Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
4,9 MB
Datum
05.10.2016
Erstellt
06.09.16, 10:01
Aktualisiert
06.09.16, 10:01
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsdienst
Rettungsbedarfsplan
Anpassungsbedarf 2016/2017
Kreis Euskirchen
Rettungsbedarfsplanung
Bedarfsplan 2012
Anpassungsbedarf 2016-2017
Anlage 1: Karte Rettungsstandorte
Anlage 2: Vorhaltung / Standorte, Anzahl, Besetztzeiten Rettungsfahrzeuge
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Rettungsdienst
Rettungsbedarfsplan
Anpassungsbedarf 2016/2017
Die Grundlage der folgenden
Anpassung / „Synopse“
ist der Rettungsbedarfsplan des Kreises Euskirchen 2012.
1.) Anpassungsbedarf
Die Anpassungsliste zum Rettungsbedarfsplan des Kreises Euskirchen wird nach
Maßgabe der vorangegangenen Erörterung mit den Kostenträgern (Krankenkassen)
vom 23.6.2015 zur Verfahrensabwicklung des Anpassungsbedarfs vor Überarbeitung
des Rettungsbedarfsplanes (2017/2018) erstellt.
Kurzfristiger Handlungsbedarf hierzu besteht aufgrund
§
des Inkrafttretens des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung
und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW – RettG
NRW), in der Fassung vom 18.3.2015
§
des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie
zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22.05.2013, Inkrafttreten zum 01.01.2014
§
erheblicher Veränderungen der Leistungsdaten des Rettungsdienstes des Kreises
Euskirchen vornehmlich in den Jahren 2014 und 2015.
Die nachfolgenden punktuellen Anpassungen orientieren sich an den Kapitel des
gültigen Rettungsbedarfsplanes (2012 – siehe Anlage).
2.) Datenerfassung und Datenauswertung i.V.m. mit Ressourcenplanung
Die Leistungsdaten wurden als Rohdaten aus dem Einsatzleitrechner der Leitstelle
generiert und durch Anwendung der Statistik- und Auswertungssoftware IMANSYS®
erarbeitet.
Es wurden die wissenschaftlichen Berechnungsmodelle nach Veröffentlichungen durch
FORPLAN® Schmiedel et.al. angewendet. Die entsprechenden Fußnoten im Text
nehmen hierzu Bezug (Quellen).
Die notwendigen Anpassungen in der Vorhaltung bzw. Organisation des
Rettungsdienstes sind an dieser Stelle an kurzfristig erforderlichen Maßnahmen
orientiert, da eine Überarbeitung des Rettungsbedarfsplanes des Kreises Euskirchen in
2017/2018 erfolgt (siehe hierzu §25 RettG NRW).
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Anpassungsbedarf 2016/2017
Der Rettungsbedarfsplan des Kreises Euskirchen, am 19.12.2012 verabschiedet durch
den Kreistag, wird mit den abschließenden Leistungsergebnissen 2017 für das Jahr
2018 fortgeschrieben / neu erstellt.
Die nachfolgende Anpassungsliste erfasst die punktuell notwendigen und
unaufschiebbaren Anpassungsbedarfe gemäß den 2014/2015 festgestellten
Leistungsveränderungen im Rettungsdienst.
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Anpassungsbedarf 2016/2017
3.) Anpassungsliste
Kapitel 1 Rettungsbedarfsplan 2012:
hier: Einführung
Keine Anpassungen. Gesetzliche Grundlagen werden auf die Aktualität des RettG NRW
2015 bezogen.
Redaktionelle Anpassungen erfolgen mit Erstellung des neuen Rettungsbedarfsplanes in
2017/2018.
Kapitel 2 Rettungsbedarfsplan:
hier: Kreisbeschreibung
Datenaktualisierung – ohne organisatorische Relevanz. Die Zunahme der Bevölkerung
durch die Aufnahme von Migranten in den Kreis Euskirchen ist zu jung (seit September
2015), um hieraus eine Aussage zur bedarfsgerechten ggfls. notwendigen Erweiterung
von rettungsdienstlichen Leistungserbringungen zu tätigen.
Im Bedarfsplan 2017/2018 wird diese Situation Berücksichtigung finden.
Kapitel 3 Rettungsbedarfsplan
hier: Medizinische Versorgung
Keine Anpassungen.
Aktuelle Betrachtung der
organisatorische Relevanz.
klinischen
und
ambulanten
Versorgung
–
ohne
Erwartet werden Struktur relevante Veränderungen im Bereich der niedergelassenen
ÄrzteInnen (hier: KV-Notdienst).
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Anpassungsbedarf 2016/2017
Kapitel 4 Rettungsbedarfsplan
hier: Leitstelle
1. Datenübersicht
Einsatzzahlen Leitstelle
Krankentransport
25000
20418
Einsatzzahlen
20000
Notfallrettung
18113
17539
Feuerwehr
15000
12000
9817
10000
5000
4100
5800
4900
600 200 1150 450
0
10399
9550
1678
1200
1879
2018
1976
1987
2000
2013
2014
2015
Krankentransport
600
1150
4900
9817
9550
10399
Notfallrettung
4100
5800
12000
17539
18113
20418
Feuerwehr
200
450
1200
1678
Kalenderjahre
1879
2018
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Anpassungsbedarf 2016/2017
2. Veränderungsliste
Bedarfsplan 2012:
Anpassungsbedarf 2016/2017:
Personal:
Einsatzleitplätze und
Tischbesetztzeiten:
§ 2 Bedienstete
(24-Stunden)
ELP 1 - unverändert
Einsatzleitplatz (ELP) 1:
Mo-So: ganztägig
(168 Wochenstunden)
Einsatzleitplatz (ELP) 2:
Mo-So: ganztägig
ELP 3:
Mo-Fr: 7:00 bis 19:00 Uhr
(60 Wochenstunden)
Nach
den
grundsätzen
•
•
ELP 2 - unverändert
•
(168 Wochenstunden)
§ 1 Bediensteter
(Mo.-Fr.12 Stunden)
Anmerkungen:
ELP 3: + 108 Wochenstunden
Regelbesetzung:
Mo.-So. 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
= Besetztzeit neu IST: 84
Wochenstunden
Erstverstärker:
Mo.-So. 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr
= Verfügbarkeitszeit in der
Leitstelle
neu
IST:
84
Wochenstunden
Bemessungs-
Abfragesicherheit
Bearbeitungssicherheit
Mindestbesetzung
(gemäß
DIN
EN
50518-3 Nr. 4.1)
wurden die Besetztzeiten der
Einsatzleitplätze
ausgewertet.
Um
eine
ständige
Erreichbarkeit,
insbesondere
bei
zeitkritischen
Duplizitätsfällen,
zu
gewährleisten
ergibt sich eine Ausweitung
der Besetztzeiten in der
Regelwoche.
Die vorliegende Bemessung
wurde an Dienstzeitmodelle
angepasst.
Umsetzung 2016
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Organisation:
5 Leitplätze, davon
(Leitplatz 4 = 0 Wochenstunden)
Besetzung ELP 4:
+ 84 Wochenstunden
Mo.-So. 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
(84 Wochenstunden)
Umsetzung 2016/2017
Leitplatz 5 = 0 Wochenstunden)
Besetzung ELP 5:
Zurück gestellt. Evaluation.
Umsetzung voraussichtlich
in 2018; Regelung in RBPL
2018 je nach Leistungsentwicklung.
Voraussichtlich durch Springerfunktion
(Verstärker)
zu
besetzen.
Mo-So: ganztägig
(+168 Wochenstunden)
Ausnahmeabfrageplätze
(Provisorium):
4 Stück, durch dienstfreie
Disponenten zu besetzen,
wenn
der
ELP-Lastfall
überschritten wird.
Notabfrageplätze als
Provisorium)
Bestehende
Rufbereitschaft.
Ausnahmeabfrageplätze:
4 Stück, durch dienstfreie
Disponenten zu besetzen, wenn
der ELP-Lastfall überschritten
wird.
Notabfrageplätze als
Provisorium).
Bestehende
Rufbereitschaft.
Umsetzung 2017/2018
(im
Rahmen
Rettungsbedarfsplanung 2017/2018)
In aktuellen Räumlichkeiten ist
die abschließende Lösung nicht
umsetzbar; bei Ertüchtigung
oder
einer
neuen
Leitstellenräumlichkeit je 1 Tisch
einzuplanen.
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Anpassungsbedarf 2016/2017
Systembetreuerplatz
Systemschulungsplatz:
/
In aktuellen Räumlichkeiten
nicht
umsetzbar;
bei
Ertüchtigung oder einer neuen
Leitstellenräumlichkeit je 1 Tisch
einzuplanen.
Technik/
Systembetreuung:
Technik/
Systembetreuung:
1 Stelle
100% Stellenanteil
+0,5 Stellenanteil
1,5 Funktionen
150% Stellenanteile,
EDV-basiert
Evaluation)
(Option
Leitstellenleitung:
Leitstellenleitung:
1,0 Stelle
+ 0,5 Stellenanteil
a) Leiter
Leitstelle
(Vollzeit)
b) Stellv.
