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Beschlussvorlage GB (Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u. a.) im dem Bereich Gesundheit hier: Fortsetzung der Bezuschussung um weitere drei Jahre)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
108 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
30.05.16, 14:46
Aktualisiert
30.05.16, 14:46
Beschlussvorlage GB (Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u. a.) im dem Bereich Gesundheit
hier: Fortsetzung der Bezuschussung um weitere drei Jahre) Beschlussvorlage GB (Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u. a.) im dem Bereich Gesundheit
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung V 221/2016 17.05.2016 Datum: Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 09.06.2016 Kreisausschuss 22.06.2016 Kreistag 06.07.2016 Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u. a.) im dem Bereich Gesundheit hier: Fortsetzung der Bezuschussung um weitere drei Jahre Sachbearbeiter/in: Herr Zerche/Herr Ramolla/Frau Dr. Wortberg Abt.: 53 - Gesundheit Tel.: 478/971/476 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. gez. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: x Es entstehen Folgekosten - siehe Begründung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die Bezuschussung im Sinne der Kreistagsbeschlüsse zu den Vorlagen V 83/2010 und V 22/2013 für den Zeitraum 2017 bis 2019 fortzusetzen und die als Anlage beigefügten Vereinbarungen für die Dauer von drei Jahren abzuschließen. -2- Begründung: Mit Kreistagsbeschluss vom 23.06.2010 wurden in den Bereichen Soziales und Gesundheit mit Trägern der Wohlfahrtspflege und anderen Zuwendungsempfängern ab dem 01.01.2011 für die Dauer von drei Jahren Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele geschlossen (V 83/2010). Damalige Grundlage für den Abschluss der Vereinbarungen waren die von der Arbeitsgruppe „Finanzen, Personal und Controlling“ in ihrer Sitzung vom 20.04.2010 getroffenen Grundsatzentscheidungen und Handlungsempfehlungen. Mit Kreistagsbeschluss vom 17.07.2013 wurde die Bezuschussung für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2016 verlängert. Nach den bestehenden Vereinbarungen sind Verhandlungen über eine Weiterführung bis spätestens sechs Monate vor Ablauf abzuschließen. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag nach vorheriger Entscheidung durch den Fachausschuss. Die entsprechenden Zuwendungsempfänger wurden seitens der Abteilung Gesundheit über den Ablauf der Vereinbarungen informiert und die Weiterführung der Vereinbarungen wurde abgestimmt. Das Gesundheitsamt überträgt seine Aufgaben der Schwangeren- und Mütterberatung nach § 11 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW (ÖGDG NRW) auf die Vereine Frauen helfen Frauen e.V. und Donum Vitae e.V. sowie die Caritasverbände Euskirchen und Schleiden. Diese übernehmen für den Kreis u.a. die allgemeine Schwangerenberatungen nach §§ 2/2a des Schwangerenkonfliktgesetzes (SchKG) sowie die Schwangerschaftskonfliktberatung nach §§ 5/6 SchKG (nur Frauen helfen Frauen e.V. und Donum Vitae e.V.). Für die Übertragung der Leistung erhalten die Beratungsstellen einen jährlichen Kreiszuschuss. Dieser soll in den Jahren 2017 bis 2019 wie in den Vorjahren fortgeführt werden. Gemäß §19 Infektionsschutzgesetz i. V. m. §§ 15(2) und 23 ÖGDG NRW haben die Gesundheitsämter Nordrhein-Westfalens die Aufgabe, die Bevölkerung und insbesondere gefährdete Bevölkerungsgruppen zu AIDS und anderen übertragbaren Krankheiten aufzuklären und zu beraten. Darüber hinaus müssen anonyme HIV-Untersuchungen angeboten werden sowie alle Maßnahmen hinsichtlich der Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten (STI-Prävention) durch das Gesundheitsamt gebündelt koordiniert werden. Für den Bereich der Aufklärung und Prävention von HIV/STIs bei Jugendlichen überträgt das Gesundheitsamt seine Aufgaben an die Arbeiterwohlfahrt (AWO), Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen, die das Programm Youthwork (www.youthwork.de) an den Schulen des Kreises durchführt. Durch einen tariflich vorgegebenen Stufenaufstieg des langjährigen Mitarbeiters der AWO erhöht sich der Zuschuss des Kreises in den Jahren 2017 bis 2019 um 3000€ jährlich. Die rechtlichen Aufgaben der Suchthilfe (gemäß ÖGDG, PsychKG, SGB XII, BtMVV, Rahmenvereinbarung NRW) werden an den Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e. V. (CV) übertragen. In den letzten Jahren erfolgte eine jährliche Erhöhung von 1-2 % der Personalkosten nur bezüglich des Kommunalen Zuschusses. Der Anteil der kommunalisierten Landesmittel (81.900 €) blieb hingegen unverändert. Der CV hat eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses in Höhe von 40.000 € für die Suchthilfe beantragt. Er begründet dies nachvollziehbar mit einer Erhöhung der Fallzahlen sowie einer Zunahme von langwierigen und komplexen Beratungs- und Betreuungsfällen. Darüber hinaus fallen vermehrte Personalkosten durch tarifliche Veränderungen an. Hilfen für psychisch kranke Menschen (gemäß ÖGDG, PsychKG, Rahmenvereinbarung LVR) werden im Sozialpsychiatrischen Zentrum (SPZ) des CV erbracht. Die vertraglichen Vereinbarungen sollen bei gleichbleibender Bezuschussung fortgeführt werden. Alle Zuschüssen unterliegen im Hinblick auf Personalkostensteigerungen einer jährlichen Erhöhung entsprechend den Regelungen im Haushalt des Kreises. -3Anlagen: gez. 1. Übersicht über die Zuwendungen der Abt. 53 2. abgestimmte Leistungsvereinbarungen i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)