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Beschlussvorlage GB (Anpassung RBPL 2016/2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
4,9 MB
Datum
05.10.2016
Erstellt
06.09.16, 10:01
Aktualisiert
06.09.16, 10:01

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Kreis Euskirchen Rettungsbedarfsplanung Bedarfsplan 2012 Anpassungsbedarf 2016-2017 Anlage 1: Karte Rettungsstandorte Anlage 2: Vorhaltung / Standorte, Anzahl, Besetztzeiten Rettungsfahrzeuge 12.05.2016 Seite 1 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Die Grundlage der folgenden Anpassung / „Synopse“ ist der Rettungsbedarfsplan des Kreises Euskirchen 2012. 1.) Anpassungsbedarf Die Anpassungsliste zum Rettungsbedarfsplan des Kreises Euskirchen wird nach Maßgabe der vorangegangenen Erörterung mit den Kostenträgern (Krankenkassen) vom 23.6.2015 zur Verfahrensabwicklung des Anpassungsbedarfs vor Überarbeitung des Rettungsbedarfsplanes (2017/2018) erstellt. Kurzfristiger Handlungsbedarf hierzu besteht aufgrund § des Inkrafttretens des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW), in der Fassung vom 18.3.2015 § des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22.05.2013, Inkrafttreten zum 01.01.2014 § erheblicher Veränderungen der Leistungsdaten des Rettungsdienstes des Kreises Euskirchen vornehmlich in den Jahren 2014 und 2015. Die nachfolgenden punktuellen Anpassungen orientieren sich an den Kapitel des gültigen Rettungsbedarfsplanes (2012 – siehe Anlage). 2.) Datenerfassung und Datenauswertung i.V.m. mit Ressourcenplanung Die Leistungsdaten wurden als Rohdaten aus dem Einsatzleitrechner der Leitstelle generiert und durch Anwendung der Statistik- und Auswertungssoftware IMANSYS® erarbeitet. Es wurden die wissenschaftlichen Berechnungsmodelle nach Veröffentlichungen durch FORPLAN® Schmiedel et.al. angewendet. Die entsprechenden Fußnoten im Text nehmen hierzu Bezug (Quellen). Die notwendigen Anpassungen in der Vorhaltung bzw. Organisation des Rettungsdienstes sind an dieser Stelle an kurzfristig erforderlichen Maßnahmen orientiert, da eine Überarbeitung des Rettungsbedarfsplanes des Kreises Euskirchen in 2017/2018 erfolgt (siehe hierzu §25 RettG NRW). 12.05.2016 Seite 2 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Der Rettungsbedarfsplan des Kreises Euskirchen, am 19.12.2012 verabschiedet durch den Kreistag, wird mit den abschließenden Leistungsergebnissen 2017 für das Jahr 2018 fortgeschrieben / neu erstellt. Die nachfolgende Anpassungsliste erfasst die punktuell notwendigen und unaufschiebbaren Anpassungsbedarfe gemäß den 2014/2015 festgestellten Leistungsveränderungen im Rettungsdienst. 12.05.2016 Seite 3 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 3.) Anpassungsliste Kapitel 1 Rettungsbedarfsplan 2012: hier: Einführung Keine Anpassungen. Gesetzliche Grundlagen werden auf die Aktualität des RettG NRW 2015 bezogen. Redaktionelle Anpassungen erfolgen mit Erstellung des neuen Rettungsbedarfsplanes in 2017/2018. Kapitel 2 Rettungsbedarfsplan: hier: Kreisbeschreibung Datenaktualisierung – ohne organisatorische Relevanz. Die Zunahme der Bevölkerung durch die Aufnahme von Migranten in den Kreis Euskirchen ist zu jung (seit September 2015), um hieraus eine Aussage zur bedarfsgerechten ggfls. notwendigen Erweiterung von rettungsdienstlichen Leistungserbringungen zu tätigen. Im Bedarfsplan 2017/2018 wird diese Situation Berücksichtigung finden. Kapitel 3 Rettungsbedarfsplan hier: Medizinische Versorgung Keine Anpassungen. Aktuelle Betrachtung der organisatorische Relevanz. klinischen und ambulanten Versorgung – ohne Erwartet werden Struktur relevante Veränderungen im Bereich der niedergelassenen ÄrzteInnen (hier: KV-Notdienst). 12.05.2016 Seite 4 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Kapitel 4 Rettungsbedarfsplan hier: Leitstelle 1. Datenübersicht Einsatzzahlen Leitstelle Krankentransport 25000 20418 Einsatzzahlen 20000 Notfallrettung 18113 17539 Feuerwehr 15000 12000 9817 10000 5000 4100 5800 4900 600 200 1150 450 0 10399 9550 1678 1200 1879 2018 1976 1987 2000 2013 2014 2015 Krankentransport 600 1150 4900 9817 9550 10399 Notfallrettung 4100 5800 12000 17539 18113 20418 Feuerwehr 200 450 1200 1678 Kalenderjahre 1879 2018 12.05.2016 Seite 5 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 2. Veränderungsliste Bedarfsplan 2012: Anpassungsbedarf 2016/2017: Personal: Einsatzleitplätze und Tischbesetztzeiten: § 2 Bedienstete (24-Stunden) ELP 1 - unverändert Einsatzleitplatz (ELP) 1: Mo-So: ganztägig (168 Wochenstunden) Einsatzleitplatz (ELP) 2: Mo-So: ganztägig ELP 3: Mo-Fr: 7:00 bis 19:00 Uhr (60 Wochenstunden) Nach den grundsätzen • • ELP 2 - unverändert • (168 Wochenstunden) § 1 Bediensteter (Mo.-Fr.12 Stunden) Anmerkungen: ELP 3: + 108 Wochenstunden Regelbesetzung: Mo.-So. 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr = Besetztzeit neu IST: 84 Wochenstunden Erstverstärker: Mo.-So. 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr = Verfügbarkeitszeit in der Leitstelle neu IST: 84 Wochenstunden Bemessungs- Abfragesicherheit Bearbeitungssicherheit Mindestbesetzung (gemäß DIN EN 50518-3 Nr. 4.1) wurden die Besetztzeiten der Einsatzleitplätze ausgewertet. Um eine ständige Erreichbarkeit, insbesondere bei zeitkritischen Duplizitätsfällen, zu gewährleisten ergibt sich eine Ausweitung der Besetztzeiten in der Regelwoche. Die vorliegende Bemessung wurde an Dienstzeitmodelle angepasst. Umsetzung 2016 12.05.2016 Seite 6 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Organisation: 5 Leitplätze, davon (Leitplatz 4 = 0 Wochenstunden) Besetzung ELP 4: + 84 Wochenstunden Mo.-So. 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr (84 Wochenstunden) Umsetzung 2016/2017 Leitplatz 5 = 0 Wochenstunden) Besetzung ELP 5: Zurück gestellt. Evaluation. Umsetzung voraussichtlich in 2018; Regelung in RBPL 2018 je nach Leistungsentwicklung. Voraussichtlich durch Springerfunktion (Verstärker) zu besetzen. Mo-So: ganztägig (+168 Wochenstunden) Ausnahmeabfrageplätze (Provisorium): 4 Stück, durch dienstfreie Disponenten zu besetzen, wenn der ELP-Lastfall überschritten wird. Notabfrageplätze als Provisorium) Bestehende Rufbereitschaft. Ausnahmeabfrageplätze: 4 Stück, durch dienstfreie Disponenten zu besetzen, wenn der ELP-Lastfall überschritten wird. Notabfrageplätze als Provisorium). Bestehende Rufbereitschaft. Umsetzung 2017/2018 (im Rahmen Rettungsbedarfsplanung 2017/2018) In aktuellen Räumlichkeiten ist die abschließende Lösung nicht umsetzbar; bei Ertüchtigung oder einer neuen Leitstellenräumlichkeit je 1 Tisch einzuplanen. 