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Info GB (Regionales Gewerbeflächenkonzept Fortschreibung 2016, Stand April 2016)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
4,0 MB
Datum
08.06.2016
Erstellt
23.05.16, 12:02
Aktualisiert
23.05.16, 12:02

Inhalt der Datei

Regionales Gewerbeflächenkonzept für die Region Aachen Fortschreibung 2016 (Beschlussvorlage) Aachen, im April 2016 Bearbeiter: Ralf P. Meyer, Dipl.-Ing. Nicolas Gastes B.A. Roman Allekotte M.A. Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH (AGIT) Technologiezentrum am Europaplatz 52068 Aachen Deutschland fon: fax: mail: url: +49 (0)241 - 963 1030 +49 (0)241 - 963 1005 info@agit.de www.agit.de www.technologieregion.aachen.de 1 Inhaltsverzeichnis 0. Einführung ........................................................................................................................... 4 1. Gewerbeflächenangebot und Gewerbeflächennachfrage ................................................. 7 1.1 1.2 2. Gegenwärtiges Gewerbeflächenangebot und -potenzial .............................................. 7 Ermittlung des zukünftigen Gewerbeflächenbedarfs .................................................. 12 Regionale Bedeutsamkeit der Gewerbeflächen............................................................... 19 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 Einführung und methodische Grundlagen .................................................................. 19 Ergebnisse der regionalen Gewerbeflächenanalyse .................................................. 22 Regional bedeutsame Gewerbeflächen ..................................................................... 24 Überörtlich bedeutsame Gewerbeflächen .................................................................. 28 Zu entwickelnde regional und überörtlich bedeutsame Gewerbeflächen .................... 31 Anhang .................................................................................................................................. 36 Anlage 1: Bewertungskriterien für regional bedeutsame Gewerbeflächen.................................. 36 Anlage 2: Fragebogen der kommunalen Befragung ................................................................... 42 Anlage 3: Flächenreserven der regional und überörtlich bedeutsamen Gewerbeflächen ........... 46 Anlage 4: Ergebnisse der regionalen Gewerbeflächenanalyse .................................................. 47 2 Abbildungs-, Tabellen- und Kartenverzeichnis Abbildung 1: Ermittlung der RegionalplanPotenziale………………………………………………...7 Abbildung 2: Verhältnis zwischen Gewerbeflächenreserven und -veräußerungen (in ha) ......... 16 Abbildung 3: Der regionale Gewerbeflächenmarkt – lokale, regionale und (inter)nationale Marktsegmente .................................................................................................... 20 Abbildung 4: Ranking der regional relevanten Gewerbegebiete ................................................ 23 Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Tabelle 5: Tabelle 6: Tabelle 7: Übersicht über die Regionalplan-Potenzialflächen ................................................. 9 Ermittlung der Gewerbeflächenreserven und des Gewerbeflächenpotenzials für die Region Aachen .......................................................................................... 11 Gewerblicher Flächenbedarf in der Region Aachen 2016 – 2025 (in ha) .............. 17 Reichweiten der Flächenreserven in der Region Aachen (in Jahren) ................... 17 Bewertungskriterien für „Regional bedeutsame Gewerbeflächen“ 2009 / 2015 .... 21 Regional bedeutsame Gewerbeflächen und ihre Profile ....................................... 25 Überörtlich bedeutsame Gewerbeflächen und ihre Profile .................................... 27 Karte 1: Karte 2: Karte 3: Karte 4: Karte 5: Gewerbeflächen und gewerbliche Potenzialflächen in der Region Aachen............. 8 Verhältnis von Gewerbeflächenveräußerungen und -reserven (Index) ................. 14 Regional bedeutsame Gewerbeflächen ................................................................ 27 Überörtlich bedeutsame Gewerbeflächen............................................................. 30 Zu entwickelnde regional und überörtlich bedeutsame Gewerbeflächen .............. 32 3 0. Einführung Im Jahre 1998 wurde für die Region Aachen erstmals ein „Regionales Gewerbeflächenkonzept“ erstellt. Originäres Ziel war es, einerseits den zukünftigen regionalen Gewerbeflächenbedarf zu ermitteln, andererseits sich auf „Regional bedeutsame Gewerbeflächen“ zu verständigen, die den Standortanforderungen (über)regionaler Unternehmen gerecht werden und damit die (inter)nationale Standort- und Ansiedlungswerbung der Region zu optimieren. Aufgrund der besonderen Dynamik, der die gewerbliche Flächenentwicklung unterliegt, haben sich die regionalen Akteure unter der Federführung der ständigen Arbeitsgruppe „Regionales Gewerbeflächenkonzept“ bei der AGIT darauf verständigt, dieses Konzept einer regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung zu unterziehen und fortzuschreiben. In den Folgejahren wurden die Zielsetzungen der Konzeption daher weiter verfeinert sowie erweitert: Zum einen sind auf der Basis des seit 2003 für die gesamte Region betriebenen Gewerbeflächen-Monitorings (gfm®) gezielte Trendfortschreibungen zum voraussichtlichen Flächenbedarf in der Region Aachen ermöglicht worden, zum anderen wurden die Kriterien für „Regional bedeutsame Gewerbeflächen“ kontinuierlich hinterfragt und um weitere Aspekte, wie etwa die Bereiche Versorgungsinfrastruktur, Städtebau und Nachhaltigkeit, erweitert. Der Ihnen hier vorliegende aktuelle Entwurf des Regionalen Gewerbeflächenkonzeptes stellt nach 2006, 2009 und 20121 bereits die vierte Fortschreibung dar, mit der der kontinuierliche regionale Zusammenarbeitsprozess im Bereich Gewerbeflächen fortgesetzt wird. Wozu dient eine solche Konzeption? Zum einen geht es darum, dass sich die kommunalen Gebietskörperschaften über zukünftige Gewerbeflächenentwicklungen in der Region Aachen konsensual verständigen. Zum anderen sollen die gewerblichen Planungsabsichten der Kommunen und Kreise dem Träger der Regionalplanung gegenüber frühzeitig dokumentiert werden. Dabei handelt es sich um eine informelle Planungsgrundlage, einen regionalen „Fachbeitrag Gewerbeflächen“ für den Regionalplan der Region Aachen. Die Darstellung regional bedeutsamer Gewerbeflächen kann ferner für die regionale und kommunale Standortwerbung genutzt werden; das Konzept selbst ist aber weder ein öffentlich wirksames Vermarktungsinstrument noch werden damit Präjudizien oder Prioritäten für eine öffentliche Förderung von Gewerbegebieten geschaffen. Die seit 1996 die Aufstellung und Fortschreibung des „Regionalen Gewerbeflächenkonzeptes“ begleitende, gleichnamige Arbeitsgruppe hat am 15. Januar 2015 die Arbeiten zur vierten Fortschreibung auf den Weg gebracht und die AGIT mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt. Der bisherige Prozess zur Erstellung des neuen Regionalen Gewerbeflächenkonzepts umfasste folgende Schritte:  Zunächst wurde ein erstes Arbeitspapier2 erstellt; hierzu waren die 46 regionsangehörigen Städte und Gemeinden aufgerufen, mitzuteilen, inwieweit sich seit der letzten Fortschreibung 2012 Änderungen bzw. neue Entwicklungen ergeben haben. Vorrangig ging es dabei um die Überprüfung ihres gegenwärtigen Gewerbeflächenpotenzials, ihrer gewerbeflächenrelevanten Planungsabsichten sowie die Überprüfung bzw. Ergänzung von zu entwickelnden Gewerbegebiete von regionaler und überörtlicher Bedeutung.  Die Kommunen waren gebeten, bis zum 27. März 2015 zu diesem Arbeitspapier ihre 1 Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer – AGIT mbH (Hrsg.): Regionales Gewerbeflächenkonzept für die Region Aachen. Fortschreibung 2006, Aachen September 2006. AGIT mbH (Hrsg.): … Fortschreibung 2009, Aachen, Februar 2010. AGIT mbH (Hrsg.): … Fortschreibung 2012, September 2012. Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer – AGIT mbH (Hrsg.): Regionales Gewerbeflächenkonzept – Fortschreibung 2015, Erstes Arbeitspapier. Aachen, Februar 2015. 2 4 schriftlichen Stellungnahmen abzugeben. Sämtliche eingegangenen Rückmeldungen wurden von der AGIT in einer Synopse3 aufbereitet und mit Verfahrensvorschlägen versehen.  Dieses zweite Arbeitspapier ist zusammen mit einem ergänzenden, kurzen Fragebogen zu den regional bzw. überörtlich bedeutsamen Gewerbegebieten allen regionsangehörigen Gemeinden zur Kenntnis bzw. mit der Bitte um Beantwortung zugeleitet worden. Ziel des Fragebogens war es, über die im Rahmen des Gewerbeflächen-Monitorings (gfm®) verfügbaren Angaben hinaus, weitere qualitative Informationen über die Gewerbegebiete mit einer potenziell regionalen bzw. überörtlichen Bedeutung (wie sie bereits im Rahmen der Fortschreibung 2009 erhoben worden waren) zu erhalten und diese vergleichend bewerten zu können.  Auf Basis der bis zum 01. Juni 2015 eingegangenen Rückmeldungen wurde der Entwurf der Fortschreibung 20154 erarbeitet. Dieser ist allen regionsangehörigen Städten und Gemeinden zugeleitet worden, die die Gelegenheit hatten, bis zum 30. Oktober 2015 ihre schriftlichen Stellungnahmen an die AGIT zu übermitteln.  Nach Beratung der eingegangenen Anregungen und Bedenken durch die Arbeitsgruppe „Regionales Gewerbeflächenkonzept“ am 10. November 2015 wurde der Entwurf nochmals überarbeitet. Dieser überarbeitete Entwurf5 – ist am 14. April 2016 in der Arbeitsgruppe „Regionales Gewerbeflächenkonzept vorgestellt und von diesem Fachgremium vorbehaltlich der weiteren Beschlussfassung in den Gremien der Zweckverbandsversammlung der Region Aachen verabschiedet worden. Die Tatsache, dass die Anzahl der regionsangehörigen Gemeinden, in denen innerhalb des Planungshorizontes der Fortschreibung (2016 bis 2025) mit einem Mangel an Reserveflächen zu rechnen ist, sich gegenüber 2012 nahezu nicht verändert hat, gibt Anlass, auch in Zukunft ein besonderes Augenmerk auf eine nachfrageorientierte Flächenpolitik zu legen. Sofern autobahnnahe Standorte derartige Engpässe aufweisen, sollte auch hier durch Erweiterungen bzw. Neuausweisungen entsprechende Flächenvorsorge getroffen werden, ohne raumordnerisch unerwünschten, bandartigen Siedlungsentwicklungen Vorschub zu leisten. Größere Sparsamkeit in der Flächeninanspruchnahme wird in Zukunft immer wichtiger: Die Rücknahme entbehrlicher Siedlungsflächen, Innenentwicklung vor Außenentwicklung, der Flächentausch sowie die Wiedernutzung von Brachflächen werden in Zukunft Priorität vor der Erweiterung des Siedlungsraums haben. Gerade die Reaktivierung von Gewerbebrachen ist dabei eine der zentralen Herausforderungen der Zukunft. Daher rufen wir die Kommunen auf, künftig verstärkte Aufmerksamkeit auf die Ermittlung und Aktivierung ihrer Brachflächenpotenziale zu legen. Wir danken an dieser Stelle allen Beteiligten für die intensive und konstruktive Zusammenarbeit in der Region Aachen! 3 Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer – AGIT mbH (Hrsg.): Regionales Gewerbeflächenkonzept – Fortschreibung 2015, Synopse der Stellungnahmen der Gemeinden zum ersten Arbeitspapier & Verfahrensvorschläge der AGIT. Aachen, April 2015. 4 Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer – AGIT mbH (Hrsg.): Regionales Gewerbeflächenkonzept – Fortschreibung 2015 (Entwurf). Aachen, September 2015. 5 Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer – AGIT mbH (Hrsg.): Regionales Gewerbeflächenkonzept – Fortschreibung 2015 (Überarbeiteter Entwurf). Aachen, Februar 2016. 