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Beschlussvorlage GB (Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Stephanusschule durch den Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
124 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
25.05.16, 12:00
Aktualisiert
25.05.16, 12:00
Beschlussvorlage GB (Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Stephanusschule durch den Kreis Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Stephanusschule durch den Kreis Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Stephanusschule durch den Kreis Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Stephanusschule durch den Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 222/2016 18.05.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 07.06.2016 Kreisausschuss 22.06.2016 Kreistag 06.07.2016 Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Stephanusschule durch den Kreis Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Recher Tel.: 15 191 Abt.: 40 - Schulen X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Kreistag nimmt die Ausführungen zum aktuellen Sachstand der Förderschulen im Verbund zur Kenntnis und stimmt grundsätzlich einer Übernahme der Schulträgeraufgaben der Stephanusschule durch den Kreis Euskirchen - vorbehaltlich des Ergebnisses von konkreten Übernahmeverhandlungen mit den Städten Zülpich und Mechernich, welche nach Möglichkeit bereits in der nächsten Sitzung des Fachausschusses am 13.09.2016 vorgestellt werden, und - vorbehaltlich der Genehmigung der oberen Schulaufsicht – zu. -22. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Städten Zülpich und Mechernich in konkrete Verhandlungen bezüglich der Übernahme der Schulträgerschaft der Stephanusschule einzutreten und gleichzeitig mit der oberen Schulaufsichtsbehörde die schulrechtlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen zur Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis Euskirchen bis zur ersten Sitzungsrunde 2017 abzuklären. Begründung: 1. Ausgangslage Bereits am 16.10.2013 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Erste Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) und die Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) verabschiedet. Durch diese Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) werden hohe Anforderungen zur Fortführung von Förderschulen gesetzt. Für die Errichtung und die Fortführung von Förderschulen im Verbund sind gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 7 MindestgrößenVO 144 Schüler/-innen notwendig. Das Unterschreiten der Mindestgröße einer Förderschule bedeutet indessen nicht notwendig, dass dieser Standort geschlossen werden muss; vielmehr können Schulträger Schulen zusammenlegen oder Teilstandorte bilden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass mehrere Förderschulen in der Trägerschaft von Gemeinden zu einer Schule in Kreisträgerschaft zusammengelegt werden. Gemäß § 1 Abs. 2 MindestgrößenVO kann eine Förderschule in einem begründeten Fall mit Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde an Teilstandorten in zumutbarer Entfernung geführt werden. In diesem Fall ist an jedem Teilstandort mindestens die Hälfte der Schülerzahl nach Abs. 1 Nr. 7 MindestgrößenVO erforderlich. 2. Aktuelle Entwicklung im Kreis Euskirchen Wie im mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden abgestimmten kreisweiten Förderschulentwicklungskonzept dargestellt, ist es weiterhin das Ziel des Kreises Euskirchen, auf die Veränderungen in der Förderschullandschaft zu reagieren und gemeinsame Lösungen zur Sicherstellung einer wohnortnahen Beschulung im Förderschulbereich im Kreis Euskirchen zu erarbeiten. Die Eltern sollen somit auch zukünftig die Wahl haben, ihr Kind in die Obhut einer Förderschule zu geben oder es für den inklusiven Unterricht an einer Regelschule anzumelden. Aufgrund der regionalen Zusammenarbeit des Kreises Euskirchen mit den kreisangehörigen Kommunen sowie der Kommunen untereinander, wurde es ermöglicht, alle bisherigen Standorte weitestgehend zu erhalten: 2.1 Region Nordkreis Um das Ziel zu erreichen, für den Kreis Euskirchen eine nachhaltige Förderschullandschaft vorzuhalten, erfolgte in einem ersten Schritt die Übernahme der Matthias-Hagen-Schule ab dem 01.08.2015. Die Don-Bosco-Schule, an der aktuell lediglich noch 24 Schüler/-innen beschult werden, wird mit Ablauf des 31.07.2016 aufgelöst. Für die verbleibenden etwa 14 Schüler/-innen steht nach erfolgter