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Beschlussvorlage Stab (Vogelsang IP gemeinnützige GmbH – Erhöhung des Verlustausgleiches für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
202 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
07.09.16, 10:02
Aktualisiert
07.09.16, 10:02
Beschlussvorlage Stab (Vogelsang IP gemeinnützige GmbH – Erhöhung des Verlustausgleiches für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019) Beschlussvorlage Stab (Vogelsang IP gemeinnützige GmbH – Erhöhung des Verlustausgleiches für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019) Beschlussvorlage Stab (Vogelsang IP gemeinnützige GmbH – Erhöhung des Verlustausgleiches für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019) Beschlussvorlage Stab (Vogelsang IP gemeinnützige GmbH – Erhöhung des Verlustausgleiches für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019) Beschlussvorlage Stab (Vogelsang IP gemeinnützige GmbH – Erhöhung des Verlustausgleiches für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 235/2016 17.08.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 19.09.2016 Kreisausschuss 28.09.2016 Kreistag 05.10.2016 Vogelsang IP gemeinnützige GmbH – Erhöhung des Verlustausgleiches für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019 Sachbearbeiter/in: Frau Müller x Tel.: (02251) 15 190 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Mittel sind im Entwurf für den HH 2017 eingeplant. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag nimmt die nachstehenden Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, den gesellschaftsvertraglich geregelten Betriebskostenzuschuss des Kreises Euskirchens an die Vogelsang IP gemeinnützige GmbH von derzeit max. 142.858 € p.a. für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019 auf bis zu max. 242.858 € p.a. zu erhöhen. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass alle anderen Gesellschafter ebenfalls eine entsprechende Erhöhung ihres Betriebskostenzuschusses nach dem Anteil ihres Gesellschafteranteils beschließen. -2- Begründung: 1. Ausgangssituation Der Kreis Euskirchen hat in seiner Sitzung vom 03.04.2008 gemäß Vorlage 404/2008 die Beteiligung des Kreises Euskirchens an der Vogelsang IP gemeinnützige GmbH in Höhe von 28,57 % beschlossen. Neben dem Kreis Euskirchen sind an der Gesellschaft der Landschaftsverband Rheinland (LVR) mit 50%, die StädteRegion Aachen mit 7,14 %, der Kreis Düren und die Stadt Schleiden mit je 4,76 % sowie der Kreis Heinsberg und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens zu je 2,38 % beteiligt. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Internationaler Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur, Völkerverständigung, Umwelt- und Landschaftsschutz, Denkmalschutz, regionaler Identität sowie demokratischen Gesellschaftsstrukturen. Der Zweckerreichung dienen satzungsgemäß speziell „… die Errichtung und der Betrieb eines Informations-, Ausstellungs- und Bildungszentrums in Vogelsang, … die Durchführung eines regelmäßigen Besucher- und Veranstaltungsprogramms in Vogelsang, … die Durchführung von Informations- und Ausstellungsaktivitäten in Vogelsang…“ sowie die Durchführung von Bildungsaktivitäten, die hiermit in Zusammenhang stehen. Gemäß § 19 des Gesellschaftsvertrages erfolgt die Finanzierung der Aufgaben der Gesellschaft durch die Gesellschafter nach den Anteilen ihrer Stammkapitaleinlagen. Abweichende Regelungen bedürfen der Zustimmung sämtlicher Gesellschafter. Die Einzahlungsverpflichtung einschließlich der Übernahme von Verlusten ist dabei auf einen Gesamtbetrag von 500 T Euro jährlich begrenzt. Dieser Rahmen wurde bisher regelmäßig eingehalten. Basis für die Festlegung dieses Höchstbetrags bildete eine zur Gesellschaftsgründung im Jahre 2008 aufgestellte Wirtschaftsplanung für die Jahre 2008 bis 2017. Der sich im Rahmen der Umsetzung des Projekts „Sanierung und Umbau Forum Vogelsang“ und dessen Refinanzierung ergebende Mehraufwand war bei der Gründung der Gesellschaft im Jahr 2008 nicht bekannt und konnte bei der Festlegung des maximalen Finanzierungsrahmens nicht vorhergesehen und berücksichtigt werden. Vor dem Hintergrund der im Rahmen des Projektes „Sanierung und Umbau Forum Vogelsang“ zusätzlich angefallenen Kosten hat der Aufsichtsrat der Vogelsang IP gemeinnützige GmbH zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der Gesellschaft in seiner Sitzung am 05. November 2015 die Gesamtdarlehensermächtigung der Gesellschaft auf 10 Mio. Euro erhöht. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen die trotz vorangegangener bautechnischer Untersuchungen unerwartet sanierungsbedürftige Altbausubstanz, neue Bestimmungen im Brandschutz, Steigerungen des Baukostenindexes, Firmeninsolvenzen und damit verbundene Kündigungen (insb. Elektroarbeiten/Imtech), Bauzeitenverlängerungen und notwendige Folgeausschreibungen. Eine Förderung der Mehrkosten wurde seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Neben dem gesellschaftsvertraglich geregelten Betriebskostenzuschuss von jährlich bis zu 142.858 € hat sich der Kreis Euskirchen bisher mit 1.363.286 € am 10%igen investiven Eigenanteil der Förderprojekte zum Forum Vogelsang der Vogelsang IP gemeinnützige GmbH beteiligt. 2. Wirtschaftliche Implikationen des projektbezogenen Mehraufwands für die Gesellschaft Laut vorgelegter Planung der Gesellschaft stellt sich der projektbezogene Mehraufwand für die Jahre 2016 bis 2019 wie folgt dar: -3- 2016 2017 2018 2019 99 T€ 396 T€ 396 T€ 396 T€ Zinsen 117 T€ 194 T€ 187 T€ 179 T€ Summe 216 T€ 590 T€ 583 T€ 575 T€ Abschreibung Hierin ist der für das Nationalparkzentrum getätigte, über Mietzahlungen refinanzierte Investitionsanteil von ca. 1/3 enthalten. Auf der Basis der vorliegenden Wirtschaftsplanung kann der zusätzliche Aufwand, trotz Ausschöpfung sämtlicher Einsparpotentiale, ab dem Jahr 2017 nur in Teilen kompensiert werden. Eine Einhaltung des gesellschaftsvertraglich definierten Finanzierungsrahmens in Höhe von 500 T Euro ist damit, ohne dass die gesellschaftsvertraglich definierten Ziele gefährdet werden, jedoch nicht mehr möglich. Unter Berücksichtigung des projektbezogenen Mehraufwands sowie unter Berücksichtigung sämtlicher Einsparpotentiale stellt sich die mittelfristige Wirtschaftsplanung der Gesellschaft im Ergebnis wie folgt dar: Jahresergebnis 2016 2017 2018 2019 -498.100 € -749.300 € -795.700 € -829.300 € Die mittelfristige Wirtschaftsplanung berücksichtigt aufgrund der Betriebsaufnahme eine deutliche Steigerung der Umsatzerlöse (ohne Miete und Nebenkostenerstattung durch das Nationalparkzentrum) in 2016 und 2017 auf rund 1,4 Mio. Euro (in 2015 rund 0,4 Mio. Euro). So wird in 2017 mit einer Besucherzahl von 300.000 gerechnet (gegenüber 168.500 in 2015). Als wesentliches, mit zusätzlichen Erlösen verbundenes neues Angebot kommt die Dauerausstellung der NS-Dokumentation hinzu. Darüber hinaus wird von deutlichen Nachfragesteigerungen bei den Workshops, z. B. für Schulen, insbesondere aber bei den gebuchten und offenen Führungen ausgegangen. Zum vierten Betriebsjahr ist eine Preiserhöhung um 5 % geplant. Den steigenden Umsatzerlösen stehen jedoch die ab 2017 deutlich höheren Abschreibungen und Zinsaufwendungen sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (insbesondere die Betriebskosten für das Forum) gegenüber. Zuzüglich eines geringen Risikoaufschlags wird der durch die Gesellschafter auszugleichende Verlust sich somit auf maximal 850 T Euro jährlich belaufen. 3. Auswirkungen auf die Gesellschafter Die prognostizierten jährlichen Jahresfehlbeträge können auf Basis der getroffenen Annahmen ab dem Jahr 2017 nur durch eine Anhebung der maximalen Betriebskostenzuschüsse durch die Gesellschafter auf 850 T Euro ausgeglichen werden. Auch die zunächst befristete Anhebung soll nach den Anteilen der jeweiligen Stammkapitaleinlage der Gesellschafter erfolgen. Eine Erhöhung auf maximal 850 T Euro pro Jahr würde sich wie folgt auf die Gesellschafter verteilen: -4Beteiligung Basis 500 T€ Basis 850 T€ Steigerung 50,00% 250.000,00 € 425.000,00 € 175.000,00 € 28,57% 142.857,14 € 242.857,14 € 100.000,00 € Städteregion Aachen 7,14% 35.714,29 € 60.714,29 € 25.000,00 € Kreis Düren 4,76% 23.809,52 € 40.476,19 € 16.666,67 € Stadt Schleiden 4,76% 23.809,52 € 40.476,19 € 16.666,67 € Kreis Heinsberg 2,38% 11.904,76 € 20.238,10 € 8.333,34 € Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens 2,38% 11.904,76 € 20.238,10 € 8.333,34 € Gesellschafter Landschaftsverband Rheinland Kreis Euskirchen Die über die gesellschaftsvertraglich geregelten Betriebskostenzuschüsse hinausgehenden Finanzierungsanteile werden auf Basis der durch die Gesellschafterversammlung festzustellenden Wirtschaftspläne der Gesellschaft geleistet. Die Anhebung erfolgt zunächst befristet für die Jahre 2017 bis 2019. Nach Einschätzung der Geschäftsführung sind mindestens zwei Regelbetriebsjahre erforderlich, bevor eine belastbare mittelund längerfristige Ergebnisprognose möglich ist. Die Eröffnung des neuen Forums Vogelsang IP erfolgt im September 2016. Belastbare Aussagen bezüglich regelmäßig zu erwartender Besucherzahlen und der sich hieraus ergebenden Erträge und Aufwendungen können daher erst in 2018/2019 getroffen werden. Auf Basis der bis zu diesem Zeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse ist spätestens in 2019 erneut über die Höhe der Betriebskostenzuschüsse ab dem Jahre 2020 zu entscheiden. 