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Beschlussvorlage GB (Z1 / V 225/2016 (Ausschuss f. Bildung und Inklusion 07.06.2016))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
14.06.16, 12:02
Aktualisiert
14.06.16, 12:02
Beschlussvorlage GB (Z1 / V 225/2016 (Ausschuss f. Bildung und Inklusion 07.06.2016))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z1 / V 225 / 2016 Datum: 14.06.2016 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion vom 07.06.2016 A) TOP 7 Öffentliche Sitzung Besetzung von Schulleitungsstellen - Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin bzw. des Schulleiters gem. § 61 Schulgesetz NRW ab 2016 Die Mitglieder des Ausschusses kritisieren die Gesetzesänderung des Landes NRW, weil es eine erhebliche Beschneidung der Schulträgerrechte bedeutet. Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung Der Kreistag beschließt: Die Ausübung des Vorschlagsrechts des Kreises Euskirchen als Schulträger für die Wahl der Schulleiterin/des Schulleiters gem. § 61. Abs. 2 Schulgesetz NRW wird dem Ausschuss für Bildung und Inklusion übertragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen V 225/2016