Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
14.06.16, 12:02
Aktualisiert
14.06.16, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / V 222 / 2016
Datum: 14.06.2016
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion
vom 07.06.2016
A)
TOP 6
Öffentliche Sitzung
Übernahme der Schulträgeraufgaben für die
Stephanusschule durch den Kreis Euskirchen
Das Prozedere bei der Übernahme der Stephanusschule wird
vom Prinzip so ablaufen wie die Übernahme der Matthias-HagenSchule; auch bei der Stephanusschule ist beabsichtigt, dass die
Finanzierung über die differenzierte Kreisumlage erfolgt.
Die Mitglieder des Ausschusses befürworten die weitsichtige
Vorgehensweise der Verwaltung, die zum Erhalt einer
wohnortnahen Förderschullandschaft beitragen soll.
Die Frage, ob die Finanzierung der Förderschulen auch dann
über eine differenzierte Kreisumlage erfolgt, wenn sich
mittelfristig möglicherweise alle kommunalen Förderschulen in
Kreisträgerschaft befinden, wird zu gegebener Zeit geklärt.
Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
1. Der Kreistag nimmt die Ausführungen zum aktuellen
Sachstand der Förderschulen im Verbund zur Kenntnis und
stimmt grundsätzlich einer Übernahme der
Schulträgeraufgaben der Stephanusschule durch den Kreis
Euskirchen
- vorbehaltlich des Ergebnisses von konkreten
Übernahmeverhandlungen mit den Städten Zülpich und
Mechernich, welche nach Möglichkeit bereits in der nächsten
Sitzung des Fachausschusses am 13.09.2016 vorgestellt
werden, und
- vorbehaltlich der Genehmigung der oberen Schulaufsicht –
zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Städten Zülpich und
Mechernich in konkrete Verhandlungen bezüglich der
Übernahme der Schulträgerschaft der Stephanusschule
einzutreten und gleichzeitig mit der oberen
Schulaufsichtsbehörde die schulrechtlichen und
schulorganisatorischen Voraussetzungen zur Übernahme der
Trägerschaft durch den Kreis Euskirchen bis zur ersten
Sitzungsrunde 2017 abzuklären.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
V 222/2016