Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
132 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
30.05.16, 12:01
Aktualisiert
30.05.16, 12:01
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Inhalt der Datei
1
Jahresbericht der Schulberatungsstelle
für den Kreis Euskirchen 2015
Am Schwalbenberg 5 53879 Euskirchen
Tel: 02251 81068-0 Fax: 02251 81068-20
Email info@schulberatung-euskirchen.de
www.kreis-euskirchen.de
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung ..............................................................................................................................................2
2. Ziele und Aufgaben der Schulberatungsstelle für den Kreis Euskirchen .............................................2
3. Personalsituation 2015 .........................................................................................................................3
4. Kennzahlen 2015..................................................................................................................................4
4.1 Kennzahlen Schülerinnen und Schüler und Eltern .......................................................................4
4.2 Kennzahlen Lehrerinnen und Lehrer u.a.......................................................................................5
4.3 Kennzahl Anzahl Veranstaltungen (Fortbildungen / Supervision etc.)..........................................5
5. Arbeitsbereiche – Auswertung der Anmeldestatistik 2015...................................................................6
5.1 Beratung Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern .....................................................................6
5.1.1 Anmeldegründe / Beratungsanlässe .....................................................................................6
5.1.2 Anteil Jungen - Mädchen ......................................................................................................6
5.1.3 Klassenstufen........................................................................................................................7
5.1.4 Schulformen ..........................................................................................................................8
5.1.5 Wohnorte...............................................................................................................................9
5.6 Beratung Lehrkräfte u.a.................................................................................................................9
5.3 Fortbildungen / Supervision.........................................................................................................10
5.4 Vernetzung ..................................................................................................................................11
6. Qualitätssicherung und Evaluation 2015............................................................................................12
7. Ausblick ..............................................................................................................................................13
2
1. Einleitung
Die Schulberatungsstelle für den Kreis Euskirchen stellt den psychologischen Fachdienst der Schulen
dar. In diesem Rahmen bietet sie psychologisch-pädagogische Beratung bei schulischen Fragestellungen für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, Lehrkräfte sowie Bezugspersonen und andere
schulische und außerschulische Akteure.
Die Trägerschaft der Beratungsstelle durch den Kreis Euskirchen und das Land Nordrhein-Westfalen
seit Bestehen 1987 wird als freiwillige – bzw. vertraglich gebundene – Aufgabe des Landes und der
Kommune gemeinsam geleistet. Die Strukturen und Aufgaben der Schulberatungsstelle sind durch
1
Erlasse, Beschlüsse und Empfehlungen des Landes NRW und des Kreises Euskirchen geregelt
Zudem orientiert sich die Arbeit der Beratungsstelle an den Ergebnissen des „Arbeitskreises Kommunale Schulpsychologie beim Städtetag NRW“ und den Qualitätsstandards, die im „Berufsprofil Schulpsychologie“ des Berufsverbandes deutscher Psychologinnen und Psychologen (BdP, Sektion Schulpsychologie) beschrieben werden.
Wesentliche Grundlagen der Arbeit sind:
•
•
•
•
•
Freiwilligkeit der Inanspruchnahme
Freier Zugang
Schweigepflicht
Kostenfreiheit für die Ratsuchenden
Unabhängigkeit und Neutralität
2. Ziele und Aufgaben der Schulberatungsstelle für den Kreis Euskirchen
Tabelle 1: Ziele und Aufgaben der Schulberatungsstelle
Prävention und Intervention
Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern /
Lehrkräfte darin zu unterstützen, ihren BilBezugspersonen in der Gestaltung der Schul- dungs- und Erziehungsauftrag professionell
laufbahn zu unterstützen
zu erfüllen
Beratung und Unterstützung in den Bereichen
Lernen und Leistung
Allgemeine Lernschwierigkeiten
•
Lese-, Rechtschreib- und RechenSchwierigkeiten
•
Besondere Begabungen
•
Konzentration/Aufmerksamkeit
•
Lern- und Arbeitsverhalten, Wahrnehmung,
Motorik
Verhalten und sozialer Bereich
•
Schul-/Prüfungsängste,
•
Aggressionen, Gewalt/Konflikte, Mobbing
•
Verweigerung, Schulabsentismus (Fehlen)
Schullaufbahn
•
Überspringen/Wiederholen einer Klasse
•
Schul- oder Schulformwechsel
•
Individuelle Beratung zu Fragen bzgl.
einzelner Schülerinnen und Schüler oder Lerngruppen oder anderer beruflicher Fragestellungen
•
Supervision / Coaching für einzelne Lehrkräfte
und Gruppen/Teams
•
Fortbildung (psychologische Aspekte von
Lehr- und Lernprozessen, Gesprächsführung
und Kommunikation, Lehrergesundheit, Krisenmanagement etc.)
