Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
383 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
05.09.16, 14:46
Aktualisiert
05.09.16, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinsame Empfehlungen
der Programme
Kommunale Integrationszentren NRW,
Kommunale Koordinierung „Kein Abschluss ohne Anschluss
Übergang Schule – Beruf in NRW“,
Regionale Bildungsnetzwerke in NRW,
Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW und
der Landeskoordinierungsstelle „Kein Kind zurücklassen!
Kommunen in NRW beugen vor“
für die
Zusammenarbeit von regionalen Netzwerken
Stand 20.01.2016
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Cornelia Stern, Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, Regionale Bildungsnetzwerke NRW
Dr. Petra Hoffmann, Martina Lüking, Ministerium für Arbeit und Soziales NRW, Kein Abschluss ohne
Anschluss, Kommunale Koordinierung
Christiane Bainski, Bezirksregierung Arnsberg, Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren
Désirée Frese, Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW
Dr. Heinz-Jürgen Stolz, Karl-Heinz Kaup, Landeskoordinierungsstelle Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor
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Alle Netzwerke in den Bereichen Bildung, Erziehung, Gesundheitsförderung und
soziale Sicherung von Kindern und Jugendlichen sind verpflichtet, zu einem gelingenden und sozial gerechten Aufwachsen beizutragen. Kein Kind zurückzulassen
ist dabei neben einer ethischen Selbstverpflichtung vorbeugender Landespolitik
auch im wohl verstandenen gesamtgesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Interesse. Denn um im beruflichen und gesellschaftlichen Umfeld bestehen zu können, müssen Kinder und Jugendliche neben einem Grundwissen und fachspezifischen Qualifikationen auch Sozial- und Selbstkompetenzen mitbringen. Diese Anforderungen verlangen nach einer umfassenden Bildung und sozialen Teilhabe
der Kinder und Jugendlichen – verstanden als Prozess zur größtmöglichen Entfaltung des Persönlichkeitspotenzials mit den Zielen der Befähigung zur selbstbestimmten Lebensführung, der Teilhabegerechtigkeit sowie der wirtschaftlichen, sozialen und integrativen Weiterentwicklung unserer Gesellschaft.
Grundlage der Zusammenarbeit aller Netzwerkakteure in der Region ist hierbei ein
erweitertes Bildungsverständnis, das nicht nur die formale, sondern auch nonformale und informelle Bildungsprozesse umfasst. Neben den institutionellen Bildungsorten – allen voran Kindertageseinrichtungen, Schulen und Einrichtungen der
Jugendarbeit und Jugendbildung – muss dabei die „Bildungswelt Familie“ und die
interkulturelle Bildung in den Blick genommen werden. Die bildungs-, lebensweltund sozialraumorientierte Zusammenarbeit von Familie und Institutionen hat eine
zentrale Bedeutung bei der qualitativen Fortentwicklung sozialer Inklusion. Prävention und Bildung sind dabei elementare, eng miteinander verbundene gesellschaftspolitische Gestaltungsdimensionen.
Die konkrete Umsetzung dieses gesellschaftlichen Auftrags erfolgt im Kontext
kommunaler Daseinsvorsorge. „Kommune“ ist hier auch, aber nicht nur als gesetzlich verfasste Gebietskörperschaft zu verstehen, sondern vor allem als Ausdruck
einer Zivilgesellschaft, in der verschiedenste institutionelle Akteure unter aktiver
Beteiligung von Familien, Kindern und Jugendlichen ein Aufwachsen im Wohlergehen anstreben („Local Governance“).
Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden in Zusammenarbeit der Regionalen
Bildungsnetzwerke NRW (RBN), den Kommunalen Integrationszentren (KI), den
Kommunalen Koordinierungsstellen (KoKo) im Rahmen des Landesvorhabens
„Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule - Beruf in NRW“, der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen und dem Landesmodellvorhaben „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ gemeinsame Empfehlungen für die
Zusammenarbeit kommunaler Netzwerke mit der Option und dem Ziel entwickelt,
die empfohlene Kooperation auf weitere im kommunalen Raum koordinierte Netzwerke auszuweiten.
