Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
108 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
30.05.16, 14:46
Aktualisiert
30.05.16, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
V 221/2016
17.05.2016
Datum:
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
09.06.2016
Kreisausschuss
22.06.2016
Kreistag
06.07.2016
Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u. a.) im
dem Bereich Gesundheit
hier: Fortsetzung der Bezuschussung um weitere drei Jahre
Sachbearbeiter/in: Herr Zerche/Herr Ramolla/Frau Dr. Wortberg
Abt.: 53 - Gesundheit
Tel.: 478/971/476
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
gez.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
x Es entstehen Folgekosten - siehe Begründung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die Bezuschussung im Sinne der Kreistagsbeschlüsse zu den Vorlagen V
83/2010 und V 22/2013 für den Zeitraum 2017 bis 2019 fortzusetzen und die als Anlage beigefügten
Vereinbarungen für die Dauer von drei Jahren abzuschließen.
-2-
Begründung:
Mit Kreistagsbeschluss vom 23.06.2010 wurden in den Bereichen Soziales und Gesundheit mit
Trägern der Wohlfahrtspflege und anderen Zuwendungsempfängern ab dem 01.01.2011 für die
Dauer von drei Jahren Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele geschlossen
(V 83/2010). Damalige Grundlage für den Abschluss der Vereinbarungen waren die von der
Arbeitsgruppe „Finanzen, Personal und Controlling“ in ihrer Sitzung vom 20.04.2010 getroffenen
Grundsatzentscheidungen und Handlungsempfehlungen. Mit Kreistagsbeschluss vom 17.07.2013
wurde die Bezuschussung für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2016 verlängert. Nach den
bestehenden Vereinbarungen sind Verhandlungen über eine Weiterführung bis spätestens sechs
Monate vor Ablauf abzuschließen. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag nach vorheriger
Entscheidung durch den Fachausschuss.
Die entsprechenden Zuwendungsempfänger wurden seitens der Abteilung Gesundheit über den
Ablauf der Vereinbarungen informiert und die Weiterführung der Vereinbarungen wurde abgestimmt.
Das Gesundheitsamt überträgt seine Aufgaben der Schwangeren- und Mütterberatung nach § 11 des
Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW (ÖGDG NRW) auf die Vereine
Frauen helfen Frauen e.V. und Donum Vitae e.V. sowie die Caritasverbände Euskirchen und
Schleiden. Diese übernehmen für den Kreis u.a. die allgemeine Schwangerenberatungen nach §§
2/2a des Schwangerenkonfliktgesetzes (SchKG) sowie die Schwangerschaftskonfliktberatung nach
§§ 5/6 SchKG (nur Frauen helfen Frauen e.V. und Donum Vitae e.V.). Für die Übertragung der
Leistung erhalten die Beratungsstellen einen jährlichen Kreiszuschuss. Dieser soll in den Jahren 2017
bis 2019 wie in den Vorjahren fortgeführt werden.
Gemäß §19 Infektionsschutzgesetz i. V. m. §§ 15(2) und 23 ÖGDG NRW haben die
Gesundheitsämter Nordrhein-Westfalens die Aufgabe, die Bevölkerung und insbesondere gefährdete
Bevölkerungsgruppen zu AIDS und anderen übertragbaren Krankheiten aufzuklären und zu beraten.
Darüber hinaus müssen anonyme HIV-Untersuchungen angeboten werden sowie alle Maßnahmen
hinsichtlich der Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten (STI-Prävention) durch das
Gesundheitsamt gebündelt koordiniert werden. Für den Bereich der Aufklärung und Prävention von
HIV/STIs bei Jugendlichen überträgt das Gesundheitsamt seine Aufgaben an die Arbeiterwohlfahrt
(AWO), Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen, die das Programm Youthwork
(www.youthwork.de) an den Schulen des Kreises durchführt. Durch einen tariflich vorgegebenen
Stufenaufstieg des langjährigen Mitarbeiters der AWO erhöht sich der Zuschuss des Kreises in den
Jahren 2017 bis 2019 um 3000€ jährlich.
Die rechtlichen Aufgaben der Suchthilfe (gemäß ÖGDG, PsychKG, SGB XII, BtMVV,
Rahmenvereinbarung NRW) werden an den Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e. V.
(CV) übertragen. In den letzten Jahren erfolgte eine jährliche Erhöhung von 1-2 % der
Personalkosten nur bezüglich des Kommunalen Zuschusses. Der Anteil der kommunalisierten
Landesmittel (81.900 €) blieb hingegen unverändert. Der CV hat eine Erhöhung des
Betriebskostenzuschusses in Höhe von 40.000 € für die Suchthilfe beantragt. Er begründet dies
nachvollziehbar mit einer Erhöhung der Fallzahlen sowie einer Zunahme von langwierigen und
komplexen Beratungs- und Betreuungsfällen. Darüber hinaus fallen vermehrte Personalkosten durch
tarifliche Veränderungen an.
Hilfen für psychisch kranke Menschen (gemäß ÖGDG, PsychKG, Rahmenvereinbarung LVR) werden
im Sozialpsychiatrischen Zentrum (SPZ) des CV erbracht. Die vertraglichen Vereinbarungen sollen
bei gleichbleibender Bezuschussung fortgeführt werden.
Alle Zuschüssen unterliegen im Hinblick auf Personalkostensteigerungen einer jährlichen Erhöhung
entsprechend den Regelungen im Haushalt des Kreises.
-3Anlagen:
gez.
1. Übersicht über die Zuwendungen der Abt. 53
2. abgestimmte Leistungsvereinbarungen
i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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