Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
56 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
14.04.11, 06:21
Aktualisiert
02.08.11, 06:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 29.03.2011
20.5
Bebauungsplan Nr. 101A, E. - Liblar, Einkaufszentrum
I. Beschluss über die Änderung der Plangebietsabgrenzung
II. OffenlegungsbeschlussDrs.Nr. 73/2011)
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, den am 14.12.2010 vom Rat der Stadt
Erftstadt beschlossenen Geltungsbereich (siehe auch V 580/2010) des Bebauungsplanes Nr. 101A;
E. –Liblar, Einkaufszentrum, wie im Anlageplan gekennzeichnet, zu ändern (Erweiterung im Norden).
II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414) in der zuletzt geändert Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des
Bebauungsplanes Nr. 101A, E. - Liblar, Einkaufszentrum, als Bebauungsplanentwurf nebst
Begründung und Umweltbericht, beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3 Abs. 2
BauGB) und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
(gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)