Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Datum
19.09.2016
Erstellt
08.09.16, 08:01
Aktualisiert
08.09.16, 08:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 173/2016
06.09.2016
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
19.09.2016
Prime Site Rhine Region - Aktueller Sachstand
Mit Bezug auf die Info 116/2015 vom 4.11.2015 wird wie folgt über den fortgeschrittenen Sachstand
berichtet:
Weiterentwicklung Vermarktungsstrategie
Auf Initiative der Struktur- und Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen fand am 28.4.2016 ein
Projektentwickler-Workshop im Kreishaus Euskirchen mit den Teilnehmern AGIT, IRR, NRW.INVEST,
LEP-AÖR, Kreis (Stabsstelle 80), RWTH Aachen (WZL) und einem Projektentwickler (Firma Carpus
und Partner) statt. Mit dem Ziel, der Fläche PrimeSite Rhine Region ein „Gesicht“ zu geben, wurde
als chancenreicher Kernansatz für die weitere Vermarktung das Thema „Campus
Batterietechnologie/E-Mobilität“ herausgearbeitet.
Dieser Themenkomplex wurde auch in einem Nachfolgetermin beim Landeswirtschaftsministerium
am 15.06.2016 vertieft behandelt. Der Standort NRW eignet sich aufgrund seiner Lage im
europäischen Raum und seiner gut aufgestellten Forschungs- und Entwicklungslandschaft zum
Thema „Batterietechnologie/E-Mobilität“ besonders für die Ansiedlung einer künftig möglichen
Batteriezellenproduktion im großen Maßstab. Um die künftige Entwicklung auf der Forschungsseite,
aber auch auf der Seite der Nachfrager besser abschätzen zu können, wurde vereinbart, unter
Leitung des Wirtschaftsministeriums ein Gespräch mit namhaften Professoren aus dem Bereich
Forschung sowie den Firmen Ford (Köln), Daimler (Sprinterproduktion in Düsseldorf) und Bosch zu
führen. Nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums gab es krankheitsbedingte Verzögerungen; der
Termin wird nun alsbald anberaumt.
In der Sitzung des Projektbeirats der LEP-AÖR am 22.6.2016 wurde der Vorstand der LEP-AÖR
beauftragt, die Vergabe eines Standortentwicklungskonzepts „Batterieproduktion“ vorzubereiten und
Fördermöglichkeiten für das Konzept zu erkunden. Das Landeswirtschaftsministerium hat finanzielle
Unterstützung für den Fall angekündigt, dass die v.g. Gespräche mit Wissenschaft und Industrie zu
einer positiven Prognose für das o.g. Szenario führen.
Bemühungen der Bürgermeister Euskirchen/Weilerswist und des Landrats
Parallel haben die Hauptverwaltungsbeamten der Träger der LEP-AÖR Anschreiben an die Firmen
Daimler, Tesla und VW gesandt, in denen sie die Vorzüge der LEP-Fläche gerade für die Produktion
-2von Elektrofahrzeugen hervorheben. Seitens Daimler ging eine Ablehnung ein. Tesla hat bisher nicht
geantwortet. VW teilte mit, die Fläche in seine Standortplanungen mit einzubeziehen.
Fortgang der Landesentwicklungsplanung
Als Abschluss des Erarbeitungsverfahrens hat das Kabinett am 5. Juli 2016 den neuen
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen aufgestellt. Die Landesregierung hat dem Landtag den
Planentwurf mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Nach Zustimmung des Landtags soll der
Landesentwicklungsplan als Rechtsverordnung bekanntgemacht werden.
Die Beratung der Vorlagen 16/4116 und 16/4130 ist federführend im Ausschuss für Wirtschaft,
Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk vorgesehen und auf die dortige Tagesordnung für den
7.09.2016 gesetzt. Auszüge aus den Vorlagen sind der Info 173/2016 als Anlagen 1 und 2
beigefügt.
Insgesamt sind alle in den Stellungnahmen von NRW.INVEST und LEP-AÖR vorgetragenen
Anregungen aus dem 1. und 2. Beteiligungsverfahren unbeachtet und der der Verordnungstext im
Vergleich zur 2. Entwurfsformulierung unverändert geblieben. Lediglich in den Erläuterungen zum
Verordnungstext wird klargestellt, dass sich der Flächenmindestbedarf von 80 ha nicht nur auf die
geplante Endausbaustufe eines Vorhabens, sondern auch eines Vorhabenverbundes bezieht.
Damit wurde Anregungen, die das Ziel einer realistischen Vermarktbarkeit und Schaffung einer
größeren Anzahl von Arbeitsplatzen in unserer Region verfolgen, eine klare Absage zugunsten einer
theoretischen landesplanerischen Zielsetzung für die nächsten 15 Jahre erteilt. Unberücksichtigt
bliebt die Vereinbarung von 2009 zwischen dem Land und der LEP-AÖR sowie deren
Trägerkommunen, die für die Vermarktung der Fläche und die Finanzierung ein Zeitfenster bis
30.6.2020 vorsieht. Unberücksichtigt bleiben erhebliche Anstrengungen von Land und LEP-AÖR /den
Trägerkommunen sowie der Einsatz von bisher rd. 16 Mio. €.
Die Argumentation zur Herabsetzung der Mindestgröße von 80 ha auf 50 ha wurde in der
Stellungnahme der Landesregierung mit der Bemerkung abgetan, es gebe keine neuen Erkenntnisse
und die Größenordnung 30 ha stünde in Konkurrenz zu regionalen Plänen.
Sofern bei 30 ha ein zu geringer Abstand zu regional bedeutsamen Planungen gesehen wird, wäre
ein deutlicher Abstand bei 50 ha statt 80 ha immer noch gewahrt. Die von NRW.INVEST und LEPAÖR gesehenen Vermarktungshemmnisse würden aber bei 50 ha zumindest reduziert. Nach
Erkenntnissen der von NRW.INVEST 2014 präsentierten Studie zu realisierten Großvorhaben in
Deutschland und EU-Mitgliedsstaaten seit 2009 sind seither zwar keine Vermarktungserfolge von
Flächen 50 – 80 ha erzielt worden; in der Kategorie über 80 ha waren aber auch nur 4 Projekte
gelistet; diese mit einer äußerst geringen Arbeitsplatzergiebigkeit (0,8-1,6 AP/ha, bedeutet für die
LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist rd. 165 bis 330 Arbeitsplätze insgesamt), im Ergebnis also keine
realistischen Vermarktungserfolge in dieser Größenklasse. 15 % aller erfassten Projekte fielen in die
Größenkategorie 31 - 50 ha, somit zumindest in die Nähe von 50 ha. Bei der Gewinnung potentieller
Investoren würde ein Wert von 50 ha psychologisch erhebliche Vorteile haben. Der deutliche Abstand
zu regionalen Planungen bliebe ebenso gewahrt.
NRW.INVEST hatte vorgeschlagen, den Fokus stärker auf Unternehmen zu legen, die maßgeblich
dazu beitragen, Arbeitsplätze am jeweiligen Standort zu schaffen. Dies könnten aus Sicht von
NRW.INVEST Produktionsunternehmen sein, müssen es jedoch nicht. Deshalb schlug NRW.INVEST
vor, unter 6.4.1 anstelle von „ ...für Vorhaben…vorzuhalten, die industriell geprägt sind…“ zu
formulieren „arbeitsplatzintensive Unternehmen, vorzugsweise industrie- und produktionsnah“. Auf
die Argumentation geht die Erwiderung zum 2. Beteiligungsverfahren überhaupt nicht ein und
verweist lapidar darauf, dass es Sinn und Zweck sei, das produzierende Gewerbe in NRW zu stützen.
Dabei darf man aber nicht ignorieren, dass sich ein Wandel dergestalt vollzogen hat, dass
produzierendes Gewerbe in Billiglohnländer abfließt und dass z.B. in den Bereich Logistik zunehmend
Produktionsaufträge einfließen oder dass E-Commerce-Versandhändler zunehmend Arbeitsplätze
schaffen. Nach Erkenntnissen von NRW.INVEST ist hier die Erwartung von ca. 50 Arbeitsplätzen/ha
-3durchaus realistisch. Landesbedeutsam ist nach Meinung der LEP-AÖR in erster Linie die Schaffung
einer möglichst hohen Konzentration an Wertschöpfung und Arbeitsplätzen. Einengende
Formulierungen sind in einer Planung, die 15 Jahre Bestand haben soll, da wenig hilfreich.
Über das Abwägungsergebnis zur Stellungnahme des Kreises Euskirchen im 2. Offenlageverfahren
wird mit Info 175/2016 in der Sitzung des Ausschusses für Planung Umwelt und Verkehr berichtet.
Frischezentrum in der Region
Die Stadt Köln hatte im April 2016 bei den Bürgermeister Euskirchen und Weilerswist sowie dem
Landrat angefragt, ob Gewerbeflächen für die evtl. beabsichtigte Umsiedlung des in Köln Raderberg
ansässigen Frischegroßmarkts 16-26 ha zur Verfügung stehen. In einem gemeinsamen
Antwortschreiben vom 12.5.2016 haben die Hauptverwaltungsbeamten auf die landesplanerischen
Hemmnisse hingewiesen, aber grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, gemeinsam mit der Stadt Köln
und der Landesplanungsbehörde Möglichkeiten zu untersuchen. Aus Sicht der LEP-AÖR ist dabei
Voraussetzung, dass ungeachtet der landesplanerischen Beschränkungen, andere
Nutzungsmöglichkeiten nicht behindert werden und ein deutlicher Mehrwert für unsere Region
entsteht. Nach einer Verwaltungsvorlage an den Wirtschaftsausschuss der Stadt Köln besteht die
Verlagerungsabsicht nicht mehr.
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
gez. i. V. Poth
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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