•
Begleitung von Teamentwicklungsprozessen
•
Beratung und Fortbildung zum Krisenmanagement
1
•
•
•
•
Erlass: „Aufgaben, Laufbahn, Einstellungsvoraussetzungen und Eingruppierung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen“, des Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, 15.1.2007
Kreistags-Beschluss „Einrichtung einer kommunalen Schulpsychologenstelle in der Regionalen Schulberatungsstelle
des Kreises Euskirchen“, 20.06.2007
Kooperationsvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Land NRW, 15.10.2007
Empfehlungen zu Strukturen, Aufgaben und Verfahrensweisen des Schulpsychologischen Krisenmanagements in
Schulen in Nordrhein-Westfalen, 2015 ( MSW, Städtetag NRW, Landkreistag NRW, Städte und Gemeindebund NRW,
Unfallkasse NRW)
3
Im Folgenden wird die Arbeit der Schulberatungsstelle im Jahr 2015 dargestellt.
3. Personalsituation 2015
Im Jahr 2015 war von den 3,25 Fachstellen eine Landesstelle insgesamt 6,5 Monate aufgrund eines
Beschäftigungsverbotes in der Schwangerschaft nicht besetzt (Mitte Juni 2015 bis März 2016). Dies
entspricht knapp 17% der jährlichen zeitlichen Ressourcen der Beratungsstelle.
Die Vollbesetzung ist seit dem 9.3.2016 wieder gegeben, seit eine Kollegin im Landesdienstt ihre Tätigkeit nach der Elternzeit wieder aufgenommen hat.
Nahtlos konnte die halbe kommunale Stelle (Elternzeitvertretung) nach Ausscheiden der Kollegin wegen Wegzugs zum 1.12.2015 wieder besetzt werden.
Die Sekretariatskraft leistet nach wie vor neben den allgemeinen Büro- und Verwaltungstätigkeiten
den verlässlichen Telefondienst, in dem die Anmeldungen der Ratsuchenden angenommen werden.
Durch eine verwaltungsinterne Umbesetzung konnte die Sekretariatsstelle nach Eintritt der bisherigen
Mitarbeiterin in den Ruhestand ebenfalls nahtlos besetzt werden.
Tabelle 2: Anzahl Fachstellen in Relation zur Anzahl Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und
2
Schulen
Kreis Euskirchen
Bezirksregierung Köln
Schülerinnen und Schüler
Lehrkräfte
Schulen
Fachstellen
• Psychologie (Diplom/Master)
• Sozialpädagogik (Diplom)
• Fachstellen gesamt
Sekretariat
Schülerinnen und Schüler pro
Fachstelle
Lehrkräfte pro Fachstelle
Schulen pro Fachstelle
26.824
2.001
77
626.958
43.166
1489
2,5
0,75
3,25
75,2
0,75
8.405
616
24
3
8337
(4.741 bis 16.267)
4
574
(322 bis 1.182)
20
(8 bis 43)
2 Quellen: Kommunales Bildungsmonitoring: www.it-nrw.de; Stichtag 15.10.2015.
Landesverband Schulpsychologie NRW e.V. (2015): Versorgungszahlen zur Schulpsychologie in NRW 2015.
3 Die von der Kultusministerkonferenz 1974 empfohlene Relation von einem/r Schulpsychologen/ Schulpsychologinnen auf 5000
Schülerinnen und Schüler wird in Nordrhein-Westfalen nur von drei der zwölf Beratungseinrichtungen in der Bezirksregierung
Köln erreicht.
4 Die Sektion Schulpsychologie des Berufsverbandes deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. empfiehlt eine Relation
von einem/r Schulpsychologen/ Schulpsychologin auf 400 Lehrkräfte. BDP Sektion Schulpsychologie: Schulpsychologie in
Deutschland - Berufsprofil. 3. Auflage, 2014 [1].