12.05.2016 Seite 7 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Systembetreuerplatz Systemschulungsplatz: / In aktuellen Räumlichkeiten nicht umsetzbar; bei Ertüchtigung oder einer neuen Leitstellenräumlichkeit je 1 Tisch einzuplanen. Technik/ Systembetreuung: Technik/ Systembetreuung: 1 Stelle 100% Stellenanteil +0,5 Stellenanteil 1,5 Funktionen 150% Stellenanteile, EDV-basiert Evaluation) (Option Leitstellenleitung: Leitstellenleitung: 1,0 Stelle + 0,5 Stellenanteil a) Leiter Leitstelle (Vollzeit) b) Stellv. Leiter Leitstelle ohne Stellenanteil in Dienstschichten Leitstelle integriert Technik Betriebsfunk Rettungsdienst auf 4m-Band Umsetzung 2017/2018 Umfangreiche Aufgabenerweiterung durch NeuAnbindung verschiedener Schnittstellen im Leitsystem und der damit verbundenen Betreuung, Pflege und weiterer Aufgabenstellungen. Umsetzung in 2017/2018 nach Umsetzung 2017/2018 a) Leiter Leitstelle (Vollzeit) b) Stellv. Leiter Leitstelle (50%-Anteil Vollzeit) c) Sachbearbeiter in der Leitstellenleitung (zurück gestellt; nach Evaluation 2018) Betriebsfunk Rettungsdienst TMO-Gruppe im Bündelfunk Tetra. Weitere Vorhaltung Betriebskanal 4m-Band notwendig 12.05.2016 Stand der Technik/Bestand Einsatzfahrzeuge aus benachbarten Kreisen im Rahmen der überörtlichen Hilfe Seite 8 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Anbindung der Leitstelle über Luftschnittstelle an Bündelfunk Tetra Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Anbindung der Leitstelle über drahtgebundene Schnittstelle an Bündelfunk Tetra. Luftschnittstelle als technische Redundanz-ebene Stand der Technik Umsetzung 2016 Einbindung der Leitstelle in das Nutzereigene Management NEM im Bündelfunk Durch Drahtanbindung Umsetzung 2016/2017 Alarmierung über den Betriebsfunkkanal im 4mBand Errichtung eines 2m-BOS Funknetz mit POCSAG Standard (Digitale Alarmierung) Veraltete Infrastruktur, Stand der Technik Unverschlüsselte Alarmierung Verschlüsselte Alarmaussendung Datenschutz Keine Rückmelde-, Rückmeldefunktion, Luftschnittstelle notwendig, Abgleich- und Luftschnittstellenprogrammierung Alarmauswertung DME-> LS), Luftschnittstellenprogrammierung (Bestätigung Um in antizyklischem Wechsel die Verschlüsselungsparameter zu erneuern und abzugleichen Umsetzung 2016/2017 Redundanz Einrichtung einer räumlichen und technischen personellen Rückfallebene unter Nutzung und gegenseitiger Abdeckung in Nachbarleitstellenstrukturen. Vernetzungsmöglichkeit von Leitstellen, überregionale technische und personelle Ausfallkompensation. Die Redundanznotwendigkeit und die damit verbundene Umsetzung wird derzeit unter den Kreisen Euskirchen, Düren und Heinsberg innerhalb eines organisatorischen und wirtschaftlichen Verbundes projektiert. Ausweitung von lokalen Einsatzleit- und Überlaufplätzen auf gestiegenen Bedarf. Einrichtung von technisch, lokaler Ausfallkompensation Umsetzung 2017/2018/2019 12.05.2016 Seite 9 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 3. Datenlagen a. Datengrundlage Bemessungszeitraum: 01.01.2014 bis 31.12.2014. Der kurzfristig erhobene Bemessungszeitraum 2015 führt zu einer weiteren Erhöhung der nachfolgenden Zahlenwerte aus 2014 (!) Die Datengrundlage der vorliegenden Anpassungsliste bilden folgende Datensätze: 1. Telefondaten aus dem Telefonvermittlungssystem der Leitstelle a. Im Bemessungszeitraum betrachtet. wurden insgesamt b. Es gingen 107.197 Bemessungszeitraum ein. Auskunfts- und 148.293 Anrufe Hilfeersuchen im c. Der Anteil an Auskunftsersuchen liegt im Betrachtungszeitraum bei 73,1%. d. Der Maximalwert der stündlichen Auskunfts-und Hilfeersuchen mit Betrachtung des Aufschlagfaktors liegt bei 88,29 Anrufen im Betrachtungsintervall freitags von 11 bis 12 Uhr. e. Der Minimalwert der stündlichen Auskunfts- und Hilfeersuchen mit Betrachtung des Aufschlagfaktors liegt bei 4,53 Anrufen im Betrachtungsintervall freitags von 4 bis 5 Uhr. 2. Einsatzdaten aus dem Einsatzleitrechner der Leitstelle a. Die Tagesgänge der Einsatzkategorien Brandschutz, Notfallrettung und Krankentransport wurden betrachtet und auf die Bemessungsintervalle Mo-Do, Fr, Sa, So & Ft angewandt. b. Insgesamt betrachtet. wurden im Bemessungszeitraum 12.05.2016 28.835 Einsätze Seite 10 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 b. Bemessung a. Die Bemessung erfolgte nach den Bemessungsgrundsätzen 1. Abfragesicherheit 2. Bearbeitungssicherheit 3. Mindestbesetzung b. Ansätze: 1. „Die Gesprächszeit bildet unter dem Gesichtspunkt der uneingeschränkten Leitstellenerreichbarkeit über den Notruf 112 […] die Grundlage der risikoabhängigen Bemessung der bedarfsgerechten Besetzung der Einsatzleitplätze zur unmittelbaren Abfrage akustisch/ optisch signalisierter Anrufe (Abfragesicherheit). […] 2. Die Gesamtbearbeitungszeit der disponierten Einsätze1 bildet unter dem Gesichtspunkt der daraus resultierenden Arbeitsleistung die Grundlage der frequenzabhängigen Bemessung der bedarfsgerechten Tischbesetzung der Einsatzleitplätze zur Einsatzbearbeitung (Bearbeitungssicherheit). 3. In der Leitstelle sind unabhängig von den Ergebnissen der risiko-bzw. frequenzabhängigen Bemessung aus Sicherheitsgründen mindestens zwei Funktionen [Anmerkung: Disponenten mit dienstplanmäßiger Einteilung der primären Tischbesetzung] rund um die Uhr vorzuhalten (Mindestvorhaltung) [Anmerkung: Mindestbesetzung gem. DIN EN 50518-3, Nr. 4.1].“ 2 1 Ereignis, nicht Einsatzfahrt Schmiedel,R. (1998): Entwicklung bedarfsgerechter Dispositionsbereiche von Rettungsleitstellen. In: Bundesanstalt für Straßenwesen (Hrsg.): Analyse organisatorischer Strukturen im Rettungswesen. Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen. Mensch und Sicherheit, Heft M 100, Seite 45ff. Bergisch Gladbach, Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW 2 12.05.2016 Seite 11 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 c. Ergebnis der Bemessung: 1. Durch die o.g. Bemessungsgrundsätze, angewandt im Betrachtungsintervall 01.01.2014 – 31.12.2014, wird eine Vorhalteerweiterung auf insgesamt 588 Wochenstunden in der Regelwoche rechnerisch dargestellt. In einem ersten sofort zu veranlassenden Schritt ist die Wochenbesetztzeit zur Sicherstellung der Minimalabfragesicherheit um 192 Wochenstunden zu erhöhen. Hierbei sind 84 Stunden in Erstverstärkerfunktion inbegriffen. Die weiteren Planungen sollen im Rettungsbedarfsplan 2017/2018 abschließend bearbeitet werden. 2. Die Einrichtung einer Springerfunktion/Verstärkerfunktion [Personalfunktion: Disponent ELP 5] im ganztägigen (24Stunden, 7-Tage die Woche) Dienst wird als notwendig erachtet um die personelle Erstverstärkung bei besonderen Lagen (unter 5 Minuten) sicherzustellen – Evaluation (zurückgestellt bis Rettungsbedarfsplan 2017/2018). 3. Die bisherigen Stellen der Leitung Leitstelle, stellv. Leitung Leitstelle sind auf 1,5 Stellenanteil Vollzeittätigkeit auszuweiten (hier zunächst Ansatz 50%-Erweiterung bis Rettungsbedarfsplan 2017/2018). 