Leiter
Leitstelle
ohne
Stellenanteil
in
Dienstschichten
Leitstelle integriert
Technik
Betriebsfunk Rettungsdienst
auf 4m-Band
Umsetzung 2017/2018
Umfangreiche
Aufgabenerweiterung
durch
NeuAnbindung
verschiedener
Schnittstellen im Leitsystem
und der damit verbundenen
Betreuung,
Pflege
und
weiterer Aufgabenstellungen.
Umsetzung in 2017/2018
nach
Umsetzung 2017/2018
a) Leiter Leitstelle (Vollzeit)
b) Stellv. Leiter Leitstelle
(50%-Anteil Vollzeit)
c) Sachbearbeiter in der
Leitstellenleitung
(zurück gestellt; nach
Evaluation 2018)
Betriebsfunk
Rettungsdienst
TMO-Gruppe im Bündelfunk
Tetra.
Weitere
Vorhaltung
Betriebskanal
4m-Band
notwendig
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Stand der Technik/Bestand
Einsatzfahrzeuge
aus
benachbarten Kreisen im
Rahmen der überörtlichen
Hilfe
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Anbindung der Leitstelle
über Luftschnittstelle an
Bündelfunk Tetra
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Anpassungsbedarf 2016/2017
Anbindung der Leitstelle über
drahtgebundene Schnittstelle an
Bündelfunk Tetra.
Luftschnittstelle als technische
Redundanz-ebene
Stand der Technik
Umsetzung 2016
Einbindung der Leitstelle in das
Nutzereigene
Management
NEM im Bündelfunk
Durch Drahtanbindung
Umsetzung 2016/2017
Alarmierung
über
den
Betriebsfunkkanal im 4mBand
Errichtung
eines
2m-BOS
Funknetz
mit
POCSAG
Standard (Digitale Alarmierung)
Veraltete Infrastruktur, Stand
der Technik
Unverschlüsselte
Alarmierung
Verschlüsselte
Alarmaussendung
Datenschutz
Keine Rückmelde-,
Rückmeldefunktion,
Luftschnittstelle notwendig,
Abgleich- und
Luftschnittstellenprogrammierung
Alarmauswertung
DME-> LS),
Luftschnittstellenprogrammierung
(Bestätigung
Um
in
antizyklischem
Wechsel
die
Verschlüsselungsparameter
zu
erneuern
und
abzugleichen
Umsetzung 2016/2017
Redundanz
Einrichtung einer räumlichen
und technischen personellen
Rückfallebene unter Nutzung
und gegenseitiger Abdeckung
in Nachbarleitstellenstrukturen.
Vernetzungsmöglichkeit von
Leitstellen,
überregionale
technische und personelle
Ausfallkompensation.
Die
Redundanznotwendigkeit
und die damit verbundene
Umsetzung wird derzeit unter
den Kreisen Euskirchen, Düren
und Heinsberg innerhalb eines
organisatorischen
und
wirtschaftlichen
Verbundes
projektiert.
Ausweitung
von
lokalen
Einsatzleit- und Überlaufplätzen
auf
gestiegenen
Bedarf.
Einrichtung von technisch,
lokaler Ausfallkompensation
Umsetzung 2017/2018/2019
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3. Datenlagen
a. Datengrundlage
Bemessungszeitraum: 01.01.2014 bis 31.12.2014.
Der kurzfristig erhobene Bemessungszeitraum 2015 führt zu einer weiteren
Erhöhung der nachfolgenden Zahlenwerte aus 2014 (!)
Die Datengrundlage der vorliegenden Anpassungsliste bilden folgende
Datensätze:
1. Telefondaten aus dem Telefonvermittlungssystem der Leitstelle
a. Im Bemessungszeitraum
betrachtet.
wurden
insgesamt
b. Es gingen 107.197
Bemessungszeitraum ein.
Auskunfts-
und
148.293
Anrufe
Hilfeersuchen
im
c. Der Anteil an Auskunftsersuchen liegt im Betrachtungszeitraum bei
73,1%.
d. Der Maximalwert der stündlichen Auskunfts-und Hilfeersuchen mit
Betrachtung des Aufschlagfaktors liegt bei 88,29 Anrufen im
Betrachtungsintervall freitags von 11 bis 12 Uhr.
e. Der Minimalwert der stündlichen Auskunfts- und Hilfeersuchen mit
Betrachtung des Aufschlagfaktors liegt bei 4,53 Anrufen im
Betrachtungsintervall freitags von 4 bis 5 Uhr.
2. Einsatzdaten aus dem Einsatzleitrechner der Leitstelle
a. Die Tagesgänge der Einsatzkategorien Brandschutz, Notfallrettung
und
Krankentransport
wurden
betrachtet
und
auf
die
Bemessungsintervalle Mo-Do, Fr, Sa, So & Ft angewandt.
b. Insgesamt
betrachtet.
wurden
im
Bemessungszeitraum
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28.835
Einsätze
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b. Bemessung
a. Die Bemessung erfolgte nach den Bemessungsgrundsätzen
1. Abfragesicherheit
2. Bearbeitungssicherheit
3. Mindestbesetzung
b. Ansätze:
1. „Die Gesprächszeit bildet unter dem Gesichtspunkt der
uneingeschränkten Leitstellenerreichbarkeit über den Notruf
112 […] die Grundlage der risikoabhängigen Bemessung der
bedarfsgerechten Besetzung der Einsatzleitplätze zur
unmittelbaren Abfrage akustisch/ optisch signalisierter Anrufe
(Abfragesicherheit). […]
2. Die Gesamtbearbeitungszeit der disponierten Einsätze1 bildet
unter dem Gesichtspunkt der daraus resultierenden
Arbeitsleistung die Grundlage der frequenzabhängigen
Bemessung der bedarfsgerechten Tischbesetzung der
Einsatzleitplätze zur Einsatzbearbeitung (Bearbeitungssicherheit).
3. In der Leitstelle sind unabhängig von den Ergebnissen der
risiko-bzw. frequenzabhängigen Bemessung aus Sicherheitsgründen
mindestens
zwei
Funktionen
[Anmerkung:
Disponenten mit dienstplanmäßiger Einteilung der primären
Tischbesetzung]
rund
um
die
Uhr
vorzuhalten
(Mindestvorhaltung) [Anmerkung: Mindestbesetzung gem. DIN
EN 50518-3, Nr. 4.1].“ 2
1
Ereignis, nicht Einsatzfahrt
Schmiedel,R. (1998): Entwicklung bedarfsgerechter Dispositionsbereiche von Rettungsleitstellen. In:
Bundesanstalt für Straßenwesen (Hrsg.): Analyse organisatorischer Strukturen im Rettungswesen. Berichte
der Bundesanstalt für Straßenwesen. Mensch und Sicherheit, Heft M 100, Seite 45ff. Bergisch Gladbach,
Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW
2
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c. Ergebnis der Bemessung:
1. Durch die o.g. Bemessungsgrundsätze, angewandt im
Betrachtungsintervall 01.01.2014 – 31.12.2014, wird eine
Vorhalteerweiterung auf insgesamt 588 Wochenstunden in
der Regelwoche rechnerisch dargestellt. In einem ersten sofort
zu veranlassenden Schritt ist die Wochenbesetztzeit zur
Sicherstellung
der
Minimalabfragesicherheit
um
192
Wochenstunden zu erhöhen. Hierbei sind 84 Stunden in
Erstverstärkerfunktion inbegriffen. Die weiteren Planungen
sollen im Rettungsbedarfsplan 2017/2018 abschließend
bearbeitet werden.
2. Die Einrichtung einer Springerfunktion/Verstärkerfunktion
[Personalfunktion: Disponent ELP 5] im ganztägigen (24Stunden, 7-Tage die Woche) Dienst wird als notwendig
erachtet um die personelle Erstverstärkung bei besonderen
Lagen (unter 5 Minuten) sicherzustellen – Evaluation
(zurückgestellt bis Rettungsbedarfsplan 2017/2018).
3. Die bisherigen Stellen der Leitung Leitstelle, stellv. Leitung
Leitstelle sind auf 1,5 Stellenanteil Vollzeittätigkeit
auszuweiten (hier zunächst Ansatz 50%-Erweiterung bis
Rettungsbedarfsplan 2017/2018).
4. Eine Funktion Sachbearbeiter in der Leitstellenleitung für
besondere Aufgabenbereiche (Umsetzung des Tetra
Bündelfunk in der Leitstelle o.ä.) ist zu evaluieren (hier
Bearbeitung in Rettungsbedarfsplan 2017/2018) Zurück
gestellt.
c. Quellenverweis
Das für die Bemessung der Leitstelle verwendete Berechnungsmodell
wurde im Rahmen des Forschungsprojektes „Analyse organisatorischer
Strukturen im Rettungswesen“3 entwickelt. Die mathematisch-statistisch
korrekte Berechnung wurde für dieses Berechnungsmodell mit der
verbundenen methodischen Vorgehensweise nachgewiesen und in der
3
Schmiedel,R. (1998): Entwicklung bedarfsgerechter Dispositionsbereiche von Rettungsleitstellen. In:
Bundesanstalt für Straßenwesen (Hrsg.): Analyse organisatorischer Strukturen im Rettungswesen. Berichte
der Bundesanstalt für Straßenwesen. Mensch und Sicherheit, Heft M 100, Seite 45ff. Bergisch Gladbach,
Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW
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wissenschaftlichen Literatur veröffentlicht4 5 6. Anderen Vorgehensweisen
fehlt die wissenschaftliche Begründung wissenschaftlichen Literatur
veröffentlicht7 8 9.
