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Info GB (Regionales Gewerbeflächenkonzept für die Region Aachen - Fortschreibung 2016)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
94 kB
Datum
08.06.2016
Erstellt
23.05.16, 12:02
Aktualisiert
23.05.16, 12:02
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 150/2016 13.05.2016 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 06.06.2016 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 08.06.2016 Regionales Gewerbeflächenkonzept für die Region Aachen - Fortschreibung 2016 Im Jahre 1998 wurde für die Region Aachen erstmals ein „Regionales Gewerbeflächenkonzept“ erstellt. Originäres Ziel war es, einerseits den zukünftigen regionalen Gewerbeflächenbedarf zu ermitteln, andererseits sich auf „Regional bedeutsame Gewerbeflächen“ zu verständigen, die den Standortanforderungen (über)regionaler Unternehmen gerecht werden und damit die (inter)nationale Standort- und Ansiedlungswerbung der Region zu optimieren. Aufgrund der besonderen Dynamik, der die gewerbliche Flächenentwicklung unterliegt, haben sich die regionalen Akteure unter der Federführung der ständigen Arbeitsgruppe „Regionales Gewerbeflächenkonzept“ bei der AGIT (Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH) darauf verständigt, dieses Konzept einer regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung zu unterziehen und fortzuschreiben. In den Folgejahren wurden die Zielsetzungen der Konzeption daher weiter verfeinert sowie erweitert: Zum einen sind auf der Basis des seit 2003 für die gesamte Region betriebenen GewerbeflächenMonitorings (gfm®) gezielte Trendfortschreibungen zum voraussichtlichen Flächenbedarf in der Region Aachen ermöglicht worden, zum anderen wurden die Kriterien für „Regional bedeutsame Gewerbeflächen“ kontinuierlich hinterfragt und um weitere Aspekte, wie etwa die Bereiche Versorgungsinfrastruktur, Städtebau und Nachhaltigkeit erweitert. Der jetzt vorliegende aktuelle Entwurf des Regionalen Gewerbeflächenkonzeptes stellt nach 2006, 2009 und 2012 bereits die vierte Fortschreibung dar, mit der der kontinuierliche regionale Zusammenarbeitsprozess im Bereich Gewerbeflächen fortgesetzt wird. Als Ergebnis der aktuellen Fortschreibung ist festzuhalten, dass die Anzahl der regionsangehörigen Kommunen, in denen innerhalb des Planungshorizontes der Fortschreibung (2016 bis 2025) mit einem Mangel an Reserveflächen zu rechnen ist, sich gegenüber 2012 nahezu nicht verändert hat. Dies gibt Anlass, auch in Zukunft ein besonderes Augenmerk auf eine nachfrageorientierte Flächenpolitik zu legen. Sofern autobahnnahe Standorte Nachfrageengpässe aufweisen, sollte auch hier durch Erweiterungen bzw. Neuausweisungen entsprechende Flächenvorsorge getroffen werden, ohne raumordnerisch unerwünschten, bandartigen Siedlungsentwicklungen Vorschub zu leisten. Größere Sparsamkeit in der Flächeninanspruchnahme wird in Zukunft immer wichtiger: Die Rücknahme entbehrlicher Siedlungsflächen, Innenentwicklung vor Außenentwicklung, der Flächentausch sowie die Wiedernutzung von Brachflächen werden in Zukunft Priorität vor der Erweiterung des Siedlungsraums haben. Gerade die Reaktivierung von Gewerbebrachen ist dabei eine der zentralen Herausforderungen der Zukunft. In der inzwischen vorliegenden Beschlussvorlage des „Regionalen Gewerbeflächenkonzepts“ (Fortschreibung 2016, Stand April 2016) für die Zweckverbandsversammlung sind nach Auskunft der AGIT alle von den Kommunen und Kreisen eingegangen