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Beschlussvorlage GB (Z1 / V 221 / 2016 (S.u.G. 09.06.2016))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
17.06.16, 08:59
Aktualisiert
17.06.16, 08:59
Beschlussvorlage GB (Z1 / V 221 / 2016 (S.u.G. 09.06.2016))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / V 221/2016 Datum: 10.06.2016 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 09.06.2016 A) TOP 6 Öffentliche Sitzung Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der V 221/2016 Wohlfahrtspflege u. a.) im dem Bereich Gesundheit hier: Fortsetzung der Bezuschussung um weitere drei Jahre Ausschuss für Soziales und Gesundheit 09.06.2016 Herr Becker, Fachbereichsleiter der Sucht- und Wohnungshilfe des Caritasverbandes Euskirchen, bekommt Gelegenheit zur kurzen Stellungnahme. Herr Becker erläutert die umfangreichen Aufgaben der Sucht- und Wohnungshilfe und stellt die Fallzahlen und die Ausgaben in diesem Bereich vor. Der Ausschuss bedankt sich für diese Informationen und fährt mit der Tagesordnung fort. Der Ausschuss stimmt der V 221/2016 zu und empfiehlt folgende geänderte Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die Bezuschussung im Sinne der Kreistagsbeschlüsse zu den Vorlagen V 83/2010 und V 22/2013 für den Zeitraum 2017 bis 2019 fortzusetzen und die als Anlage beigefügten Vereinbarungen für die Dauer von drei Jahren abzuschließen. Für die Dauer der Vereinbarungslaufzeit werden die Zuschussbeträge jährlich um die durchschnittliche Tariferhöhung im öffentlichen Dienst (TVöD Kommunen) der letzten 3 Jahre erhöht. Der Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre (2014 – 2016) beträgt 2,3 %. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen Z1