Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
94 kB
Datum
08.06.2016
Erstellt
23.05.16, 12:02
Aktualisiert
23.05.16, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 150/2016
13.05.2016
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
06.06.2016
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
08.06.2016
Regionales Gewerbeflächenkonzept für die Region Aachen - Fortschreibung 2016
Im Jahre 1998 wurde für die Region Aachen erstmals ein „Regionales Gewerbeflächenkonzept“
erstellt. Originäres Ziel war es, einerseits den zukünftigen regionalen Gewerbeflächenbedarf zu
ermitteln, andererseits sich auf „Regional bedeutsame Gewerbeflächen“ zu verständigen, die den
Standortanforderungen (über)regionaler Unternehmen gerecht werden und damit die (inter)nationale
Standort- und Ansiedlungswerbung der Region zu optimieren. Aufgrund der besonderen Dynamik,
der die gewerbliche Flächenentwicklung unterliegt, haben sich die regionalen Akteure unter der
Federführung der ständigen Arbeitsgruppe „Regionales Gewerbeflächenkonzept“ bei der AGIT
(Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH) darauf verständigt, dieses
Konzept einer regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung zu unterziehen und fortzuschreiben.
In den Folgejahren wurden die Zielsetzungen der Konzeption daher weiter verfeinert sowie erweitert:
Zum einen sind auf der Basis des seit 2003 für die gesamte Region betriebenen GewerbeflächenMonitorings (gfm®) gezielte Trendfortschreibungen zum voraussichtlichen Flächenbedarf in der
Region Aachen ermöglicht worden, zum anderen wurden die Kriterien für „Regional bedeutsame
Gewerbeflächen“ kontinuierlich hinterfragt und um weitere Aspekte, wie etwa die Bereiche
Versorgungsinfrastruktur, Städtebau und Nachhaltigkeit erweitert. Der jetzt vorliegende aktuelle
Entwurf des Regionalen Gewerbeflächenkonzeptes stellt nach 2006, 2009 und 2012 bereits die vierte
Fortschreibung dar, mit der der kontinuierliche regionale Zusammenarbeitsprozess im Bereich
Gewerbeflächen fortgesetzt wird.
Als Ergebnis der aktuellen Fortschreibung ist festzuhalten, dass die Anzahl der regionsangehörigen
Kommunen, in denen innerhalb des Planungshorizontes der Fortschreibung (2016 bis 2025) mit
einem Mangel an Reserveflächen zu rechnen ist, sich gegenüber 2012 nahezu nicht verändert hat.
Dies gibt Anlass, auch in Zukunft ein besonderes Augenmerk auf eine nachfrageorientierte
Flächenpolitik zu legen. Sofern autobahnnahe Standorte Nachfrageengpässe aufweisen, sollte auch
hier durch Erweiterungen bzw. Neuausweisungen entsprechende Flächenvorsorge getroffen werden,
ohne raumordnerisch unerwünschten, bandartigen Siedlungsentwicklungen Vorschub zu leisten.
Größere Sparsamkeit in der Flächeninanspruchnahme wird in Zukunft immer wichtiger: Die
Rücknahme entbehrlicher Siedlungsflächen, Innenentwicklung vor Außenentwicklung, der
Flächentausch sowie die Wiedernutzung von Brachflächen werden in Zukunft Priorität vor der
Erweiterung des Siedlungsraums haben. Gerade die Reaktivierung von Gewerbebrachen ist dabei
eine der zentralen Herausforderungen der Zukunft.
In der inzwischen vorliegenden Beschlussvorlage des „Regionalen Gewerbeflächenkonzepts“
(Fortschreibung 2016, Stand April 2016) für die Zweckverbandsversammlung sind nach Auskunft der
AGIT alle von den Kommunen und Kreisen eingegangen Stellungnahmen einbezogen und die
Änderungswünsche soweit als möglich berücksichtigt worden.