4. Eine Funktion Sachbearbeiter in der Leitstellenleitung für besondere Aufgabenbereiche (Umsetzung des Tetra Bündelfunk in der Leitstelle o.ä.) ist zu evaluieren (hier Bearbeitung in Rettungsbedarfsplan 2017/2018) Zurück gestellt. c. Quellenverweis Das für die Bemessung der Leitstelle verwendete Berechnungsmodell wurde im Rahmen des Forschungsprojektes „Analyse organisatorischer Strukturen im Rettungswesen“3 entwickelt. Die mathematisch-statistisch korrekte Berechnung wurde für dieses Berechnungsmodell mit der verbundenen methodischen Vorgehensweise nachgewiesen und in der 3 Schmiedel,R. (1998): Entwicklung bedarfsgerechter Dispositionsbereiche von Rettungsleitstellen. In: Bundesanstalt für Straßenwesen (Hrsg.): Analyse organisatorischer Strukturen im Rettungswesen. Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen. Mensch und Sicherheit, Heft M 100, Seite 45ff. Bergisch Gladbach, Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW 12.05.2016 Seite 12 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 wissenschaftlichen Literatur veröffentlicht4 5 6. Anderen Vorgehensweisen fehlt die wissenschaftliche Begründung wissenschaftlichen Literatur veröffentlicht7 8 9. Abbildung 1 Schmiedel et al. Bemessungsalgorithmus von Leitstellen nach 4 Behrendt,H., Schmiedel,R. (2001): „Die bedarfsgerechte Besetzung von Leitstellen. Ein Modell für die Praxis.“, Notfall & Rettungsmedizin 1-2001, Springer-Verlag 5 Schmiedel,R., Behrendt,H., Betzler,E. (2004): Bedarfsplanung im Rettungsdienst: Standorte, Fahrzeuge, Persoal, Kosten. Springer-Verlag 6 Behrendt,H. , Schmiedel,R. (2006): Ein Verfahren zur Ermittlung von Tischbesetztzeiten in Leitstellen. In: Rettungsdienst, Heft 9, 64-66, Edewecht, Verlagsgesellschaft Stumpf und Kossendey. 7 Behrendt,H., Schmiedel,R. (2001): „Die bedarfsgerechte Besetzung von Leitstellen. Ein Modell für die Praxis.“, Notfall & Rettungsmedizin 1-2001, Springer-Verlag 8 Schmiedel,R., Behrendt,H., Betzler,E. (2004): Bedarfsplanung im Rettungsdienst: Standorte, Fahrzeuge, Persoal, Kosten. Springer-Verlag 9 Behrendt,H. , Schmiedel,R. (2006): Ein Verfahren zur Ermittlung von Tischbesetztzeiten in Leitstellen. In: Rettungsdienst, Heft 9, 64-66, Edewecht, Verlagsgesellschaft Stumpf und Kossendey. 12.05.2016 Seite 13 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 4. Ergebnisfassung Als vorbehaltliche Erweiterung im Rahmen der Veränderungsliste 2016/2017 werden folgende Änderungen angestrebt: a. Tischbesetztzeiten: Die Tischbesetztzeiten werden auf der derzeitigen Datenlage einschließlich der Auswertung 2015 bis zur Erstellung des Rettungsbedarfsplanes 2017/2018 als Sofortmaßnahme auf eine Gesamtvorhaltung auf 588 Wochenstunden in der Regelwoche, verteilt auf die Einsatzleitplätze 1 bis 4, nach o.g. Zeiten ausgeweitet. b. Weitere Personalfunktionen: 1. Disponenten-Springerfunktion/Verstärkerfunktion: Zur personellen Zweitverstärkung zur Bewältigung besonderer Lagen wird die Anordnung von Verstärkungsfunktionen in Rufbereitschaft rund um die Uhr im Bestand belassen. 2. Leitstellenleitung: Es sind 1,5 Stellen (1,0 bereits im Bestand) für die Personalleistung Leitstellenleitung vorzusehen10, diese sind in Personalfunktionen aufzuteilen auf: a. Leiter Leitstelle b. Stellv. Leiter Leitstelle 3. Sachbearbeiter in der Leitstellenleitung (derzeit zurück gestellt; nach Evaluation und Prüfung in Rettungsbedarfsplan 2017/2018 zu bearbeiten) Die Personalfunktion Sachbearbeiter in der Leitstellenleitung ist für besondere Aufgabenbereiche und Querschnittsaufgaben zu evaluieren. 4. Technik/ Systembetreuung: Durch gesteigerte Belastungen im Bereich der Systembetreuung, der Versorgung von Datensystemen und dem technischen Support und die nun erreichte Auslastungsgrenze i.V. mit dem zu erwarteten Mehraufkommen an Arbeitsleistung ist die bisher bestehende 10 Bayrisches Staatsministerium des Innern und FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH (2001): Ergebnisbericht „Einheitliche Notrufnummer 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst in Bayern – Erarbeitung landesweiter Standards für die Errichtung von Integrierten Leitstellen in Bayern“ 12.05.2016 Seite 14 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Planstelle auf 1,5 Stellen zu erweitern (1,0 Stelle im Bestand). Der Einsatz einer Fachkraft für Systemadministration / IT ist zu evaluieren. c. Technik • Funkanlage Der Betriebsfunk des Rettungsdienstes des Kreises Euskirchen erfolgt im Trunked Mode (TMO) des bundeseinheitlichen Bündelfunknetzes Tetra, eine Anbindung für Einsatzmittel der überörtlichen Hilfe erfolgt über Tetra TMO, sowie für Fahrzeuge ohne Anbindung an das Bündelfunknetz über eine 4m-BOSSprechfunk Gleichwellentechnik. Die Alarmierung von Kräften des Rettungsdienstes (einschließlich Spitzen- und Sonderbedarf), der Feuerwehren sowie Katastrophenschutzeinheiten erfolgt zurzeit unverschlüsselt über die Gleichwellenstruktur des 4m-BOSSprechfunknetzes. Zurzeit wird von Feuerwehr und Rettungsdienst eine gemeinschaftlich genutzte Gesprächsgruppe im Bündelfunk genutzt. Die Anbindung der Leitstelle erfolgt mittels Luftschnittstelle über mehrere Tetra Fixed Radio Terminal (FRT). • Zielsetzung Sprechfunk Durch die physikalische Anbindung mittels drahtgebundenem Anschluss an das Tetra-Bündelfunknetz werden technisch-administrative Funktionen (Nutzereigenes Management) ermöglicht. Die o.g. Anbindung wird kurzfrsitig/mittelfristig (fremdbestimmt) in der Leitstelle erfolgen. Weiterhin ist die Vorhaltung von analoger- wie digitaler Funktechnik in der Leitstelle erforderlich (Kompatibilität zu Fahrzeugen aus Nachbargebieten bei überörtlicher Hilfe). Die Aufrechterhaltung der Luftschnittstelle im bundeseinheitlichen Bündelfunknetz ist als technische Ausfallreserve angezeigt. • Zielsetzung Alarmierung Die aktuell verwendete analoge Alarmierung auf Basis des 4m-BOSGleichwellennetzes wird durch ein Funksystem im 2m-BOS-Sprechfunk auf POCSAG-Standard mit verschlüsselter Nachrichtenübertragung ersetzt, um die gesteigerten Anforderungen in Datenschutz und Ausfallsicherheit (Alter der aktuellen Anlage) zu erfüllen. Hierzu ist die Errichtung eines eigenständigen, verschlüsselten Alarmierungsnetzes notwendig. Einbegriffen in die Errichtung des Netzes ist eine entsprechende Ausstattung von Rettungskräften (Empfangsgeräte), Fahrzeuge (Empfangsgeräte) und der Leitstelle (Alarmaussendung, Alarmauswertung, GSM-Rückmeldeauswertung). 12.05.2016 Seite 15 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Eine Redundanzebene, z.B. mit Realisierung einer Wachalarmierung oder/und durch Aussendung von Daten an die Fahrzeuge & deren Besatzungen soll bei Planung des Alarmierungsnetzes betrachtet werden. d. Redundanz § 8 RettG NRW – Leitstelle (siehe Textstelle) §28 BHKG – Einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst: „[…]müssen Maßnahmen ergriffen werden, durch Aufgabenerfüllung auch bei Ausfall sichergestellt wird.