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Info GB (Abfallwirtschaftsplan NRW, Teilplan Siedlungsabfälle hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
23 kB
Datum
08.06.2016
Erstellt
25.05.16, 12:00
Aktualisiert
25.05.16, 12:00
Info GB (Abfallwirtschaftsplan NRW, Teilplan Siedlungsabfälle
hier: Sachstandsbericht) Info GB (Abfallwirtschaftsplan NRW, Teilplan Siedlungsabfälle
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 156/2016 19.05.2016 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 08.06.2016 Abfallwirtschaftsplan NRW, Teilplan Siedlungsabfälle hier: Sachstandsbericht Ende April 2016 wurde der Abfallwirtschaftsplan NRW veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. Die Diskussion über die Fassung des nun veröffentlichten Abfallwirtschaftsplanes dauerte über 2 Jahre. Ein Kernpunkt des AWP ist die Bildung von Entsorgungsregionen. Im ursprünglichen Entwurf des AWP waren drei Entsorgungsregionen vorgesehen. Mit diesem Zuschnitt war der Kreis Euskirchen einverstanden. Am 21.04.15 verabschiedete das Landeskabinett dann einen Abfallwirtschaftsplan, der 5 Entsorgungsregionen vorsah. Die Bildung von 5 Regionen hätte für den Kreis Euskirchen erhebliche Nachteile gehabt, da der Kreis seine Restabfälle nur noch in den Müllverbrennungsanlagen Weisweiler, Düsseldorf, Krefeld und Asdonkshof im Kreis Wesel hätte entsorgen können. Eine Anlieferung in die näher gelegenen Anlagen Bonn, Köln und Leverkusen wäre nicht möglich gewesen. Daher hat die Verwaltung am 26.05.15 ein entsprechendes Schreiben an das Ministerium übersandt. In der nun veröffentlichen Fassung ist das Ministerium wieder auf 3 Entsorgungsregionen zurückgegangen und hat somit die Forderungen des Kreises Euskirchen hinsichtlich der Entsorgungsregionen erfüllt. Im AWP wird weiterhin innerhalb von 2 Jahren die Bildung von Kooperationen (z.B. die Gründung von Zweckverbänden) auf freiwilliger Basis gefordert. Sollte die Bildung auf freiwilliger Basis nicht erfolgen, behält das Land sich vor, pflichtige Kooperationen in Betracht zu ziehen. Hier sieht der Kreis Euskirchen weiterhin keine Notwendigkeit regionale Kooperationen anzustreben, auch wenn die Entsorgungsverträge erst nach dem im AWP genannten Stichtag 17.04.2013 abgeschlossen wurden. Durch die zum 01.01.2015 in Kraft getretenen Entsorgungsverträge werden die Abfälle des Kreises Euskirchen für die nächsten zehn Jahre in der vorgesehenen Entsorgungsregion I und damit abfallwirtschaftsplankonform behandelt werden. Somit besteht aus Sicht des Kreises kein Zwang einer regionalen Kooperation. Ein weiterer Schwerpunkt im AWP ist die Optimierung und Intensivierung der Bio- und Grünabfallerfassung in Nordrhein-Westfalen. Im AWP sind auf die Einwohnerdichte bezogene Cluster gebildet worden und dann Ziel und Leitwerte der Bio- und Grünguterfassung festgelegt worden. Der Leitwert für den Kreis Euskirchen für das Jahr 2016 beträgt 150 kg Bio- und Grünabfall je Einwohner, der Zielwert für das Jahr 2020 liegt bei 180 kg je Einwohner und Jahr. Im Jahr 2015 wurden im Kreis Euskirchen 26.500 t Bioabfälle, 3.700 t Grünabfälle und 5.500 t Astund Strauchwerk separat erfasst und verwertet. Bei einer Einwohnerzahl in 2015 von 188.637 ergibt -2sich somit eine erfasste Menge von 190 kg/ Einwohner und Jahr. Somit übertrifft der Kreis Euskirchen den Zielwert für das Jahr 2020 bereits heute. Die im ersten Entwurf des AWP festgeschriebene grundsätzliche Biogasnutzung als Mindeststandard der Bioabfallverwertung wurde wie vom Kreis gewünscht gestrichen. Die Biogasnutzung soll nur noch bei der Neuplanung von Bioabfallbehandlungsanlagen geprüft und angestrebt werden. Die laut AWP anzustrebende energetische Verwertung von geeigneten Teilströmen von Grünabfällen wird im Kreis Euskirchen bereits praktiziert. In seiner Stellungnahme zum ersten Entwurf des AWP hatte der Kreis Euskirchen Bedenken hinsichtlich der Eingruppierung des am Abfallwirtschaftszentrum Mechernich angelieferten Bodenaushubes als Gewerbeabfall geäußert. Das Land ist dem Anliegen des Kreises gefolgt und hat den Bodenaushub aus der Gewerbeabfallstatistik herausgenommen. Somit wird im AWP die wirkliche Situation für den Kreis Euskirchen mit einem Gewerbemüllaufkommen von weniger als 10 kg Einwohner und Jahr wiedergegeben. Bei Einbeziehung des Bodenaushubes, wie ursprünglich vorgesehen wären im Kreis Euskirchen statistisch mehr als 110 kg Gewerbeabfälle pro Einwohner und Jahr angefallen. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)