Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
08.06.2016
Erstellt
23.05.16, 12:02
Aktualisiert
09.06.16, 13:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / F 24/2016
Datum: 12.05.2016
Gehölzpflege an Bundesfern- und Landstraßen in NRW
hier: Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Information über die im Kreisgebiet betroffenen Straßenabschnitte wurden der Unteren
Landschaftsbehörde über die allgemein verfügbare Liste im Internet unter
https://www.strassen.nrw.de/umwelt/gehoelzpflege/gehoelzpflege-2015-2016.html zur Verfügung
gestellt.
Eine grundsätzliche Kontrolle über die fachgerechte Ausführung der Arbeiten, anhand der im Internet
bereitgestellten Informationen, ist vor dem Hintergrund der Vielzahl der Maßnahmen seitens der ULB
nicht zu leisten. Kontrollen können nur anlassbezogen stattfinden.
Gravierende Mängel im Rahmen der Gehölzpflege in diesem Pflegezeitraum sind der Unteren
Landschaftsbehörde nicht bekannt.
Direkte Beschwerden gingen bei der ULB nicht ein. Die Untere Landschaftsbehörde erhielt seitens
des NABU lediglich eine E-Mail in Kopie. Hier wurde der Straßenbauverwaltung mitgeteilt, dass der
Verband verstärkt von Mitgliedern und Bürgern angesprochen wird, die den radikalen Rückschnitt von
Hecken und Sträuchern entlang der Straßen und Wege kritisieren und anmerken, dass das Schnittgut
oftmals erst nach dem 1. März weggeräumt wird. Da davon auszugehen ist, dass auch der gelagerte
Rückschnitt als Brutstätte genutzt wird und bei einer Beseitigung nach dem 1. März deshalb von einer
Zerstörung bzw. einer Verhinderung der Brut und der Tötung von Vögeln ausgegangen werden muss,
hält es der NABU für notwendig, dass der Landesbetrieb einen entsprechenden Passus präventiv in
die Verträge der Auftragsfirmen aufnimmt.
gez. i. V. Poth