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Info Stab (Weiterführung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH (SEV))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
81 kB
Datum
19.09.2016
Erstellt
07.09.16, 10:02
Aktualisiert
07.09.16, 10:02
Info Stab (Weiterführung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH (SEV))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 168/2016 18.08.2016 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 19.09.2016 Weiterführung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH (SEV) Der Kreistag hat am 09.10.2013 mit Vorlage 68/2013 die weitere Beteiligung des Kreises Euskirchen als Gesellschafter an der „Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH (SEV)“ um bis zu fünf Jahre (bis 31.12.2018) beschlossen. Gegenstand der damaligen Beschlussfassung war auch die Bereitstellung des Finanzierungsanteils des Kreises Euskirchen und die Zustimmung zur Verlängerung des bestehenden Gesellschaftervertrages. Die Beschlussfassung erfolgte vorbehaltlich der weiteren Beteiligung des Landes NRW und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) sowie der übrigen kommunalen Gebietskörperschaften als Gesellschafter an der SEV. Die Laufzeit der SEV war zunächst befristet bis zum 31.12.2016. Der Konversionsprozess ist allerdings deutlich langsamer verlaufen als ursprünglich angenommen. Erst ab dem Jahr 2015 hat das Interesse privater Investoren deutlich zugenommen. Das Land NRW, die BIMA und der Kreis Euskirchen (stellvertretend für die Region) beabsichtigen daher, die Verkäufe der sich noch im Eigentum der Bundeanstalt befindlichen Restflächen nunmehr bis Ende des Jahres 2018 zum Abschluss zu bringen und wollen hierfür ihre partnerschaftliche Zusammenarbeit in der SEV für 2 weitere Jahre, d.h. bis Ende des Jahres 2018, fortsetzen. Anschließend wird die Gesellschaft liquidiert. Über das weitere Vorgehen befindet sich derzeit ein vom Land NRW, der BIMA und dem Kreis Euskirchen - stellvertretend für die Region - vorbereiteter Letter of Intent (LOI) in Abstimmung. Die Verlängerung der SEV zu bisherigen Konditionen wird voraussichtlich im September/Oktober 2016 notariell beurkundet. Die Mitglieder des Ausschusses werden um Kenntnisnahme gebeten. gez. i. V. Poth Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)