4
4. Kennzahlen 2015
Die Kennzahlen wurden im Zuge der Überarbeitung der Produktbeschreibung neu formuliert.
Tabelle 3: Kennzahlen Schulberatungsstelle 2015
1. Schülerinnen und Schüler und Eltern
1.1. Anzahl in Anspruch genommener Beratungen:
(bezogen auf Neuanmeldung pro Kalenderjahr)
1.2. Wartezeit in Kalenderwochen (Durchschnitt):
(Zeit zwischen Anmeldung und erstem Kontakt mit
Fachmitarbeiter/in, telefonisch oder persönlich)
2015
210
6
2. Lehrerinnen und Lehrer u.a.
2.1. Anzahl in Anspruch genommener Beratungen:
(bezogen auf Neuanmeldung pro Kalenderjahr)
81
2.2. Wartezeit in Kalenderwochen (Durchschnitt):
(Zeit zwischen Anmeldung und erstem Kontakt mit
Fachmitarbeiter/in, telefonisch oder persönlich)
2
3. Anzahl Veranstaltungen (Fortbildungen/Supervision etc.)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
41
239
4.1 Kennzahlen Schülerinnen und Schüler und Eltern
zu 1.1 Anzahl in Anspruch genommener Beratungen:
Es wird die Anzahl der Beratungen bezogen auf die Neuanmeldungen in einem Kalenderjahr angegeben und in den Folgejahren fortgeschrieben. Nicht alle Beratungen wurden in 2015 begonnen oder
abgeschlossen, teilweise dauern die Beratungsprozesse bis ins Frühjahr 2016 an.
Im Vergleich zum Jahr 2014 (252) hat sich die Anzahl mit 239 Anmeldungen (210 Beratungsprozesse)
stabilisiert. Der absolute Rückgang ist statistisch als nicht relevant zu betrachten.
zu 1.2 Wartezeit in Wochen (Durchschnitt):
Die Angabe der Wartezeiten erscheint als Kennzahl sinnvoll im Zuge eines möglichst bürgernahen
und serviceorientierten Angebots. Die durchschnittliche Wartezeit für Familien zwischen Anmeldung
und dem ersten Beratungs-Fachkontakt betrug bei einer Anmeldung im Jahr 2015 sechs Wochen (vgl.
Abb.1).
26,2 % der Ratsuchenden erhielten innerhalb einer Kalenderwoche eine Beratung, insgesamt 43,8%
innerhalb von vier Wochen, 76,7% innerhalb von acht Wochen, 86,2 % innerhalb zwölf Wochen. Etwa
13,9% Prozent der Anmeldenden konnte nach 13 bis 17 Wochen eine Beratung angeboten werden.
Die Ratsuchenden wurden bei der Anmeldung auf die voraussichtliche Wartezeit hingewiesen und auf
die Möglichkeit, sich bei unvorhergesehenen Entwicklungen auch aktiv selbst wieder zu melden. Bei
dringenden oder termingebundenen Anliegen erfolgte baldmöglichst ein Rückruf durch die Fachkraft
bzw. eine zeitnahe Terminvergabe.
5
100%
86%
90%
77%
80%
70%
59%
60%
Anzahl
50%
44%
40%
30%
26%
20%
14%
10%
0%
1
1-4
1-6
1-8
1-12
13-17
Wochen
Abbildung 1: Wartezeit bis zum ersten Beratungskontakt in Prozent, kumuliert (N=210)
4.2 Kennzahlen Lehrerinnen und Lehrer u.a.
zu 2.1. Anzahl in Anspruch genommener Beratungen
Insgesamt wurden 72 Lehrkräfte und neun weitere Ratsuchende im Kontext Schule (Jugendhilfe, medizinisch-therapeutische Kooperationspartner, KoBIZ, Polizei) individuell beraten (N=81).
zu 2.2 Wartezeit in Wochen (Durchschnitt):
Die durchschnittliche Wartezeit betrug ca. zwei Wochen. Der kürzere Durchschnitt im Vergleich zu
Familien ergibt sich aus der Tatsache, dass der Anteil der als krisenhaft beschriebenen dringlichen
Anfragen prozentual höher liegt.
Zudem kann man davon ausgehen, dass eine Lehrerberatung neben der konkreten Anfrage multiplikatorisch im System wirkt und daher zeitnah viele Schülerinnen und Schüler indirekt erreicht werden.
Die meisten Beratungen erfolgten telefonisch.
4.3 Kennzahl Anzahl Veranstaltungen (Fortbildungen / Supervision etc.)
Tabelle 4: Fortbildungen / Supervision
Termine
Teilnehmerinnen und
Teilnehmer
Teams/Kollegien
Fortbildung/Workshops
10
151
Supervision / Fallberatung
23
69
11
1 - 4 Termine
8
19
3
2 - 5 Termine
41
239
Teamentwicklung
Bei insgesamt 41 Veranstaltungen erhielten 239 Lehrkräfte und andere Akteure des Schulwesens ein
Angebot.
6
5. Arbeitsbereiche – Auswertung der Anmeldestatistik 2015
5.1 Beratung Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern
5.1.1 Anmeldegründe / Beratungsanlässe
In Abbildung 2 sind die Themen angegeben, die die Ratsuchenden 2015 bei der Anmeldung genannt
haben. Neben den Beratungsanliegen im Bereich Lernen und Leistung (am häufigsten Rechtschreibung (31,8%), Lesen (23,9%), Rechnen (17,6%) sowie Konzentration (15,9%)) stehen soziale Schwierigkeiten, v.a. Aggression, Konflikte und Mobbing (23,4%) im Vordergrund. Mit 9,3% Prozent wird die
Beratungsstelle im Kontext Schulabsentismus (Fehlen) in Anspruch genommen.
In 30 % der Beratungsprozesse fand ein ausführlicher Kontakt mit den Lehrkräften statt, z.T. in gemeinsamen Gesprächen, in denen Beobachtungen ausgetauscht und Ideen und konkrete Schritte zur
Unterstützung der Schülerinnen und Schüler aller Beteiligter festgelegt werden konnten.
In ebenfalls 30% der Beratungen wurde neben der qualitativen Analyse der schulischen Situation, der
Stärken und Schwierigkeiten der Schülerinnen und Schüler, der Möglichkeiten von Lehrkräften, Eltern
und anderen, mit Hilfe psychometrischer Testverfahren diagnostisch gearbeitet.
35%
31,8%
30%
23,9%
25%
Anzahl
20%
23,4%
17,6%
15,9%
15,5%
15%
9,6%
10%
8,4%
2,9%
5%
2,5%
9,3%
6,8%
5,4%
2,1%
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0%
Anmeldenlässe / Beratungsthemen
Abbildung 2: Anmeldeanlässe / Beratungsthemen Schülerinnen und Schüler, Mehrfachnennungen möglich (N = 239)
5.1.2 Anteil Jungen - Mädchen
Mit einem Anteil von 139 Jungen (58%) zu 100 Mädchen (42 %) spiegelt sich eine Verteilung wieder,
die sich seit Jahren in der Schulberatung zeigt. Hintergrund ist die Beobachtung, dass Jungen schwierige Entwicklungsphasen eher nach außen gerichtet ausdrücken und diese dadurch stärker wahrgenommen werden, während Mädchen Schwierigkeiten oder Konflikte stärker innerlich verarbeiten und
weniger belastet wirken und auffallen.
7
Anzahl
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
58%
42%
Jungen
Mädchen
Abbildung 3: Anteil Jungen - Mädchen (N = 239)
5.1.3 Klassenstufen
Wie auch in den Vorjahren machen die Anfragen im Grundschulbereich einen Großteil der Anmeldungen aus (vgl. Abb. 4: 43%). Mit 14,6 % sind Anmeldungen von Drittklässlern am häufigsten. Nach dem
Wechsel von der Eingangsstufe (erste und zweite Klassenstufe) in die dritte Klasse werden Schwierigkeiten in der Lernentwicklung meist besonders deutlich. Die Anfragehäufigkeit in den Klassenstufen
4 bis 9 bewegt sich jeweils um die 10%.
16%
14,6%
14%
13,0%
12%
11,3%
10,9%
10,4%
9,6%
10%
9,2%
8,8%
Anzahl 8%
6%
3,8%
4%
3,8%
2,1%
2%
0,8%
1,7%
0,4%
0%
0
1
2
3
4
5
6
7
Klasse
Abb. 4: Klassenstufen einzeln in Prozent (N = 239)
8
9
10
11
12
k.A.
8
60%
54%
50%
41%
40%
Anzahl30%
20%
10%
1%
3%
2%
11 - 12
k.A.
0%
vor
1-4
5 - 10
Schulstufen
Abb. 5: Schulstufen in Prozent (N = 239)
5.1.4 Schulformen
Die Verteilung der Anmeldungen auf die Schulformen zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert. Beratungsanfragen kommen verstärkt aus dem Bereich der Grundschulen, Gymnasien und
Realschulen. Deutlich zugenommen hat der Anteil der Anmeldungen aus den Gesamtschulen, was
damit erklärt werden kann, dass sich diese Schulen größtenteils im Aufbau befinden, während andere
Schulformen auslaufen: die Anzahl Schülerinnen und Schüler steigt im Verhältnis zur Gesamtschülerschaft.
40%
36,8%
35%
30%
25%
Anzahl
20,5%
20%
15,9%
15%
7,5%
10%
5%
7,5%
7,9%
2,1%
0,8%
0,0%
Schulformen
Abbildung 6: Schulformen (N = 239)
k.
A
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0%
0,8%
9
5.1.5 Wohnorte
Die Inanspruchnahme in Abhängigkeit vom Wohnort spiegelt in etwa die Rangfolge bezogen auf die
Einwohnerzahlen wieder.
35%
30%
29,3%
25%
20%
Anzahl
13,4%
15%
11,7% 11,7%
9,2%
7,9%
10%
5,9%
5%
3,3%
2,5%
1,7% 2,5%
0,8%
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0%
Wohnort
Abb. 7: Wohnorte Schülerinnen und Schüler (N = 239)
Das für Ratsuchende aus dem Südkreis vorgehaltene Beratungsangebot im Rathaus Schleiden wird
nur von einem Teil der Ratsuchenden aus diesem Gebiet in Anspruch genommen (v.a. Schleiden und
Kall). Bei Anfragen aus dem Südkreis wird abgefragt, ob eine Beratung in Schleiden oder Euskirchen
gewünscht wird. Die meisten Ratsuchenden bevorzugen einen Termin in Euskirchen. Die Anfragen
konnten auch in 2015 vom Umfang her auf maximal einen Tag in der Woche in Schleiden gebündelt
werden.
5.6 Beratung Lehrkräfte u.a.
Die Anfragen von Lehrkräften und anderen Ratsuchenden sind im Jahr 2015 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gestiegen: Die Schulberatungsstelle wird als Angebot nicht nur für Familien bei schulischen Fragen wahrgenommen.
Abbildung 8 zeigt die Anmeldeanlässe, mit denen sich Lehrkräfte an die Schulberatungsstelle gewendet haben.
Es zeigt sich eine Häufung an Anfragen im Kontext krisenhafter Entwicklungen und in Bezug auf Supervision und Fallberatung.
Anmeldeanlässe Lehrkräfte (N=72) Mehrfachnennungen möglich
10
43%
10
25%
10%
10%
6%
6%
4%
3%
4%
7%
8%
6%
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45%
40%
35%
30%
Anzahl 25%
20%
15%
10%
5%
0%
Anmeldeanlässe
Abb. 8: Anmeldeanlässe Lehrkräfte (N = 72)
Schulformen
Lehrkräfte von Förderschulen meldeten mit 33,3 % den häufigsten Bedarf, gefolgt von den Grundschullehrkräften (24,6 %), Gymnasiallehrkräften (9,7%), Lehrkräften von Realschulen (5,6%), Hauptschulen und Berufskollegs (jeweils 4,2%).