Abbildung 1 Schmiedel et al.
Bemessungsalgorithmus
von
Leitstellen
nach
4
Behrendt,H., Schmiedel,R. (2001): „Die bedarfsgerechte Besetzung von Leitstellen. Ein Modell für die
Praxis.“, Notfall & Rettungsmedizin 1-2001, Springer-Verlag
5
Schmiedel,R., Behrendt,H., Betzler,E. (2004): Bedarfsplanung im Rettungsdienst: Standorte, Fahrzeuge,
Persoal, Kosten. Springer-Verlag
6
Behrendt,H. , Schmiedel,R. (2006): Ein Verfahren zur Ermittlung von Tischbesetztzeiten in Leitstellen. In:
Rettungsdienst, Heft 9, 64-66, Edewecht, Verlagsgesellschaft Stumpf und Kossendey.
7
Behrendt,H., Schmiedel,R. (2001): „Die bedarfsgerechte Besetzung von Leitstellen. Ein Modell für die
Praxis.“, Notfall & Rettungsmedizin 1-2001, Springer-Verlag
8
Schmiedel,R., Behrendt,H., Betzler,E. (2004): Bedarfsplanung im Rettungsdienst: Standorte, Fahrzeuge,
Persoal, Kosten. Springer-Verlag
9
Behrendt,H. , Schmiedel,R. (2006): Ein Verfahren zur Ermittlung von Tischbesetztzeiten in Leitstellen. In:
Rettungsdienst, Heft 9, 64-66, Edewecht, Verlagsgesellschaft Stumpf und Kossendey.
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4. Ergebnisfassung
Als vorbehaltliche Erweiterung im Rahmen der Veränderungsliste 2016/2017 werden
folgende Änderungen angestrebt:
a. Tischbesetztzeiten:
Die Tischbesetztzeiten werden auf der derzeitigen Datenlage
einschließlich der Auswertung 2015 bis zur Erstellung des
Rettungsbedarfsplanes 2017/2018 als Sofortmaßnahme auf eine
Gesamtvorhaltung auf 588 Wochenstunden in der Regelwoche, verteilt
auf die Einsatzleitplätze 1 bis 4, nach o.g. Zeiten ausgeweitet.
b. Weitere Personalfunktionen:
1. Disponenten-Springerfunktion/Verstärkerfunktion:
Zur personellen Zweitverstärkung zur Bewältigung besonderer Lagen
wird die Anordnung von Verstärkungsfunktionen in Rufbereitschaft
rund um die Uhr im Bestand belassen.
2. Leitstellenleitung:
Es sind 1,5 Stellen (1,0 bereits im Bestand) für die Personalleistung
Leitstellenleitung vorzusehen10, diese sind in Personalfunktionen
aufzuteilen auf:
a. Leiter Leitstelle
b. Stellv. Leiter Leitstelle
3. Sachbearbeiter in der Leitstellenleitung (derzeit zurück gestellt; nach
Evaluation und Prüfung in Rettungsbedarfsplan 2017/2018 zu
bearbeiten)
Die Personalfunktion Sachbearbeiter in der Leitstellenleitung ist für
besondere
Aufgabenbereiche
und
Querschnittsaufgaben
zu
evaluieren.
4. Technik/ Systembetreuung:
Durch gesteigerte Belastungen im Bereich der Systembetreuung, der
Versorgung von Datensystemen und dem technischen Support und
die nun erreichte Auslastungsgrenze i.V. mit dem zu erwarteten
Mehraufkommen an Arbeitsleistung ist die bisher bestehende
10
Bayrisches Staatsministerium des Innern und FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH (2001): Ergebnisbericht
„Einheitliche Notrufnummer 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst in Bayern – Erarbeitung landesweiter
Standards für die Errichtung von Integrierten Leitstellen in Bayern“
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Planstelle auf 1,5 Stellen zu erweitern (1,0 Stelle im Bestand). Der
Einsatz einer Fachkraft für Systemadministration / IT ist zu evaluieren.
c. Technik
•
Funkanlage
Der Betriebsfunk des Rettungsdienstes des Kreises Euskirchen erfolgt im
Trunked Mode (TMO) des bundeseinheitlichen Bündelfunknetzes Tetra, eine
Anbindung für Einsatzmittel der überörtlichen Hilfe erfolgt über Tetra TMO,
sowie für Fahrzeuge ohne Anbindung an das Bündelfunknetz über eine 4m-BOSSprechfunk Gleichwellentechnik.
Die Alarmierung von Kräften des Rettungsdienstes (einschließlich Spitzen- und
Sonderbedarf), der Feuerwehren sowie Katastrophenschutzeinheiten erfolgt
zurzeit unverschlüsselt über die Gleichwellenstruktur des 4m-BOSSprechfunknetzes.
Zurzeit wird von Feuerwehr und Rettungsdienst eine gemeinschaftlich genutzte
Gesprächsgruppe im Bündelfunk genutzt. Die Anbindung der Leitstelle erfolgt
mittels Luftschnittstelle über mehrere Tetra Fixed Radio Terminal (FRT).
•
Zielsetzung Sprechfunk
Durch die physikalische Anbindung mittels drahtgebundenem Anschluss an das
Tetra-Bündelfunknetz
werden
technisch-administrative
Funktionen
(Nutzereigenes Management) ermöglicht. Die o.g. Anbindung wird
kurzfrsitig/mittelfristig (fremdbestimmt) in der Leitstelle erfolgen. Weiterhin ist die
Vorhaltung von analoger- wie digitaler Funktechnik in der Leitstelle erforderlich
(Kompatibilität zu Fahrzeugen aus Nachbargebieten bei überörtlicher Hilfe). Die
Aufrechterhaltung der Luftschnittstelle im bundeseinheitlichen Bündelfunknetz ist
als technische Ausfallreserve angezeigt.
•
Zielsetzung Alarmierung
Die aktuell verwendete analoge Alarmierung auf Basis des 4m-BOSGleichwellennetzes wird durch ein Funksystem im 2m-BOS-Sprechfunk auf
POCSAG-Standard mit verschlüsselter Nachrichtenübertragung ersetzt, um die
gesteigerten Anforderungen in Datenschutz und Ausfallsicherheit (Alter der
aktuellen Anlage) zu erfüllen. Hierzu ist die Errichtung eines eigenständigen,
verschlüsselten Alarmierungsnetzes notwendig. Einbegriffen in die Errichtung
des Netzes ist eine entsprechende Ausstattung von Rettungskräften
(Empfangsgeräte),
Fahrzeuge
(Empfangsgeräte)
und
der
Leitstelle
(Alarmaussendung, Alarmauswertung, GSM-Rückmeldeauswertung).
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Eine Redundanzebene, z.B. mit Realisierung einer Wachalarmierung oder/und
durch Aussendung von Daten an die Fahrzeuge & deren Besatzungen soll bei
Planung des Alarmierungsnetzes betrachtet werden.
d. Redundanz
§ 8 RettG NRW – Leitstelle (siehe Textstelle)
§28 BHKG – Einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die
Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst:
„[…]müssen Maßnahmen ergriffen werden, durch
Aufgabenerfüllung auch bei Ausfall sichergestellt wird.“
die
ihre
Hierzu sollen folgende Maßnahmen betrachtet werden:
i. Die technische Vernetzung von integrierten Leitstellen wird als
notwendig erachtet. Die Leitstelle soll mit mindestens einer, besser
mit zwei weiteren Leitstellen technisch vernetzt werden, um eine
überregionale Ausfallkompensation sicherzustellen. Darüber hinaus
muss ein Dienstbetrieb einer Leitstelle durch Teil- oder Totalausfall in
einer anderen Leitstelle zu führen sein.
ii. Durch
die
gesteigerte
dienstplanmäßige
Besetzung
der
Einsatzleitplätze ist auch ein gesteigerter Bedarf an Einsatzleit-,
Ausnahmeabfrage-, Systembetreuer- und Schulungsplätzen gegeben.
Hierdurch wird ebenso eine technisch-taktische lokale (regionale)
Ausfallkompensation erreichbar.
e. Ausblick
i. Die hier beschriebenen Veränderungen sind in Betracht der
gesteigerten Einsatzzahlen im Kreis Euskirchen (2014 auf 2015
+11,1%, Notfallrettung, Krankentransport und Feuerschutz) und im
Sinne der bedarfsgerechten Vorhaltung regelmäßig kritisch zu
hinterfragen.
ii. Im Sinne der o.g. Veränderungen ist zu beachten, dass eine
räumliche Erweiterung (Neubau) bzw. eine Neuertüchtigung der
Leitstelle Euskirchen notwendig ist. Die notwendigen räumlichen
Veränderungen sind in den jetzigen Räumlichkeiten nicht mehr
umsetzbar; ein Neubau/eine erhebliche räumliche Erweiterung der
Leitstelle ist kurzfristig unabdingbar notwendig (gesetzlicher
Sicherstellungsauftrag).