“ die ihre Hierzu sollen folgende Maßnahmen betrachtet werden: i. Die technische Vernetzung von integrierten Leitstellen wird als notwendig erachtet. Die Leitstelle soll mit mindestens einer, besser mit zwei weiteren Leitstellen technisch vernetzt werden, um eine überregionale Ausfallkompensation sicherzustellen. Darüber hinaus muss ein Dienstbetrieb einer Leitstelle durch Teil- oder Totalausfall in einer anderen Leitstelle zu führen sein. ii. Durch die gesteigerte dienstplanmäßige Besetzung der Einsatzleitplätze ist auch ein gesteigerter Bedarf an Einsatzleit-, Ausnahmeabfrage-, Systembetreuer- und Schulungsplätzen gegeben. Hierdurch wird ebenso eine technisch-taktische lokale (regionale) Ausfallkompensation erreichbar. e. Ausblick i. Die hier beschriebenen Veränderungen sind in Betracht der gesteigerten Einsatzzahlen im Kreis Euskirchen (2014 auf 2015 +11,1%, Notfallrettung, Krankentransport und Feuerschutz) und im Sinne der bedarfsgerechten Vorhaltung regelmäßig kritisch zu hinterfragen. ii. Im Sinne der o.g. Veränderungen ist zu beachten, dass eine räumliche Erweiterung (Neubau) bzw. eine Neuertüchtigung der Leitstelle Euskirchen notwendig ist. Die notwendigen räumlichen Veränderungen sind in den jetzigen Räumlichkeiten nicht mehr umsetzbar; ein Neubau/eine erhebliche räumliche Erweiterung der Leitstelle ist kurzfristig unabdingbar notwendig (gesetzlicher Sicherstellungsauftrag). 12.05.2016 Seite 16 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 5. Personal • Nach §28 BHKG muss „[….] das in der Leitstelle eingesetzte Personal […] über eine feuerwehrtechnische Führungsausbildung sowie eine ergänzende Ausbildung für Leitstellendisponentinnen und Leitstellendisponenten verfügen. Das Personal ist zu Beamten zu ernennen. […]“ • Nach §8 RettG NRW müssen „Mit der Lenkung rettungsdienstlicher Einsätze beauftragte Personen […] eine geeignete Qualifikation haben; […]“. 12.05.2016 Seite 17 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Kapitel 5 – Rettungsbedarfsplanung Notärztliche Versorgung Entwicklung der Notarzteinsätze (Übersicht) Entwicklung der Notarzteinsätze 9000 8000 7000 6000 7403 7889 8358 6729 5909 5000 4000 3000 2000 1000 0 2011 2012 2013 2014 2015 Jährliche Steigerung der Einsatzzahlen um ca. 10% 12.05.2016 Seite 18 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Notärztliche Versorgung: Bedarfsplan 2012: Anpassungsbedarf 2016/2017: Anmerkung: 3 Notarztdienste Standort: Euskirchen, Mechernich, Schleiden (24-Stunden), vorhanden, keine Änderung 1 Notarztdienst einschl. Interhospitalnotarzt (12-Stunden) vorhanden, keine Änderung + freier Ärztepool zur Nachtzeit Telenotarztsystem Evaluationsphase im Rahmen Förderung durch Projekt EU beendet (!). Dienstplangesteuerter (vergüteter) Ruf/Bereitschaftsdienst eines Ärztepools zur Nachtzeit: Ärzte stehen auf freiwilliger Basis nur noch im Ausnahmefall zur Verfügung - Einsatz als weiterer Notarzt - Wahrnehmung von Verlegungstransporten Umsetzung in 2016/2017 Telenotarztsystem für die RTW Rescheid, Tondorf und Bad Münstereifel sowie Euskirchen 3 (insgesamt 5 RTW) (und neu: Marmagen, s. Kap 6) knapp 30% der Einsätze der NEF Standorte Mechernich und Schleiden erfolgen außerhalb ihres Einsatzgebietes in den peripheren Randgebieten (stark reduzierte Verfügbarkeit). Für Rescheid, Tondorf, Bad M´ eifel und künftig Marmagen gilt: selbsterklärend durch lange Abwesenheit bei weiten Transport-strecken Für Euskirchen gilt: 1. zur Reduktion der 12.05.2016 Seite 19 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Einsätze überörtlicher Notärzte s. Tabelle 2. für Verlegungseinsätze von Patienten mit stabilen Vitalparametern, d.h. Transport ohne regulären Notarzt Umsetzung 2016/2017 alternativ Unter starker Reduzierung des Leistungsgleichzeitigkeitsprinzips: Erweiterung des Notarzt Systems um einen Notarztstandort (Wache, Fahrzeug, Notarzt und RettAss/ NotSan) im Südkreis (z.B. Zingsheim / Marmagen) Telenotarztsystem wird bevorzugt. Fahrzeugführer à Rettungsassistent Fahrzeugführer à Notfallsanitäter (2026) gem. § 4, Abs. 3 RettG NRW Notarzt à mind. Fachkunde im Rettungsdienst Notarzt à mind. Fachkunde im Rettungsdienst (Notfallmedizin) Personaleinsatz: 12.05.2016 Seite 20 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Übersicht zeitgleiche Notarzteinsätze im jeweiligen Einsatzgebiet des Notarztes NÄ im Einsatzbereich Euskirchen NEF Mechernich NEF Schleiden Weitere Notärzte überörtlich Zusätzl. Notärzte aus dem Kreis Euskirchen Summe zusätzlicher Noteinsätze NEF 1 NEF 2 Zeitgleiche Einsätze in Euskirchen gesamt 2013 421 10 676 134 1241 2436 487 4.164 2015 349 20 219 32 620 2593 1683 4.896 2014 335 9 237 109 690 2115 1316 4.121 Tab.: zeitgleiche Notarzt-Einsätze im Einsatzgebiet des regulären Notarztes Euskirchen Verlegungstransporte mit Notarzt 29 22 17 3 21 21 21 24 25 22 23 23 26 24 26 24 27 16 10 8 23:00 - 00:00 22:00 - 23:00 21:00 - 22:00 20:00 - 21:00 19:00 - 20:00 18:00 - 19:00 17:00 - 18:00 16:00 - 17:00 15:00 - 16:00 14:00 - 15:00 13:00 - 14:00 12:00 - 13:00 11:00 - 12:00 10:00-11:00 9:00 - 10:00 8:00 - 9:00 7:00 - 8:00 6:00 - 7:00 0 5:00 - 6:00 4:00 - 5:00 6 3:00 - 4:00 9 2:00 - 3:00 1:00 - 2:00 5 00:00 - 1:00 35 30 25 20 15 10 5 0 Chart: Verlegungstransporte mit Notarzt 12.05.2016 Seite 21 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Ergebnis notärztliche Versorgung und Entwicklungsbetrachtung: • Die grundsätzliche Struktur und Organisation des bisherigen Notarztdienstes (Rettungsbedarfsplan 2012) bleibt unverändert. • Eine Erweiterung der notärztlichen Versorgung mit Standort „Südkreis“ ist erforderlich, da die Notärzte Mechernich und Schleiden ca. 30% der Einsätze in den peripheren Gebieten des Kreises Euskirchen leisten, somit deren Verfügbarkeit bei weiten Anfahrtswegen und langen Transportstrecken (Regelfall) -insbesondere bei zeitgleich vorliegenden Einsätzen- nicht gegeben ist. • Von den in 2014 insgesamt 432 und in 2015 von 414 notärztlich begleiteten Verlegungstransporten wurden 60% der Einsätze in der Zeit von 16:00 – 8:00 Uhr durchgeführt. Die durchschnittliche Einsatzzeit beträgt 2:12 h = 132 Min., ohne Berücksichtigung der Zeiten für Übernahme und Übergabe im abgebenden und aufnehmenden Krankenhaus sowie Rüstzeit nach Transportende. • Krankenhäuser stellen bei engen eigenen Personalressourcen keine zusätzlichen Verlegungsärzte zur Verfügung. Zudem gibt es in den Krankenhäusern einen hohen Anteil nicht oder nur schlecht Deutsch sprechender ausländischer Ärzte, die aus diesem Grund nicht für Verlegungstransporte zur Verfügung stehen. In aller Regel wird derzeit der Verlegungstransport in 95% aller Einsatzfälle durch den regulären Notarzt begleitet. • Da der bis zum Ende 2013 eingesetzte Notarztpool für Einsätze als weiterer Notarzt und für notärztliche Verlegungstransporte auf freiwilliger Basis nur noch in wenigen Ausnahmefällen zur Verfügung steht, ist die Einrichtung eines Dienstplan gesteuerten, mit einer Basispauschale vergüteten Ärztepools, für die Zeit von 20 – 8 Uhr erforderlich, • Alternativ zur Einrichtung eines dringend notwendigen weiteren erdgebundenen Notarztes im Südkreis: - Anbindung des Telenotarzt-Systems der RTW Bad Münstereifel, Rescheid und Tondorf (sowie des neuen Rettungswachen Standortes Marmagen) zur Überbrückung der überweiten Transportstrecken im Südkreis sowie der überlangen Abwesenheit des Notarztes aus dem regulären Notarzteinsatzgebiet. 30% der Einsätze der NEF Mechernich und Schleiden finden in den peripheren Gebieten des Kreises statt. 36% – 38% der Einsätze in Rescheid, Tondorf und Bad Münstereifel erfolgen in Verbindung mit den Notärzten in Schleiden und Mechernich. 12.05.2016 Seite 22 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst - Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Anbindung des Telenotarzt-Systems in Euskirchen mit Blick auf Verlegungstransporte für Patienten ohne Indikation an die Logistik eines Intensivtransportwagens, aber mit Notwendigkeit der Arztbegleitung 12.05.2016 Seite 23 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Kapitel 6 Rettungsbedarfsplan Notfallrettung Entwicklung der Einsätze in der Notfallrettung Einsätze in der Notfallrettung (RTW) 30000 25000 27556 24299 25305 25763 2013 2014 21866 20000 15000 10000 5000 0 2011 2012 12.05.2016 2015 Seite 24 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Notfallrettung Bedarfsplan 2012: Anpassungsbedarf 2016/2017: Anmerkung: + 2 Rettungsstandorte nunmehr 10 Rettungswachen (Rettungsstandorte). Einrichtung von zwei weiteren Rettungswachen (Rettungsstandorte) in Marmagen und Höhe Wallenthaler Höhe. Einhaltung der vorgegebenen Hilfsfrist Standortsanierungen- bzw. Standortverlegungen: Rettungswache Tondorf à Sanierung / Neubau mit Standortüberprüfung ggf. Verlegung Rettungswache Schleiden: Sanierung Umsetzung 2016/2017 1. Rettungswachen 8 Rettungswachen Umsetzung 2016/2017 Weitere Standortbetrachtungen im Rettungsbedarfsplan 2017/2018. 2. Vorhaltung Rettungswagen 9 Rettungswagen (24 Stunden) + 3 Rettungswagen =12 Rettungswagen 1. Einrichtung eines weiteren Rettungswagen (24-Std.) in Euskirchen 12.05.2016 Reduktion der über 50%igen Auslastung der RTW EU 1 und RTW EU 2 und als RTW für Verlegungstransporte Seite 25 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Fahrzeug / Personal Räumlichkeiten nicht vorhanden vorhanden 2. Einrichtung eines Rettungsstandortes (RTW) in Marmagen Einhaltung der vorgegebenen Hilfsfrist. Fahrzeug / Personal / Räumlichkeiten teilweise vorhanden nicht vorhanden 3. Einrichtung eines Standortes Höhe Wallenthaler Höhe Erreichbarkeit der Randgebiete im Bereich Mechernich und Kall Fahrzeug / Personal / Räumlichkeiten teilweise vorhanden nicht vorhanden Umsetzung 2016/2017 3. Ausstattung Rettungswagen siehe Kap. VI, S. 7 – 9 entspricht der DIN EN 1789 Option zur Anbindung Telenotarzt (s.a. S.6 Kap. Notarzt) RTW RTW RTW RTW RTW Bad Münstereifel Rescheid Tondorf Marmagen Euskirchen 3 4. Personaleinsatz Transportführer à Rettungsassistent Transportführer à Notfallsanitäter gem. § 4 Abs. 4 RettG NRW bis 2026 Fahrzeugführerà Rettungssanitäter Fahrzeugführer à Rettungssanitäter Umsetzung 2016 – 2021 (2026) 12.05.2016 Seite 26 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Ergebniserläuterung und Entwicklungsbetrachtung 1. Anmerkungen zu den Rettungswachen Tondorf und Schleiden: Rettungswache Tondorf: Dringend notwendige bauliche Sanierung oder Neubau oder Neuanmietung in anderer Liegenschaft, da die Räumlichkeiten der Halle und des Daches dauerhaft nass-feucht sind. Anzunehmen sind hygienische und gesundheitliche Beeinträchtigungen des Personals bei unveränderter Weiternutzung. Abgesehen von der hierdurch ausgehenden gesundheitlichen Gefährdung ist dieser Zustand nicht tragbar für die dort arbeitenden Menschen. Der Betrieb ist derzeit in ein Provisorium übergegangen. Über dies hinaus bestehen Arbeitsschutzdefizite. Die Arbeitssituationsanalyse, gestützt durch die Krankenkasse AOK, bestätigt dies. Rettungswache Schleiden Umbau und Erweiterung nach Maßgabe Arbeitsschutz / Arbeitsstätte, hier: Sozialräumlichkeiten / Sanitärbereich, keine ausreichenden Garagen oder Stellplätze. Die beiden Rettungswachen in Tondorf und Schleiden sind überdies im Sanitärbereich nicht nach männlichen und weiblichen Beschäftigten getrennt. Die Sozialräumlichkeiten (Aufenthaltsräume) in beiden Rettungswachen umfassen lediglich knapp 30 qm Grundfläche für jeweils die Fahrzeugbesatzungen in Tondorf und Schleiden, nebst Küche (6 qm). Abstellräume werden derzeit als Bedarfsschlafräume genutzt. Der Personalrat als auch die Gleichstellungsbeauftragte sowie insbesondere die Arbeitsschutzkommission haben die Sozialräumlichkeiten auf diesen beiden Rettungswachen beanstandet und eine zeitnahe Veränderung eindringlich gefordert. Die Dimensionierung der Erweiterung bzw. des Umbaus der Sozialbereiche der Rettungswache Schleiden entspricht ausschließlich dem notwendigen Bedarf an Aufenthalt und Schlafräumlichkeit. Lösungsansatz für die Rettungswache Tondorf (angemietete Liegenschaft): - - - eine Neuanmietung in einem anderen Gebäude im Bereich der Gemeinde Nettersheim (oder weiterhin zu prüfender Standort) alternativ der Neubau der Rettungswache mit anschließender Anmietung (wie RW Zülpich und RW Rescheid) und gleichzeitigem Standortwechsel alternativ Neubau der Rettungswache durch Eigenleistung des Trägers ebenfalls mit beschriebenem Standortwechsel Lösungsansatz für die Rettungswache Schleiden (kreiseigene Liegenschaft) - Sanierung und Anpassung der Räumlichkeit der Rettungswache 12.05.2016 Seite 27 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 2. Einrichtung weiterer Rettungswachen mit den Standorten Marmagen und Höhe Wallenthaler Höhe Der Ort Marmagen liegt mit fast 2.000 Einwohnern in der Gemeinde Nettersheim. Zusätzlich findet sich dort das Rehabilitationszentrum Eifelhöhen-Klinik mit 300 Betten für die Abteilungen Innere Medizin, Neurologie und Orthopädie. Problemstellung (geringere Verfügbarkeit von Rettungsfahrzeugen aufgrund erheblicher Einsatzzahlensteigerungen): Die nächst stehenden Rettungsfahrzeuge aus Schleiden, Mechernich und / oder Tondorf weisen aktuell Hilfsfrist bezogene Grenzwerteintreffzeiten im Ort Marmagen aus. Das Notarzteinsatzfahrzeug Schleiden ist das einzige Fahrzeug, das unter der Voraussetzung wenig Verkehr und optimale Wetterverhältnisse derzeit innerhalb der 12 Minuten Grenze den Ort Marmagen erreichen kann. Ein aktuell und fortlaufend zunehmend höheres Einsatzaufkommen des NEF Schleiden limitiert aber dessen Verfügbarkeit und damit die RTW Kompensationsmöglichkeit durch den Notarzt hinsichtlich der Ersteintreffzeit. Auch ist aufgrund der veränderten Einsatzsituationen die planerische Abdeckung der Orte Dahlem-Schmidtheim (Einwohner: ca.1500), Nettersheim, Kall-Anstois, Kall (Einwohner: 5.100), Kall-Dottel, Kall-Keldenich (Einwohner: 800), Kall-Urft, KallSötenich, Kall-Steinfeld, Kall-Rinnen, Hellenthal-Hecken, Mechernich-Bergbuir. Mechernich-Kallmuth, Mechernich-Voißel, konkret aufgrund der erheblich gestiegenen und steigenden Einsatzzahlen, und damit hinsichtlich der Verfügbarkeit der vorgehaltenen Rettungsfahrzeuge, nur noch grenzwertig gegeben. Lösungsansatz Durch die Errichtung zusätzlicher Rettungstandorte wird die planerische Abdeckung der flächengerechten Notfallversorgung in den o.g. Orten erreicht. à Marmagen à Wallenthaler Höhe 12.05.2016 Seite 28 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 3. Einsätze der Rettungswagen im 24-Std.- (RTW) und 10-Std.- (RTW K) Dienst – orientierende Übersicht 2013 Einsatz Einsatz/ ges. Dauer Einsätze / Tag Einsatzstd/Tag Auslastung MÜN/RTW 1 2329 81 6,38 8,6 35,80% EUS/RTW 1 3370 70 9,23 10,7 44,80% EUS/RTW 2 3353 73 9,18 11,16 46,50% HEL/RTW 1 1258 102 3,44 5,84 24,36% MCH/RTW 1 3054 71 8,36 9,89 41,20% NTH/RTW 1 1719 96 4,7 7,52 31.3% SLD/RTW 1 2090 90 5,7 8,55 35,60% WLW RTW 1 1911 86 5,23 7,49 31,20% ZÜL/RTW 1 2125 83 5,82 8,05 33,50% RTW K 7/2 1643 95 6,5 10,29 103,60% RTW K 9/2 1515 100 6,03 10,05 100,00% Einsätze / Einsatz- Aus- 2014 Einsatz Einsatz/ ges. Dauer Tag std/Tag lastung MÜN/RTW 1 2297 80 6,29 8,4 35,00% EUS/RTW 1 3326 74 9,11 11,2 47,00% EUS/RTW 2 HEL/RTW 1 MCH/RTW 1 NTH/RTW 1 SLD/RTW 1 WLW/RTW 1 ZÜL/RTW 1 3338 1235 3118 1785 2039 1982 2321 72 105 66 92 89 96 96 9,15 3,38 8,54 4,9 5,6 5,4 6,4 10,98 5,9 9,4 7,51 8,3 8,5 10,24 45,80% 24,60% 39,14% 31% 34,60% 36,00% 42,60% RTW K 7/ 2 RTW K 9/2 1705 1520 86 103 6,8 6,1 9,74 10,47 97,50% 104,00% 12.05.2016 Seite 29 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst 2015 Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 MÜN/RTW 1 EUS/RTW 1 EUS/RTW 2 HEL/RTW 1 MCH/RTW 1 NTH/RTW 1 Einsatz ges. 2435 3585 3695 1406 3298 1968 Einsatz/ dauer 81 76 72 105 72 97 Einsätze / Tag 6,67 9,82 10,12 3,85 9,04 5,39 Einsatzstd/Tag 9 12,43 12,15 6,7 10,85 8,7 Auslastung 37,50% 51,80% 50,60% 27,90% 45,20% 36,25% SLD/RTW 1 WLW/RTW 1 ZÜL/RTW 1 2050 2388 2547 91 90 93 5,62 6,5 6,98 8,5 9,75 10,82 35,40% 40,60% 45,00% RTW K 7/ 2 RTW K 9/2 1368 1408 90 100 5,47 5,6 8,2 10,47 82,00% 99,70% Zusätzliche zeitgleiche Einsätze in der Notfallrettung 2012 2013 2014 2015 Externe RTW 1796 1427 1589 555 RTW K Notfall 469 621 572 959 Spitzenbedarf / sonstige 837 533 756 2670 Gesamt 3102 2581 2917 4184 Tabelle: Übersicht über zusätzliche Einsätze in der Notfallrettung, die durch externe (überörtliche) RTW, Spitzenbedarf und RTW K geleistet werden 12.05.2016 Seite 30 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Erläuterung zur Vorhaltung Rettungswagen: 1. Ein weiterer Rettungswagen im 24-Stunden-Dienst auf der Rettungswache Euskirchen ist notwendig a. zur Reduktion der Einsätze der Rettungswagen EU RTW 1 und EU RTW 2. Die Auslastung beider Fahrzeuge lag sowohl in 2013 als auch in 2014 bei knapp 50% und in 2015 bereits über 50% b. zur Reduktion der Notfalleinsätze, die in 2015 durch zusätzliche Rettungsfahrzeuge aus den benachbarten Kreisen (555), durch den Spitzenbedarf (2670) und durch die RTW K (959) geleistet wurden. In der Gesamtbetrachtung sind dies im Schnitt 11 Einsätze /Tag c. zur Kompensation/zum Ausgleich der beiden RTW K (Schleiden und Mechernich), welche eine Auslastung von über 100% ausweisen. Dies bedeutet tägliche Mehrarbeit, keine Pausen. Neben der Frage der Qualität durch „schnell – schnell Einsätze“ kommt es hier zur zunehmenden Demotivation des Personals und zu zunehmenden Krankmeldungen, wann immer es um die Besetzung dieser Fahrzeuge geht. 2. Kompensation der ständig zunehmenden Einsätze mit Blick auf die für ländliche Regionen gültige Hilfsfrist von 12 Minuten und die städtische von 8 Minuten: - Übernahme des RTW K 7/2 Mechernich in den 24-Stunden-Dienst als Fahrzeug der Notfallrettung mit Standortverlagerung zur planerischen Hilfsfristabdeckung im Bereich Wallenthaler Höhe - Übernahme des RTW K 9/2 Schleiden in den 24-Stunden-Dienst als Fahrzeug der Notfallrettung mit Standortverlagerung zur planerischen Hilfsfristabdeckung im Bereich Marmagen Anpassung (Zusammenfassung): 1. Dritter RTW Euskirchen + Anbindung Telenotarztsystem à Reduktion der Einsätze der RTW 1 und 2, sowie Einsatz als Verlegungs-RTW 2. RTW + Anbindung Telenotarztsystem mit Standort Marmagen à Einhaltung der vorgeschriebenen Hilfsfrist 3. RTW MCH 2 als 24 Stunden RTW an der Rettungswache Mechernich. Bis Verlegung in einen weiteren Rettungsstandort Richtung Wallenthaler Höhe zur planerischen Hilfsfristabdeckung in den o.g. Orten. 12.05.2016 Seite 31 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 4. Anmerkung und Erläuterung zur Ausstattung der Rettungsfahrzeuge Die Basisausstattung der Rettungsfahrzeuge erfolgt auf Grundlage der DIN EN 1789 Typ C und hat sich gegenüber dem Bedarfsplan 2012 nicht geändert. a. die beschriebene Zusatzausstattung entspricht den aktuellen Leitlinien der nationalen Fachgesellschaften sowie den aktuellen Guidelines des ERC aus 2015 b. die mechanische Reanimationshilfe (hier Lukas, Fa. Zoll) ist eine Klasse II B Empfehlung in den aktuellen Guidelines zur Reanimation. Allerdings ist die mechanische Reanimationshilfe empfohlen zur Anwendung bei schwierigen Rettungswegen (enge Treppen, unwegsamen Gelände ...) und bei weiten Transportstrecken bis zur Klinik). Da die mechanische Reanimationshilfe kein Gerät ist, das zu Beginn einer Reanimation eingesetzt wird, ist die Vorhaltung von einem Gerät an einem zentralen Standort des Kreises (z.B. Logistik Zentrum Mechernich) nach Erstellung eines Zubringerkonzeptes ausreichend c. für die Rettungswachen in den peripheren Bereichen (Rescheid, Tondorf, Bad Münstereifel sowie Marmagen) ist die Anbindung an das Telenotarztsystem dringend erforderlich, um die überlangen Wege des regulären Notarztes und den damit späteren Beginn der notärztlichen Therapie auszugleichen. Das Telenotarztsystem ist im Rahmen einer Studie auf der Rettungswache Tondorf in 2010 in alle Richtungen umfassend erprobt worden. Das Ergebnis war durchgängig zielführend. Als Alternative bleibt für die gleichwertige notärztliche Versorgung im Südkreisdie Einrichtung mindestens eines zusätzlichen Notarztstandortes. Die Anbindung des Telenotarztes auf dem dritten RTW in Euskirchen verfolgt das Ziel, für Verlegungstransporte, die nicht zwingend die persönliche Anwesenheit des Notarztes im Fahrzeug erforderlich macht, trotzdem eine ärztliche ad hoc Versorgung sicher zu stellen. Die Verfügbarkeit der grundsätzlichen Notarztfahrzeuge bleibt damit erhalten. 