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Beschlussvorlage GB (Z1 / V 243 / 2016 (SozialA 15.09.2016))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
27 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
22.09.16, 10:03
Aktualisiert
22.09.16, 10:03
Beschlussvorlage GB (Z1 / V 243 / 2016 (SozialA 15.09.2016)) Beschlussvorlage GB (Z1 / V 243 / 2016 (SozialA 15.09.2016))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z1 / V 243 / 2016 Datum: 22.09.2016 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 15.09.2016 A) TOP 7 Öffentliche Sitzung Rettungsbedarfsplanung - Anpassungsbedarf 2016/2017 Herr Crespin, Abteilungsleiter 38, stellt eingangs die gesetzlichen Grundlagen der Rettungsbedarfsplanung sowie die Einsatzzahlen der Leitstelle vor. Anschließend informiert er den Ausschuss über die Entwicklung der Notarzteinsätze und die personelle und räumliche Situation in der Leitstelle. Herr Crespin beendet den Vortrag mit einem Überblick zur neu eingeführten Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“, die die bisherige Funktion des Rettungsassistenten ersetzt. Der gesamte Vortrag ist der Niederschrift beigefügt. Der Antrag A 115/2016 wurde abschließend beraten. Der Ausschuss bedankt sich für den informativen Vortrag und stimmt der V 243/2016 zu und empfiehlt folgende Beschlussfassung: Zur bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes beschließt der Kreistag den auf der Grundlage des Rettungsbedarfsplanes 2012 vorliegenden Gesamtentwurf zum Anpassungsbedarf 2016/2017. Die Verwaltung wird des Weiteren veranlasst, die im Folgenden genannten Einzelfestlegungen umzusetzen: a) Die Einführung des Telenotarztdienstes unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Erörterung am 05.10.2015 mit den Kostenträgern, der Stadt Aachen, dem Kreis Heinsberg und dem Telenotarztgesteller sicherzustellen. b) Die Aus- und Fortbildung von Notfallsanitätern und Notfallsanitäterinnen zur Sicherstellung künftig ausreichend geeigneten Personals im Rettungsdienst des Kreises Euskirchen gemäß dem Anpassungsbedarf für 2016/2017 sicherzustellen. Die Kosten der Ausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz sind gemäß RettG NRW Kosten des Rettungsdienstes und sind in die Gebührenkalkulation des Rettungsdienstes (Kreis Euskirchen als Satzungsgeber) aufzunehmen. V 243/2016 c) Die Besetzung der neu einzurichtenden Rettungsfahrzeuge, ggfls. Rettungswachen, im Rettungsdienst des Kreises Euskirchen wie folgt durchzuführen: - - Besetzung des 3. Rettungswagen Euskirchen durch Kreispersonal. Der Personalbedarf ist im Stellenplan 2016 bereits berücksichtigt. Besetzung des Rettungsstandortes Wallenthaler Höhe/Abfallwirtschaftszentrum durch Kreispersonal, hier unter Anrechnung des Einsatzes von freiwerdendem Personal entfallener Rettungswagen-K Besetzung des Rettungswagen Marmagen durch Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen oder anderer Leitungserbringer Besetzung des Rettungswagen Tondorf durch Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen oder anderer Leistungserbringer Besetzung der weiteren 2 Regel- und 1 Bedarfskrankentransportwagen durch Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen oder anderer Leistungserbringer. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen