugsgebiet_Rheingraben_
Nord_2015.pdf
MKULNV NRW 2015e
Teileinzugsgebiet Sieg.
http://www.flussgebiete.nrw.de/img_auth.php/4/42/Beitrag_Teileinzugsgebiet_Sieg_2015.pdf
MKULNV NRW 2015f
Teileinzugsgebiet Wupper.
http://www.flussgebiete.nrw.de/img_auth.php/7/71/Beitrag_Teileinzugsgebiet_Wupper_2015.pdf
MKULNV NRW 2015g
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW:
Klimaschutzplan NRW. Entwurf, Stand: 12.06.2015,
https://www.klimaschutz.nrw.de/fileadmin/Dateien/Download-Dokumente/Sonstiges/Anlage_a_
KSP-Text_v20.0_final.pdf
MKULNV NRW 2015h
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW: Abfallwirtschaftsplan NRW, Teilplan Siedlungsabfälle. Entwurf, Kabinettbeschluss erfolgte am 21.04.2015,
https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/umwelt/abfall/Abfallwirtschaftsplan_
Siedlungsabfaelle_Entwurf.pdf
MWEIMH NRW o.J.
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW: Wirtschaft in NRW.
http://www.mweimh.nrw.de/wirtschaft/wirtschaft_in_nrw/index.php
157
158
Verzeichnisse
Prognos AG / INFA 2013
Prognos AG und INFA GmbH: Bedarfsanalyse für DK-I-Deponien in NRW. Zusammenfassung der Ergebnisse. Berlin/Düsseldorf/Ahlen 2013,
http://www.prognos.com/uploads/tx_atwpubdb/131200_Prognos_INFA_Bedarfsanalyse_DKI_Deponien_kleiner.pdf
Provincie Limburg et al. 2013
Provincie Limburg, Gemeente Vaals, Stadt Aachen: Grenzüberschreitender Wohnungsmarkt 2013,
Belgien – Deutschland – Niederlande. Maastricht 2013
http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/wohnen/grenzuebersch_wohnungsmarkt.pdf
Schulz-Walden 2012
„Hochwassergefahr!“ Historische Hochwasserereignisse an der Wupper. Auswertungen des Stadtarchivs Leichlingen, 2012,
http://www.leichlingen.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Archiv/ZEITreise/Historische_
Hochwasserereignisse_an_der_Wupper.pdf
StMELF o.J.
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Zentrale InVeKos Datenbank (ZID),
https://www.zi-daten.de, Stand 2014
UBA 2015
Umweltbundesamt: Monitoringbericht 2015 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel. Mai 2015,
http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/monitoringbericht-2015
UN 1992
United Nations: Übereinkommen über die biologische Vielfalt.
Übersetzung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 1992,
http://www.dgvn.de/fileadmin/user_upload/DOKUMENTE/UN-Dokumente_zB_Resolutionen/UEbereinkommen_ueber_biologische_Vielfalt.pdf
Verzeichnisse
Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
BauGB
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748),
https://dejure.org/gesetze/BauGB
BauNVO
Baunutzungsverordnung: Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke, in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548),
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/baunvo/gesamt.pdf
BauO NRW
Landesbauordnung NRW: Bauordnung für das Land NRW vom 09.05.2000 (GV. NRW, S. 256), zuletzt
geändert am 20.05.2014 (GV.NRW S. 294),
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106092333838#FN1
EEG
Erneuerbare-Energien-Gesetz: Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien, vom 21.07.2014
(BGBl. I S. 1066), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29.06.2015 (BGBl. I S. 1010),
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/eeg_2014/gesamt.pdf
FFH-RL
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie: Richtlinie (92/43/EWG) des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der
natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Amtsblatt der Europäischen
Union vom 22.07.1992 L 206 S. 7),
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1992L0043:20070101:DE:PDF
HWRM-RL
Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie: Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 23.10. 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken
(Amtsblatt der Europäischen Union vom 06.11.2007, L 288 S. 27),
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32007L0060&from=DE
Klimaschutzgesetz NRW
Klimaschutzgesetz NRW vom 29.01.2013 (GV.NRW Ausgabe 2013 Nr. 4 vom 6.2.2013 S. 29),
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=7129&bes_id=22784&me
nu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Klimaschutzgesetz#det0
KrWG
Kreislaufwirtschaftsgesetz: Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert
durch § 44 Absatz 4 des Gesetzes vom 22.05.2013 (BGBl. I S. 1324),
http://www.gesetze-im-internet.de/krwg/
159
160
Verzeichnisse
LG NRW
Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen: Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft vom 21.07.2000 (GV. NRW. 2000 S. 568), zuletzt geändert 16.03.2010
(GV. NRW. S. 185),
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=1120050120105539311
LFoG NRW
Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
24.04.1980 (GV. NRW. S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Mai 2015
(GV. NRW S. 448)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000274
LPlG NRW
Landesplanungsgesetz: Gesetz zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes NRW vom
03.05.2005 (GV. NRW S. 430), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29.01.2013 (GV.
NRW S. 33), https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=920070925160557909
LPlG NRW DVO
Landesplanungsgesetz-DVO: Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes vom
26.06.2010 (GV. NRW S. 334), zuletzt geändert durch 3. ÄndVO vom 16.06.2015 (GV. NRW S. 488),
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000077
ROG
Raumordnungsgesetz vom 22.12 .2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 9 des
Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585),
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=144161034951156450&x
id=3486546,1,20120901
Seveso-III-RL
Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.07.2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden
Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (Amtsblatt der Europäischen Union vom 24.07.2012,
L197 S. 1),
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32012L0018&from=DE
StörfallVO
Störfall-Verordnung - 12. BImSchV: Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.06.2005 (BGBl. I S. 1598), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 14. August 2013 (BGBl. I S. 3230),
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschv_12_2000/gesamt.pdf
Verzeichnisse
TrinkwVO
Trinkwasserverordnung: Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
vom 21.05 2001 (BGBl. I S. 959), geändert durch Artikel 363 der Verordnung vom 31.10.2006 (BGBl.
I S. 2407),
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/trinkwv_2001/gesamt.pdf
UVP-RL 2011
Umweltverträglichkeitsrichtlinie: Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (Amtsblatt der Europäischen Union vom 28.01.2012 L26 S. 1),
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011L0092&from=DE
UVP-RL 2014
Umweltverträglichkeitsrichtlinie: Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.04.2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (Amtsblatt der Europäischen Union vom
25.4.2014 L 124 S. 1),
http://www.uvp.de/images/stories/file/recht/UVP-Richtlinie_2014-52-EU-1.pdf
Vogelschutz-RL
Vogelschutz-Richtlinie: Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
30.11.2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Amtsblatt der Europäischen Union
vom 26.1.2010 L 20 S. 7),
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:020:0007:0025:de:PDF
WHG
Wasserhaushaltsgesetz: Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts vom 31.07.2009 (BGBl. I S.
2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.11.2014 (BGBl. I S. 1724),
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/whg_2009/gesamt.pdf
WRRL
Wasserrahmenrichtlinie: Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23.10.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich
der Wasserpolitik (Amtsblatt der Europäischen Union vom 22.12.2000 L 327 S. 1), zuletzt geändert
durch Richtlinie 2009/31 vom 23.04.2009 L 140 S. 114 vom 05.06.2009,
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2000L0060:20090625:DE:P
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