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Eine gemeinsame Kultur der Zusammenarbeit ist Grundvoraussetzung für die effiziente und lösungsorientierte Zusammenarbeit aller Akteure. Präventive und bildungsorientierte Aktivitäten sollen im kommunal koordinierten Gesamtrahmen in
einer arbeitsteiligen Weise so vorangetragen werden, dass dabei die Expertise und
Stärke der einzelnen Netzwerke optimal und in der Denkfigur der „Verantwortungsgemeinschaft“ genutzt werden. Die Wahrung des jeweiligen Netzwerkauftrags und die sich daraus ergebende Zuständigkeitsverteilung gemäß der hierzu
getroffenen Absprachen auf Landesebene sind zu beachten, dürfen aber den fachlichen Erfolg der vereinbarten Aktivitäten nicht einschränken.
Keine der Institutionen hat dabei grundsätzlich einen Anspruch auf „Führung“ oder
vorrangige Steuerung. Jede der kooperierenden Institutionen hat ihr eigenes Profil
und definierte Zuständigkeiten.
Bei allen Überlegungen zur Zusammenarbeit auf Landesebene wird beachtet, dass
der Fokus der Gestaltung von Präventionsketten, dem standardisierten, koordinierten Übergangssystem und Bildungslandschaften auf kommunaler Ebene liegt.
Auf Basis dieser Setzungen und der vielfältigen und auch sehr unterschiedlichen
Erfahrungen der Kooperation der Netzwerke vor Ort werden folgende Punkte als
wesentlich für eine gelingende Zusammenarbeit definiert:
1. Gesamtkommunale Handlungsebene
Eine gemeinsame Kultur der Zusammenarbeit ist zentral für den Erfolg des gemeinsamen Handelns. Sie kann erreicht werden, indem man sich auf einen gemeinsamen Bezugsrahmen („Präventionsmaxime“, „Leitbild“, „Ziele“ etc.) verständigt und
gemeinsam die gesamtkommunalen Zukunftsfragen klärt (gesamtkommunale
Agenda).
Die Rolle der Netzwerke auf dieser Ebene kann darin bestehen, spezifische Beiträge basierend auf ihren jeweiligen Kompetenzen zu liefern, z. B. zu Themen wie interkulturelle Öffnung, frühzeitige Unterstützung für werdende Eltern und Eltern mit
Kleinkindern, Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf, erweitertes
Bildungsverständnis, Öffnung zu intersektoralem Handeln etc. (s. Netzwerkexpertisen im Anhang).
Auf der Ebene der (nach Möglichkeit integrierten) Fachplanung können die Netzwerke eine Mitwirkungsrolle bei der empirisch und wissenschaftlich abgesicherten
Umsetzung der kommunalen Präventionsperspektive einnehmen. Sie können die
Fachplanungsprozesse v.a. unterstützen.
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2. Ebene der Verfahrensintegration
Folgende Grundprinzipien sollten die Zusammenarbeit der Netzwerke auf dieser
Ebene bestimmen:
Um die notwendige Transparenz für die Zusammenarbeit herzustellen bedarf
es eines laufenden Austauschs von Erfahrungen und Informationen. Netzwerke sind nicht zuletzt dazu da, „strukturelle Löcher“ in der Zusammenarbeit
verschiedener gesellschaftlicher Bereiche (z. B. Bildung, Gesundheit, Soziale
Arbeit und soziale Sicherungssysteme) zu schließen. Es muss daher darauf
geachtet werden, dass zwischen den einzelnen Netzwerken nicht erneut solche „strukturellen Löcher“ entstehen.
Notwendig ist daher ein Perspektivwechsel: Die personellen, finanziellen und
informationellen Ressourcen und spezifischen Kompetenzen der jeweiligen
Netzwerke und Einrichtungen sollen bei den eigenen Überlegungen einbezogen, gewürdigt und in Abstimmung miteinander genutzt werden, um parallele Strukturen zu vermeiden und Synergieeffekte bei der Ressourcennutzung zu ermöglichen. Dies findet im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen (z.
