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Beschlussvorlage GB (Unterstützung der StädteRegion Aachen bei ihrem juristischen Vorgehen gegen die belgischen Atomkraftwerke Tihange und Doel)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
103 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
29.03.16, 12:06
Aktualisiert
29.03.16, 12:06
Beschlussvorlage GB (Unterstützung der StädteRegion Aachen bei ihrem juristischen Vorgehen gegen die belgischen Atomkraftwerke Tihange und Doel) Beschlussvorlage GB (Unterstützung der StädteRegion Aachen bei ihrem juristischen Vorgehen gegen die belgischen Atomkraftwerke Tihange und Doel) Beschlussvorlage GB (Unterstützung der StädteRegion Aachen bei ihrem juristischen Vorgehen gegen die belgischen Atomkraftwerke Tihange und Doel)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: X Öffentliche Sitzung V 207/2016 23.03.2016 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 06.04.2016 Kreistag 20.04.2016 Unterstützung der StädteRegion Aachen bei ihrem juristischen Vorgehen gegen die belgischen Atomkraftwerke Tihange und Doel Sachbearbeiter/in: Herr Derichs Tel.: 15 317 Abt.: Pers. Ref. des Landrates Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. i. A. Huthmacher Kreiskämmerer Mittel werden über die Veränderungsliste zum Kreishaushalt 2016 eingeplant und stehen nach Rechtskraft des Haushaltes zur Verfügung. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Kreistag zeigt sich solidarisch und unterstützt ideell – im Schulterschluss mit zahlreichen Gebietskörperschaften in Deutschland, den Niederlanden, Luxemburg und Belgien - die StädteRegion Aachen bei ihrem juristischen Vorgehen mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Stilllegung der belgischen Atomkraftwerke Tihange und Doel. 2. Im Hinblick auf die zu erwartenden Verfahrenskosten für die StädteRegion Aachen, stellt der Kreistag als Zeichen der Solidarität und der Unterstützung für dieses, auch für den Kreis Euskirchen, wichtige Anliegen einmalig Haushaltsmittel für Rechtsberatungskosten in Höhe von 20.000,00 Euro in den Haushalt 2016 ein. -2- Begründung: Das Vorgehen der StädteRegion Aachen sieht wie folgt aus: a) Klage vor dem belgischen Staatsrat (eingereicht durch die StädteRegion Aachen am 05.02.2016) bezüglich der Genehmigung für das Wiederhochfahren von Tihange 2. Auf Anraten der Anwälte der StädteRegion Aachen wird von einem Klagebeitritt des Kreises Euskirchen und weiterer Gebietskörperschaften abgesehen, da sich - aufgrund der hohen Anforderungen an die so genannte Aktivlegitimation - ein Verfahren aus rein formalen Gründen deutlich verzögern würde und somit Tihange 2 in dieser Zeit weiter am Netz bleiben würde. b) Klage vor einem belgischen Gericht erster Instanz (in Vorbereitung durch die Städteregion Aachen und ggfs. exemplarisch einer Gebietskörperschaft aus den Niederlanden und einer Gebietskörperschaft aus Luxemburg). Inhalt wird der Nachweis der persönlichen Betroffenheit der Menschen in der jeweiligen Region sein. Auch in diesem Fall empfiehlt sich ausschließlich die ideelle Unterstützung der Klage durch den Kreis Euskirchen. c) Es werden alle in Betracht kommenden Auskunftsrechte des Kreises Euskirchen oder der EU-Kommission gegen die belgischen Behörden genutzt. Parallel soll in Gespräche mit der EU-Kommission eingetreten werden. Im Rahmen dieses Vorgehens ist ein gemeinsamer Termin von Vertretern der unterstützenden Gebietskörperschaften bei der EU-Kommission mit einem Empfang durch EU-Parlamentspräsident Martin Schulz geplant. Ziel ist es, dem EU-Kommissar für Energie, Miguel Arias Cañete, einen Fragenkatalog zu überreichen und ihn um Auskunft über die der Kommission vorliegenden Informationen bzgl. Tihange zu bitten. Das Atomkraftwerk Tihange in Belgien ist wegen unterschiedlichster Störfälle in den zurückliegenden Jahren immer wieder Thema in den Medien gewesen. So wurde z.B. der Reaktorblock 2 wegen zahlreicher Risse längerfristig abgeschaltet, um eine Untersuchung zu ermöglichen. Die Tatsache, dass die beiden Reaktorblöcke wegen unterschiedlichster Störfälle immer wieder hoch- und runtergefahren werden, hat in der Region Zweifel an der Sicherheit der Reaktorblöcke Tihange 1 und 2 aufkommen lassen. Dies gilt umso mehr, da es auf deutscher Seite keine validen Gutachten zur Sicherheit der Reaktorblöcke gibt. Die StädteRegion Aachen hat die Kanzleien Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek aus Düsseldorf sowie die Kanzlei Blixt aus Brüssel beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten der StädteRegion Aachen gegen den Weiterbetrieb des Atomkraftwerkes Tihange umfassend zu prüfen. Parallel erfolgte durch den Städteregionsrat eine Initiative mit dem vorläufigen Ergebnis, dass die Stadt Aachen, alle regionsangehörigen Kommunen, die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, Bitburg-Prüm und Vulkaneifel sowie die niederländischen Kommunen Heerlen, Kerkrade und Maastricht das rechtliche Vorgehen unter Federführung der StädteRegion Aachen unterstützen. Mit der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Eupen sowie verschiedenen Kommunen in Belgien – insbesondere der Gemeinde Lontzen – ist man zudem in enger informeller Abstimmung. -3Finanzielle / Bilanzielle Auswirkungen: Die Verfahrenskosten werden von der StädteRegion Aachen getragen. Die federführende belgische Kanzlei schätzt die Kosten auf mind. 40.000,00 Euro je Klageverfahren (s. o. die Punkte a) und b). Zusätzlich geht die StädteRegion Aachen in einer ersten Einschätzung von weiteren, mit dem Klageverfahren verbundenen Kosten von zunächst mind. 100.000,00 Euro aus. Eine zusätzliche Kostensteigerung im Zusammenhang mit dem Klageverfahren ist nicht auszuschließen und wird wahrscheinlich erst im laufenden Verfahren offensichtlich. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)