5.3 Fortbildungen / Supervision
Zehn Fortbildungen widmeten sich folgenden Themen:
schulübergreifend
•
Studientage Beratungslehrkräfte (Gesprächsführung, Beratungskompetenz, Mobbing, Rollenklärung) - drei Termine
•
Diagnostische Impulse für Förderschulen
•
Diagnostische Impulse für Sonderpädagogen im GL
•
Schülerinnen und Schüler mit Lese- und Rechtschreib-Schwierigkeiten erkennen, verstehen
und fördern (Grundschulen) – zwei Termine
•
Rollenklärung in schulischen Veränderungsprozessen (schulübergreifend)
schulintern
•
LRS (Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten)-Diagnostik und Förderung in der Sekundarstufe
•
"Mobbing - Cybermobbing" – Umgang mit Formen von Gewalt an Schule in der Sekundarstufe
In den Supervisionen und Fallberatungen standen neben Anliegen zum Umgang mit einzelnen
Schülern oder Lerngruppen auch Fragen zur eigenen Rolle im Vordergrund.
Die Teamentwicklungsprozesse widmeten sich dem Umgang mit Veränderungen durch die Inklusion.
Aufgrund der auch in 2015 eingeschränkten personellen Ressourcen und personeller Wechsel, konnten einige für 2015 geplante Angebote nicht realisiert werden. So wurde der Kurs 2015/16 zur Ausbildung von Beratungslehrkräften, an denen Lehrkräfte des Kreises Euskirchen teilnehmen, nur von August bis Oktober 2015 in drei von 16 Sitzungen durch die Schulberatungsstelle Euskirchen mit begleitet.
Ebenso konnte das Angebot an schulübergreifenden Supervisionsgruppen noch nicht umgesetzt werden.
11
5.4 Vernetzung
Die regelmäßige und aktive Teilnahme der Mitarbeiter/innen der Schulberatungsstelle an regionalen
und überregionalen Arbeitskreisen dient der bedarfsbezogenen Mitgestaltung der Unterstützungsangebote der Schullandschaft und der Schulpsychologie im Kreis Euskirchen. Zugleich erhöht sich dadurch die Qualität des Beratungsangebotes, da effektiv zu weiteren Angeboten vermittelt werden
kann.
Kreisweite Arbeitskreise (AKs):
• AK Kinder psychisch- oder suchtkranker Eltern / PSAG des Kreises Euskirchen
• AK Psychiatrie / PSAG des Kreises Euskirchen
• AK Übergang Kita / Grundschule (KoBIZ)
• AK Suchtprävention / PSAG des Kreises Euskirchen
• AK „Medienkompetenz und Gewaltprävention“ / Opfernetzwerk e.V.
• Vorbereitung des „Netzwerk schulisches Krisenmanagement im Kreis Euskirchen“ (Januar
2016)
Schulpsychologische überregionale Arbeitskreise (AKs):
• Regionalgruppe Schulpsychologisches Krisenmanagement Bezirksregierung Köln
• AK Leiterinnen und Leiter schulpsychologischer Beratungsstellen in der Bezirksregierung Köln
• AK Kommunale Schulpsychologie im Städtetag NRW
Austausch und Kooperation:
• Untere Schulaufsicht für den Kreis Euskirchen (Schulrat und Schulrätinnen für Primarschulen,
Hauptschulen, Förderschulen), anlassbezogen und jährlich zweimaliger Jour fixe gemeinsam
mit Abteilungsleitung 40 – Schulen
• Mitglieder und Teilnehmer des Ausschusses für Bildung und Inklusion des Kreises Euskirchen
• Dezernentinnen und Dezernenten verschiedener Schulformen und Generalen der Bezirksregierung Köln
• Inklusionskoordinatorinnen und -Koordinatoren sowie Inklusionsfachbeauftragte für den Kreis
Euskirchen
• KoBIZ, Bildungsbüro und Kommunales Integrationszentrum (u.a. Teilnahme 4. Bildungskonferenz)
• Abteilung Gesundheit (u.a. Teilnahme Fachtag Cannabis)
• Abteilung Jugend und Familie
• Erziehungsberatungsstelle
• Schulleitungen, Beratungslehrkräfte und Beratungsteams, Schulsozialarbeiter/innen verschiedener Schulen
• Opferschutzbeauftragter der Kreispolizeibehörde Euskirchen
• Kriseninformationsdienst des Deutschen Roten Kreuzes Kreis Euskirchen
•
•
•
Sozialpädiatrisches Zentrum Mechernich
Behandlungszentrum Euskirchen (Tagesklinik und Ambulanz) der LVR Klinik Bonn (Kinderund Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie)
Niedergelassene Kinder- und Jugendpsychiater und -psychiaterinnen
Schulpsychologisches Krisenmanagement
Neben den Beratungen in konkreten krisenhaften Situationen (vgl. 4.2) wurde in Kooperation mit dem
Dezernenten der Bezirksregierung Köln für Krisenmanagement und schulische Notfälle und der Schulrätin des Kreises Euskirchen mit dem Generale schulische Notfälle und Gewaltprävention die neuen
Notfallpläne für die Schulen des MSW NRW vorgestellt. Die Notfallpläne, die anschaulich und praxisnah über Handlungsschritte im schulischen Krisenmanagement informieren und vielfältige Sekundärinformationen enthalten, sind vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW und von der Unfallkasse NRW gemeinsam mit Schulpsychologen weiterentwickelt worden. In der Veranstaltung wurde
auf die Angebote zur Unterstützung in Prävention, Intervention und Nachsorge durch Schulpsychologie, Bezirksregierung, Kreis Euskirchen und weitere Institutionen hingewiesen.