B. des Datenschutzes) statt, wobei diese aber nicht als Vorwand zur Kooperationsverweigerung dienen dürfen.
Eine gemeinsame Abstimmung zu fachlichen Fragen und Arbeitsvorhaben
sowie ggf. auch aufgabenbezogener Arbeitsteilung sollte etabliert und strukturell abgesichert sein.
Ziele und Inhalte sollten die vorrangigen Elemente bei der Abstimmung darstellen. Die Ziele sollten kompatibel sein, sich ergänzen und der konkreten
Arbeitsabstimmung zugrunde liegen.
Die Institutionen sollten ihren Kooperationswillen und evtl. ihre Kooperationsfelder durch die Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung nach innen und außen dokumentieren (z. B. in Form eines Kontrakts oder eines
„Letter of Intent“).
Die Kooperationskultur, die Ziele und die Aufgabenteilung sollten regelmäßig
reflektiert werden, um den Anforderungen der Bürgerinnen und Bürgern in
der Region gerecht zu werden.
Die Koordinierung und Abstimmung von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und –sicherung, die die Netzwerkarbeit begleiten sollten, ermöglicht die
effiziente Zusammenarbeit und Wirksamkeit sicherzustellen. Die jeweiligen
Netzwerkexpertisen können hier im Austausch voneinander lernen, um Synergien zu nutzen.
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Die dazu notwendige praktische Zusammenarbeit kann erfolgen:
a) Durch die gegenseitige Nutzung der jeweiligen Strukturen (z. B. KI als
Mitglied im Lenkungskreis des RBN – und/oder Einrichtung einer regelmäßig
tagenden Steuergruppe auf Leitungsebene),
b) Durch anlassbezogene Arbeitsgemeinschaften auf gesamtkommunaler
und/oder sozialräumlicher bzw. einzelgemeindlicher Handlungsebene,
c) Durch die wechselseitige Beteiligung wichtiger Personen aus anderen
Netzwerken in die eigenen Abstimmungsgremien sowie durch weitere Formen der netzwerkübergreifenden Kooperation,
d) Durch gemeinsame Fortbildungen, Fachtagungen, Workshops etc.,
durch die auch das gegenseitige Vertrauen gefestigt und die gegenseitige
Kenntnis der Arbeitsbedingungen und -grundlagen der Kooperationspartner
v.a. auf operativer Ebene verbessert werden sollen und
e) Durch optional zusätzliche Unterstützung der Zusammenarbeit
z. B. durch die Benennung von Kontaktpersonen mit Brückenfunktion zwischen den Netzwerken.
3. Landesebene
Die Zusammenarbeit von Land und Kommune könnte seitens des Landes bzw. der
Bezirksregierungen für die durch sie initiierten Netzwerke durch abgestimmte Maßnahmen unterstützt werden, z. B. durch Informationsveranstaltungen oder Fortbildungen für die Akteure der regionalen Netzwerke (Information über rechtliche Vorgaben, Ziele, Unterstützungsmöglichkeiten, Kooperationsstrategien, etc.). Bei allen
Fortbildungen sind die landesweiten Qualitätsstandards zu beachten.
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Anhang
Eigendarstellungen der jeweiligen Netzwerkexpertisen
1. Kommunale Integrationszentren
Dez. 37, Bezirksregierung Arnsberg, Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren
Die spezifische Expertise der Kommunalen Integrationszentren (KI) beinhaltet in
Bezug auf den Bildungsbereich vor allem: zueinander kompatible Konzepte interkultureller und durchgängiger sprachlicher Bildung entlang der gesamten Bildungskette/Bildungsbiografie zu entwickeln, zu erproben und weiterzugeben. Dabei geht es
vor allem darum, die deutsche Bildungssprache unter Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit der Kinder und Jugendlichen in unserem Bildungssystem zu vermitteln.