Stellungnahmen einbezogen und die Änderungswünsche soweit als möglich berücksichtigt worden. -2Im Bereich des Kreises Euskirchen werden in diesem Konzept als regional bedeutsame Gewerbeflächen das Gewerbegebiet Weilerswist und der Industrie- und Gewerbepark „Am Silberberg“ (IPAS) erfasst. Als überörtlich bedeutsame Gewerbefläche werden das Gewerbe- und Industriegebiet „An der Römerallee“ (Zülpich), das Gewerbegebiet EURO-Park (Euskirchen), die Gewerbegebiete Obergartzem und „Gartzemer Weg“ (Mechernich) sowie seit der Fortschreibung 2012 das Gewerbegebiet Zingsheim eingestuft. Zu entwickelnde regional und überörtlich bedeutsame Gewerbeflächen sind für Kall/Schleiden und Blankenheim/Dahlem/Nettersheim dargestellt. Gewerbeflächenreserven bestehen gemäß dem Regionalen Gewerbeflächenkonzept in den Kommunen Blankenheim, Kall, und Weilerswist im Verhältnis zu den Veräußerungen in den vergangenen Jahren nur noch eingeschränkt. In den übrigen Kommunen sind aktuell noch ausreichend Reserveflächen vorhanden. Die Prime Site Rhine Region ist als Standort für großflächige industrielle Bauvorhaben mit einem Flächenbedarf von 80 ha in der Endausbaustufe vorgesehen. Diese Größenordnung kann aber inzwischen auch durch miteinander verknüpfte Vorhaben (Vorhabenverbund) erreicht werden. So ist in der fortgeschriebenen Entwurfsversion des LEP- Stand 22.09.2015 - vorgesehen, dass mehrere funktionell miteinander verbundene Teilvorhaben die 80 ha Vorgabe erreichen können und die erste Ansiedlung im Rahmen des Vorhabenverbundes durch ein Unternehmen mit einem Flächenbedarf von mindestens 10 ha erfolgen kann. Diese Änderung wird im Regionalen Gewerbeflächenkonzept noch angepasst. Die Bezirksregierung Köln (BRK) sieht das Regionale Gewerbeflächenkonzept mit dem gfm® als eine Art „Fachbeitrag“ zum Regionalplan. In einem Gespräch zwischen der BRK und dem Region AachenZweckverband hat die BRK deutlich gemacht, dass alle kommunalen Planungsabsichten in diese Konzeption aufgenommen werden sollten, damit es als Basis für die in den kommenden Monaten anstehenden Gespräche der BRK mit allen Kommunen in der Region Aachen dienen könne. Hierfür ist eine Überarbeitung der im Rahmen des gfm® erhobenen Daten zur Angleichung der Kriterien an den Pflichtkatalog für das Siedlungsflächenmonitoring (sfm), das eine Grundlage für die Regionalplanung darstellt, erforderlich. Die bestehende Berichtspflicht der Kommunen gegenüber der Bezirksregierung könnte dann durch die AGIT übernommen werden, in dem diese der Bezirksregierung die angeglichenen Daten zur Verfügung stellt. Der Kreis Düren hat den Zweckverband Region Aachen gebeten, sich des Harmonisierungsprozesses anzunehmen und eine regionsweite Vorgehensweise zu organisieren. Nach einem ersten Abstimmungsgespräch zwischen dem Region Aachen - Zweckverband und der Bezirksregierung Köln als zuständiger Regionalplanungsbehörde kann davon ausgegangen werden, dass die notwendigen Maßnahmen zur Harmonisierung der Datenbasis in einem gemeinsamen Abstimmungsprozess geleistet werden können. Mit Schreiben vom 27.04.2016 hat der Zweckverband Region Aachen darum gebeten, eine Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen vorzunehmen, um eine Grundlage für die Beratungen in der Zweckverbandsversammlung am 24.06.2016 zu haben. Hierzu wird derzeit das Meinungsbild der Kommunen auch im Hinblick auf die entstehenden zusätzlichen Kosten in Höhe von insgesamt ca. 46.000,00 € eingeholt. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)