Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
30.06.16, 14:49
Aktualisiert
30.06.16, 14:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z2 / V 225 / 2016
Datum: 27.06.2016
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 22.06.2016
A)
TOP 13
Öffentliche Sitzung
Besetzung von Schulleitungsstellen
- Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin bzw. des
Schulleiters gem. § 61 Schulgesetz NRW ab 2016
V 225/2016
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Z1
07.06.2016
Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) bittet darum die
einvernehmliche Kritik aus dem Fachausschuss aufzugreifen und
über den Spitzenverband LKT NRW der Landesregierung
vorzutragen. Gleiches gelte im Übrigen auch für die Weitergabe
auf der politischen Schiene.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt:
Die Ausübung des Vorschlagsrechts des Kreises Euskirchen als
Schulträger für die Wahl der Schulleiterin/des Schulleiters gem.
§ 61. Abs. 2 Schulgesetz NRW wird dem Ausschuss für Bildung
und Inklusion übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig