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Beschlussvorlage GB (Z2 / V225 / 2016 (KA 22.06.2016))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
30.06.16, 14:49
Aktualisiert
30.06.16, 14:49
Beschlussvorlage GB (Z2 / V225 / 2016 (KA 22.06.2016))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z2 / V 225 / 2016 Datum: 27.06.2016 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 22.06.2016 A) TOP 13 Öffentliche Sitzung Besetzung von Schulleitungsstellen - Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin bzw. des Schulleiters gem. § 61 Schulgesetz NRW ab 2016 V 225/2016 Ausschuss für Bildung und Inklusion Z1 07.06.2016 Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) bittet darum die einvernehmliche Kritik aus dem Fachausschuss aufzugreifen und über den Spitzenverband LKT NRW der Landesregierung vorzutragen. Gleiches gelte im Übrigen auch für die Weitergabe auf der politischen Schiene. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt: Die Ausübung des Vorschlagsrechts des Kreises Euskirchen als Schulträger für die Wahl der Schulleiterin/des Schulleiters gem. § 61. Abs. 2 Schulgesetz NRW wird dem Ausschuss für Bildung und Inklusion übertragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig