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Info Stab (Prime Site Rhine Region - Aktueller Sachstand)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Datum
19.09.2016
Erstellt
08.09.16, 08:01
Aktualisiert
08.09.16, 08:01
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 173/2016 06.09.2016 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 19.09.2016 Prime Site Rhine Region - Aktueller Sachstand Mit Bezug auf die Info 116/2015 vom 4.11.2015 wird wie folgt über den fortgeschrittenen Sachstand berichtet: Weiterentwicklung Vermarktungsstrategie Auf Initiative der Struktur- und Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen fand am 28.4.2016 ein Projektentwickler-Workshop im Kreishaus Euskirchen mit den Teilnehmern AGIT, IRR, NRW.INVEST, LEP-AÖR, Kreis (Stabsstelle 80), RWTH Aachen (WZL) und einem Projektentwickler (Firma Carpus und Partner) statt. Mit dem Ziel, der Fläche PrimeSite Rhine Region ein „Gesicht“ zu geben, wurde als chancenreicher Kernansatz für die weitere Vermarktung das Thema „Campus Batterietechnologie/E-Mobilität“ herausgearbeitet. Dieser Themenkomplex wurde auch in einem Nachfolgetermin beim Landeswirtschaftsministerium am 15.06.2016 vertieft behandelt. Der Standort NRW eignet sich aufgrund seiner Lage im europäischen Raum und seiner gut aufgestellten Forschungs- und Entwicklungslandschaft zum Thema „Batterietechnologie/E-Mobilität“ besonders für die Ansiedlung einer künftig möglichen Batteriezellenproduktion im großen Maßstab. Um die künftige Entwicklung auf der Forschungsseite, aber auch auf der Seite der Nachfrager besser abschätzen zu können, wurde vereinbart, unter Leitung des Wirtschaftsministeriums ein Gespräch mit namhaften Professoren aus dem Bereich Forschung sowie den Firmen Ford (Köln), Daimler (Sprinterproduktion in Düsseldorf) und Bosch zu führen. Nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums gab es krankheitsbedingte Verzögerungen; der Termin wird nun alsbald anberaumt. In der Sitzung des Projektbeirats der LEP-AÖR am 22.6.2016 wurde der Vorstand der LEP-AÖR beauftragt, die Vergabe eines Standortentwicklungskonzepts „Batterieproduktion“ vorzubereiten und Fördermöglichkeiten für das Konzept zu erkunden. Das Landeswirtschaftsministerium hat finanzielle Unterstützung für den Fall angekündigt, dass die v.g. Gespräche mit Wissenschaft und Industrie zu einer positiven Prognose für das o.g. Szenario führen. Bemühungen der Bürgermeister Euskirchen/Weilerswist und des Landrats Parallel haben die Hauptverwaltungsbeamten der Träger der LEP-AÖR Anschreiben an die Firmen Daimler, Tesla und VW gesandt, in denen sie die Vorzüge der LEP-Fläche gerade für die Produktion -2von Elektrofahrzeugen hervorheben. Seitens Daimler ging eine Ablehnung ein. Tesla hat bisher nicht geantwortet. VW teilte mit, die Fläche in seine Standortplanungen mit einzubeziehen. Fortgang der Landesentwicklungsplanung Als Abschluss des Erarbeitungsverfahrens hat das Kabinett am 5. Juli 2016 den neuen Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen aufgestellt. Die Landesregierung hat dem Landtag den Planentwurf mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Nach Zustimmung des Landtags soll der Landesentwicklungsplan als Rechtsverordnung bekanntgemacht werden. Die Beratung der Vorlagen 16/4116 und 16/4130 ist federführend im Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk vorgesehen und auf die dortige Tagesordnung für den 7.09.2016 gesetzt. Auszüge aus den Vorlagen sind der Info 173/2016 als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Insgesamt sind alle in den Stellungnahmen von NRW.INVEST und LEP-AÖR vorgetragenen Anregungen aus dem 1. und 2. Beteiligungsverfahren unbeachtet und der der Verordnungstext im Vergleich zur 2. Entwurfsformulierung unverändert geblieben. Lediglich in den Erläuterungen zum Verordnungstext wird klargestellt, dass sich der Flächenmindestbedarf von 80 ha nicht nur auf die geplante Endausbaustufe eines Vorhabens, sondern auch eines Vorhabenverbundes bezieht. Damit wurde Anregungen, die das Ziel einer realistischen Vermarktbarkeit und Schaffung einer größeren Anzahl von Arbeitsplatzen in unserer Region verfolgen, eine klare Absage zugunsten einer theoretischen landesplanerischen Zielsetzung für die