Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
122 kB
Datum
08.06.2016
Erstellt
18.03.16, 04:05
Aktualisiert
09.06.16, 13:32
Stichworte
Inhalt der Datei
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Datum:
F 24/2016
29.02.2016
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
08.06.2016
Gehölzpflege an Bundesfern- und Landstraßen in NRW
hier: Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Anfrage Gehölzpflege an Bundesfern- und Landstraßen in NRW
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Seit Anfang 2014 gilt in NRW der Leitfaden: Hinweise für die Gehölzpflege an Bundesfernund
Landesstraßen.
Es
sind
immer
wieder
massive
Eingriffe
bei
den
Gehölzpflegemaßnahmen zu beobachten. Diese stellen nicht selten eine Bedrohung von
schützenswerten Tier- und Pflanzenarten dar. In diesem Zusammenhang bittet
die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen um schriftliche Beantwortung folgender Fragen
und um Aufnahme auf die TO des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr :
Wurde im Gebiet der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen vom
Landesbetrieb Straßen NRW der Pflegezeitraum 01.10.2015 bis 29.02.2015 eingehalten?
Hat man sich bei den durchgeführten Arbeiten in der Pflegesaison 2015/2016 an die
Vorgaben der Gehölzpflegehinweise gehalten und auf das flächige „Auf den Stock setzen“
verzichtet?
Sind der Unteren Landschaftsbehörde Maßnahmen bekannt geworden, die seitens des
Landesbetriebes als Verkehrssicherungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen ausgegeben
wurden, die aber weit über das übliche Maß hinausgingen oder sogar als Rodung
-2-
einzustufen sind? Ist in besonders gelagerten Fällen die Eingriffsregelung zur Anwendung
gekommen (Ersatzbepflanzung)?
Gab es Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden oder sonstige Institutionen?
Wenn ja, wie viele?
Für die Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns im Voraus.
Mit freundlichem Gruß
für die Richtigkeit:
gez. Jörg Grutke
-Fraktionsvorsitzender-
gez.Conny Schmid
-Fraktionssekretärin-