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5. Personal
•
Nach §28 BHKG muss „[….] das in der Leitstelle eingesetzte Personal
[…] über eine feuerwehrtechnische Führungsausbildung sowie eine
ergänzende
Ausbildung
für
Leitstellendisponentinnen
und
Leitstellendisponenten verfügen. Das Personal ist zu Beamten zu
ernennen. […]“
•
Nach §8 RettG NRW müssen „Mit der Lenkung rettungsdienstlicher
Einsätze beauftragte Personen […] eine geeignete Qualifikation haben;
[…]“.
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Kapitel 5 – Rettungsbedarfsplanung
Notärztliche Versorgung
Entwicklung der Notarzteinsätze (Übersicht)
Entwicklung der Notarzteinsätze
9000
8000
7000
6000
7403
7889
8358
6729
5909
5000
4000
3000
2000
1000
0
2011
2012
2013
2014
2015
Jährliche Steigerung der Einsatzzahlen um ca. 10%
12.05.2016
Seite 18
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Rettungsdienst
Rettungsbedarfsplan
Anpassungsbedarf 2016/2017
Notärztliche Versorgung:
Bedarfsplan 2012:
Anpassungsbedarf 2016/2017:
Anmerkung:
3 Notarztdienste
Standort: Euskirchen,
Mechernich, Schleiden
(24-Stunden),
vorhanden, keine Änderung
1 Notarztdienst einschl.
Interhospitalnotarzt
(12-Stunden)
vorhanden, keine Änderung
+ freier Ärztepool zur
Nachtzeit
Telenotarztsystem
Evaluationsphase im
Rahmen Förderung
durch Projekt EU
beendet (!).
Dienstplangesteuerter
(vergüteter) Ruf/Bereitschaftsdienst eines
Ärztepools zur Nachtzeit:
Ärzte stehen auf freiwilliger
Basis nur noch im
Ausnahmefall zur
Verfügung
- Einsatz als weiterer Notarzt
- Wahrnehmung von
Verlegungstransporten
Umsetzung in 2016/2017
Telenotarztsystem für die RTW
Rescheid, Tondorf und Bad
Münstereifel
sowie Euskirchen 3 (insgesamt 5
RTW)
(und neu: Marmagen, s. Kap 6)
knapp 30% der Einsätze
der NEF Standorte
Mechernich und Schleiden
erfolgen außerhalb ihres
Einsatzgebietes in den
peripheren Randgebieten
(stark reduzierte
Verfügbarkeit).
Für Rescheid, Tondorf, Bad
M´ eifel und künftig
Marmagen gilt:
selbsterklärend durch
lange Abwesenheit bei
weiten Transport-strecken
Für Euskirchen gilt:
1. zur Reduktion der
12.05.2016
Seite 19
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Rettungsbedarfsplan
Anpassungsbedarf 2016/2017
Einsätze überörtlicher
Notärzte s. Tabelle
2. für Verlegungseinsätze
von Patienten mit stabilen
Vitalparametern, d.h.
Transport ohne regulären
Notarzt
Umsetzung 2016/2017
alternativ
Unter starker Reduzierung des
Leistungsgleichzeitigkeitsprinzips:
Erweiterung des Notarzt Systems
um einen Notarztstandort
(Wache, Fahrzeug, Notarzt und
RettAss/ NotSan) im Südkreis
(z.B. Zingsheim / Marmagen)
Telenotarztsystem wird
bevorzugt.
Fahrzeugführer à
Rettungsassistent
Fahrzeugführer à
Notfallsanitäter (2026)
gem. § 4, Abs. 3 RettG
NRW
Notarzt à
mind. Fachkunde
im Rettungsdienst
Notarzt à
mind. Fachkunde im
Rettungsdienst (Notfallmedizin)
Personaleinsatz:
12.05.2016
Seite 20
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Rettungsbedarfsplan
Anpassungsbedarf 2016/2017
Übersicht zeitgleiche Notarzteinsätze im jeweiligen Einsatzgebiet des Notarztes
NÄ im Einsatzbereich Euskirchen
NEF Mechernich
NEF Schleiden
Weitere Notärzte überörtlich
Zusätzl. Notärzte aus dem Kreis Euskirchen
Summe zusätzlicher Noteinsätze
NEF 1
NEF 2
Zeitgleiche Einsätze in Euskirchen gesamt
2013
421
10
676
134
1241
2436
487
4.164
2015
349
20
219
32
620
2593
1683
4.896
2014
335
9
237
109
690
2115
1316
4.121
Tab.: zeitgleiche Notarzt-Einsätze im Einsatzgebiet des regulären Notarztes Euskirchen
Verlegungstransporte mit Notarzt
29
22
17
3
21 21 21
24
25
22 23 23
26
24
26
24
27
16
10
8
23:00 - 00:00
22:00 - 23:00
21:00 - 22:00
20:00 - 21:00
19:00 - 20:00
18:00 - 19:00
17:00 - 18:00
16:00 - 17:00
15:00 - 16:00
14:00 - 15:00
13:00 - 14:00
12:00 - 13:00
11:00 - 12:00
10:00-11:00
9:00 - 10:00
8:00 - 9:00
7:00 - 8:00
6:00 - 7:00
0
5:00 - 6:00
4:00 - 5:00
6
3:00 - 4:00
9
2:00 - 3:00
1:00 - 2:00
5
00:00 - 1:00
35
30
25
20
15
10
5
0
Chart: Verlegungstransporte mit Notarzt
12.05.2016
Seite 21
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Anpassungsbedarf 2016/2017
Ergebnis notärztliche Versorgung und Entwicklungsbetrachtung:
•
Die grundsätzliche Struktur und Organisation des bisherigen Notarztdienstes
(Rettungsbedarfsplan 2012) bleibt unverändert.
•
Eine Erweiterung der notärztlichen Versorgung mit Standort „Südkreis“ ist
erforderlich, da die Notärzte Mechernich und Schleiden ca. 30% der Einsätze in
den peripheren Gebieten des Kreises Euskirchen leisten, somit deren
Verfügbarkeit bei weiten Anfahrtswegen und langen Transportstrecken
(Regelfall) -insbesondere bei zeitgleich vorliegenden Einsätzen- nicht gegeben
ist.
•
Von den in 2014 insgesamt 432 und in 2015 von 414 notärztlich begleiteten
Verlegungstransporten wurden 60% der Einsätze in der Zeit von 16:00 – 8:00
Uhr durchgeführt.
Die durchschnittliche Einsatzzeit beträgt 2:12 h = 132 Min., ohne
Berücksichtigung der Zeiten für Übernahme und Übergabe im abgebenden und
aufnehmenden Krankenhaus sowie Rüstzeit nach Transportende.
•
Krankenhäuser stellen bei engen eigenen Personalressourcen keine
zusätzlichen Verlegungsärzte zur Verfügung. Zudem gibt es in den
Krankenhäusern einen hohen Anteil nicht oder nur schlecht Deutsch sprechender
ausländischer Ärzte, die aus diesem Grund nicht für Verlegungstransporte zur
Verfügung stehen. In aller Regel wird derzeit der Verlegungstransport in 95%
aller Einsatzfälle durch den regulären Notarzt begleitet.
•
Da der bis zum Ende 2013 eingesetzte Notarztpool für Einsätze als weiterer
Notarzt und für notärztliche Verlegungstransporte auf freiwilliger Basis nur noch
in wenigen Ausnahmefällen zur Verfügung steht, ist die Einrichtung eines
Dienstplan gesteuerten, mit einer Basispauschale vergüteten Ärztepools, für die
Zeit von 20 – 8 Uhr erforderlich,
•
Alternativ zur Einrichtung eines dringend notwendigen weiteren erdgebundenen
Notarztes im Südkreis:
-
Anbindung des Telenotarzt-Systems der RTW Bad Münstereifel, Rescheid
und Tondorf (sowie des neuen Rettungswachen Standortes Marmagen) zur
Überbrückung der überweiten Transportstrecken im Südkreis sowie der
überlangen
Abwesenheit
des
Notarztes
aus
dem
regulären
Notarzteinsatzgebiet. 30% der Einsätze der NEF Mechernich und Schleiden
finden in den peripheren Gebieten des Kreises statt. 36% – 38% der
Einsätze in Rescheid, Tondorf und Bad Münstereifel erfolgen in Verbindung
mit den Notärzten in Schleiden und Mechernich.
