Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
103 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
29.03.16, 12:06
Aktualisiert
29.03.16, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
X Öffentliche Sitzung
V 207/2016
23.03.2016
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
06.04.2016
Kreistag
20.04.2016
Unterstützung der StädteRegion Aachen bei ihrem juristischen Vorgehen gegen die
belgischen Atomkraftwerke Tihange und Doel
Sachbearbeiter/in: Herr Derichs
Tel.: 15 317
Abt.: Pers. Ref. des Landrates
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez. i. A.
Huthmacher
Kreiskämmerer
Mittel werden über die Veränderungsliste zum Kreishaushalt 2016
eingeplant und stehen nach Rechtskraft des Haushaltes zur
Verfügung.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1. Der Kreistag zeigt sich solidarisch und unterstützt ideell – im Schulterschluss mit zahlreichen
Gebietskörperschaften in Deutschland, den Niederlanden, Luxemburg und Belgien - die StädteRegion
Aachen bei ihrem juristischen Vorgehen mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Stilllegung der
belgischen Atomkraftwerke Tihange und Doel.
2. Im Hinblick auf die zu erwartenden Verfahrenskosten für die StädteRegion Aachen, stellt der
Kreistag als Zeichen der Solidarität und der Unterstützung für dieses, auch für den Kreis Euskirchen,
wichtige Anliegen einmalig Haushaltsmittel für Rechtsberatungskosten in Höhe von 20.000,00 Euro in
den Haushalt 2016 ein.
-2-
Begründung:
Das Vorgehen der StädteRegion Aachen sieht wie folgt aus:
a) Klage vor dem belgischen Staatsrat (eingereicht durch die StädteRegion Aachen am
05.02.2016) bezüglich der Genehmigung für das Wiederhochfahren von Tihange 2. Auf
Anraten der Anwälte der StädteRegion Aachen wird von einem Klagebeitritt des Kreises
Euskirchen und weiterer Gebietskörperschaften abgesehen, da sich - aufgrund der hohen
Anforderungen an die so genannte Aktivlegitimation - ein Verfahren aus rein formalen
Gründen deutlich verzögern würde und somit Tihange 2 in dieser Zeit weiter am Netz
bleiben würde.
b) Klage vor einem belgischen Gericht erster Instanz (in Vorbereitung durch die Städteregion
Aachen und ggfs. exemplarisch einer Gebietskörperschaft aus den Niederlanden und
einer Gebietskörperschaft aus Luxemburg). Inhalt wird der Nachweis der persönlichen
Betroffenheit der Menschen in der jeweiligen Region sein. Auch in diesem Fall empfiehlt
sich ausschließlich die ideelle Unterstützung der Klage durch den Kreis Euskirchen.
c) Es werden alle in Betracht kommenden Auskunftsrechte des Kreises Euskirchen oder der
EU-Kommission gegen die belgischen Behörden genutzt. Parallel soll in Gespräche mit
der EU-Kommission eingetreten werden. Im Rahmen dieses Vorgehens ist ein
gemeinsamer Termin von Vertretern der unterstützenden Gebietskörperschaften bei der
EU-Kommission mit einem Empfang durch EU-Parlamentspräsident Martin Schulz geplant.
Ziel ist es, dem EU-Kommissar für Energie, Miguel Arias Cañete, einen Fragenkatalog zu
überreichen und ihn um Auskunft über die der Kommission vorliegenden Informationen
bzgl. Tihange zu bitten.
Das Atomkraftwerk Tihange in Belgien ist wegen unterschiedlichster Störfälle in den
zurückliegenden Jahren immer wieder Thema in den Medien gewesen. So wurde z.B. der
Reaktorblock 2 wegen zahlreicher Risse längerfristig abgeschaltet, um eine Untersuchung zu
ermöglichen. Die Tatsache, dass die beiden Reaktorblöcke wegen unterschiedlichster Störfälle immer
wieder hoch- und runtergefahren werden, hat in der Region Zweifel an der Sicherheit der
Reaktorblöcke Tihange 1 und 2 aufkommen lassen. Dies gilt umso mehr, da es auf deutscher Seite
keine validen Gutachten zur Sicherheit der Reaktorblöcke gibt.
Die StädteRegion Aachen hat die Kanzleien Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek aus Düsseldorf sowie die
Kanzlei Blixt aus Brüssel beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten der StädteRegion Aachen gegen
den Weiterbetrieb des Atomkraftwerkes Tihange umfassend zu prüfen. Parallel erfolgte durch den
Städteregionsrat eine Initiative mit dem vorläufigen Ergebnis, dass die Stadt Aachen, alle
regionsangehörigen Kommunen, die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, Bitburg-Prüm und
Vulkaneifel sowie die niederländischen Kommunen Heerlen, Kerkrade und Maastricht das rechtliche
Vorgehen unter Federführung der StädteRegion Aachen unterstützen. Mit der Regierung der
Deutschsprachigen Gemeinschaft in Eupen sowie verschiedenen Kommunen in Belgien –
insbesondere der Gemeinde Lontzen – ist man zudem in enger informeller Abstimmung.
-3Finanzielle / Bilanzielle Auswirkungen:
Die Verfahrenskosten werden von der StädteRegion Aachen getragen. Die federführende belgische
Kanzlei schätzt die Kosten auf mind. 40.000,00 Euro je Klageverfahren (s. o. die Punkte a) und b).
Zusätzlich geht die StädteRegion Aachen in einer ersten Einschätzung von weiteren, mit dem
Klageverfahren verbundenen Kosten von zunächst mind. 100.000,00 Euro aus. Eine zusätzliche
Kostensteigerung im Zusammenhang mit dem Klageverfahren ist nicht auszuschließen und wird
wahrscheinlich erst im laufenden Verfahren offensichtlich.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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