12
Besondere Aufmerksamkeit erhielt die in den Notfallplänen enthaltene Empfehlung zur Einrichtung
schulinterner Teams für Gewaltprävention und Krisenintervention. Diese schulinterne Struktur hat sich
bei der Bewältigung krisenhafter Situationen als besonders wirksam erwiesen. Hierzu bietet die
Schulberatungsstelle Unterstützung bei Bildung und Fortbildung der Teams.
Anknüpfend hat im Januar 2016 die Wiederaufnahme der Aktivitäten des „Netzwerk Schulisches Krisenmanagement im Kreis Euskirchen“ stattgefunden.
6. Qualitätssicherung und Evaluation 2015
Neben der Teilnahme an kollegialer Intervision (gemeinsame Reflexion des beruflichen Handelns) in
einer dienstübergreifenden Gruppe bildeten sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schulpsychologischer Diagnostik und Beratung, Konfliktmanagement und schulpsychologischem Krisenmanagement
fort.
In der Regel wöchentlich und nach Bedarf z.B. bei Anfragen im Kontext krisenhafter Ereignissen finden zudem im Team kollegiale Fallbesprechungen statt.
Die Evaluation, d.h. die fortlaufende Bewertung und Reflexion von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität, stellt ein wichtiges Instrument zur Sicherung und Verbesserung der Angebote der Schulberatungsstelle dar.
Die vielfältigen Aktivitäten zur Vernetzung und die bedarfsorientierte Abstimmung von Angeboten geben wichtige Impulse für die Struktur- und Prozessqualität.
Dies gilt ebenso für die regelmäßige teaminterne Reflexion zur Optimierung der dienstinternen Abläufe und des Umgangs mit Anfragen.
In diesem Zusammenhang ist auch die regelmäßige Teilnahme an Treffen der Leitungen Schulpsychologischer Dienste (AK beim Städtetag NRW und Leiterrunde Bezirksregierung Köln) zu sehen.
Die Überprüfung der Ergebnisqualität erfordert eine möglichst klare und objektivierbare Beschreibung
von Kriterien der Zielerreichung.
In der Schulpsychologie erscheint eine Sicherung der Ergebnisqualität vor allem dadurch gegeben,
mit den Ratsuchenden möglichst eng und lösungsorientiert am formulierten Anliegen zu arbeiten.
Inhalt des/der ersten Beratungsgespräch/e ist es zu klären, an welcher Stelle die Beratung hilfreich
sein soll, welches Ergebnis die Klienten sich erhoffen, woran sie merken würden, dass die Beratung
etwas bewirkt hat. Dabei wird gemeinsam erarbeitet, was ein realistisches und von den Ratsuchenden
erreichbares Ziel ist und wie dieses erreicht werden kann. Dies wird im Beratungsprozess immer wieder reflektiert.
Evaluation ist also als ein Prozess zu sehen, der sich in der Beratungskompetenz und der Orientierung an den Zielen der Ratsuchenden widerspiegelt.
Erfahrungen anderen Schulberatungsstellen mit Erhebungen zur Zufriedenheit belegen, dass ein an
den Zielen des Ratsuchenden orientierter Beratungsprozess in einer durch den Berater wertschätzend
gestaltete Beziehung zu hoher Zufriedenheit führt.
