Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
15/1/2003
18.03.2003
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
4.1
Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen gem. § 60 GO
Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserver bandes Eifel-Rur
Beschlussvorschlag:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO die vom Haupt- und Finanzausschuss am
11. März 2003 beschlossene Dringlichkeitsentscheidung.
Sachdarstellung:
Gemäß Schreiben des WVER vom 6.01.2003 endet die jetzige Amtszeit der Delegierten des
WVER am 08.06.2003. Die Gemeinde Kall ist berechtigt, in die neu zu bildende Verbandsversammlung 1 Vertreter zu entsenden. Bisher konnte die Gemeinde Kall 2 Vertreter entsenden. Nach dem Gesetz über den Wasserverband Eifel-Rur (Eifel-Rur VG) muss es sich
bei 1 zu benennenden Vertreter um ein Mitglied des Rates handeln, da nicht mehr Mitglieder
der Verwaltung als Mitglieder des Rates entsandt werden dürfen.
Insgesamt verfügt die Gemeinde Kall über 1,8842 Beitragseinheiten. Die restlichen 0,8842
Beitragsteileinheiten wurden in die Stimmgruppe der Mitgliedergruppe 1 eingebracht. In dieser Stimmgruppe können lt. beil. Schreiben des WVER vom 27.01.03 noch weitere 16 Delegierte gewählt werden. Für die Wahl sind Wahlvorschläge zu machen. Auch bei dieser Wahl
dürfen insgesamt (nicht je Mitglied) nicht mehr Mitglieder der Verwaltung als Mitglieder des
Rates gewählt werden. Damit das Verhältnis insgesamt gewahrt ist, wurde vorgeschlagen,
dass sich die Kommunen jeweils auf Kreisebene einigen.
Vorlagen-Nr. 15/1/2003
Seite 2
Den beteiligten Kommunen des Kreises Euskirchen stehen folgende Beitragsteileinheiten
zu:
Hellenthal
0,7246
Kall
0,8842
Nettersheim
0,3372
Schleiden
0,1361.
Es wurde vereinbart, dass die Kommunen Hellenthal und Kall jeweils einen weiteren Vertreter zur Wahl vorschlagen, wobei jedoch nur eine Kommune ihren Bürgermeister vorschlagen
sollte.
Der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses wird in der Sitzung bekanntgegeben.