nächsten 15 Jahre erteilt. Unberücksichtigt bliebt die Vereinbarung von 2009 zwischen dem Land und der LEP-AÖR sowie deren Trägerkommunen, die für die Vermarktung der Fläche und die Finanzierung ein Zeitfenster bis 30.6.2020 vorsieht. Unberücksichtigt bleiben erhebliche Anstrengungen von Land und LEP-AÖR /den Trägerkommunen sowie der Einsatz von bisher rd. 16 Mio. €. Die Argumentation zur Herabsetzung der Mindestgröße von 80 ha auf 50 ha wurde in der Stellungnahme der Landesregierung mit der Bemerkung abgetan, es gebe keine neuen Erkenntnisse und die Größenordnung 30 ha stünde in Konkurrenz zu regionalen Plänen. Sofern bei 30 ha ein zu geringer Abstand zu regional bedeutsamen Planungen gesehen wird, wäre ein deutlicher Abstand bei 50 ha statt 80 ha immer noch gewahrt. Die von NRW.INVEST und LEPAÖR gesehenen Vermarktungshemmnisse würden aber bei 50 ha zumindest reduziert. Nach Erkenntnissen der von NRW.INVEST 2014 präsentierten Studie zu realisierten Großvorhaben in Deutschland und EU-Mitgliedsstaaten seit 2009 sind seither zwar keine Vermarktungserfolge von Flächen 50 – 80 ha erzielt worden; in der Kategorie über 80 ha waren aber auch nur 4 Projekte gelistet; diese mit einer äußerst geringen Arbeitsplatzergiebigkeit (0,8-1,6 AP/ha, bedeutet für die LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist rd. 165 bis 330 Arbeitsplätze insgesamt), im Ergebnis also keine realistischen Vermarktungserfolge in dieser Größenklasse. 15 % aller erfassten Projekte fielen in die Größenkategorie 31 - 50 ha, somit zumindest in die Nähe von 50 ha. Bei der Gewinnung potentieller Investoren würde ein Wert von 50 ha psychologisch erhebliche Vorteile haben. Der deutliche Abstand zu regionalen Planungen bliebe ebenso gewahrt. NRW.INVEST hatte vorgeschlagen, den Fokus stärker auf Unternehmen zu legen, die maßgeblich dazu beitragen, Arbeitsplätze am jeweiligen Standort zu schaffen. Dies könnten aus Sicht von NRW.INVEST Produktionsunternehmen sein, müssen es jedoch nicht. Deshalb schlug NRW.INVEST vor, unter 6.4.1 anstelle von „ ...für Vorhaben…vorzuhalten, die industriell geprägt sind…“ zu formulieren „arbeitsplatzintensive Unternehmen, vorzugsweise industrie- und produktionsnah“. Auf die Argumentation geht die Erwiderung zum 2. Beteiligungsverfahren überhaupt nicht ein und verweist lapidar darauf, dass es Sinn und Zweck sei, das produzierende Gewerbe in NRW zu stützen. Dabei darf man aber nicht ignorieren, dass sich ein Wandel dergestalt vollzogen hat, dass produzierendes Gewerbe in Billiglohnländer abfließt und dass z.B. in den Bereich Logistik zunehmend Produktionsaufträge einfließen oder dass E-Commerce-Versandhändler zunehmend Arbeitsplätze schaffen. Nach Erkenntnissen von NRW.INVEST ist hier die Erwartung von ca. 50 Arbeitsplätzen/ha -3durchaus realistisch. Landesbedeutsam ist nach Meinung der LEP-AÖR in erster Linie die Schaffung einer möglichst hohen Konzentration an Wertschöpfung und Arbeitsplätzen. Einengende Formulierungen sind in einer Planung, die 15 Jahre Bestand haben soll, da wenig hilfreich. Über das Abwägungsergebnis zur Stellungnahme des Kreises Euskirchen im 2. Offenlageverfahren wird mit Info 175/2016 in der Sitzung des Ausschusses für Planung Umwelt und Verkehr berichtet. Frischezentrum in der Region Die Stadt Köln hatte im April 2016 bei den Bürgermeister Euskirchen und Weilerswist sowie dem Landrat angefragt, ob Gewerbeflächen für die evtl. beabsichtigte Umsiedlung des in Köln Raderberg ansässigen Frischegroßmarkts 16-26 ha zur Verfügung stehen. In einem gemeinsamen Antwortschreiben vom 12.5.2016 haben die Hauptverwaltungsbeamten auf die landesplanerischen Hemmnisse hingewiesen, aber grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, gemeinsam mit der Stadt Köln und der Landesplanungsbehörde Möglichkeiten zu untersuchen. Aus Sicht der LEP-AÖR ist dabei Voraussetzung, dass ungeachtet der landesplanerischen Beschränkungen, andere Nutzungsmöglichkeiten nicht behindert werden und ein deutlicher Mehrwert für unsere Region entsteht. Nach einer Verwaltungsvorlage an den Wirtschaftsausschuss der Stadt Köln besteht die Verlagerungsabsicht nicht mehr. Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. gez. i. V. Poth Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)