Auflösung die Matthias-Hagen-Schule als Förderort zur Verfügung. -3- 2.2. Region Kreis Mitte Die Schule am Veybach in Mechernich-Satzvey wurde mit Wirkung vom 01.08.2015 aufgelöst, das Gebäude der Schule am Veybach wird seitdem als Teilstandort der Stephanusschule fortgeführt. Die Stephanusschule wurde entsprechend um das Einzugsgebiet der ehemaligen Schule am Veybach erweitert. Der Hauptstandort der Stephanusschule ist auch weiterhin in Zülpich-Bürvenich. Schülerzahl: Schule Stephanusschule Teilstandort Zülpich-Bürvenich Mechernich-Satzvey Schülerzahl 111 80 191 2.3. Region Südkreis Die Georgschule in Dahlem-Schmidtheim wurde mit Wirkung vom 01.08.2015 aufgelöst; das Gebäude der Georgschule wird seitdem als Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule Schleiden fortgeführt. Die Astrid-Lindgren-Schule wurde entsprechend um das Einzugsgebiet der ehemaligen Georgschule in Dahlem erweitert. Dazu gehören neben der Gemeinde Dahlem noch die Gemeinden Nettersheim und Blankenheim. Schülerzahl: Schule Astrid-Lindgren-Schule Teilstandort Schleiden Dahlem-Schmidtheim Schülerzahl 134 75 209 Aufgrund der Kooperationen im Nord- und Südkreis sowie zwischen den Städten Mechernich und Zülpich können bis dato alle Förderschulstandorte gehalten werden. 3. Übertragung der Stephanusschule in Trägerschaft des Kreises Euskirchen Die Städte Zülpich und Mechernich sind im Zuge der dargestellten kreisweiten Gespräche über eine zukunftsfähige Förderschullandschaft an den Kreis herangetreten mit der Bitte zu prüfen, ob eine Übernahme der Stephanusschule in die Trägerschaft des Kreises Euskirchen möglich ist. In einem ersten Gespräch am 04.04.2016 baten die beiden Kommunen darum, dass die Gespräche mit dem Kreis über einen Trägerwechsel forciert werden. Als nächster Schritt sollen die jeweiligen Grundsatzbeschlüsse in den politischen Gremien gefasst werden. Eine Übernahme käme – vorbehaltlich eines entsprechenden Kreistagsbeschlusses – zum Schuljahr 2017/2018 in Betracht. Wie schon bei der Matthias-Hagen-Schule würden im Falle der Übernahme durch den Kreis die Kosten im Wege der differenzierten Kreisumlage auf die jeweiligen Wohnortkommunen der Schüler/innen umgelegt. Der Übergang einer gemeindlichen Förderschule in die Kreisträgerschaft ist nach dem SchulG möglich, u.a. in den Fällen, in denen die Fortführung einer Schule an der fehlenden Zusammenarbeit -4von Kommunen scheitert. Auch in der Begründung zur Mindestgrößenverordnung wird der Übergang in eine Kreisträgerschaft ausdrücklich als Möglichkeit benannt, um die Schließung von Schulstandorten zu vermeiden. 4. Weitere Förderschulen in Trägerschaft des Kreises Euskirchen Für die St.-Nikolaus-Schule in Kall mit aktuell 81 Schülerinnen und Schülern sowie die Hans-VerbeekSchule in Euskirchen mit aktuell 118 Schülerinnen und Schülern ergibt sich mittelfristig kein Handlungsbedarf, da nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 MindestgrößenVO für die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung lediglich 50 Schüler/-innen benötigt werden. 5. Zusammenfassung Aus Sicht der Verwaltung sollte das Förderschulangebot des Kreises Euskirchen auch weiterhin den gesetzlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen der Schullandschaft angepasst werden. Ziel ist es, auch zukünftig eine wohnortnahe Förderschullandschaft vorzuhalten und den Eltern die Wahl zu lassen, ihr Kind in die Obhut einer Förderschule zu geben oder es für den inklusiven Unterricht an einer Regelschule anzumelden. Um das gesamt Kreisgebiet möglichst flächendeckend mit Förderschulstandorten abdecken zu können, muss es auch weiterhin zu Lösungen aufgrund regionaler Zusammenarbeit kommen. Dabei muss eine solidarische Finanzierung gewährleistet sein. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte der Kreis Euskirchen in einem weiteren Schritt die Übernahme der Stephanusschule prüfen. Die organisatorische Umsetzung könnte zum Schuljahr 2017/18 erfolgen. Aus diesem Grund wird die Verwaltung nach Möglichkeit bis zu ersten Sitzungsrunde 2017 klären, ob und wie die Übernahme der Stephanusschule erfolgen kann. Zu klären sind dabei neben der Erhebung der differenzierten Kreisumlage u.a. die Fragen hinsichtlich des Standortes, des damit einhergehenden Gebäudemanagements (Hausmeister, Miete, Raumplanung, etc.), der Schülerbeförderung sowie weiterer Aufgaben der Schulverwaltung (Sekretärin, Schulsozialarbeit, etc.). gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)