5 Aachen, im April 2016 Fritz Rötting Dr. Helmut Greif - Geschäftsführer IHK Aachen, Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Regionales Gewerbeflächenkonzept“ - - Geschäftsführer AGIT mbH- 6 1. Gewerbeflächenangebot und Gewerbeflächennachfrage 1.1 Gegenwärtiges Gewerbeflächenangebot und -potenzial Die Ermittlung des Gewerbeflächenangebotes bzw. der Gewerbeflächennachfrage in der Region Aachen im Rahmen der vorliegenden vierten Fortschreibung beruht auf den Ergebnissen des aktuellen Gewerbeflächen-Monitorings6 zum 01. Januar 2015. Darüber hinaus stützt sich die nachfolgende Ermittlung vorhandener regionaler Gewerbeflächenreserven sowie längerfristig vorgehaltener Gewerbeflächenpotenziale auch auf den Regionalplan, Teilabschnitt Region Aachen7. Folgende Flächenkategorien werden dabei einbezogen:     Die in den kommunalen Flächennutzungsplänen dargestellten gewerblichen Flächenreserven (FNP-Reserven), die im Regionalplan entweder als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) oder als Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) ausgewiesen sind – im Rahmen des Regionalen Gewerbeflächen-Monitorings (gfm®) handelt es sich um die noch nicht veräußerten, sofort, kurz- und mittelfristig (Mobilisierung bis max. fünf Jahre) verfügbaren gewerblichen Flächenreserven (Kodierung E: E1 - E3) sowie die Optionen (Kodierung D); alle übrigen ungenutzten gewerblichen Bauflächen – gemäß GewerbeflächenMonitoring (gfm®) sind dies die veräußerten und ungenutzten Flächen (Kodierung C2), also veräußerte Flächen, die noch nicht oder nicht mehr durch ein Unternehmen genutzt werden (Hierzu zählen sowohl unbebaute als auch mit leer stehenden Gebäuden bestandene Flächen!); die im aktuellen Regionalplan dargestellten GIB, soweit sie noch nicht bauleitplanerisch gesichert sind und grundsätzlich für eine zukünftige gewerbliche Nutzung in Betracht kommen, die im Rahmen des Gewerbeflächen-Monitorings (gfm®) nicht berücksichtigt werden (Regionalplan-Potenziale); hierbei geht es also um die langfristig (Mobilisierung: sechs Jahre und mehr) verfügbar zu machende Flächenpotenziale; gegebenenfalls weitergehende kommunale Planungsabsichten der regionsangehörigen Städte und Gemeinden, die über den derzeit gültigen Regionalplan hinausgehen. Die Bruttofläche der durch das Monitoring erfassten 254 Gewerbestandorte in allen 46 regionsangehörigen Gemeinden betrug Anfang 2015 insgesamt 7.021 ha; dies entsprach einer Nettofläche (ohne Infrastruktur und öffentliche Grünflächen) von 5.754 ha. Unter Abzug der bereits veräußerten Flächen (4.508 ha) verblieben Flächenreserven von 1.048 ha (Netto). Ohne die Reserven innerhalb reiner Sonderbauflächen verbleiben Gewerbeflächenreserven von 1.044 ha. Diese gliedern sich auf in noch nicht veräußerte, frei verfügbare Flächen (967 ha) und optionierte Flächen (78 ha), d. h. Flächen, die bereits vertraglich für eine gewerbliche Nutzung reserviert sind. Hinzuzurechnen sind ferner die bereits veräußerten, ungenutzten Flächen, die noch nicht oder nicht mehr genutzt werden (224 ha). Die vorgenannten Flächenreserven sind jeweils um blockierte Flächen (beispielsweise aufgrund der Besitzverhältnisse oder eines längerfristigen Entwicklungshorizonts dem Markt entzogen) bereinigt. Insgesamt betrugen Anfang des Jahres 2015 die Gewerbeflächenreserven der Region 1.268 ha (Netto); dies entspricht einer Bruttofläche von 1.522 ha. Zum Vergleich: Die Vergleichswerte nach der Fortschreibung 2012 lagen bei 1.468 ha (Netto) bzw. 1.761 ha (Brutto). 6 7 Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer – AGIT mbH: Gewerbeflächen-Monitoring der ® Technologieregion Aachen (gfm ) 2014. Nutzungsstand, Flächenreserven, Veräußerungen. Aachen, September 2015. Bezirksregierung Köln (Hrsg.): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen (GEP Region Aachen). Köln 2003. 7 Zur Ermittlung der langfristig verfügbar zu machenden gewerblichen Flächenpotenziale (Regionalplan-Potenziale) wurden die bestehenden sowie durch geltende FNP gesicherten Gewerbeflächen mit den Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) des Regionalplans, Teilabschnitt Region Aachen, überlagert und um die Flächen bereinigt, die nicht für eine zukünftige gewerbliche Nutzung im engeren Sinne in Betracht kommen (siehe nachstehende Karte „Gewerbeflächen und Gewerbeflächenpotenziale in der Region Aachen“). Bei den nicht in die Bilanz der Regionalplan-Potenziale einbezogenen Flächen (siehe hierzu graue Signatur „Sonstige GIB nach Regionalplan“) handelt es sich um:   GIB für flächenintensive Großvorhaben, GIB für zweckgebundene Nutzungen einschl. Kraftwerke u. einschlägige Nebenbetriebe. Der kartographische Abgleich zwischen den FNP- (siehe blaue Signatur „FNP-Flächen“) und den bereinigten Regionalplan-Darstellungen (siehe rote Signatur „GIB-Flächen“) ergibt das langfristig verfügbar zu machende gewerbliche Flächenpotenzial. Zur Ermittlung dieser Potenzialflächen wurden der digital vorliegende Regionalplan sowie ebenfalls digital vorliegende Flächennutzungspläne genutzt. Die folgende Abbildung verdeutlicht die Vorgehensweise bei der Ermittlung der Regionalplan-Potenziale: Abbildung 1: Ermittlung der Regionalplan-Potenziale Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) gemäß gültigem Regionalplan - GIB für flächenintensive Großvorhaben GIB für zweckgebundene Nutzungen FNP-Flächen (GIB & ASB) Flächen mit offensichtlichen Nutzungseinschränkungen = Regionalplan-Potenzialflächen (rechnerisch) - aufgrund von Beschränkungen bzw. zwischenzeitlich realisierter anderweitiger Nutzung nicht verfügbare Flächen (Angaben der Gemeinden) = Regionalplan-Potenziale (tatsächlich) Quelle: AGIT 2015. Im Rahmen eines kartographischen Abgleichs sind die GIB-Flächen des Regionalplans durch Überblendung mit Luftbildern bereits um Flächen mit offensichtlichen Einschränkungen in der Nutzung bereinigt worden. Die verbleibenden „rechnerischen“ RegionalplanPotenzialflächen wurden kartographisch aufbereitet und den Gemeinden mit der Bitte übersandt, zu prüfen, ob diese Flächen uneingeschränkt für eine künftige gewerbliche Nutzung zur Verfügung stehen oder es für Teile bzw. die gesamte Fläche dem entgegen stehende Aktivierungshemmnisse gibt. 8 Karte 1: Gewerbeflächen und gewerbliche Potenzialflächen in der Region Aachen Quelle: Eigene Darstellung nach digitalem FNP und Regionalplan der Bezirksregierung Köln. Kartengrundlage: openstreetmap.org (AGIT 2015). 9 Nach diesem Abgleich durch die regionsangehörigen Gemeinden kamen aufgrund von Beschränkungen bzw. zwischenzeitlich realisierter anderweitiger Nutzungen erheblich weniger Flächen tatsächlich für eine zukünftige Aktivierung im Rahmen der Flächennutzungsplanung in Betracht. Nach aktuellem Stand betragen die „tatsächlichen“ Regionalplan-Potenziale für alle Gemeinden der Region rd. 183 ha (Brutto), verteilt auf 17 Gewerbestandorte. Im Jahr 2012 waren es noch rd. 262 ha (Brutto) an insgesamt 23 Standorten. Tabelle 1: Übersicht über die Regionalplan-Potenzialflächen Stadt/Gemeinde RegionalplanPotenzialfläche Aachen Auf der Hüls Eilendorf Süd- Fringsbenden Werner von Siemens Straße Emil-Mayrisch Alsdorf Aldenhoven Bad Münstereifel Baesweiler Blankenheim Dahlem Düren Erkelenz Euskirchen Geilenkirchen Hellenthal Kreuzau Langerwehe Linnich Mechernich Merzenich Roetgen Selfkant Simmerath Stolberg Vettweiß Wegberg Weilerswist Würselen Baesweiler Blankenheim Schmidtheim Birkesdorf-Nord Düren-Ost/Distelrath Stockheimer Landstraße GIPCO Am Silberberg Niederheid Losheim Am Steinchen Am Parir Im Gansbruch Strempterheide Girbelsrath Am genagelten Stein Selfkant Rollesbroich Simmerath Mausbach Rhenaniastraße Vettweiß Berg Mitte Ottenheim Merzbrück Aachener Kreuz Weiweg Zülpich Insgesamt Quelle: Fläche rechnerisch (in ha) 3,55 2,00 9,07 7,98 8,69 12,53 24,10 7,95 7,05 11,93 13,75 40,85 33,56 6,35 14,85 2,62 4,28 5,92 9,81 8,46 4,71 3,53 5,17 2,24 1,26 16,90 2,46 3,54 13,19 5,03 4,00 61,00 3,07 2,80 3,27 367,47 Aktivierungshemmnis (Gemeindeangaben) Besitzverhältnisse, Hanglage Schutzzwecke Bodendenkmal Verkehrstrasse, Grünzug Zweckbestimmung BP Waldfläche (?) Flächenzuschnitt (?) Zweckbestimmung BP Änderung des FNP Schutzzwecke Besitzverhältnisse Landw. Fläche (?), Privateigentum Ausgleichsfläche Schutzzwecke Besitzverhältnisse Besitzverhältnisse Landw.-/Waldfläche, ökologischer Ausgleich Waldfläche (?) Besitzverhältnisse Überschwemmungsgebiet Schutzzwecke Bodendenkmal Fläche tatsächl. (in ha) 0,00 2,00 9,07 7,98 0,00 4,96 24,10 7,95 7,05 6,64 13,75 40,85 0,00 4,06 11,09 0,00 4,28 5,92 4,61 0,00 0,00 0,00 5,17 0,00 0,00 0,00 0,00 3,54 0,00 0,00 0,00 61,00 0,00 0,00 0,00 224,02 AGIT 2016. 10 Des Weiteren sind die von den Gemeinden ggf. neu entwickelten Planungsabsichten zu ermitteln, die über den genehmigten Regionalplan, Teilabschnitt Region Aachen hinausgehen. Als „Standorte für eine zukünftige Siedlungsentwicklung“ gemäß Regionalplan sind die folgenden potenziellen Gewerbegebiete (jeweils Bruttowerte) zu berücksichtigen:    Blankenheim/Dahlem/Nettersheim (interkommunal, 42 ha), Monschau-Simmerath „Am Gericht“ (interkommunal, 19 ha) und Heinsberg-Donselen (25 ha). Darüber hinaus wurden von Seiten der Gemeinden ihre nachstehenden Planungsabsichten bestätigt, die bereits in der Fortschreibung 2012 Berücksichtigung gefunden hatten:          Weilerswist: Erweiterung Gewerbegebiet Weilerswist (RBG, 35 ha), Düren / Kreuzau: Erweiterung Gewerbegebiet "Stockheimer Landstraße" (RBG, interkommunal, 20 bis 30 ha), Baesweiler: Erweiterung Gewerbegebiet Baesweiler / Carl-Alexander-Park in westlicher und östlicher Richtung (RBG, 24 ha), Würselen: Merzbrück im Anschluss an Gewerbegebiet „Aachener Kreuz“ (RBG, 19 ha), Übach-Palenberg: Holthausen-Drinhausen im Anschluss an Gewerbe- und Industriegebiet „An der B 221“ (ÜBG, ca. 35 ha), Jülich: „Merscher Höhe“ (Zu entwickelnde RBG, 45 ha), Gangelt / Selfkant / Waldfeucht (Interkommunal zu entwickelnde ÜBG, 30 bis 35 ha), Aldenhoven / Baesweiler: Siersdorf/Setterich (Interkommunal zu entwickelnde ÜBG, ca. 33 ha). Linnich: Erweiterung Gewerbegebiet „Im Gansbruch“ (ca. 11 ha). Neu geäußert wurden die folgenden, noch im Frühstadium befindlichen kommunalen Planungsabsichten:      Düren / Langerwehe: Interkommunales Gewerbegebiet Düren Langerwehe (108 ha), Eschweiler / Inden: Erweiterung „Am Grachtweg“ (ca. 55 ha), Nörvenich: Erweiterung Gewerbegebiet Nörvenich (36 ha), Düren: Gewerbegebiet „Kölner Landstraße“ (20 ha), Roetgen: „Münsterbildchen“ (2,25 ha). Insgesamt liegen damit die kommunalen Planungsabsichten in einer Größenordnung von 574 ha (Brutto); als Reaktion auf die zurückgehenden Gewerbeflächenreserven und Regionalplanpotenziale haben sie sich gegenüber 2012 (318 ha) merklich erhöht. 11 Tabelle 2: zials Ermittlung der Gewerbeflächenreserven und des Gewerbeflächenpotenfür die Region Aachen 3 netto/in ha 1 FNP-Reserven (D+E) brutto/in ha 1.000,2 Frei verfügbare Flächen (E) 922,8  sofort verfügbar 438,9  kurzfristig verfügbar 102,0  mittelfristig verfügbar 382,0 2 Optionen (D) 77,4 1 Veräußerte, ungenutzte Fläche (C2) 223,9 Regionale Gewerbeflächenreserven 1.224,1 ca. 1.469 Maximale Regionalplan-Potenziale - 224 Weitere kommunale Planungsabsichten - max. 574 Regionales Gewerbeflächenpotenzial - ca. 2.267 1 „FNP-Reserven“ umfassen ausschließlich Reserven in den gewerblichen Bauflächen (G), Reserven innerhalb von reinen Sonderbauflächen (S) sind hingegen nicht berücksichtigt; daher ergeben sich gegenüber den im Gewerbeflächen-Monitoring (gfm®) dargestellten Werten geringfügige Abweichungen. ² Unter „Optionen“ werden Flächen verstanden, die durch einen juristischen Vertrag zwischen Kommune und Unternehmen bzw. durch Beschluss eines Stadt- oder Gemeinderates für eine gewerbliche Nutzung reserviert sind. 3 Berechnete Werte. Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis des Regionalen Gewerbeflächen-Monitorings 2014, des digitalen Regionalplans, Teilabschnitt Region Aachen sowie Auskünften der Kommunen (AGIT 2016). Für die gesamte Region Aachen ermittelt sich damit ein regionales Gewerbeflächenpotenzial (einschl. kommunaler Planungsabsichten) von etwa 2.267 ha (Brutto). 