Schwerpunkte liegen hierbei auf Konzepten interkultureller und sprachsensibler Unterrichts- und Schulentwicklung, diskriminierungs- und rassismuskritische Arbeit,
Partizipation (z. B. für Eltern in Erziehungs- und Bildungspartnerschaften).
Wesentliches Ziel ist die interkulturelle Öffnung der Bildungseinrichtungen: von
der Kita über die Schule und berufliche Bildung in die universitäre Bildung und
Weiterbildung sowie die Einbeziehung außerschulischer Bildung. Um diese Vorhaben zu erreichen, kooperieren die KI mit Fachwissenschaft und Guter Praxis.
Gemeinsam
entwickeln
sie
mit
ihnen
Qualifizierungsmaßnahmen/Unterstützungs- und Beratungsangebote für Kitas, Schulen und außerschulische Partner. Darüber hinaus arbeiten die KI in Handlungsfeldern kommunaler
Querschnittsthemen der Integration (z. B. Gesundheit, Sport, Sozialraum). Sie
bilden Verbindungen des Arbeitsfeldes Bildung zu anderen gesellschaftlichen
Aufgaben der Integrationsarbeit. Die KI arbeiten auf Basis kommunaler Integrationskonzepte und erhalten für jeweils zwei Jahre den Auftrag, zwei Schwerpunktthemen in den zentralen Arbeitsfeldern Bereich Bildung und Querschnitt umzusetzen.
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2. Regionale Bildungsnetzwerke NRW
Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, Referat 13, Regionale Bildungsnetzwerke
Die spezifische Expertise der Regionalen Bildungsnetzwerke (RBN) beinhaltet
vor allem: In den Lenkungskreisen zwischen Kommune und Schulaufsicht abgestimmte Entscheidungen treffen in für die Region wichtigen Bildungsfragen entlang
der Bildungsbiografie. Hierfür übernehmen die Regionalen Bildungsbüros die verlässliche Koordination von Programmen rund um Schule, beteiligen sich an der
Entwicklung von Konzepten, gestalten die Schnittstellen zwischen Schulen und weiteren Bildungspartnern – zunehmend auch aus der Zivilgesellschaft. Sie gewinnen
Kooperationspartner und sorgen für verlässliche Kommunikationsstrukturen.
Die Arbeit in den RBN erfordert hohe Flexibilität. Manchmal wird es notwendig,
Handlungsfelder durch andere zu ersetzen oder innerhalb der Handlungsfelder Prioritäten zu verlagern. Häufig erfordern Landesprogramme die Anpassung bzw. Umsteuerung der Aktivitäten vor Ort. Durch den direkten Draht zwischen Kommune
und Schulaufsicht ist es möglich, Themen passgenau und zeitnah zu antizipieren
und zu platzieren. Da die Themen und Ansprüche in den RBN immer vielfältiger
werden, ist es Aufgabe der Regionalen Bildungsbüros, Nachhaltigkeit zu sichern
und sich gleichzeitig neuen Herausforderungen zu stellen.
3. Kommunale Koordinierungsstellen NRW
Referat II A 2, Übergang Schule-Beruf, berufliche Ausbildung, Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Die spezifische Expertise der Kommunalen Koordinierungsstellen (KoKo) beinhaltet vor allem: mit den zuständigen Akteuren die Umsetzung des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ in den Regionen zu koordinieren. Das Landesvorhaben sieht die Implementierung eines nachhaltigen, systematischen Übergangssystem Schule - Beruf in allen 53 Gebietskörperschaften NordrheinWestfalens, so wie es gemeinsam im Spitzengespräch des Ausbildungskonsens im
Jahr 2011 beschlossen wurde, vor. Ziel ist es, alle jungen Menschen in NRW dabei
zu unterstützen, dass passgenaue Übergänge mit dem Vorrang der beruflichen
Ausbildung gelingen.
Das Umsetzungskonzept umfasst vier zentrale Handlungsfelder. Im Folgenden sind
die Implementierung der standardisierten Berufs- und Studienorientierung in allen
allgemeinbildenden weiter führenden Schulen ab der 8. Klasse, die Systematisierung beruflicher wie berufsvorbereitender Angebote im Übergang sowie die Steigerung der Attraktivität des dualen Systems. Die gender-, kultursensible und inklusive
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Gestaltung stellt dabei als Querschnittsaufgabe ein Qualitätsmerkmal dar. Das vierte Handlungsfeld – die kommunale Koordinierung – beschreibt die regionale, koordinierte Ausgestaltung der jeweiligen Handlungsfelder und die damit verbundenen
Aufgaben der Kommunalen Koordinierungsstellen auf einer Metaebene.
Im Rahmen der kommunalen Koordinierung sorgt die Kommune, in institutioneller
Form die Kommunale Koordinierungsstelle, dafür, „dass mit den regionalen Partnern ein gemeinsames Verständnis über das Zusammenwirken der Zuständigkeiten
erreicht, Rollen geklärt, Absprachen und Vereinbarungen getroffen und deren Einhaltung nachgehalten werden“ (s. S. 9 des Landeskonzeptes). Die Kommunale Koordinierungsstelle nimmt somit als zentrale Netzwerkkoordinatorin in elementarer
Funktion im Rahmen der Kommunalen Koordinierung die folgenden Aufgaben wahr.
Sie initiiert das Netzwerk und beteiligt die Partner des Ausbildungskonsenses sowie die darüber hinausgehend relevanten Akteure. Mit diesen Partnern vereinbart
sie Ziele der Umsetzung, und trifft Absprachen und Regelungen zur Zusammenarbeit. Gemeinsam wird definiert, wie Schnittstellen optimiert und Entwicklungsprozesse angestoßen werden können. Eine wesentliche Aufgabe liegt darüber hinaus
in der Koordinierung der Qualitätsentwicklung und –sicherung für die vereinbarten
Prozesse.
4. Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen
Referat 323, Prävention und Frühe Hilfen, Kinderschutz, pädagogische Förderkonzepte,
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NordrheinWestfalen
Die spezifische Expertise der Netzwerke Frühe Hilfen besteht in der Kenntnis über
die multiprofessionelle Angebotsstruktur im Bereich der Frühen Hilfen für werdende
Eltern und Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren sowie in der Zusammenführung
der beteiligten Akteure, die in Kontakt mit dieser Zielgruppe stehen. Unter Frühen
Hilfen werden präventive Angebote verstanden, die sich prinzipiell an alle Familien
richten, darüber hinaus aber auch Angebote umfassen, die ein frühzeitiges Erkennen und Unterstützen von belasteten Lebenssituationen durch Stärken- und Ressourcenförderung intendieren (vgl. ausführlicher NZFH: Kompetenzprofil für Netzwerkkoordinatorinnen und Netzwerkkoordinatoren 2013, S. 9ff.). Im Netzwerk Frühe
Hilfen sind vertreten:
Jugendhilfe
Gesundheitswesen (Gesundheitsamt, Kinderärzte, Geburts- und Kinderklinken, Hebammen, Familienhebammen, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger)
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Schwangerschaftsberatungsstellen
Frühförderung
Das Netzwerk Frühe Hilfen nimmt eine planerische und ggf. steuernde Funktion
wahr und hat die Aufgabe, die Angebotsstruktur und Zugangswege für die Familien
quantitativ und qualitativ zu verbessern.
In allen Kommunen mit eigenem Jugendamt (186 in NRW) existieren Netzwerke
Frühe Hilfen. Koordiniert werden sie vom Netzwerkkoordinator Frühe Hilfen, der als
zentraler Ansprechpartner für diesen Bereich in der Kommune fungiert. Die Koordinierungsstellen sind fast ausschließlich beim Jugendamt verortet. Der Ausbau der
Frühen Hilfen wird über die Bundesinitiative Frühe Hilfen gefördert. Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen im MFKJKS ist für die Abwicklung des Förderverfahrens und Weiterentwicklung der landesweiten Ausgestaltung der Frühen Hilfen zuständig.
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