Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
23 kB
Datum
08.06.2016
Erstellt
25.05.16, 12:00
Aktualisiert
25.05.16, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 156/2016
19.05.2016
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
08.06.2016
Abfallwirtschaftsplan NRW, Teilplan Siedlungsabfälle
hier: Sachstandsbericht
Ende April 2016 wurde der Abfallwirtschaftsplan NRW veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten.
Die Diskussion über die Fassung des nun veröffentlichten Abfallwirtschaftsplanes dauerte über 2
Jahre.
Ein Kernpunkt des AWP ist die Bildung von Entsorgungsregionen. Im ursprünglichen Entwurf des
AWP waren drei Entsorgungsregionen vorgesehen. Mit diesem Zuschnitt war der Kreis Euskirchen
einverstanden. Am 21.04.15 verabschiedete das Landeskabinett dann einen Abfallwirtschaftsplan,
der 5 Entsorgungsregionen vorsah. Die Bildung von 5 Regionen hätte für den Kreis Euskirchen
erhebliche Nachteile gehabt, da der Kreis seine Restabfälle nur noch in den
Müllverbrennungsanlagen Weisweiler, Düsseldorf, Krefeld und Asdonkshof im Kreis Wesel hätte
entsorgen können. Eine Anlieferung in die näher gelegenen Anlagen Bonn, Köln und Leverkusen
wäre nicht möglich gewesen. Daher hat die Verwaltung am 26.05.15 ein entsprechendes Schreiben
an das Ministerium übersandt. In der nun veröffentlichen Fassung ist das Ministerium wieder auf 3
Entsorgungsregionen zurückgegangen und hat somit die Forderungen des Kreises Euskirchen
hinsichtlich der Entsorgungsregionen erfüllt.
Im AWP wird weiterhin innerhalb von 2 Jahren die Bildung von Kooperationen (z.B. die Gründung von
Zweckverbänden) auf freiwilliger Basis gefordert. Sollte die Bildung auf freiwilliger Basis nicht
erfolgen, behält das Land sich vor, pflichtige Kooperationen in Betracht zu ziehen.
Hier sieht der Kreis Euskirchen weiterhin keine Notwendigkeit regionale Kooperationen anzustreben,
auch wenn die Entsorgungsverträge erst nach dem im AWP genannten Stichtag 17.04.2013
abgeschlossen wurden. Durch die zum 01.01.2015 in Kraft getretenen Entsorgungsverträge werden
die Abfälle des Kreises Euskirchen für die nächsten zehn Jahre in der vorgesehenen
Entsorgungsregion I und damit abfallwirtschaftsplankonform behandelt werden. Somit besteht aus
Sicht des Kreises kein Zwang einer regionalen Kooperation.
Ein weiterer Schwerpunkt im AWP ist die Optimierung und Intensivierung der Bio- und
Grünabfallerfassung in Nordrhein-Westfalen. Im AWP sind auf die Einwohnerdichte bezogene Cluster
gebildet worden und dann Ziel und Leitwerte der Bio- und Grünguterfassung festgelegt worden. Der
Leitwert für den Kreis Euskirchen für das Jahr 2016 beträgt 150 kg Bio- und Grünabfall je Einwohner,
der Zielwert für das Jahr 2020 liegt bei 180 kg je Einwohner und Jahr.
Im Jahr 2015 wurden im Kreis Euskirchen 26.500 t Bioabfälle, 3.700 t Grünabfälle und 5.500 t Astund Strauchwerk separat erfasst und verwertet. Bei einer Einwohnerzahl in 2015 von 188.637 ergibt
-2sich somit eine erfasste Menge von 190 kg/ Einwohner und Jahr. Somit übertrifft der Kreis Euskirchen
den Zielwert für das Jahr 2020 bereits heute.
Die im ersten Entwurf des AWP festgeschriebene grundsätzliche Biogasnutzung als Mindeststandard
der Bioabfallverwertung wurde wie vom Kreis gewünscht gestrichen. Die Biogasnutzung soll nur noch
bei der Neuplanung von Bioabfallbehandlungsanlagen geprüft und angestrebt werden. Die laut AWP
anzustrebende energetische Verwertung von geeigneten Teilströmen von Grünabfällen wird im Kreis
Euskirchen bereits praktiziert.
In seiner Stellungnahme zum ersten Entwurf des AWP hatte der Kreis Euskirchen Bedenken
hinsichtlich der Eingruppierung des am Abfallwirtschaftszentrum Mechernich angelieferten
Bodenaushubes als Gewerbeabfall geäußert. Das Land ist dem Anliegen des Kreises gefolgt und hat
den Bodenaushub aus der Gewerbeabfallstatistik herausgenommen. Somit wird im AWP die wirkliche
Situation für den Kreis Euskirchen mit einem Gewerbemüllaufkommen von weniger als 10 kg
Einwohner und Jahr wiedergegeben. Bei Einbeziehung des Bodenaushubes, wie ursprünglich
vorgesehen wären im Kreis Euskirchen statistisch mehr als 110 kg Gewerbeabfälle pro Einwohner
und Jahr angefallen.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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