2012 betrug der Vergleichswert noch 2.341 ha (Brutto). 1.2 Ermittlung des zukünftigen Gewerbeflächenbedarfs Ausgehend von den vorliegenden Daten aus dem regionalen Gewerbeflächen-Monitoring (gfm®), d. h. der tatsächlich erfassten Veräußerungen zwischen 2003 und 2014, wurde nachstehend eine Flächenbedarfsermittlung für die gesamte Region Aachen durchgeführt. Wenngleich in diesem Zeitraum sowohl Jahre schwacher als auch stärkerer Konjunktur zu verzeichnen waren, müssen die vorliegenden Werte nach wie vor mit der nötigen Vorsicht betrachtet werden, da extremere Bedarfsschwankungen nicht ausgeschlossen werden können. Die Gegenüberstellung der veräußerten Fläche in den letzten zwölf Jahren und der noch bestehenden Flächenreserven zeigt die aktuelle Nachfrage- und Angebotssituation an Gewerbeflächen in den Städten und Gemeinden der Region Aachen. Für die künftige Bedarfsermittlung wird von der Grundannahme ausgegangen, dass sich der Gewerbeflächenver12 brauch in Zukunft nicht grundlegend ändert. Zunächst wurden Verbrauch und bestehende Reservesituation miteinander ins Verhältnis gesetzt (siehe Karte 2); das heißt, ein Quotient8 von 1 stellt ein ausgeglichenes Verhältnis von Flächenangebot und Flächennachfrage dar (Auf ein Hektar veräußerte Fläche entfällt exakt ein Hektar Reservefläche). Aktuell liegen zehn Kommunen, vorwiegend im Kreis Heinsberg und in der StädteRegion Aachen in diesem Bereich; 2012 waren es lediglich fünf Kommunen. Die Gemeinden Blankenheim, Kall, Weilerswist (Kreis Euskirchen), Aldenhoven, Düren, Heimbach, Hürtgenwald, Jülich, Kreuzau, Linnich, Merzenich und Nörvenich (alle Kreis Düren), Baesweiler, Roetgen und Würselen (StädteRegion Aachen) sowie Erkelenz, Selfkant, Übach-Palenberg und Waldfeucht (Kreis Heinsberg), haben gegenüber den Veräußerungen einen Mangel an Reserveflächen und somit einen Quotienten kleiner als 0,7. Dies sind immerhin zwei Fünftel (19 von 46) der regionsangehörigen Kommunen. Gegenüber 2012 (20 von 46) hat sich die Situation insgesamt betrachtet nur unwesentlich verändert. Über ein Drittel der Kommunen (16 von 46) in der Region Aachen weist Quotienten zwischen 1,3 und 5 auf; eine derartige Angebots-/Nachfrage-Relation eröffnet diesen Gemeinden einen flexibleren Handlungsspielraum (2012: 18 von 46). Während es 2009 insgesamt 12 und 2012 noch 4 Gemeinden gab, deren Reserven mindestens fünfmal so hoch waren, gab es 2015 keine Gemeinde mehr in dieser Kategorie. Für die Gemeinde Hellenthal (Kreis Euskirchen) konnte wie schon in den Fortschreibungen 2009 und 2012 kein Quotient berechnet werden, da in den letzten zwölf Jahren keine Veräußerungsaktivität zu verzeichnen war. Die Gemeinde Hellenthal verfügt allerdings auch nur im Ortsteil Losheim über eine Gewerbeflächenreserve von rd. 3,7 ha, die sich im Eigentum der Gemeinde befindet. Ansonsten existieren in der Gemeinde rund um den Zentralort Hellenthal keine sofort bebaubaren Flächenreserven, so dass faktisch ein Reserveflächenmangel besteht. 8 Berechnet auf Grundlage der vermarktungsfähigen Flächenreserven (E1- und E2-Flächen) zum Stichtag 01.01. 2015 und den zwischen 2003 und 2014 veräußerten Flächen. 13 Karte 2: Verhältnis von Gewerbeflächenveräußerungen und -reserven (Index) Quelle: Eigene Darstellung, Kartengrundlage: openstreetmap.org (AGIT 2015). 14 Da der Quotient aus Reserveflächen und Veräußerungen keine Aussage über die Flächendimensionen machen kann, ist es wichtig, Informationen über die absolute Flächensituationen in den Gemeinden zu erhalten. Die meisten Veräußerungen, gemessen an der Fläche, wurden zwischen 2003 und 2014 in Aachen (Krfr. Stadt), Düren (Kreis Düren), Hückelhoven, Übach-Palenberg, und Erkelenz (alle Kreis Heinsberg), Jülich (Kreis Düren), Eschweiler (StädteRegion Aachen) und Weilerswist (Kreis Euskirchen) erzielt. Eine Übersicht über das Verhältnis sowie die absoluten Werte bietet Abbildung 2. Folgende Gruppierungen von Gemeinden lassen sich identifizieren: A. Unterdurchschnittliche Veräußerungen und Reserven: Viele Gemeinden in dieser Kategorie kennzeichnet ein Flächenüberangebot, das teilweise auch auf fehlende Veräußerungsaktivität zurückzuführen ist. Heimbach, Kreuzau, Linnich, Merzenich, Nörvenich, Roetgen, Selfkant und Waldfeucht verfügen über kein vermarktungsfähiges Angebot (insg. 25 Gemeinden / Veränderung gegenüber 2012: + 2). B. Unterdurchschnittliche Veräußerungen bei überdurchschnittlichen Reserven: Im Jahr 2015 waren die Gemeinden (Inden und Nideggen) in dieser Kategorie vertreten (2 Gemeinden / -4). C. Überdurchschnittliche Veräußerungen und Reserven: Ein ausgeglichenes Verhältnis weisen Alsdorf, Eschweiler, Wegberg und Weilerswist auf. Aachen und Hückelhoven verfügen dabei über die höchsten Veräußerungswerte in der Region. Heinsberg und Zülpich weisen ein etwas ungünstigeres Verhältnis von Reserven zu Verkäufen auf. Euskirchen verfügt derzeit über die höchsten Reserven, bei einem Veräußerungswert nahe dem Durchschnitt. (insgesamt 12 Gemeinden / +3). D. Überdurchschnittliche Veräußerungen bei unterdurchschnittlichen Reserven: Zu den diesen Gemeinden zählen Düren, Übach-Palenberg, Erkelenz, Jülich, Aldenhoven, Würselen und Baesweiler. Hier besteht zugleich der größte Bedarf an neuen Gewerbeflächenreserven (insgesamt 7 Gemeinden / -1)! 15 Abbildung 2: Verhältnis zwischen Gewerbeflächenreserven und -veräußerungen (in ha) Datenbezug: Flächenreserven zum Stichtag 01.01.2015; Veräußerungen 2003 – 2014. 16 Quelle: Eigene Darstellung nach Gewerbeflächen-Monitoring der Region Aachen 2003 – 2014 (AGIT 2016). Nachstehende Bedarfsermittlung wurde unter Annahme verschiedener konjunktureller Szenarien, welche unmittelbaren Einfluss auf den Gewerbeflächenbedarf haben, erstellt. Bei der Extrapolation wurden für die Fälle des wirtschaftlichen Ab- bzw. Aufschwungs entsprechende Zu- bzw. Abschläge berücksichtigt. Die Tabelle weist auf Basis des durchschnittlichen Jahresbedarfs der vergangenen zwölf Jahre den zu erwartenden (Mindest-)Flächenbedarf in den kommenden zehn Jahren aus. Tabelle 3: Gewerblicher Flächenbedarf in der Region Aachen 2016 – 2025 (in ha) „Abschwung“ StädteRegion Aachen  Krfr. Stadt Aachen  Übrige StädteRegion Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Region Aachen „Trend“ „Aufschwung“ 115 (+2) 34 (+7) 82 (-4) 94 (-28) 64 (-13) 130 (-7) 144 (+2) 42 (+8) 102 (-6) 117 (-35) 80 (-16) 163 (-7) 173 (+2) 50 (+9) 122 (-8) 140 (-42) 96 (-19) 196 (-9) 403 (-45) 504 (-56) 605 (-67) Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis des durchschnittlichen Gewerbeflächenverbrauchs 2003-2014 (AGIT 2016). Die Berechnungen zeigen, dass in den kommenden zehn Jahren (2016 bis 2025) in der gesamten Region voraussichtlich ein Flächenbedarf in einer Größenordnung zwischen 400 und 600 ha bestehen wird. Dieser verteilt sich nicht gleichmäßig auf die Region. Während die Stadt Aachen 34 bis 50 ha benötigen wird, erreicht der Kreis Heinsberg Werte zwischen 130 und 196 ha. Gegenüber der Trendfortschreibung 2012 (Basis: neun Jahre) ergeben sich aktuell für die Region Aachen Werte, die um mehr als 10% niedriger ausfallen. Innerregional zeigt sich nur bei der Stadt Aachen ein Bedarfszuwachs gegenüber 2012; in den Kreisen gingen die Werte mehr (Kreis Düren) oder weniger deutlich (übrige StädteRegion Aachen, Kreis Heinsberg) zurück. Im Weiteren wird – ebenfalls auf Basis der Veräußerungen der letzten zwölf Jahre und unter Berücksichtigung verschiedener konjunktureller Szenarien – eine theoretische „Reichweite“ der vorhandenen Flächenreserven in Jahren errechnet. Hierbei wurden neben den vermarktbaren, sofort und kurzfristig verfügbaren Flächen auch die mittelfristig verfügbaren Flächen – abzüglich eines Mobilisierungsabschlags (für zukünftige Straßen, Grünflächen usw.) von 20% – zu Grunde gelegt. Alle blockierten Flächen wurden von dieser Berechnungsgrundlage abgezogen. Tabelle 4: Reichweiten der Flächenreserven in der Region Aachen (in Jahren) „Abschwung“ StädteRegion Aachen  Krfr. Stadt Aachen  Übrige StädteRegion Kreis Düren „Trend“ „Aufschwung“ 18,5 23,0 16,6 15,4 19,2 13,8 12,3 15,0 11,0 17,5 14,6 11,7 17 Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 41,9 14,9 34,9 12,4 27,9 9,9 Region Aachen 20,8 17,3 13,8 Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis des durchschnittlichen Gewerbeflächenverbrauches 2003-2014 (AGIT 2016). Die Berechnung zeigt für die Gesamtregion eine „Reichweite“ der bisherigen Flächenreserven zwischen 13,8 und 20,8 Jahren. Bei der Krfr. Stadt Aachen beträgt die Reichweite (ohne RWTH Campus) 15 – 23 Jahre; dabei ist zu beachten, dass fast drei Viertel der vermarktbaren Flächen im Aachener Stadtgebiet aufgrund von Ansiedlungsbeschränkungen nicht uneingeschränkt genutzt werden. Generell gilt es zu berücksichtigen, dass sich Einschränkungen in den Bereitstellungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand aufgrund der privaten Eigentumsverhältnisse ergeben können, wie beispielsweise im Falle des Gewerbegebietes „Am Grachtweg“ (Eschweiler/Inden), das sich im Privatbesitz von RWE Power befindet. Der Kreis Euskirchen verfügt als Flächenkreis über die größte Reichweite in der Region zwischen 27,9 und 41,9 Jahren. Die Kreise Heinsberg, die übrige StädteRegion Aachen (ehem. Kreisgebiet Aachen) und Düren weisen mit Werten von 9,9 bis bis 17,5 Jahren regional die niedrigsten Reichweiten auf. Bei einer konjunkturellen Boomphase in der kommenden Dekade muss in diesen Kreisen mit Flächenengpässen gerechnet werden, da nicht jede Gewerbeflächennachfrage an jedem beliebigen Standort realisiert werden kann. Neben Flächenmobilisierungen innerhalb der FNPs sind hier bei einem Planungshorizont von zehn Jahren also auch Mobilisierungen im Regionalplan zu leisten. Zudem ergeben sich für die Stadt Erkelenz nach wie vor Unwägbarkeiten bei der Ermittlung des künftigen Gewerbeflächenbedarfs aufgrund der Umsiedlungsproblematik bedingt durch den Braunkohletagebau Garzweiler II. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich die Gewerbeflächenreserven in der Region Aachen in den letzten Jahren spürbar vermindert haben; dies findet auch in deutlich erhöhten neuen Planungsabsichten der Gemeinden seinen Niederschlag. Teilräumlich betrachtet ist im Kreis Heinsberg der übrigen StädteRegion Aachen sowie dem Kreis Düren am ehesten mit Flächenengpässen zu rechnen. Aus kommunaler Sicht sind erhebliche Ungleichgewichte zu verzeichnen: Bei immerhin zwei von fünf regionsangehörigen Städten und Gemeinden (insgesamt 19) ist ein akuter Angebotsengpass festzustellen, wobei sieben Kommunen, darunter fünf aus dem Kreis Düren, über kein vermarktungsfähiges Flächenangebot mehr verfügen. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass keine Gemeinde mehr mit erheblichen Flächenüberangeboten auszumachen ist. 18 2. Regionale Bedeutsamkeit der Gewerbeflächen 2.1 Einführung und methodische Grundlagen Im Rahmen der Fortschreibung 2016 war es erklärtes Ziel, die durch die dritte Fortschreibung (2012) festgelegten „Regional und Überörtlich bedeutsamen Gewerbeflächen (RBG bzw. ÜBG)“ zu evaluieren, d. h. diese Standorte erneut (basierend auf dem GewerbeflächenMonitoring (gfm®) einschl. einer kommunalen Befragung) einer umfangreicheren Analyse zu unterziehen, wie sie zuletzt in den Jahren 2008/2009 durchgeführt worden war. Darüber hinaus sollten die 2012 als „Zu entwickelnden Gewerbegebiete von regionaler und überörtlicher Bedeutung“ einvernehmlich regional festgelegten Standorte aktualisiert werden. Regional bedeutsame Gewerbeflächen (RBG / ÜGB) zielen auf eine internationale und (über-) regionale Standort- bzw. Ansiedlungswerbung ab und sollen daher langfristig (mindestens 10 Jahre) über ein ausreichendes Flächenangebot verfügen. Sowohl direkt vermarktungsfähiges Flächenangebot (i.d.R. > 10 ha) als auch ausreichende mittelfristige Entwicklungsreserven (in gleicher Größenordnung) sind dafür unabdingbar. Wie in der Vergangenheit wurde so verfahren, dass Standorte, deren sofort verfügbares Flächenangebot auf nur noch < 5 ha geschrumpft ist, nur noch dann als RBG / ÜBG aufrechterhalten wurde, wenn von Seiten der Kommune aktive neue Planungs- bzw. Aktivierungsanstrengungen (Neuerschließung, Flächenreaktivierung bzw. Gebietserweiterung) zu verzeichnen waren. Sofern das vermarktbare Flächenpotenzial (sofort und kurzfristig verfügbare Flächen) unter 5 ha abgesunken ist, werden die Standorte aus dem Regionalen Gewerbeflächenkonzept ausgeschlossen. (Inter-)nationale Unternehmensansiedlungen genießen in Politik und Wirtschaftsförderung zwar besondere Aufmerksamkeit und hohe Priorität, in der Praxis stellen sie jedoch nur ein recht kleines Segment des gesamten regionalen Gewerbeflächenmarktes dar, da sie nur selten und mit besonderen Anstrengungen zu realisieren sind. Die weitaus meisten Transaktionen spielen sich auf lokaler (Erweiterung bestehender Betriebe, Existenzgründungen) und regionaler Ebene (aus der Nachbargemeinde, dem Kreisgebiet, der übrigen Region, den benachbarten NRW-Regionen). Die Auswertung der im Rahmen des Gewerbeflächen-Monitorings (gfm®) erfassten Veräußerungen im Zeitraum 2003 – 2012 (siehe Abbildung 3) zeigt, dass sich über 88 % der Transaktionen auf lokaler und regionaler Ebene (einschl. Neuansiedlungen aus dem Nahbereich benachbarter Regionen) abspielen. Der Anteil der Ansiedlungen aus dem übrigen NRW/Deutschland, der EU bzw. aus Übersee liegt hingegen bei unter 5 %. 19 Abbildung 3: Der regionale Gewerbeflächenmarkt – lokale, regionale und (inter)nationale Marktsegmente Ansässiger Betrieb (Erweiterung) Aus der gleichen Gemeinde (Innergemeindl. Verlagerung) Existenzgründung Lokal Regional Aus der Nachbargemeinde Aus dem Kreisgebiet Aus der Region Aus der Nachbarregion Aus übrigem NRW Aus übrigem Deutschland Aus der EU Aus Übersee Quelle: Überregional 63 % 19 % 11 % (Unbekannt: 7% ) AGIT 2013. Gerade weil es sich um ein derart „enges“ Marktsegment handelt, bei dem sich die Region Aachen in einem europäischen und globalen Wettbewerb befindet, ist es wichtig, die für die (inter-) nationale Ansiedlungswerbung besonders geeigneten und qualitativ hochwertigsten Gewerbeflächenstandorte herauszuarbeiten. Zwei Faktoren spielen dabei eine entscheidende Rolle: 1. Die Bereitstellung eines in quantitativer Hinsicht ausreichenden, flexiblen und infrastrukturell voll ausgestatteten Flächenangebotes sowie 2. eine optimale überregionale Erreichbarkeit des Standortes. Darüber hinaus sind in zweiter Instanz sog. „weiche“ Standortfaktoren, wie die städtebaulichverkehrliche Situation, Aspekte der Nachhaltigkeit (z. B. Ver- und Entsorgung), aber auch besondere Managementformen zur dauerhaften Sicherung der Standortqualität für die Vermarktungsfähigkeit zunehmend wichtiger. Beide Aspekte gilt es daher bei der Beurteilung der regionalen Bedeutsamkeit von Gewerbeflächen besonders zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund wurde bereits im Zuge der Fortschreibung 2009 von Seiten der AGIT in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe „Regionales Gewerbeflächenkonzept“ ein erweitertes Bewertungsraster entwickelt, das den Gesichtspunkten der überregionalen Vermarktung und der Stand-ortqualität Rechnung trägt. Im Rahmen der aktuellen Fortschreibung wurden die vier Hauptbereiche (Kategorien) Fläche, Infrastruktur, Wirtschaft sowie Raum/Nachhaltigkeit über mehrere Kriterien konkretisiert und mit zugeordneten mess- bzw. bewertbaren Merkmalen weiter unterfüttert. Insgesamt umfasst das erarbeitete Bewertungs20 raster nunmehr 16 Kriterien mit insgesamt 28 Einzelmerkmalen. Gegenüber dem früheren Bewertungsraster (aus 2009) wurden lediglich in der Kategorie Raum / Nachhaltigkeit zwei neue Kriterien, nämlich „Brachflächenanteil“ (gemessen an der theoretisch aktivierbaren Fläche (D, E und C2)) sowie „Klimaresilienz“, aufgenommen. Eine detaillierte Gegenüberstellung der neuen (2016) und der alten (2009) Bewertungskriterien, die zugrunde gelegte Gewichtung der verschiedenen Kategorien, Kriterien und Merkmale sowie die der Punktvergabe zugeordneten Merkmalsausprägungen findet sich im Anhang (siehe Anlage 1). Tabelle 5: 2016 Bewertungskriterien für „Regional bedeutsame Gewerbeflächen“ 2009 / Kategorie Kriterien (2015) Fläche Verfügbare Gewerbeflächen Kategorie Kriterien (2009) Fläche Verfügbare Gewerbeflächen Entwicklungsreserve und -potenzial Entwicklungsreserve und -potenzial Veräußerungsaktivität Veräußerungsaktivität Flexibilität und Restriktionen Infrastruktur Überörtliche Erreichbarkeit Erschließung des Gewerbegebietes Wirtschaft Flexibilität und Restriktionen Infrastruktur Erschließung des Gewerbegebietes Wirtschaft Regional bedeutsame Unternehmen Regional bedeutsame Unternehmen Regionalwirtschaftliches Profil Vermarktungspolitik Gestalt- und Aufenthaltsqualität Gewerbegebietsspezifische Kooperationen/ Organisation Vermarktungspolitik Raum/ Nachhaltigkeit Brachflächenanteil Gewerbegebietsspezifische Kooperationen/ Organisation Ansätze nachhaltiger Entwicklung Ansätze nachhaltiger Entwicklung Restriktionen durch Schutzzwecke Restriktionen durch Schutzzwecke Siedlungsstrukturelle/landschaftliche Einbindung Siedlungsstrukturelle/landschaftliche Einbindung Quelle: Bedeutung des Wirtschaftsstandortes Bedeutung des Wirtschaftsstandortes Regionalwirtschaftliches Profil Raum/ Nachhaltigkeit Überörtliche Erreichbarkeit Klimaresilienz AGIT 2016. Da die beiden erstgenannten Kategorien (Fläche, Infrastruktur) – wie bereits dargelegt – bei Ansiedlungsentscheidungen erfahrungsgemäß die größte Rolle spielen, fließen sie hinsichtlich der Gewichtung zu zwei Drittel (65 %) in die Bewertung ein. Die Kategorien Wirtschaft und Raum/ Nachhaltigkeit sind zwar relevant, besitzen aber gegenüber den beiden vorgenannten eine geringere Bedeutsamkeit (35 %). Mit diesem Ansatz werden nicht nur die Bewertungsgrundlagen für jedermann nachvollziehbar und transparent gestaltet, auch die Stärken und Schwächen der jeweiligen Gewerbegebiete sind so erkennbar und sollen den Gemeinden bzw. Flächenentwicklern konkrete Anknüpfungspunkte bieten, ihre Gewerbegebiete in Zukunft zu verbessern und sie regionalen Qualitätsanforderungen gemäß zu entwickeln. 21 Um eine adäquate Beurteilung „Regional bedeutsamer Gewerbeflächen“ vornehmen zu können, wurde in der aktuellen Analyse auf folgende Informationsgrundlagen zurückgegriffen:  Die wichtigste Datenquelle stellte das regionale Gewerbeflächen-Monitoring (gfm®) dar, das mittlerweile seit zwölf Jahren in der Region Aachen durchgeführt wird und regionsweit flächenscharfe, vergleichbare, und aktuelle Ergebnisse liefert.  Weitere Aspekte konnten im Zuge einer kommunalen Befragung (Fragebogen siehe Anlage 2) ermittelt werden. Insgesamt haben sich 22 von 24 Kommunen an der Befragung mit einer Rückantwort beteiligt. Diese wurde in den Monaten April/Mai 2015 unter den Gemeinden durchgeführt, deren Gewerbestandorte bereits 2012 als „Regional bedeutsam“ eingestuft worden waren. Ferner sind ausgesuchte, weitere Standorte berücksichtigt worden, bei denen in der jüngeren Vergangenheit nennenswerte Vermarktungsaktivitäten festzustellen waren. 2.2 Ergebnisse der regionalen Gewerbeflächenanalyse Insgesamt sind 31 Gewerbestandorte in die vertiefende regionale Gewerbeflächenanalyse einbezogen worden. Um den Kreis der potenziellen regional bedeutsamen Standorte festzulegen, wurde als weiterer Schritt – wie in Kap. 2.1 bereits dargelegt – ermittelt, welche der Standorte unter dem Aspekt der Vermarktbarkeit noch über ausreichend Gewerbeflächenangebot verfügen (siehe Anlage 3). Danach zeigte sich, dass unter den 31 betrachteten Gewerbestandorten nur noch 17 über ein sofort verfügbares Flächenangebot von > 10 ha verfügen. Unter den verbliebenen Gewerbestandorten konnten immerhin 9 ein vermarktbares Flächenpotenzial (sofort und kurzfristig verfügbar) zwischen 5 und 10 ha aufweisen; darunter befinden sich mit Imgenbroich/HIMO (Monschau), Eilendorf-Süd und Brand (beide Aachen) auch Standorte, bei denen nach derzeitigem Erkenntnisstand keine weiteren mittelfristigen Reserven bzw. neue Planungsabsichten bestehen. Die fünf Gebiete Stockheimer Landstraße/Neapco (Düren), An der B221 (Übach-Palenberg), Dornkaul/Technologiepark Herzogenrath (Herzogenrath), Kall 2 und 3 (Kall) und Pascalstraße/Schleckheim (Aachen) wurden hingegen aus dem Kreis der potenziellen regional bedeutsamen Standorte heraus genommen, da in allen Fällen kein oder kein nennenswertes (0 bis 2 ha) vermarktungsfähiges Angebot mehr besteht. Auf dieser Basis ergibt sich für die Region Aachen das nachstehende Ranking der regional relevanten Gewerbestandorte (Abbildung 4). Der im Rahmen der Gewerbeflächenanalyse für jedes Gewerbegebiet errechnete Gesamtindex wurde auf der Grundlage der gewichteten Einzelindizes aus den Bereichen Fläche, Infrastruktur, Wirtschaft sowie Raum/Nachhaltigkeit ermittelt. Auf einer theoretisch möglichen Skala von 1 (Minimum) bis 5 (Maximum) gibt dieser Wert an, wo jedes einzelne der untersuchten Gewerbegebiete anzusiedeln ist. Ein Gesamtindex von 3 steht dabei für ein mittleres Qualitätsniveau. Ein Überblick über die Einzelergebnisse der regionalen Gewerbeflächenanalyse für alle 31 Gewerbestandorte findet sich in Anlage 4. 22 Abbildung 4: Ranking der regional relevanten Gewerbegebiete *Keine Rückantwort zur kommunalen Befragung Quelle. AGIT 2016. Insgesamt spiegeln die untersuchten Standorte eine recht positive Bewertung wider. Im Durchschnitt von allen untersuchten Standorten wird ein Wert von 3,14 (arithmetischer Mittelwert) erzielt. Immerhin 15 Standorte liegen über, 11 leicht bis stärker darunter. Den überzeugendsten Eindruck haben die Standorte Industriepark "Am Silberberg" IPAS, Euskichen, sowie AVANTIS, Aachen/Heerlen, hinterlassen. Insgesamt zeigt sich, dass die hoch bewerteten Standorte sich recht gleichmäßig auf die verschiedenen Teilräume der Region verteilen. Bei der nachfolgend vorgenommenen Einstufung der regionalen Bedeutsamkeit („Regional und überörtlich bedeutsame Gewerbeflächen“) bilden die in der Fortschreibung 2012 festgelegten Standorte die Ausgangsbasis. Das aufgrund der Gewerbeflächenanalyse ermittelte Ranking wird als weitere Grundlage, allerdings nicht als alleiniges Einstufungskriterium herangezogen: Einer gleichmäßigen räumlichen Verteilung über die Region hinweg wird ebenfalls Rechnung getragen. Um eine zu starke räumliche Konzentration „Regional bedeutsamer“ Standorte (auch geplanter Standorte) innerhalb einzelner Gemeinden zu vermeiden, wurde ferner in Abhängigkeit von der Größe des Wirtschaftsstandortes in Einzelfällen auch eine niedrigere Einstufung (z. B. bei Heinsberg-Dremmen als „Überörtlich bedeutsam“) vorgenommen. 23 2.3 Regional bedeutsame Gewerbeflächen „Regional bedeutsame Gewerbeflächen“ im Sinne des Regionalen Gewerbeflächenkonzeptes zeichnen sich durch eine herausragende Standortqualität aus und besitzen eine über die Region hinausreichende Ausstrahlung. Diese Standorte bilden das Potenzial für die überregionale und internationale Standortwerbung der Region Aachen der kommenden zehn Jahre. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, muss es auch darum gehen, die Vielzahl der bisherigen Standorte, auf wenige, dann aber die Kriterien auch tatsächlich erfüllende Gewerbestandorte zu verringern. Ziel ist es, diese „Premiumstandorte“ im Rahmen der (inter)nationalen Standortwerbung stärker zu bewerben und damit die verfügbaren Ressourcen bzw. Mittel zu fokussieren und produktiver einzusetzen. Im Hinblick auf die Bewertung bedeutet dies, dass „Regional bedeutsame Gewerbeflächen“ (RBG) in hohem Maße den gesetzten, höheren Qualitätsmaßstäben gerecht werden müssen. Dies bedeutet, dass im Einzelnen hinsichtlich der Bewertungskategorien nachstehende Qualitätsziele für RBG zugrunde gelegt werden:  Eine RBG verfügt über ein für die nächsten zehn Jahre ausreichendes gewerbliches Flächenangebot. Dies impliziert sowohl ein umfangreiches sofort- und kurzfristig verfügbares Flächenangebot (Richtwert: >10 ha) als auch eine bauleitplanerisch getroffene Vorsorge, durch die ebenfalls mittelfristig notwendige Entwicklungsreserven bereitgestellt werden können. Darüber hinaus hat sich der Standort bereits in der Vergangenheit durch eine hohe Veräußerungsaktivität mit einem nennenswerten Anteil von Neuansiedlungen (Unternehmen von außerhalb der Gemeinde) ausgezeichnet. Das vermarktbare Flächenangebot bietet dem Investor zudem ein hohes Maß an Flexibilität und wenig Restriktionen (Kategorie „Fläche“).  Die sehr gute überörtliche Erreichbarkeit ist eines der zentralen Kriterien für die unternehmerische Standortwahl. Daher weist eine RBG vor allem hinsichtlich der Entfernung zur Autobahn, aber auch zum nächsten internationalen Flughafen möglichst geringe Distanzen auf. Auch die nächsten ICE-/Thalys-Haltepunkte, Güterverteilzentren und Häfen sollten gut erreichbar sein. Innerhalb des RBG bedarf es einer hochwertigen und flexiblen Versorgungsinfrastruktur (z. B. Breitband) sowie günstigen Zugängen zum öffentlichen bzw. Schienenverkehr (Kategorie „Infrastruktur“).  Eine RBG wird vorrangig für Unternehmen von internationaler und überregionaler Bedeutung und nicht vorrangig für lokal ausgerichtete Betriebe an den bedeutenden Wirtschaftsstandorten der Aachener Region vorgehalten; dies spiegelt sich auch im Profil der bereits ansässigen bzw. in den letzten Jahren angesiedelten Unternehmen wider. Im Hinblick auf einen individuellen, unverwechselbaren Marktauftritt ist es vorteilhaft, wenn die RBG über ein erkennbares qualitatives Standortprofil verfügt. Zur Verstärkung der (inter)nationalen Ansiedlungswerbung sollte der Standort auch von kommunaler Seite prioritär und hervorgehoben vermarktet werden (Kategorie „Wirtschaft“).  Die Nachhaltigkeit und die Qualität des räumlichen Umfeldes eines Gewerbegebietes sind von wachsender Bedeutung. Sowohl infrastruktur- als auch unternehmensbezogenen Ansätzen nachhaltiger Entwicklung kommt dabei eine zunehmende Relevanz zu. Darüber hinaus dürfen bei einer RBG keine gravierenden Beeinträchtigungen räumlicher 24 Schutzzwecke (auch hinsichtlich potenzieller Erweiterungen) auftreten, sie sollte sich sowohl siedlungsstrukturell als auch landschaftlich harmonisch einfügen sowie eine hohe Klimaresilienz aufweisen. Ferner sollte eine RBG auch über eine hohe Gestalt- (Städtebau, Grünflächen) und Aufenthaltsqualität (kleinteilige Dienstleistungen für die Beschäftigen, Freizeit) verfügen; letztgenannte Aspekte konnten allerdings nicht berücksichtigt werden, da auf eine umfassende Begehung der Standorte verzichtet werden musste (Kategorie „Raum/Nachhaltigkeit“). Die im Rahmen der Fortschreibung 2012 festgelegten „Regional bedeutsamen Gewerbeflächen (RBG)“ haben auch weiterhin Bestand. Lediglich der Standort Stockheimer Landstraße / Neapco (Stadt Düren) wird aufgrund von geringer Flächenverfügbarkeit (0,75 ha) nicht mehr als solcher dargestellt. Auch der Standort RWTH Aachen Campus wird nicht mehr als „Regional bedeutsame Gewerbefläche“ dargestellt. Hierfür waren verschiedene Erwägungen ausschlaggebend, die nicht die herausragende Bedeutung dieses Standortes für die regionale Innovations- und Wirtschaftsentwicklung infrage stellen, sondern seinen besonderen Status unterstreichen sollen: Zum ersten besteht eine planungsrechtliche Sonderstellung (Sondergebiet "Hochschule" und kein Gewerbegebiet), zum zweiten kann ein Unternehmen nur nach Abschluss eines Forschungsrahmenvertrages mit der RWTH Aachen seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf dem Campus ansiedeln und zum dritten ist kein freier Erwerb von Grundstücken möglich, sondern die Ansiedlung erfolgt in Gebäuden, die nach europäischem Auswahlverfahren (mit besondere immobilienwirtschaftlichen und städtebaulichen Qualitätsanforderungen) durch private Investoren im Erbbauverfahren errichtet wurden. Tabelle 6: Regional bedeutsame Gewerbeflächen und ihre Profile Fläche Infrastruktur Wirtschaft Raum/ Nachhaltigkeit Ind. Rang Ind. Rang Ind. Rang Ind. Rang Industriepark „Am Silberberg“ (IPAS) 4,2 1 3,6 13 4,0 2 3,5 8 AVANTIS 3,4 5 4,2 1 4,3 1 3,6 4 Industriepark Rurtal & GE Süd 4,0 2 3,6 15 2,6 23 2,5 5 Gewerbe-/Industriepark Commerden GIPCO 3,1 9 3,8 7 3,4 12 3,2 14 Industrie-/Gewerbepark Eschweiler (IGP) 3,2 8 3,6 15 3,5 8 3,4 11 Rurbenden / Talbenden (Niederzier / Düren) 2,9 16 3,6 11 3,4 12 3,3 12 Bizzpark Oberbruch & GE/GI Heinsberg 2,6 22 3,7 10 4,0 2 3,3 13 Business Park Alsdorf Hoengen (BPA) 2,8 17 3,6 14 3,4 12 2,7 23 Gewerbegebiet Aachener Kreuz 2,8 18 4,0 4 3,7 7 1,7 30 Gewerbegebiet Wegberg Wildenrath (Wegberg OVAL) 3,8 3 2,7 26 3,7 5 2,4 24 Gewerbegebiet Weilerswist 3,3 6 3,6 12 2,2 29 3,1 18 Eilendorf Süd 2,5 25 3,9 5 3,4 10 2,3 27 Gewerbegebiet Baesweiler und CAP 3,1 10 3,0 23 2,8 21 2,8 21 Quelle: AGIT 2016. 25 Neu in die Kategorie der "Regional bedeutsamen Gewerbeflächen" aufgenommen wurde hingegen der Standort „Industriepark Rurtal" (Kreis Heinsberg). Es handelt sich um einen interkommunales Industriegebiet der Städte Hückelhoven und Wassenberg, das in den letzten Jahren mit nennenswerten Veräußerungserfolgen, aber auch einer sehr guten Bewertung im Rahmen der Gewerbeflächenanalyse punkten konnte. Auf Basis der vorgenannten Qualitätsanforderungen werden dreizehn Standorte als „Regional bedeutsame Gewerbefläche (RBG)“ eingestuft. Dabei entfallen jeweils vier Standorte auf die StädteRegion Aachen und den Kreis Heinsberg, zwei auf die Krfr. Stadt Aachen, zwei auf den Kreis Euskirchen und einer auf den Kreis Düren. Die nachstehende Übersicht verdeutlicht das Profil dieser RBG-Standorte im Hinblick auf die Kategorien Fläche, Infrastruktur, Wirtschaft und Raum/Nachhaltigkeit und gibt den Standortgemeinden ferner Aufschluss, in welchen Bereichen noch weiteres Entwicklungs- und Optimierungspotenzial besteht. 26 Karte 3: Regional bedeutsame Gewerbeflächen Quelle: AGIT 2016. 27 2.4 Überörtlich bedeutsame Gewerbeflächen „Überörtlich bedeutsame Gewerbeflächen“ im Sinne des Regionalen Gewerbeflächenkonzeptes zeichnen sich durch eine besondere Standortqualität aus und besitzen eine sich auf größere Teilbereiche der Region erstreckende Ausstrahlung. Diese Standorte bilden das Potenzial für die regionale und teilweise auch überregionale Standortwerbung der Region Aachen der kommenden zehn Jahre. Standorte dieser Kategorie erfüllen eine wichtige regionale Ergänzungsfunktion zu den „Regional bedeutsamen Gewerbeflächen“: Für die überregionale Standortwerbung kommen sie durchaus in den Fällen in Betracht, in denen sie mit besonderen Profilen aufwarten, die von Seiten der „Regional bedeutsamen Gewerbeflächen“ nicht oder nicht vollständig abgedeckt werden können. Ferner fallen hierunter Standorte des ländlichen Raumes der Region, die aufgrund ihrer Lagemerkmale (Kategorie „Infrastruktur)“ nicht das Niveau zentraler gelegener Räume erreichen können. Die Standorte, die im Rahmen der Fortschreibung 2012 als „Überörtlich bedeutsame Gewerbeflächen (ÜBG)“ eingestuft worden waren, sind ebenfalls eingehend überprüft worden: Neu hinzukommen die Gewerbegebiete Rollesbroich (Gemeinde Simmerath, StädteRegion Aachen), Gewerbegebiet Niederheid (Stadt Geilenkirchen, Kreis Heinsberg), sowie Gewerbegebiet Zingsheim (Gemeinde Nettersheim, Kreis Euskirchen). Alle drei Neuaufnahmen zeichnen sich vor allem durch ausreichende Reserven und gute Vermarktungserfolge aus; der Standort Niederheid zudem durch eine recht hohe Bewertung in der Gewerbeflächenanalyse. Zudem wird das Gewerbegebiet „An der A44“ (Gemeinde Titz, Kreis Düren) aus den „Zu entwickelnden überörtlich bedeutsamen Gewerbeflächen“ herausgenommen und in die „Überörtlich bedeutsamen Gewerbeflächen“ aufgenommen. Tabelle 7: Überörtlich bedeutsame Gewerbeflächen und ihre Profile Fläche Infrastruktur Wirtschaft Raum/ Nachhaltigkeit Ind. Rang Ind. Rang Ind. Rang Ind. Rang Gewerbe- und Industriegebiet Dremmen 3,0 12 3,9 6 2,6 24 3,8 1 EUROPARK Euskirchen 3,5 4 2,6 27 3,9 4 3,5 5 Gewerbegebiet Geilenkirchen Niederheid (inkl. Niederheid Süd) 2,9 14 3,4 19 3,5 9 2,9 21 Gewerbegebiet Mechernich Obergartzem & Am Gartzemer Weg 3,1 11 3,5 17 2,9 20 3,2 16 Gewerbegebiet "An der Römerallee" 2,9 15 3,0 24 3,7 5 3,2 14 Gewerbepark Brand“ 2,5 23 3,8 8 2,5 25 3,5 8 Am Grachtweg 2,7 21 3,2 21 2,8 21 3,6 3 Gewerbegebiet Zingsheim 2,8 18 3,3 20 3,1 16 2,4 25 Camp Astrid 2,7 19 2,8 25 3,0 19 2,9 20 Industriepark Emil Mayrisch 2,4 28 3,2 22 2,5 26 3,1 17 Simmerath - Rollesbroich 3,3 7 1,5 30 3,1 16 1,7 31 Monschau Imgenbroich / HIMO 2,7 20 1,5 31 1,6 30 2,2 28 - - - - - - - - Gewerbegebiet An der A44 28 Quelle: AGIT 2016. Demgegenüber wurden die bislang als ÜBG klassifizierten Gewerbegebiete An der B 221 (Übach-Palenberg), Dornkaul / TPH (Herzogenrath), Pascalstraße (Aachen) nicht mehr als solche dargestellt, da in allen Fällen kein oder kein nennenswertes (0 bis 2 ha) vermarktungsfähiges Angebot mehr besteht. Ferner ist – wie bereits erwähnt – das Industriegebiet Rurtal von ÜBG zu RBG aufgewertet worden. Damit werden insgesamt dreizehn Standorte als „Überörtlich bedeutsame Gewerbefläche (ÜBG)“ eingestuft. Räumlich betrachtet, entfallen vier Standorte auf den Kreis Euskirchen, 3,5 auf die StädteRegion Aachen, zwei auf den Kreis Heinsberg, 1,5 auf den Kreis Düren und ein Standort auf die Krfr. Stadt Aachen. Die vorstehende Übersicht der ÜBGStandorte verdeutlicht ebenfalls das Profil im Hinblick auf die Kategorien Fläche, Infrastruktur, Wirtschaft und Raum/Nachhaltigkeit und zeigt ebenso mögliche Optimierungsbedarfe auf. 29 Karte 4: Überörtlich bedeutsame Gewerbeflächen 30 Quelle: 2.5 AGIT 2016. Zu entwickelnde regional und überörtlich bedeutsame Gewerbeflächen Um im Hinblick auf die Zielsetzung des Regionalen Gewerbeflächenkonzeptes schon frühzeitig die Sicherung der für die Region relevanten Gewerbestandorte von morgen zu betreiben, werden nachstehend die Planungs- und Entwicklungsstandorte von regionaler und überörtlicher Bedeutung dargestellt. Die Darstellung dieser Standorte ersetzt nicht – soweit noch nicht erfolgt – die notwendige regionalplanerische Abstimmung. Daher wird nachstehend jeweils in regionalplanerisch bereits gesicherte Standorte und solche, die erst regionalplanerisch vorabgestimmt sind bzw. als Planungsabsicht der Gemeinde(n) vorangetrieben werden, unterschieden. Darüber hinaus berücksichtigt das Konzept nachrichtlich auch zwei Standorte, die landesplanerisch für großflächige Ansiedlungsvorhaben ausgewiesen sind und nicht den regional verfügbaren Flächenreserven zugerechnet werden, die sog. LEP-Flächen. Sowohl unter den zu entwickelnden Flächen des Landes- als auch des regionalen Bedarfes gibt es aktuell vier Standorte, die als sog. IRR-Schwerpunktprojekte für die wirtschaftliche Entwicklung mit besonderer Bedeutung für die Region weiter konkretisiert und qualifiziert werden: Sie wurden im Rahmen des Projektaufrufes der Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) ausgewählt und werden in 2016 mit Unterstützung des Landes NRW weiter entwickelt. Als „Zu entwickelnde regional bedeutsame Gewerbefläche“ werden folgende Gewerbegebietsplanungen eingestuft:  „Campus Merscher Höhe“ (Stadt Jülich, Kreis Düren): Im Bereich der ehemaligen Kurzwellensendeanlage und angrenzender Flächen plant die Stadt Jülich im Rahmen einer interkommunalen Entwicklung einen bis zu 45 ha großen Gewerbestandort, der über einen direkten Anschluss an die A 44 verfügen soll. Durch Einbindung der FH Aachen, Abteilung Jülich, des Forschungszentrums Jülich und weiterer regionaler Partner soll hier ein Campus entstehen, der für die zukünftige Entwicklung der "Technologieregion Aachen" eine hervorgehobene Bedeutung besitzt: Er soll forschungsaffinen Unternehmen und Ausgründungen attraktive Ansiedlungschancen eröffnen und einen direkteren Zugang zu den regionalen Forschungseinrichtungen ermöglichen. Baulich soll dies durch eine Campus-Struktur aufgegriffen werden, die technologieorientierten Unternehmen und Ausgründungen aus den Jülicher Forschungseinrichtungen optimale Wachstumsvoraussetzungen bietet. Der Standort löst zugleich den für den Nordkreis Düren über lange Jahre wichtigsten Gewerbestandort "Jülich-Königskamp" ab. Als IRR-Schwerpunktprojekt soll im Zuge einer Studie zunächst die thematische Ausrichtung des Campus konkretisiert werden (Projektträger: SEG Jülich / Entwicklungsgesellschaft Indeland).  