12.05.2016
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-
Rettungsbedarfsplan
Anpassungsbedarf 2016/2017
Anbindung des Telenotarzt-Systems in Euskirchen mit Blick auf
Verlegungstransporte für Patienten ohne Indikation an die Logistik eines
Intensivtransportwagens, aber mit Notwendigkeit der Arztbegleitung
12.05.2016
Seite 23
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Anpassungsbedarf 2016/2017
Kapitel 6 Rettungsbedarfsplan
Notfallrettung
Entwicklung der Einsätze in der Notfallrettung
Einsätze in der Notfallrettung (RTW)
30000
25000
27556
24299
25305
25763
2013
2014
21866
20000
15000
10000
5000
0
2011
2012
12.05.2016
2015
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Anpassungsbedarf 2016/2017
Notfallrettung
Bedarfsplan 2012:
Anpassungsbedarf 2016/2017:
Anmerkung:
+ 2 Rettungsstandorte
nunmehr 10 Rettungswachen
(Rettungsstandorte).
Einrichtung von zwei weiteren
Rettungswachen
(Rettungsstandorte) in
Marmagen und Höhe
Wallenthaler Höhe.
Einhaltung der
vorgegebenen Hilfsfrist
Standortsanierungen- bzw.
Standortverlegungen:
Rettungswache Tondorf à
Sanierung / Neubau mit
Standortüberprüfung ggf.
Verlegung
Rettungswache Schleiden:
Sanierung
Umsetzung 2016/2017
1. Rettungswachen
8 Rettungswachen
Umsetzung 2016/2017
Weitere
Standortbetrachtungen
im Rettungsbedarfsplan
2017/2018.
2. Vorhaltung
Rettungswagen
9 Rettungswagen
(24 Stunden)
+ 3 Rettungswagen
=12 Rettungswagen
1. Einrichtung eines weiteren
Rettungswagen (24-Std.) in
Euskirchen
12.05.2016
Reduktion der über
50%igen Auslastung
der RTW EU 1 und
RTW EU 2 und als
RTW für
Verlegungstransporte
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Rettungsbedarfsplan
Anpassungsbedarf 2016/2017
Fahrzeug / Personal
Räumlichkeiten
nicht vorhanden
vorhanden
2. Einrichtung eines
Rettungsstandortes (RTW) in
Marmagen
Einhaltung der
vorgegebenen Hilfsfrist.
Fahrzeug / Personal /
Räumlichkeiten
teilweise vorhanden
nicht vorhanden
3. Einrichtung eines Standortes
Höhe Wallenthaler Höhe
Erreichbarkeit der
Randgebiete im
Bereich Mechernich
und Kall
Fahrzeug / Personal /
Räumlichkeiten
teilweise vorhanden
nicht vorhanden
Umsetzung 2016/2017
3. Ausstattung
Rettungswagen
siehe Kap. VI, S. 7 – 9
entspricht der DIN EN 1789
Option zur Anbindung
Telenotarzt (s.a. S.6 Kap.
Notarzt)
RTW
RTW
RTW
RTW
RTW
Bad Münstereifel
Rescheid
Tondorf
Marmagen
Euskirchen 3
4. Personaleinsatz
Transportführer à
Rettungsassistent
Transportführer à
Notfallsanitäter
gem. § 4 Abs. 4 RettG
NRW bis 2026
Fahrzeugführerà
Rettungssanitäter
Fahrzeugführer à
Rettungssanitäter
Umsetzung 2016 –
2021 (2026)
12.05.2016
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Anpassungsbedarf 2016/2017
Ergebniserläuterung und Entwicklungsbetrachtung
1. Anmerkungen zu den Rettungswachen Tondorf und Schleiden:
Rettungswache Tondorf:
Dringend notwendige bauliche Sanierung oder Neubau oder Neuanmietung in anderer
Liegenschaft, da die Räumlichkeiten der Halle und des Daches dauerhaft nass-feucht
sind. Anzunehmen sind hygienische und gesundheitliche Beeinträchtigungen des
Personals bei unveränderter Weiternutzung. Abgesehen von der hierdurch
ausgehenden gesundheitlichen Gefährdung ist dieser Zustand nicht tragbar für die dort
arbeitenden Menschen. Der Betrieb ist derzeit in ein Provisorium übergegangen.
Über dies hinaus bestehen Arbeitsschutzdefizite. Die Arbeitssituationsanalyse, gestützt
durch die Krankenkasse AOK, bestätigt dies.
Rettungswache Schleiden
Umbau und Erweiterung nach Maßgabe Arbeitsschutz / Arbeitsstätte,
hier:
Sozialräumlichkeiten / Sanitärbereich, keine ausreichenden Garagen oder Stellplätze.
Die beiden Rettungswachen in Tondorf und Schleiden sind überdies im Sanitärbereich
nicht nach männlichen und weiblichen Beschäftigten getrennt. Die Sozialräumlichkeiten
(Aufenthaltsräume) in beiden Rettungswachen umfassen lediglich knapp 30 qm
Grundfläche für jeweils die Fahrzeugbesatzungen in Tondorf und Schleiden, nebst
Küche (6 qm). Abstellräume werden derzeit als Bedarfsschlafräume genutzt.
Der Personalrat als auch die Gleichstellungsbeauftragte sowie insbesondere die
Arbeitsschutzkommission haben die Sozialräumlichkeiten auf diesen beiden
Rettungswachen beanstandet und eine zeitnahe Veränderung eindringlich gefordert.
Die Dimensionierung der Erweiterung bzw. des Umbaus der Sozialbereiche der
Rettungswache Schleiden entspricht ausschließlich dem notwendigen Bedarf an
Aufenthalt und Schlafräumlichkeit.
Lösungsansatz für die Rettungswache Tondorf (angemietete Liegenschaft):
-
-
-
eine Neuanmietung in einem anderen Gebäude im Bereich der Gemeinde
Nettersheim (oder weiterhin zu prüfender Standort)
alternativ
der Neubau der Rettungswache mit anschließender Anmietung (wie RW Zülpich
und RW Rescheid) und gleichzeitigem Standortwechsel
alternativ
Neubau der Rettungswache durch Eigenleistung des Trägers ebenfalls mit
beschriebenem Standortwechsel
Lösungsansatz für die Rettungswache Schleiden (kreiseigene Liegenschaft)
- Sanierung und Anpassung der Räumlichkeit der Rettungswache
12.05.2016
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Rettungsbedarfsplan
Anpassungsbedarf 2016/2017
2. Einrichtung weiterer Rettungswachen mit den Standorten Marmagen und Höhe
Wallenthaler Höhe
Der Ort Marmagen liegt mit fast 2.000 Einwohnern in der Gemeinde Nettersheim.
Zusätzlich findet sich dort das Rehabilitationszentrum Eifelhöhen-Klinik mit 300 Betten
für die Abteilungen Innere Medizin, Neurologie und Orthopädie.
Problemstellung (geringere Verfügbarkeit von Rettungsfahrzeugen aufgrund
erheblicher Einsatzzahlensteigerungen):
Die nächst stehenden Rettungsfahrzeuge aus Schleiden, Mechernich und / oder
Tondorf weisen aktuell Hilfsfrist bezogene Grenzwerteintreffzeiten im Ort Marmagen
aus.
Das Notarzteinsatzfahrzeug Schleiden ist das einzige Fahrzeug, das unter der
Voraussetzung wenig Verkehr und optimale Wetterverhältnisse derzeit innerhalb der
12 Minuten Grenze den Ort Marmagen erreichen kann. Ein aktuell und fortlaufend
zunehmend höheres Einsatzaufkommen des NEF Schleiden limitiert aber dessen
Verfügbarkeit und damit die RTW Kompensationsmöglichkeit durch den Notarzt
hinsichtlich der Ersteintreffzeit.
Auch ist aufgrund der veränderten Einsatzsituationen die planerische Abdeckung der
Orte Dahlem-Schmidtheim (Einwohner: ca.1500), Nettersheim, Kall-Anstois, Kall
(Einwohner: 5.100), Kall-Dottel, Kall-Keldenich (Einwohner: 800), Kall-Urft, KallSötenich, Kall-Steinfeld, Kall-Rinnen, Hellenthal-Hecken, Mechernich-Bergbuir.
Mechernich-Kallmuth, Mechernich-Voißel, konkret aufgrund der erheblich
gestiegenen und steigenden Einsatzzahlen, und damit hinsichtlich der
Verfügbarkeit der vorgehaltenen Rettungsfahrzeuge, nur noch grenzwertig
gegeben.
Lösungsansatz
Durch die Errichtung zusätzlicher Rettungstandorte wird die planerische Abdeckung
der flächengerechten Notfallversorgung in den o.g. Orten erreicht.
à Marmagen
à Wallenthaler Höhe
12.05.2016
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Anpassungsbedarf 2016/2017
3. Einsätze der Rettungswagen im 24-Std.- (RTW) und 10-Std.- (RTW K) Dienst
– orientierende Übersicht
2013
Einsatz Einsatz/
ges.