4. Beschlussfassung Der Beschluss zur Erhöhung des Betriebskostenzuschusses des Kreises Euskirchens an die Vogelsang IP gemeinnützige GmbH von maximal 142.858 € p.a. auf maximal 242.858 € p.a. ist bedingt durch die unvorhersehbaren Mehrkosten im Rahmen der Realisierung des Projekts „Sanierung und Umbau Forum Vogelsang“ und dient der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes der Gesellschaft. Dabei stellt der Beschluss eine vorübergehende Regelung für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019 dar. Unter Berücksichtigung der bis dahin vorliegenden Erfahrungswerte aus dem laufenden Betrieb der Gesellschaft ist spätestens in 2019 erneut über die Höhe der Betriebskostenzuschüsse ab 2020 zu entscheiden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass alle anderen Gesellschafter ebenfalls einer Erhöhung ihrer Betriebskostenzuschüsse nach dem Anteil ihres Gesellschafteranteils zustimmen; dies u.a. vor dem Hintergrund, dass alle Gesellschafter annähernd gleichermaßen vom Bildungsnutzen sowie von der wirtschaftlichen Wertschöpfung aus der Arbeit der GmbH profitieren. Dieser Vorbehalt wurde auch in vorlaufenden Schreiben der Verwaltungsspitzen der beiden Hauptgesellschafter LVR und Kreis Euskirchen ausgedrückt. 5. Aspekte zum Nutzen der Vogelsang IP gemeinnützige GmbH -5Nicht zuletzt die bisherige gute Zusammenarbeit auf Gesellschafterebene ist mit dafür verantwortlich, dass das Projekt Forum Vogelsang IP - trotz aller aufgetretener Schwierigkeiten - mit der geplanten Eröffnung am 11.9.2016 zu einem guten Ende und sicherlich zu dem gewünschten Bildungsnutzen wie auch zu wichtigen und zusätzlichen wirtschaftlichen Effekten für die Region geführt werden kann. Aber auch bereits in den letzten Jahren konnten insbesondere in der Bildungsarbeit sowie im Tourismus - ausgelöst durch die Arbeit der Vogelsang IP gemeinnützige GmbH - erhebliche Fortschritte für unsere gesamte Region erreicht werden. Positive Beispiele können dies belegen: - Besucherbefragungen haben ergeben, dass ca. 50 % der Standortbesucher wegen Vogelsang in die Region gekommen sind, - die direkte Wertschöpfung (sprich: das Volumen der vergebenen Aufträge), die durch das Investitionsprojekt ausgelöst wurde, liegt für die Region Aachen bei rund 50 % der Gesamtkosten, incl. LVR-Gebietskulisse bei ca. 80 %, - die aus der Region anreisenden Jugendgruppen, die in den letzten Jahren bei der Akademie Vogelsang IP Programme gebucht haben, stammen aus allen Gesellschafterbereichen (z.B. 20 % Kreis Düren, 36% Städteregion, 8 % Kreis Heinsberg), - die sonstigen gebuchten Formate werden zu ca. 1/3 aus der Gesellschafterregion gebucht, 2/3 darüber hinaus und belegen damit die überregionale Attraktivität des Standortes, - die Bildungspartnerschaften der Akademie mit Schulen sind über alle Gesellschafter der Region Aachen verteilt, - die Vogelsang IP gemeinnützige GmbH beteiligt sich an Veranstaltungen und Projekten im oder aus dem gesamten Gesellschafterkreis (z.B. Moratorium Hürtgenwald, Kooperation Kazerne Dossin, Stadt Aachen / Amerika Haus e.V. NRW Köln, Entdeckerwoche VHS DN, Bildungspartnertag für Schulen der Region, Jugendbegegnung Gesamtschule Mariaweiler, Musical Exodus der Gymnasien Vossenack und Monschau … um nur einige zu nennen) - 1,74 Mio. Besucher haben in den letzten 10 Jahren den Standort besucht und damit nicht unerheblich zur Wertschöpfung in der Region beigetragen (ca. 20 €/Tagesgast) - die Bildungsformate sind in den letzten 10 Jahren von ca. 400.000 Teilnehmern in ca. 20.000 Veranstaltungen gebucht worden, davon ca. 3.000 Schulklassen. Mit der Eröffnung des neuen Forums Vogelsang IP werden sich darüber hinaus weitere Perspektiven eröffnen, die den Standort im Zusammenwirken mit der gesamten Region weiter stärken werden. Von daher werden die Interessen der gesamten Region noch intensiver als bisher gehoben werden können. Ziel ist es, die geplante Besucherzahl von 300.000 pro Jahr gemeinsam mit der Nationalparkverwaltung zu erreichen, im Idealfall sogar zu übertreffen. gez. i. V. Poth Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)