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Beschlussvorlage GB (Z1_ V207_ 2016 ( Kreisausschuss vom 06.04.2016))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
11.04.16, 15:00
Aktualisiert
11.04.16, 15:00
Beschlussvorlage GB (Z1_ V207_ 2016 ( Kreisausschuss vom 06.04.2016))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / V 207 / 2016 Datum: 11.04.2016 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 06.04.2016 A) TOP 10 Öffentliche Sitzung Unterstützung der StädteRegion Aachen bei ihrem V 207/2016 juristischen Vorgehen gegen die belgischen Atomkraftwerke Tihange und Doel Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) fragt, welche Gebietskörperschaften sich an der Klage beteiligen. Landrat Rosenke führt aus, dass die beteiligten Juristen empfohlen haben, die Städteregion alleine klagen zu lassen, da man ansonsten das Verfahren unnötig verlängern würde und jede einzelne Klage geprüft werden müsse. Dennoch werde das Vorgehen der Städteregion untersützt. AV Poth ergänzt, dass man sich darauf verständigt habe, dass von je einer Gebietskörperschaft aus Belgien, Luxemburg und den Niederlanden eine Klage eingereicht werde. Insgesamt unterstützen derzeit ca. 50 Kommunen dieses Ansinnen und man werde die hiesigen Kommunen in der nächsten Bürgermeisterkonferenz bitten, das Thema ebenfalls formal zu unterstützen. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bittet um Information wie viele Zahlende insgesamt dabei seien. AV Poth erläutert, dass man vereinbart habe, dass Kreise und kreisfreie Städte jeweils 3.000,-€ und jede teilnehmende Kommune 1.000,-€ zahlen soll. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag zeigt sich solidarisch und unterstützt ideell – im Schulterschluss mit zahlreichen Gebietskörperschaften in Deutschland, den Niederlanden, Luxemburg und Belgien - die StädteRegion Aachen bei ihrem juristischen Vorgehen mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Stilllegung der belgischen Atomkraftwerke Tihange und Doel. 2. Im Hinblick auf die zu erwartenden Verfahrenskosten für die StädteRegion Aachen, stellt der Kreistag als Zeichen der Solidarität und der Unterstützung für dieses, auch für den Kreis Euskirchen, wichtige Anliegen einmalig Haushaltsmittel für Rechtsberatungskosten in Höhe von 20.000,00 Euro in den Haushalt 2016 ein. Abstimmungsergebnis: Einstimmig