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Allgemeine Vorlage (Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur) Allgemeine Vorlage (Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 15/1/2003 18.03.2003 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 4.1 Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen gem. § 60 GO Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserver bandes Eifel-Rur Beschlussvorschlag: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO die vom Haupt- und Finanzausschuss am 11. März 2003 beschlossene Dringlichkeitsentscheidung. Sachdarstellung: Gemäß Schreiben des WVER vom 6.01.2003 endet die jetzige Amtszeit der Delegierten des WVER am 08.06.2003. Die Gemeinde Kall ist berechtigt, in die neu zu bildende Verbandsversammlung 1 Vertreter zu entsenden. Bisher konnte die Gemeinde Kall 2 Vertreter entsenden. Nach dem Gesetz über den Wasserverband Eifel-Rur (Eifel-Rur VG) muss es sich bei 1 zu benennenden Vertreter um ein Mitglied des Rates handeln, da nicht mehr Mitglieder der Verwaltung als Mitglieder des Rates entsandt werden dürfen. Insgesamt verfügt die Gemeinde Kall über 1,8842 Beitragseinheiten. Die restlichen 0,8842 Beitragsteileinheiten wurden in die Stimmgruppe der Mitgliedergruppe 1 eingebracht. In dieser Stimmgruppe können lt. beil. Schreiben des WVER vom 27.01.03 noch weitere 16 Delegierte gewählt werden. Für die Wahl sind Wahlvorschläge zu machen. Auch bei dieser Wahl dürfen insgesamt (nicht je Mitglied) nicht mehr Mitglieder der Verwaltung als Mitglieder des Rates gewählt werden. Damit das Verhältnis insgesamt gewahrt ist, wurde vorgeschlagen, dass sich die Kommunen jeweils auf Kreisebene einigen. Vorlagen-Nr. 15/1/2003 Seite 2 Den beteiligten Kommunen des Kreises Euskirchen stehen folgende Beitragsteileinheiten zu: Hellenthal 0,7246 Kall 0,8842 Nettersheim 0,3372 Schleiden 0,1361. Es wurde vereinbart, dass die Kommunen Hellenthal und Kall jeweils einen weiteren Vertreter zur Wahl vorschlagen, wobei jedoch nur eine Kommune ihren Bürgermeister vorschlagen sollte. Der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses wird in der Sitzung bekanntgegeben.