Dauer
Einsätze /
Tag
Einsatzstd/Tag
Auslastung
MÜN/RTW 1
2329
81
6,38
8,6
35,80%
EUS/RTW 1
3370
70
9,23
10,7
44,80%
EUS/RTW 2
3353
73
9,18
11,16
46,50%
HEL/RTW 1
1258
102
3,44
5,84
24,36%
MCH/RTW 1
3054
71
8,36
9,89
41,20%
NTH/RTW 1
1719
96
4,7
7,52
31.3%
SLD/RTW 1
2090
90
5,7
8,55
35,60%
WLW RTW 1
1911
86
5,23
7,49
31,20%
ZÜL/RTW 1
2125
83
5,82
8,05
33,50%
RTW K 7/2
1643
95
6,5
10,29
103,60%
RTW K 9/2
1515
100
6,03
10,05
100,00%
Einsätze /
Einsatz-
Aus-
2014
Einsatz Einsatz/
ges.
Dauer
Tag
std/Tag
lastung
MÜN/RTW 1
2297
80
6,29
8,4
35,00%
EUS/RTW 1
3326
74
9,11
11,2
47,00%
EUS/RTW 2
HEL/RTW 1
MCH/RTW 1
NTH/RTW 1
SLD/RTW 1
WLW/RTW 1
ZÜL/RTW 1
3338
1235
3118
1785
2039
1982
2321
72
105
66
92
89
96
96
9,15
3,38
8,54
4,9
5,6
5,4
6,4
10,98
5,9
9,4
7,51
8,3
8,5
10,24
45,80%
24,60%
39,14%
31%
34,60%
36,00%
42,60%
RTW K 7/ 2
RTW K 9/2
1705
1520
86
103
6,8
6,1
9,74
10,47
97,50%
104,00%
12.05.2016
Seite 29
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Rettungsdienst
2015
Rettungsbedarfsplan
Anpassungsbedarf 2016/2017
MÜN/RTW 1
EUS/RTW 1
EUS/RTW 2
HEL/RTW 1
MCH/RTW 1
NTH/RTW 1
Einsatz
ges.
2435
3585
3695
1406
3298
1968
Einsatz/
dauer
81
76
72
105
72
97
Einsätze /
Tag
6,67
9,82
10,12
3,85
9,04
5,39
Einsatzstd/Tag
9
12,43
12,15
6,7
10,85
8,7
Auslastung
37,50%
51,80%
50,60%
27,90%
45,20%
36,25%
SLD/RTW 1
WLW/RTW 1
ZÜL/RTW 1
2050
2388
2547
91
90
93
5,62
6,5
6,98
8,5
9,75
10,82
35,40%
40,60%
45,00%
RTW K 7/ 2
RTW K 9/2
1368
1408
90
100
5,47
5,6
8,2
10,47
82,00%
99,70%
Zusätzliche zeitgleiche Einsätze in der Notfallrettung
2012
2013
2014
2015
Externe
RTW
1796
1427
1589
555
RTW K
Notfall
469
621
572
959
Spitzenbedarf /
sonstige
837
533
756
2670
Gesamt
3102
2581
2917
4184
Tabelle: Übersicht über zusätzliche Einsätze in der Notfallrettung, die durch externe
(überörtliche) RTW, Spitzenbedarf und RTW K geleistet werden
12.05.2016
Seite 30
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Rettungsdienst
Rettungsbedarfsplan
Anpassungsbedarf 2016/2017
Erläuterung zur Vorhaltung Rettungswagen:
1. Ein weiterer Rettungswagen im 24-Stunden-Dienst auf der Rettungswache
Euskirchen ist notwendig
a. zur Reduktion der Einsätze der Rettungswagen EU RTW 1 und EU RTW 2. Die
Auslastung beider Fahrzeuge lag sowohl in 2013 als auch in 2014 bei knapp
50% und in 2015 bereits über 50%
b. zur Reduktion der Notfalleinsätze, die in 2015 durch zusätzliche
Rettungsfahrzeuge aus den benachbarten Kreisen (555), durch den
Spitzenbedarf (2670) und durch die RTW K (959) geleistet wurden. In der
Gesamtbetrachtung sind dies im Schnitt 11 Einsätze /Tag
c. zur Kompensation/zum Ausgleich der beiden RTW K
(Schleiden und
Mechernich), welche eine Auslastung von über 100% ausweisen. Dies bedeutet
tägliche Mehrarbeit, keine Pausen. Neben der Frage der Qualität durch „schnell –
schnell Einsätze“ kommt es hier zur zunehmenden Demotivation des Personals
und zu zunehmenden Krankmeldungen, wann immer es um die Besetzung
dieser Fahrzeuge geht.
2. Kompensation der ständig zunehmenden Einsätze mit Blick auf die für ländliche
Regionen gültige Hilfsfrist von 12 Minuten und die städtische von 8 Minuten:
- Übernahme des RTW K 7/2 Mechernich in den 24-Stunden-Dienst als Fahrzeug
der Notfallrettung mit Standortverlagerung zur planerischen Hilfsfristabdeckung
im Bereich Wallenthaler Höhe
- Übernahme des RTW K 9/2 Schleiden in den 24-Stunden-Dienst als Fahrzeug
der Notfallrettung mit Standortverlagerung zur planerischen Hilfsfristabdeckung
im Bereich Marmagen
Anpassung (Zusammenfassung):
1. Dritter RTW Euskirchen + Anbindung Telenotarztsystem à Reduktion der
Einsätze der RTW 1 und 2, sowie Einsatz als Verlegungs-RTW
2. RTW + Anbindung Telenotarztsystem mit Standort Marmagen à Einhaltung
der vorgeschriebenen Hilfsfrist
3. RTW MCH 2 als 24 Stunden RTW an der Rettungswache Mechernich. Bis
Verlegung in einen weiteren Rettungsstandort Richtung Wallenthaler Höhe
zur planerischen Hilfsfristabdeckung in den o.g. Orten.
12.05.2016
Seite 31
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Rettungsbedarfsplan
Anpassungsbedarf 2016/2017
4. Anmerkung und Erläuterung zur Ausstattung der Rettungsfahrzeuge
Die Basisausstattung der Rettungsfahrzeuge erfolgt auf Grundlage der DIN EN 1789
Typ C und hat sich gegenüber dem Bedarfsplan 2012 nicht geändert.
a. die beschriebene Zusatzausstattung entspricht den aktuellen Leitlinien der
nationalen Fachgesellschaften sowie den aktuellen Guidelines des ERC aus
2015
b. die mechanische Reanimationshilfe (hier Lukas, Fa. Zoll) ist eine Klasse II B
Empfehlung in den aktuellen Guidelines zur Reanimation. Allerdings ist die
mechanische Reanimationshilfe empfohlen zur Anwendung bei schwierigen
Rettungswegen (enge Treppen, unwegsamen Gelände ...) und bei weiten
Transportstrecken bis zur Klinik).
Da die mechanische Reanimationshilfe kein Gerät ist, das zu Beginn einer
Reanimation eingesetzt wird, ist die Vorhaltung von einem Gerät an einem
zentralen Standort des Kreises (z.B. Logistik Zentrum Mechernich) nach
Erstellung eines Zubringerkonzeptes ausreichend
c. für die Rettungswachen in den peripheren Bereichen (Rescheid, Tondorf, Bad
Münstereifel sowie Marmagen) ist die Anbindung an das Telenotarztsystem
dringend erforderlich, um die überlangen Wege des regulären Notarztes und den
damit späteren Beginn der notärztlichen Therapie auszugleichen.
Das
Telenotarztsystem ist im Rahmen einer Studie auf der Rettungswache Tondorf in
2010 in alle Richtungen umfassend erprobt worden. Das Ergebnis war
durchgängig zielführend.
Als Alternative bleibt für die gleichwertige notärztliche Versorgung im Südkreisdie
Einrichtung mindestens eines zusätzlichen Notarztstandortes.
Die Anbindung des Telenotarztes auf dem dritten RTW in Euskirchen verfolgt
das Ziel, für Verlegungstransporte, die nicht zwingend die persönliche
Anwesenheit des Notarztes im Fahrzeug erforderlich macht, trotzdem eine
ärztliche ad hoc Versorgung sicher zu stellen. Die Verfügbarkeit der
grundsätzlichen Notarztfahrzeuge bleibt damit erhalten.
12.05.2016
Seite 32
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Rettungsdienst
Rettungsbedarfsplan
Anpassungsbedarf 2016/2017
Rettungswachen / Lehrrettungswachen
Bedarfsplan 2012:
Anpassungsbedarf 2016/2017:
Alle Rettungswachen als
Lehrrettungswachen
Lehrrettungsassistenten
Anmerkungen:
ohne Veränderung
Konzept Praxisanleiter
Ergänzung der jetzigen
LRA (anteilig) zum
Praxisanleiter durch
Lehrgang von 80 Std.
Konzept
Umsetzung 2016 - 2021
Besetzung der Rettungsmittel und Personalqualifikation
II. Personaleinsatz
Umsetzung § 4 RettG NRW
...
(3) Für den Krankentransport ist mindestens eine Rettungssanitäterin oder ein
Rettungssanitäter und für die Notfallrettung mindestens eine Rettungsassistentin oder
ein Rettungsassistent beziehungsweise eine Notfallsanitäterin oder ein Notfallsanitäter
zur Betreuung und Versorgung der Patientinnen und Patienten einzusetzen.
