Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
11.04.16, 15:00
Aktualisiert
11.04.16, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / V 207 / 2016
Datum: 11.04.2016
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 06.04.2016
A)
TOP 10
Öffentliche Sitzung
Unterstützung der StädteRegion Aachen bei ihrem
V 207/2016
juristischen Vorgehen gegen die belgischen Atomkraftwerke
Tihange und Doel
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) fragt, welche
Gebietskörperschaften sich an der Klage beteiligen.
Landrat Rosenke führt aus, dass die beteiligten Juristen
empfohlen haben, die Städteregion alleine klagen zu lassen, da
man ansonsten das Verfahren unnötig verlängern würde und jede
einzelne Klage geprüft werden müsse. Dennoch werde das
Vorgehen der Städteregion untersützt.
AV Poth ergänzt, dass man sich darauf verständigt habe, dass
von je einer Gebietskörperschaft aus Belgien, Luxemburg und
den Niederlanden eine Klage eingereicht werde. Insgesamt
unterstützen derzeit ca. 50 Kommunen dieses Ansinnen und man
werde die hiesigen Kommunen in der nächsten
Bürgermeisterkonferenz bitten, das Thema ebenfalls formal zu
unterstützen.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bittet um Information wie
viele Zahlende insgesamt dabei seien.
AV Poth erläutert, dass man vereinbart habe, dass Kreise und
kreisfreie Städte jeweils 3.000,-€ und jede teilnehmende
Kommune 1.000,-€ zahlen soll.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
1. Der Kreistag zeigt sich solidarisch und unterstützt ideell – im
Schulterschluss mit zahlreichen Gebietskörperschaften in
Deutschland, den Niederlanden, Luxemburg und Belgien - die
StädteRegion Aachen bei ihrem juristischen Vorgehen mit dem
Ziel einer schnellstmöglichen Stilllegung der belgischen
Atomkraftwerke Tihange und Doel.
2. Im Hinblick auf die zu erwartenden Verfahrenskosten für die
StädteRegion Aachen, stellt der Kreistag als Zeichen der
Solidarität und der Unterstützung für dieses, auch für den Kreis
Euskirchen, wichtige Anliegen einmalig Haushaltsmittel für
Rechtsberatungskosten in Höhe von 20.000,00 Euro in den
Haushalt 2016 ein.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig