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Beschlussvorlage GB (Z1 / 222/ 2016 (Ausschuss f. Bildung und Inklusion 07.06.2016))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
14.06.16, 12:02
Aktualisiert
14.06.16, 12:02
Beschlussvorlage GB (Z1 / 222/ 2016  (Ausschuss f. Bildung und Inklusion 07.06.2016))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / V 222 / 2016 Datum: 14.06.2016 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion vom 07.06.2016 A) TOP 6 Öffentliche Sitzung Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Stephanusschule durch den Kreis Euskirchen Das Prozedere bei der Übernahme der Stephanusschule wird vom Prinzip so ablaufen wie die Übernahme der Matthias-HagenSchule; auch bei der Stephanusschule ist beabsichtigt, dass die Finanzierung über die differenzierte Kreisumlage erfolgt. Die Mitglieder des Ausschusses befürworten die weitsichtige Vorgehensweise der Verwaltung, die zum Erhalt einer wohnortnahen Förderschullandschaft beitragen soll. Die Frage, ob die Finanzierung der Förderschulen auch dann über eine differenzierte Kreisumlage erfolgt, wenn sich mittelfristig möglicherweise alle kommunalen Förderschulen in Kreisträgerschaft befinden, wird zu gegebener Zeit geklärt. Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag nimmt die Ausführungen zum aktuellen Sachstand der Förderschulen im Verbund zur Kenntnis und stimmt grundsätzlich einer Übernahme der Schulträgeraufgaben der Stephanusschule durch den Kreis Euskirchen - vorbehaltlich des Ergebnisses von konkreten Übernahmeverhandlungen mit den Städten Zülpich und Mechernich, welche nach Möglichkeit bereits in der nächsten Sitzung des Fachausschusses am 13.09.2016 vorgestellt werden, und - vorbehaltlich der Genehmigung der oberen Schulaufsicht – zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Städten Zülpich und Mechernich in konkrete Verhandlungen bezüglich der Übernahme der Schulträgerschaft der Stephanusschule einzutreten und gleichzeitig mit der oberen Schulaufsichtsbehörde die schulrechtlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen zur Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis Euskirchen bis zur ersten Sitzungsrunde 2017 abzuklären. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen V 222/2016