(4)
...
3. für die Führung eines Notarzt-Einsatzfahrzeuges, wer die Berufsbezeichnung
Rettungsassistentin oder Rettungsassistent beziehungsweise Notfallsanitäterin oder
Notfallsanitäter führen darf.
**Umsetzung NotSan für Bestandspersonal gemäß NotSanG bis 01.01.2021
**Besetzung Rettungsfahrzeuge NotSan gemäß RettG NRW bis 31.12.2026
12.05.2016
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Rettungsdienst
Rettungsbedarfsplan
Anpassungsbedarf 2016/2017
1. Funktionen auf den Rettungsfahrzeugen im Rettungsdienst des Kreises
Euskirchen
Notarzteinsatzfahrzeug
(NEF)
Rettungswagen (RTW)
Krankentransportwagen (KTW)
Fahrzeugführer
RettAss
Transportführer
Notarzt
RettSan
RettAss / künftig
NotSan
RettHelf
RettSan
Siehe auch RBP 2012, Kap VI , S. 9 - 11
Bedarfsplan 2012:
Anpassungsbedarf:
Anmerkungen:
*bis 31.12.2026
Besetzung der RM
NEF: RettAss + NA
RTW: RettAss + RettSan
KTW: RettSan + RettHelf
_____________________
Personalqualifikation
Basisqualifikation
(s.a.Kap V S 10-11, Kap VI
S 11)
NEF: NotSan + NA
RTW: NotSan + RettSan
KTW: RettSan + RettHelf
______________________
Funktionen bleiben
(s.a. § 4 Abs. 2 und 3 RettG
NRW)
____________________
Ergänzungsqualifikation
RettAss à Notfallsanitäter
gestufte Qualifizierung der
RettAss zum NotSan bis zum
Ende der Übergangs-regelung
1.1.2021 als
Ergänzung
- 80 Stunden
- 480 Stunden
- 960 Stunden
1. Ausbildung zum NotSan
2. Unterstützung der jährlichen
30-stündigen Fortbildung
Umsetzung 2016/2021
Lehrrettungsassistenten
Qualifikation Praxisanleiter
(Ergänzungslehrgang von 80
Std. für Lehrrettungsassistenten)
12.05.2016
Umsetzung 2016/2021
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Anpassungsbedarf 2016/2017
Entwicklungsbetrachtung zum Personaleinsatz
Die Überleitung der bisherigen Qualifikation Rettungsassistent zum Notfallsanitäter
erfolgt auf gesetzlicher Grundlage. Der Umfang der Nachqualifizierung richtet sich nach
der Dauer des bisherigen Berufslebens im Rettungsdienst. Es sind festgelegt für
Rettungsassistenten mit hauptberuflicher Einsatzerfahrung zum 1.1.2014:
-
> 5 Jahre:
zwischen 3 und 5 Jahren:
weniger als 3 Jahre :
80 Stunden Ergänzung
480 Stunden Ergänzung
960 Stunden Ergänzung
Zur Ausbildung und zur Nachschulung bestehenden Personals im Rettungsdienst
ist das in der gesonderten Anlage aufgeführte Konzept zu beachten (!)
Nachfolgend in der Zusammenfassung der Nachqualifizierungsbedarf für die
Jahre 2016 bis 2018. Der Bedarf für die Jahre 2019 und 2020 erfolgt innerhalb des
Rettungsbedarfsplanes 2017/2018.
2. Planung Notfallsanitäterqualifizierung für den gesamten
Rettungsdienst:
2016
2
12
6
6
10
Vollstaatliche Prüfung
Ergänzungsprüfung 1 - 80 Stunden
Ergänzungsprüfung 2 - 480 Stunden
Ergänzungsprüfung 3 - 960 Stunden
Auszubildende 3 Jahre
2017
4
12
6
6
10
2018
4
6
6
6
0
3. Praxisanleiterqualifizierung für den gesamten Rettungsdienst:
( ) = Rettungsfahrzeuge
Rettungswache Euskirchen (3)
Rettungswache Mechernich (2)
Rettungswache Schleiden (1)
Rettungswache Tondorf (1)
Rettungswach Vernich (1)
Rettungswache Bad Münstereifel (1)
Rettungswache Zülpich (1)
Rettungswache Rescheid (1)
Rettungswache Marmagen (1)
Rettungswache Wallenthaler Höhe (1)
12.05.2016
2016
2
1
1
1
1
1
1
1
0
0
2017
2
1
1
0
0
1
1
0
1
1
2018
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
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Anpassungsbedarf 2016/2017
Kapitel 7 Rettungsbedarfsplan
Krankentransport
Entwicklung im Krankentransport
12000
10356
10000
9465
9482
2013
2014
8511
8000
6000
4000
2000
0
2012
12.05.2016
2015
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Anpassungsbedarf 2016/2017
Krankentransport
Bedarfsplan 2012:
Anpassungsbedarf 2016/2017:
3 Krankentransportwagen
(KTW)
Anmerkungen:
ohne Veränderung
Reaktivierung des 2008
auf bedarf gestellten
KTW.
Qualitätssicherung im
Krankentransport und
Personalsicherheit im
Einsatz.
Der KTW hat eine
Auslastung von fast
95% seit 1.3.2015
1 Krankentransportwagen in
2008 auf
Bedarfsverwendung
reduziert.
Krankentransportwagen
gemäß Bedarfsplanung
2012 notwendig reaktiviert in
2015.
1 Krankentranportwagen;
Besetzung nur bei
„Anforderungsspitze“ und
besonderen Infektionsfahrt
+ 3 Krankentransportwagen
(8 Stunden Besetztzeiten)
für Krankentransportanteile der derzeitigen
RTW K. Mechernich
und Schleiden, welche
in die Notfallrettung
übergehen.
Reduktion der
Krankentransporte,
welche derzeit
hilfsweise auch durch
Rettungswagen und
Spitzenbedarf
durchgeführt werden.
Abdeckung und
Reduzierung der über
100%igen Auslastung
der KTW
Umsetzung 2016/2017
Übersicht siehe unten stehende Tabelle
12.05.2016
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Anpassungsbedarf 2016/2017
Übersicht Einsätze Gesamt im Krankentransport
2012
2013
2014
2015
KTW
EU 1
KTW
EU 2
KTW
ZÜL 1
1354
1417
1417
1351
1448
1496
1465
1354
1369
1362
1428
1302
Spitzenbedarf/
Sonstige
+ I-Transporte
2567
2636
2489
3835
KTP
RTW K 7/2
+ RTW K 9/2
1773
2554
2683
2514
Gesamt
8511
9465
9482
10.356
Auslastung 2015
2015
EU KTW 1
EU KTW 2
ZÜL KTW 1
NOTF
39
44
46
KTP
1351
1354
1302
GES
1458
1398
1348
E-ZEIT
88
87
85
AUSL
103%
106%
99,1%
RTW K 7/2
RTW K 9/2
KTW EU 3
445
471
1054
1460
1499
1931
71/89
97/92
96,8%
96,9%
./.
1013
1013
90
94,5%
2014
EU KTW 1
EU KTW 2
ZÜL KTW 1
NOTF
45
42
23
KTP
1413
1472
1405
GES
1458
1514
1428
E-ZEIT
88
87
85
AUSL
103%
106%
99,1%
RTW K 7/2
RTW K 9/2
331
263
1374
1309
1705
1520
71/89
97/92
96,8%
96,9%
(ab 1.3.2015)
Auslastung 2014
12.05.2016
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Anpassungsbedarf 2016/2017
Ergebnis- und Entwicklungsbetrachtung
1. Die Auslastung aller im Krankentransport eingesetzten Fahrzeuge liegt sowohl in
2014 als auch in 2015 bei Auslastung von teilweise weitaus mehr als 100%
2. Ebenfalls der in 2008 in Bedarf gestellte und seit 1.3.2015 reaktivierte
Krankentransportwagen liegt bei einer Auslastung von fast 95%
3. Die beiden RTW-K Mechernich und Schleiden gehen als 24-Stunden besetzte
Fahrzeuge in die Notfallrettung über (siehe Kapitel VI Notfallrettung)
4. Zur Kompensation der Einsätze dieser Fahrzeuge sowie zur Reduktion des
Krankentransportanteiles
durch
Rettungswagen
sind
weitere
3
Krankentransportwagen einzurichten.
5. Die Qualifikation des einzusetzenden Personals bleibt durch die Aktualisierung
des RettG NRW unverändert.
Dies bedeutet Rettungssanitäter und Rettungshelfer als Transport- bzw.
Fahrzeugführer für den Krankentransport.
Die Maßnahmen im Krankentransport, hier die Einrichtung weiterer 3
Krankentransportwagen, unterliegen einer Evaluation bis zur Neuerstellung des
Bedarfsplanes in 2017/2018.
Die einzubindenden Fahrzeuge sind im monatlichen Controlling hinsichtlich der
notwendigen Verfügungskorridore stets anzupassen. In diesem Fall bleiben die
Betriebszeiten bei einem 8-Stunden-Zeitkorridor den Erfordernissen flexibel
angepasst.