Merzbrück (Stadt Würselen, StädteRegion Aachen): Die Erweiterung des durch besondere Entwicklungsdynamik gekennzeichneten Standortes „Aachener Kreuz“ ist durch die 6. Änderung des Regionalplans mit einer Bruttofläche von rd. 80 ha planerisch gesichert. Um den Standort gemeinsam mit Stadt und StädteRegion Aachen interkommunal zu entwickeln, wurde die gemeinsame Gesellschaft „Aachener Kreuz Merzbrück GmbH – (AKM)“ gegründet. Die besondere Standortqualität leitet sich aus der zentralen Lage innerhalb der StädteRegion Aachen, dem vorhandenen Autobahnanschluss, der Flugplatznähe und der geplanten Anbindung an die Euregiobahn ab. Im zur Zeit in Aufstellung befindlichen neuen Flächennutzungsplan der Stadt Würselen wird nur ein ca. 19 ha großer Teil der GIB-Flächen zwischen dem neuen Flugplatz, der Autobahn und der L 223 als 31 Gewerbegebiet dargestellt, während der südlich des Flugplatzes gelegene ca. 61 ha große Teil noch als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt bleibt.  Kall/Schleiden (Gemeinde Kall, Kreis Euskirchen): Der Standort mit einer Bruttofläche von ca. 45 ha ist als GIB Kall/Schleiden regionalplanerisch gesichert. Im Jahr 2007 wurde zwischen der Gemeinde Kall und der Stadt Schleiden eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum „Interkommunalen Gewerbegebiet Kall-Schleiden“ geschlossen, mit dem Ziel, den Standort gemeinsam vorzubereiten und zu entwickeln. Eine besondere Standortqualität besteht aufgrund der Funktion des Gesamtareals (Gewerbegebiet Kall und interkommunale Fläche) als gewerblicher Entwicklungsschwerpunkt für den Südkreis Euskirchen, seine gute infrastrukturelle Anbindung sowie seine auch im Hinblick auf großräumige Freiraumfunktionen gegebenen Erweiterungsmöglichkeiten in nordwestlicher Richtung. Ebenfalls in die vorstehende Kategorie eingeordnet werden die nachstehenden Planungsabsichten, zu der Gespräche mit dem Ziel der landesplanerischen Abstimmung aufgenommen wurden:  Erweiterung des Industriegebietes „Am Grachtweg“ (Stadt Eschweiler / StädteRegion Aachen bzw. Gemeinde Inden / Kreis Düren): Das Umfeld des Kraftwerkes Weisweiler befindet sich derzeit in einem umfassenden Entwicklungsprozess, mit dem Ziel, den Standort zu einem regionalen Industriedrehkreuz und Logistikknoten zu transformieren. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sollen zunächst die Möglichkeiten für einen Flächenverbund rund um das Kraftwerk ausgelotet werden, in den neben dem eigentlichen Kraftwerksstandort, auch das bestehende interkommunale Industriegebiet „Am Grachtweg“ sowie eine ehemalige Kraftwerkserweiterungsfläche in Weisweiler (mindestens 55 ha) einzubeziehen sind (Träger des IRR-Schwerpunktprojektes: StädteRegion Aachen / Stadt Stolberg). In Verbindung mit einem Masterplan insbesondere für die Ansiedlung von Logistikgewerbe sollen auch valide Grundlagen für die Machbarkeitsabschätzung eines Güterverteilzentrums (GVZ) geschaffen werden, in das auch bereits gewerblich genutzte oder brachgefallene Flächen im Umfeld des Bahnhofes Stolberg („Euregio Railport“, 100 ha) einbezogen werden. Der „Euregio Railport“ soll als Ergänzung und Entlastung der bestehenden Anlagen (z.B. Köln) dienen und die regionale Nachfrage abdecken bzw. stimulieren. Auf Basis der Machbarkeitsstudie und des Masterplanes könnten bis 2018 die Grundlagen für das GVZ erarbeitet und Voraussetzungen für eine regionale Aufwertung des gesamten Standortes geschaffen werden.  Interkommunales Gewerbegebiet Langerwehe / Düren (Gemeinde Langerwehe / Stadt Düren, Kreis Düren): Projektiert ist ein regional bedeutsames, ca. 108 ha großes Industrie- und Gewerbegebiet in Höhe der neuen Autobahnanschlussstelle LangerweheLuchem, das sich östlich der L12n zwischen Autobahn und Langerwehe erstreckt. Die regionalplanerische Vorabstimmung für dieses Vorhaben läuft bereits. Unter den weiteren in der Region Aachen bestehenden kommunalen Planungsabsichten werden die Ansätze unterstützt, die unter den Aspekten der überörtlichen Strukturwirkung, der interkommunalen Kräftebündelung sowie der Ressourcenschonung vorangetrieben werden. Nachstehender Standort ist als „Zu entwickelnde überörtlich bedeutsame Gewerbefläche“ einzustufen:  Brand-Nord: Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen kommen zurzeit verschiedene räumliche Entwicklungsvarianten in Betracht. 32 Wenn sich die Darstellung des Standortes Brand Nord im Zuge des laufenden Planungsprozesses konkretisiert, stehen der Neubau der Autobahnanschlussstelle sowie die Aufstellung des Bebauungsplans noch aus, so dass er erst in jedem Falle erst mittelfristig zur Verfügung stehen kann. Im Hinblick auf das übrige Gewerbeflächenangebot der Stadt wird dieser Standort jedoch in Zukunft ein wichtiges Komplementärangebot darstellen. Einer guten Erreichbarkeit der Autobahn steht eine befriedigende Anbindung an das Schienennetz (Personen und Güter) gegenüber. 33 Karte 5: Zu entwickelnde regional und überörtlich bedeutsame Gewerbeflächen 34 Quelle: AGIT 2016. Darüber hinaus wird folgenden Planungsabsichten regionsangehöriger Gemeinden eine überörtliche Bedeutung beigemessen; hier gilt es in den nächsten Jahren zu prüfen, inwieweit diese Entwicklungsvorstellungen tatsächlich realisiert werden können:  Blankenheim/Dahlem/Nettersheim: Gemeinsame Planungsabsicht der Südkreisgemeinden und Grundzentren Blankenheim, Dahlem und Nettersheim mit einer Größe von ca. 42 ha (Brutto) mit einer ausgezeichneten, unmittelbaren Autobahnanbindung, die als „Standort für eine zukünftige Siedlungsentwicklung“ bereits im Regionalplan benannt wird. In Anbetracht der Erschöpfung der Gewerbeflächenreserven in der Gemeinde Blankenheim werden hierzu die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten zu prüfen sein.  „Am Gericht“: Auch dieses Gebiet benennt der Regionalplan als „Standort für eine zukünftige Siedlungsentwicklung“ und bezieht sich damit auf die gemeinsame Planungsabsicht der Stadt Monschau und der Gemeinde Simmerath, am Kreuzungspunkt von B 266/ L 106 ein Gewerbegebiet mit einer Größe von ca. 19 ha (Brutto) zu errichten. Angesichts der lagebedingten Voraussetzungen ist die verkehrliche Erreichbarkeit zufrieden stellend und auch zukünftige Erweiterungsmöglichkeiten scheinen gegeben, ohne wertvolle Kulturlandschaften anzutasten. Zurzeit wird allerdings seitens der Stadt Monschau prioritär eine Erweiterung des vorhandener Standorts Imgenbroich/HIMO vorangetrieben, während die Gemeinde Simmerath vorrangig die Erweiterung des Gewerbegebietes Simmerath favorisiert.  Holthausen-Drinhausen: Der Rat der Stadt Übach-Palenberg hatte bereits im Jahr 2009 beschlossen, das Gewerbegebiet an der B 221 im Bereich Holthausen-Drinhausen um 35 ha zu erweitern und eine entsprechende Ausweisung im Regionalplan zu beantragen. Die Planungen hierfür befinden sich in landesplanerischer Vorabstimmung. Grundlage hierfür bildet ein Gutachten der Firmen ASS Düsseldorf und Hamerla-Gruss-RinckWegmann + Partner. Durch die Verlagerung des Hauptsitzes der Firma Oerlikon Schlafhorst von Mönchengladbach nach Übach-Palenberg und die Ansiedlung einer Lebensmittelfabrik im Gewerbegebiet Holthausen wird sich durch die zu erwartenden Synergieeffekte ein erheblicher Flächenbedarf ergeben.  Gangelt/Selfkant/Waldfeucht: Planung der Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht, im Kreuzungsbereich der B 56n/L 410 bzw. der B 56 alt/L 410 ein interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet in einer Größenordnung von ca. 30 bis 35 ha auszuweisen. Die genaue kleinräumige Lage wird nach weiteren Untersuchungen bestimmt.  Interkommunales Gewerbegebiet Aldenhoven-Siersdorf / Baesweiler-Setterich (Campus Aldenhoven): In den zurückliegenden Jahren haben sich die Gemeinde Aldenhoven und die Stadt Baesweiler sehr intensiv darum bemüht, den ehemaligen Kraftwerksstandort Aldenhoven-Siersdorf (LEP VI-Fläche) zu Gunsten der Ausweisung von Siedlungsraum umwidmen zu lassen und dadurch eine gewerbliche Nachfolgenutzung zu ermöglichen. Mittlerweile wurde der Kraftwerksstandort von Seiten der Landesregierung aufgegeben, doch es scheint zurzeit geplant zu sein, diese Fläche als Frei- bzw. Grünfläche in den neuen Regionalplan aufzunehmen. Die beiden Gemeinden sind jedoch gemeinsam der RWTH Aachen sowie den Wirtschaftsförderungen auf Regions- und Kreisebene der festen Überzeugung, dass dieser Standort aufgrund der räumlichen Nähe zum Aldenhoven Testing Center (ATC) und des großen Forschungs- und Entwicklungspotenzials, das sich hieraus ergibt, in den kommenden Jahren ein wichtiger Kristallisationspunkt für die Ansiedlung und Unterstützung automotive-affiner Unternehmen sein wird. Hierdurch würde 35 ein interkommunales Gewerbegebiet entstehen, das eine Fläche von 33,3 ha (16,8 ha Baesweiler / 16,5 ha Aldenhoven) umfasst.  Interkommunales Gewerbegebiet Düren / Kreuzau: Aufgrund nicht mehr vorhandener Gewerbeflächenreserven in der Gemeinde Kreuzau und der zunehmenden Flächenverknappung in der Stadt Düren hatten beide Gemeinden ihre Planungsabsicht bereits im Rahmen der Fortschreibung 2012 geäußert. Ob dies in eine Erweiterung des Gewerbegebietes „Stockheimer Landstraße“ mündet oder ggf. andere Flächen in Betracht kommen, ist noch offen. Die Größenordnung des beabsichtigten Gebietes liegt zwischen 20 und 30 ha; ihre räumliche Verortung ist im Rahmen einer weiteren Machbarkeitsprüfung zu klären. Die beiden LEP-Flächen in der Region Aachen wenngleich sie nicht den regionalen Flächenreserven zugerechnet werden, zählen ebenfalls zu den IRR-Schwerpunktprojekten, die mit Unterstützung des Landes in 2016 weiter konkretisiert und qualifiziert werden:  Euskirchen/Weilerswist (PrimeSite Rhine Region): Im Juni 2009 hatte sich das Land NRW für den Fall, dass es im Rahmen der Vermarktungsaktivitäten von nrw.INVEST innerhalb von zehn Jahren zu keiner großflächigen Ansiedlung (mindestens 80 ha) kommt, verpflichtet, die Initiative zur Aufgabe der Zweckbindung zu ergreifen, um ihre Umwandlung in eine überregionale bedeutsame oder interkommunal zu vermarktende Gewerbeund Industriefläche zu ermöglichen. Im Rahmen des neuen IRR-Schwerpunktprojektes (Projektträger: Kreis Euskirchen) soll die Strahlkraft der für Industrie und Gewerbe vorgehaltenen, insgesamt 220 ha großen Fläche gestärkt werden. Durch gezielte Entwicklung eines innovativen Vermarktungskonzeptes zum Thema Fabrikplanung und Produktion der Zukunft (sog. „Proaktive Fabrikplanung“) sollen potenzielle Investoren proaktiv angesprochen werden.  Geilenkirchen-Lindern: Für den 240 ha umfassenden Standort soll in Zukunft eine vereinfachte Entwicklung möglich sein. Danach werden Ansiedlungen ab einer Größe von 10 ha aufwärts erfolgen können; bislang waren es auch hier mindestens 80 ha. Darüber hinaus soll das Gebiet verkehrstechnisch erschlossen werden und eine Anbindung an die A 46 erhalten. Durch das IRR-Schwerpunktprojekt IRRene wird ferner ein neues kommunales Energieversorgungs- und Energieverteilungssystem auf Basis regenerativer Quellen und effizienter Gleichspannungstechnik entwickelt werden (Projektträger: RWTH Aachen). Die Untersuchung und Umsetzung des Optimierungspotenzials von Energieversorgungssystemen auf Verbraucherseite erfolgt am Beispiel der Fliegerhorstsiedlung in Geilenkirchen. Ferner wird eine moderne Gleichspannungsnetzinfrastruktur mit Speichersystemen geplant; es wird angestrebt, weitere Agglomerationen in das neue Netz einzubinden und dabei die existierenden, das Stadtbild verunzierenden 110 kVFreileitungen in das Gleichspannungsnetz zu integrieren. Die Tatsache, dass die Anzahl der regionsangehörigen Gemeinden, in denen innerhalb des Planungshorizontes der vorliegenden Fortschreibung (2016 bis 2025) mit einem Mangel an Reserveflächen zu rechnen ist, sich im Zeitraum 2012 bis 2015 kaum verändert hat (Rückgang von 20 auf 19), gibt Anlass, auch in Zukunft ein besonderes Augenmerk auf eine nachfrageorientierte Flächenpolitik zu legen. Sofern autobahnnahe Standorte derartige Engpässe aufweisen, sollte auch hier durch Erweiterungen bzw. Neuausweisungen entsprechende Flächenvorsorge getroffen werden, ohne dabei raumordnerisch unerwünschten, bandartigen Siedlungsentwicklungen Vorschub zu leisten. 36 Zur strukturellen Förderung des ländlich geprägten Eifel-Raumes der Region ist es wichtig, dass die betreffenden Städte und Gemeinden nach Bedarf auch kleinteilige Flächen (bis 10 ha) zur Unternehmensansiedlung ausweisen zu können. Untersuchungen belegen, dass Städte wie Monschau durch Ansiedlung von Hochschul-Ausgründungen auch von Ausstrahlungseffekten des Hochschulstandortes Aachen profitieren können. Auf diese Weise kann ein essentieller Beitrag zur Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur in der und zur Förderung des Technologietransfers in die Nordeifel geleistet werden. Darüber hinaus ist ein intensiverer Abstimmungsprozess der Gewerbeflächenentwicklung zwischen den Eifel-Gemeinden wünschenswert. Daher erhält das Thema „Gewerbeflächenentwicklung im ländlichen Raum“ im Rahmen der Zukunftsinitiative Eifel auch weiterhin besonderen Stellenwert. 37 Anhang* Anlage 1: Bewertungskriterien für regional bedeutsame Gewerbeflächen Kategorie Regionales Gewerbeflächenkonzept - Fortschreibung 2009 (ALT) Regionales Gewerbeflächenkonzept 2015 (Neu) Kriterium Merkmal Ausprägung/Bewertung Kriterium Merkmal/Ausprägung/Bewertung Fläche 32,5 Verfügbare Gewerbeflächen 40 Vermarktungsfähige Flächen (sofort & kurzfristig) 100 < 1 ha = 0 Pkt. 1 < 5 ha = 1 Pkt. FNP-Reserven (mittelfristig) 90 GEP-Potenzialflächen (langfristig) 10 Vermarktungsfähige Flächen (sofort & kurzfristig) 100 Veräußerte Gewerbeflächen in den letzten sechs Jahren (Index aus ha/Anzahl Grund-stücke) 50 = 2 Pkt. 5 < 15 ha = 3 Pkt. 15 < 35 ha = 4 Pkt. = 4 Pkt. < 1 ha = 0 Pkt. 1 < 5 ha = 1 Pkt. 35 ha > Entwicklungsreserve und -potenzial 20 FNP-Reserven (mittelfristig) 90 = 5 Pkt. < 1 ha = 1 Pkt. 1 < 4 ha = 2 Pkt. 5 < 20 ha = 2 Pkt. 4 < 12 ha = 3 Pkt. 20 < 40 ha = 3 Pkt. 12 < 16 ha = 4 Pkt. 40 ha > 16 ha > = 4 Pkt. < 1 ha = 0 Pkt. GEP-Potenzialflächen (langfristig) 10 < 15 ha = 2 Pkt. 0 ha/0 Grd. = 0 Pkt. 0,1>4 ha/1<5 Grd. = 1 Pkt. 4<9 ha/5<10 Grd. = 2 Pkt. 9<15 ha/10<20 Grd. = 3 Pkt. < 10 % = 0 Pkt. < 20% = 1 Pkt. < 30 % = 2 Pkt. = 5 Pkt. < 0 ha = 1 Pkt. < 15 ha = 3 Pkt. > 15 ha = 5 Pkt. Veräußerungsaktivität 20 Veräußerte Gewerbeflächen in den letzten sechs Jahren (Index aus ha/Anzahl Grund-stücke) 50 >15ha/>20 Grd. = 4 Pkt. Neuansiedlungen von Unter-nehmen (Anteil an Veräuße-rungen) 50 = 1 Pkt. 1 < 5 ha 20 < 40 ha = 3 Pkt. > 15 ha = 4 Pkt. Veräußerungsaktivität 20 < 1 ha 5 < 20 ha = 2 Pkt. 40 ha > Entwicklungsreserve und potenzial 20 Verfügbare Gewerbeflächen 40 0 bis 2,5 = 1 Pkt. 2,5 bis 5 = 2 Pkt. 5 bis 7,5 = 3 Pkt. 7,5 bis 10 = 4 Pkt. mehr als 10 = 5 Pkt. Neuansiedlungen von Unter-nehmen (Anteil an Veräußerungen) 50 < 10 % = 1 Pkt. < 20% = 2 Pkt. < 30 % = 3 Pkt. < 40 % = 3 Pkt. < 40 % = 4 Pkt. > 40 % = 4 Pkt. > 40 % = 5 Pkt. 36 Flexibilität und Restriktionen 20 Verhältnis öffentliche/private Flächen (sofort/kurzfristig/ mittelfristig) 35 1 : 10 = 0 Pkt. 1 : 5 = 1 Pkt. Flexibilität und Restriktionen 20 1 : 1 = 2 Pkt. Verhältnis öffentliche/private Flächen (sofort/kurzfristig/ mittelfristig) 35 5 : 1 = 3 Pkt. Blockierte Flächen (Anteil) 50 Infrastruktur 32,5 Überörtliche Erreichbarkeit Autobahn (Entfernung) 75 50 Internationaler Flughafen für Passagierverkehr (Entfernung) 20 von 10% bis 25% privat = 4 Pkt. von 25% bis 50% privat = 3 Pkt. mehr als 75% privat > 5.000/< 10.000 m2 = 0 Pkt. Parzellierbarkeit 15 < 5.000/> 10.000 m2 = 1 Pkt. = 1 Pkt. > 5.000/< 10.000 m2 = 1 Pkt. < 5.000/> 10.000 m2 = 2 Pkt. < 2.000/> 20.000 m2 = 2 Pkt. < 2.000/> 20.000 m2 = 3 Pkt. < 1.000/> 50.000 m2 = 3 Pkt. < 1.000/> 50.000 m2 = 4 Pkt. < 500/> 100.000 m2 = 4 Pkt. < 500/> 100.000 m2 = 5 Pkt. > 40 % = 0 Pkt. Blockierte Flächen (Anteil) 50 25 <4 0% = 1 Pkt. 0 ha = 5 Pkt. 0 - 5 ha = 4 Pkt. 15 < 25% = 2 Pkt. 5 - 10 ha = 3 Pkt. 5 < 15% = 3 Pkt. 10 - 20 ha = 2 Pkt. < 5% = 4 Pkt. 20 - 50 ha = 1 Pkt. > 10 km = 0 Pkt. 7 < 10 km = 1 Pkt. Überörtliche Erreichbarkeit 75 Autobahn (Entfernung) 50 16km < = 1 Pkt. 12km < = bis > 16km = 2 Pkt. 3 < 7 km = 2 Pkt. 8km < = bis > 12km 1 < 3 km = 3 Pkt. 4km < = bis > 8km < 1 km = 4 Pkt. < 4km > 60 km = 0 Pkt. 45 < 60 km = 1 Pkt. 30 < 45 km = 2 Pkt. Internationaler Flughafen für Passagierverkehr (Entfernung) 20 20 < 30 km = 3 Pkt. > 20 km = 0 Pkt. > 10 km , aber mit SPNVAnbindung > 20 km = 2 Pkt. > 60 km = 3 Pkt. = 4 Pkt. = 5 Pkt. = 1 Pkt. 45 < 60 km = 2 Pkt. 30 < 45 km = 3 Pkt. 15 < 30 km = 4 Pkt. < 20 km = 4 Pkt. ICE-/Thalys-Haltepunkt (Entfernung) 15 = 5 Pkt. von 50% bis 75% privat = 2 Pkt. 10 : 1 = 4 Pkt. Parzellierbarkeit 15 bis 10 % privat < 15 km = 5 Pkt. ICE-/Thalys-Haltepunkt (Entfernung) 15 48km < 36km < = bis > 48km 24km < = bis > 36km 12km < = bis > 24km = 1 Pkt. = 2 Pkt. = 3 Pkt. = 4 Pkt. 37 < 10 km = 4 Pkt. < 12 km Güterverteilzentrum Straße- > 50 km = 0 Pkt. Schiene / Straße-Luft (Ent40 < 50 km = 1 Pkt. fernung) 10 30 < 40 km = 2 Pkt. Güterverteilzentrum StraßeSchiene / Straße-Luft (Entfernung) 10 20 < 30 km = 3 Pkt. Versorgungsinfrastruktur (Index aus Kommunikations-, Strom-, Gas- und Wasser-versorgung) 50 Hafen (Entfernung) 5 45 < 60 km = 1 Pkt. 24 < 36 km = 3 Pkt. = 5 Pkt. > 60 km = 1 Pkt. 45 < 60 km = 2 Pkt. 30 < 45 km = 2 Pkt. 30 < 45 km = 3 Pkt. 20 < 30 km = 3 Pkt. 15 < 30 km = 4 Pkt. DSL/20.000 V/Gas/Trinkw. (Standard) = 2 Pkt. Zusätzl. Glasfaser/ 110.000 V/ Brauchw. = 3 bzw. 4 Pkt. Nur Kabel/220 V/Kein Gas = 0 bzw. 1 Pkt. ÖPNV-Anbindung 0 = 0 Pkt. (Index aus Linienanzahl und 1 < 5 = 1 Pkt. Haltestellendichte) 25 5 < 15 = 2 Pkt. < 15 km = 5 Pkt. Erschließung des Gewerbe-gebietes 25 Versorgungsinfrastruktur (Index aus Kommunikations-, Strom-, Gas- und Wasser-versorgung) 50 ÖPNV-Anbindung (Index aus Linienanzahl und Haltestellendichte) 25 7-10 10-13 = 1 Pkt. = 2 Pkt. 13-16 16-19 = 3 Pkt. = 4 Pkt. 19-22 = 5 Pkt. bis 1 = 1 Pkt. 1-5 = 2 Pkt. 5-15 = 3 Pkt. 15 < 35 = 3 Pkt. 15 - 35 = 4 Pkt. > 35 = 4 Pkt. > 35 Schienenpersonenverkehrs- > 20 km = 0 Pkt. Haltepunkt (Entfernung) 10 < 20 km = 1 Pkt. 20 6 < 10 km = 2 Pkt. SchienenpersonenverkehrsHaltepunkt (Entfernung) 20 Vorhanden = 2 Pkt. Vorhd. & genutzt = 4 Pkt. > 20 km = 1 Pkt. 10 < 20 km = 2 Pkt. 2 < 6 km = 4 Pkt. < 2 km = 4 Pkt. Nein = 0 Pkt. = 5 Pkt. 6 < 10 km = 3 Pkt. 2 < 6 km = 3 Pkt. Direkter Schienengüterverkehrs-Anschluss 5 36 < 48 km = 2 Pkt. < 12 km > 60 km = 0 Pkt. < 20 km = 4 Pkt. Erschließung des Gewerbe-gebietes 25 = 5 Pkt. = 1 Pkt. 12 < 24 km = 4 Pkt. < 20 km = 4 Pkt. Hafen (Entfernung) 5 > 48 km < 2 km = 5 Pkt. Direkter Schienengüterverkehrs-Anschluss 5 Nein = 0 Pkt. Vorhanden = 3 Pkt. Vorhd. & genutzt = 5 Pkt. 38 Wirtschaft 20 Bedeutung des Wirtschafts-standortes 30 Regional bedeutsame Unternehmen 30 Arbeitsplatzzentralität (Index aus Beschäftigtenan-zahl SVB und Berufspendlersaldo) 100 Ansässige Unternehmen von internationaler, überre-giona-ler und regionaler Bedeutung 100 <3000 SVB/<-10000 Pendlersaldo = 0 Pkt. Bedeutung des Wirtschafts-standortes 30 <10000/<-1000 = 1 Pkt. <25000/<5000 = 2 Pkt. Arbeitsplatzzentralität (Index aus Beschäftigtenanzahl SVB und Berufspendlersaldo) 100 Profilierung des Gewerbestandortes 100 <12000/<-1000 = 2 Pkt. <25000/<5000 = 3 Pkt. <75000/<15000 = 3 Pkt. <75000/<15000 = 4 Pkt. >75000/>15000 = 4 Pkt. >75000/>15000 = 5 Pkt. lokal = 0 Pkt. lokal & regional = 1 Pkt. Regional bedeutsame Unternehmen 30 lok, reg. & deu. = 2 Pkt. internat/europ. = 3 Pkt. Ansässige Unternehmen von internationaler, überregionaler und regionaler Bedeutung 100 global players = 4 Pkt. Regionalwirtschaftliches Profil 20 <5000 SVB/<-10000 Pendlersaldo = 1 Pkt. Keine = 0 Pkt. Profilier.ansätze = 2 Pkt. lokal = 1 Pkt. lokal & regional = 2 Pkt. lok, reg. & deu. = 3 Pkt. internat/europ. = 4 Pkt. global players = 5 Pkt. Regionalwirtschaftliches Profil 20 Profilierung des Gewerbestandortes 100 Konzept. Profil = 4 Pkt. Keine = 1 Pkt. Pläne = 2 Pkt. Profilier.ansätze = 3 Pkt. Konzept. Profil = 5 Pkt. Vermarktungspolitik 20 Priorität der Vermarktung des Gewerbegebietes 100 Nicht aktiv, nur nachfrageorientierte Veräuß. = 0 Pkt. Vermarktung, aber nicht bevorzugt g.ü. and. = 2 Pkt. Prioritäre, hervorgehobene Vermarktung = 4 Pkt. Vermarktungspolitik 20 Priorität der Vermarktung des Gewerbegebietes 100 Nicht aktiv, nur nachfrage-orientierte Veräuß. = 1 Pkt. kommunale Vermarktung, aber keine herausragende Rolle im Vergl. Zu anderen Gew.-gebieten = 3 Pkt. Prioritäre, hervorgehobene Vermarktung = 3 Pkt. (bei mind. 2 Aktiv. = 4 Pkt.; bei mind. 3 Aktiv. = 5 Pkt.) 39 Raum / Nachhaltigkeit 15 Gestalt- und Aufenthaltsqualität 25 Qualität des Umfeldes (Index aus Städtebau, Dienstleistungen, Grünflächen, Freizeit) 100 = 0 Pkt. nicht berücksichtigt = 1 Pkt. = 2 Pkt. = 3 Pkt. = 4 Pkt. Gewerbegebietsspezifische Interkommunale ZusamKooperation/Organisation men-arbeit 20 50 nein = 0 Pkt. Gewerbegebietsspezifische Interkommunale ZusamKooperation/Organisation men-arbeit 10 70 ja = 4 Pkt. ja = 5 Pkt. Eigenes Parkmanagement nein = 0 Pkt. 50 ja = 4 Pkt. Ansätze nachhaltiger Entwicklung 20 Ökologische Ver- und Ent- nein = 0 Pkt. sorgung einfache Ansätze = 2 Pkt. (Index aus Energie, Abfall, komplexe Lösung. = 4 Pkt. Wasser, Abwasser) 50 Unternehmensbezogene Nachhaltigkeitsansätze (Index aus Betriebsprozes-sen, Ressourceneinspa-rung, Umweltmanagement) 50 Restriktionen durch Schutz-zwecke 20 Ansätze nachhaltiger Entwicklung 20 nein = 0 Pkt. einfache Ansätze = 2 Pkt. komplexe Lösung. = 4 Pkt. Überlagerung/Angrenzung >75% überlagernd/>75% an Schutzgebiete angrenzend = 0 Pkt. (Index aus Natur-, Land< 75%/<75% = 1 Pkt. schafts-, Gewässerschutz) <35%/<50% = 2 Pkt. 100 <10%/<25% = 3 Pkt. nein = 1 Pkt. Restriktionen durch Schutz-zwecke 20 Eigenes Parkmanagement 30 nein = 1 Pkt. Ökologische Ver- und Entsorgung (Index aus Energie, Abfall, Wasser, Abwasser) 50 nein ja = 5 Pkt. = 1 Pkt. in einem Bereich = 2 Pkt. in 2 Bereichen = 3 Pkt. in 3 Bereichen = 4 Pkt. in 4 Bereichen = 5 Pkt. Unternehmensbezogene Nachhaltigkeitsansätze (Index aus Betriebsprozessen, Ressourceneinsparung, Umweltmanagement) 50 nein = 1 Pkt. Überlagerung mit Schutzgebiete (Natur-, Land-schafts-, Gewässerschutz) 100 >75% überlagernd = 1 Pkt. einfache Ansätze = 3 Pkt. komplexe Lösung. = 5 Pkt. < 75%/<75% = 2 Pkt. <35%/<50% = 3 Pkt. <10%/<25% = 4 Pkt. <1%/<5% = 4 Pkt. <1%/<5% = 5 Pkt. Klimaresilienz (NEU in 2015) 15 Lagespezifische Anfälligkeit der Gewerbefläche gegenüber Extremwettersituationen. Auswertung mit KlimAix (In- >2 1,75 - 2 = 1Pkt = 2Pkt 1,5 - 1,75 = 3Pkt 1,3 - 1,5 = 4Pkt 40 dex aus Standortlage, Umgebung, Versiegelungsgrad) 100 Brachflächenanteil (NEU in 2015) 25 Anteil der veräußert, ungenutzten Fläche an der theoretisch verfügbaren Fläche im Gewerbegebiet 100 1 - 1,3 = 5Pkt mehr als 40% = 1 Pkt. 20% - 40% = 2 Pkt. 10% - 20% = 3 Pkt. 1% - 10% 0% Siedlungsstrukturelle und landschaftliche Einbindung 15 Einbettung in den Siedlungsraum 50 Solitärstandort = 0 Pkt. Landschaftliche Integration 50 mangelhaft = 0 Pkt. Randlage/Arrond. = 2 Pkt. Integrierte Lage/Wiedernut-zung von Brachflächen =4 Pkt. Siedlungsstrukturelle und landschaftliche Einbindung 10 Einbettung in den Siedlungsraum 100 = 4 Pkt. = 5 Pkt. Solitärstandort = 1 Pkt. Randlage/Arrond. = 3 Pkt. Integrierte Lage/Wiedernut-zung von Brachflächen = 5 Pkt. nicht berücksichtigt ausreichend = 1 Pkt. befriedigend = 2 Pkt. gut = 3 Pkt. sehr gut = 4 Pkt. Quelle: AGIT 2016. 