Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
70 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
14.04.11, 06:21
Aktualisiert
02.08.11, 06:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 29.03.2011
20.3
Einbeziehungssatzung Erftstadt – Ahrem, Franz-Xaver-Mauer-Str.
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. SatzungsbeschlussDrs.Nr. 67/2011)
I.
Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl IS
2414) in der zuletzt gültigen Fassung, der Einbeziehungssatzung Erftstadt – Ahrem, Franz-XaverMauer-Str., vorgebrachten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
I.1
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Endenicher Straße 133, 53115 Bonn
(Stellungnahme vom 25.01.2011)
Dem Hinweis, dass auftretende archäologische Funde und Befunde unverzüglich zu melden
sind, wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises Rechnung getragen.
I.2
Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf (Stellungnahme vom
28.01.2011)
Dem Hinweis, dass für den Fall das im Geltungsbereich Erdarbeiten mit erheblicher
mechanischer Belastung z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder
vergleichbare
Arbeiten
durchgeführt
werden
eine
Tiefensondierung
zur
„Kampfmittelüberprüfung“ empfohlen wird und beim Auffinden von Kampfmittel die
nächstgelegene Ordnungsdienststelle KDB (Kampfmittelbeseitigungsdienst) oder die
nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen ist, wird durch Aufnahme
eines entsprechenden Hinweises Rechnung getragen.
I.3
Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt für Umweltschutz und Kreisplanung, 50126
Bergheim (Stellungnahme vom 17.02.2011)
Der Anregung, durch eine Auszäunung (Einfriedung) der Gehölze auf den „Flächen zum
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern“ eine direkte Einbeziehung in den Hausgarten zu
vermeiden, wird mit Aufnahme einer entsprechenden textlichen Festsetzung Rechnung
getragen.
Dem Hinweis, dass die Pflanzliste verschiedene, nicht heimische Gehölze aufführt, die als
ökologische Ausgleichsmaßnahme nicht geeignet sind, wird durch die Aufnahme einer
überarbeiteten Liste Rechnung getragen.
Der Anregung, den dauerhaften Erhalt der Gehölzhecke sicherzustellen, wird mit Aufnahme
der vorgeschlagenen Festsetzung entsprochen.
Dem Hinweis, dass die Entwässerung bzw. eine Versickerung des Niederschlagwassers mit
der Unteren Umweltschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises abzustimmen ist, wird durch die
Aufnahme eines entsprechenden Hinweises Rechnung getragen.
Dem Hinweis, dass der Bereich der Einbeziehungssatzung in der geplanten
Wasserschutzzone IIIB der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim liegt, wird durch
Aufnahme eines entsprechenden Hinweises Rechnung getragen.
Der Anregung, Maßnahmen zum Schutz des Bodens durch Minimierung der Versiegelung und
Verwendung versickerungsfähiger Materialien zu gewährleisten, wird durch Aufnahme einer
entsprechenden Festsetzung Rechnung getragen.
I.4
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth
(Stellungnahme vom 15.02.2011)
Der Hinweis, dass das Plangebiet mit der Energie Gas versorgt werden kann, wird zur
Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung entsprechend berücksichtigt.
II.
Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt
gültigen Fassung und § 86 Abs. 1 Bauordnung für das Land Nordrhein Westfalen (BauO NRW) vom
01.03.2000 (GV NW S. 256) in der zuletzt gültigen Fassung sowie i.V. m. §§ 7 und 41 (1) der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in
der zuletzt gültigen Fassung, wird die Einbeziehungssatzung gem. § 34 (4) Nr.3 Erftstadt - Ahrem,
Franz-Xaver-Mauer-Str., einschließlich Begründung als Satzung beschlossen.
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Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
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