12.05.2016
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Anpassungsbedarf 2016/2017
Kapitel 8 Rettungsbedarfsplan
Sonderbedarf
Bedarfsplan 2012:
Anpassungsbedarf 2015/2016:
Versorgungsziel:
Versorgungsziel
(organisatorisch):
50 Verletzte
MANV Konzept
+25 Verletzte/Erkrankte
75 Verletzte
MANV-Konzept
Anmerkungen:
Geplant + 25 Verletzte à
Reisebusgröße
Umsetzung 2016
Im Übrigen unverändert nach
RBPL 2012
12.05.2016
Seite 40
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Anpassungsbedarf 2016/2017
Kapitel 9 Rettungsbedarfsplanung
Qualitätsmanagement
Bedarfsplan 2012:
Bedarfsplan 2015:
Anmerkungen:
Ärztlicher Leiter
Rettungsdienst
Ärztlicher Leiter
Rettungsdienst
Ohne Veränderung
12.05.2016
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Anpassungsbedarf 2016/2017
Kapitel 10 Rettungsbedarfsplanung
Verwaltung
Funktionen und Aufgabenstellung
Die zu ergänzenden Stellenanteile sind aufgeführt.
Darüber hinaus gilt der Bestand, der hier nicht aufgeführt ist.
Funktionsbereich:
Aufgabenstellung
2012:
Geschäftsbereichsleiter
(anteilig)
Leitung des
Geschäftsbereiches
Abteilungsleiter
(anteilig)
Ärztliche Leiterin
Rettungsdienst
Veränderung:
Leitung der
Abteilung;
Allgemeine
Verwaltung;
Personal;
Budgetverantwortlicher
Ärztliche /
Medizinische
Leitung
Rettungsingenieur
Anteilig
(Achtung: derzeit
keine Leiter von
Rettungswachen!!)
Anpassungsbedarf
2015/2016:
./.
Controlling;
Einsatzmittelplanung;
Einsatzplanung,
Bedarfsplanung
nach Bedarf;
MANV-Planung;
Qualitätsmanagement;
Personaleinsatz Dienstplanung alle
Rettungswachen
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Ergänzung
+ 0,75 Stelle
Umsetzung
2016
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Technische Leitung
Rettungsdienst
Sachbearbeitung
Gebührenabrechnung
Rettungsbedarfsplan
Anpassungsbedarf 2016/2017
Organisation
technische
Ausstattung;
Fahrzeuge;
Sonderbedarf;
Gebührenabrechnung;
Beschwerdemanagement;
Beschaffungsmanagement;
Gebührenabrechnung;
Beschwerdemanagement;
Zentrales
Beschaffungsmanagement;
Dienst- und
Schutzkleidung;
12.05.2016
Ergänzung
+0,5 Stelle
Umsetzung
2016
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Anpassungsbedarf 2016/2017
Kapitel 11 Rettungsbedarfsplan
Investitionsgüter
Bedarfsplan 2012:
Anpassungsbedarf 2016/2017:
Anmerkungen:
Abschreibungszeiten/
Mindestnutzungsdauer
Abschreibungszeiten/
Mindestnutzungsdauer
Ohne Veränderung
Fahrzeugvorhaltungen
Bedarfsplan 2012:
Anpassungsbedarf 2016/2017:
Anmerkungen:
Regelbedarf:
Regelbedarf:
Umsetzung
2016/2017
9 Rettungswagen
+ 3 Rettungswagen
4 Krankentransportwagen
+ 3 Krankentransportwagen
2 RTW-Reserve
(Fahrzeuge mit bereits
Überschreitung der
Nutzungsdauer bzw.
Überschreitung der
maximalen Kilometerleistungen im Regelrettungsdienst –Altfahrzeuge-)
+ 1 Reserverettungswagen
(Fahrzeuge mit bereits
Überschreitung der
Nutzungsdauer bzw.
Überschreitung der
maximalen Kilometerleistungen
im Regelrettungsdienst –
Altfahrzeuge-)
1 KTW-Reserve
(Fahrzeuge mit bereits
Überschreitung der
Nutzungsdauer bzw.
Überschreitung der
maximalen Kilometerleistungen im Regelrettungsdienst –Altfahrzeuge-)
+1 KTW-Reserve
(Fahrzeuge mit bereits
Überschreitung der
Nutzungsdauer bzw.
Überschreitung der maximalen
Kilometerleistungen im
Regelrettungsdienst –
Altfahrzeuge-)
*Notarzteinsatzfahrzeuge
und *Infektionsfahrzeuge
bleiben an dieser Stelle
unberücksichtigt aufgrund
der nicht notwendigen
Veränderung.
12.05.2016
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Rettungsbedarfsplan
Anpassungsbedarf 2016/2017
* * * Ende * * *
12.05.2016
Seite 45
Not
f
al
l
r
et
t
ung
St
andor
t
eRTW/NEF
Anlage1
St
and:
01.
01.
2012
Rettungsbedarfsplan 2012
Ret
t
ungswache
Not
ar
zt
st
el
l
pl
at
z
Not
f
al
l
r
et
t
ung
St
andor
t
eRTW/NEF
St
and:
16.
02.
2016
ENTWURF Anpassung 2016/2017
Ret
t
ungswache Ret
t
ungswache
(
i
nPl
anung)
Not
ar
zt
st
el
l
pl
at
z
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Rettungsbedarfsplan
Anpassungsbedarf 2016/2017
Rettungsbedarfsplanung
Anlage 2
zum Anpassungsbedarf 2016/2017
Standort, Anzahl und Besetztzeiten der Rettungsfahrzeuge
Notfallrettung Rettungswagen (RTW):
Standort
Bad Münstereifel 1
RBPL
2012
1
Euskirchen 1
1
Euskirchen 2
1
Zeitraum
Zeitraum
+1
Mo.-So.
07:30 – 07:30
+0,5 = +1
Mo.-So.
07:30 – 07:30
0,5 + 0,5 = +1
Mo.-So.
07:30 – 07:30
Mo.-So.
07:30 – 07:30
Mo.-So.
07:30 – 07:30
Mo.-So.
07:30 – 07:30
Euskirchen 3
HellenthalRescheid
1
Mo.-So.
07:30 – 07:30
Mechernich 1
1
Mechernich 2
0,5
NettersheimTondorf
NettersheimMarmagen
1
Mo.-So.
07:30 – 07:30
Mo.-Fr.
08:30 – 18:00
Mo.-So.
07:30 – 07:30
Schleiden 1
1
Schleiden 2
0,5
WeilerswistVernich
Zülpich
1
1
Anpassung
2016
Mo.-So.
07:30 – 07:30
Mo.-So.
07:30 – 17:00
Entfällt -0,5
siehe oben
+0,5 Marmagen
Mo.-So.
07:30 – 07:30
Mo.-So.
07:30 – 07:30
Seite 1
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Rettungsbedarfsplan
Anpassungsbedarf 2016/2017
Notfallrettung Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) / Telenotarzt:
Standort
Euskirchen 1
RBPL
2012
1
Euskirchen 2
0,5
Mechernich 1
1
Schleiden 1
1
Telenotarzt
RTW Bad
Münstereifel 1
Telenotarzt
RTW Euskirchen 3
Telenotarzt
RTW Tondorf
Telenotarzt
RTW Marmagen
Telenotarzt
RTW Rescheid
Zeitraum
Anpassung
2016
Zeitraum
Mo.-So.
07:30 – 07:30
Mo.-So.
08:00 – 20:00
Mo.-So.
07:30 – 07:30
Mo.-So.
07:30 – 07:30
X
X
Studie 2012
X
X
X
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Rettungsbedarfsplan
Anpassungsbedarf 2016/2017
Krankentransport (KTW):
Standort
Euskirchen 1
RBPL
2012
1
Euskirchen 2
1
Euskirchen 3
1
Zülpich/Mechernich 1
1
Zeitraum
Mo.-Fr.
06:30 – 15:00
Sa.nach
besonderem
Bedarf
Mo.-Fr.
08:00 – 16:30
ab 01.03.2015
reaktiviert:
07:30 – 16:00
Mo.-Fr.
07:30 – 16:00
Anpassung
2016
X Zeiten
X Zeiten
X Zeiten
X Zeiten
Mechernich 2
+1
Mechernich 2
+1
Schleiden
+1
nach Feststellung
besonderen Bedarfs;
keine Vorhaltung
X
Bedarfs-KTW
Zeitraum
Mo.-Fr.
06:30 – 15:00
Sa.
07:30 – 16:00
So.
08:00 – 16:30
Mo.-Fr.
09:30 – 19:00
Mo.-Fr.
08:30 -17:00
Mo.-Fr.
07:00 – 15:30
Sa.
10:30 – 19:00
Mo.-Fr.
08:00 – 16:30
Mo.-So.
07:30 – 07:30
Mo.-Fr.
08:00 – 16:30
Mo.-Sa.
offen, max.
07:00 – 12:00
So.
offen, max.
08:00 – 16:30
Seite 3