Die Ressourcen, die in die Erarbeitung und auch Durchführung einer wissenschaftlichen Kriterien genügende Evaluation fließen müssen, sind beim Anspruch, das Alltagsgeschäft serviceorientiert zu
gestalten, aktuell nicht zu leisten.
Die Schulpsychologie sieht den Bedarf nach Evaluationen ihrer Arbeit und Beschreibung wirksamer
Ansätze und Konzepte. Aktuell gibt es Bestrebungen der Berufsverbände und des Arbeitskreis Schulpsychologie beim Städtetag NRW, überregional wissenschaftlich begleitete Studien durchzuführen,
deren Ergebnisse von den Schulpsychologischen Diensten und Schulberatungsstellen alltagsnah genutzt werden können.
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7. Ausblick
Die Aktivitäten zur bedarfs- und ressourcenorientierten Aufgabenerfüllung in der Beratung, Fortbildung
und Supervision/Fallberatung haben sich bewährt und werden fortgesetzt.
Geplante Angebote in 2016:
− Weiterführung einer Fortbildung (jeweils vier Module) zum Erkennen, Verstehen und Fördern
von Kindern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Schreibens
(LRS) für Grundschullehrkräfte im Kreis Euskirchen in Kooperation mit dem Kompetenzteam
Rhein-Erft / Euskirchen: Der erste Durchgang unter Teilnahme von 34 Lehrkräften aus 17
Grundschulen wird im März 2016 abschließen, der zweite Durchgang für die weiteren 16
Grundschulen ist von Juni bis November 2016 geplant und vorbereitet.
− Durchführung des Kurses 2016/17 zur einjährigen Fortbildung der Beratungslehrkräfte in Zusammenarbeit mit der Regionalen Schulberatungsstelle des Rhein-Erft-Kreises und der Bezirksregierung Köln (ab August 2016)
− Arbeitskreis für Beratungslehrkräfte im Kreis Euskirchen ab Schuljahr 2016/17
− Arbeitskreis LRS (Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten): Anschließend an die Fortbildung der
Grundschulen gibt es ab Herbst 2016 ein Angebot, sich schulübergreifend mit dem Thema
„Konzept zur Förderung des Lese- und Rechtschreiberwerbs“ zu beschäftigen. Zudem gibt es
die Gelegenheit, sich über individuelle Fragen z.B. in Fallberatungen auszutauschen.
Aufgabe der Schulberatungsstelle im Kontext Zuwanderung
Die Zuwanderung durch geflüchtete Kinder und Jugendliche und ihre Familien stellt die Schulen vor
Herausforderungen.
Bewährte schulpsychologische Konzepte und Angebote sowie fachspezifisches Wissen können hier
unterstützend wirksam werden.
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Beratung von Schülerinnen und Schüler und Ihren Familien bei schulischen Fragestellungen
Individuelle und Gruppen- (Fall-) Beratung für Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und
Teams insbesondere der Internationalen Vorbereitungs- und Förderklassen
Supervision und Coaching für einzelne Lehrkräfte und Teams ( z.B. Reflexion der eigenen beruflichen Rolle)
Unterstützung der Schulleitungen bei der Konzeptentwicklung zur Integration
Unterstützung bei der Teamentwicklung (z.B. „multiprofessioneller Teams“)
Angebot zur Fortbildung zu themenspezifischen psychologische Aspekten und deren Auswirkungen auf die Schulgemeinschaft bzw. Strategien zu einem hilfreichem Umgang mit möglichen Herausforderungen (Themen: Flucht, Gewalt, Trauma, Trauer, Interkulturelle Kompetenz
etc.)
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW unterstützt die Arbeit der Schulpsychologie mit 20
Stellen befristet vom 1.8.2016 bis 31.7.2019. Die Bezirksregierung Köln wird mit fünf Stellen berücksichtigt. Davon wird die Schulberatungsstelle Euskirchen ein halbe Stelle erhalten. Dadurch werden
gezielte Angebote in diesem Bereich möglich. Eine Abstimmung mit Schulaufsicht, Kommunalem Integrationszentrum u.a. ist in Vorbereitung.
Für die Schulberatungsstelle ergibt sich dadurch ein erhöhter Raumbedarf.