-2Im Bereich des Kreises Euskirchen werden in diesem Konzept als regional bedeutsame
Gewerbeflächen das Gewerbegebiet Weilerswist und der Industrie- und Gewerbepark „Am
Silberberg“ (IPAS) erfasst. Als überörtlich bedeutsame Gewerbefläche werden das Gewerbe- und
Industriegebiet „An der Römerallee“ (Zülpich), das Gewerbegebiet EURO-Park (Euskirchen), die
Gewerbegebiete Obergartzem und „Gartzemer Weg“ (Mechernich) sowie seit der Fortschreibung
2012 das Gewerbegebiet Zingsheim eingestuft. Zu entwickelnde regional und überörtlich bedeutsame
Gewerbeflächen sind für Kall/Schleiden und Blankenheim/Dahlem/Nettersheim dargestellt.
Gewerbeflächenreserven bestehen gemäß dem Regionalen Gewerbeflächenkonzept in den
Kommunen Blankenheim, Kall, und Weilerswist im Verhältnis zu den Veräußerungen in den
vergangenen Jahren nur noch eingeschränkt. In den übrigen Kommunen sind aktuell noch
ausreichend Reserveflächen vorhanden.
Die Prime Site Rhine Region ist als Standort für großflächige industrielle Bauvorhaben mit einem
Flächenbedarf von 80 ha in der Endausbaustufe vorgesehen. Diese Größenordnung kann aber
inzwischen auch durch miteinander verknüpfte Vorhaben (Vorhabenverbund) erreicht werden. So ist
in der fortgeschriebenen Entwurfsversion des LEP- Stand 22.09.2015 - vorgesehen, dass mehrere
funktionell miteinander verbundene Teilvorhaben die 80 ha Vorgabe erreichen können und die erste
Ansiedlung im Rahmen des Vorhabenverbundes durch ein Unternehmen mit einem Flächenbedarf
von mindestens 10 ha erfolgen kann. Diese Änderung wird im Regionalen Gewerbeflächenkonzept
noch angepasst.
Die Bezirksregierung Köln (BRK) sieht das Regionale Gewerbeflächenkonzept mit dem gfm® als eine
Art „Fachbeitrag“ zum Regionalplan. In einem Gespräch zwischen der BRK und dem Region AachenZweckverband hat die BRK deutlich gemacht, dass alle kommunalen Planungsabsichten in diese
Konzeption aufgenommen werden sollten, damit es als Basis für die in den kommenden Monaten
anstehenden Gespräche der BRK mit allen Kommunen in der Region Aachen dienen könne.
Hierfür ist eine Überarbeitung der im Rahmen des gfm® erhobenen Daten zur Angleichung der
Kriterien an den Pflichtkatalog für das Siedlungsflächenmonitoring (sfm), das eine Grundlage für die
Regionalplanung darstellt, erforderlich. Die bestehende Berichtspflicht der Kommunen gegenüber der
Bezirksregierung könnte dann durch die AGIT übernommen werden, in dem diese der
Bezirksregierung die angeglichenen Daten zur Verfügung stellt.
Der
Kreis Düren hat
den Zweckverband Region Aachen gebeten,
sich des
Harmonisierungsprozesses anzunehmen und eine regionsweite Vorgehensweise zu organisieren.
Nach einem ersten Abstimmungsgespräch zwischen dem Region Aachen - Zweckverband und der
Bezirksregierung Köln als zuständiger Regionalplanungsbehörde kann davon ausgegangen werden,
dass die notwendigen Maßnahmen zur Harmonisierung der Datenbasis in einem gemeinsamen
Abstimmungsprozess geleistet werden können. Mit Schreiben vom 27.04.2016 hat der Zweckverband
Region Aachen darum gebeten, eine Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen
vorzunehmen, um eine Grundlage für die Beratungen in der Zweckverbandsversammlung am
24.06.2016 zu haben. Hierzu wird derzeit das Meinungsbild der Kommunen auch im Hinblick auf die
entstehenden zusätzlichen Kosten in Höhe von insgesamt ca. 46.000,00 € eingeholt.
gez.
i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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