12.05.2016 Seite 32 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Rettungswachen / Lehrrettungswachen Bedarfsplan 2012: Anpassungsbedarf 2016/2017: Alle Rettungswachen als Lehrrettungswachen Lehrrettungsassistenten Anmerkungen: ohne Veränderung Konzept Praxisanleiter Ergänzung der jetzigen LRA (anteilig) zum Praxisanleiter durch Lehrgang von 80 Std. Konzept Umsetzung 2016 - 2021 Besetzung der Rettungsmittel und Personalqualifikation II. Personaleinsatz Umsetzung § 4 RettG NRW ... (3) Für den Krankentransport ist mindestens eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter und für die Notfallrettung mindestens eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent beziehungsweise eine Notfallsanitäterin oder ein Notfallsanitäter zur Betreuung und Versorgung der Patientinnen und Patienten einzusetzen. (4) ... 3. für die Führung eines Notarzt-Einsatzfahrzeuges, wer die Berufsbezeichnung Rettungsassistentin oder Rettungsassistent beziehungsweise Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter führen darf. **Umsetzung NotSan für Bestandspersonal gemäß NotSanG bis 01.01.2021 **Besetzung Rettungsfahrzeuge NotSan gemäß RettG NRW bis 31.12.2026 12.05.2016 Seite 33 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 1. Funktionen auf den Rettungsfahrzeugen im Rettungsdienst des Kreises Euskirchen Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) Rettungswagen (RTW) Krankentransportwagen (KTW) Fahrzeugführer RettAss Transportführer Notarzt RettSan RettAss / künftig NotSan RettHelf RettSan Siehe auch RBP 2012, Kap VI , S. 9 - 11 Bedarfsplan 2012: Anpassungsbedarf: Anmerkungen: *bis 31.12.2026 Besetzung der RM NEF: RettAss + NA RTW: RettAss + RettSan KTW: RettSan + RettHelf _____________________ Personalqualifikation Basisqualifikation (s.a.Kap V S 10-11, Kap VI S 11) NEF: NotSan + NA RTW: NotSan + RettSan KTW: RettSan + RettHelf ______________________ Funktionen bleiben (s.a. § 4 Abs. 2 und 3 RettG NRW) ____________________ Ergänzungsqualifikation RettAss à Notfallsanitäter gestufte Qualifizierung der RettAss zum NotSan bis zum Ende der Übergangs-regelung 1.1.2021 als Ergänzung - 80 Stunden - 480 Stunden - 960 Stunden 1. Ausbildung zum NotSan 2. Unterstützung der jährlichen 30-stündigen Fortbildung Umsetzung 2016/2021 Lehrrettungsassistenten Qualifikation Praxisanleiter (Ergänzungslehrgang von 80 Std. für Lehrrettungsassistenten) 12.05.2016 Umsetzung 2016/2021 Seite 34 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Entwicklungsbetrachtung zum Personaleinsatz Die Überleitung der bisherigen Qualifikation Rettungsassistent zum Notfallsanitäter erfolgt auf gesetzlicher Grundlage. Der Umfang der Nachqualifizierung richtet sich nach der Dauer des bisherigen Berufslebens im Rettungsdienst. Es sind festgelegt für Rettungsassistenten mit hauptberuflicher Einsatzerfahrung zum 1.1.2014: - > 5 Jahre: zwischen 3 und 5 Jahren: weniger als 3 Jahre : 80 Stunden Ergänzung 480 Stunden Ergänzung 960 Stunden Ergänzung Zur Ausbildung und zur Nachschulung bestehenden Personals im Rettungsdienst ist das in der gesonderten Anlage aufgeführte Konzept zu beachten (!) Nachfolgend in der Zusammenfassung der Nachqualifizierungsbedarf für die Jahre 2016 bis 2018. Der Bedarf für die Jahre 2019 und 2020 erfolgt innerhalb des Rettungsbedarfsplanes 2017/2018. 2. Planung Notfallsanitäterqualifizierung für den gesamten Rettungsdienst: 2016 2 12 6 6 10 Vollstaatliche Prüfung Ergänzungsprüfung 1 - 80 Stunden Ergänzungsprüfung 2 - 480 Stunden Ergänzungsprüfung 3 - 960 Stunden Auszubildende 3 Jahre 2017 4 12 6 6 10 2018 4 6 6 6 0 3. Praxisanleiterqualifizierung für den gesamten Rettungsdienst: ( ) = Rettungsfahrzeuge Rettungswache Euskirchen (3) Rettungswache Mechernich (2) Rettungswache Schleiden (1) Rettungswache Tondorf (1) Rettungswach Vernich (1) Rettungswache Bad Münstereifel (1) Rettungswache Zülpich (1) Rettungswache Rescheid (1) Rettungswache Marmagen (1) Rettungswache Wallenthaler Höhe (1) 12.05.2016 2016 2 1 1 1 1 1 1 1 0 0 2017 2 1 1 0 0 1 1 0 1 1 2018 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Seite 35 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Kapitel 7 Rettungsbedarfsplan Krankentransport Entwicklung im Krankentransport 12000 10356 10000 9465 9482 2013 2014 8511 8000 6000 4000 2000 0 2012 12.05.2016 2015 Seite 36 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Krankentransport Bedarfsplan 2012: Anpassungsbedarf 2016/2017: 3 Krankentransportwagen (KTW) Anmerkungen: ohne Veränderung Reaktivierung des 2008 auf bedarf gestellten KTW. Qualitätssicherung im Krankentransport und Personalsicherheit im Einsatz. Der KTW hat eine Auslastung von fast 95% seit 1.3.2015 1 Krankentransportwagen in 2008 auf Bedarfsverwendung reduziert. Krankentransportwagen gemäß Bedarfsplanung 2012 notwendig reaktiviert in 2015. 1 Krankentranportwagen; Besetzung nur bei „Anforderungsspitze“ und besonderen Infektionsfahrt + 3 Krankentransportwagen (8 Stunden Besetztzeiten) für Krankentransportanteile der derzeitigen RTW K. Mechernich und Schleiden, welche in die Notfallrettung übergehen. Reduktion der Krankentransporte, welche derzeit hilfsweise auch durch Rettungswagen und Spitzenbedarf durchgeführt werden. Abdeckung und Reduzierung der über 100%igen Auslastung der KTW Umsetzung 2016/2017 Übersicht siehe unten stehende Tabelle 12.05.2016 Seite 37 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Übersicht Einsätze Gesamt im Krankentransport 2012 2013 2014 2015 KTW EU 1 KTW EU 2 KTW ZÜL 1 1354 1417 1417 1351 1448 1496 1465 1354 1369 1362 1428 1302 Spitzenbedarf/ Sonstige + I-Transporte 2567 2636 2489 3835 KTP RTW K 7/2 + RTW K 9/2 1773 2554 2683 2514 Gesamt 8511 9465 9482 10.356 Auslastung 2015 2015 EU KTW 1 EU KTW 2 ZÜL KTW 1 NOTF 39 44 46 KTP 1351 1354 1302 GES 1458 1398 1348 E-ZEIT 88 87 85 AUSL 103% 106% 99,1% RTW K 7/2 RTW K 9/2 KTW EU 3 445 471 1054 1460 1499 1931 71/89 97/92 96,8% 96,9% ./. 1013 1013 90 94,5% 2014 EU KTW 1 EU KTW 2 ZÜL KTW 1 NOTF 45 42 23 KTP 1413 1472 1405 GES 1458 1514 1428 E-ZEIT 88 87 85 AUSL 103% 106% 99,1% RTW K 7/2 RTW K 9/2 331 263 1374 1309 1705 1520 71/89 97/92 96,8% 96,9% (ab 1.3.2015) Auslastung 2014 12.05.2016 Seite 38 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Ergebnis- und Entwicklungsbetrachtung 1. Die Auslastung aller im Krankentransport eingesetzten Fahrzeuge liegt sowohl in 2014 als auch in 2015 bei Auslastung von teilweise weitaus mehr als 100% 2. Ebenfalls der in 2008 in Bedarf gestellte und seit 1.3.2015 reaktivierte Krankentransportwagen liegt bei einer Auslastung von fast 95% 3. Die beiden RTW-K Mechernich und Schleiden gehen als 24-Stunden besetzte Fahrzeuge in die Notfallrettung über (siehe Kapitel VI Notfallrettung) 4. Zur Kompensation der Einsätze dieser Fahrzeuge sowie zur Reduktion des Krankentransportanteiles durch Rettungswagen sind weitere 3 Krankentransportwagen einzurichten. 5. Die Qualifikation des einzusetzenden Personals bleibt durch die Aktualisierung des RettG NRW unverändert. Dies bedeutet Rettungssanitäter und Rettungshelfer als Transport- bzw. Fahrzeugführer für den Krankentransport. Die Maßnahmen im Krankentransport, hier die Einrichtung weiterer 3 Krankentransportwagen, unterliegen einer Evaluation bis zur Neuerstellung des Bedarfsplanes in 2017/2018. Die einzubindenden Fahrzeuge sind im monatlichen Controlling hinsichtlich der notwendigen Verfügungskorridore stets anzupassen. In diesem Fall bleiben die Betriebszeiten bei einem 8-Stunden-Zeitkorridor den Erfordernissen flexibel angepasst. 12.05.2016 Seite 39 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Kapitel 8 Rettungsbedarfsplan Sonderbedarf Bedarfsplan 2012: Anpassungsbedarf 2015/2016: Versorgungsziel: Versorgungsziel (organisatorisch): 50 Verletzte MANV Konzept +25 Verletzte/Erkrankte 75 Verletzte MANV-Konzept Anmerkungen: Geplant + 25 Verletzte à Reisebusgröße Umsetzung 2016 Im Übrigen unverändert nach RBPL 2012 12.05.2016 Seite 40 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Kapitel 9 Rettungsbedarfsplanung Qualitätsmanagement Bedarfsplan 2012: Bedarfsplan 2015: Anmerkungen: Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Ohne Veränderung 12.05.2016 Seite 41 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Kapitel 10 Rettungsbedarfsplanung Verwaltung Funktionen und Aufgabenstellung Die zu ergänzenden Stellenanteile sind aufgeführt. Darüber hinaus gilt der Bestand, der hier nicht aufgeführt ist. Funktionsbereich: Aufgabenstellung 2012: Geschäftsbereichsleiter (anteilig) Leitung des Geschäftsbereiches Abteilungsleiter (anteilig) Ärztliche Leiterin Rettungsdienst Veränderung: Leitung der Abteilung; Allgemeine Verwaltung; Personal; Budgetverantwortlicher Ärztliche / Medizinische Leitung Rettungsingenieur Anteilig (Achtung: derzeit keine Leiter von Rettungswachen!!) Anpassungsbedarf 2015/2016: ./. Controlling; Einsatzmittelplanung; Einsatzplanung, Bedarfsplanung nach Bedarf; MANV-Planung; Qualitätsmanagement; Personaleinsatz Dienstplanung alle Rettungswachen 12.05.2016 Ergänzung + 0,75 Stelle Umsetzung 2016 Seite 42 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Technische Leitung Rettungsdienst Sachbearbeitung Gebührenabrechnung Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Organisation technische Ausstattung; Fahrzeuge; Sonderbedarf; Gebührenabrechnung; Beschwerdemanagement; Beschaffungsmanagement; Gebührenabrechnung; Beschwerdemanagement; Zentrales Beschaffungsmanagement; Dienst- und Schutzkleidung; 12.05.2016 Ergänzung +0,5 Stelle Umsetzung 2016 Seite 43 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Kapitel 11 Rettungsbedarfsplan Investitionsgüter Bedarfsplan 2012: Anpassungsbedarf 2016/2017: Anmerkungen: Abschreibungszeiten/ Mindestnutzungsdauer Abschreibungszeiten/ Mindestnutzungsdauer Ohne Veränderung Fahrzeugvorhaltungen Bedarfsplan 2012: Anpassungsbedarf 2016/2017: Anmerkungen: Regelbedarf: Regelbedarf: Umsetzung 2016/2017 9 Rettungswagen + 3 Rettungswagen 4 Krankentransportwagen + 3 Krankentransportwagen 2 RTW-Reserve (Fahrzeuge mit bereits Überschreitung der Nutzungsdauer bzw. Überschreitung der maximalen Kilometerleistungen im Regelrettungsdienst –Altfahrzeuge-) + 1 Reserverettungswagen (Fahrzeuge mit bereits Überschreitung der Nutzungsdauer bzw. Überschreitung der maximalen Kilometerleistungen im Regelrettungsdienst – Altfahrzeuge-) 1 KTW-Reserve (Fahrzeuge mit bereits Überschreitung der Nutzungsdauer bzw. Überschreitung der maximalen Kilometerleistungen im Regelrettungsdienst –Altfahrzeuge-) +1 KTW-Reserve (Fahrzeuge mit bereits Überschreitung der Nutzungsdauer bzw. Überschreitung der maximalen Kilometerleistungen im Regelrettungsdienst – Altfahrzeuge-) *Notarzteinsatzfahrzeuge und *Infektionsfahrzeuge bleiben an dieser Stelle unberücksichtigt aufgrund der nicht notwendigen Veränderung. 12.05.2016 Seite 44 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 * * * Ende * * * 12.05.2016 Seite 45 Not f al l r et t ung St andor t eRTW/NEF Anlage1 St and: 01. 01. 2012 Rettungsbedarfsplan 2012 Ret t ungswache Not ar zt st el l pl at z Not f al l r et t ung St andor t eRTW/NEF St and: 16. 02. 2016 ENTWURF Anpassung 2016/2017 Ret t ungswache Ret t ungswache ( i nPl anung) Not ar zt st el l pl at z Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Rettungsbedarfsplanung Anlage 2 zum Anpassungsbedarf 2016/2017 Standort, Anzahl und Besetztzeiten der Rettungsfahrzeuge Notfallrettung Rettungswagen (RTW): Standort Bad Münstereifel 1 RBPL 2012 1 Euskirchen 1 1 Euskirchen 2 1 Zeitraum Zeitraum +1 Mo.-So. 07:30 – 07:30 +0,5 = +1 Mo.-So. 07:30 – 07:30 0,5 + 0,5 = +1 Mo.-So. 07:30 – 07:30 Mo.-So. 07:30 – 07:30 Mo.-So. 07:30 – 07:30 Mo.-So. 07:30 – 07:30 Euskirchen 3 HellenthalRescheid 1 Mo.-So. 07:30 – 07:30 Mechernich 1 1 Mechernich 2 0,5 NettersheimTondorf NettersheimMarmagen 1 Mo.-So. 07:30 – 07:30 Mo.-Fr. 08:30 – 18:00 Mo.-So. 07:30 – 07:30 Schleiden 1 1 Schleiden 2 0,5 WeilerswistVernich Zülpich 1 1 Anpassung 2016 Mo.-So. 07:30 – 07:30 Mo.-So. 07:30 – 17:00 Entfällt -0,5 siehe oben +0,5 Marmagen Mo.-So. 07:30 – 07:30 Mo.-So. 07:30 – 07:30 Seite 1 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Notfallrettung Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) / Telenotarzt: Standort Euskirchen 1 RBPL 2012 1 Euskirchen 2 0,5 Mechernich 1 1 Schleiden 1 1 Telenotarzt RTW Bad Münstereifel 1 Telenotarzt RTW Euskirchen 3 Telenotarzt RTW Tondorf Telenotarzt RTW Marmagen Telenotarzt RTW Rescheid Zeitraum Anpassung 2016 Zeitraum Mo.-So. 07:30 – 07:30 Mo.-So. 08:00 – 20:00 Mo.-So. 07:30 – 07:30 Mo.-So. 07:30 – 07:30 X X Studie 2012 X X X Seite 2 Kreis Euskirchen Der Landrat Rettungsdienst Rettungsbedarfsplan Anpassungsbedarf 2016/2017 Krankentransport (KTW): Standort Euskirchen 1 RBPL 2012 1 Euskirchen 2 1 Euskirchen 3 1 Zülpich/Mechernich 1 1 Zeitraum Mo.-Fr. 06:30 – 15:00 Sa.nach besonderem Bedarf Mo.-Fr. 08:00 – 16:30 ab 01.03.2015 reaktiviert: 07:30 – 16:00 Mo.-Fr. 07:30 – 16:00 Anpassung 2016 X Zeiten X Zeiten X Zeiten X Zeiten Mechernich 2 +1 Mechernich 2 +1 Schleiden +1 nach Feststellung besonderen Bedarfs; keine Vorhaltung X Bedarfs-KTW Zeitraum Mo.-Fr. 06:30 – 15:00 Sa. 07:30 – 16:00 So. 08:00 – 16:30 Mo.-Fr. 09:30 – 19:00 Mo.-Fr. 08:30 -17:00 Mo.-Fr. 07:00 – 15:30 Sa. 10:30 – 19:00 Mo.-Fr. 08:00 – 16:30 Mo.-So. 07:30 – 07:30 Mo.-Fr. 08:00 – 16:30 Mo.-Sa. offen, max. 07:00 – 12:00 So. offen, max. 08:00 – 16:30 Seite 3