41 Anlage 2: Fragebogen der kommunalen Befragung Regionales Gewerbeflächenkonzept – Fortschreibung 2015 – Kommunale Befragung – Im Rahmen der Fortschreibung des Regionalen Gewerbeflächenkonzeptes 2015 sollen Zustand und Entwicklung ausgewählter Gewerbegebiete in der Region Aachen nach quantitativen und qualitativen Kriterien überprüft werden. Zur Klassifikation der Gewerbegebiete werden die Ergebnisse des regionalen Gewerbeflächen-Monitorings (Stand: 01. Januar 2015) herangezogen. Die vorliegende kommunale Befragung umfasst Gesichtspunkte, die nicht aus den Monitoring-Daten ableitbar sind, und dient damit der Vervollständigung der Analysebasis. Der Fragebogen erstreckt sich auf die Bereiche Flächennutzung & Infrastruktur, Wirtschaft sowie Nachhaltigkeit. Er ist gewerbegebietspezifisch angelegt und daher pro Gewerbegebiet auszufüllen. Die Bearbeitungszeit ist jeweils mit 10 bis 20 Minuten anzusetzen. Bitte füllen Sie Ihre Antworten unmittelbar in die vorbereiteten Formularfelder ein und lassen Sie uns das bzw. die ausgefüllte(n) Formular(e) direkt per e-mail (r.allekotte@agit.de) zukommen. Herr Allekotte, AGIT, steht Ihnen bei Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung (Tel. 0241 / 963-1053). Gewerbe-/Industriegebiet: Stadt/Gemeinde: Beispielgebiet Beispielstadt Flächennutzung & Infrastruktur 1. Welche Nutzungen sind im gesamten oder in Teilen des Gewerbegebietes ausgeschlossen oder inwieweit bestehen anderweitige Beschränkungen?  Im Rahmen der GE-/GI-Ausweisung:  Sonstige Be-/Einschränkungen: Sehen Sie in der/den Nutzungsbeschränkung(en) Entwicklungshemmnisse für das Gewerbegebiet? Ja Nein 2. Ergeben sich Probleme bei der Mobilisierung mittelfristig verfügbarer (innerhalb von 5 Jahren) Flächen (z. B. aus der gegenwärtigen Nutzung)? Ja Nein Wenn ja, welche: 3. Welche Möglichkeiten der Grundstücksparzellierung sind innerhalb des 42 Gewerbegebietes gegeben? Bitte geben Sie die kleinst- und größtmögliche Parzellengröße an: m² bis m² 4. Inwieweit ist das Gewerbegebiet an folgende Versorgungsinfrastrukturen angeschlossen? Datennetze: DSL ( (Wie hoch ist die verfügbare maximale Datenübertragungsrate für die jeweilige Übertragungstechnologie?) ( Funk ( (Mehrfachnennung möglich!) Glasfaser Mbit/s) Kabel ( Mbit/s) Mbit/s) Satellit ( Mbit/s) UMTS Mbit/s) ( WLAN-Hotspot ( Gas: Ja Strom: bis 220 V Mbit/s) Mbit/s) Nein bis 20.000 V bis 110.000 V Wasser: Trinkwasser (Mehrfachnennung möglich!) Nutzwasser Wirtschaft 5. Existieren Formen unternehmerischer Zusammenarbeit innerhalb des Gewerbegebietes und wie sind diese organisiert? Keinerlei Zusammenarbeit Vereinzelte branchenspezifische Zusammenarbeit Vereinzelte branchenübergreifende Zusammenarbeit Systematische/ organisierte Zusammenarbeit: Bitte ggfs. präzisieren/Beispiele nennen: 6. In welcher Form findet eine Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und 43 Kommune statt? Keine Zusammenarbeit Einzelkontakte zu den Unternehmen Regelmäßiger, informeller Austausch/Kontakt Gemeinsame Arbeitsstruktur mit unregelmäßigen Treffen Institutionalisierte Arbeitsstruktur mit regelmäßigen Treffen Bitte ggfs. präzisieren/Beispiele nennen: 7. Welche Bedeutung hat das Gewerbegebiet in der kommunalen Vermarktungspolitik? Keine aktive Vermarktung, sondern nachfrageorientierte Veräußerung Kommunale Vermarktung, aber keine herausragende Rolle im Vergleich zu anderen Gewerbegebieten der Stadt/Gemeinde Hervorgehobene/prioritäre Vermarktung durch die Stadt/Gemeinde Welche Marketingaktivitäten bzw.- instrumente werden dabei eingesetzt? (Mehrfachnennung möglich!) Anzeigenwerbung Pressearbeit (PR) Internetseite (gewerbegebietsspezifisch) Hinweistafel im Gewerbegebiet zum Grundstücksverkauf Messebeteiligung Bitte ggfs. präzisieren/Beispiele nennen: 8. Bestehen Ansätze zu einer Profilierung des Gewerbegebietes? Keine erkennbaren Ansätze Überlegungen/Planungen, Gewerbegebiet zu profilieren/zu positionieren Profilierung im Bereich der Vermarktung (z. B. durch eigene Internetpräsenz, Broschüren), jedoch nicht in der Örtlichkeit wahrnehmbar 44 Profilierung vor Ort (z. B. durch entspr. Beschilderung) wahrnehmbar Umfassenderes Profilierungskonzept (Branchenspezifische Vermarktung / Vielfältige interne und externe Kommunikation) Bitte ggfs. präzisieren/Beispiele nennen: Nachhaltigkeit 9. Besteht für das Gewerbegebiet insgesamt oder Teilen davon eine ökologisch orientierte Ver- bzw. Entsorgung im Bereich Energie (z. B. Wärme-/Energieversorgung zur CO2-Emissionseinsparung) Abfall Wasser Abwasser (z. B. nachhaltiges wasserwirtschaftliches Konzept) Bitte ggfs. präzisieren/Beispiele nennen: 10. Welche Ausgleichsregelungen trifft der B-Plan konkret hinsichtlich der Flächeninanspruchnahme des Gewerbegebietes? Bitte präzisieren: 11. Besteht ein Konzept zur vorrangigen Nutzung bzw. Reaktivierung von Brachflächen bzw. ungenutzter Flächenpotenziale? Bitte ggfs. präzisieren: 12. Besteht eine Vernetzung und Kooperation von Unternehmen zur gemeinsamen Nutzung von Ressourcen, Infrastruktur und/oder Produktionsanlagen? Ja Nein Bitte ggfs. präzisieren: Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Quelle: AGIT 2015. 45 Anlage 3: Flächenreserven der regional und überörtlich bedeutsamen Gewerbeflächen Gewerbefläche E2 Industriepark "Am Silberberg" IPAS 45,13 4,75 49,88 6,40 Industriepark Rurtal & GE Süd 45,99 0,00 45,99 17,70 Gewerbegebiet "An der Römerallee" 16,88 13,06 29,94 0,00 Am Grachtweg 23,74 0,75 24,49 0,00 Gewerbegebiet Mechernich Obergartzem & Am Gartzemer Weg 18,98 0,45 19,42 0,00 Gewerbe- und Industriegebiet Dremmen 18,85 0,00 18,85 0,00 Simmerath - Rollesbroich 12,72 5,67 18,39 0,00 Gewerbegebiet Wegberg-Wildenrath (Wegberg OVAL) 18,25 0,00 18,25 0,00 Avantis 17,97 0,00 17,97 0,00 9,37 7,24 16,61 20,76 Gewerbegebiet Weilerswist 15,04 0,99 16,03 0,00 Gewerbegebiet Geilenkirchen Niederheid (inkl. Niederheid Süd) 10,83 4,60 15,43 0,61 Bizzpark Oberbruch & GE/GI Heinsberg 15,38 0,00 15,38 0,00 Camp Astrid 9,40 4,40 13,80 1,21 Campus Melaten 0,00 12,75 12,75 0,00 Gewerbegebiet Zingsheim 12,21 0,00 12,21 0,00 Rurbenden / Talbenden (Niederzier / Düren) 10,37 0,00 10,37 9,08 Business Park Alsdorf Hoengen (BPA) 9,89 0,00 9,89 2,13 Gewerbepark Brand 9,43 0,10 9,53 0,00 Eilendorf Süd 6,15 2,47 8,63 0,00 Gewerbegebiet Aachener Kreuz 7,73 0,00 7,73 0,00 Monschau Imgenbroich / HIMO 1,17 6,34 7,51 0,00 Gewerbegebiet Baesweiler und CAP 6,95 0,00 6,95 0,00 24,3 Industriepark Emil Mayrisch 5,74 0,00 5,74 0,00 33 Gewerbe-/Industriepark Commerden - GIPCO 5,54 0,00 5,54 40,85 Industrie-/Gewerbepark Eschweiler (IGP) 4,05 0,90 4,95 16,26 Pascalstrasse 1,69 0,00 1,69 18,60 Kall 2 und 3 0,85 0,00 0,85 13,40 Stockheimer Landstrasse / Neapco 0,75 0,00 0,75 0,00 Dornkaul 0,65 0,00 0,65 11,74 Gewerbegebiet an der B221 0,00 0,00 0,00 0,81 EUROPARK Euskirchen Quelle: E1 & E2 E3 Planungsabsichten E1 35 19 20-30 35 AGIT 2016. 46 Anlage 4: Ergebnisse der regionalen Gewerbeflächenanalyse Quelle: Pascalstraße Schleckheim Industrie-/Gewerbepark Eschweiler (IGP) Gewerbegebiet Baesweiler und CAP Gewerbegebiet Aachener Kreuz Business Park Alsdorf Hoengen (BPA) Camp Astrid Gewerbegebiet Monschau-Imgenbroich HIMO Simmerath - Rollesbroich Herzogenrath - Dornkaul Am Grachtweg Rurbenden / Talbenden (Düren & Niederzier) Gewerbegebiet Vettweiß Industriepark Emil Mayrisch Industriepark "Am Silberberg" IPAS EUROPARK Euskirchen Kall 2 und 3 Gewerbegebiet Mechernich Obergartzem & Am Gartzemer Weg Gewerbegebiet "An der Römerallee" Gewerbegebiet Zingsheim Gewerbegebiet Weilerswist Gewerbe-/Industriepark Commerden GIPCO Gewerbegebiet Geilenkirchen Niederheid (inkl. Niederheid Süd) Bizzpark Oberbruch & GI/GE Heinsberg Gewerbe- und Industriegebiet Dremmen Industriepark Rurtal & GE Süd Gewerbegebiet Rath-Anhoven (Wegberg) Gewerbegebiet Wegberg Wildenrath (Wegberg OVAL) Raum & Nachhaltigkeit Kreis Heinsberg Gewerbepark Brand Wirtschaft Kreis Euskirchen Eilendorf Süd Infrastruktur Kreis Düren Campus Melaten Fläche StädteRegion Aachen Avantis Stadt Aachen Verfügbare Gewerbeflächen Entwicklungsreserve & potenzial Veräußerungsaktivität Flexibilität & Restriktionen Überörtliche Erreichbarkeit Erschließung des Gewerbegebietes Bedeutung des Wirtschaftsstandortes Regional bedeutsame Unternehmen Regionalwirtschaftliches Profil Kommunale Vermarktungspolitik Brachflächenanteil Spezielle Organisationsformen Ansätze nachhaltiger Entwicklung Restriktionen durch Schutzzwecke Einbindung Siedlungsstruktur/Landschaft Klimaresilienz 4,0 3,0 3,0 3,0 2,0 2,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 4,0 1,0 4,0 3,0 2,0 3,0 5,0 4,0 1,0 4,0 4,0 3,0 4,0 3,0 4,0 3,0 4,0 5,0 1,0 4,0 1,0 3,0 4,9 4,4 1,0 1,0 3,0 4,2 1,0 2,0 3,5 4,1 1,0 1,0 4,7 4,1 4,6 1,5 2,5 4,0 4,6 2,5 4,8 3,7 1,2 3,5 4,9 2,7 1,4 2,0 4,6 4,2 1,9 2,5 4,4 3,9 1,9 1,0 4,8 2,7 1,2 2,0 4,4 1,3 1,0 2,5 4,8 1,3 2,8 1,0 4,6 4,2 1,0 1,0 3,3 3,7 2,8 1,5 4,1 3,7 3,9 1,0 3,4 1,4 1,2 2,0 3,0 3,2 2,8 4,0 4,4 3,5 4,6 2,0 2,9 2,2 4,6 1,0 4,7 1,5 1,0 1,5 4,8 3,6 1,0 2,5 3,1 2,5 1,0 2,0 5,0 3,0 1,0 4,5 3,2 4,1 1,4 4,0 4,2 3,8 1,0 1,5 4,2 3,4 1,0 2,5 3,3 3,4 1,0 1,0 4,9 3,7 4,6 1,5 3,8 3,6 1,0 2,0 1,3 3,5 4,6 3,0 3,2 2,5 3,9 3,8 3,5 3,1 3,2 3,1 3,9 3,6 2,6 3,0 2,1 2,3 3,6 1,8 3,6 3,1 3,1 4,1 3,7 3,6 3,4 4,5 4,3 2,3 4,1 3,6 4,8 4,3 3,4 3,6 3,6 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 3,0 2,0 3,0 2,0 3,0 2,0 2,0 2,0 3,0 4,0 2,0 2,0 4,0 4,0 3,0 2,0 2,0 3,0 2,0 2,0 3,0 4,0 4,0 2,0 2,0 2,0 4,0 3,0 1,0 1,0 5,0 1,0 2,0 1,0 5,0 1,0 4,0 3,0 4,0 1,0 4,0 3,0 4,0 3,0 1,0 5,0 2,0 1,0 3,0 3,0 5,0 5,0 1,0 3,0 4,0 2,0 2,0 3,0 3,0 3,0 4,0 3,0 5,0 3,0 2,0 3,0 3,0 2,0 5,0 3,0 2,0 3,0 4,0 1,0 4,0 3,0 4,0 2,0 4,0 5,0 2,0 1,0 2,0 3,0 2,0 1,0 5,0 3,0 5,0 5,0 5,0 1,0 5,0 2,2 1,0 1,0 1,0 1,0 5,0 1,0 1,0 5,0 1,0 4,0 4,0 1,0 4,0 3,0 2,2 5,0 1,0 1,0 5,0 2,0 2,2 4,0 5,0 2,2 1,0 3,0 2,2 5,0 3,0 1,0 1,0 5,0 1,0 5,0 5,0 4,4 3,0 4,0 3,8 3,0 4,0 1,0 2,0 5,0 1,0 5,0 5,0 1,0 3,0 5,0 1,0 5,0 3,0 1,0 5,0 4,0 1,0 5,0 4,0 1,0 5,0 3,0 1,0 1,0 4,0 1,0 5,0 4,0 1,0 5,0 4,0 1,0 3,0 2,0 2,2 3,0 5,0 1,0 4,0 4,0 5,0 1,0 1,0 1,0 5,0 4,0 1,0 1,5 1,0 1,0 1,0 1,0 3,5 1,0 1,0 2,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,5 1,0 1,0 1,0 1,0 2,5 2,5 1,5 1,0 2,5 1,0 4,0 3,0 1,5 1,0 1,0 4,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 3,0 5,0 4,0 1,0 1,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 4,0 5,0 5,0 4,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 3,0 2,0 1,0 4,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 4,0 3,0 1,0 1,0 3,0 3,0 2,0 1,0 3,0 3,0 2,0 3,0 1,0 5,0 2,0 3,0 1,0 3,0 5,0 1,0 4,0 3,0 3,0 3,0 5,0 1,0 3,0 3,0 4,0 5,0 3,0 3,0 1,0 1,0 3,0 3,0 2,0 3,0 1,0 3,0 3,0 3,0 2,0 3,0 2,0 3,0 3,0 5,0 2,0 1,0 4,0 3,0 3,0 1,0 4,0 Fläche Infrastruktur Wirtschaft Raum & Nachhaltigkeit 3,4 4,2 4,3 3,6 2,2 4,1 2,2 3,4 2,5 3,9 3,4 2,3 2,5 3,8 2,5 3,5 2,5 3,8 3,4 3,0 3,2 3,6 3,5 3,4 3,1 3,0 2,8 2,8 2,8 4,0 3,7 1,7 3,0 3,6 3,4 2,7 2,7 2,8 3,0 2,9 2,7 1,5 1,6 2,2 3,3 1,5 3,1 1,7 2,1 4,0 3,3 3,6 2,7 3,2 2,8 3,6 2,9 3,6 3,4 3,3 2,5 1,8 2,4 3,5 2,4 3,2 2,5 3,1 4,2 3,6 4,0 3,5 3,5 2,6 3,9 3,5 2,5 2,0 3,1 2,3 3,1 3,5 2,9 3,2 2,9 3,0 3,7 3,2 2,8 3,3 3,1 2,4 3,3 3,6 2,2 3,1 3,1 3,8 3,4 3,2 2,9 3,4 3,5 2,9 2,6 3,7 4,0 3,3 3,0 3,9 2,6 3,8 4,0 3,6 2,6 3,5 1,3 3,5 1,6 1,9 3,8 2,7 3,7 2,4 Gesamt 3,9 3,0 3,1 3,1 3,2 3,4 3,0 3,2 3,2 2,8 2,0 2,4 3,2 3,0 3,3 2,4 2,8 3,9 3,3 2,4 3,2 3,1 3,0 3,2 3,4 3,2 3,3 3,3 3,5 2,1 3,2 AGIT 2016.